Zedler:Ordnung (deutsche)

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Ordnung (Dorische)

Band: 25 (1740), Spalte: 1804–1805. (Scan)

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Ordnung (deutsche) Ordo Germanicus, in der Baukunst diejenige neue Ordnung, welche vor nicht gar langen Zeiten von Leonb. Christoph Sturm erfunden worden. Er gab ihr gleich anfangs diesen Namen: nachdem er aber, wie er selbst gestehet, erwogen, daß es ihm nicht zustehe, einer gewissen Nation Namen zu geben, hat er sie alsdenn die neue Ordnung genennet. Es hat dieselbe in ihren Capitäl nur eine Reihe Blätter, aber 16 Schnörckel, und ist also dem Range nach die vierte, der Erfindung wegen aber die sechste Ordnung. Seine Ursachen, die er anführet, warum die alte Zahl der Ordnungen nicht vollkommen, sondern, daß nothwendig noch eine, nemlich die sechste Ordnung erfordert werde, sind folgende: Weil es zwey Ordnungen gäbe, die einander an den Schnecken in den Capitälen sehr gleich wären, welches die Ionische und Römische, so müsse doch eine andere seyn, die an den Schnecken der Corinthischen so ähnlich wäre, als die Ionische der Römischen. Hiernach wäre der Sprung allzu groß von einem Capitäl, das Schnecken ohne alle Blätter hätte, zu einem, das gleich zwey Reihen Blätter habe, weil ja billig eines darzwischen mit Schnecken seyn und eine Reihe Blätter kommen solte. Endlich sey es auch also beschaffen mit den Sparren-Köpffen, und solte ebenfalls zwischen einem Sparren-Kopffe von einem gantz glatten Streiffen, und zwischen einem, der zwey Streiffen hat, und zwischen diesem einen ablauffenden Leisten nothwendig noch ein Mittel seyn, nemlich ein Sparren-Kopff mit zwey Streiffen, da aber kein ablauffender Leisten darzwischen kommt. Wie sie im übrigen durch gewisse und noch mehrere, als bereits erwehnte Kennzeichen von denen übrigen Ordnungen zu unterscheiden, zeiget gedachter L. C. Sturm, in seinem Deutschen Vignola p. 365. u. ff. Noch ausführlicher aber [1805] handelt er von dieser neuen Ordnung in seiner vollständigen Anweisung alle Arten von regulären Pracht-Gebäuden nach gewissen Regeln zu erfinden, auszutheilen und auszuzieren; da er so wohl von selbiger überhaupt, als auch von ihren Ober- und Unter-Theilen, wie sie aufzureissen, Nachricht giebet. Cap. X.und XI.