Zedler:Werder, nach Anzeige des Wappen-Buches
Werder. Nach Anzeige des Wappen-Buches, führen unterschiedliche Adeliche Familien [323] im Römischen Reiche diesen Nahmen, die im Wappen gar nicht überein kommen, und dahero in keiner Verwandschafft stehen mögen, als:
1) Im Braunschweigischen, allwo sie sich von dem Werder nennen, und von dar, nach Becmanns Deduction, sich auch im Magdeburgischen und im Anhältischen sollen niedergelassen haben, siehe den folgenden Artickel: Werder (von dem)
2) Im Hertzogthum Magdeburg, Marck Brandenburg, etc. allwo sie von Werder heissen, von denen wir hernach in einem eigenen Artickel reden wollen; und:
3) In Schlesien, allwo sie sich von Werder und Schlentz benahmen, siehe auch hernach von ihnen einen eigenen Artickel. Gauhens Adels-Lexicon.