Zedler:Visite, der Besuch oder Zuspruch

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Visit-Complimente

Nächster>>>

VISITE (CONTRE-)

Band: 48 (1746), Spalte: 1857–1858. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|48|Visite, der Besuch oder Zuspruch|1857|1858}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Visite, der Besuch oder Zuspruch|Visite, der Besuch oder Zuspruch|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}


Visite, der Besuch oder Zuspruch, ist ein Wort, welches unter hohen Standes Personen gebräuchlich ist, wenn sie blos Ehren halber einander besuchen, oder, wie man insgemein zu sagen pflegt, Lat. Visitatio, oder Officiosus aditus, und Salutatio. Absonderlich ist bey den Deutschen Reichs-Tägen eine schon von langen Zeiten her gebrachte Gewohnheit, daß die darauf erschienene Reichs-Fürsten und Stände, oder deren Gesandten, so bald sie sich nach ihrer geschehenen Ankunfft an dem Orte des zu haltenden Reichs-Tages bey der Chur-Mayntzischen Reichs-Cantzley oder Directorio, wie auch dem Reichs-Erbmarschall-Amte angemeldet, damit man dessen beyder Orten Wissenschafft haben, auch einem und dem andern auf Begehren Nachricht geben moge, was vor Stände oder Gesandten sich eingefunden, wie nicht weniger auch die letztern die von ihren Principalen habende Vollmacht dem bemeldeten Chur-Mayntzischen Directorio übergeben, und ihre Personen dergestalt zu denen vorhabenden Reichs-Berathschlagungen legitmiret haben, die noch übrige Zeit vor Eröffnung der Kayserlichen Proposition zu Ablegung der Visiten und Gegen-Visiten anwenden. Es ist aber hierbey noch zu mercken, daß nach der Zeither eingeführten Gewohnheit die zuletzt oder am spätesten angekommenen von denen schon zugegen seyenden die erste Visite bekommen, worauf so denn jene bey diesen die Gegen-Visite ablegen. Bey dergleichen Zusammenkünfften wird nun ordentlicher Weise nichts anders gethan, als daß einer dem andern zu der glücklichen Ankunfft gratuliret, und allen möglichsten Beystand und Vorschub verspricht. Doch geschiehet hierbey gar öffters, daß zwischen derer Reichs-Stände und derer auswärtigen Fürsten ihren Gesandten wegen des Ceremoniels und Ranges oder auch der Titel nicht geringe Mißhelligkeiten [1858] entstehen, dergleichen sich absonderlich bey dein Westphälischen und Nimägischen Friedens-Geschäffte, wie auch bey andern gleichmäßigen Congreßen mehrmahls eräugnet, durch welchen Zufall aber die öffentlichen Angelegenheiten zuweilen nicht wenig aufgehalten werden. Besold Contin. Es wird aber von diesen Visiten unter dem Worte: Zusammmenkünffte (persönliche) ausführlicher gehandelt.