Zedler:PRAESCRIPTIONIS INTERRUPTIO


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

PRAESCRIPTIONIS EXCEPTIO

Nächster>>>

PRAESCRIPTIONIS TITULUS

Band: 29 (1741), Spalte: 85–86. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|29|PRAESCRIPTIONIS INTERRUPTIO|85|86}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:PRAESCRIPTIONIS INTERRUPTIO|PRAESCRIPTIONIS INTERRUPTIO|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1741)}}

PRAESCRIPTIONIS INTERRUPTIO, die Unterbrechung oder Verhinderung der Verjährung, ist, wenn die sonst zu Recht beständige Verjährung durch eine darzwischen kommende widrige [86] Handlung aufgehoben, oder unkräfftig und ungültig gemacht wird; siehe Verjährung.