Zedler:Rosensyrup (Trockener) nach der verbesserten Augspurgischen Apotheckerordnung


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Band: 32 (1742), Spalte: 931–932. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|32|Rosensyrup (Trockener) nach der verbesserten Augspurgischen Apotheckerordnung|931|932}}
Weblinks
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Rosensyrup (Trockener) nach der verbesserten Augspurgischen Apotheckerordnung, Syrupus de Rosis siccis, P. A. R. Nehmet ein Pfund trockene Rosen, güsset gnung reines warmes Wasser darüber, lasset es vier und zwantzig Stunden darauf stehen, hernach drucket es aus, laßt ein Pfund weissen Zucker darinnen zergehen, und kochet es nach der Kunst zu einem Syrupe, welcher zu allen Bauchflüssen dienet, die Magen-weisse und rothe Ruhr stillet, die innern Theile stärcket, die Geschwüre reiniget [932] und heilet, das Erbrechen lagert und die Mutterflüsse stopffet.