Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weiffe, in peinlichen Sachen

Band: 54 (1747), Spalte: 284–285. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|54|Weiffe, Haspel|284|285}}
Weblinks
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Weiffe, Haspel, Alabrum, Girgillus, Fr. Devidoir, heisset ein Werckzeug, auf welches das gesponnene Garn, oder Wolle von der Spindel oder Spuhle gewunden, und in Gebinde und Strehnen, vermittelst eines darzwischen geschlagenen Zwirnfadens, gebracht wird. Die so genannte Handweiffe als die gemeinste und schlechteste Gattung derselben bestehet aus einem langen höltzernen Stiel, an dessen beyden Enden kürtzere Querhöltzer, so gegen einander Creutzweise stehen, befestiget, und hieran das Garn von der Spindel oder Spuhle durch Wendung der Weiffe, oder Umführung der Spuhle oder Spindel, unter einer gewissen Anzahl Fäden, so gemeiniglich auf zwantzig sich beläufft, und jedesmahl abgebunden werden, geweiffet oder gewunden wird. Die Schnapp- oder Zählweiffe ist eine bequehmere und künstlichere Gattung, so aus einem [285] weiten Rade, oder vielmehr aus etlichen Speichen bestehet, mit der Hand umgedrehet, und das Garn von der Spuhle oder Spindel darauf genommen wird; am Ende der Achs aber eine Schraube ohne Ende in ein Stirnrad von vierzig Zähnen greiffet, welches, so offt es herum kömmt, einen Klapp thut, zum Zeichen, daß die Zahl der Fäden eines Gebindes, nemlich vierzig, erfüllet sey. Die Weiffen gehören nach Sachsen-Recht zu denen Gerade-Stücken, davon zu sehen in dem Artickel: Gerade, im X Bande, p. 1043. u. ff. Siehe übrigens auch den Artickel: Währung (Ein-), im LII Bande, p. 432.