Zedler:Wein, (alter)
Wein, (alter) Lat. Vinum vetus oder Vinum vetustum, heißt ein Wein, so in vorigen oder vielen vorhergehenden Jahren gewachsen. Hierbey ist besonders aus den Rechten anzumercken, daß wenn jemanden von einem andern der alte Wein vermachet worden, zuförderst dahin zu sehen, was für Weine der Testirer unter seinen Weinen für alte Weine gehalten hat. Erhellet dieses nicht; so überkommet derjenige, welchem der alte Wein hinterlassen worden, alle die Weine, so über ein Jahr alt sind. Nehrings Jurist. Lex. p. 1232. Ein mehrers siehe in dem Artickel: Legatum Generis, im XVI Bande, p. 1368.