Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weinpfläumlein

Band: 54 (1747), Spalte: 884. (Scan)

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Weinpfähle, Lat. Pedamenta, ein Weinpfahl ist ein langes unten zugespitztes Holtz, so zu einem Weinstocke oder Senke in dem Weinberge gestecket wird, damit die Reben und Bögen daran gehefftet, und vor dem Winde bewahret werden. Das Kiefernholtz tauget vor andern sehr gut zu Weinpfählen, und bestehet derer Gütigkeit darinnen, daß die Bäume darzu in rechter Zeit, nemlich den Winter über, ehe der Saft wieder in das Holtz getreten, geschlagen, darnach bey Zeiten, und zwar in der Fasten allbereit angeschaffet, auch nicht gar zu schwach, sondern ziemlich starck gerissen worden. Man spitzet sie auch wohl an beyden Enden, damit die Krähen, Elstern, und dergleichen Weinfräßige Vögel sich nicht darauf setzen können. Was davon mehr in Acht zu nehmen, davon siehe den Artickel: Pfahlstecken, im XXVII Bande, p. 1234. ingleichen Pfahlziehen, in eben diesem Bande, p. 1235. Die Weinpfähle sollen besonders nach Maßgebung der Hochfürstl. Sächsischen Gothaischen Forst-, oder Wald-Ordnung, und zwar im III Haupt-Puncte c. 2. §. 2. nicht abgegeben, noch verkaufft werden, es sey denn von den Tannen- und Fichten-Aesten, welche Haupt-Bäume ohne das zu Bau Holtz und Thielen-Blöchern, und andern Sachen, gefället werden. Was übrigens das Schärfen, Stecken und ziehen der Weinpfähle und deren Rechte anbelangt; so siehe davon in dem Artickel: Weinberg, und Weinbau.