Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Ritteroth

Nächster>>>

Ritter-Räthe

Band: 31 (1742), Spalte: 1812. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|31|Ritter-Pferde|1812|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ritter-Pferde|Ritter-Pferde|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Ritter-Pferde, Lat. Equitatus nobilium provincialium, heissen im Lehn-Rechte diejenigen Reuter, welche in einem Lande von der Ritterschaff oder dem Adel, zur Zeit der Noth, müssen gestellet und unterhalten werden. Siehe ein mehrers hiervon in denen Artickeln: Ritterdienste und Rittergüter.