Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Leipzig, oder Leiptzig, Leipzigk, Leipzigke, Leyptz, ein altes adeliches Geschlechte

Band: 16 (1737), Spalte: 1652–1807. (Scan)

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Leipzig oder Leiptzig, Leiptzigk, ehe dem Leipzk, Leipcz, Leypcz, Leupzig, Lipzig, Lipz, Lips, Libitz, Libzi, Lipzi, Lipcz, Lipzk, Lipczk, Lyptzk, Lipzick, Liptzick, Liptzyck, Liptzsch, Libs, Lipitz, Liebitz, Lipitzk, Lyptz, Liptz, Lipsic, Lipsick, Lipzic, Lipczeke, Leipczk, Leypcz, Leipsigck, Lipczen, Libuze, Liptzs, Lat. Lipsia, bey einigen Lipsis, Lipzica, eine weitberühmte Stadt im Marggrafthume Meissen, und zwar die Haupt-Stadt des gesammten Osterlandes, 5. Meilen von Halle, 13. von Dreßden und Erfurt in einer schönen Ebene gelegen. Erasmus Stella de Orig. Tubantin. cet. bey Mencken Script. Rer. [1653] Germ. p. 2043 Excerpta ex Monachi Pirnensis bey Mencken l. c. Tom II. p. 1574. Knauth Prodr. Misn. p. 205. Trommsdorff accur. neue und alte Geogr. von Teutschland 9. p. 547. Seyfried Beschr. der berühmten Städte der Welt I. p. 237. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 112. Peckenstein Theatr. Sax. II. p. 78.

Die Flüsse, so sie beströmen, sind die Pleisse, Elster und Barde, welche letztere insgemein das Gerber-Wasser genannt wird. Stella l. c. bey Mencken l. c. Zeiller, Peckenstein u. Seyfried ll. cc. Trommsdorf l. c. 9. p. 548.

Die Stadt liegt viereckigt und hält im Umrisse 8954. Ellen, ist mit guten Mauern, Bollwercken und Graben versehen. Sie hat vier Thore, als das Peters, Grimmische, Hällische und Ranstädtische Thor, und drey Pforten, als das Barfüsser- Thomas und Hällische Pförtgen, durch welche nicht mit Wagen gefahren wird. Doch haben so wohl die Pforten als die Thore Zug-Brücken über den Stadt-Graben. Alle aber werden von denen Stadt-Soldaten, die vom Rathe besoldet und muntirt werden, auch ihren eigenen Gouverneur haben, besetzt gehalten.

Innerhalb der Ring-Mauer sind 36. grosse und kleine Gassen. Die Vorstädte sind gleich Falls weitläufftig und mit denen schönsten Gärten versehen. Um dieselben herum befinden sich über dieses die schönsten Aecker und Wiesen, auch Auen und Wälder. Die Elster flüßet vor dem Ranstädter Thore, die Pleisse vor dem Peters-Thore und der Pleissenburg, die Barde aber vor dem Hällischen Thore vorbey. An der Pleisse sind zwey Wasser-Künste, welche das Wasser durch Röhren in die Stadt leiten. So befindet sich auch eine Holtz-Flösse auf diesem Flusse, von welcher das Holtz noch unter einer halben Viertheils-Meile über der Stadt ausgesetzt wird.

Die Gebäude der Stadt sind hoch, groß, geraum und ordentlich gebauet, auch mehrern Theils durchaus steinern. Die Strassen und Gassen lang, eben und breit, jedoch abhängig gepflastert, damit das Wasser seinen Abschuß desto besser haben könne. An Kirchen befinden sich in der Stadt die Nicols- Thomas- Neue- zuvor Barfüsser- Pauliner- und Zuchthaus-Kirche. Die Nicols- und Thomas-Schule in der Stadt sind gleich-Falls bekannt. Von der Hohen-Schule folgt hernach mehrere Nachricht. Der Marckt ist ein schöner, grosser, ebener Platz 204. Schrite lang 92. breit. Darauf stehet das Rath-Haus um und um frey, und hat zwey Gewölber über einander, alle Fenster aber sind mit starcken eisernen Gittern verwahrt. Oben hat es einen schönen langen Saal, und einige Zimmer, davon die ersten drey zum Ober-Hof-Gerichte, das vierte zur Schöppen- das fünffte zur Raths- das sechste zur Richter- das siebende zur Schoß- und das achte zur Land-Stube bestimmt ist. Das Ober-Hof-Gerichte, so nach der Vereinigung des Meißnischen und Thüringischen Hof-Gerichts dahin verlegt worden, wird jährlich auf die vier Quartale gehalten, und sind darinnen nebst dem Praesidenten die Beysietzer Theils aus der Riterschafft, Theils Doctores Iuris; siehe mit mehrern Ober-Hof-Gerichte. Bey dem Schöppen-Stuhle, welcher schon über 300. Jahre daselbst geblühet, darinnen nebst dem Senior sechs oder sieben Beysietzer sind, haben sich so wohl die einheimischen [1654] als Ausländer in bürgerlichen und peinlichen Sachen Raths zu erhohlen. In der Raths-Stube sietzet der regirende Bürger-Meister mit zwey Bau-Meistern und neun Beysietzern, auch Ober- und Unter-Stadt-Schreiber, welche jährlich erwählt werden. In der Richter-Stube hört der Richter mit seinen Beysietzern und Gerichts-Schreiber die bürgerlichen Klagen, Schuld-Sachen und andere an, und spricht Recht. In der Schoß-Stube finden sich die regirenden Bau-Meister und zugeordnete, nebst dem Rent-Schreiber, welche Schoß, Zins u. s. w. einnehmen und verwahren, auch alle Stadt-Gebäude, Wege, Stege, Brücken u. d. g. durch ihren Voigt bestellen und besorgen. In der Land-Stube aber werden die der Stadt angehörige Unterthanen auf dem Lande in Flecken und Dörffern mit ihren Klagen und Händeln vor denen dazu verordeten Verwaltern derer Land- und Riter-Güter verhört, und entschieden. Ueber dieser ist die Vorsetz-Stube, wohin die Sachen, so vor denen Stadt-Gerichten zum ordentlichen Processe gerathen, verwiesen werden. In gleichen die Vormundschaffts-Stube, wo drey Raths-Herren nebst ihrem zugeordneten Schreiber sietzen. So sind auch noch andere Stuben daselbst befindlich, darein man die gefangenen zu setzen und zu verwahren pfleget.

Auf dem Thurme am Rath-Hause stehen drey Zeiger-Uhren, davon zwey auf denen Seiten, die dritte aber gerade auf dem Marckte zu sehen, und über denselben ist die Schlag-Uhr. Sonst aber gehet von dem Thurme noch ein Uhr-Zeiger über den Rath-Haus-Boden hinüber, nach dem Nasch-Marckte zu. Etwas weiter herunter ist der Gang, auf welchem die Stadt-Pfeiffer blasen. Der Untertheil des Rath-Hauses hat gegen dem Burg-Keller eine Durch-Fahrt, darinnen des Raths-Bütteley, worinnen der Marckt-Meister mit denen Stadt-Knechten ihre Stuben u. Wohnung haben, die Tag und Nacht wachen u. aufwarten müssen. Unten sind Gefängnisse, aussen herum aber feine wohlverwahrte Gewölbe, in deren einem ehedem der Waradein zu finden gewesen, welcher das ihm vom Rathe oder andern zu Handen kommende Gold oder Silber untersuchen und prüfen müssen; die andern aber werden denen Kauff Leuten und Kramern vermiethet. Das Dach über solchen Gewölben ist mit kupfernen Blechen belegt.

An dem Marckte stehet noch ein ander Haus, darinnen des Raths-Weinschanck in gleichen die Wage ist, wo allerley Kauff-Manns-Waaren und Fuhr-Manns-Gut aufgezogen, auch Geleite und Zoll eingenommen wird. Hinter dem Rath-Hause ist die wohlerbauete Börse, auf deren obern Stock-Wercke das Handels-Gerichte gehalten wird, von dessen Beschaffenheit unter Handels-Gerichte Tom. XII p. 432. gehandelt worden. Unten ist die Accise. Dabey ist der Fisch-Fleisch- und Nasch-Marckt auch zwey Gar-Küchen. Nächst daran sind die Fleisch-Bäncke und der Burg-Keller. Neben diesem das Schuh- und Kürschner-Haus und unten die Brot-Bäncke. Ferner findet sich daselbst der bekannte Auerbachs-Hof.

Hinter diesem liegen der alte und neue Neumarckt wo noch drey andere wohlerbauete Häuser; als erstlich das Korn-Haus wo ein ansehnlicher Vorrath an Früchten von vielen Jahren gesammlet ist. Hernach der Marstall, darinnen des Raths Reisige- und Fuhr-Pferde. Endlich [1655] das Gewand-Haus, welches groß und weit umfangen, auch durch und durch gewölbet und mit eisernen Gittern und Fenster-Laden wohl verwahret ist. Auf diesem haben zu Meß-Zeiten die fremden Tuchmacher und Leinewand-Händler zu verkauffen, und werden auch die Fecht-Schulen daselbst gehalten: Daran stösset die Kupfer-Wage und der Stadt Zeug-Haus, worüber die Raths-Bibliothec, die nicht nur an geschriebenen und gedruckten Büchern sehr starck, sondern auch noch ein schönes Müntz-Cabinet nebst andern Raritäten hat, und alle Mittewochen und Sonnabende Nachmittags etliche Stunden zu allgemeinem Gebrauche offen stehet.

In gleichen der Zimmer-Hof, worinnen des Raths Vorrath von Zimmer-Holtze und Bretern befindlich. Von denen Collegiis wird hernach bey weiterer Beschreibung der Stadt und der hohen Schule gemeldet werden. Im Brühle befindet sich gleich Falls ein schön Korn-Haus und ein Zimmer-Hof mit einer Mauer umfangen. Oben aber sind schöne Boden, von denen etliche denen Cramer-Meistern und Zünfften zu ihrem Korne, so sie zu wohlfeiler Zeit im Vorrathe einkauffen und wieder geschwinde theuere Zeit hinschütten, vermiethet werden. Gegen über ist die Flachs- und Heu-Wage.

So befindet sich auch ein Consistorium oder geistlich Gerichte daselbst, worinnen zwey Doctores-Theologiae und zwey Doctores Iuris sind, welche in einem dazu erbaueten Hause am Thomas Kirchhofe zusammen kommen, und die Kirchen- und Ehe-Sachen entscheiden. Gleich daneben ist das Amt-Haus, wo der Amt-Mann seine Wohnung hat, und die Chur-Sächsischen Cammer-Räthe, so wohl auch der Land-Rent- und Cammer-Meister, welche von denen Amt-Leuten und Schössern der Landschafft die Zinsen, Renten und Steuern einnehmen und an gehörigen Ort liefern, zusammen kommen. In diesem Gebäude ist auch die Frantzösische Kirche anzutreffen. Ueber dieses befindet sich hier das Chur-Sächsische Ober-Post Amt, in gleichen eine Superintendur; welche einer von denen beyden Pastoribus bey der Nicols- oder Thomas-Kirche verwaltet.

Sonst befinden sich hin und wieder in denen Strassen und Gassen und an denen Märckten die schönsten Cisternen und Züh-Brunnen. Daß sich auch wegen derer drey jährlichen Messen viele Gasthöfe in und ausser der Stadt befinden, kann man sich leichte einbilden.

Am Ende der Stadt zwischen dem Thomas-Pförtgen und Peters-Thore ist das ins Dreyeck angelegte befestigte Schloß, so von der vorüberflüssenden Pleisse die Pleissenburg genannt worden, worinnen beständig Chur-Fürstliche Besatzung gehalten wird. Dieses liegt in einem Moraste, hält einen grossen Platz in sich, und ist mit einer festen Pastey auch starcken runden Thurme, darauf viel grobes Geschütz stehet, versehen. Inwendig sind schöne Stuben und grosse Keller, in gleichen ein gutes Zeug-Haus und neuerer Zeiten auch die Catholische Kirche.

Unter denen Stadt-Thoren pranget vor andern das neu aufgeführte Peters-Thor. Vor demselben findet sich das Schüß-Haus vor die Büchsen-Schützen. Im Zwinger vor dem Ranstädter-Thore aber liegt auf der einem Seite das Schüß-Haus vor die Arm-Brust-Schützen, auf der andern das Reit-Haus. [1656]

Sonst ist um die gantze Stadt herum das schönste Spatziergehen, sonderlich in der auf der Seite der Pleisse angelegten Allée von denen schönsten Linden. In denen Vorstädten befindet sich vor dem Grimmischen Thore der Gottes-Acker mit einer grossen Kirche, die im Jahre 1548. von Grund auf neu erbauet worden, und zu S. Ioannis genannt wird. Der Gottes-Acker ist von aussen mit einer Mauer und eisernen Gitter-Thüren wohl verwahret, innwendig aber um und um mit artigen Schwibbogen und schönen Grab-Mählern versehen.

Daneben liegt das reiche Spital zu St. Johann, worinnen die armen Leute reichlich und wohl versorgt werden. Der Spital vor dem Ranstädter Thore heisset zu St. Georgen, und wurden darinnen ehe dem auch die Findel-Kinder und armen Waysen erzogen, welche aber nunmehro im Waysen-Hause erzogen werden, davon hernach mehrere Nachricht folgen wird. Vor diesem Thore sind auch die zwey Lazarethe befindlich, welche am Rosenthale, das ein Lust-Wald bey Leipzig ist, an das Wasser gebauet sind, deren eines der hohen Schule zuständig. Darein werden in Sterbens-Läufften die angesteckten und krancken geschafft, und mit Seelsorgern, Barbirern, Artzney und anderer Nothdurfft versehen. Es befindet sich auch eine Kirche dabey. Vor der Stadt siehet man über dieses schöne Wasser-Mühlen. Peckenstein Theatr. Sax. II p. 86. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 112. seqq. Seyfrid Beschr. derer berühmten Städte der Welt I. p. 237. Trommsdorff accur. neue und alte Geogr. von Teutschl. 9. p. 547. seq.

Ausser dem aber, daß diese Stadt durch die daselbst befindlichen hohen Gerichte; die hohe Schule und grosse Handlung berühmt wird, so erlangt sie dadurch nicht weniger Ansehen, daß sie eine von denen vier Leg-Städten des Reichs ist, dahin die Römer-Monathe von denen Reichs-Ständen entrichtet werden. Sie führet ferner auf denen Chur-Sächsischen Land-Tagen das Directorium unter denen Städten, sammlet die Stimmen und hält das Protocoll.

Es hat auch von derselben einer von denen Chur-Sächsischen Creissen seine Benennung, welcher nebst dem Creiß-Amte Leipzig die Aemter Düben, Eilenburg, Grimme, Leißnig, Döbeln, Colditz, Rochlitz, Borna, Pegau, Mutzschen, Delitzsch, Zörbig und Wurtzen unter sich begreifft. Wabst vom Chur-Fürstenth. Sachsen. Beyl. D. p. 7[…] seqq. Den Ursprung des Orts wollen einige, als Garzo Rer. Sax. I. 2. bey Hofmannen l.c. Tom. [I ?] P.I. p. 37. bey Mencken l.c. Tom. II. 1020. Stella de Orig. Tubantin. cet. bey Mencken l.c. Tom. III. p. 2043. 2052. und Brotuff vom Libonotho, einem Kriegs-Fürsten Arminii, der Quintilium Varum schlagen helffen, herleiten, als welcher die Hermundurer aus dieser Gegend vertrieben, und ein ander Sächsisch Volck die Libonier an ihre Stelle gesetzet, und an diesem Orte, welcher anfänglich Libonitz oder Libanitz durch Zusammenzühung derer Buchstaben Lipz genannt worden, sein Hof-Lager gehabt habe. Peckenstein Theatr. Sax. II p. 79. Andere aber suchen ihn unter denen Sorben, welche daselbst einige Hütten aufgeschlagen, und ihn von denen vielen daselbst befindlichen Linden Lipz oder Lips, Lipcz, Lipzk, Lipczk genannt haben, welches eine Linde oder Linden-Busch [1657] bedeutet. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 116. Excerpta ex Monacho Pirn. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom II. p. 1574. Weiß Antqq. Misn. Saxon. Singular. p. 76. Peckenstein Theatr. Sax. II p. 79. Jensch Conspectu. Lusat. Litter. bey Hoffmannen Script. Rer. Lusat. Tom. II. p. 334. Des Wegen wollten auch einige, daß vor Zeiten der Abgott Flyus daselbst unter einer schönen Linde verehrt, vom heilgen Bonifacio aber im Jahre 724. zerstört, und an dessen Stelle an dem Orte, wo die Pleisse und die Elster zusammenflüssen, eine Kirche un Closter zu St. Jacob angelegt worden, welches jedoch die Wenden beydes im Jahre 755. wieder zerstört haben. Sagittarius Heyden- und Christenth. derer alten Thüringer. Peckenstein Theatr. Sax. II p. 179.seq. Albinus Meißn. Land.-Chron. II. p. 140. 149. Dresserus Sächs. Chron. p. 208. 217. seq. Schedius de Dii German. Schoch Leipzig. Krieg- und Friedens-Schäfferey p. 43. Heidenreich Chron. Lips. p. 35 Peiffer Origg. Lips. […] § 22 seq. p. 50. Schneider Chron. Lips. p. 80. 145. (?) Vogel Leipzig. Annal. p. 1. seqq. Unter allen trifft man diesen Namen am ersten bey Ditmaro an. Leibnitz Introduct. ad. Script. Rer. Brunsuic. Tom. I. p. […]2[…].

Aus denen Häusern, welche ein Dorff vorstellen, ist hernach ein Flecken, welcher schon um das Jahr 789. da Kayser Carls des grossen Sohn die Wenden in dieser Gegend zu p(?)aaren getrieben, ein vornehmer Paß und Aufenthalt dererselben genennet ward. Vogel Leipzig. Annal. p. 3. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 117. Im Jahre 808. soll dieser Ort mit der umliegenden Pflege durch die Böhmische Printzeßin Svatana auf Wittekinds des grossen Sohn gebracht gewesen seyn, welcher es da Mahls als sein Erb Land eingenommen. Fabricius Origg. Sax. V. p. 511. Schneider l. c. p. 49 seq. Vogel l.c. p. 4. Als hernach die Sorben vom Reiche abgefallen gewesen, sollen diese Grentzen nach einer vorhergegangenen Schlacht im Jahre 815. 816. aufs neue von denen Teutschen besetzt, und weiter ein besonderer Land-Voigt oder Graf zu Pleissen über diesen Land-Strich verordnet worden seyn.

Um eben diese Zeit sollen die Wenden zu Leipzig Teutsche Namen bekommen, und den Christlichen Glauben angenommen haben. Schneider l.c. p.50. Vogel l.c. p.4. Im Jahre 869. sollen die Wenden zu Leipzig so wohl als die übrigen aber Mahls Böhmischen Schutz angenommen haben, aber bald wieder zum Gehorsam gebracht worden seyn Albinus l.c. p. 93. Schneider Leipz. Chron. p. 53. Kayser Henrich der I. gab im Jahre 924. denen Sorben die Freyheit, gedachtes Lipzk oder Lipsic mit Mauern und Graben zu umgeben, worauf sie es im Jahre 926. erweiterten, und mit einer schlechten und geringen Mauer und starcken Zäunen verwahrten. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 117. Vogel l. c. p. 8. Als aber die Wenden im folgenden Jahre aber Mahls einen Aufstand erregten, und sich aufs neue an die Böhmen hiengen, ward dieser Ort belagert und erobert, die darinnen befindliche Mannschafft niedergehauen, die Häuser geplündert und verbrannt, die errichtete Mauer aber geschleifft. Und von dieser Zeit an ist dieser Ort vor ein Wendisch Dorff gehalten worden. Stella bey Mencken l. c. Albinus l. c. II. p. 145 Schneider l. c. p. 57. Vogel l. c. [1658] p. 8.

Darauf nahmen die abgefallenen Sorben im Jahre 929. aber Mahls den Christlichen Glauben an, und erbaueten auch die St. Jacobs-Kirche wieder, welche ihre Vorfahren zerstört hatten, richteten auch im folgenden Jahr mit Kayserlicher Erlaubniß den Ort selbst wieder in etwas an, und umgaben ihn mit einer geringen steinernen Mauer. Vogel l. c. p. 8. seq.

Um und nach dieser Zeit lebte Graf Günther zu Pleissen, welcher auf der alten Pleissenburg seinen Sietz hatte, die an dem Orte, wo die Pleisse und Barde zusammen flüssen, gestanden hat. Von diesem Schlosse ist noch heute zu Tage die Grund-Mauer zu sehen, davon die Gasse den Namen der alten Burg, welches insgemein die alte Brücke ausgesprochen wird, überkommen. Vogel l. c. p. 9. Zeiller l. c. p. 117. Als aber Graf Esick zu Merseburg und Pleissen im Jahre 1007. mit Tode abgegangen war, kam Leipzig mit an Kayser Henrichen den II. und ward im Jahre 1010. durch die Böhmen erobert und ausgeplündert. Ditmarus Chron. VI. bey Leibnitzen Script. Rer. Brunsuic. Tom. I. p. 80. Schneider II. p. 60. Vogel l. c. p. 11. seq. Zeiller l. c. p. 117. Endlich gab es gedachter Kayser, nach dem er zuvor schon die Kirchen-Sachen an Merseburg abgetreten, im Jahre 1021. selbst völlig an das Stifft. Ditmarus VII. bey Leibnitzen l. c. p. 116. Peifer l.c. I. Schneider und Zeiller ll. cc. Vogel l. c. p. 12. seq.

Im Jahre 1024. ward es sehr an Häusern und Mauern gebessert, und im Jahre 1080. von denen Böhmen eingenommen und ausgeplündert. Fabricius l. c. Vogel l. c. p. 14. seq. Im Jahre 1123. ward es durch Hertzog Luthern zu Sachsen, im Kriege gegen die Böhmen, und Graf Wiprechten zu Groitsch eingenommen. Annalist a Saxo ad an. 1123. Schöttgen älteste Gesch. des Landes Meissen in der Diplomat. Nachlese von Ober-Sachsen VI p. 263. Hierauf muste es im Jahre 1126. im Kriege zwischen Marggraf Conraden und Henrichen vieles ausstehen. Vogel l. c. p. 16. Im Jahre 1134. wechselte Marggraf Conrad, nicht aber, wie Dresserus de Vrb. p. 296. Zeiller l. c. p. 117. und Peckenstein l. c. p. 87. wollen, allererst dessen Sohn Otte der reiche diesen Ort von dem Stiffte Merseburg gegen andere an sich. Schneider Leipz. Chron. p. 68. Vogel l. c. p. 17. In eben diesem Jahre ließ der Marggraf dieses Dorff mit einem Walle umzühen und zur Stadt machen. Vogel l. c. p. 17. wie wohl bey Peckenstein das Jahr 1021. angetroffen wird, welches aber irrig ist, in dem die Stadt da Mahls noch dem Stiffte Merseburg gehört, auch der Conrad, von dem die Rede ist, erst um diese Zeiten gelebt hat. Eben dieser Marggraf versahe seine Bürger mit der Niederlage von Saltze, Korne und andern Eß-Waren. Peckenstein l. c. p. 81. Vogel l. c.

Man darff sich auch nicht daran stossen, daß hier gemeldet wird, dieser Ort sey da Mahls erst zur Stadt gemacht worden, da er doch in der Urkunde des Kaysers welcher ihn an das Stifft Merseburg geschenckt, auch von Ditmaro selbst beständig eine Stadt genannt werde; sinte Mahl aus vorhergehenden zu ersehen, daß er sein Stadt-Recht unter Kayser Henrichen dem I verloren gehabt habe. Im Jahre 1155 hielt gedachter Marggraf noch einen Land-Tag daselbst, auf welchem [1659] er seine Waffen niederlegte, und das Closter-Leben erwählte. Albinus Meißn. Land.-Chron. 22. p. 290. Fabricius Rer. Misn. I. p. 97. Vogel l. c. p. 18. Marggraf Otto bauete darauf im Jahre 1176. das Closter zu St. Nicolai in der Stadt, und beschenckte es sehr reichlich, brachte auch im Jahre 1182. die im Jahre 1175. angefangene Erweiterung und mehrere Befestigung der Stadt zum Stande. Vogel l. c. p. 19. Zeiller l. c. p. 117. Peckenstein l. c. p. 78. 87. Monumenta vetusta bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Diplom. Tom. VIII p. 206.

Ueber dieses verliehe er der Stadt ein ander Wapen, als sie zuvor unter denen Kaysern und Bischöffen zu Merseburg gehabt, welches ohne Veränderung derer Farben aus dem Meißnischen und Landsbergischen genommen ward. Denn es zeigte im goldenen Felde zur rechten einen schwartzen Löwen, zur lincken zwey blaue Balcken, die Länge herunter gezogen. Auf dem Helme aber drey Strauß-Federn. Bis Weilen werden auch zwey Löwen oder Leoparden als Schild-Halter dabey angetroffen. Schneider l. c. III. p. 93 seq. Peckenstein l. c. p. 82. Vogel Leipz. Annal. p. 19. Diss. de Insignibus Lipsiae I. 1eqq. Unter denen Kaysern und Bischöffen aber soll das Wapen dieser Stadt ein mit einer Mauer umgebenes, und mit fünff Thürmen geziertes, auch in der Mitte des Einganges mit einem Thore und Fall-Gatter versehenes Schloss oder Castell gezeigt haben. Vogel Diss. 5 § 24.

Im folgenden Jahre muste das herum gelegene Land im Kriege zwischen Marggraf Otten und seinem Sohne, Marggraf Albrechten, vieles ausstehen. Chron. Big. aug. bey Hoffmannen Script. Rer. Lusat. Tom. IV. p. 128. Fabricius Origg. Sax. V. p. 558. Caluisius p. 682. Dresserus Millen. VI. P. II. p.390. Vogel Leipz. Annal.p. 19. Dieser Marggraf bestätigte der Stadt die von seinem Vater und Groß-Vater erhaltenen zwey Jahr-Märckte, die auf Ostern und Michaelis gefällig waren, und begnadigte sie mit mehreren Freiheiten. Schneider l. c. p. 353. Vogel l. c. p. 20.

Im 1194. Jahre ward die Stadt, weil sie Marggraf Albrecht seinem Bruder Dietrich zuwieder befestiget, mit Volcke besetzt, und mit aller Nothdurfft aufs beste versehen hatte, durch Land-Graf Hermannen zu Thüringen belagert, und jener dadurch einen Frieden einzugehen gezwungen. Vogel l. c. Nachgehends ward sie im Jahre 1210. vom Kayser Otten dem IV. weil ihm Marggraf Dietrich zuwieder war, belagert und eingenommen, die Mauern geschleifft und das Schloß oder die alte Burg zerstört. Hist. de Landgr. Thur. 34. bey Pistorio Script. Rer. Germ. Tom. I. p. 1321. Dresserus Descript. Vrb. Lips. p. 297. Heidenreich Leipz. Chron. p. 39. Schmid Zwick. Annal. p. 120. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 117. Vogel l. c. p. 21.

Im 1213. und folgenden Jahren gieng es derselben gleich Falls übel. Denn da Marggraf Dietrich zum Closter-Baue zu St. Thomas das benöthigte anschaffen ließ, vermuthete die Bürgerschafft, daß wohl gar etwas anderes dahinter stecken mögte, und machte also alles zunichte, und jagte den Probst Conrad selber aus der Stadt. Sie verband sich hernach mit einigen von Adel wieder ihren Herrn den Marggrafen, und dingte gewisse Meuchelmörder, die ihn [1660] umbringen sollten. Ob wohl dieser Mord nicht ins Werck gerichtet werden konnte, so meynten doch die von Adel, derselbe werde angestellter Massen vollbracht worden sey, und kamen des andern Tages mit 400. Pferden in die Stadt, beredeten auch die Bürgerschafft, daß sie mit ihnen zum Waffen greiffen, und sich gegen die Marggräflichen vertheidigen sollten.

Darauf gieng die Fehde zwischen beyden an, und währete bis ins dritte Jahr. Denn belagerte der Marggraf die Stadt den Sommer über, so thaten die Belagerten, so bald er des übeln Wetters oder des herannahenden Winters wegen aufbrach, einen Ausfall, und streifften und plünderten, so weit sie kommen konnten, liessen sich auch wohl vernehmen, wie sie sich an das Ertz-Stifft Magdeburg oder den Kayser Otten den IV. ergeben wollten, die sie schon zu schützen wissen würden. Endlich aber ward im Jahre 1206. durch Vermittelung des Ertz-Bischoffs zu Magdeburg, des Bischoffs zu Merseburg und des Marggrafen Friedrichs, Grafen zu Brene, ein je doch vor den Marggrafen sehr nachtheiliger Friede geschlossen.

Im Jahre 1217. aber fand der Marggraf gar bald wieder Gelegenheit, die Stadt wieder zum Gehorsam zu bringen. Denn er hat Kayser Friedrichen den II. welchem er bishero getreulich wieder Kayser Otten den IV. beygestanden hatte, ihm hülffliche Hand zu leisten. Er ward also auch seiner Bitte gar bald gewähret. Als sie sich nun beyder Seits diesem Lande mit einem Kriegs-Heere näherten, muste ein Trompeter der Stadt und ihren Anhängern die Kayserliche Gnade vermelden, und zugleich zuentbieten, wie der Kayser nicht als ein Feind, sondern als ein Freund, und zwar aus der Ursache gekommen wäre, daß er zwischen der Stadt und ihrem Landes-Fürsten auf billige Weise einen Vergleich treffen mögte.

Als nun der Kayser und Marggraf nur mit sehr wenigem Volcke eingelassen worden waren, schlichen sich nach und nach so viele hinein, daß sie sich auf gegebenes Zeichen derer Widerspänstigen bemächtigen und die Stadt behaupten konnten. Darauf wurden Thore und Mauern eingerissen und die Stadt-Graben ausgefüllt, auch der Bürgerschafft die in vorigen Zeiten ertheilte Freyheiten und Begnadigungen auf einige Zeit genommen, und hingegen, sie desto besser im Zaume zuhalten, drey Schlösser angelegt, davon das eine die noch jetzo daselbst befindliche Pleissenburg, das andere zwischen dem Ranstädter Thore und dem Barfüsser-Pförtgen, wo nach Mahls das Barfüsser-Closter angelegt worden, und das dritte da, wo man hernach das Paulliner-Closter angelegt, befindlich gewesen, welche alle vom Marggrafen mit Volcke besetzt und zulänglich versorgt worden.

