Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weissen Heyde, oder Weissenhayd

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Weissenhorn, (Grafen von)

Band: 54 (1747), Spalte: 1377. (Scan)

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Weissenhorn, eine kleine Stadt und Schloß in Schwaben, zwey Meilen von Ulm, gegen Süden, und 8 von Augspurg, gegen Norden zu rechnen, an dem Wasser Rott, sehr wohl gelegen. Sie führet den Nahmen einer Grafschafft, und wird Lateinisch COMITATUS WEISSENHORNIENSIS genennet. Es hat in derselben der Abt zu Roggenburg sein Kloster, Benedictiner-Ordens. Die Grafen von Weissenhorn haben bis 1510 gelebet, da sie mit Philippen, dem letzten ausgegangen sind. In dem Jahr 1504 aber brachte der Kayser Maximilian der erste, bey Gelegenheit des Krieges zwischen Bayern und Pfaltz, die beyden Schwäbischen Grafschafften Kirchberg und Weissenhorn an das Hauß Oesterreich. Denn weil diese Grafschafften, als Oesterreichisches Lehn, dahin zu mitfielen, habe sich Maximilian schon mit dem letzten Grafen verglichen, und gegen eine bewilligte jährliche Pension die Grafschafft, noch bey seinem Leben, in den gedachtem 1504 Jahre eingezogen. Als aber Maximilian Geld benöthiget war, versetzte er beyde Grafschafften 1507 vor 70000. Fl. an die Freyherren, Georg und Jacob Fugger, und weiln hernach noch mehr Geld darauf vorgeschossen wurde, erhielten sie des Georgens Söhne endlich zu eigen; Doch in dem Jahr 1724 ließ Kayser Carl der VI, zu Vermehrung des Kayserl. Finantz-Wesens, die verpfändeten Oesterreichischen Herrschafften, und sonderlich diese Graf-Fuggerische Herrschafft Weissenhorn, gegen Wiedererstattung des Pfand-Schillings wieder einlösen; Ohnerachtet Graf Eustachius Fugger fußfällig vorgestellet hatte, daß sothane Resolution zu dem gäntzlichen Ruin seiner Familie gereichen würde. Es führen dir Grafen zu Fugger wegen der Grafschafft Weissenhorn im rothen Felde drey über einander gelegte doppelt gekrümte silberne Jagdhörner mit güldenen Spangen und Bändern. Solches machet das dritte Quartier im Fuggerischen Wappen aus. Bilderbeck Deutsch. R. Staat P. V. II. Abth. c. 32. §. 2 p. 1251 setzet fälschlich die silbernen Jagd-Hörner ins silberne Feld. Dieses Weissenhorn wird von Lazio für das ehemahlige VIANA gehalten. Baudrands Lex. Geogr. T. II, p. 322. 477. Hübners Geogr. Th. III, p. 310. 313 u. f. Dessselben Politische Historie Th. V, p. 127. Th. VII, p. 370. Einleit. zur heut. Geogr. Wiss p. 107. Zeilers Beschr. der X Kreisse, p. 51. Arnolds Histor. und pol. Geogr. p. 1003. Ludwigs Univ. Hist. Th. IV, p. 307. Lex der A. M. und N. Geogr. p. 1205. Melissantes Geogr. Th. I, p. 908 Crusii Annal. Suev. P. III. L. IX c. 13. p. 526. Triers Wappen-Kunst, Feistelischer Ausgabe p. 154. 622 und 623.