Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Noth-Frist

Band: 24 (1740), Spalte: 1427. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|24|Nothfeuer|1427|}}
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Nothfeuer, ist ein, obwohl in geist- und weltlichen Gesetzen verbotener, doch noch an vielen Orten gebräuchlicher Aberglaube, da das Bauer-Volck, wenn sich eine ansteckende Seuche, oder das so genannte wilde Feuer unter dem Vieh äussert, alles Feuer in denen Häusern auslöschen, und unter freyen Himmel ein Stück Holtz, wozu sie gemeiniglich einen ausgerissenen Zaun-Pfahl gebrauchen, und ein Haar-Seil so lange über einander reiben, biß es eine Flamme giebt, welche sie mit Pech oder Wagenschmiere und angelegten Reiß-Holtz unterhalten, und durch dieses Feuer das Vieh dreymal mit Gewalt treiben, hernach von dem ausgelöschten Feuer etliche Brände mit nach Hause nehmen, und in denen Vieh-Ställen in die Krippen, Rauffen und Tröge legen, wodurch ihrem Vorgeben nach, die Seuche von dem Vieh abgewendet werden soll. Siehe auch Ned-Feuer, im XXIII Bande p. 1548 u. f.