Monumenta vetusta bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Diplom. Tom. VIII p. 230. Annales vetro-Cell. bey Mencken bey Mencken l. c. Tom II. p. 402. seq.Chron. vetero Cell. minus ib. p. 439. Anonymus Saxo Hist. Imp. ibid. Tom. III. p. 120. Exccerpt. ex Mon. Pirn. ibid. Tom. II. p. 1575. Fabricius Origg. Sax. V. p. 566. sq. Reußner Geneal. Wittikind. p. 32. Spangenberg Mannsfeld Chron. p. 296. sq. Rivander Thür. Chron. p. 292. Crusius Meißn. Chron. III. 3. Schneider Leipz. Chron. p. 404. sqq. Heidenreich Leipz. Chron. p. 40 sq. Caluisius p. 700. [1661] Dresserus de Vrb. Germ. p. 298. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 117. Peckenstein Theatr. Sax. III. p. 84. 87. Vogel l. c. p. 2[…] sqq.

Im Jahre 1222. ward der vom Marggrafen angefangene Closter-Bau zu St. Thomas zu Stande gebracht, und mit regulirten Dom-Herren Augustiner-Ordens besetzt, der Marggraf aber war schon zwey Jahre zuvor von seinem durch die Osterländische Riterschafft und die Leipziger dazu erkaufften Medico mit Giffte hingerichtet. Peckenstein l. c. p. 81. Zeiller l. c. p. 117. Annal Vetero-Cell. bey Mencken Scrip. Rer. Germ. II. p. 403. seq.Chron. vetero Cell. minus ibid. p. 439. Anonymus Saxo Hist. Imp. ibid. Tom. III. p. 120. Monum. vetusta bey von Ludewig l. c. p. 233. Horn Vita Henr. ill. c. 2. §. 1. p. 31 sq. Caluisius. Dresserus. Fabricius. Origg. Sax. V. p. 564 Vogel l. c. p. 24.

Ueber seinen unmündigen Sohn hatte hernach Land-Graf Ludewig in Thüringen, wie es Marggraf Dietrich selbst ausgemacht hatte, die Vormundschafft. Diesem wiedersetzte sich der Bischoff zu Merseburg, und that des Wegen die Leipziger, weil sie sich ihm nicht unterwerffen wollten, in den Bann. So bald aber der Land-Graf selbigem mit Kriege drohete, stund er nicht allein von seinem Begeren ab, sondern hub auch den Bann wieder auf. Schmid Zwick. Chron. p. 122. Fabricius l. c. p. 574. seq. Caluisius p. 703. Brotuff p. 82. Vogel l. c. p. 25.

Im Jahre 1225. fanden die Leipziger endlich Gelegenheit, sich eines von denen drey Schlössern wieder vom Halse zu schaffen. Denn es hatte sich des jungen Marggrafen Mutter, des Land-Grafen in Thüringen Schwester, wider Wissen und Willen ihres Bruders zu Leipzig zum andern Mahle mit Graf Poppen von Henneberg vermählet, welcher es dem Land-Grafen erst nach vollzogenem Beyschlafe zu wissen machte. Der Land-Graf eilte hierauf nach Döbeln, wo sich seine Schwester da Mahls befand, um ihr solches ernstlich zu verweisen.

Zu gleicher Zeit aber fanden sich auch Gesandte von Leipzig daselbst ein, die ihn baten, daß er ihnen das Schloß am Grimmischen Thore, welches seine Schwester mit aller Mannschafft und Zubehör erkaufft hätte, einzureissen erlauben mögte; weil Graf Poppo daraus leichtlich etwas nachtheiliges gegen den jungen Marggrafen und die Stadt unternehmen könnte. Als nun der Land-Graf selbst mit hinzog und den Handel besahe, wurden die Bürger ihrer gar bald gewähret, die es auch bis auf den Grund einrissen. Vrsinus Chron. Thur. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom. III. p. 1281. seq. Annal. vetero-Cell. ibid. Tom. II p. 403. Horn Vita Henr. ill. 2. §. 7. p. 38. Fabricius Origg. Sax. VI. p. 575. Schneider Leipz. Chron. p. 99. Bange Thür. Chron. p. 85. Vogel l. c. p. 25.

Darauf fiengen endlich im Jahre 1229. die Dominicaner-Mönche mit Bewilligung des Raths an auf dieser Stelle dem heil. Paullo zu Ehren ein Closter zu erbauen, welches sie im Jahre 1240. nebst der Kirche zu Stande brachten, und durch den Ertz-Bischoff zu Magdeburg und die Bischöffe zu Meissen, Naumburg und Merseburg einweihen liessen Exccerpta ex Monacho Pirn. bey Mencken l. c. Tom III. p. 1574. seq. Griebner Diss. de Tit. Com. Palat. Sax. Horn Vita Henr. ill. 2. §. 14. p. 45 c. 4. §. 20. p. 116 Heidenreich l. c. p. 42. Fabricius [1662] Annal. Misn. V. p. 38. Vogel l. c. p. 25. seq.

Marggraf Henrich bewies sich nicht weniger geneigt gegen die Stadt, und erweiterte sie um ein gutes Stück, daß sie nunmehr, da sie vorher dreyeckigt gewesen war, viereckigt ward und zu derjenigen Grösse gelangte, darinnen sie sich noch heutiges Tages in ihrer Ring-Mauer befindet. Ueber dieses ließ er dieselbe nebst einer hohen und steinernen Mauer auch mit einem tieffen und mit einer gedoppelten Futter-Mauer eingefaßten Graben umgeben. Schneider l. c. p. 99 seq. Heidenreich l. c. p. 43. Vogel l. c. p. 26.

Unter ihm sollen auch, da er noch unter der Vormundschafft seines Vetters gestanden, die Franciscaner oder Barfüsser angelangt seyn, und das andere Schloß; so sein Vater, die Leipziger im Zaume zu halten, aufgebauet hatte, zum Closter angelegt haben. Daher man also siehet, wie sehr sich Peckenstein l. c. p. 81. vergehet, wenn er schreibt, Graf Dedo habe dieses Closter angelegt; sinte Mahl derselbe lange zuvor gestorben, auch dieser Orden zu der Zeit noch nicht ein Mahl gestifftet gewesen. Horn Vita Henr. ill. 2. §. 20. p. 115.

Währendem Krieges, den er mit der Herzogin Sophia von Brabant über Thüringen führte, nahm Herzog Albrecht zu Braunschweig, welcher auf der letztern Seite stund, die Gelegenheit in Acht, da der Marggraf im Jahre 1263. ausserhalb Landes war, und rückte mit einem Heere in seine Länder, und suchte Leipzig, wo sich da Mahls des Marggrafen beyde Söhne aufhielten, zu überrumpeln; es brachte aber Rudolph Schenck von Pargila hundert Mann Küraßirer mit in die Stadt, und versammlete zugleich die Bürger, die denn insgesammt auszogen und dem Feind so unvermuthet auf den Hals kamen, daß sie einen herrlichen Sieg davon trugen, und viele vornehme und geringe, auch den Herzog selbst, gefangen einbrachten, wobey auch die meisten Bürger unverletzt geblieben waren, und die, so erst zu Fusse ausgezogen, zu Pferde wieder zurück kamen und grosse Beute erhalten hatten, davon sie auch vieles in die Kirchen und Clöster schenckten. Hist. de Landgra[…]. Thur. 61. bey Pistorio Script. Rer. Germ. Tom. I. p. 1331. Fabricius l. c. p. 583. Caluisius p. 721. Peifer Origg. Lips. IV. p. 429. Dresserus Sächs. Chron. VI. P. II. p. 296. de Vrbb. p. 299. Peckenstein l. c. p. 84. 88. Albinus Meißn. Land.-Chron. 15. p. 191. seq. Heidenreich l. c. p. 43. Spangenberg Mannsf. Chron. p. 85. Brotuff Merseb. Chron. II. Schneider l. c. p. 413. seq. Vogel l. c. p. 28.

Zuvor hatte sich in eben diesem Jahre einige Uneinigkeit zwischen dem Marggräflichen Amt-Manne und denen Stadt-Gerichten daselbst ereignet, in dem jener auch solche Händel, welche denen Stadt-Gerichten zugehörten, an sich gezogen hatte. Die Stadt sahe sich des Wegen gezwungen, solches an Marggraf Dietrichen gelangen zu lassen, und um gnädiges Einsehen zu bitten, welches ihr auch wiederfuhr. Schneider l. c. p. 224. seq. Dresserus de Vrbb. p.304. Vogel l. c. p. 28. seq.

Im Jahre 1265. hielt Marggraf Henrich einen Land-Tag daselbst, auf welchem er die Landes-Teilung zwischen seinen Printzen zu Stande brachte. Vogel l. c. p. 29. Je doch zeigt Horn Vita Henr. ill. . §. 21. daß dieses, wo nicht eher wenigstens im Jahre 1263. geschehen seyn müsse, weil sonst Marggraf Dietrich zu dieser Zeit nichts [1663] darinne würde zu sprechen gehabt haben. Im 1268. Jahre bestätigte Marggraf Dietrich der weise die Wegen des 17.jährigen Krieges zerfallenen Messen oder Jahr-Märckte, so nach Ostern und Michael gehalten wurden. Schneider l. c. VII. p. 353. qq. Heidenreich l. c. p. 50. seq. Peckenstein l. c. p. 89. Vogel l. c. p. 30. seq. Von eben diesem Marggrafen erhielt die Stadt im Jahre 1273. die Gerechtigkeit Müntze zu schlagen erblich. Lünig Reichs-Archiv Part. spec. Contin. IV. Th II. Fortf. Abth. IX. Abs. 10. § . 5. p. 593. Pfeffinger ad Vitr. Ius publ. III. 4. §. 4. p. 470. Horn Vita Henr. ill. 6. §. 23. p. 197. Vogel l. c. p. 31. seq. Es irret sich also Heidenreich, wenn er es in das Jahr 1222. setzet. Vogel l. c.

Im Jahre 1288. 1290. hatte Leipzig aber Mahls die Ehre, daß Land-Tag daselbst gehalten wurden. Heidenreich l. c. p. 45. Schneider l. c. p. 445. Vogel l. c. p. 33. In dem aber die bekannten Streitigkeiten zwischen Land-Graf Albrechten dem unartigen in Thüringen, Marggraf Henrichs des erlauchten Sohne, und dessen beyden Söhnen Marggraf Friedrichen dem freudigen und Ditzmann schon vorlängst angegangen waren, diese auch hernach mit Uebergehung ihres Vaters von Marggraf Dietrichen zu Landsberge und im Oster-Lande zu Erben eingesetzt wurden, verdroß dieses Land Graf Albrechten der Gestallt, daß er seinen Söhnen zum Verdrusse die ihm zuständigen Gerichte ausser der Stadt Leipzig im Jahre 1291. an den Bischoff zu Merseburg überließ. Peifer l. c. p. 130. seqq. Heidenreich l. c. p. 44. Vogel l. c. p. 33. seq.

Sonst gedenkt auch der Monachus Pirn. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom II. p. 1575. eines Nonnen-Closters vor dem Schlosse, und man siehet aus dem Chron. Terrae. Misn. bey Mencken l. c. Tom. II. p. 323. daß es im Jahre 1194. von einem andern Orte Wegen Mangel an Wasser dahin verleget und verordnet worden sey, daß es neben dem Thomas-Closter liegen sollte, darauf aber der Ertz-Bischoff zu Magdeburg eine Aederung getroffen, und es ausser der Stadt nach der Peters-Kirche verleget habe, wo ihm auch zuvor sein Platz angewiesen gewesen. Man findet auch bey Hornen Vita Henr. ill. c. 6. §. 24. p. 197 aus Beckmanns Anhalt. Hist. bey dem Jahre 1264. eine Urkunde, in welcher der Probst, die Aebtißin und der gantze Conuent angeführt werden, daß sie ihr Dorff Wadendorff verkaufft haben. Es ist aber ohne Zweifel das Georgen-Closter, von dessen Veränderung an seinem Orte gedacht werden wird.

Da endlich Land-Graf-Albrecht Thüringen an Kayser Adolphen verkauffte, und sich die beyden Printzen Friedrich und Dietzmann mit gewaffneter Hand entgegen setzten, geschahe es, daß die Stadt im Jahre 1297. nach andern 1295. ja so gar nach einigen 1293. an den Kayser durch eine Belagerung übergieng, worauf die Besatzung im Schlosse dasselbe gleich Falls unter gewissen Bedingungen, die iedoch nicht gehalten wurden, abtrat. Chron. Terrae Misn. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom. II. p. 327. Chron. vetero-Cell. minus ibid. Tom. II. p. 442. Chron. Dresd. paru. ibid. Tom. III. p. 347. Fabricius Origg. Sax. VI. p. 614. Caluisius p. 735. Schneider l. c. p. 416. Heidenreich l. c. p. 46. Zeiller l. c. p. 117. Vogel l. c. p. 36.

So bald aber die Leipziger [1664] den Tod Kayser Adolphs vernahmen, griffen sie zu denen Waffen, trieben die Kayserliche Besatzung mit Gewalt aus, und ergaben sich wieder an ihre alte Lands-Herren; welches denenselben so wohl gefiel, daß sie es nicht allein in Gnaden erkannten und lobten; sondern auch Ursache nahmen, der Stadt mehrere Merck-Mahle ihrer Huld zu zu neigen. Brotuff p. 399. Schneider l. c. p. 416. seqq. Vogel l. c. p. 36. seq.

Marggraf Dietrich gab darauf im Jahre 1309. denen Fischern dieser Stadt die Freyheit, eine gantze Meil Weges lang auf denen Wassern zu beyden Seiten der Stadt zu fischen. Vogel l. c. p. 38. Als im Jahre 1307. Kayser Albrecht seines Vorfahren Ansprüche fortzusetzen bemühet lebte, befanden sich unter andern auch die Leipziger mit unter denen, welche ihren Landes-Herren beystunden, und halffen den herrlichen Sieg bey Lucca mit erfechten Darauf in Leipzig ein öffentliches Danck-Fest angestellet, die Kirchen und Clöster aber von der erhaltenen Beute reichlich beschencket wurden: wie wohl Lange in Chron. Citiz. bey Pistorio Script. Rer. Germ. Tom. I. p. 1193. seq. dieses ins Jahr 1297. noch unter Kayser Adolphen setzt. Schneider l. c. p. 417 seqq. Heidenreich l. c. p. 46. seq.

Doch muste Marggraf Dietzmann in eben dieser Stadt und in eben diesem Jahre sein Leben meuchelmörderischer Weise in der Thomas-Kirche daselbst einbüssen, und blieb der Verdacht auf Graf Philippen zu Nassau, daß er den Meuchelmörder angestifftet hätte. Der Marggraf ward in der Paulliner-Kirche Fürstlich begraben, seine Gebeine aber, als dieser Theil der Kirche wegen des Stadt-Grabens abgebrochen und weiter herein geruckt werden muste, heraus genommen und wieder in den ietzigen neuen Chor vor den hohen Altar begraben, ausser die Haare und Hirn-Schale, welche beyde haussen behalten wurden und in der Paulliner-Kirche noch gezeiget werden. Lange l. c. p. 1199. Schneider l. c. p. 421. seq. Heidenreich l. c. p. 47. seq. Dresserus Millen. VI. P. II. p.420. Fabricius Origg. Sax. VI. p. 607. Chron. p. 739. Faustus und Krause Chur-Sächs. Stamm-B. Brotuff Merseb. Chron. II. Vogel l. c. p. 40. seqq. u. a. m.

Doch die Stadt kam im Jahr 1308. aber Mahls an den Kayser, wie wohl sie Marggraf Friedrich nach einem aber Mahls vorgefallenen Treffen aufs neue unter den Fuß brachte, und hernach allen seinen Unterthanen, welche durch den bishergeführten Krieg sehr mitgenommen worden waren, die Steuern auf ein Jahr lang erließ. Heidenreich l. c. p. 49. Schneider l. c. p. 422. seq. Schmid l. c. P. I. p. 204. seq. Caluisius p. 739. Vogel l. c. p. 42. Zeiller l. c. p. 117. Wiewohl dieser die andere Einnahme der Stadt irrig in das Jahr 1313. setzet.

Kayser Henrich der VII. verlangte zwar Leipzig vom Marggrafen im Jahre 1311 wieder, es ward ihm aber sein Begeren rund abgeschlagen. Schmid l. c. P. I. p. 208. Vogel l. c. p. 42. Im Jahre 1321. ließ der Marggraf die Stadt wieder befestigen, und die Mauern um dieselbe wieder anrichten. Schneider l. c. p. 101. Vogel l. c. p. 43. Im Jahre 1327. gieng wie im gantzen Lande, so auch hier die Veränderung mit der Sprache vor, und ward die Wendische, worüber die im Lande wohnenden Wenden noch bis dahin steiff und feste gehalten hatten, abgeschafft, [1665] hingegen aber die Hoch-Teutsche, weil so alle obrigkeitliche Stellen mit Teutschen besetzt waren, ernstlich zu gebrauchen anempfohlen. Heidenreich l. c. p. 50. seq. Schmid l. c. P. II. p. 160. Vogel l. c. p. 43.

Darauf that hierherum im Jahre 1342. das angelauffne Wasser an Brücken, Mühlen, Gärten und Wiesen grossen Schaden. Vogel l. c. p. 44. Im 1345. Jahre machte der Rath eine Verordnung, daß kein Closter, Priester oder Mönch, welchem in der Stadt und dero Weichbilde liegende Gründe oder Güter vermacht worden, dieselben über zwölf Monathe zu besietzen befugt seyn sollte, damit nicht solche Güter der Stadt zu ihrem Schaden und Nachtheile entfremdet werden mögten. Peifer l. c. Schneider l. c. p. 237. seq. Vogel l. c. p. 44. Im Jahre 1350. ward die Stadt sehr durch die Pest mitgenommen. Dresserus Spangenberg Mannsf. Chron. p. 339. Caluisius p. 755. seq. Vogel l. c. p. 44. Im 1358. Jahre wütete aber Mahls die Pest; im Jahre 1362 aber Theuerung und Pest zugleich in der Stadt. Vogel l. c. p. 45. seq.

Im folgenden Jahre kauffte der Rath von Thimon von Colditz den Marckt-Zoll in der Stadt, welchen Kauff nach Mahls auch Land-Graf Friedrich der ernste, Marggraf Friedrichs des freudigen Printz, bestätigte Heidenreich l. c. p. 50. Vogel l. c. p. 46. Als im Jahre 1376. die drey Brüder Friedrich der strenge, Wilhelm und Balthasar ihre Lande getheilt haben sollen, müste Leipzig mit an Land-Graf Friedrichen, dem das Osterland zugefallen, kommen seyn. Hist. Landgr. Thur. 121. bey Pistorie Script. Rer. Germ. Tom. I. Rohte Chron. Thur. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom. II. p. 1809. Caluisius p. 764. Vogel l. c. p. 64. u. a. m.

Es zeigt aber Horn im Leben Friedrichs des streitbaren, Abth. IV. § 2. p. 103. daß nicht ein Mahl eine Mutschierung geschweige den gar eine Theilung vorgegangen. Hingegen gieng im Jahre 1382. eine Theilung vor, da Leipzig an Friedrichen den streitbaren gelangte. Horn l. c. p. 658. seq. Nachgehends kauffte der Rath im Jahre 1385. das Dorff Euderitsch, wo er auch noch das Ius Patronatus nebst denen Ober- und Unter-Gerichten besietzet, von Marggraf Wilhelmen. Schneider l. c. p. 134. Vogel l. c. p. 47. Dass er aber hierüber schon im Jahre 1381. von allen fünff Land- und Marggrafen, nehmlich Balthasarn, Wilhelmen, Friedrichen, Wilhelmen, und Georgen, Vettern und Brüdern, die in eben diesem dem Thomas-Closter Melkow zugeeignet, belehnt worden sey, zeigt Horn l. c. Abth. IV. §. 4. p. 109. in der Haupt-Sammlung derer Urkunden p. 652 seq.

Sonst theidigte Land-Graf Balthasar auch im Jahre 1385. zwischen denen Marggrafen Friedrichenn, Wilhelmen und Georgen eines und der Stadt Leipzig andern Theils in Gebrechen um das halbe Gerichte, so denen Marggrafen an der Stadt ledig zugefallen war. Horn l. c. Abth. IV. §. 4. p. 109. Sammlung derer Urkunden p. 669. Die andere Hälffte des Gerichtes ist vermuthlich die, so noch dem Bischoffe zu Merseburg zugestanden; sinte Mahl Sicul im Leipz. Jahr-Buche III. p. 98. gedenckt, daß ein Theil derer Stadt-Gerichte unter Chur-Fürst Friedrichs [1666] und Herzog Wilhelms Regirung von demselben erkaufft worden sey. Die Augustiner-Mönche zu Leipzig erhielten vom Bischoffe zu Merseburg die Freyheit, Statt ihrer langen beschwerlichen Röcke einen Mantel und Bareth zu tragen. Vogel l. c. p. 47. Dem Rathe der Stadt hingegen ward im folgenden Jahre vom Pabste Bonifacio dem IX. verstattet, die Nicols-Schule auch wieder Willen des Probsts zu St. Thomas, wo sich schon eine Schule iedoch unter dem Closter befand, anzulegen, auch die Lehrenden ohne Vorwissen des Probstes ab- und einzusetzen. Vogel l. c. p. 47. seq.

Im Jahre 1409. ward endlich unter Marggraf Friedrichen den streitbaren, nachmahligem Chur-Fürsten, die hohe Schule zu Leipzig angelegt, und eingeweihet. Die Gelegenheit hierzu gab vornehmlich, wie einige wollen, Kayser Wenceslaus, welcher denen Teutschen zu Prag ihre bisher gehabte Freyheiten zu kräncken suchte, und die Böhmen gegen sie unterstützte. Die vornehmste Ursache war die Hußische Lehre, welcher mehr Böhmen als Teutsche und andere beypflichteten, da sich denn unter andern Johann Hofmann aus Schlesien gebürtig, der auch hernach Bischoff zu Meissen worden, mit einer grossen Anzahl Studenten nach Leipzig begeben, und durch Vincentium Gruner, welcher bey Hofe in grossem Ansehen gestanden, gute Vertröstung erhalten, auch endlich zu Wege gebracht, daß würcklich die hohe Schule daselbst angelegt worden.

Doch wollen auch einige, daß die hohe Schule dem ungeachtet angelegt worden seyn würde, wenn auch gleich die Zerrüttung der zu Prag nicht vor sich gegangen wäre; sinte Mahl Friedrich der streitbare schon lange zuvor darauf gedacht habe, daß er in seinem Lande eine hohe Schule anlegen möchte, zur Ursache wird angegeben, daß er nicht nur aus eigenem Triebe, sondern auch auf Anreitzung Kayser Sigmunds denen Hußiten sehr gehäßig gewesen, und daher um so viel lieber denen Böhmen solchen Schatz zu entzühen gesucht habe.

Wozu noch komme, daß Kayser Sigmund den Studien sehr gewogen gewesen, und Marggraf Friedrich durch den vertrauten Umgang mit ihm auch Lust dazu gewonnen habe. So wollen auch einige, daß bereits die Ankunfft derer Prager im Jahre 1408. ja gar im Jahre 1406. geschehen sey, und der Marggraf nachmahliger Chur-Fürst Friedrich so fort zur Stifftung der hohen Schule Hand angeleget. Es lässet sich auch aus Zusammenhaltung derer Urkunden wohl urtheilen, daß der Auszug gute Zeit eher erfolgt seyn müsse, als Wencelaus mit seiner Verordnung, daß die Böhmen drey Stimmen haben sollten, zum Vorschein getreten.

Das Wiederspiel von demjenigen aber, daß die würckliche Einrichtung und Vollziehung der hohen Schule schon im Jahre 1408. vor sich gegangen seyn sollte, ist daher anzunehmen, weil im Jahre 1409. allererst die Päbstliche Einwilligung eingelauffen, und sich die beyden Stiffter Marggraf Friedrich und Wilhelm lediglich darauf bezogen haben. Sonst können zu mehrerer Nachricht von dem, was hievon gemeldet worden. Exccerpt. ex Mon. Pirn. bey Mencken l. c. Tom III. p. 1575. Lengius Chron. Citiz. bey Pistorio l. c. Tom. I. p. 1232. Chron. Numb. bey Mencken l. c. Tom II. p. 40. Addenda jd Annal. vetero-Cell. ibid. p. 2184. Meisterlinus Hist. Rer. Noriberg. bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Di- [1667] plom Tom. VIII p. 145. Layritz Palm-W. Taff V. c. 3. $. 2. p. 239. Dubrauius, Hagecius, Theobaldus vom Huß. Kriege. Krantz Vandal. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 687. Caluisius p. 776. Dresserus Isagog. Hist. V. p.370. seq. Sächs. Chron. p. 395. de Vrbb. Germ. p. Heidenreich Annal. Lips. p. 539. Schneider l. c. p. 274. Eberus Calend. p. 303. Peifer l. c. Johann Friedrich Penegyr. Sec. de. Orig. et Inerem. Acad. Lips. p. 16. bey Dicelio Lipsia rediuina, nebst mehrern, welche daselbst anzutreffen. Chr. Hübner Diss. de Frid. Bellic. Academ. Lips. Pundai. p. 17. Seyfried Diss. de. In. Hasso Mart. Aneas Sil[…]ius Bohem. 25. bey Frehern Scrip. Rer. Bohem. p. 141. Piccolomi naeus Comment. VI. bey Frehern l. c. p. 207. Cuspinianus Op. de Cael. rib. p. 389. Körner Chron. bey Eccarden Corp. Hist. med. Tom. II. pag. 1195. Chron. Terrae. Misn. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom. II. p. 335. Trithemius. Albinus Auctor Centur. illustr. Viror. bey Madero und Fellern. Schlegel de Ver. Cella p. 100 ff. Teuchler Epist. pec. 1710. Müller Sächs. Annal. p. 5. von Ponickau Diss. de El. Sax. Frid. Bell. Iur. coll. p. 18. Joh Gr. Hahn Diss. de Elect. Frid. Bellic. §. 9. not. ††. Andreas Ratisbonensis Chron. bey Eccarden l. c. Tom. I. pag. 2128. Fragm. Chron. Chemic. bey Mencken l. c. Tom. III. p. 157. Engelhusius Chron. bey Leibnitzen Script. Rer. Brunsuic. Tom. II. p. 1138. Griebner Diss. de. Prim. Acad. Lips. Cancell. pl. A. 4. Peckenstein Theatr. Sax. III. p. 83. 89. 91. seqq. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. Glafey Einl. zur. Sächs. Hist. Unsch. Nachr. 1710. p. 83. seqq. u. a. m. sonderlich aber Horn im Leben Friedr. des streitb. Abth. VIII. §. 5. pag. 302. seqq et. Nott. nachgesehen werden.

Ueber den Tag und Monath, wenn die Einweihung der hohen Schule vor sich gegangen, ist man gleich Falls noch nicht einig. Also setzt Tyllich Chron. Misn. bey Schannat Vindem. litter. Coll. II. p. 89. im Jahre 1409. um das Fest Peter Paul sey die Päbstliche Bulle des Wegen in Leipzig angelanget; da man denn auch wohl meynen mögte, es sey um diese Zeit auch die Einweihung vorgegangen. Die Irrthümer und Verfälschungen aber, die sich auch bey Schannaten mit eingeschlichen haben, verursachen, daß man bis Weilen von diesem Geschicht-Schreiber, ob er wohl zu eben der Zeit gelebt hat, abgehen muß; welches auch hier nöthig ist, in dem die Päbstliche Bulle allererst im September dieses Jahres zu Rom ausgegeben wurde, und also nicht schon im Iunio zu Leipzig angelanget seyn können.

Andere als Lohmeier, Kempe, Brunnius, Chytraeus und Juncker im Sächs. Gesch. Cal. p. 3. wollen, daß die Einweihung den 9. Nou. vor sich gegangen. Hingegen geben Fabricius Origg. Sax. VII. p. 687. Theobald im Huß. Kriege I. p. 15. Seyfried Diss. de Io. Husso Mart. I. 26. den 12. Nou. das Fragm. Chron. Chemnic. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom III. p. 157(?). den Tag Leuini oder den 14. Nou. dazu an.

Betrachtet man auch den Eingang des Transsumis der Päbstlichen Bulle, so scheint es, weil sie schon am 13. dieses Monaths in der hohen Schule Händen gewesen, daß sie von dene Fürsten kurtz vorher nicht ohne Cerimonien würde ausgehändiget worden seyn, welches am geschicktesten bey der Einweihung selbst geschehen mögen, wenn sie um zuvor gedachte [1668] Zeit gewiß angestellet worden.

Mehr scheinen Dresserus Orat. de Dignit. et offic. Canceli. Acid. Lipsiensis 1594. Zeiller l. c. p. 118. Heidenreich in der Leipz. Chron. p. 53. und Peifer Rer. Lips. III. p. 303. dahin zu gehen, daß sie den 30. Nouember vor sich gegangen, weil da Mahls die Priueligia der Stifftung verlesen worden. Dagegen erwählen Schneider in der Leipz. Chron. p. 274. seq. Vogel Annal. Lips. p. 48. Praetorius Spec. II. Hist. Sax. 2. §. 1. Ziegler in der Schau-Pl. p. 8. Hübner Diss. de Frid. B II coso A[…]d. Lips. Fundat. p. 22. Bircken im Sächs. Helden-S. II p.4. u. a. m. den 2. Dec.

