Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 25 (1740), Spalte: 54. (Scan)

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Ober-Chargen, heissen die oberste Aemter und Bedienungen an einem Hofe, unter welche und in welche die übrige Hofstatt stehet und eingetheilet ist. Die unterschiedene Angelegenheit eines Landes, die unterschiedene Geschäffte des Hofes und die besonderen Neigungen der Herrschafft verursachen den Unterschied solcher Chargen. So sind z. E. die vornehmsten Minister des Römisch-Kayserlichen Hofes 1) der Ober-Hofmeister, 2) der Ober-Cämmerer, 3) der Ober-Hof-Marschall und endlich 4) der Ober-Stall-Meister. Der Obere Hofmeister-Stab ist der vornehmste: von welchem besondere Artickel handeln. Auf diese vier Haupt-Stäbe folgen der Hatschier-Hauptmann, der Leib-Garde Trabanten-Hauptmann, der Ober-Land-Hof- und Jäger-Meister, der Ober-Hof-Falcken-Meister, und andere hohe Officianten mehr. Rohrs Ceremoniel-Wissenschaft grosser Herren, I Th. 14 C. §. 15 u. 17.