Zedler:Ober-Hof-Gerichts-Advocaten
Ober-Hof-Gerichts-Advocaten, werden diejenigen genennet, welche die besondere Erlaubniß haben, vor dem verordneten Ober-Hof-Gerichte zu practiciren; siehe Ober-Hof-Gerichte.
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Ober-Hof-Gerichts-Advocaten, werden diejenigen genennet, welche die besondere Erlaubniß haben, vor dem verordneten Ober-Hof-Gerichte zu practiciren; siehe Ober-Hof-Gerichte.