Beyder Seits mögen allen Umständen nach darauf fussen, weil die älteste briefliche O[…]dinati[…]n und Einrichtung, welche der hohen Schule gleichsam zum Haupt-Grunde dienen müssen, im Beyseyn derer hohen Fürstlichen Stiffter Montags nach dem 1. Adu[…]e eröffnet worden; nur, daß man nicht einig ist, in welchem Monathe angeregter Montag gefallen sey. Je doch folgt daraus nicht nothwendig, daß da Mahls erst die hohe Schule öffentlich eingeühret sey; sinte Mahl sich die Stiffter dieser Handlung wegen zuvor mehr Mahls in Leipzig befunden haben mögen.

Zu geschweigen daß nach Friderici Panegyr. secul. 1609. der 4. Dec. vor den Einweihungs-Tag gehalten wird. Horn Leben Friedr. des streitb. Abth. VIII. §. 6. p. 304. seqq. not. a. Unter andern Abweichungen hat auch Carpzov Iuris. prud. Consist. Lib. II. definit. 396. n. 8. daß schon Pabst Pius der II. im Jahre 1408. die hohe Schule mit Freyheiten versehen hätte, welche hernach Pabst Alexander der V. im Jahre 1412. nur wiederhohlt und bestätiget habe.

Da aber nicht ein Mahl im Jahre 1408. kein Pabst Namens Pius regiret hat, da doch mehrere Päbste als einer zur selbigen Zeit gewesen, auch Pabst Alexanders Bulle drey Jahre eher ergangen ist, so kann man den Ungrund dieses Vorgebens gar leicht einsehen. Griebner Diss. de primo. Com. Acad. Lips. Canceli. pl. A. 4. Horn l. c. 2. not. b. p. 306.

So irren sich auch nicht weniger Müller im Sächs. Annal. p. 5. von Ponickau Diss. de Elect. Sax. Frid. Bellic. iur. coll. p. 18. Feller in Anmerck zu Birckens Sächs. Helden-S. II. p. 4. und Hübner Diss. de Frid. Bellic. p. 23. wenn sie meynen, daß auch Kayser Ruprecht mit dem Pabste zu einer Zeit und an einem Orte, nehmlich zu Pisa, die hohe Schule mit Freyheiten begnadigt habe; sinte Mahl a.) gantz glaublich, daß sich Chur-Fürst Friedrich, Falls dergleichen ergangen wäre, eben so wohl darauf bezogen haben würde, als auf die Päbstliche Bulle; b.) die Befreyung und Bestätigung einer neuen hohen Schule zu diesen Zeiten bloß vor ein Gerechtsam des Pabstes gehalten, Kayser und Könige aber fast nie darum begrüsset wurden; c.) die Sache verdächtig gemacht wird, daß Kayser und Pabst zu gleicher Zeit und an einem Orte, nehmlich zu Pisa, ihre Bestätigungs-Briefe sollen haben abfassen lassen, da doch der Kayser da Mahls nicht persönlich in Italien gewesen; d.) bis auf diese Stunde wieder in einem Sächsischen Archive noch bey der hohen Schule selbst, welche doch alle übrigen Urkunden heilig aufbehalten, das Original vorgezeigt werden können. Auctor des Ber. von dem 1709. begang. Iubil. Griebner l. c. pl. A. 3. seq. Horn l. c. not. c. p. 306. seq Es scheint also, daß sich Müller l. c. vielleicht mit der Päbstlichen Bulle verirret, und Junckern im Chur- [1669] und Fürstl. Sächs Gesch. Calender p. 2. gefolgt habe. Horn l. c. p. 307.

Es ward aber die hohe Schule auf den Fuß der Pragischen eingerichtet, und in vier Nationes, als die Meißnische, Sächsische, Bayerische und Polnische oder Schlesische, eingetheilt, von denen auch iede ihr besonder Wapen führet. Das Wapen der Bayerischen und Fränckischen Nation zeiget den mit dem Engel ringenden Jacob; der Polnischen oder Schlesischen die Mariam gecrönt und mit flügenden Haaren, unter einer Bogenstellung sietzend, die ihr Kind im rechten Arme hat; der Sächsischen das springende weisse Pferd im rothen Felde auf grünem Boden; der Meißnischen Nation Wapen aber Simson, welcher den Löwen zerreisset. Bey dem Polnischen und Meißnischen Wapen sind die Bilder mit einer Landschafft vorgestellet.

Alle diese Wapen der hohen Schule findet man im Kupfer-Stiche nebst denen übrigen Wapen findet man im Kupfer-Stiche nebst denen übrigen Wapen der hohen Schule vor Rechenbergs Auflage von Peifer Origg. Lips. vorgestellet. Aus diesen Nationen werden alle halbe Jahre die Rectores Magnifici u. Dechanten der Philosophischen Facultät erwählet. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 118.

Zur Meißnischen wurden Anfangs die Meißner, Thüringer, Osterländer, Voigtländer und Lausitzer, welche doch hernach abgekommen; zur Sächsischen die übrigen Ober- und Nieder-Sachsen, Brandenburger, Pommern, Mecklenburger, Holsteiner, Westphalen, Cölner, Trierer, Niederländer, Engländer, Schotten, Irren, Schweden, Dänen und Norweger; zur Bayerischen oder Fränckischen die Bayern, Oesterreicher, Francken, Schwaben, Rheinländer, Schweitzer, Italiäner, Frantzosen, Spanier und Portugiesen; zur Polnischen u. Schlesischen endlich die Böhmen, Mähren, Schlesier, Polen, Ungern und Russen, wozu hernach auch die Lausitzer kamen, gezogen. Hübner Diss. de Frid. Bellic. cit. 4. §. 5. p. 25. Sicul Leipz. Jahr-B. Vol. IV. Sect. 31. p. 544. seq. Horn Leben Friedr. des streitb. l. c. §. 6. p. 307. §. 7. not. a. p. 313.

Sonst ist noch zu mercken, daß ein Dechant bey der Philosophischen Facultät seine Würde nur ein halb Jahr, bey der Theologischen nur ein gantzes, bey der Iuristischen und Medicinischen aber der jedesmahlige oberste Professor in derselben Facultät Zeit Lebens behält. Hübner l. c. p. 25.

Das Wapen der gantzen hohen Schule, welches der Rector Magnificus führet, ist die Jungfrau Maria sietzend, so ihr Kind auf dem Schosse hält; der Theologischen Facultät ein sietzender Bischoff in seinem Bischöfflichen Habite, der in der lincken Hand den Bischoffs-Stab hält, mit der rechten aber auf ein vor sich auf einem Pulte liegendes Buch weiset; der Iuristischen Facultät Wapen aber zeigt zur rechten eine mit einem Fürsten-Hute bedeckte gleich Falls sietzende u. mit einem Königlichen Mantel bekleidete Person, welche einem vor ihr knienden ein Bareth über den Kopf hält, dieser gegen über sietzt eine in Fürstlichen Habit gekleidete und mit einer Marggräflichen oder Herzoglichen Crone bedeckte Person, mit einem Hermelinen Krage um den Hals, die in der rechten Hand ein Scepter hält.

Hingegen stellt der Kupfer-Stich vor Siculs Leipz. Jahr-Buche B. IV. Forts. I. beyde Personen mit geschlossenen Cronen gecrönt vor. Die zur rechten weiset mit der Hand auf den vor ihr knienden; die zur lincken aber hält in der lincke Hand eine Fahne, mit der rechten aber hält sie einen spitzigen Hut über die kniende Person.

[1670] Der Medicinischen Facultät Wapen zeiget hinter einem niedrigen Gatter oder Geländer zwey Personen, wie die alten Medici gemahlt werden bekleidet, von denen die zur rechten ein aufgeschlagenes Buch in der rechten Hand hält, in der lincken aber ein Medicinisches Gefässe hat; die zur lincken aber gegen die Person zur rechten siehet und mit der rechten Hand in eine vor ihr auf einem Tische stehende Büchse greifft, in der lincken aber einen Stempel hält und neben gemeldeter Büchse einen Mörser stehen hat.

In der Philosophischen Facultät Wapen zeigen sich drey sietzende Personen; von denen die mittlere, in Chur-Habit gekleidet, ein Schwerdt in der rechten Hand hält, auf dem Haupte aber eine Marggräfliche oder Herzogliche Crone trägt; die zur rechten aber einen auf einem Stuhle mit einer Rück-Lehne sietzenden Bischoff zeiget, der in der lincken Hand den Bischoffs-Stab hält, und mit der rechten gegen die ihm gegen über sietzende Person zeiget, welche auf einem Stuhle ohne Rück-Lehne sietzet, einen Fürsten-Hut auf dem Haupte und im Schosse ein aufgeschlagen Buch hat. Darüber findet sich gleichsam in einem Abschnidte oder Fenster zwey Personen gegen einander gestellt, die einander angefaßt haben.

Die Kupfer-Stiche vor diesen fünf Wapen sind sonst vor Friedrichs Panegyr. Secul. in Dicelii Academ. Lips. rediuiua zu finden. Ausser diesem ist anzumercken, daß die hohe Schule ausser diesem Wapen, welches gemeiniglich der Rector führet, noch eines habe, daß ie doch nur bey denen grössesten Sollemnitäten und zwar bey denen Iubilaeis 1709. 1717. 1730. gebraucht worden, welches die zwey Heiligen und Patrone des Stiffts Merseburg Laurentium mit dem Roste und Johannen den Täuffer mit dem Lamme vorstellet. Sicul Leipz. Jahr-B. IV. Forts. XI. p. 1034. Forts. XIV. p. 1313. seq.

Endlich ist auch das Wapen des Fürsten-Collegii zu betrachten. Dieses zeigt zur rechten die Mutter GOttes, zur lincken einen Bischoff, welcher vermuthlich der H. Nicolaus, weil das Collegium nicht weit von der Nicols-Kirche angelegt worden. Hinter iedem Bilde finden sich 6. Sterne, vielleicht die 12. Collegiaten anzudeuten. Sicul l. c. Forts. VII. p. 612. sq.

Zum beständigen Cantzler der hohen Schule ward der iedesmahlige Bischoff zu Merseburg verordnet, wie denn auch die folgenden Administratores des Stiffts diesen Vorzug noch heute zu Tage haben, und bey […]ollemnen Promotionen ihre Stelle durch den Procacanellarium, der von der Facultät ist, vertreten lassen. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. I. 8. Peckenstein Theatr. Sax. III. p. 93. Horn l. c. §. 6. p. 307. Müller l. c. Es ist also falsch, wenn einige als Dresserus Isagog. Hist. IV. p.294. seq. Müller und von Ponickau II. cc. wollen, daß Nicol Lübich oder von Lübeck der erste Cantzler daselbst gewesen, auch wohl setzen, daß er vom Chur-Fürsten, ehe er noch den Bischöfflichen Stuhl bekleidet, dazu verordnet worden sey. Horn l. c. nor. d. p. 307. Rechenberg Diss. de Elect. Sax. fav. in schol. §. 9. not. g. Griebner l. c. pl. B. I. seqq.

Weil auch der Bischoff zu Merseburg zu einem Erhalter und Beschützer der hohen Schule verordnet war, so wurden ihm zugleich die Dechante zu Naumburg und Merseburg mit an die Seite gesetzt, welche gegen diejenigen, so die hohe Schule widerrechtlich in ihren Gütern, Rechten und Einkünfften beeinträchtigten, sie mögten inner- [1671] oder oder ausserhalb ihrer Dioeces seyn, eine ernstliche Untersuchung anstellen, und sie bey Straffe des Bannes zur Wiedervergeltung anstrengen, auch sich hieran keine A[…]ellation oder vor Mahls ergangene Päbstliche Bulle irren lassen sollten. Friederich Panegyr. Sec. p. 13. Rechenberg de Adu. et Advoc. Germ. Zeiller und Peckenstein II. cc. Horn l. c. Abth. VIII. §. 6. p. 308. Hingegen irret sich Dresser Orat. de Cancell. Acad. Lips. welcher dieses ins Jahr 1412. setzet. Horn l. c.

Zu Haltung derer Lectionen und Disputationen ward erst nur das grössere und kleinere Fürsten-Collegium angewiesen, derer sämmtliche Gebäude und Wohnungen auch von allen bürgerlichen Steuern und Gaben ausgenommen. Bey dem ersten sollten ordentlich 12. Magistri; und darunter ein Magister Theologiae; bey dem andern aber 8. dergleichen lesen, die aus allen vier Nationen, und zwar bey dem ersten aus ieder 3. bey dem andern aus ieder 2. genommen seyn sollten, welche nach dem Alter ihrer Beförderung den Vorzug hätten. Alle 20. aber bekamen jährlich zusammen so lange 500. Fl. aus der Chur-Fürstlichen Cammer, bis ihnen beständigere Einkünfte angewiesen werden könnten. Zeiller l. c. p.118. Peckenstein l. c. p. 83. Vogel l. c. p. 48. Horn l. c. p. 307. seq. Doch setzen Zeiller und Vogel II. cc. Statt des kleinen Fürsten-Collegii das Peters-Collegium. sinte Mahl dieses ehedem den Namen des kleine Fürsten-Collegii geführet, bis es hernach an die Magistros Artium und endlich an die Iuristen-Facultät gelanget ist, davon an seinem Orte gedacht werden wird.

Da aber die Collegiaten nach Mahl bis auf 44. vermehrt worden, kann man wegen Ermangelung derer Urkunden nicht sagen, was diese vor Gehalt gehabt haben, weil schwerlich zu vermuthen, daß sie sich vom blossen lesen hinbringen könen. Horn l. c. Abth. VIII. §. 6. not. e. p. 308. So läßet sich auch dasjenige nicht allzuwohl mit dem vorhergehenden zusammen reimen, da Spalatinus Vitt. aliquot Elect. Sax. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom II. p. 1067. will, es sey der hohen Schule Anfangs 3000 fl. jährliche Zahlung noch drüber vom Chur-Fürsten ausgesetzt worden. Horn l. c. not. t. p. 308. Die ersten Verordnungen, was bey der hohen Schule nach der Wahl, dem Eide, Pflichten und Gerichtsbarkeit eines Rechtoris u. s. w. in Acht zu nehmen, sind bey Hornen l. c. Abth. VIII. §. 10. p. 327. seqq. anzutreffen.

Also muste einer, der zum Rector erwählt werden sollte, ehrlich geboren, eine geistlich Person und unverehlicht seyn. Sein Haupt-Schmuck bestund des Winters in Hermeline, des Sommers aber war er von seidenem Zeuge. Unter die Verwandte der hohen Schule wurden da Mahls alle diejenigen gezählet, die sich nur auf einige Weise mit Hand-Arbeit von Büchern und Schrifften nähreten, als die Buch-Führer, Buchbinder, Correctores u. d. g.

Die Studenten hatten ihre besondere Kleidung, und durfften keinen weltlichen Habit tragen, u. s. f. wie alles bey Hornen l. c. mit mehrern nachzusehen. Doch ist diese Verordnung nicht gleich im Jahre 1409. sondern allererst 1410. zum Vorschein gekommen. Eine andere, die noch später gemacht worden, ist eben Falls bey Hornen l. c. §. 11. p. 335. seq. anzutreffen. Sonst wurden im 1409. Jahre zuerst die Apothecken zu Leipzig angerichtet, und soll der goldene Löwe, so noch vor der Apothecke in der Grimmischen [1672] Gasse, welche sonst der Medicinischen Facultät zugestanden, befindlich ist, nicht aus Prag gekommen seyn. Vogel l. c. p. 48.

Ob nun in eben diesem Jahre auch Statt der Besoldung derer Collegiaten die drey sogenannten alten Dorffschafften, als Kötzschin, Werckwitz und Hohenheide, deren Peckenstein l. c. p. 93. gedencket, und bey welchen nebst denen Collegiaten derer beyden vorhergenden Collegien, wie Zeiller l. c. p. 118. berichtet, auch die Iuristen-Facultät die Gerichtsbarkeit hat, dazu gekommen seyen, kann man nicht behaupten. Denn ob wohl auch Fabricius VII. p. 687. dessen gedencket, so meldet er doch weder die Zeit, wenn es geschehen, noch auch die Oerter, worinnen es bestanden. Horn l. c. §. 7. not. I. p. 312.

Wie die Rectores Magnifici, die, wie gedacht, alle halbe Jahr und zwar am Tage George und Gallen, oder, so diese auf einen Sonn- oder Fest-Tag fallen, den Tag darauf aus denen vier Nationen oder Völckerschafften gewählt werden, auf einander gefolget sind, ist bey Schneidern in der Leipz. Chron. Vogeln in Leipz. Annal. Siculn im Leipz. Jahr-B. und Hübnern Diss. de Frid. Bellicolo nachzusehen.

Der erste war Johann Otto von Münsterberg, der auch das Dorff Drinzin zur hohen Schule erkauffte, und das Geld, so zu Prag zu Erbauung eines Collegii vor die Schlesier gesammlet worden, zum Frauen-Collegio in Leipzig mit anwendete, welches ie doch erst nach seinem Tode durch seinen Lands-Mann, Johann Hofmannen, nachmahligen Bischoff in Meißen, erst zu Stande gebracht worden. Friederich Panegyr. p. 34. Hübner l. c. p. 27. Zeiller l. c. p. 118. Peckenstein l. c. p. 93.

Im Jahre 1410. ward die vorhin gemeldete Verordnung der hohen Schule zum ersten Mahle eröffnet, im folgenden aber der Ausspruch gethan, welche Landschaften zur Meißnischen Völckerschafft gehören sollten. Horn l. c. §. 7. p. 312. seq. In eben demselben Jahre ward zwischen Friedrichen dem streitbaren und seinem Bruder Wilhelmen eine Mutschierung ihrer Lande auf 4. Jahre beliebet, und kam Leipzig mit auf den erstern. Horn Leben Friedr. des. streitb. Abth. IV. §. 9. p. 124. Samml. der Urk. n. 157. p. 771. seq. Müller Sächs. Ann. p. 7. So ward auch in diesem Jahre durch Land-Graf Friedrichen den streitbaren verglichen, daß die Leipziger ins künfftige zu Lützen Zollfrey seyn sollten. Chron. Epp. Merseb. bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Diplom. Tom. IV. p. 439. seq. Horn l. c. Abth. IX. §. 13. p. 368. not. c.

In eben diesem Jahre, welches iedoch einige irrig ein Jahr später setzen, ward vom Pabste Johann dem XXIII. verordnet, daß von denen Stifftern Meissen, Naumburg und Zeitz der hohen Schule sechs Dom-Herren-Stellen mit ihrem Genusse und sämmtlichen Rechten der hohen Schule zustehen, und an Magistros der heiligen Schrifft und Doctores Iuris Canonici oder andere vom Rectore in Vorschlag zu bringende Personen verliehen werden sollten, sie mögten sonst Beneficia Ecclesi[…] daneben genüssen, welcherley sie wollten. Befehlichte auch zu dem Ende den Abt zu Pegau und Probst zu St. Thomas in Leipzig, diese Verordnung, so offte es nöthig wäre, ins Werck zu richten, [1673] und sich keine ältere Verordnung daran hindern zu lassen; doch also und der Gestallt, daß ieder von denen damit beliehenen in seiner Facultät fleißig läse. Horn l. c. Abth. VIII. §. 7. p. 313. Im Jahre 1414. machte allhier der Land Graf eine Verordnung wegen derer Gerber. Horn l. c. Abth. VI. §. 15. p. 258. Samml. der Urk. […] p. 810. sqq. Im Jahre 1415. kam das Dorf Reitzsch unweit Leipzig an den Rath daselbst; bey der hohen Schule aber ward da Mahls zu erst denen Magistris der Artzney-Kunst erlaubt, daß sie ihre eigene Facultät anrichten und mit einem Dechant und sechs Beysietzern bestellen mögten. Wiewohl der Bewilligungs-Brief derer Marggrafen darüber noch nicht zum Vorscheine gebracht werden können. Indessen zeigt Schneider in der Leipz. Chron. p. 258. die Personen mit Namen an, welche anfänglich zum P[…]dio und der Adsessur verordnet worden. Vogel l. c. p. 49. Horn l. c. Abth. VIII. §. 7. p. 322.

Im Jahre 1418. kamen die so genannten und Zigeuner zum ersten Mahle nach Leipzig, die sich aber, nach dem Friedrich der streitbare einen scharffen Befehl wieder sie ausgehen ließ, daß man sie weder dulden noch beherbergen sollte, bald wieder aus dem Staub machten. Heidenreich p. 62. seq. Vogel l. c. p. 49.

Zu Anfange dieses Jahres änderte auch Pabst Martin der V. auf bittliches Ansuchen in seines Vorfahren Bulle einige durch Unachtsamkeit derer Cantzley-Bedienten eingeflossene irrige Redens-Arten, und verordnete, daß dieser Begnadigungs-Brief ungeachtet derer darinnen unumgänglich vorgenommenen Rasoren nichts desto desto weniger in allen Clausuln und Inhalte, so wohl in denen sich dahin bezühenden Proceß und Exsecur[…]ns-Handlungen in und außer Gerichte, eben den Glauben, die Krafft und Macht behalten solte, als ob er dergleichen Irrungen und Correctur nie Mahls unterworffen gewesen wäre. Desgleichen sollte er auch denenjenigen Dom-Herren-Stellen, welche sich zuvor erledigt im geringsten nicht nachtheilig fallen. Horn l. c. Abth. VIII. §. 8. p. 322. seqq.

Im Jahre 1420. soll, wie Vogel l. c. aus Heidenreichen p. 62. meldet, der Schöppen-Stuhl daselbst angegangen seyn, den Chur-Fürst August im Jahre 1572. in eine rechte Ordnung gebracht und bestätigt habe. Es zeigt aber Horn l. c. Abth. IX. §. 12. p. 384. seq. et. not. c. daß man zwar im Jahre 1420. angefangen habe, daselbst Respons[…] oder Urtheile nach dem Rechte auszustellen, iedoch sey nicht Chur-Fürst Friedrich vor dem Urheber desselben zu halten, wie Dresserus Isagog. Hist. V. p. 368. und andere, die ihm folgten, davor hielten; ob man wohl nicht läugnen könnte, daß dieser Chur-Fürst ein grosses mit zu seiner Aufnahme beygetragen habe; sinte Mahl aus einer Urkunde König Johannsens zu Böhmen vom Jahre 1325. zu erweisen stünde, daß er schon da Mahls in grossem Ruffe gestanden.

Daher denn auch die Meynung des von Ludewig […]s. de Aetat. pub. et. mai. p. 64. not. über den Hauffen fielle, wenn er um die Schöppen-Stühle zu Magdeburg und Halle, am Alterthume desto mehr zu unterscheiden, schriebe, der Schöppen-Stuhl zu Leipzig habe seinen Ruff der hohen Schule zu danken; da sattsam erhellet, wie sich die Böhmen und andere fast ein gantzes Jahrhundert zuvor, als die hohe Schule gestifftet worden, daselbst Rechtens erhohlt habe.

[1674] Sonst hat die Stadt in diesem 1420. Jahre grossen Brand-Schaden gelidten, indem über 400. Häuser in die Asche gelegt worden. Heidenreich l. c. p. 62. seq. Peckenstein l. c. p. 85. Zeiller l. c. p. 119. Vogel l. c. p. 49. In eben diesem Jahre ist auch eine Aenderung mit denen Promotionen deren Baccalaureorum in der Philosophie vorgegangen: Denn weil die Sommer-Decani zwey, als eine um Trinitatis, die andere um Crucis; die Winter-Decani aber eben so viel, nehmlich Nicolai und nach Fastnachten, auch über diese die Magister-Promotion hatten, ward auf einmüthigen Rath und Gutachten derer Facultäten die um Nicolai abgeschafft, damit die Sommer- und Winter-Decani in einiger Gleichheit mit einander stunden. Schneider Leipz. Chron. p. 306. seq. Vogel l. c. p. 49.

Weil auch Pabst Johann der XXIII. der hohen Schule sechs Dom-Herren-Stellen, als zwey im Stiffte Meissen, vier aber im Stiffte Zeitz und Naumburg verliehen, diese aber zweye von diesen vieren wieder zurück gegeben, und sich davon los gesagt hatte, ließ sich Pabst Martin der V. durch Chur-Fürst Friedrichen bewegen, diesen Abgang im Jahre 1421. durch zwey Stellen im Stiffte Merseburg mit gleichmäßigen Rechten zu ersetzen. Horn l. c. Abth. VIII. §. 8. p. 324. seq. et not. b. Dresserus Orat. de Dign. et. offic. Cancell. Acad. Lips. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 118. Peckenstein Theatr. Sax. sup. p. 93. seqq. Hübner l. c. 5. §. 8. p. 29. Doch irren sich die drey letztern, welche diese Einrichtung alleine Pabst Johannen zuschreiben; Dresserus aber nur in so ferne, daß er es ein Jahr später setze.

Im Jahre 1423. gieng auch ein Tausch zwischen Leipzig und Jena vor, und es gelangte jenes von Chur-Fürst Friedrichen an Herzog Wilhelmen. Müller Sächs. Annal. p. 12. Horn Leben Friedr. des streitb. Abth. IV. §. 9. p. 126. Kurtz zuvor aber überließ der Chur-Fürst der Stadt alle seine Gerichte im Weichbilde vor 1500. Rthlr wiederverkäufflich. Horn l. c. Abth. VI. §. 16 p. 26. Abth. VII. p. 287. Samml. der Urk. n. 279. p. 879. seq.

Nach Chur-Fürst Friedrichs des streitbaren Tode versuchten die Hußiten im Jahre 1429. einen Einfall in Meissen, weil aber Chur-Fürst Friedrich der gütige, Chur-Fürst zu Brandenburg und Ertz-Bischoff Günther zu Magdeburg hiervon Nachricht erhalten, schickten sie ihm Johann Palentzen mit 800 Reisigen entgegen, doch dieser ward übermannet, und muste sich endlich, nachdem er 400. Mann im Stiche gelassen, nach Leipzig zühen, doch unterstunden sich die Hußiten, ob wohl die Stadt in grossem Schrecken war, wegen der starcken Besatzung nicht etwas gegen sie vorzunehmen. Schneider Leipz. Chron. p. 42. Heidenreich p. 63. seq. Vogel l. c. p. 50.

Im folgenden 1430. Jahre streifften sie aber Mahls bis an Leipzig, getraueten sich aber doch nicht, dasselbe zu belagern, weil sie nicht nur kurtz zuvor, da man sich einer Belagerung von ihnen besorgt hatte, befestigt, und mit Bewilligung des Bischoffs zu Merseburg so gar an denen Weihnacht-Feyer-Tagen die Arbeit nicht ausgesetzt worden war, sondern auch Chur-Fürst Friedrich seine und derer Bunds-Bewandten Macht darein versammelt hatte, welche da Mahls etwas gutes gegen den Feind unternehmen gekonnt hätte, so sie anders einig gewesen wäre. Theobald Beschr. des Huss Kriegs und Vogel l. c. p. 50. Darauf [1675] entstund im 1431. Jahre ein Streit zwischen denen Barbirern und Fleischern daselbst, den aber der Chur-Fürst, welcher da Mahls in Leipzig gegenwärtig war, schlichtete und den Vergleich in ihre Briefe einschrieb. Heidenreich p. 63. Vogel l. c. p. 51. In diesem und folgenden Jahre lidten auch die Gärten und Wiesen, ingleichen die Vorstädte um die Stadt, welche gegen Abend und Mitternacht lagen, durch die angewachsene Wasser grossen Schaden. Vogel l. c.

Als im folgenden Jahre die Hußiten aber Mahls mit sengen und brennen im Lande grossen Schaden verursachten, und die gegen sie anrückende Völcker überwanden, gerieth die Stadt gleich Falls in grosse Sorge; doch Chur-Fürst Friedrich schickte eine starcke Hülffe dahin, ermahnte die Bürger und Soldaten zur Tapferkeit und Treue, und versprach in wenig Tagen mit der Reuterey bey ihnen zu seyn, und den Feind von Stadt und Lande abzutreiben, doch wagten sich die Hußiten, so bald sie dieses erfuhren, keines Wegs davor, sondern begaben sich, nachdem sie viele Dörffer in Brand gesteckt hatten, eiligst wieder in Böhmen. Fabricius p. 749. Schneider Leipz. Chron. p. 424. seq. Vogel l. c. p. 51. seq.

Im 1435. Jahre erhielt der Rath daselbst die Ober-Gerichte vom Chur-Fürsten aufs neue, und ließ das Gerichte vor dem Grimmischen Thore anlegen. Horn Leben Friedr. des streitb. Abth. VII. §. 7. not. f. p. 288. Sicul l. c. III. p. 99. seq. Heidenreich p. 63. Vogel p. 52. In der Theilung, welche die drey Brüder, Churfürst Friedrich der gütige, Herzog Sigmund u. Herzog Wilhelm, im Jahre 1436. wegen ihrer Lande machten, ward Leipzig auf des letztern Antheil geschlagen. Müller l. c. p. 19.

Bey der hohen Schule gieng im Jahre 1438. im grossen Fürsten-Collegio eine Veränderung vor. Denn Chur-Fürst Friedrich der gütige und sein Bruder Herzog Wilhelm bestellten zwey Doctores aus der Medicinischen Facultät zu Professoribus publicis, und verordneteten zu besserer Unterhaltung derselben das Einkommen zweyer Collegiaten, daß also nur 10. Collegiaten nationales blieben. Schneider p. 284. seq. Heidenreich p. 56. seq. Hübner l. c. p. 28. Peckenstein l. c. p. 93. Vogel l. c. p. 52. seq.

In eben diesem Jahre, wovor andere irrig das 1428. oder. 1448. setzen, ward dem Rectori nebst vier Exsecutoren aus denen Nationen die Aufsicht über die hohe Schule anvertrauet, daß sie die Verordnungen fleißig handhaben, und im Noth-Falle verbessern, auch sonst allen Verbrechen abhelffen sollten. Horn l. c. Abth. VIII. §. 9. p. 329. seq. not. a. Im 1440. Jahre kamen die beyden Brüder Chur-Fürst Friedrich und Herzog Wilhelm einer neuen Landes-Teilung wegen in Leipzig zusammen, giengen aber unverrichteter Sachen wieder auseinander. Caluisius p. 789. Schneider p. 725. Vogel l. c. p. 53.

