Zedler:Weinkeller, ein von Steinen gewölbter Raum unter der Erde


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Weinkeller, der kleine Hof in dem Tempel zu Jerusalem

Band: 54 (1747), Spalte: 798–799. (Scan)

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Weinkeller, Lat. Vinaria Cella, oder Vinaria Taberna, ist ein von Steinen gewölbter Raum unter der Erde, worinnen der Wein, um besserer Erhaltung willen, hingeleget und verwahret wird; Ein rechter guter Weinkeller muß tief, kalt, trocken, und gegen Mitternacht gerichtet, und von allerley bösen Gestanck, als Pferde- und Viehställen, heimlichen Gemächern, Mistpfulen und dergleichen abgesondert seyn. Der Boden muß mit Sande oder sonst guten trockenen Erdreich beschüttet, auch keine Sachen, die eines unangenehmen Geruchs sind, als Käse, Knoblauch, Oel, Kraut, Leder, Rüben und so ferner darinnen aufbehalten werden, weil der Wein, zumahl wenn er noch neu, überaus leicht davon verdirbet. Die Kellerthüren müssen gegen Mitternacht sehen, und die Kellerlöcher blecherne Thürlein oder Läden haben, die man nach Gelegenheit der Zeit bequehm auf- und zumachen kan; im Sommer muß man sie wohl verwahren, daß nicht die Sonne in die Keller scheine, und im Winter sie ebenfalls verstopffen, daß die Kälte nicht hinein dringe. Ein Hausvater der viel Wein im Keller liegen hat, thut wohl, wenn er alle Tage einmahl sich darinnen umsiehet, oder jemand von seinen Leuten hinunter schicket, ob noch alles in gutem Stande, ob nicht etwan ein Reiff gesprungen, oder sonst Schade geschehen. Man mag aber im Sommer oder Winters in den Weinkeller gehen, soll man die Thüre jedesmahl fleißig nach sich zu machen, damit weder die warme Lufft hinein dringe, noch die Kälte hinein schlage. Die Kellerthüren und Löcher kan man wohl zu Zeiten, wenn hell und klar Wetter ist, und kühle Winde gehen, offen lassen, doch muß es nur bloß am Abende und Morgen geschehen, wenn es nicht zu heiß ist. Woferne man in grosser Kälte darinnen arbeiten muß, hüte man sich, ein Kohlfeuer hinein zu bringen, weil der Dampf davon gleich in die Weine dringet. Unter den heutiges Tages berühmten Weinkellern, ist der zu Bologna in Italien, in dem Dominicaner-Kloster, in welchen über 500 Fuder Wein liegen können. Zu Königsberg in Preussen hält der grosse Schloßkeller 199 Werckschuhe in der Länge und 38 in der Breite. In der Stadt Eßlingen, im Würtenberger Lande, ist ein 8 doppelter Keller, in welchem 105 Wein-Fässer liegen können, darunter das kleineste 40 Würtenbergische Eymer hält, das gröste davon muß mit 73 Eymer, welche sich auf 11680 Maas belauffen, angefüllet werden. Keinen kleinen Keller muß auch dasjenige Hauß in Madrit haben, welches la Casa de los Cien Vinos von 100 Weinen genennt wird. Fast durchgehends sind grosse Hofhaltungen und Rathhäuser in Deutschland mit schönen Kellern versehen, davon die Reisenden die beste Nachricht einziehen können. Ein gewisser Schrifftsteller beschreibet die Weinkeller also: Einen Keller zu bauen, ist nöthig, dahin zu sehen, daß man die Fenster und Lufftlöcher nach dem Mittage machen lasse, daß man den Mittagswind, so derselbe wehet, des Tages etliche Stunden durch den Keller streichen lasse, die andern Fenster aber, so nach Mitternacht, wohl verwahre, denn alle die andern Winde sind dem Weine schädlich. Der Weinkeller muß, wie gedacht, sauber und rein gehalten werden, und nichts von Kuchenwerck oder Eßwaaren, es sey auch was es wolle, darein gesetzt werden, denn der Wein nichts als Obst, welches wohl darbey stehen kan, leiden will. Ein rechter Weinkeller muß auch alle Jahre mit frischen Sande erfrischet, und der alte heraus gebracht werden. Die Weinkeller müssen etwas von Gewölbe haben, die Lager aber nicht gar zu niedrig seyn, damit die Fasse sowohl vom Gewölbe, als auch von unten keine Feuchtigkeit an sich ziehen, auch die Fasse und Bande nicht so verstocken können. Die Lager müssen also liegen, damit man hinter die Fasse gehen, und nach dem Weine bey dem umliegenden kommen kan, und so ja ein Faß etwas schadhafft würde, demselben könne geholffen werden. So muß auch alle Tage bey dem Weine umgeleuchtet, und die Fässer sauber und wohl, mit einem Lappen von Leinwand um den Spund, unten am Bauche, und um die Kümmigen die Böden abgewischt werden. Die Keller sollen zu beyden Seiten, und von hinten mit Gelägern fest und wohl beleget, auch oben mit Hurten und Hängeln behänget seyn. Die Fässer sollen etwas von einander liegen, daß etwas Raum darzwischen sey, und man darzu kommen könne. Desgleichen soll er in der Mitten gleichwie das Trotthaus eine Grube haben, gegen welche der Keller ein wenig abhange, und mit Schalen, oder breiten Steinen, belegt sey, daß, wenn etwa Reiffen zerspringen, oder sonst der Wein auslaufft er daselbst errettet werden kan. Die Weinfässer sollen in den Keller in solcher Ordnung geleget werden, damit sie, wie allbereits gemeldet, einander nicht anrühren, sondern ein jedes von dem andern, mit einem Zwischenplatze unterschieden sey, damit man desto eher alle Jahre, oder wenn es sonst vonnöthen, hinter das Faß kommen möge. Damit aber die Weine in dem Fasse nicht verrüchen, und also abfallen und verderben, soll man oben den Spund wohl zuschlagen, und mit guten frischen Sand das Loch verstoffen, auch kein Weinfaß anstecken, die Zeit sey denn darzu gut und bequem; es sey denn, daß ein guter Hausvater, gleich nach dem Herbste, oder kurtze Zeit hernach, etliche Stück seiner Gelegenheit nach, darvon verkauffen wolle. In denen Chur-Sächsischen Landen haben die privilegirten Weinkeller in den Städten allein das Befugniß, fremde Weine zu verführen, und öffentlich zu verzapffen. Siehe Wein; ingleichen Weinschanck, und Rathskeller, im XXX Bande, p. 991.