Zedler:Rechts verwährte Zeit


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Rechts-Verweigerung

Band: 30 (1741), Spalte: 1528. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|30|Rechts verwährte Zeit|1528|}}
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Rechts verwährte Zeit, Tempus Praescriptionis, heißt die in denen Rechten vorgeschriebene Zeit, binnen welcher eine gewisse Sache verwähret und verjähret werden kan und soll. Siehe Verwährung und Verjährung.