Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Religions-Krieg, unter Kayser Carl V

Band: 31 (1742), Spalte: 519. (Scan)

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Literatur
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Religions-Krieg. Es wird gefraget, ob es recht sey, der Religion wegen Krieg zu führen? Diese Frage kan nicht schlechterdinges bejahet werden. Sollen Religions-Kriege rechtmäßig seyn, so müssen sie nicht zum Zwecke haben, daß die Menschen zu diesem oder jenem Glauben gezwungen werden sollen, denn sonst würden sie schlechterdings verwerfflich seyn; sondern die Absicht dabey muß dahin gehen, daß andere, die dergleichen unbefugten Zwang ausüben wollen, davon zurücke gehalten, in ihre gehörige Schrancken gesetzet und genöthiget werden, von ihrem unrechtmäßigen Verfahren abzustehen. Und in so fern sind Religions-Kriege nicht anders anzusehen, als andre Kriege, die da rechtmäßiger Weise geführet werden können, wenn andere Völcker öffentliche Unruhe anrichten, und umbefugte Gewaltthätigkeit ausüben, oder sonst wider Recht und Billigkeit handeln wollen.