In eben diesem Jahre kam auch das Marien- oder Frauen-Collegium zu Stande, und wurden darinne 6. Collegiat[…]en geordnet, von denen 5. vor Schlesier gehören sollten zu einer aber auch ein geborner Preuße gelangen mögte. Hübner l. c. p. 28. Peckenstein l. c. p. 93. Zeiller l. c. p. 118. Im Jahre 1443 ward auch bey der Pilosophischen Facultät selbst eine Aenderung darinne getroffen, daß dem Decano zum Examine Magistrandorum drey Examinantores zugeordnet wurden, und die Nation, daraus der Decanus war, übergangen [1676] ward, da ehe Mahls aus allen vier Nationen Examinantores, und also, wenn man den Decanum dazu rechnet, aus einer Völckerschafft zwey dabey gewesen. Vogel l. c. p. 53.

Im Jahre 1444. war eine grosse Wallfahrt nach Welseneck im Stiffte Havelberg, wo man das Blut zeiget, welches aus Christi Seite geflossen seyn sollte, und grossen Ablaß dabey versprach. Diesem Wercke wiedersetzten sich Johann Cuno, ein Dominicaner-Mönch zu Leipzig, und Sebastian Kalbe, ein Franciscaner zu Meissen, die auch des Wegen bey Chur-Fürst Friedrichen verklagt, und das Land zu räumen verdammet wurden. Beyde aber berufften sich in ihrer Sache ieder auf seinen Bischoff, und ward des Wegen auch beyden zu Burg im Ertz-Stiffte Magdeburg ein Tag anberaumet, da sie unausbleiblich erscheinen und sich verantworten sollten. Weil aber auch beyde nicht von ihrer Meinung weichen wollten, bis sie überwiesen wären, gelangte endlich der Streit vor die beyden hohen Schulen zu Leipzig und Erfurt, die ihn folgender Gestallt entschieden: Man sollte solch Werck, weil es keinen Grund in der Schrifft hätte, und einem aberglaublichen Dinge ungleich wäre, nicht groß treiben. Schneider p. 164. Hondorff Calend. Hist. p. 692. Fabricius Annal. Misn. II. p. 149. Vogel l. c. p. 53.

In dem nächstfolgenden 1445. Jahre ward zwischen der hohen Schule und dem Rathe ein Vergleich getroffen, daß das grosse Fürsten-Collegium 152. das kleine 80. und das Frauen-Collegium 46. Fasse fremde Bier und also zusammen 278. Fasse jährlich ohne Entgeld einzulegen und zu verzapfen Macht haben sollten. Heidenreich p. 57. Friederich Panegyr. Sect. p. 21. Vogel l. c. p. 54.

In eben diesem Jahre ward bey der Philosophischen Facultät die vor zwey Jahren gemachte Verordnung wieder aufgehoben, und wieder aus einer ieden Nation dem Decano ein Examinator beygestellet. Vogel l. c. p. 54. So gieng auch da Mahl die Theilung zwischen Chur-Fürst Friedrichen und Herzog Wilhelmen vor sich, darinnen Leipzig des erstern Landen zugeschlagen blieb. Müller l. c. p. 24. Vogel l. c.

Das 1446 Jahr war in Ansehung derer zwischen beyden Brüdern waltenden Uneinigkeiten sehr unglücklich, indem der Chur-Fürst eben an dem Tage, da der Herzog zu Jena Beylager hielt, zu Leipzig einen Land-Tag ausgeschrieben hatte, auf welchem er sich über seinen Bruder beklagte, und sich zugleich entschloß, einige Schlösser und Häuser seines bösen Rathgebers anzugreifen; welches zwar auch ins Werck gerichtet ward, iedoch von jener Seite gleich Falls verschiedenen Verdruß nach sich zog. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 709. Schneider p. 426. Schmid Zwick. Chron. II. p. 203. Caluisius p. 7[…]2. Albinus p. 259. Vogel l. c. p. 54.

Endlich hätte diese Uneinigkeit im 1447. Jahre Leipzig grosses Unheil zuzühen können, indem Herzog Wilhelm mit einem starcken Heere im Anzuge begrieffen war, und sich desselben zu bemächtigen suchte; iedoch der Chur-Fürst kam ihm mit einem wohl gerüsteten Zeuge entgegen, traff ihn zwischen Leipzig und Weissenfels an, stellte auch so gleich sein Heer in Schlacht-Ordnung. Es ward aber durch Vermittlung des Chur-Fürsten zu Brandenburg und Land-Grafs Ludewigs zu Hessen ein Stillstand verabredet, folglich auch dadurch Leipzig einer [1677] Sorge befreyet. Fabricius, Schneider, Schmid, Caluisius, Albinus und Vogel ii. cc.

Als endlich dieser landverderbliche Krieg beygelegt worden, kam Herzog Wilhelm auf Einladung seines Bruders Chur-Fürst Friedrichs des sanfftmüthigen im Jahre 1451. nach Leipzig, und ward daselbst mit allerhand Freuden-Bezeugungen empfangen. Fabricius Orig. Sax. VII. p. 720. seqq. Dresserus p. 446. seq. Albinsu Meißn. Land.-Chron. p. 258. Caluisius p. 794. Schneider p. 426. seq. Schmid p. 208. Müller l. c. p. 28. Sicul l. c. p. 99. Vogel l. c. p. 56. seq.

Im folgenden Jahre nach andern aber erst 1454. fand sich Johann Capistranus ein Franciscaner-Mönch in der Stadt ein, welcher unterschiedene Mahle daselbst predigte, auch alle Charten, Würffel, Bret und Schach-Spiele auf den Marckt bringen und verbrennen ließ. Er soll viele Heiligthümer bey sich gehabt, und die krancken, so er damit berühret, gesund gemacht, auch, da, er eins Mahls nach gehaltener Predigt auf dem Marckte den Kopf eines verstorbenen Heiligen vorgezeiget, in die 60. Vniversitäts-Verwandte dadurch bewogen haben, das weltliche Leben zu verlassen, und den Franciscaner-Orten zu erwählen. Lange Chron. Citiz. bey Pistorio Script. Rer. Germ. Tom. I. p. 1244. Curaeus Annal. Siles. p. 148. seq. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 118. Vogel Leipz. Ann. p. 56.

In diesem Jahre machte auch Chur-Fürst Friedrich eine Verordnung, daß die Cerckler und Häscher Macht und Gewalt haben sollten, die Studenten, so sie nach Läutung der Cauer-Glocke auf der Gasse ohne Licht mit schädlichem Gewehre oder über anderer Mißhandlung betreten würden, ohne Ansehen der Person auf das Rath-Haus in ein ehrlich Gefängniß zu führen, und so lange zu verwahren Macht haben sollten, bis der Rector nach ihnen schickte, dem sie ohne Wiederrede ausgeantwortet werden sollten. Vogel l. c. p. 57.

Im 1453. Jahre ward vom Chur-Fürsten und seinem Bruder eine Policey-Kleider- und Gasterey-Ordnung daselbst bekannt gemacht, und sonderlich eine gewisse Art unbequemer Stiefeln verboten. Fabricius Origg. Sax. VII. Vogel l. c. 25.

Das folgende Jahr darauf war durch beyde Brüder ein Land-Tag dahin verschrieben, auf welchem von denen Ständen eine neue Kopf-Steuer, die vor iede Person 2. Groschen betrug, bewilliget ward. Heidenreich p. 64. seq. Vogel l. c. In eben diesem Jahre erkauffte der Rath den Garten hinter dem Thomas-Closter zum Stadt-Graben.

Als sich aber der Chur-Fürst im Jahre 1455. wieder daselbst befand, geschahe in dessen der bekannte Printzen-Raub zu Altenburg durch Cuntzen von Kauffungen und seine Mitgenossen, davon unter Kauffungen (Conrad von) Tom. XV. p. 270 seqq. nachzusehen.

Im 1456. Jahre zogen viele hundert junge Bürgers-Söhne aus dieser Stadt mit in den Türcken-Krieg, und da Mahls machte auch Pabst Calixtus der III. die Verordnung, daß hin und wieder Mittags gelautet werden sollte, um hierdurch die Leute zum Gebet gegen die Türcken zu ermahnen. Job. Lud. Gottfried VI. p. 718. Vogel l. c.

In eben diesem Jahre überliessen die Collegiaten des kleinen Fürsten-Collegii denen Magistris Artium ihr Collegium in der Peters-Strasse, welches hernach das [1678] Paedagogium genannt ward, und erbaueten ein neues auf den vom grossen Fürsten-Collegio erlangten Fuchszagel. Dresserus de Vrbb. p.311. Heidenreich Leipz. Chron. p. 57. Friederich Panegyr. p. 25. Hübner Diss. de Frid. Delic. 5. §. 70. p. 27. Vogel l. c.

Im 1457. Jahre war ein grosses Sterben daselbst, und in eben diesem Jahre wurden auch die alten Spitz-Groschen zu 12. Pfennigen und die alten Pfennige da gemüntzt. Heidenreich p. 84. seqq. Zeiller l. c. p. 119. Vogel l. c. p. 58.

Im Jahre 1458. schrieb Chur-Fürst Friedrich allhier den Weihnachts-Marckt aus, und begnadigte die Stadt wegen ihrer getreuen Dienste damit; erneuerte auch seiner Vorfahren Freyheiten wegen derer zwey schon daselbst befindlichen Messen, und machte gute Verordnung dabey, welche dann auch vom Kaysere zu Kaysern, sonderlich aber im Jahre 1496. 1497. 1507. vom Kayser Maximiliano dem I. und im Jahre 1521. vom Kayser Carl dem V. bestätiget, und der Gestallt befreyet worden, daß daselbst eine freye Niederlage und Stapel gehalten, und innerhalb 5. Meilen um die Stadt Leipzig der Nie anden verstattet seyn sollte, einige Niederlage und freyen Jahr-Marckt von neuem anzurichten oder halten zu lassen.

So sollten auch die Kauff- und Handels-Leute im Kayserlichen Geleite seyn, und geschützet werden, daß sich bey Vermeidung der Acht Niemand unterstehen sollte, die Personen, so diese Jahr-Märckte besuchen, und bauen, noch, auch die Waaren, so dahin geführt, getragen oder getrieben würden, zu hemmen, aufzuhalten, zu beschwehren und zu verhindern, mit beygefügter Warnung, das derjenige, so dawieder thun und handeln würde, in der That selbst ohne einige fernere Erklärung in des Reichs Acht seyn sollte. Zeiller l. c. p. 17. Peckenstein l. c. p. 82. Sicul Leipz. Jahr-B. III. p. 99. Heidenreich p. 65. Vogel l. c. p. 58.

So verlobte auch Chur-Fürst Friedrich in diesem Jahre daselbst seine Printzeßin Annen an Marggraf Albrechten zu Brandenburg. Vogel l. c. Als im folgenden 1459. Jahre die Dominicaner zu Leipzig bey dem Chur-Fürsten Ansuchung thaten, daß ihre Häuser zu Torgau, Eilenburg, Grimme und an andern Orten mehr Schoß- und Steuer frey seyn mögten, erhielten sie abschlägige Antwort; Hingegen war die Stadt in dem Streite, den sie mit denen Gerichts-Herren ihrer Pflegewegen des Bier-Schancks hatte, glücklicher, und erhielt so viel, daß innerhalb einer Meile Weges ohne des Raths Wissen und Willen kein fremd Bier geschenckt werden sollte. Vogel l. c.

Im 1462. Jahre beschloß der Probst Johann Grundmann, und im folgenden 1484. das gantze Capitel sammt dem Pfarrer zu St. Nicolai, daß der Pfarrer zu St. Nicolai zu ewigen Zeiten alle Donners-Tage das Sacrament in der Kirche herumtragen, und die Schüler dazu singen sollten, wovor der Pfarrer jährlich auf Fronleichnam ein Fl. gegeben werden sollte. Vogel l. c. p. 59. Im 1463. Jahre war wieder ein grosses Sterben daselbst. Sicul l. c. p. 100. Vogel l. c.

So soll auch nach einigen in diesem Jahre allererst der Rath den Marckt-Zoll von Thimo von Colditz erkaufft, und Chur-Fürst Friedrich solches bestätiget haben; da es hingegen andere, wie vorher gemeldet worden, in das Jahr 1363. setzen. Vogel l. c. Sonst [1679] machte in diesem Jahre D. Dietrich von Buckersdorf, Ordinarius zu Leipzig, zuerst ein Gestiffte von 40. Fl. vor Studenten, und erstlich zu seinem Geschlechte; beschied auch denen Stipendiaten seine Bücher zum Gebrauche. Vogel l. c.

Im 1465. Jahre räumte aber Mahls die Pest ziemlich in Leipzig auf, und wurden die Schwerdt-Groschen zu 6. Pfennigen, die Schneeberger- zu 12. gemüntzt, die Wilhelmer aber geändert. Vogel l. c. Im nächst folgenden Jahre ward zwischen der hohen Schule und dem Rathe ein Vergleich getroffen, wie es gehalten werden sollte, wenn ein Studente etwas peinliches begangen hätte, und ausgemacht, daß zwar der Rath denselben zum Verhaffte bringen, je doch dem Rectori der hohen Schule also bald auf Begeren abfolgen lassen sollte. Colerus P. II. Decis. 296. Addit. Beyl. N. 20. Vogel l. c.

Kurtz darauf ward auch ein Gesetz und Verordnung gemacht, daß man dem Bischoffe zu Merseburg die vorsetzlichen Mörder zu ewiger Gefängniß zuschicken; die Diebe aber, die im geringen Diebstahle ergrieffen würden, von der hohen Schule ausschlüssen, die hingegen, so viel gestohlen, dem Bischoffe zu Merseburg gleich Falls zur Bestraffung ausliefern sollte. Heidenreich p. 58. 66. Schneider p. 369. Peckenstein l. c. p. 94. Vogel l. c. p. 60. Da Mahl ward auch durch Kayser Friedrichen die Neue-Jahrs-Messe bestätiget, und in Ansehung der Stadt vom Rathe ein und andere gute Verordnung gemacht. Vogel l. c. p. 60.

Im 1469. Jahre ward durch Chur-Fürst Ernsten und Herzog Albrechten aber Mahls ein Land-Tag zu Leipzig gehalten, und zu Abzahlung einiger Schulden von denen Gebäuden eine neue Steuer verwilligt. Heidenreich p. 66. seq. Vogel l. c. p. 60. Zu gleicher Zeit wurden die drey der Stadt verliehene Messen durch den Kayser aufs neue bestätiget, und die der Stadt Halle verliehene Marckt-Freyheit, weil es denen Leipzigern nachtheilig war, wieder aufgehoben. Schneider p. 356. Vogel l. c.

Im 1470. Jahre traff der Rath einen Tausch mit dem Tuchmacher-Handwercke, und räumte ihn vor das Tuch-Haus, welches an dem Orte, wo ietzo die Rath-Stube befindlich ist, gestanden, den obern Saal aus der Trinck-Stube an der Ecke des Marckts und der Cather-Straße ein. Vogel l. c. p. 60. seq. Sicul Leipz. Jahr-B. III. Beyl. p. 100.

Im 1471. Jahre hatte die hohe Schule eine gantz besondere Fehde. Es waren etliche von denen Gliedern derselben mit gewissen Schuh-Knechten unter denen Stadt-Gerichten in Streit gerathen, und mogten ihrer nicht zum besten gewartet haben, stunden auch bey sich an, ihnen einigen Abtrag zu thun. Die Schuh-Knechte dachten dero Wegen sich selbst mit Hintansetzung der gerichtlichen Klage Recht zu verschaffen, und es an der gantzen hohen Schule zu ahnden, liessen einen Fehde-Brief an die Collegia hefften, schriten auch bald zu Thätlichkeiten, und lauerten so wohl in- als außer der Stadt denen Gliedern der hohen Schule auf; hielten sie an, plünderten und verwundeten sie, und spielten ihnen sehr übel mit; zogen auch zu dem Ende einige muthwillige Edel- und andere müßige Leute an sich, und thaten auch denen Unterthanen und Land-Gütern der hohen Schule allen Tort und Dampf an.

Chur-Fürst Ernst und Herzog Albrecht [1680] sahen sich also genöthigt, durch einen offenen Befehl zu verfügen, daß man sich derer Schuh-Knechte von Grund an, und, wo es wäre, versichern, und sie so lange gefänglich halten sollte, bis man an ihnen nach aller Nothdurfft des Rechten erlanget. So säumte auch der bischöffiche Official zu Merseburg nicht, an die sämmtliche Geistlichkeit in denen Stifftern Magdeburg, Halberstadt, Meissen, Merseburg, Breslau und Naumburg, besonders in denen Städten Halle, Delitsch, Eilenburg, Leipzig, Zeitz, Naumburg, Hetstedt, Eisleben, […]. Requisitoriales ergehen zu lassen, daß sie gleich ihm die Haupt-Verbrecher nebst ihren Gehülffen unausbleiblich vorladen mögten, vor dem bischöfflichen Gerichte erscheinen, sich denen Kayserlichen und Päbstlichen Bullen gesetzten Straffen zu unterwerffen, oder ihre Gegen-Nothdurfft einzubringen, auch gewärtig zu seyn, daß im Falle ihres Aussenbleibens nichts desto weniger das Recht in seinem Lauffe gelassen, und mit Anruffung des weltlichen Arms zur Vollzühung gebracht werden sollte.

Je doch es blieben so wohl die Schuh-Knechte als ihre Gehülffen in der gesetzten Frist aussen, und sahe sich der Official auf Anlangen des Vniuersitäts-Syndici gemüßigt, ihrent Wegen an obengedachte Geistlichkeit eine anderweite Erklärung abzufassen, sie wegen ihrer Hartnäckigkeit vor verbannte, Aechter und ehrlos zu erklären, die bey keinen Zusammenkünfften des Adels zuzulassen, der Lehen, die sie von der Kirche hätten, hierdurch verlustig seyn, auch sonst keines bürgerlichen Umganges gewürdigt werden sollten, bis sie sich zur Gnugthuung beqveme hätten, des Bannes wieder erlassen, und in vorigen Stand gesetzt worden wären.

Wie es endlich abgelaufen ist, weiß man nicht. Diese gantze Erzählung aber ist, wie sie hier beschrieben worden, nebst dem dahin gehörigen Fehde-Briefe und und denen ergangenen Verordnungen bey Hornen in der Hand-Bibl. IV. 4. p. 396. seqq. zu finden.

Im 1473. Jahre hatten Herzog Wilhelm und seine beyden Vettern Chur-Fürst Ernst und Herzog Albrecht eine Zusammenkunfft in Leipzig. Herzog Wilhelm ermahnte seine beyden Vettern, daß sie friedlich und brüderlich zusammen leben, und Kriegs-begierigen Räthen kein Gehör geben, die Stände aber, daß sie den Wohlstand ihres Vater-Landes und folglich auch ihrer Fürsten vor Augen haben und behertzigen mögten; auch sich unter andern gegen Herzog Albrechten, dessen Gemüthe er zum Kriege geneigt zu seyn bemerckte, folgender Gestallt heraus ließ: er würde einmahl bekennen müssen, daß er daß er die Wahrheit gesagt habe; doch wollte er GOtt und alle Heiligen bitten, daß er reicher im Kriege werden mögte, als er darinnen wäre. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 781. seq. Vogel l. c. p. 61.

Das Jahr darauf wurden zu Leipzig Spitz-Groschen zu 15. Pfennigen geschlagen. Heidenreich p. 67. seq. Vogel l. c. p. 62. Im 1481. Jahre ward das Gewand-Haus zu bauen angefangen, und im folgenden vollendet, auch der hohen Schule vom Pabste Sixto dem IV. ein Priuilegium verliehen, daß ihre Gliedmassen, es mögte auch seyn, in was vor Sachen es wollte, vor einem fremden Richter zu stehen nicht schuldig seyn sollten. Heidenreich p. 76. Schneider p. 309. Friedrich Panegyr. p. 32. Brotuff Chron. II. p. 645. Vogel [1681] l. c. p. 63. seq. Peckenstein l. c. p. 94. Sicul l. c.

Im 1482. Jahre ward die Kirche zu St. Thomas abgebrochen, und zugleich der Grund zur neuen Erbauung gelegt; auch verschiedene Policey-Gesinde-Kleider-Müntz und Brau-Ordnungen von Chur-Fürst Ernsten und Herzog Albrechten bekannt gemacht. Weil aber unter andern auch eine Kleider-Ordnung vor die Studenten zum Vorscheine kam, entstund hierüber ein gefährlicher Auflauff, der iedoch endlich, da beyde Fürsten erklärten, wie sie entweder selbst nach Leipzig kommen, oder ihre Räthe dahin schicken wollten, um die Ursache zu untersuchen, bald aufhörte, indem sich die Rädels-Führer bey Vernehmung desselben aus dem Staube machten. Brotuff Chron. Merseb. II. p. 645. Dresserus de Vrbb. p. 133. seq. Sicul l. c. Peifer l. c. p. 315. seqq. Heidenreich p. 76. Schneider Leipz. Chron. VI. p. 310. seq. Peckenstein l. c. p. 94. Vogel l. c. p. 63. seq.

Sonst bekamen auch die Canonici regulares daselbst in diesem Jahre vom Pabste Eugenio dem III. ein allgemeines Priulegium. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. p. 64. Sicul l. c. p. 101.

Zwey Jahre darauf bestätigte der Rath denen Böttichern auf ihr Ansuchen einige Articel, und fertigte ihnen darüber unter seinem Siegel einen auf Pergament geschriebenen Brief aus; nachgehends traff er einen Vergleich mit dem Probste zu St. Thomas, daß ins künfftige die Leichen wegen geschöpfter Furcht der Pestilentz aus der Vorstadt und von denen benachbarten Dörffern nicht mehr in die Stadt gebracht, und auf den Thomas-Kirchhof, sondern ausser der Stadt auf den Kirchhof am Grimmischen Thore beerdigt werden sollten. Vogel l. c. p. 65. Sicul l. c. p. 101.

Im Mertz dieses 1484. Jahres ward auch Chur-Fürst Ernsts verstorbene Gemahlin ihrem Begeren gemäß nach Leipzig gebracht, und in der Paulliner-Kirche Fürstlich beerdigt. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 791. Annal. Misn. p. 160. Heidenreich p. 67. seq. Stepa Inscriptt. Lips. p. 75. n. 242. Vogel l. c. p. 65.

Im 1485. Jahre wütete aber Mahls die Pest in der Stadt. Fabricius Annal. Misn. p. 161. Vogel l. c. p. 65. Nach dem aber diese aufgehört hatte, hielten Chur-Fürst Ernst und Herzog Albrecht einen Land-Tag daselbst, und theilten, nach dem dieser zu Ende gekommen war, ihre Erb-Lande unter einander; liessen auch zum Andencken dieser Theilung eine Müntze schlagen. Peifer Origg. Lips. p. 65. Schneider pag. 385. Fabricius Origg. Sax. pag. 791. Moller Freyberg. Annal. pag. 128. Vogel l. c.

Im 1487. Jahre ward hier wieder ein Land-Tag von Herzog Albrechten, der diese Stadt mit zu seinem Antheile bekommen hatte, gehalten. Peifer p. 251. Schneider p. 385. Vogel p. 66. Müller Sächs. Annal. p. 50. Dieser Herzog schlug auch im folgenden Jahre die Hof-Gerichte, so vor Alters zu Dreßden und Eccardsberge gehalten worden waren, zusammen, und verlegte sie hierher, verfaßte sie auch mit einer Ordnung, welche nachgehends Chur-Fürst Moritz und August verbesserten. Heidenreich p. 68. Peifer p. 156. Schneider p. 348. Vogel p. 66. Sicul l. c. p. 100. seq. Müller l. c. p. 53.

In eben diesem Jahre ward die äussere Stadt oder Zwinger-Mauer bey dem Thomas-Closter aufgeführt, und das Dormitorium, [1682] dazu man ein Stücke vom Zwinger nahm, erbauet. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. p. 66. seq. Sicul l. c. p. 101.

Im 1493. Jahre bestätigte der Rath denen Gold-Schmieden ihre Articel und Innung. So soll auch da Mahls Herzog Albrecht auf inständiges Anhalten des Schneider-Hand-Wercks daselbst die Verordnung gemacht haben, daß sich binnen einer Meile von Leipzig kein Schneider, der nicht von denen Leipzigischen Schneidern in ihre Zunfft aufgenommen und Meister worden wäre, niederlassen und arbeiten, auch Niemand demselben etwas zu arbeiten bringen sollte. Der Rath hingegen erhielt da Mahls den Befehl, keinen Goldmacher zu dulden, sondern zu verweisen, und nach Befinden der Sache zu straffen. Peifer Origg. Lips. p. 252. Vogel l. c. p. 67.

Im Jahre 1494. fiengen die Barfüsser oder Franciscaner an ihre Kirche zu bauen, die Thomas-Kirche aber ward im 1496. Jahre am Sonn-Tage Quasimodogeniti mit grosser Pracht durch den Bischoff zu Merseburg eingeweihet. Schneider p. 105 Heidenreich p. 68. seq. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. p. 67. seq. Sicul l. c. p. 103. seq.

In eben diesem Jahre hielt Herzog George auf dem Gewand-Hause zu Leipzig sein Beylager mit Barbara Königs Casimirs in Polen Printzeßin, dabey 6286. Polnische und Teutsche Reuter gegenwärtig waren, auch alles aus prächtigste zugieng. Fabricius Annal. Misn. p. 165. Peifer l. c. p. 253. Schneider p. 385. seq. Heidenreich p. 69. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 119. Moller Freyb. Annal. p. 136. Müller Sächs. Annal. p. 57. Vogel l. c. p. 68.

Im folgenden Jahre visitirte der Bischoff zu Merseburg das Closter zu St. Thomas und fand alles in erwünschtem Zustande. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. Im Iunio dieses Jahres wurden auch die Messen, der Stapel und andere Freyheiten dieser Stadt vom Kayser Maximilianen dem I. bestätiget, wozu sonderlich Erfurt mit Verlegung seiner bisherigen Jahr-Märckte Anlaß gab. Schneider Chron. Lips. p. 358. seq. Lünig Reichs-Archiu. Part. Spec. Contin. IV. P. II. Forts. Abth. IX. Abs. X. Tit. Leipzig. §. 10. p. 598. Pfeffinger ad Vitr. Ius publ. III. 2. §. 37. p. 184. seq. Vogel l. c. p. 68. seq.

Hingegen war das 1498. Jahr desto unglücklicher vor Leipzig, in dem in der Oster-Messe eine entsetzliche Feuers-Brunst entstand, welche viele Häuser in die Asche legte. Heidenreich l. c. Vogel l. c. p. 70.

Ueber dieses wurden kurtz darauf die Franciscaner unter einander uneinig, weil etliche aus ihnen, die Martinianer hiessen, unter ihrem Obersten und Prouincial nicht so eingezogen lebten, als die Obseruanter, welche nur einen Vicarium zum Ober-Aufseher hatten. Als nun die Klage des Wegen vor den Probst kam, wurden die Martinianer gar ausgeschlossen, und das Closter mit lauter Obseruanten besetzt. Diesen Schimpf suchten nun die Martinianer zu rächen, und warffen nicht allein so gleich ihren Orden von sich, sondern fiengen auch mit der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft Händel an, droheten auch der Stadt so gar mit Feuer. Doch nahm endlich durch die Länge der Zeit dieser gantze Streit ein Ende. Dresserus de Vrbb. p.314. seq. Brotuff Chron. Merseb. II. p. 946. Schneider Leipz. Chron. p. 117. 154. Heidenreich Leipz. Annal. p. 70. Vogel l. c. p. 70. [1683] seq. Sicul I. p. 104.

Im 1499. Jahre erkauffte der Rath daselbst die Mühle zu St. Jacob, ins gemein die Anger-Mühle genannt; zu Ausgange des Nouembers aber ward ein grosser Land-Tag in dieser Stadt gehalten, dabey man die Fortsetzung des Krieges in Friesland bewilligte. Fabricius Annal. Misn. p. 166. Peifer l. c. p. 257. Schneider l. c. p. 285. Heidenreich l. c. p. 70. Vogel l. c. p. 71.

Im folgenden 1500. Jahre ward die Stadt durch Absterben ihres gnädigsten Landes-Fürsten, Herzog Albrechts, sehr betrübt; doch wurden dessen beyde Söhne Herzog George und Heinrich nach dessen Abschiede von der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft mit allen Freuden auf- und angenommen, im Namen des Raths und und der Bürgerschafft ward unterthänigst gebeten, die gemeinen Freyheiten und Begnadigungen der Stadt zu bestätigen, und insonderheit die im Jahre 1469. nur auf 6. Jahre bewilligte Bier-Steuer aufzuheben. Zu Ende dieses Jahres sollen auch in Leipzig Gold-Gülden geschlagen worden seyn. Peifer l. c. p. 257. seq. Vogel l. c. p. 71. seq.

Herzog George gab auch im 1501. Jahre der Stadt die Freyheit, auf ihren Gütern hoch und nieder Wild zu schüssen. Peifer l. c. p. 258. Schneider p. 136. seq. Heidenreich p. 70. Vogel l. c. p. 72. seq. Sicul I c. p. 101. In eben diesem Jahre ward die Barfüsser-Kirche durch den Merseburgischen Weih-Bischoff eingeweihet. Heidenreich p. 71. Schneider l. c. p. 117. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. p. 73. Sicul I c. p. 104.

Im 1502. Jahre wurden auf der hohen Schule daselbst die Taxatores Lectionum, welche die halb-jährigen Lectiones derer Professoren schätzen, und, was ihnen davor verehret werden sollte, verordnen musten, von der Pilosophischen Facultät aufgehoben und abgeschafft. Schneider l. c. p. 302. Vogel l. c. p. 73. seq.

