Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Wasser-Geld

Band: 53 (1747), Spalte: 580–582. (Scan)

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Wasser-Geister, Lat. Spiritus aquatici, sollen an wässerigen Ortern, in Brunnen, Flüssen, Seen, wohnen; Ungewitter auf dem Meere erregen, die Schiffe zu Grunde richten, und die Leute im Wasser umbringen. Tharsanders Schauplatz I. Theil, p. 189. Es werden dieselben, wie man weiter vorgiebt, gar offt unter der Gestalt einer Weibesperson gesehen, weil es bekannt, daß das wässerichte Temperament diesem Geschlechte meistentheils eigen ist. Und dieses sind eben der Poeten ihre Wasser-Nymphen Najades oder Druades: Unterredung vom Reiche der Geister I. Stck. p. 72. Der Herr Baron von Valvasor berichtet in seiner Beschreibung von dem Hertzogthum Crain, von denen Wasser-Geistern in berührter Landschafft folgendes: In dem Fluß Laybach, spricht er, bey der eben sogenannten Stadt Leybach hält sich ein Gespenst auf, welches man daselbst den Wassermann nennet, dasselbe zeiget sich zum öfftern des Nachts, und ist so bekannt worden, daß ein jedweder Fischer oder Schiffer, der auf diesem Strohm zu thun hat, [581]nicht genung davon zu erzehlen weiß. Auch soll sich derselbe bisweilen bey Tage sehen lassen, wie sich denn im Jahre 1547 bey einem Reichen der Stadt Laybach ein denckwürdiger Zufall ereignet hat. Es hatte sich die gantze Nachbarschafft zu einer Sommer-Lust eingefunden, und nachdem man unter einer schönen Linde Mahlzeit gehalten, wurde von den jungen Leuten ein Tantz augestellet. Da man nun in der besten Lust begriffen war, fand sich ein schöner wohlgekleideter Jüngling ein, der die gantze Gesellschafft gantz höflich grüßte, auch allen Anwesenden mit freundlichen Geberden die Hand bot, welche aber gantz weich und kalt gewesen, auch allen denen, welche sie berühret, eine ungewöhnliche Empfindung verursacht hat. Nicht lange nach seiner Ankunfft wurde eine zwar wohlgestalte, aber sehr freche Jungfrau, Nahmens Ursula Schäferin, von ihm zum Tantz aufgezogen, welche sich nach seiner Weise meisterlich zu bequemen, und in allen lustigen Sprüngen mit ihm überein zu kommen wuste. Nach einer guten Weile entfernten sich diese beyde allmählig von dem Tantz-Platz, bis sie an den Fluß Laybach gelanget, allwo sie mit einander in Gegenwart vieler Schiff-Leute und anderer Zuschauer im Strohm gesprungen, vor aller Augen verschwunden, auch hernachmahls nicht wieder zum Vorschein gekommen sind. Es berichtet angezogener Autor Lib. XV. p. 461. daß dieses Gespenst sich anjetzo ruhiger verhalte, welches man den offtmahligen Einsegnen und Weyhen des Flusses zuschreibe; jedoch füget er hinzu, er habe vor 34 Jahren, da er zu Laybach dem Studieren obgelegen, mit seinen Augen gesehen, daß da ein Bürger, Schmaidler genannt, von einer Hochzeit gantz allein heimgehen wollen, und bis an die sogenannte Brodt-Kammer gekommen, bey hellen Mond-Schein ein Mann mit einen langen schwartzen Rock aus dem Wasser hervor gestiegen, sich zu besagtem Bürger genahet, demselben zum Strohm geführet, und hineingestossen. Es hätte derselbe ohne Zweiffel ersauffen müssen, weil das Wasser eben sehr groß gewesen, wenn er sich nicht an die Schuppen, womit man die Becker, so das Brod zu klein backen, unters Wasser zu tauchen pfleget, so lange gehalten hätte, bis die Wache herbey geeilet, und ihn aus dem Wasser gezogen. Eben dieser Autor erzehlet bey der Beschreibung des Schlosses Pletterhoff, daß an einem Teiche dieses Ortes ehedem eine Mühle gestanden, nach deren Aufrichtung ein solches Gespenst das Mahlen verhindern wollen, und deswegen, wenn der Müller das Wasser gesperret, selbiges wieder bey Nacht geöffnet, wenn hingegen jener das Schütt aufgezogen und die Mühlräder in Gang gebracht, den Lauff des Wassers wieder gehemmet habe. Es wollen auch viele Leute dieses Gespenst, das sich allemahl nach ausgelassener Bosheit wiederum sichtbarlich in den Teich gestürtzet, gesehen haben. Wiewohl man stellet mit dem Schrifftsteller dahin, ob sich das letztere also verhalte, indem der gemeine Pöbel in vorgefaßten Meynungen von solchen Wasser-Geistern gar zu sehr ersoffen ist. Man wird auch meistentheils und von solchen Leuten erzehlen hören, daß ihnen Nixe erschienen sind, welche Einbildung [582]und Phantasten von Geistern, nicht gar zu wohl zu unterscheiden wissen. Wenn also Nachrichten an diesen oder jenen Orte von Wasser-Gespenstern vorkommen, darf man dieselbe meist für erdichtete Fischer-Mährlein halten; denn diese pflegen ihres Nutzens halber, denen Leuten etwas aufzuhefften und sie zu überreden, daß es bey diesem oder jenem Teiche oder Flusse wegen der Wasser-Nixen nicht sicher sey, damit andere dadurch abgeschrecket werden, ihnen des Nachts die Fische aus ihren gelegten Netzen und Reusen zu holen. Unterredung von Reiche der Geister XI Stck. p. 422. u. ff. Siehe auch den Artickel: Wasser-Nixe.