Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weinhof

Band: 54 (1747), Spalte: 791. (Scan)

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Weinherren, werden in Leipzig diejenigen von dem Rath genennet, welche darzu bestellet, daß die Weinschencken, ehe sie ein neues Faß anzapffen und darvon verkauffen, ihnen zuvor davon zu kosten schicken, und von ihnen den Werth, wie theuer sie die Kanne schencken sollen, erfahren müssen. Und damit der Wein nicht möchte verfälschet, und der Käuffer im Preiß übersetzet werden, wird das angesteckte Faß versiegelt, und der Werth einer jeden Kanne ans Faß angeschrieben. Pfeiffer in Origin. Lips. p. 180. u. f. Schneiders Chron. Lips. p. 238. Vogels Leipz. Annal. p. 126 b. Siehe auch den Artickel: Weinschank.