Gleich zu Anfange des folgenden Jahres noch am neuen Jahrs-Tage Abends kam der der Päbstliche Legate, der Cardinal Raymundus, mit vielen Ablaß-Briefen zu Leipzig an, welchen Herzog George mit grosser Pracht einführte, und ihm seine Behausung im Paulliner-Closter anwies. Weil aber die Wächter, so auf ihn bestellt waren, unachtsam mit dem Feuer umgiengen, gerieth dadurch das neue Haus, so an der Stadt-Mauer gebauet war, in Brand, und ward in die Asche gelegt. Heidenreich Leipz. p. 71. Fabricius Origg. Sax. p. 845. Annal. Misn. p. 169. Vogel l. c. p. 74. Sicul I c. p. 104. In eben diesem Jahre ward auch der Anfang zum Hinter-Gebäude des rothen Collegii gemacht. Schneider l. c. p. 120. Vogel l. c.

Da Mahls erhub sich auch ein Streit zwischen denen Schustern und Loh-Gerbern, welcher schon ehe dem ein Mahl im 1414. Jahre beygelegt worden war. Denn es hatten die Loh-Gerber von sehr langen Zeiten her die Freyheit erlanget, daß die Schuster in Leipzig denen fremden Loh-Gerbern auf 9. Meil Weges weit kein Leder abkauffen durfften; es wäre denn, daß es die Schuster selbst bereiteten. Als sich nun die Schuster beschwerten, daß ihnen die Gerber nicht so viel Leder, als sie benöthigt wären, verfertigen und zubereiten könnten, so ward beschlossen, daß sich die denen Gerbern gegönnete Freyheit nur auf sechs Meil Weges erstrecken sollte. Weil aber auch die Schuster damit noch nicht zu Frieden waren, [1684] so brachten sie es endlich dahin, daß diese Freyheit gäntzlich wiederruffen, und das Leder auf öffentlichem Marckte feil geboten und verkaufft ward. Peifer l. c. p. 259. seq. Vogel Leipz. Annal. p. 74.

Im folgenden Jahre hielt Herzog George daselbst einen Land-Tag, auf welchem er sich über den in die Acht erklärten Grafen Erhard zu Emden beschwerte, daher auch einhellig den Krieg gegen ihn fortzuführen beschlossen ward. Peifer l. c. p. 460. Schneider p. 365. Vogel l. c. p. 74.

Ferner ward durch gedachten Herzog in diesem Jahre die Verordnung gemacht, daß bey der hohen Schule zwey Collegiaturen des grossen Fürsten Collegii, welche Wechsels-Weise unter denen Nationen umgiengen, eingestellet, und davon zwey Professores Iuris versorget würden. Schneider p. 288. seq. Vogel l. c. p. 74. seq. Weil nun also auch die zwey Collegiaturen, die nach Einnahme zweyer Medicorum, wie bey dem Jahre 1438. gedacht worden, Wechsels-Weise nach denen vier Nationen herum giengen, ihre Endschafft erreichten, so hörte zugleich der Name derer Tornatiliem(?), daher diese beyden, weil die Collegiaturen gleichsam per roraum(?) unter ihnen herumgiengen, Tornatiles genannt worden, zugleich auf. Sicul Leipz Jahr-B. IV. Forts. VII. p. 616. seq. a.

Ob sich auch wohl diese zwey Rechtsgelehrten nicht Collegiaten schreiben, so stehen sie doch diesem Collegio in vorfallenden Rechts-Sachen mit Rathe bey, und sind also derer vogenommenen Aenderungen ungeachtet noch 12. Collegisten bey selbigem. Sicul l. c. not. c. p. 622. Bey dem kleinen Fürsten-Collegio aber, wo die Medici zwey so genannte Corpora oder eine gewisse Ratam derer aus der Groß-Probstey kommenden und unter die Corpora des grossen und kleinen Collegii, auch derer Iuristen bestimmten Diuisibilium derer zwey untersten Collegiaten bekommen, war eine andere Benennung in Schwang gebracht, in dem die obersten sechse, welche ihre Corpora behielten, corporales, die zwey untersten aber, weil sie denen Medicis überlassen musten, spirituales oder incorporei genannt wurden. Sicul l. c. Sonst ist zu mercken, daß alle Collegiaten als Magistri Philosophiae anzusehen sind, und auf dem Philosophischen Catheder praesidenda disputirt haben müssen. Sicul l. c. 1. p. 14.

Weil sich auch da Mahls zwischen Herzog Georgens Amt-Leuten und dem Rathe daselbst Irrungen ereignet hatten, so verordnete der Herzog, dieses ins künfftige zu verhüten, durch ein öffentliches Schreiben, wie weit sich des Raths und der Stadt Weichbild erstrecken sollte. Heidenreich p. 72. seqq. Schneider l. c. p. 131. 133. Carpzov Diss. de Iure Weichbild. 3. Vogel l. c. p. 75. seqq. Sicul I c. Müller Sächs. Annal. p. 62.

Im 1506. Jahre ward am Sonn-Tage Qvasimodogeniti das Iuristische Auditorium, so bis dahin im Creutz-Gange zu St. Thomas gewesen war, in das noch heutiges Tages so genannte Petrinum, wovor der Pilosophischen Facultät das rothe Collegium eingeräumt worden war, verleget, und alles darinnen, so viel möglich, zugerichtet, auch über diese vor die 200. Rheinische Gulden, welche der Probst zu St. Thomas davor gegeben, daß er die Iuristen aus seiner Kirche los worden war, das steinerne der Festung Pleissenburg gegen über gelegene Haus, [1685] welches nach Mahls vor die Besatzung gedachter Festung zu Häusern angelegt worden, zu einer Wohnung des Ordinarii erbauet. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 846. Heidenreich p. 78. Schneider p. 120. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. p. 77. Sicul l. c. III. Beyl. p. 103.

Im Jahre 1507. erfolgte aber Mahls ein grosses Sterben. Fabricius l. c. p. 846. Vogel l. c. p. 77. Weil auch in diesem Jahre die Peters-Kirche vor Alter sehr baufällig worden war, so ward sie abgetragen, und von Grund auf neu erbauet, dazu der Abt zu St. Peter zu Merseburg mit einem ansehnlichen Aufzuge den ersten Grund-Stein legte. Seslach Annal. Thom. Peifer p. 372. Schneider p. 104. Vogel l. c. p. 78. Sicul I c. p. 104.

Darauf bestätigte auch Kayser Maximilian der I. aufs neue die Leipzigischen Jahr-Märckte oder Messen, und begnadigte sie mit mehreren Freyheiten. Müller Sächs. Annal. p. 64. Lünig Reichs-Archiu. Part. spec. Contin. IV. Part. II. Forts. Abth. IX. Abs. X. Tit. Leipzig. §. 13. p. 601. Pfeffinger ad Vitriarii Ius publ. III. 2. §. 37. p. 185. Schneider p. 362. seq. Vogel l. c. p. 78. seqq. Dresserus Vrbb. p.307. Heidenreich p. 52. n. 68. In eben diesem Jahre kam auch der bekannte Ablaß-Krämer Johann Tetzel zum ersten Mahle mit seinem Ablasse nach Leipzig. Vogel l. c. p. 80. Sicul l. c.

Im 1508. Jahre erhielt die Stadt alle und iede Gerichte, Ober- und Nieder- über Hals und Hand von Herzog Georgen vor 3000. Rheinische Gulden erblich. Doch ward hierbey zugleich ausgedungen, daß der hohen Schule und Geistlichkeit hierdurch an ihren Rechten keines Weges zu nahe getreten seyn, oder ihnen an ihren Freyheiten, Recht und Gerechtigkeiten etwas vergeben seyn sollte.

Wie auch, daß die Fürstlichen Bedienten, so eines Verbrechens oder Schulden halber angeklagt werden mögten, nicht vor dem Stadt-Gerichte, sondern dem Fürstlichen Amt-Manne zu stehen schuldig seyn, und vom Herzoge oder dessen Nachfolgern bestrafft werden sollten. Würde aber einer etwas peinliches verwürckt haben, so sollte er zwar von denen Stadt-Knechten angegrieffen, und zur gefänglichen Hafft gebracht, aber doch bald darauf dem Fürstlichen Amt-Manne ausgliefert und überantwortet werden. Heidenreich p. 79. seq. Schneider p. 228. Vogel p. 80. seq. Sicul l. c. p. 102.

So sollen auch noch in diesem Jahre zur Ausführung des Stadt-Grabens die vor dem Grimmischen Thore gestandene Scheunen abgebrochen, der so genannte Mönchs-Garten, dem Closter zu St. Thomas zuständig, durchgraben, die darinnen stehenden Bäume ausgerottet, und die Zwinger-Mauer zwischen dem Thomas-Pförtgen und Peters-Thore sammt einem Thurme erbauet worden seyn. Seslach Annal. Thom. Vogel l. c. p. 81.

Im 1509. Jahre feyerte zwar die hohe Schule ihr Jubel-Fest, wie es aber dabey hergegangen, findet man nirgends aufgezeichnet. Vogel l. c. p. 81. seq. In eben diesem Jahre war auch die Landschafft aus Thüringen und Meissen auf einen Land-Tag dahin verschrieben, und Dienstags nach Exaudi der Antrag gethan. Vogel l. c.

Im 1510. Jahre that der Rath und die Bürgerschafft bey der Philosophischen Facultät Ansuchung, eine [1686] Bussam vor ihre Kinder, welches nichts anders, als eine Gesellschafft junger Studenten war, die unter der Aufsicht eines gelegrten Magisters auf denen Collegiis in einer oder mehr Stuben wohnten, anzurichten, und erhielt es auch. Schneider l. c. p. 308. Vogel l. c. p. 82.

Im 1511. Jahre erhielt auch der Rath vom Probste zu St. Thomas die Einwilligung, daß er zu St. Nicolai ein Paedagogium vor die Stadt-Kinder erbauen und aufrichten mögte. Vogel l. c. p. 82. In eben diesem Jahre wollte Chur-Fürst Joachim zu Brandenburg zu Franckfurt an der Oder eine Niederlage und Stapel anrichten, und ließ des Wegen einiger Handels-Leute Güter, die Theils nach, Theils von Leipzig geführt werden sollten, anhalten. Der Rath schrieb zwar des Wegen an ihn, und bat demüthigst um die Abstattung solches Unternehmens, erhielt aber eine schlechte Antwort.

Des Wegen that er es Herzog Georgen zu wissen, der auch der Stadt gar bald Rath zu schaffen wuste. Denn er beschickte so gleich den Chur-Fürsten durch Gesandschafft, und ließ ihm vermelden, auch zugleich vorstellen, wie alle diejenigen, so der Leipziger Meß-Freyheit Eintrag thäten, in die Acht und Ober-Acht verfallen wären, des Wegen er sich nicht entbrechen könnte, dem klagenden Theile, so er darum ersucht würde, hülffliche Hand zu bieten, und gegen ihn als eine in des Reichs-Acht und Ober-Acht erklärte Person zu verfahren.

Er versähe sich indessen zu ihme alles Rechtens; wiedrigen Falls aber würde er der Stadt Leipzig Recht und Gerechtigkeiten schon durch andere Mittel zu handhaben und zu behaupten wissen. Welches denn so viel fruchtete, daß dieser Streit gehoben und in der Güte beygelegt ward. Schneider Leipz. Chron. p. 361. seq. Vogel l. c. p. 82. seq. Sicul l. c. p. 102.

Im 1512. Jahre erhielten die Becker und Müller ihre Ordnung vom Rathe. Heidenreich p. 83. Vogel l. c. p. 83. So ward auch der Rath unter andern mit zu dem Beylager Herzog Henrichs erbeten, an den er seine Abgeordneten schickte, und ihn ansehnlich beschencken ließ. Moller Freybergische Annal. p. 157. seq. Vogel l. c. p. 83.

In diesem Jahre ward auch der Päbstliche Ablaß, daß auf Ansuchen derer Fürsten zu Sachsen jeder Mann durch alle ihre Lande bis auf das 1531. Jahr in der Fasten Milch-Speise genüssen dürffte, so er anders vor diese Erlaubniß einen Groschen und einen Heller erlegte, bekannt gemacht. Moller l. c. p. 158. Vogel l. c. p. 83. seq. Sicul l. c. III. Beyl. II. p. 104.

Weiter verordnete Herzog George in diesem Jahre 2000. Gulden, von deren jährlichen Zinse in der Marter-Woche am grünen Donners-Tage, Char-Freytage und Sonnabends die gantze Geschichte vom Leiden und Sterben Christi auf öffentlichem Marckte gespielt und vorgestellt werden sollte. Faust Chur und Fürstl. Sächs. Stamm-B. p. 104. Vogel l. c. p. 84. Sicul l. c.

Ferner brachte dieses Jahr zuerst die Buchdrucker-Kunst nach Leipzig. Heidenreich p. 84. Vogel l. c. Endlich ward auch in diesem Jahre das neue oder ietzo rothe Collegium auf Befehl Herzog Georgens und des Raths Unkosten, dessen Marstall sonst daselbst gewesen, zu Stande gebracht, und über dieses zwey hohe und starcke Thürme zwischen [1687] dem Hällischen und Grimmischen Thore aufgeführt. Heidenreich p. 83. seqq. Vogel l. c. p. 84. seq.

Im 1514. Jahre erlaubte der Bischoff zu Merseburg der hohen Schule auf ihr Ansuchen ein eigenthümliches Carcer an einem ehrlichen und beqvemen Orte anzulegen. Dresserus Orat. de Cancell. mun. et dign. Vogel l. c. p. 85. Weil auch vor den Rath kam, daß einige der Stadt in ihren Begandigungen und Freyheiten zu nahe treten wollten, so ließ er die Begnadigung in der Oster-Messe öffentllich anschlagen, und zu jeder Manns Wissenschafft bringen. Da aber die Naumburger dem ungeachtet bey dem Kayser erhalten hatten, daß sie ihre Messe auf eine andere Zeit verlegen dürfften, so thaten die Leipziger des Wegen bey dem Kayser allerunterthänigste Vorstellung, und erhielten, daß der Kayser seine Einwilligung wieder zurücke nahm.

Da man auch erfuhr, wie die Naumburger dennoch mit Hülffe ihres Bischoffs ein Mahl durchdringen, und man also auch mit der Geistlichkeit zu thun bekommen mögte, so wandte sich der Rath in Zeiten an den Pabst, und ließ die erhaltene Freyheiten auch durch ihn bestätigen. Welche Bestätigung hierauf der Probst zu St. Thomas mit einer Vorrede, darinnen er anzeigte, wie er vom Pabste in dieser Sache zu einem Richter verordnet wäre, an die Thomas Kirch-Thüren anschlagen ließ, und hinzu fügte, wie er im Namen des Pabsts alle diejenigen, so nicht gehorchen würden, in Bann thun, und denen höllischen Geistern zu peinigen übergeben wollte. Peifer XI. §. 37. p. 225. seq. Schneider Leipz. Chron. p. 368. seqq. Vogel l. c. p. 85. seqq.

Im 1515. Jahre soll die Pest aber Mahls gewütet haben. Heidenreich p. 93. Vogel p. 90. So ward auch in diesem Jahre das Petrinum denen Rechtsgelehrten von Herzog Georgen bestätiget und vollends zu Stande gebracht. Heidenreich p. 93. Friederich Panegyr. p. 35. Vogel l. c. p. 91.

Im 1516. Jahre ward wieder ein Land-Tag zu Leipzig gehalten. Wecke Beschr Dreßden p. 440. Vogel l. c. p. 91. Sonst entstund auch in diesem Jahre ein Streit zwischen der Philosohischen Facultät und denen Collegiaten des grossen Fürsten-Collegii. Denn als Herzog George der Philosohischen Facultät das rothe Collegium zugeeignet hatte, wollten sie auch ihre Versammlungen, Concilia, Examina derer Candidaten, in gleichen die bey sollemnen Promotionen gewöhnliche Mahlzeiten nicht mehr, wie ehe dem geschehen, im grossen Fürsten-Collegio gehalten und ausgerichtet wissen.

Es wegerten sich aber die Collegiaten desselben in dieses Begeren zu willigen, und berichteten solches an Herzog Georgen, mit dem Vermelden, wie bey Anfange der hohen Schule ein Mahl vor alle Mahl beschlossen worden, daß die Philosophen im grossen Fürsten-Collegio ihre Zusammenkünffte, Examina und Prandia Aristotelica zu halten befugt seyn sollten, des Wegen denn auch ausser dem Auditorio das Vaporarium, oder die ietzige National-Stube, und die Examinir-Stube, darinnen neuerer Zeiten der Rector erwählet wird, erbauet und angelegt worden.

Hiernächst wäre denen Collegiaten anbefohlen, die Aufsicht über lehrende und lernende zu haben und eines ieden Candidaten Verstand und Fleiß genau zu untersuchen [1688] und zu prüfen. Dieses wäre auch die Ursache, warum vor Zeiten denen Collegiaten von denen Philosophen vor ieden Candidaten zwey Groschen gezahlt worden wären, die zur Ausbesserung und Erhaltung derer Gebäude bestimmt gewesen, worüber auch ein Vertrag aufgerichtet und von der hohen Obrigkeit bestätigt worden wäre.

Ueber dieses wüsten sich die Philosophen wohl zu erinnern, daß ihnen vermittelst derer Collegiaten Anfangs das kleine Fürsten-Collegium, hernach das Petrinum und endlich das rothe Collegium aufzubauen vergönnet, und eingeräumt worden; es bezeugten auch ihre brieflichen Urkunden, daß sie ohne Einwilligung und Vorbewust derer Collegiaten des grossen Fürsten-Collegii das erwehnte Petrinum weder verkauffen, noch entfremden, vielweniger die alten Gewohnheiten des Collegii und die gebräuchlichen Zusammenkünffte ändern wollten.

Sie ersuchten daher den Herzog, nicht zu gestatten, daß von denen Philosophen dem grossen Fürsten-Collegio zum Nachtheile eine Aenderung vorgenommen würde. Darauf ward nach Ueberlegung der Sache die Verordnung gemacht, daß die Candidaten im rothen Collegio examiniret, im Auditorio des grossen Fürsten-Collegii aber renunciret und im Vaporio, dem Auditorio gegen über, das so genannte Prandium Aristotelicum gehalten werden sollte.

Weil aber dieser Vergleich beyde Parteyen noch nicht aus einander setzen konnte, sahe sich Herzog George genöthiget, nebst dem Bischoffe zu Merseburg selbst nach Leipzig zu kommen, und sie folgender Gestallt zu vergleichen, daß die Philosohische Facultät, so sie nicht die bisher gewöhnlichen zwey Groschen vor ieden Candidaten mehr geben, sondern vor sich behalten wollte, 266. Thl. 12. Gr. in das Aerarium der hohen Schule einlegen sollte, damit ins künfftige die Collegiaten von diesem Gelde, Statt dessen, so ihnen bisher von denen Candidaten gegeben worden, besoldet werden könnten. Peifer III. p. 330. seqq. Vogel l. c. p. 91. Sicul l. c. p. 103.

Sonst war in diesem und folgenden Jahre der bekannte Tetzel aber Mahls in Leipzig, und trug sich sonderlich im 1517. Jahre dieses merckwürdige dabey zu, daß Johann Camerarius, welcher zu der Zeit in Leipzig studirte, und George Held, aus der Paulliner-Kirche, worinnen Tetzel seinen Ablaß-Kram ausgeleget hatte, mit diesem Bedeuten fortgiengen: wie sie ihn nicht länger anhören könnten. Vogel Leipz. Annal. p. 91. seq. Sicul l. c. p. 104. seq. In eben diesem Jahre ward auch ein Gestiffte vor einen Medicum im Georgen-Spitale gemacht, und dabey zugleich ausgedungen, daß er auch in Pest-Zeiten da bleiben sollte. Vogel l. c. p. 92.

Das 1518. Jahr, wovor ie doch andere das 1520. setzen, war vor Leipzig unglücklich, in dem das Feuer einige Häuser einäscherte. Peifer Origg. Lips. Fabricius Annal. Misn. p. 178. Vogel l. c. p. 93. Je doch erkauffte der Rath in selbigem das Dorff Lindenau von Johann Pflugen und Wolffgang Lindenau. Weil aber die Lehn über den Antheil, so jenem zugestanden hatte, bey dem Stiffte Merseburg zu suchen war, Herzog George hingegen dem Rathe gerne das gesammte Lehn reichen wollte, so ward dem Bischoffe davor die Lehn über Tschocher abgetreten. Peifer l. c. p. 262. seq. Vogel l. c. p. 93.

[1689] Das 1519. Jahr war verschiedener Umstände wegen nicht weniger merckwürdig. Denn erstlich hielt Herzog George wegen der eingeschobenen geringen Müntze einen Land-Tag zu Leipzig. Heidenreich p. 94. Schneider p. 385. Vogel l. c. p. 93.

Hernach gieng auch derer vielfälltig anscheinenden Hindernisse ungeachtet das Gespräche auf dem grossen Saale in der Pleissenburg zwischen Carlstadten, Luthern und Ecken vor sich. Sonderlich war bey dem Einzuge derer Wittenberger, darunter sich nebst Carlstadten, Luthern und Melanchthon auch Herzog Barnim aus Pommern, damahliger Rector der hohen Schule zu Wittenberg, befand, dieses ansehnlich, daß sehr viele adeliche und unadeliche Wittenbergische Studenten mit Spiessen und Helleparden als Trabanten beyher giengen.

Kaum aber waren sie angelanget, so sahe man schon vom Bischoffe zu Merseburg einen öffentlichen Befehl an die Kirch-Thüren geschlagen, darinnen im Namen des Pabstes bey Straffe des Bannes anbefohlen war, sich in keinen Streit über den Glauben einzulassen. Doch auf Befehl Herzog Georgens ließ der Rath nicht allein die Patente abreissen, sondern auch den, so sie ohne Vorwissen des Raths angeschlagen hatte, ins Gefängniß werffen.

Als hierauf alles, wie es bey diesem Streite gehalten werden sollte, abgehandelt worden war, versammelten sich so wohl die Wittenbergischen als Ingolstädtischen Theologen in der National-Stube des grossen Fürsten-Collegii, und wurden im Namen der hohen Schule vom Ordinario der Iuristen-Facultät mit einer zierlichen Rede bewillkommet. Darauf giengen sie in die Thomas-Kirche, Messe zu hören, und begaben sich von da auf das Schloß, wo sie durch einen andern Professor mit einer wohlgefaßten, zierlichen und beweglichen Rede zu bevorstehender Unterredung angemahnet wurden.

Was nun weiter abgehandelt worden und wie es abgelauffen sey, ist bekannt, kann auch in Luthers und Eckens Schrifften, in gleichen bey Sleidano Beschr. geist. und weltl. Sachen p. 24. seqq. Heidenreichen in Leipz. Annal. p. 94. seqq. Schneidern Leipz. Chron. p. 176. seq. Peifern Origg. Lips. p. 340. seqq. von Seckendorff Hist. Lutheran. p. 116. seqq. Sagittario im ausgeleert und entwehrten Zeug-Hause p. 225. seqq. Anthaeo Ind. Hist. p. 13. Siculn l. c. p. 205. und Vogeln l. c. p. 93. seqq. nachgelesen werden; wobey vornehmlich zu mercken, daß von drey Bischöffen und 11. Aebten, die sich in Herzog Georgens Landen befunden, kein eintziger dieser Unterredung beygewohnet hat.

Weiter hatte sich die hohe Schule der Bestätigung ihrer Freyheiten vom Pabste zu erfreuen, welcher sie auch in so ferne vermehrte, daß sie Macht haben sollte, ihre Glieder und Unterthanen von allen und ieden Orten, die auch dreyer Tage-Reisen weit von Leipzig lägen, abzusondern; bey welchem Rechte auch die hohe Schule von denen folgenden Chur- und Fürsten zu Sachsen beständig geschützet worden. Peifer p. 354. Heidenreich p. 55. 94. Friederich Panegyr. p. 32. Vogel l. c. p. 93.

Endlich wütete zu Ausgange des Jahres die Pest daselbst, welche auch Tetzeln, der hernach in der Paulliner-Kirche begraben ward, wie wohl seine Gebeine, nach dem die Kirche eingerückt worden, im Zwinger zu liegen gekommen, [1690] mit hinriß; die hohe Schule aber ward des Wegen nach Meissen verlegt. Müller Sächs. Annal. p. 73. Heidenreich p. 97. Vogel l. c. p. 102. Sicul l. c. p. 105. Moller Annal. Freyberg. II. p. 170. Hecht Vit. Io. Tezelii 2. §. 16. 17.

Im 1520. Jahre ward Vermöge der zwischen denen Häusern Sachsen und Hessen errichteten Erb-Verbrüderung die Huldigung vor den Land-Grafen zu Hessen daselbst eingenommen. Vogel l. c. p. 103.

Im folgenden 1521. Jahre betraff die Stadt wieder ein doppeltes Unglück mit ihren Messen und der hohen Schule, doch kam beydes nicht zum völligen Ausbruche. Mit dem ersten verhielt sichs folgender Gestallt: Die Grafen von Mannsfeld hatten vom Kayser Carl dem V. so wohl über alle andere Priulegien als auch über ihre zwey Jahr-Märckte zu Eisleben, um selbige auf eine andere Zeit zu verlegen, eine Bestätigung erhalten; schrieben auch, um dieses ins Werk zu setzen, den einen auf den 15. Iunii, den andern auf den 15. Octobris aus, und begerten auch, daß Marggraf Albrechts Ausschreiben zu Leipzig iedermänniglich zur Nachricht angehänget würde.

Der Rath zu Leipzig schrieb des Wegen an die Stadt Eisleben und an die Grafen zu Mannsfeld, schützte auch die vom Kayser erhaltene Freyheiten vor, und bat, nicht dawieder zu handeln. Die Eisleber entschuldigten sich, daß ihnen nicht das geringste davon wissend wäre, ohne daß die Magdeburger und Braunschweiger von undencklichen Jahren her ihre gedörrte Fische daselbst nieder geleget hätten. Zu dem wäre auch zum Stapel und Niederlage derer Waaren in Eisleben wenig Beqvemlichkeit. Die Grafen aber antworteten gar nicht, und wandten zur Ursache vor, daß sie sich darüber als über ein gemeines Werck zuvor mit einander unterreden müsten.

Die Marckt-Zeit rückte in dessen heran, und weil noch keine Antwort erfolget war, belegte Herzog George die Strassen mit Reutern, und ließ weder Kauff-Leute noch Waaren dahin kommen. Hierüber beschwerten sich nun zwar die Grafen, und baten, daß die Strassen wieder geöffnet werden mögten; sie erhielten aber zur Antwort: wie der Herzog denen Leipzigern den gesuchten Schutz und Hülffe nicht versagen, noch weniger dasjenige mit Rechte geschehen lassen könnte, wodurch seine Unterthanen an ihren Gerechtsamen und Freyheiten gekränckt würden.

Endlich legten sich die Grafen näher zum Ziele, und schrieben an den Rath zu Leipzig, und führten zur Entschuldigung an, wie sie nicht Jahr-Märckte aufs neue ausschreiben, sondern nur die alten auf anders und beqvemere Tage hätten verlegen wollen, dadurch aber doch denen Leipzigern an ihren Freyheiten nicht zu nahe getreten seyn sollte.

In dessen gelangte auch die Kayserliche Bestätigung über die Leipziger Messen und Freyheiten an, daß also hierdurch die vorhin gehabte Furcht völlig verschwand. Heidenreich p. 97. Peifer p. 234. seqq. Schneider p. 374. seqq. Vogel l. c. p. 103. seq.

Mit der hohen Schule hingegen waren die Händel so beschaffen: Es hatten sich die Bürger und Hand-Wercks-Pursche zum Nachtheile des Burg-Kellers sehr in die Collegien-Keller gewöhnet. Der Rath beschwerte sich des Wegen bey denen Collegiaten, und erinnerte sie, Niemand anders als denen Verwandten der hohen Schule in selbigen das trincken [1691] zu verstatten; ließ auch durch einen öffentlichen Befehl ernstlich gebieten, daß sich die Bürgerschafft und Hand-Werks-Pursche ins künfftige desselben enthalten sollten.

Um nun dieses desto besser zu bewerckstelligen, liessen die Collegiaten den Keller etliche Tage zuschlüssen. Dieses verdroß die Studenten gewaltig, welche alle Schuld auf den Rath schoben, als auf dessen Begeren die Keller gesperret, und ihnen hiermit die Freyheit, Bier zu kauffen, benommen worden wäre.

Hierzu kam noch, daß sich wenige Tage darauf zwischen denen Studenten und Hand-Werckern ein neuer Zwiespalt über einen entleibten Studenten erhub, der auf freyer öffentlicher Gasse unschuldiger Weise vom einem Riemer umgebracht worden, dieser aber ungestrafft davon gekommen war.

Es entstund auch daher zwischen denen Verwandten der hohen Schule und denen Hand-Werckern eine solche Verbitterung, daß sich kein Theil vor dem andern auf denen Gassen sehen lassen durffte, ja so gar die Professores, wenn sie lesen wollten, in denen Collegiis nicht mehr sicher waren. Es wurden daher viele von Adel und andere mehr durch solche Unbilligkeit, welche die Studenten erdulden musten, bewogen, ihre Kinder bey diesen trübseligen Zeiten von der hohen Schule nach Hause zu fordern.

Dieses Feuer ward noch mehr angezündet, als einer unter dem erdichteten Namen Erhard Piston an die Kirchthüren angeschlagen hatte, wie die gesammte Bürgerschafft in Bereitschafft stünde, die Collegia zu stürmen, auch die Kürscher und Zimmer-Leute sich zusammen verschworen hätten, die Studenten in ihren Schlaff-Cammern zu überfallen, und zu ermorden; des Wegen alle, so ihr Heil, Wohlfahrt und Leben bedächten, das Pragische Beyspiel in Acht nehmen, und davon zühen mögten.

Diesem zu Folge lieffen sie mit grossem Geschrey auf den Marckt, warffen mit Steinen in das Rath-Haus, forderten die Stadt-Knechte heraus, und verübten sonst allerley Muthwillen. In der folgenden Nacht waren sie im Förder-Gebäude des grossen Fürsten-Collegii wache, und erwarteten im Thor-Wege desselben mit Steinen und Degen die gegen sie aufgebrachten Bürger.

Sie waren auch in selbiger Nacht schlüssig, den Keller im Collegio mit Hebe-Bäumen und Zober-Stangen zu erbrechen; weil ihen aber einer aus ihrem Mittel vorstellte, wie hierdurch nicht ihren Feinden sondern ihren eigenen Lehrern Schaden zufügten; liessen sie es bleiben. In dem sie aber noch mit einander zu Rathe giengen, wie sie ihr Leben und Vermögen in Sicherheit setzen mögten, entschlossen sie sich sämmtlich auf ein Mahl aus der Stadt zu weichen, weil sie leichtlich muthmassen könnten, sie würden weder bey dem gegen sie aufgebrachten und erbitterten Rathe, noch bey denen erhitzten und ihnen aufsätzigen Bürgern hinführo sichern Aufenthalt haben, setzten auch zugleich Zeit und Ort an, wo sie zusammen kommen wollten, wenn sie sich reisefertig gemacht hätten.

Als der angesetzte Tag eingetreten war, begaben sie sich ordentlich nach Kriegs-Art unter gewisse Fahnen, und giengen nach dem Thore zu, welches der Rath, dem dieser Anschlag zu wissen gethan worden war, hatte schlüssen lassen. Sie begaben sich zwar hierauf nach einem andern, welches aber gleicher Weise gesperrt war; und musten also unverrichteter Sache wieder nach Hause kehren. [1692] Endlich ward durch einen Vergleich zwischen der hohen Schule und dem Rathe die Sache geschlichtet, und das daher entstandene Uebel völlig gehoben. Peifer p. 357. Heidenreich p. 98. Dresserus de Vrbb. Germ. p. 380. Weinrich Leichen-Pred. I. 15. p. 441. Peckenstein l. c. p. 96. Vogel Leipz. Annal. p. 104. seq.

Weil auch durch Luthers auf dem Schlosse zu Leipzig im Jahre 1519. gehaltene Predigt und Unterredung viele derer Leipziger gerühret worden waren, die sich befleißigten dessen ausgegangene Schrifften und Bücher zu erlangen, zu lesen und in Betrachtung zu zühen, sich auch des Wegen die Predigten zu hören, das Abend-Mahl unter beyderley Gestallt zu genüssen, und dem Gottes-Dienste in Teutscher Sprache beyzuwohnen, auf die nächstgelegenen Dörffer und Oerter begaben, musten sie im 1522. Jahre eine grosse Verfolgung über sich ergehen lassen.

Denn der damahlige Bischoff zu Merseburg, Fürst Adolph zu Anhalt, hielt bey Herzog Georgen so wohl mündlich als schrifftlich an, daß er der zu Leipzig eingerissenen und von Tage zu Tage über Hand nehmenden Ketzerey mit Ernste steuern mögte. Der Herzog ließ daher im Herbste desselbigen Jahres durch den Bischoff zu Merseburg eine Untersuchung bey denen Verwandten der hohen Schule zu Leipzig anstellen, schickte auch nachgehends unter seiner und des Bischoffs Hand und Siegel einen Brief an den Rector, welcher bey Vogeln l. c. p. 105. seq. angeführt zu finden; hier aber, weil er zu weitläufftig, nicht einzurücken ist.

Der Schluß davon war: Damit niemand die Unwissenheit vorschützen mögte, ob sey ihm dieses entweder von dem Bischoffe oder im Namen des Fürsten, Herzog Georgens, nicht zuvor gesaget, so haben wir diesem Decrete beyder Seits Siegel vordrücken lassen.

Hierauf ward so wohl vom Rector denen Vniuersitäts-Verwandten, als vom Rathe der Bürgerschafft bey Leib und Lebens-Straffe geboten, sich des lesens derer verbotenen Bücher und des Predigt auslauffens gäntzlich zu enthalten. Es begaben sich demnach viele Studenten der angedrohten schweren Straffe zu entgehen von Leipzig auf die hohe Schule nach Wittenberg.

Von denen Bürgern aber geriethen viele des Wegen in grosse Furcht, da sie sich desjenigen gar nicht mercken lassen durfften, und so sie nur einiger Maßen verdächtig schienen, zur schärffsten Untersuchung gezogen, auch, so man sie nur in etwas wenigem überführen konnte, mit dem Elende, Verweisung aus der Stadt und Lande, Einzühung ihrer Güter und andern hartem Ernste bestraffet wurden. Peifer l. c. p. 362. seqq. Schneider Leipz. Chron. p. 178. seq. Heidenreich Annal. p. 98. sqq. Weber Lipsia Euang. p. 19. seqq. Sicul l. c. p. 105. Vogel l. c. p. 105. seqq.

Im 1523. Jahre ward von Herzog Georgen ein Land-Tag nach Leipzig ausgeschrieben, sein Stelle aber, weil er selbst nicht gegenwärtig sein konnte, durch seinen Printzen, Herzog Johannen, Bischoff Adolphen zu Merseburg und Bischoff Johannen zu Meissen, nebst deren Räthen vertreten. Wecke Beschr. Dreßden p. 441. Vogel l. c. p. 107.

In diesem Jahre ergossen sich auch die Elster, Pleisse und Barde wegen des beständigen Regen Wetters sehr hefftig, und that sonderlich an Brücken und Mühlen grossen [1693] Schaden. Auch im Stadt-Graben soll das Wasser der Massen angewachsen seyn, daß manes vor dem Thomas-Pförtgen von der Brücke mit der Hand erlangen können.

Weil man auch nicht mahlen konnte, riß ein so grosser Mangel an Mehle ein, daß die Burgerschafft den Rath ersuchen muste, einen öffentlichen Brod-Marckt auszuschreiben, und anzustellen. Diesem abzuhelfen ließ der Rath mit grossen Unkosten bey 4000. Scheffel Korn anderwärts auf dem Lande mahlen, und verkauffte es denen Einwohnern um leidlichen und billigen Preis.

Hiernächst riß auch, weil man wegen des bösen und grundlosen Weges auf denen Strassen gar nicht fortkommen konnte, an Holtze, Saltze und anderer Notdurfft Mangel ein. Heidenreich p. 101. seq. Vogel l. c.

In der Michaelis-Messe kam Sebastian Fröschel, welcher ehe Mahls in Leipzig studirt hatte, von Wittenberg dahin, dem seine Bekannten fleißig zusprachen, und ihr Anliegen klagten, mit angehängter Bitte, daß er doch in der Johannis-Kirche eine Predigt ablegen mögte; sie hätten das Vertrauen zu GOtt, von ihrer Obrigkeit so viel zu erlangen, daß sie ihn zu Leipzig behalten dürfften, und sie wollten ihm selbst von dem ihrigen eine Besoldung ausmachen.

Als er den Sonn-Tag daselbst geprediget, und dieses in der Woche noch ein Mahl zu thun versprochen hatte, so ward durch die Dom-Herren zu St. Thomas die Kirche verschlossen, die auch heimlich die Raths-Diener bestellet hatten, daß sie ihn, so er etwa auf dem Kirchhofe predigte, wo das Volck etliche Predigt-Stühle aufgerichtet hatte, angreiffen und gefangen nehmen sollten.

Als er nun des Wegen nicht hinaus wollte, wurden auch so gar von Raths-Herren Boten über Boten zu ihm geschickt, die ihm hinterbringen musten, er solle nur hinaus kommen, und das Volck besänfftigen, weil es sonst nicht ohne Unruhe abgehen dürffte. Ob er aber wohl nichts an ermahnen fehlen ließ, wollte doch der gemeine Mann lange nichts davon hören, bis endlich auch einige Raths-Herren mit in den Creiß traten, und bitten halffen, vor dieses Mahl in Ruhe zu stehen, sie verhofften von Herzog Georgen, ihrem Landes-Fürsten, zu erlangen, daß Fröschel da bleiben, und ihnen weiter predigen sollte.

Weil er aber nach Merseburg vorgeladen, und vom Bischoffe auf Anhalten seines Vetters Fürst Wolffgangs zu Anhalt ohne Straffe loß gekommen war, schrieb der Bischoff an Herzog Georgen: er sollte sich ungesäumt nach Leipzig begeben, sonst würde Fröschel die gantze Stadt Lutherisch machen. Nach dem ihn nun der Herzog selbst verhört hatte, verbot er ihm nicht allein die Stadt, sondern auch sein gantzes Land zu meiden, welches auch geschahe. Thomasius Hist. Spruchb. p. 657. seqq. von Seckendorff Hist. Lutheran. p. 464. Schneider und Heidenreich II. cc. p. 100. 178 seq. Weber Lipsia Euang. p. 25. Vogel l. c. p. 108. seq. Sicul l. c. p. 105.

Im 1524. Jahre liessen 105. Bürger eine Bittschrifft an den Rath gelangen, daß er ihnen erlauben mögte, Andream, den Prediger im Nonnen-Closter zu St. Georgen vor dem Peters-Thore, weil er das Wort GOttes rein und lauter vortrüge, zu keinem Aufruhre Anlaß gäbe und beständig zum Gehorsam gegen die Obrigkeit ermahnete, in der Nicols- oder Thomas-Kirche zum Prediger zu verordnen, dem sie gerne Besoldung und Unterhalt verschaffen wollten.

[1694] Der Rath ließ dieses an den Herzog gelangen, erhielt aber zur Antwort: ihnen gebühre gar nicht vorzuschlagen, wen sie zum Prediger haben wollten; es gäbe in allen Kirchen Prediger gnug, die sie hören könnten, er wolle ihnen Christliche und nicht Lutherische Prediger bestellen. Weber Lips. Euang. p. 23. seq. Vogel l. c. p. 110. Sicul l. c. p. 105.

In diesem Jahre war aber Mahls groß Wasser, und dabey ein sehr kalter Sommer, daß auch so gar in Pfingsten und Trinitatis das Eis auf denen Pfützen trug, wodurch denn eine grosse Theuerung verursachet ward. Peifer Leipz. Chron. p. 265. Seslach Ann. Thom. Heidenreich p. 101. Vogel l. c. p. 110. seq.

Um diese Jahrs-Zeit ward auch der vierjährige Streit zwischen dem Bischoffe zu Merseburg und dem Rathe zu Leipzig wegen des Viehes, so durch Lützen und selbige Aecker getrieben ward, folgender Gestallt beygeleget, daß die Leipziger vor iedes Stück Rind-Vieh, welches sie durch Lützen oder selbige Aecker auf den Kauff trieben, 3. Pf. vor iedes Schwein aber 1. Pf. erlegen sollten; Hingegen sollte das Vieh, so der Stadt Leipzig zum Nutzen und Gebrauche durch getrieben würde, zollfrey seyn. Peifer p. 265. Vogel l. c. p. 111. Sicul l. c. p. 102.

Weil auch eine Unruhe in Halle verursachet hatte, daß in etlichen Monathen kein Saltz gesodten worden war, fiell hier so wohl, als anderer Orten grosser Mangel daran ein. Heidenreich p. 102. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 863. Peifer p. 264. Moller Freyberg. Annal. p. 180. Schmid Zwick. Annal. p. 289. seq. Vogel l. c. p. 111. Sonst musten auch in diesem Jahre wieder viele vornehme Bürger und Kauff-Leute mit Weib und Kindern die Stadt meiden. Heidenreich p. 100. Weber Lips. Euang. p. 24. Schneider l. c. p. 178. Vogel l. c. Sicul l. c. p. 106.

In der Mitte des 1525. Jahres weihete der Bischoff zu Merseburg die Nicols-Kirche mit grosser Pracht ein. Seslach Annal. Thom. Heidenreich p. 102. Schneider l. c. p. 115. Vogel l. c.

Weil auch Herzog George in diesem Jahre die Bauern-Unruhe dämpfen halft, wurden indessen etliche Bürger zu Leipzig ergrieffen, die sich gleich Falls vorgesetzt hatten, den Rath, die Priesterschafft und die vornehmsten der hohen Schule umzubringen, und denen aufrührerischen Bauern die Thore zu öffnen; doch hatte hernach der Herzog ein ernstes Einsehen, und schickte einen Meß-Pfaffen und Magistrum Artium, die dabey verwickelt gewesen waren, dem Bischoffe zu Merseburg zur gebührlichen Straffe, bey welcher Gelegenheit zugleich etliche Magistri, die der Evangelischen Lehre wegen verdächtig waren, dem Bischoffe zum ewigen Gefängnisse überschicket wurden, zwey Bürger aber ein viel härteres über sich ergehen lassen musten. Hondorff Calend. Hist. p. 48. Heidenreich p. 162. seqq. Dresserus de Vrbb. Germ. p. 316. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 869. Schneider l. c. p. 179. Weber l. c. p. 28. Vogel l. c. p. 111. seq.

In eben diesem Jahre erkauffte der Rath die Dörffer Reudnitz und Tutschendorff, welche insgemein der Kohl-Garten genannt werden, so ehe dem dem Stiffte Merseburg gehörte, sammt denen Wiesen bis an die Farbe, welche dazu Mahl an der Barde nahe am Leipzigischen Graben stund, wie auch den Schuhflicker- Fischhändler- und Obst-Crämer- oder Höcken-Zoll von zwey Brüdern zu Merseburg, [1695] erhielt auch von Herzog Georgen die Lehn darüber, welcher ihm noch dazu die Fischerey in der Barde und Ricze einräumte, auch über die dazu gehörigen Wiesen und Felder die Gerichtsbarkeiten verstattete. Weil auch die Merseburger zuvor 90. Groschen drey und eine halbe Henne jährlich ins Leipziger Amt hatten zinsen müssen, so überließ der Herzog dem Rathe diesen Zins gleich Falls gegen Erlegung eines Stück Geldes. Peifer p. 266. seqq. Schneider p. 134. seq. Vogel l. c. p. 112. seq. Sicul l. c. p. 102.

Damit aber die Evangelische Gewissens-Freyheit nicht allzu sehr in Herzog Georgens Landen über Hand nehmen mögte, that der Bischoff zu Merseburg im 1526. Jahre aber Mahls eine Reise zum Herzoge nach Leipzig, und bat ihn auf alle diejenigen, so sich zu dieser Lehre bekennten, ein strenges Aufsehen zu haben. Heidenreich p. 103. Brotuff Chron. Merseb. II. 56. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 120. Sicul l. c. p. 106. seq. Vogel l. c. p. 113.

Im 1527. Jahre kam das Dorff Lehlitz an den Rath zu Leipzig, welcher, so weit die Zäune und Graben, desgleichen im Felde die Erb- in der Schencke aber und so weit die Trauffe gehet, die Ober-Gerichte hat. Schneider p. 134. Vogel l. c. p. 114. Weil auch durch das vor- und aufkauffen derer Vorkäuffer und Höcken öffters muthwillige Theurung verursachet worden; so ward hierinnen vom Rathe Vorsehung getroffen. Gleiches geschahe, da man Nachricht erhiel, wie vieles Getraide bey denen Bürgern aufgeschüttet, und hernach heimlich verkaufft würde, in Ansehung des Masses und gewisser Korn- oder Getraide-Messer. Peifer p. 176. seq. Schneider p. 238. Vogel p. 114. seq. Sicul l. c. p. 102.

Im 1529. Jahre bestätigte Kayser Carl der V. die Leipziger-Jahr-Märckte und Freyheiten aufs neue. Schneider p. 488. Lünig l. c. §. 18. p. 606. Pfeffinger l. c. p. 184. Vogel p. 114. Sonst raffte zu diesen Zeiten der Englische Schweiß auch sehr viele von denen Einwohnern hin. Heidenreich p. 104. Dresserus Sächs. Chron. p. 552. Fabricius Annal. Misn. p. 183. Adami Virt. Med. p. 176. Vogel p. 114. seq. Da Mahls ward auch das Korn-Haus auf dem neuen Neu-Marckte von Grund auf erbauet. Heidenreich p. 104. Schneider p. 121. Vogel l. c. Sicul l. c. p. 102.

Weil endlich Herzog George erfahren hatte, wie zu Leipzig etliche Personen so das Abend-Mahl nicht unter beyderley Gestallt hätten erlangen können, unter einerley Gestallt aber nicht haben wollten, verstorben wären, gab er Befehl an den Probst zu St. Thomae und an den Rath, darinnen er beyden auflegte, Sorge zu tragen, damit diejenigen, so zu denen krancken giengen und sie darinnen verstärckten, bestraffet würden.

Wären es geistliche, so sollten sie ihrem Richter zur Bestraffung ausgeantwortet werden; wären es weltliche, so sollte sie der Rath mit Ernste straffen, auch aus dem Lande weisen, auch diejenigen, so im Ungehorsame der Kirche stürben, nicht unter die Versammlung derer heiligen begraben lassen. Gleich darauf folgte aber Mahls ein Befehl, worinnen ernstlich untersagt war, Lutherische Bücher feil zu haben, und hingegen befohlen ward, ein benanntes dem Amt-Manne gegen Bezahlung einzuantworten; welche Buchhändler aber diesem Befehle nicht nachkommen [1696] würden, die sollten gefänglich angenommen werden. Weber l. c. p. 31. seqq. Vogel l. c. p. 115.

Darauf ließ Chur-Fürst Johann im Jahre 1530. die Antonier-Mönche, so sich zur Eichen nahe bey Leipzig eingenistelt hatten, austreiben, und einen Evangelischen Pfarrer dahin setzen. Die in ihrer Gewissens-Freyheit bekränckten Leipziger konnten es also des strengen Befehls von Herzog Georgen ungeachtet nicht lassen, so wohl hier als zu Holtzhausen die Evangelischen Predigten anzuhören, und das Abend-Mahl unter beyderley Gestallt zu genüssen. Doch so bald dieses dem Herzog hinterbracht ward, folgte aber Mahls ein ernstlicher Befehl an die hohe Schule und an den Rath, solchem Vornehmen nach Moglichkeit zu steuern, und genau nach denen zur Predigt auslauffenden zu forschen, auch dieselben mit allem Ernste zu bestraffen. Schneider p. 179. Heidenreich p. 104. Weber l. c. p. 33. Vogel l. c. p. 115. seq. Sicul l. c. p. 106. seq.

Sonst wurden auch dieses Jahr die Satzungen, so den Gottes-Dienst betreffen, von denen Mönchen verfertiget, auf Pergament geschrieben, in eine Taffel eingefasset und bey der Sacristey-Thüre an denen Stühlen in der Nicols-Kirche angeschlagen. Vogel l. c. p. 116.

Im 1531. Jahre ordnete Herzog George bey der Medicinischen Facultät noch eine Profession, und verbesserte derer andern beyden Professoren Besoldung. Die Gelegenheit dazu war diese: Es war ein gelehrter Medicus von Nürnberg Conrad Tockler ohne Erben verstorben, und hatte ein anschauliches Vermögen hinterlassen. Weil er nun nicht im Collegio, sondern in der Stadt gewohnt hatte, wollte sich der Rath desselbigen anmassen. Je doch hierwieder legte sich die hohe Schule, weil er ein vornehmes Glied derselben gewesen wäre, und sein Vermögen nicht nicht durch bürgerliche Handthierung, sondern durch seine Wissenschafften erworben hätte.

Darauf verglich es der Herzog also, daß der Rath die gantze Verlassenschafft nach billigem Werthe zu Gelde machen, und selbiges in die Fürstliche Cammer liefern sollte, da es denn der Herzog zu milden Sachen anzuwenden wissen würde; und geschahe also damit, wie vorher gemeldet worden. Schneider p. 299. Vogel l. c. p. 116. seqq. Sicul l. c. p. 103.

So verfaste auch der Rath in diesem Jahre zu gemeiner Wohlfahrt der Stadt heilsame Brau-Gesetze, deren vornehmster Inhalt bey Peifern Rer. Lips. II. p. 178. seqq. Schneidern p. 239. und Vogeln l. c. p. 118. nachgesehen werden kann.

Im folgenden 1533. Jahre nahm Wilhelm Haubitz, welcher die Stadt Tauche inne hatte, und einige Zeit her mit dem Rathe streitig gewesen war, weil er in denen Tauchischen Feldern einen Teich graben lassen, aus welchem das Wasser in die Leipziger Strasse lieff, und den Weg verderbete, daß Niemand wohl fortkommen konnte, welches der Rath als etwas nachtheiliges vor Leipzig nicht leiden wollte, den damaligen Stadt-Haupt-Mann und Bürger-Meister, die wichtiger Geschäffte halben zu Altenburg gewesen, und auf der Heimreise begrieffen waren, gefangen, ward aber des Wegen von Herzog Georgen in die Acht erkläret, und muste drey Jahre im Elende zubringen. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 873. Peifer l. c. p. 267 Vogel l. c. p. 118. seq.

Es musten auch in [1697] diesem Jahre viele Leipziger, welche des Verbots ungeachtet Evangelische Predigten zu hören und das Abend-Mahl unter beyderley Gestallt zu empfangen auf die Dörffer gegangen waren, öffentlich vorstehen und ihres Thuns wegen Rede und Antwort geben, worauf wieder ein Fürstlicher Befehl erfolgte, die ungehorsamen auszuweisen, und die nicht hinaus wollten, durch die Stadt-Knechte ausführen zu lassen, auch so dieses nicht helffen wollte, durch den Nachrichter mit Ruthen auszuweisen.

Ueber dieses ward der vorhin bekannt gemachte Befehl durch den Druck erneuert, und ernstlich untersagt, die Kinder auf hohe oder niedere Schulen, so sich der Lutherischen Lehre anhängig gemacht hätten, zu schicken, noch dererselben Bücher zu kauffen und zu lesen, auch die verführischen Lehrer nicht zu hören.

Damit man auch die Evangelischen von denen Catholischen desto besser unterscheiden könnte, ward im Jahre 1533. die Verordnung gemacht, daß die Mönche und Beicht-Väter denen, die zu Ostern beichteten, und das Nacht-Mahl unter einerley Gestallt empfiengen, gewisse Losungs Zeichen gäben, die hernach dem Rathe überantwortet werden sollten. Als durch dieses Mittel viele erkannt wurden, folgte sogleich der Fürstliche Befehl, daß sie die Stadt meiden sollten, und begaben sich diesem zu Folge achtzig Bürger mit ihrem Gesinde in die achthundert starck aus der Stadt; Luther aber unterließ nicht die zweifelhafften und furchtsamen Gewissen zu unterrichten, und zu trösten. Vogel l. c. p. 119. seqq. Sicul l. c. p. 107.

Weil auch Herzog George in Erfahrung brachte, daß sich viele in Leipzig bey denen Begräbnissen an ungeweiheten Oertern andächtiger erwiesen als sonst, und Teutsche Lieder sängen, wie bey denen Lutherischen, so ward dem Rathe befohlen, selbige anzumelden(?), und ferner die Verordnung zu machen, daß die, so in der Kirche Ungehorsam stürben, vom Toden-Gräber und seinen Gehülffen alleine früh vor Tage oder bey der Nacht an einen ungeweiheten Ort geleget, und eingescharret würden, und sollte der Rath einen Karren schaffen, darauf man sie hinaus führte, sich auch niemand unterstehen, einen Begleiter abzugeben. Vogel l. c. p. 123. Sicul l. c. p. 107.

Im 1534. Jahre ward wieder ein Land-Tag gen Leipzig ausgeschrieben. Wecke Beschr. Dreßden p. 441. Vogel l. c. p. 124. Sonst ward auch in diesem Jahre immer noch hefftig gegen die Evangelischen verfahren, und denenjenigen, so aus Furchtsamkeit wieder zurück träten, ein besonderer Eid vorgeleget, nach dessen Beschwörung sie wieder loß gesprochen wurden. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 874. Heidenreich p. 105. seqq. Vogel l. c. p. 124. seq. Sicul l. c. p. 108. In eben diesem Jahre ward auch die Renterey oder das Amt-Haus erbauet. Heidenreich p. 107. Vogel l. c. p. 125.

Im 1536. Jahre ward durch Herzog Georgen zwischen dem Rathe und dem Probste zu Sanct Thomas ein Vertrag gemacht, daß die Leichen ins künfftige nicht mehr auf die Kirchhöfe in der Stadt, sondern auf den Kirchhof zu St. Johannis begraben werden sollten. Vogel l. c. p. 126. Sicul l. c. p. 108. Wie Vogel l. c. p. 126. aus Schneidern p. 135. berichtet, soll in diesem Jahre der Rath das Dorff Lindenau von Johann von Lindenau erkaufft haben. [1698] Man siehet aber nicht ab, wie es mit dem zusammen stimmet, da ber bey dem Jahre 1518. schon berichtet hat, daß eine Hälffte desselben von Johann Pflugen, die andere von Wolff von Lindenau gkaufft worden seyn sollte.

In eben diesem Jahre wurde auch eine Wein-Ordnung gemacht, deren Inhalt eben Falls bey Peifern p. 81. seqq. Vogeln l. c. p. 126. seq. zu finden. Sicul l. c. p. 102. Mit diesem Jahre endete sich auch die erste Matricul derer Studenten bey der hohen Schule, in welcher bis dahin 37739. Studenten eingeschrieben worden waren. Vogel l. c. p. 127.

Im 1537. Jahre ward durch Herzog Georgen wieder ein Land-Tag nach Leipzig verschrieben, und darauf sonderlich von seinem künfftigen Nachfolger gehandelt, und beschlossen, daß es zwar sein blöder Printz seyn, ie doch ein guter Theil des Regiments in des Landes Händen bleiben sollte. Fabricius Origg. Sax. VII. p. 876. Wecke Beschr. Dreßdens p. 441. Schneider p. 182. seq. Vogel l. c. p. 128.

Auf eben diesem Land-Tage führte der Herzog grosse Klage über die Clöster, und that Vorschläge, wie dieselben in bessere Ordnung gebracht werden könnten, erzeigte sich auch so, als man nur von dem gewissenhafftesten Herrn in einer Glaubens-Lehre vermuthen kann. Vogel l. c. p. 128. sqq. Sicul l. c. p. 109. In eben diesem Jahre erkauffte auch der Rath das Dorf Leutzsch. Schneider p. 135. seq. Vogel l. c. p. 103.

Im 1538. Jahre erkauffte der Rath von denen Dom-Herren zu St. Thomas das Georgen-Spital und alles vor dem Ranstädter Thore, so vor Mahls zu St. Thomas und St. Johann eingepfarrt gewesen war, und erlangte, daß solches ins künfftige zu St. Jacob eingepfarrt seyn mögte. Vogel l. c. p. 134. Sicul l. c. p. 109.

Um diese Zeit ward auch Herzog Friedrich, Herzog Georgens hinterbliebener eintziger Printz, im 34. Jahre seines Alters denen Landes-Ständen zu Leipzig vorgestellet, daß sie ihn nach seines Herrn Vaters Tode vor ihren Herrn erkennen sollten. Weber Lips. euang. p. 71. Vogel l. c. p. 134.

Im folgenden 1539. Jahre gieng Herzog George, welcher sich allezeit, ausgenommen was die Gewissens-Freyheit anbetraff, sehr geneigt gegen Leipzig aufgeführt hatte, ohne einen Erben hinterlassen zu haben, in dem auch Printz Friedrich noch vor ihm den Geist aufgab, den Weg aller Welt, und hatte seinen Bruder Henrichen zum Nachfolger, welcher auch so gleich zur Glaubens-Aenderung Hand anlegte.

Er schrieb, so bald er von seines Bruders Tode benachrichtiget worden, an den Rath zu Leipzig, mit der Verfolgung derer Evanglischen inne zu halten, und die vertriebenen wieder einzunehmen, verbot auch zugleich in allen Kirchen und Clöstern denen Pfaffen und Mönchen das Messe halten und predigen, und schrieb, damit er dieses desto besser bewerckstelligen mögte, an Chur-Fürst Johann Friedrichen um Luthern und andere Gottesgelehrten.

Dieses erhielt er auch gar leichtlich, und kam der Chur-Fürst selbst nebst einem grossen Geleite mit Luthern, Melanchthon und Iusto Iona an. Den Freytag vor Pfingsten ließ sich der Herzog in Leipzig huldigen; den Tag darauf aber muste Luther seine erste Predigt in der Pleissenburg ablegen, den Pfingst-Tag hingegen ward sie früh von Iusto Iona nach Mittage aber wieder von Luthern in der Thomas-Kirche gehalten. Ob nun gleich der [1699] Chur-Fürst Johann Friedrich, Herzog Henrich und Luther den Pfingst-Montag wieder abreiseten, so ward doch der Gottes-Dienst und die Veränderung der Glaubens-Lehre durch Iustum Ionam, Caspar Crucigern, Friedrich Myconium und Johann Pfeffingern, wozu einige noch George Spalatinen und Nicol Amsdorffen setzen, die der Chur-Fürst insgesammt so lange, bis alle mit tüchtigen Evangelischen geistlichen versehen wäre, hergeliehen hatte, versehen und fortgesetzt.

Ob aber wohl der Rath und die Bürgerschafft meisten Theils mit dieser Veränderung sehr wohl zu Frieden waren, so erinnerten sie doch, daß man noch zuvor die gantze Landschafft darüber vernehmen mögte, und baten wenigstens mit der Teutschen Messe und der Austheilung des Abend-Mahls unter beyderley Gestallt noch inne zu halten; und da sie dieses nicht erlangen konnten, wenigstens noch so wohl das Abend-Mahl unter einer, als beyderley Gestallt, beybehalten würde.

Es ward aber nichts damit ausgerichtet, und die Fürstlichen Gevollmächtigte erhielten vielmehr Befehl, sich durch nichts irren zu lassen. Man handelte auch mit dem Probste zu St. Thomas, daß er das Recht, nach welchem ihm von Alters her die Aufsicht über die Prediger und Schul Diener zustund, an den Landes-Herrn abtrat. Alle alte Kirchen-Gebräuche aber, so ohne Aergerniß geduldet werden konnten, wurden nach wie vor gelassen.

Mittler Weile unterstunden sich die Mönche und Ordens-Leute, sonderlich die Barfüsser, ihre Brüder hin und wieder in die Häuser zu schicken, und das gemeine Volck durch sie zu ermahnen, sich des Sacraments unter beyderley Gestallt zu entschlagen, und bey ihrem alten Glauben zu verharren, liessen auch etliche, denen sie dergleichen zumutheten, zu sich ins Closter fordern. So bald aber Herzog Henrich hiervon Nachricht erlangte, ließ er ihnen dergleichen ins künfftige vorzunehmen verbieten.

Er fuhr auch, ungeachtet ihn des Böhmischen Königs Gesandte Theils in guten, Theils mit Bedrohungen davon abzuschrecken suchten, in dem, was er ein Mahl angefangen hatte, unerschrocken fort, und verordnete über die vorhergemeldeten Wolffgang Furssen, Caspar Zeunern, Hannsen von Kitscher, Dietrichen von Preuß und Rudolphen von Rechenberg, die alles genau untersuchen, und es vollends zur Richtigkeit bringen sollten.

Darauf ward denen Ordens-Personen des Augustiner-Dominicaner- und Barfüsser Closters ihr Abschied gegeben, ihnen anbefohlen, die Ordens Kleider abzulegen sich gemeiner Kleidung zu bedienen, die Predigten fleißig zu besuchen, und ihres fernern Unterhalts gewärtig seyn.

Hiernächst ward mit dem Rathe, wegen Bestellung des Predigt-Amts Unterredung gepflogen, und der Vergleich getroffen, daß der Landes-Fürst den obersten Pfarrer oder Superintendenten, der Rath aber die andern zu beruffen und anzunehmen Macht haben sollte. Man ließ sich auch darauf nicht säumig finden, die Prediger-Stellen zu besetzen, und wurden zur Nicols-Kirche ein Pastor und zwey Diaconi, zur Thomas-Kirche eben so viel, zur St. Georgen-Kirche im Spitale aber nur ein Pfarrer bestellt. Doch setzen einige auch, daß da Mahls noch ein Diaconus bey der Johannis-Kirche verordnet worden. Ferner [1700] wurden auch die Nicols- und Thomas-Schule mit neuen Lehrern versehen und über dieses Mägden-Schulen angelegt, darinnen dieselben zum beten, singen, schreiben, lesen und nähen angewöhnet wurden.

Die Mönche, welche sich zum Evangelischen Glauben bekannten, wurden hernach zu Pfarrern auf denen umliegenden Städten und Dörffern verordnet. Die andern aber, so auf ihrer Meynung beharreten, begaben sich, weil sie von Niemanden sonderlich mehr geachtet wurden, an andere Oerter in die Clöster ihres Ordens; daß also im Jahre 1542. fast alle Clöster ledig stunden, und nur noch im Paullino vier alte Mönche übrig waren, denen Herzog Moritz ehrlichen und nothdürfftigen Unterhalt reichen ließ.

Mit der hohen Schule gieng es bey Veränderung der Glaubens-Lehre am schwersten her, sinte Mahl sich die Catholischen Gottesgelehrten und Magistri Sententia um nicht so gleich geben, und, wie die andern, weichen wollten, sondern sich hefftig wiedersetzten, und die wiedrige Meynung eifrig bestriten. Endlich aber musten sie doch auch nachgeben, und ward verglichen, daß man zwar Vermöge derer Freyheiten dieser hohen Schule, damit die Wahrheit desto besser hervorleuchtete, vor und wieder diese Lehre streiten mögte, nur das Gegentheil nicht behauptet, geschrieben, gelehret und vergiffteter Weise darüber gestritten würde. Weber Lips. Euang. p. 95. seqq. Sleidanus XII. p. 268. Dresserus Isagog Hist. Germ. IV. p. 976. Chron. Sax. p. 576. Chytreus Sax. XV. p. 351. Fabricius Origg. Sax. IX. p. 93. Peifer l. c. p. 369. sqq. Schneider p. 184. seq. von Seckendorff Prodr. Hist. Lutheran. p. 18. Wecke Beschr. Dreßdens p. 309. Schmuck Hand-Postill. Vorr. Anh. Vogel l. c. p. 134. seqq.

In eben diesem 1539. Jahre soll auch in der Stadt eine hefftige Pest eingefallen seyn, des Wegen der Rath, weitere Furcht und Schröcken zu verhüten, die Verordnung gemacht, daß die an der Pest verschiedene ohne Geläute, singen und Gepränge geheim begraben werden sollten. Weber l. c. p. 125. seq. Vogel l. c. p. 144. seq.

Im folgenden 1540. Jahre erforderte Herzog Henrich einen Ausschuß von der Riterschafft und Städten nach Leipzig. Wecke Beschr. Dreßdens p. 442. Vogel l. c. p. 145. Um diese Zeit ward auch in der Thomas- und Nilcols Kirche alles, was unnöthig und unnützlich schien, abgeschaffet, und Theils verkaufft, das Geld davor aber in den Gottes-Kasten gelegt; ie doch ward dasjenige, was man mit gutem Gewissen zu dulden vermeinte, beybehalten: Peifer l. c. p. 373. Vogel l. c. p. 145.

Im 1541. Jahre ward vom Rathe, weil die Bürgerschafft nicht wuste, wie sie es nach Veränderung der Glaubens-Lehre mit denen Accidentien derer Kirchen- und Schul-Bedienten halten sollte, Verordnung des Wegen gemacht. Vogel l. c. p. 145. seq.

Da Mahls verehlichte sich auch einer von denen vornehmsten Collegiaten des grossen Fürsten-Collegii, welchen aber die andern nicht unter sich leiden wollten, mit Vorgeben, er hätte wieder das Recht des Collegii gehandelt, und sich der alten Gewohnheit zu wieder verheurathet. Weil auch in diesem Jahre ein Collegiate mit Tode abgegangen war, an dessen Stelle Herzog Henrich gerne einen vornehmen Rechtsgelehrten befördert wissen wollte, [1701] weigerten sich die Collegiaten, weil er verehlichet war, eben Falls denselben anzunehmen, unter dem Vorwande: es wäre nicht gebräuchlich daß Ehe-Männer in das Collegium auf und angenommen würden.

Da aber der Herzog dieses nicht billigen wollte, und auch über dieses ein anderer, der vor dem ein Collegiat worden war, in den Ehe-Stand trat, sahen sich die Magistri derer freyen Künste bewogen, bey dem Herzoge klagend einzukommen, und demüthigst zu bitten, daß er eine gewisse Anzahl derer, die zur Collegiatur gelangen sollten, zu beniemen, doch dabey auch derer Philosophen wahr zu nehmen geruhen mögte, damit nicht die Magistri derer freyen Künste, um deren Willen doch diese Collegiatur gestifftet worden; gantz und gar leer ausgehen müsten, und die Stellen mit Gottes- Rechts und Artzney-Gelehrten besetzt würden.

Der Herzog aber beschloß, daß weder der ehliche Stand denen, die allbereit zu Collegiaten erwählet worden, noch denen, die künfftig dazu erwählet würden, hinderlich seyn sollte. Peifer l. c. p. 374. Vogel l. c. p. 146.

Nach dem Herzog Henrichen noch in diesem Jahre gestorben war, kam sein ältester Printz Herzog Moritz den 13. Sept. darauf nach Leipzig, und ließ sich in seinem und seines Bruders Herzog Augusts Namen von der hohen Schule, Riterschafft, Rathe und Bürgerschafft huldigen, bestätigte auch nicht allein der Stadt ihre Freyheiten, sondern vergönnte auch dem Rathe, an denen verledigten Closter-Häusern im Leipziger Weichbilde den Vorkauff, doch nicht anders, als wenn er sie nicht selbst behalten wollte.

Es bestellte auch da Mahls der Rath aus Vorsorge vor die Geistlichen, weil er sahe, daß ihnen ihr Amt zu schwer werden wollte, noch zwey Diaconos an die Nicols-Kirche. Wie einige wollen, soll es in diesem Jahre wieder starck zu Leipzig gestorben seyn. Zu Ende des Jahres aber reisete der damahlige Rector der hohen Schule zum Herzoge, und hielt im Namen derselben um das Paulliner-Closter an, bekam auch nicht nur gute Vertröstung, sondern ward auch seiner Bitte würcklich gewähret. Vogel l. c. p. 146. seq. Endlich nahmen da Mahls die Nonnen im Georgen-Closter vor dem Peters-Thore Geld, und räumten ihre bisherige Behausung. Dresserus de Vrbb. p. 382. Schneider Leipz. Chron. p. 186. Vogel l. c. p. 147.

Weil auch vor dem und von dem Anfange der hohen Schule die Licentiaen in der Philosophie und die Magistri und Doctores zu unterschiedlichen Zeiten und in zwey Actibus, gleich wie es noch heutiges Tages in denen andern drey Facultäten gehalten wird, promouiret; hierzu aber mehr Unkosten erfordert wurden, so änderte Herzog Moritz in seinder neuen im Jahre 1542. gestellten Reformation solches, und machte die Verordnung, daß ins künfftige die Candidaten des höhern Gradus bey der Philosophischen Facultät in Lincentiaten und Doctores zugleich und auf einen Tag promouirt werden sollten; wobey es auch in folgenden Zeiten geblieben. Schneider Leipz. Chron. p. 503. Vogel l. c. p. 151.

Im folgenden 1543. Jahre richtete der Herzog die drey nunmehro Chur-Fürstlichen Land-Schulen zu Meissen, zur Pforte und zu Grimme, die anfänglich zu Merseburg angeleget werden sollte, an, und dabey bekamen die Leipziger Freyheit, in iede sieben von [1702] ihren Kindern zu ernennen. Sleidanus XV. p. 335. Caluisius Chron. p. 838. Petruch(?) Chron. Port. I. p. 75. II. p. 1. seqq. Fabricius Annal. Misn. V. p. 194. Vogel l. c. p. 151. seq.

Mittler Weile ließ der Herzog auch die Verordnungen der hohen Schule und derer vier Facultäten übersehen, und in vielen ändern und verbessern, ließ auch anbefehlen, selbige auf der Pleissenburg im Beyseyn aller Doctoren, Professoren, Magister und Baccalaureorum unter Anzühung derer Glocken zu bestätigen. Vogel l. c. p. 152.

Wie er aber zu der zu Anfange dieses Jahres bekannt gemachten Landes-Ordnung von der Anlegung derer drey Land Schulen Nachricht gegeben hatte, so zog er nicht weniger darinnen an, wie er auf Anhalten Caspar Börners der hohen Schule zu Leipzig das Paulliner-Closter sammt der Kirche anstehenden Häusern und Bibliothec eingeräumet, und zu wieder Herstellung desselben eine gewisse Summe Geldes geschenckt, auch die Besoldung und Einnahmen derer öffentlichen Lehrer um 2000. fl. aus denen Clöstern zu Petersberg und Pegau gebessert, und die fünf neuen Dörffer Zuckelhausen, Zweenfurt, Klein-Pösna, Wolffshayn und Holtzhausen nebst einem Holtze von 125. Aeckern dahin verehrt; ingleichen Stipendia gestifftet, und zu Aufrichtung gemeiner Tische vor arme Studenten in der C[…]m[…]ntät 600. Scheffel Korn Leipziger Masses jährlich zu reichen befohlen hätte. Sleidanus p. 335. Peifer l. c. p. 377. seqq. Schneider l. c. p. 295. Heidenreich Annal. p. 114. Dresserus de Vrbb. Germ. p. 114. Sächs. Chron. p. 584. Peckenstein Theatr. Sax. II. p. 96. seqq. Feller Orat. de rediuina Boerneri Memoria p. 29. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 120. Vogel l. c. p. 152.

Ob aber wohl dieser Schenckung an die hohe Schule in dieser Landes-Ordnung gedacht wird, so ist doch daher keines Weges zu schlüssen, daß erst in diesem Jahre das Paulliner-Collegium an die hohe Schule gelanget sey, wie Sleidanus und andere mehr wollen, weil Börner sonst nicht schon im 1546. Jahre an Camerarium schreiben können, er habe schon gantzer 5. Jahre mit Ausbesserung desselben angefangen, ehe es noch der hohen Schule geschencket worden wäre. Vogel l. c.

In eben diesem Jahre brachte auch der Rath zu Leipzig das Thomas- und Franciscaner- oder Barfüsser- in gleichen das Bernhardiner-Closter und Kirche an sich. Ueber dieses erkauffte er die dazu gehörigen Dörffer, Höltzer, Mühlen und Teiche, unter andern auch die Paulls-Ziegel-Scheune von Herzog Moritzen um 8 […] 342. fl. 11 gl. 3. pf. die unermässenen Güter ungerechnet. Da Mahls wurden auch die meisten Dörffer, als Clenden, Sommerfeld, Baalsdorff, Hirschfeld, Anger, Connewitz, Melckau, Probstheyde und andere Closter Güter, auch von Wolff Bosen Model Modelwitz, und von Andreas Pflugen drey Höfe im Dorffe Lansen erkaufft. Dresserus de Vrbb. p. 385. Peifer l. c. p. 269. Heidenreich p. 114. Schneider p. 135. Vogel p. 153.

Doch ist aus Horns Hand-Bibl. VI. p. 638. seqq. zu ersehen, daß der Bernhardiner-Hof erst im 1546. Jahre an den Rath gekommen. Im folgenden 1544. Jahre erkauffte der Rath die alte Burg vor dem Ranstädter Thore, hinter dem Georgen Spitale, vor 1050. fl. Vogel l. c. p. 154. Weil auch das [1703] Paulliner-Closter seit der Zeit, da es ledig gestanden, sehr verwüstet worden war, und einer Ausbesserung sehr von Nöthen hatte, war Börner schon im Anfange bey Tage und bey Nacht sonderlich bemühet, aller Arbeit, Beschwörung und Wiederwärtigkeiten, die ihm unter andern auch seine eigene Collegen verursachten, welche das Paulliner-Closter lieber um 8. bis 10000. fl. verkauffen, und hiervon ihre Besoldung verstärken wollten, ungeachtet die Ausbesserung desselben ins Werck zu richten, und brachte es in diesem 1544. Jahre zu Stande.

Ehe er aber sein Vorhaben ins Werck richtete, bat er sich nicht allein die hierzu erforderlichen Kosten Theils von seinem Landes-Fürsten unterthänig aus, u. nahm dieselben auch Theils aus denen Fiscis derer Facultäten und anderwärts auf, sondern rieth auch sehr weislich, daß Cuatores und Decemviri oder 10. Professores, die der Haushaltung erfahren wären, angeordnet würden, welchen das Paulliner-Closter von der hohen Schule anbefohlen werden sollte, daß sie nicht allein künfftig im baulichen Wesen erhielten, und auf derer darinnen wohnenden Studenten Leben und Wändel gute Aufsicht hätten, sondern ihm auch ietziger Zeit beystünden, die vorhabende Ausbesserung schleunigst beförderten, auch gewisse Gesetze machten.

Er machte auch gleich zu Anfange des 1542. Jahres vor allen Dingen den Anfang mit der Kirche, welche bisher einem Stalle nicht unähnlich gesehen hatte. Hierauf ließ er sich die Ausbesserung des Closters selbst angelegen seyn, und ließ die Stube, darinnen die Mönche des Sommers über gegessen hatten, zum Auditorio Theologico, die aber, so ihnen des Winters zum Speise-Zimmer gedient hatte; zum Consictorio(?) vor die Studenten zurichten. Desgleichen richtete er aus dem Korn-Hause zwey Wohnungen vor die Professores zu, und ließ auch alles übrige besser und beqvemer anlegen. Vogel l. c. p. 154. seq.

Im nächst folgenden 1545. Jahre ließ Herzog Moritz einen Befehl ausfertigen, daß hinfort die Studenten u. Hand-Wercks-Pursche keine schädlichen Gewehre tragen, auch sich nicht bey nächtlicher Zeit des Sommers nach 9. Uhr ohne Geschäffte, des Winters aber nach 8. Uhr auf der Gasse finden lassen sollten. Vogel l. c. p. 156.

Darauf ließ Kayser Carl der V. öffentliche einen Befehl anschlagen, daß von denen Buchdruckern bey 500. fl. Straffe keine Bücher ohne obrigkeitliche Censur gedruckt werden sollten. Vogel l. c. p. 156. Ferner ward auch die Capelle zu unserer lieben Frauen, welche unweit des Frauen-Collegii gestanden, abgebrochen, und die Steine davon zur Hällischen Pastey genommen. Vogel l. c. p. 156.

Weiter richtete auch da Mahls Börner die Paulliner-Bibliothec an, die noch heutiges Tages zu sehen, und wöchentlich, wie die Raths-Bibliothec, zwey Mahl, Mittwochs und Sonnabends Vormittags von 10. bis 12. Uhr zum freyen Gebrauche geöffnet wird.

Zuerst ward die Dominicaner-Bibliothec dahin geschenckt, welche Börner mit 600. Stück Büchern, die er aus denen Cellen derer Dominicaner zusammen getragen, vermehrte, auch erhielt, daß die Bücher aus dem Thomas- und Franciscaner-Closter zu Leipzig, in gleichen die aus denen Clöstern zu Alten-Zelle, Pegau, Saltze, Petersberg, Chemnitz, Büchau und Pirna gefunden würden, gleich Falls dahin gescheckt seyn sollten; welche denn bald darauf an [1704] diesen Oertern abgehohlt, und so lange bis der Platz, da sie behalten werden sollten, zurechte gemachet war, auf den Korn-Boden der Oeconomie, welcher über der kleinen Bibliothec ist, gesetzt.

Der Anfang hierzu ward mit der kleinen gemacht. In beyden aber wurden erhabene Pulte gesetzt, und an dieselben lange eiserne Stäbe gefügt, die zugleich mit denen Büchern, deren an der Zahl 4000. waren, hingebracht worden, darauf die Bücher an ihren Ort, und damit sie nicht weggetragen werden können, an eiserne Ketten geleget, auch darüber 4. Verzeichnisse, die nach denen Facultäten eingerichtet waren, verfertiget. Peifer l. c. III. p. 381. Feller Orat. Vogel l. c. p. 156.

Hierauf hielt Luther eine Predigt in der Paulliner-Kirche, und weihete sie dadurch ein; welche Predigt auch in Leipzig seine letzte gewesen. Feller l. c. Vogel l. c. p. 157. Weiter ward auch in diesem Jahre eine von Luthern selbst übersehene und gebilligte Kirchen-Ordnung von der Lehre und denen Gebräuchen durch die zu Leipzig versammlete Gottesgelehrten, darunter Fürst George zu Anhalt, Coadiutor zu Merseburg mit befindlich war, unterschrieben. Hondorff Calend. Sanct. et. Hist. p. 641. Vogel l. c. p. 157.

Um diese Zeit herum soll auch wieder ein Streit zwischen denen Studenten und Bürgern gewesen seyn, da denn die Häscher nicht allein einen Studenten bis auf den Tod verwundet, sondern sich auch verlauten lassen, wie ihnen Macht gegeben worden wäre, mit Röhren unter die Studenten zu schüssen; des Wegen auch die adeliche und andere Studenten ein Schreiben an die hohe Schule übergeben, und sich erkläret haben sollen, daß sie davon zühen wollten. Doch wäre dieser Aufstand bald wieder gestillet worden. Dresserus de Vrbb. Germ. p. 321. Heidenreich l. c. p. 114. Vogel l. c. p. 157.

Im 1546. Jahre verordnete Herzog Moritz, daß sich Niemand in Leipzig niederlassen sollte, er hätte denn zuvor vom Rathe das Bürger-Recht erhalten, und sich gleich andern die bürgerlichen Beschwerungen zu tragen erkläret. Peifer l. c. II. p. 270. Vogel l. c. p. 158.

Ferner ließ gedachter Herzog die Catharinen-Kirche, die zu Ende der Cather-Straße stund, abbrechen, den dabey stehenden Brunnen mit dem Schutte ausfüllen, die Steine von der Kirche aber zur neuen Pastey bey dem Bernhardiner-Collegio zwischen dem Hallischen und Grimmischen Thore anwenden. Vogel l. c. p. 158. Weiter befahl er zu Erweiterung und Befestigung der Stadt von erwehnter Pastey an bis zu Ende der Gerber-Gasse auch dieses Jahr eine starcke Mauer und Graben durch den Morast zu zühen, womit auch der Anfang gemacht, das Wasser mit grosser Mühe Tag und Nacht heraus geplumpt, zu Grunde gearbeitet, sehr grosse und ungeheuere Wacken herbey geführt und eingesenckt, darauf mit Steinen und Kalck ein starcker Grund gemauert und der Erde gleich herausgeführet ward.

Ueber die Gerber-Gasse hinüber ließ er ein viereckigtes Castell absechen, und starck an denen Graben und Wällen arbeiten, hätte auch dieses Zweifels frey zu Stande gebracht, wo nicht der Schmalcaldische Krieg dazwischen gekommen wäre. Peifer l. c. p. 116. Schneider l. c. p. 102. Vogel l. c. p. 158.

Hierauf befahl der Herzog, als der Chur-Fürst Johann Friedrich in die Acht erklärt war, und gegen den Kayser, mit welchem es der Herzog hielt, Krieg führte, daß die Prediger zu Leipzig öffentlich [1705] Gebete vor das Glück derer Kayserlichen Waffen anstellen sollten, welches aber dieselben aus gewissen Ursachen nicht thun wollten. Hortleder vom Anfange und Fortgange des Teutschen Krieges I. 33. p. 335. Vogel l. c. p. 159.

Da hierauf der Herzog in die Chur-Fürstlichen Länder gieng, säumte sich der Chur-Fürst gleich Falls nicht, dem Herzoge einzufallen, nahm unterschiedene Oerter, und ward endlich schlüßig auch die Stadt Leipzig einzunehmen. So bald der Herzog hiervon benachrichtiget ward, legte er eine starcke Mannschafft zu Pferde und Fusse hinein, und machte die Verordnung, daß die Graben eiligst geräumet, die Mauern wieder hergestellet, die Lücken mit ausgefüllten Schantz-Körben versetzt, und alles, was zur Gegenwehr nützlich, angeschaffet und gebauet, was aber hinderlich oder schädlich wäre, abgebrochen und eingerissen würde. Sleidanus, Hortleder, Caluisius, Chytraeus, Peifer, Heidenreich, Schneider und Vogel II. cc. p. 160.

Den 27. Dec. gieng das Geschrey, wie der Chur-Fürst mit einem Heere von 30000. Mann im Anzuge nach Leipzig begrieffen wäre, des Wegen sich viele Bürger aus Furcht mit Weibern und Kindern aus der Stadt in Sicherheit begaben. So ward auch der instehenden Belagerung wegen aber Mahls die hohe Schule nach Meissen verlegt. Herzog Moritz verordnete hierauf zwey Statthalter nach Leipzig, und schickte den 28. Dec. eine ansehnliche Besatzung unter dem Obersten Walwitz hinein.

Den 29. Dec. wurden die Soldaten und Bürger mit ihrem besten Gewehr und Rüstung auf den Marckt beschieden, und musten die Bürger in Gegenwart Herzog Moritzens und seines Bruders Herzog Augusts einen besondern Eid zu dieser Besatzung schwören, daß sie ihrem Landes-Fürsten treu bleiben, und zu Erhaltung dieser Stadt Gut und Blut ansetzen wollten. Nach geleistetem Eide ward das Regiment und die Thor-Schlüssel vom Rathe genommen und denen beyden Statthaltern übergeben und zu treuen Händen anbefohlen, auch der Rath und die gantze Bürgerschafft, so lange die Belagerung dauern würde, an sie gewiesen.

Den Tag darauf ward früh Morgens das Georgen-Spital vor dem Ranstädter Thore, nach dem man die krancken und armen schon den Tag zu vor in die Stadt geschafft hatte, angezündet und in die Asche gelegt, die starcken Mauern aber, weil sie das Feuer nicht zwingen konnte, auf des Herzogs Befehl aus dem großen Geschütze vollends niedergeschossen. Ferner alle Häuser nach dem Hällischen Graben und Thore zu, sammt der gantzen Hällischen und Ranstädter Vorstadt, damit die Gebäude dem Feinde bey dem instehenden kalten Winter nicht dienlich, der Stadt aber schädlich seyn könnten, abgebrannt und brannte das Feuer nicht allein die erste gantze Nacht durch, sondern auch noch des folgenden Tages und die folgende Nacht. Durch diese Einäscherung geschahe dem Spitale am Getraide und Mehle und sonderlich denen Gerbern an gemachter Arbeit ein unverwindlicher Schaden.

Gegen Abend wurden 1300 Hussaren und 300. Böhmen mit zur Besatzung eingenommen. Den letzten Tag dieses Jahres wurden einige Häuser in der Stadt bey dem Hällischen und Ranstädter Thore niedergerissen, die Dächer von denen Häusern abgetragen, das Ranstädter und Hällische Thor gesperret, die Brücke abgebrochen, die Thore mit Miste und Erde gefüllet, Schantz-Körbe darauf gesetzt, [1706] und Geschütz aufgeführet, auch der Thurm über dem Hällischen Thore abgetragen, und der Stadt-Graben, weil er sehr gefrohren war, täglich geeiset. In der folgenden Nacht ward zu Bestätigung und Erhaltung guten Regiments und Friedens, noch zu Verhüttung einiger Gewalt, Unrechts und Diebstahls, ein Galgen auf dem Marckte errichtet.

In denen zwey ersten Tagen des folgenden 1547. Jahres ward das Peters-Thor gesperret, die höltzerne Brücke abgebrannt, das Thor selbst mit Miste verschüttet und Geschütz darauf geführet, auch sonst alles wohl versehen, und die Stadt überall wohl befestiget; dazu die Bürger so wohl als die Soldaten hülffliche Hand leisten musten. So wurden auch diesen Tag die Haupt-Leute eingetheilet und iedem sein Ort zu beschützen angewiesen.

Mittler Weile kam die Zeitung, wie sich der Chur-Fürst der Stadt schon auf fünf Meilen, nehmlich bis nach Halle in Sachsen, genähert hatte. Den 4. Ian. zur Nacht thaten hierauf 200. Hussaren, zu welchen hernach noch 100. Küraßierer, die ihr Qvartier in denen Kohl Gärten hatten, stiessen, den Feind aufzusuchen einen Ausfall, und geriethen mit dem Feinde in ein hart und blutiges Treffen, brachten auch nebst verschiedenen gefangenen und einer guten Beute drey Menschen Köpfe mit sich zurück.

Weil man nun aus ihrer geschwinden Zurückkunfft leichte abnehmen konnte, daß sich der Feind der Stadt auf ein gutes Theil genähert haben müste, und in der Stadt alles zu guter Gegenwehr veranstalltet war, so nahm der Herzog den 5. Ian. von beyden Statthaltern und dem Rathe beweglichen Abschied, und ermahnte sie nochmals, die Stadt mit allem Fleisse zu beschützen, worauf er mit der Reuterey und 60. Wagen seinen Abzug nahm, und 10. Compagnien zu Fusse nebst 60. Pferden in der Stadt zur Besatzung hinterließ.

Kaum war er zum Thore hinaus, so wurden auf ergangenen Befehl die nächst anliegenden Dörffer, Euteritsch, und Golitz, die beyden Kohl-Gärten, beyde Mühlen vor dem Ranstädter und Peters-Thore, ingleichen die Grimmische und Peters-Vorstadt, nebst dem Spitale zu St. Johann angezündet, und, was darinnen befindlich war, denen armen Leuten aufs Feld von denen Hacken-Schützen Preis gegeben. Denen armen aus dem Johannis-Spitale aber räumte man das Bernhardiner-Collegium, denen abgebrannten Vorstädtern hingegen die andern Collegia, welche nach Verlegung der hohen Schule meisten Theils ledig stunden, ein.

Da Mahls stund noch die Thomaser- und Barfüsser-Vorstadt, wohin sich der Feind nicht leicht legen konnte, zu welchen auch die Bad-Stube und Mühle zu rechnen waren, des Wegen wurden sie auch nicht angesteckt, sondern nur die Dächer abgeworfen, damit der Wind, wenn ja der Feind dieselben in Brand brächte, die Flamme nicht in die Stadt treiben könnte; und diesen Tag ließ sich auch der Feind unweit Golitz, wenig Stunden darauf aber bey Uebelessen in völliger Schlacht-Ordnung sehen.

Es hörten des Wegen auch den 6. Ian. alle Seiger in der Stadt zu schlagen auf, so ward auch alles Glocken-Geläute eingestellt und zuvor öffentlich verkündigt, die Thor-Schlüssel aber vom Bürger-Meister dem Obersten überliefert. Doch schickte der Chur-Fürst noch, ehe er die Stadt berennen ließ, einen Trompeter und einen mit einem weissen Stabe, [1707] daran ein Brief befestiget war, hinein, und ließ sie auffordern, erhielt aber schlechte Antwort zurücke.

Da Mahls kam auch eine starcke streiffende Partey nahe an die Stadt, auf welche ein Ausfall geschahe, und wurden nebst 50. gefangenen auch 500. Schaafe, die ein Schäfer in des Feindes Lagers treiben solle, auch etliche beladene Wagen mit Korne in die Stadt gebracht. Die gefangene wurden entwaffnet, und, nach dem sie einen Eid geleistet, in vier Monathen keinem Herrn zu dienen, des Nachts mit weissen Stäben wieder aus der Stadt gelassen.

Eben diesen Tag wurden auch aller abgebrannten Vorstädter Namen aufgezeichnet und ihnen nach ihrer Anzahl, damit sie sich mittler Weile behelffen könnten, Korn vom Schlosse ausgetheilet. Darauf ward auch der Zwinger und Stadt-Mauer in vier Theile abgetheilet, und iedes Viertheil der Bürgerschafft, wo es den Feind erwarten und abtreiben sollte, angewiesen. Zwey Compagnien aber sammt denen 60. Pferden, welche der Herzog in der Stadt gelassen hatte, blieben auf dem Marckte in Bereitschafft stehen.

Den 8. Ianuarii ward die Stadt vor dem Grimmischen und Peters-Thore zum ersten Mahle mit ungefähr 200. Pferden berennet, auf welche die auf dem Marckte in Bereitschafft stehende Völcker einen Ausfall wagten, und sie glücklich abtrieben. Den folgenden Tag nahm der Chur-Fürst alle denen Bürgern zuständige Vorwercke und Dörffer unter Connewitz ein, ließ auch die Stadt zum andern Mahle an gedachtem Orte berennen, und damit es denen belagerten an Wasser fehlen mögte, die Wasser-Künste in Brand stecken; worauf 300. Hacken-Schützen mit denen 60. Reutern hinaus fiellen, und unterschiedene gefangene mit sich hinein brachten, die aber der Commendante dem Chur-Fürsten, weil sie meisten Theils siech und kranck waren, zum neuen Jahres Geschencke wieder zuschickte.

Den Morgen darauf spürte man wegen eingefallener grimmiger Kälte Niemanden vom Feinde, der sein Winter-Qvartier in denen herum liegenden Dörffern genommen hatte, im freyen Felde, und schickte des Wegen einige aus der Stadt die Gottes-Acker-Mauer nieder zu reissen, damit sie nicht dem Feinde zum Vortheile, der Stadt aber zum Nachtheile gereichen könnte. Ehe man sichs aber versahe, fiell der Feind mit 200. Pferden aus Uebelessen auf dieselben heraus, und entstund also ein hitziges Gefechte, bis endlich die aus der Stadt weichen musten, die ie doch noch fünf gefangene mit sich brachten. Alle und jede Ausfälle aber, die nachgehends geschehen sind, hier anzuführen, ist zu weitläufftig.

Der Chur-Fürst hatte sich nimmermehr eingebildet, daß ihm die Stadt so viel zu thun machen würde, weil er sich überreden lassen, so bald er davorrückte, würden die bestürtzten Bürger, welche dergleichen Beängstigung nicht gewohnt waren, wenn sie Ernst vermerckten, herauskommen, sich auf Gnade und Ungnade ergeben, um Friede bitten, und alles, was er nur verlangte, eingehen.

Da er nun durch seinen hinein geschickten Trompeter den Gegentheil erfahren hatte, ward er schlüßig, die Stadt mit allem Ernste anzugreiffen, und zum Gehorsam zu bringen. Darauf hörte man den 2. Ian. Abends um 7. Uhr vor der Stadt überall das Spiel rühren, und wurden vier Regimenter vom Chur-Fürsten befehliget, bey stiller Nacht Batterien aufzuwerffen.

[1708] Nun war zwar das Erdreich sehr gefroren, daß man in der Stadt alle Schläge derer Schantz-Gräber hören konnte, des Wegen man auch von der Mauer und denen Thürmer mit denen Stücken starck unter sie spielte, doch hatte dieses gar nicht die gehoffte Würckung, weil der Feind an verschiedenen Oertern blinde Feuer angelegt hatte, nach welchen die in der Stadt, weil sie meynten, daß sie um diese Gegend arbeiten müsten, ihr grobes Geschütz richteten und losbrannten.

So bald also der Morgen anbrach, sahe man schon neun Schantzen um die Stadt aufgeworffen, von welchen darauf die Stadt und alle vier Thore hefftig beschossen. Nach dem nun der Chur-Fürst die Stadt mit dem beständig anhaltenden Schüssen zwey Tage lang geängstiget hatte, schickte er noch den 14. Ian. gegen Abend einen Herold an die Mauer, mit Vermelden, wo sich die Stadt nicht bald ergeben würden, sollten die Mauern derselben in kurtzem über den Hauffen geschossen und der Stadt der Ernst gezeiget werden.

Weil man aber in der Stadt schon wuste, wie verächtlich der Feind von ihnen geredet, und sich auf die reiche Plünderung vetröstet hatte, so wurden die Bürger und Soldaten desto erhitzter, und gaben zur Antwort: sie wollten die Stadt, so viel sie könnten, wieder alle Gewalt derer Feinde beschützen, und es ehe auf das äusserste kommen lassen, als meineidig werden, den Huldigungs-Eid, welchen sie ihrem gnädigsten Landes-Fürsten Herzog Moritzen geleistet hätten, brechen, und die Stadt aufgeben; liessen auch, sich wegen ihrer Beschimpfung zu rächen und dem Feinde seinen Mangel, den er an Sold und andern Dingen lidte, vorzuwerffen, ein höhnisch Bild über die Mauern heraus hängen.

Hierauf ward der Feind desto erbitterter, daß er nicht mehr, wie zuvor, die Dächer auf denen Häusern durch die eingeworffenen Feuer-Kugeln zu nichte machte, sondern auch die Mauern selbst angrieff, und ohne Unterlaß aus dem groben Geschütze darauf feuerte.

Sonderlich suchte er den Henckers-Thurm zwischen zwischen dem Grimmischen- und Peters-Thore einzuwerffen, weil er vermeynte, daß hierdurch der Stadt-Graben gefüllet und zum Sturm lauffen Gelegenheit gegeben werden sollte. Doch die belagerten wusten dem Einfalle dieses Thurms in Zeiten vorzubauen, und zogen zu oberst eine eiserne starcke Kette inwendig vor das Fenster, legten qver über einen Balcken, und befestigten hieran die Thurm-Spitze.

Die Kette zogen sie hernach gegen die Stadt zu, die Länge, herunter und befestigten sie in die Erde, daß sie nicht leicht zurücke gezogen und wackelnd gemacht, dabey aber der Fall des Thurms auf eine gewisse Seite gelenckt werden konnte, und so er ja durch des Feindes beständiges Schüssen fallen müste, nicht in den Graben sondern in die Stadt fielle.

Ferner wurden auch die Mauern zu oberst mit Woll-Säcken bedeckt, damit die darauf fallenden Kugeln matt und ohne Würckung abprallten.

Sonderlich ward auch da Mahls denen Kirchen, dem Schlosse und dem Zeug-Hause darinnen nicht geringer Schaden zugefügt; mogte aber doch hierdurch bey denen belagerten nichts weniger als die Uebergabe der Stadt zu Wege gebracht werden: denn was der Feind des Tages über zernichtete, ward in der Nacht wieder mit Miste und Erde fester, als es vorher gewesen war, [1709] verbauet, und die belagerten unterliessen nicht, des Feindes unabläßiges schüssen mit hren Stücken tapfer zu beantworten.

Ob sichs auch wohl diesen Tag zu einem Sturme anließ, Massen der Feind durch die Bauern viele 100. Fuder Reis-Holtz anführen lassen, und sich mit Ausmusterung dreyer Regimenter dazu geschickt gemacht hatte, so ward doch diesen Tag nicht fortgefahren. Den folgenden Tag aber, nehmlich den 16. Ian. zur Nacht, waren etliche feindliche Soldaten stillschweigend aus dem Lager gegangen, und fiengen unversehens bey dem Graben am Peters-Thore ein gräßliches Geschrey an.

Die Schild-Wache und andere in der Stadt, die es hörten, meyneten nicht anders, als der Feind ruffe: Lermen! Lermen! So gleich ward alles in der Stadt rege, das Spiel gerühret, und überall geruffen: Lermen vom Feinde! Dieses bey nächtlicher Weile entstandene ruffen erweckte nicht wenigen Furcht und Schröcken als bey dem Frauen-Zimmer Heulen und Weh-klagen.

Es wurden also bald Gegenanstalten gemacht, in denen an denen Eckhäusern in der Höhe angemachten Feuer-Pfannen Feuer angezündet, die Bürger erschienen mit angelegter Rüstung auf der Mauer, das Weibs-Volck aber machte sich gefaßt den Feind mit Pech-Cräntzen zu empfangen. Der Feind, welcher das ungewöhnliche schreyen und lermen in der Stadt hörte, gleich wohl aber, weil ihm kein Sturm in den Sinn gekommen war, nicht wuste, was er sich davon einbilden sollte, meynte nicht anders, als daß ihm die belagerten mit gantzer Macht auf den Hals fallen würden, ließ gleich Falls Lermen schlagen, und stellte sich in Ordnung, sie zu erwarten.

Als aber beyde Theile gnug auf einander gelauert hatten, und keines gegen das andere anrückte, legte sich ein jeder wieder zur Ruhe. Wenig Stunden darauf spielte der Feind sechs grosse Feuer-Kugeln ins Pauliner-Collegium und auf den Neumarckt, es fiell aber noch in dieser Nacht ein starcker Regen, welcher ihn in seinem Vorhaben hinderte.

Den 17. Ian. ließ der Feind die noch stehenden Mauern von der Johannis-Kirche von denen Gräbern mit Erde, Schutt und Reis-Holtz füllen, und Geschütze darauf bringen, schoß aber doch diesen Tag nicht sonderlich, und bemühete sich nur der Stadt mit Schantzen näher zu kommen, brachte es auch so weit, daß man besorgte, er würde die Stadt ehestens mit drey Stürmen angreiffen, weil die Soldaten schon einander mit Steinwerffen erreichen konnten.

Es wurden auch diesen Tag einige mit des Raths Holtz Förster aus der geschickt, daß sie Reisholtz zu Schantzkörben bauen sollten, welche aber durch des Raths eigene Bauern dem Feinde verrathen, und von ihnen gefangen genommen wurden.

Den 18 dieses Monaths ward man auf der Mauer gewahr, daß sich einigen Feinde aus ihrem Vortheile gewagt hatten, des Wegen man auch einen Ausfall that, bey welchem es von beyden Theilen sehr blutig hergieng. Eben diesen Tag ward auch das Grimmische Thor mit Schutte ausgefüllet, Geschütz darauf geführet, und daraus wie auch vom Pauliner- und grossen Fürsten-Collegio starck auf den Feind gespielet, worauf der Feind das Thor zu beschüssen eine Schantze aufwerffen lassen.

Als nun ein abermahliger Ausfall geschahe, unterstützten in dessen die in der [1710] Stadt den Peters-Thurm, welcher zuvor untergraben worden, und thaten Vorsehung, daß er nicht hinaus in den Graben, sondern in sich selbst fallen müste.

Den 19. Ian. sahe man kurtz vor der Sonnen Untergang auf der Mauer drey Regimenter vom Feinde unter dem Gefolge 8. grosser Stücken und vieler Schantz-Körbe nach der Hällischen Strasse zu fortrücken, woraus die belagerten leichte abnehmen konnten, daß die Feinde ihr Qvartier auf der Gerber-Strasse nehmen, und die Stadt von selbiger Seite beängstigen würden, wie sich denn auch dieselben in der folgenden Nacht in das von Herzog Moritzen neu angefangene Befestigungs-Werck legten, sich verschantzten, die Stücken auf den neuen Wall führten und die Stadt sehr gewaltig von dieser Seite beschossen.

Hingegen liessen sich die belagerten eben Falls nicht faul finden, und thaten von dem Hällischen Thore allen nur möglichen Wiederstand. Weil aber der Feind gäntzlich beschlossen hatte, den Henckers-Thurm zu seinem Vortheile niederzulegen, rückte er mit dem Lager bey der Sand Grube diesem Thurme gegen über etwas fort. Also war die Stadt von der Pleisse an bis an die Kirche zu St. Johann Rings um mit Schantzen und Bollwercken umgeben.

Von da an lagen in einer breiten Gegend niedrige flache Felder, von denen in grosser Menge darauf stehenden Brombeer-Sträuchen das Rubeth, daneben tieffe sumpfige von der Barde bewässerte Wiesen, wegen derer darauf befindlichen Erlen, die Erlichs-Wiese genannt, da der Feind, so weit es die Lands-Art zuließ, einen Graben und hinter demselben einen Wall aufwarff, um auf solche Weise die Stadt gantz einzuschliessen; daß von dem Mannsfeldischen Lager an, die Erlichs-Wiese ausgenommen, kein freyer Paß gelassen, das der Hällischen Pastey gegen über gelegene Rubeth aber mit Schantz-Körben besetzet und Minen daselbst angeleget werden sollten, welches iedoch die in der Stadt verhinderten.

Ob nun wohl die Stadt gegen Abend wegen derer vielen daselbst befindlichen Sträucher und Moräste nicht belagert werden konnte, so machten doch die streiffenden Parteyen derer Feinde die Wege zu und nach der Stadt so unsicher, daß weder die in der Stadt heraus kommen, noch die von aussen etwas hinein schaffen konnten.

Den 20. dieses Monaths aber ließ der Feind viele Faschinen anführen, und in den Graben werffen, auch dabey verschiedene Schantzen errichten; doch die belagerten wehreten sich männlich, und erhielten Befehl, die Faschinen in Brand zu stecken. Den 21. Ian. fieng der Feind gleich früh nach 7. Uhr wieder an, die Stadt gewaltig zu beschüssen, und geschahen diesen Tag über 400 Schüsse mit Kugeln zu 40. 44. 46. 50 bis 60 Pfund schwer.

Währenden schüssens ließ der Chur-Fürst seine Trompeter auf dem Gottes-Acker lustig aufblasen, schickte auch über dieses einen Trommelschläger an die Stadt, zu fragen, ob sie sich […] nicht ergeben wollte, wiedrigen Falls würde er sie gantz und gar zerstören.

Doch dieser erhielt vom darinnen liegenden Commendanten, dem Obersten von Walwitz, welchem die in die Stadt eingelegte Besatzung anvertrauet worden war, zur Antwort, er hätte nicht Macht, die Stadt aufzugeben, sondern sie wäre ihm, denen Soldaten und Bürgern aufs treulichste anbefohlen und diese wollten sich bis auf den letzten Bluts-Tropfen wehren.

[1711] Gegen Abend um 4. Uhr ließ er die Soldaten und Bürger durch den öffentlichen Trommelschlag auf dem Marckte zusammen beruffen, und erklärte sich, wie er gesonnen wäre, seinen Eid mit Aufsetzung Leib und Lebens unverbrüchlich zu halten, auch das Vertrauen hätte, wie sie mit ihm gleicher Meinung seyn würden. Die nun dieses von Grunde des Hertzens meyneten, sollten mit aufgereckter Hand ihr Jawort von sich geben. Dieses geschahe von der sämmtlichen Bürgerschafft, und muste darauf ieder wieder an seinen Ort gehen.

Es wurden auch hierauf aus iedem Viertheil von der Bürgerschafft gewisse Personen ausgelesen, welchen die Wache auf denen Gassen anbefohlen und aufgetragen ward, die einfallenden Feuer-Kugeln, ehe sie noch ihre Würckung erreichten, zu dämpfen, und auszulöschen.

Den 22. Ian. schoß der Feind so gewaltig auf und in die Stadt, daß man wegen des vielen Dampfes und Rauches vom Pulver nicht sehen konnte, ob es Tag oder Nacht wäre, sollen auch diesen Tag über 1600. Schüsse auf die Stadt geschehen seyn. Nach Mittage ward hierdurch ein grosses Stück von der Mauer gefället, doch die belagerten wehrten sich ihrer Gewohnheit nach tapfer, und verbaueten des Nachts die Lücke mit Schutt und Miste.

Der Feind steckte hierauf die Mühle vor dem Barfüßer Thor an, und machte im Lager drey Stunden lang Lermen, welches in der Stadt, weil man sich eines Sturms befahrete, grosse Unruhe verursachte. Weil auch der Feind an diesem Tage bey 24. Feuer-Kugeln in die Stadt gespielt hatte, ward den folgenden 23. Ian. allen Bürgern und Soldaten durch öffentliches Umschlagen vermeldet, sonderlich auf die einfallenden Feuer-Ballen Aufsicht zu haben.

Zu dem Ende muste ein ieder an seinem angewiesenen Orte Wache halten, das Weibs-Volck aber Wasser auf die Häuser tragen, und des Nachts mit Lichtern zum Fenster heraus leuchten. Weil nun da Mahls gleich ein Sonntag war, entstund währender Predigt ein Geschrey, wie der Feind entschlossen wäre, Sturm zu lauffen, welches nicht allein grosse Furcht und Schröcken verursachte, sondern auch machte, daß alles Volck aus der Kirche lieff, und der Gottesdienst geendigt ward.

Den 24. gieng das schüssen noch beständig fort, und ward auch die hohe Feuer-Mäuer auf der Schloß-Küche eingeschossen, welche ie doch gleich unter sich fiell, und Niemanden beschädigte. Es war aber da Mahls viel adeliches Frauen-Zimmer im Schlosse, welches sich um besserer Sicherheit willen dahin begeben hatte; da aber dem Schlosse hart zugesetzt ward, entstund so ein Zittern und Wehklagen, daß man sich desselben erbarmen, und es in die Stadt lassen muste.

Nach diesem ward das Schloß noch immer mehr beschossen, die Stadt-Mauern an unterschiedlichen Oertern sehr durchlöchert, auch der Henckers-Thurm, nach welchem an diesem Tage 1280. Schüsse geschehen, niedergeworffen, doch daß er mehr zu der Stadt als des Feindes Vortheile einfiell, auch die vierte Ecke davon noch bis nach der Belagerung stehen blieb:

Den 25. Ian. nach Mittage beschoß der Feind die Stadt wieder von allen Seiten, ließ auch viele Wagen mit Reis-Holtze beladen zuführen, und warff um 2. Uhr alleine 12. Feuer Kugeln in das Pauliner-Collegium, von denen eine die Firmerey oder das Siechhaus in Brand steckte. Als sich auch die Bürger bemüheten, das Feuer zu [1712] löschen, gab der Feind so unaufhörlich Feuer auf sie, daß sich Niemand weiter dahin wagen durffte, doch muste er auch durch sein schüssen das Feuer selbst auslöschen.

Weil nun an diesem eintzigen Tage über 50. Feuer-Kugeln in die Stadt eingeworffen worden waren, so erforderte man noch denselben Abend die Bürgerschafft auf den Marckt, und musterte 200. aus, davon in iedes Viertheil 50. verordnet wurden, die des Nachts wachen und Achtung darauf geben musten. In der folgenden Nacht rüstete der Feind zum Sturme, des Wegen alles in der Stadt munter seyn und sich zur Gegenwehr gefast machen muste.

Es hielt auch der Feind den folgenden 26. Ian. früh Morgens mit schüssen inne, und bildete sich niemand etwas gewissers ein, als daß nunmehr ein Sturm gewagt werden würde, sinte Mahl der Feind viele 100. Fuder Reis-Hotz anführen, und in den Stadt-Graben hinter dem Schlosse und zwischen dem Paulliner-Closter und Henckers-Thurme werffen lassen, auch die Futter-Mauer am Schlosse im Stadt-Graben und die andern Mauern der Stadt an verschiedenen Orten sehr zerschossen und zersprengt, und über dieses am Barfüsser-Thore eine Schlag-Brücke gemacht war.

Man that des Wegen einen Ausfall, und steckte das in den Graben geworfene Reis-Holtz mit Pech-Cräntzen an, welches zwar bald brannte, aber, weil es meisten Theils Weiden-Holtz und dazu noch grün war, auch bald wieder verlöschte. Man versuchte aber die Nacht einen neuen Ausfall, und war auch so glücklich, daß das Reis-Holtz gantz und gar verbrannte.

Den 27 Ian. kam wieder ein Geschrey in die Stadt, nun wollte der Feind seinen vielfältigen Drohungen nachkommen, und die Stadt an drey Orten bestürmen. Man schlug demnach in der gantzen Stadt Lermen, und forderte alles zur Gegenwehr zusammen. Darauf musten sich so wohl die Bürger als die Soldaten, ieder mit guter Ladung Schrot, Korn Hagel, Ketten, Geschütz, Morgensternen, Fuß-Eisen, Hackeln, Barten und Pech-Cräntzen, an bestimmten Ort verfügen, und die Ankunfft des Feindes erwarten.

Es ward aber auch vor dieses Mahl nichts daraus; sinte Mahl der Feind sein meistes Geschütz schon in der vorigen Nacht abführen, und zu Aufhebung der Belagerung den Anfang hatte machen, auch hernach nur noch etliche Schüsse von der vor dem Peters-Thore aufgeworffenen Schantze und Gottes-Acker-Kirche in die Stadt thun lassen; darauf er bald sein Lager anzündete, das rückständige Geschütz mit sich führte, und in Schlacht-Ordnung unter gemachtem Rauche fortzog, nach dem er bey 14000. Feuer-Kugeln, ohne diejenigen, so nicht ausgegraben werden können und über die Stadt weggeflogen waren, hineingespielet hatte, davon die leichtesten 15. bis 20. die schwersten aber 60. und mehr Pfund gewogen hatten. Arnoldus Vita Maur. Elect. Sax. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom II. p. 1198. seq. Camerarius Vita Melanchthonis. Peifer Origg. Lips. IV. §. 25. seqq. p. 465. seqq. Heidenreich Peckenstein Theatr. Sax. III. p. 97. seqq. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 120. Vogel l. c. p. 160. seqq.

Was den Chur-Fürsten bewogen, diese Belagerung, ohne einen Sturm zu wagen, so schleunigst aufzuheben, war wohl die erschollene [1713] Zeitung, daß ein starcker Entsatz unter dem Kayser, Römischen Könige, Herzoge Moritzen und Marggraf Albrechten im Anzuge begrieffen wäre, in gleichen die hartnäckige Gegenwehre derer belagerten, und der Mangel seiner eigenen Völcker, welche über dieses durch diese Belagerung sehr geschwächet worden waren. Arnoldus l. c. bey Mencken l. c. p. 1199. Vogel l. c. p. 174.

Denn was Müller in Sächs. Annal. p. 106. Zeiller l. c. und andere wollen, daß dieses die Ursache gewesen, daß die Chur-Fürstlichen Obersten u. hohe Kriegs-Bediensteten ihre besten Sachen, einige auch so gar ihre Kinder in der Stadt gehabt hätten, da denn bey Einnahme der Stadt jene hätten können erbeutet, diese aber getödet worden seyn; des Wegen man auch die Sprüch-Wörter gehabt: Leipzig liegt vor Leipzig; in gleichen: Leipzig liegt haussen und Leipzig liegt innen; also kann Leipzig nicht Leipzig gewinnen: scheint nicht allzu wohl Stich zu halten; und wird von andern eingewendet: Es würde vielmehr solchen Falls auch die Stadt besser geschonet, und nicht so unaufhörlich beängstigt worden seyn; in gleichen die Soldaten und hohen Kriegs-Bedienten einander nicht selbst auf die reiche Plünderung vertröstet haben.

Zu dem wären dererselben ihr in die Stadt geflüchtetes Vermögen unverloren gewesen, weil sich kein gemeiner Soldate an seines Ober-Hauptes Güter hätte wagen dürffen, auch dieselben noch ein viel grösseres Gut bekommen haben würden, als ihr hinein geflüchtetes gewesen. Ueber dieses wären sie auch nicht versichert gewesen, ob ihre Kinder nicht von denen hineinschlagenden Kugeln getroffen werden könnten. Weiter würden doch nicht alle ihre Redlichkeit bey Seite gesetzt gehabt haben, und endlich wäre auch nicht zu vermuthen, daß sich der Chur-Fürst, als ein wohlversuchter Soldate, durch seine eigenen hohen Kriegs-Bediente sollte haben vom Sturme abhalten lassen. Vogel l. c. p. 174.

Im Abzuge steckte der Feind noch einige Dörffer und Vorwercke an, plünderte und brandschatzte diejenigen Oerter, wo er im Qvartiere gelegen, zerschlug die Mühl-Steine in denen nahe gelegenen Mühlen, und verderbte über Haupt alles Mühl-Werck um die gantze Stadt herum, verbot auch auf denen der Stadt nahe gelegenen Städten und Flecken, Prouiant oder andere Nothdurfft dahin zu führen, und besetzte dieselbe mit Reutern und Fuß-Volcke sehr starck. So bald aber der Feind abgezogen war, fiellen die Bürger und Soldaten als bald in die Schantzen und fanden darinnen viele tode, die sie ehrlich begruben, wie auch viele beschädigte und krancke, denen sie Essen und Labsal reichten, auch viele in die Stadt trugen und ihrer warteten.

Die toden in der Stadt aber wurden, weil man wegen des harten Winters nicht wohl in die Erde kommen, und iedem ein besonder Grab machen konnte, zusammen in eine grosse Grube begraben, weil aber die verstorbenen nicht tieff genug verscharret, und auch nicht hoch genug mit Erde bedeckt waren, entstund in denen heissen Sommer-Tagen, als die Sonne sehr darauf schien, ein übler Geruch und unangenehme Dunst, daher man sich eines grossen Sterbens befürchten muste; des Wegen auch die Procuratores des Paulliner-Collegii Versehung thaten, daß man mehr Erde anführen, und diesen Ort drey und [1714] mehr Schuhe hoch bedecken sollte; daher es auch kommt, daß dieser Ort noch heutiges Tages etwas höher ist. Vogel l. c. p. 175.

Den 28. Ian. schlug man, weil die Glocken noch nicht geläutet wurden, noch mit zwey Trommeln zur Predigt, nach deren Endigung man das Te Deum laudamus sang; auf den Abend aber fienge die Seiger wieder an zu schlagen, und wurden auch des folgenden Tages die Glocken wieder geläutet. Vogel l. c. p. 175. seq. Zum Andencken dieser Belagerung ließ auch Herzog Moritz eine goldene Müntze oder Leipzigische Klippen prägen, auf deren einer Seite das Herzogliche Wapen, nehmlich fünf Quer-Balcken mit dem schrägliegenden gerauteten Balcken und darüber M. H. Z. S. auf der andern aber die Worte: H. HERI BELEGERT. LEIPZIG. MENS. IAN. AN. MDXLVII. zu sehen waren. Vogel l. c. p. 175.

Den 29. Ian. wurden durch einige von der Leipzigischen Besatzung Weissenfels und Lützen eingenommen, und nebst einigen gefangenen auch eine gute Beute mit nach Leipzig gebracht. Vogel l. c. p. 176. Eben diesen Tage musten beydes Bürger und Bauern die Leim-Wände und Brand-Mauern, wie auch die Kirchen-Mauer zu St. Johann und um den Gottes-Acker vollends niederreissen, die neuen Schantz-Körbe und Schaff-Horden aber, so der Feind zurück gelassen, auf den Marckt bringen, wo sie der Oberste hernach an die Stadt-Mauer in die grossen eingeschossenen Lücken bey dem Peters-Thore setzen ließ; so wurden auch viele Fuder Reis-Holtz, welche der Feind anführen lassen, den Stadt-Graben damit zu füllen, in die Stadt gebracht;

Den 30. Ian. aber, welches ein Sonntag war, wieder ordentlich zur Predigt eingeläutet, und vor den göttlichen Beystand gedancket, auch diesen Tag das Barfüsser-Thor drey bis vier Mahl eröffnet.

Den 1. Febr. hielt man wieder Wochen-Marckt, und brachte das Land-Volck viele Eß-Waaren zum Verkauffe. In denen folgenden Tagen aber ward viel Heu, Stroh und Holtz, so Theils verbrannt, Theils unverbrannt war, in die Stadt gebracht und vom Obersten Preis gegeben, darüber sich ein grosser Streit erhub, und manchem auch grosser Schaden zugefügt ward. Sonst ward in dieser Woche alles um die Stadt wieder eben gemacht, und die vom Feinde aufgeworffene Batterien und Wercke geschleiffet und abetragen, wozu die Bauern auf denen nächsten Dörffern treulich und fleißig helffen musten; diejenigigen hingegen, so sich hartnäckig hierinnen erzeigeten, wurden überfallen, geplündert und ihnen also etwas besseres gelehret.

Den 8. Febr. ward das Grimmische Thor, so in der Belagerung ausgefüllet worden, mit grosser Mühe geräumet, und den folgenden Tag darauf geöffnet, ie doch nur so weit, daß man aus- und eingehen konnte. An eben diesem Tage ward der Henckers-Thurm vollends eingeschossen, und der Unter-Theil desselben der Stadt-Mauer gleichgemacht.

Den 10. dieses Monaths wurden etliche den Feind aufzusuchen ausgeschickt, weil sie ihn aber nicht finden konnten, kamen sie wieder zurück und brachten vier Wagen mit Saltze beladen mit. Folgenden Tages aber brachten andere zwey Reuter und drey Wagen mit Saltze beladen mit sich.

Den 12. dieses Monaths besserte man die Mauern, welche der Feind eingeschossen hatte, aus, räumte auch an allen [1715] Orten in der Stadt und denen Stadt-Graben, wie auch im Grimmischen Thore, daß man wieder, wie zuvor, aus- und einkommen konnte. Den folgenden Tag musterte man die Soldaten, welche noch 3000. Mann starck befunden wurden.

Den 15. dieses Monaths aber hätte der Stadt ein grosses Unglück begegnen können. Denn es versammelten sich früh Morgens um 6. Uhr die Soldaten mit 10. Fahnen, dazu die Haupt-Leute kommen musten, auf dem Marckte, und schrien mit vollem Halse: Geld! Geld! liessen sich auch verlauten, wo ihnen der Oberste ihren Sold nicht vollständig entrichten würde, wollten sie alles in der Stadt nieder machen, und die Stadt plündern, als denn aber mit aufgerecktem Paniere davon zühen, und einen andern Herrn suchen: Sie hätten die Stadt vor des Feindes grosser Gewalt beschützen helffen, und sollten nun ihre Bezahlung nicht erlangen, das wäre ihnen so wohl schimpflich als schädlich.

Dieses freche Beginnen empfand zwar der Oberste sehr übel, rit aber doch auf gegebenes sicheres Geleite, um das angedrohete Uebel in Zeiten abzuwenden, selber in den Hauffen derer Soldaten, redete sie hertz- und standhafft an, und versprach ihnen den zugesagten Sold zu zahlen, wodurch er sie wieder besänfftigte. Immittelst machte er Anstallt, die Bürger-Wachen starck zu besetzen, damit ins künfftige dergleichen Unruhe und heimliches Vornehmen verhütet würde. Es ward auch gleich folgenden Tages der halbe Sold ausgezahlet; weil aber derselbe aus erheblichen Ursachen nicht gantz gereichet ward, entstund eine neue Unruhe.

Sie kamen also den 17. dieses Monaths wieder früh um 7 Uhr mit 10. flügenden Fahnen und ihren besten Wehren auf dem Marckte zusammen, und begerten den Obersten, welchem sie aus- und einzureiten sicher Geleite zusagten; zu ihrer Vorsicht aber, damit sie nicht von aussen zu überfallen würden, ordneten sie die Hacken-Schützen. Als der Oberste unter sie rit, begerten sie, er solle sich erklären, ob er ihnen ihre gantze Bezahlung geben wollte oder nicht?

Denn sie wären nicht gesinnet, etwas zurück zu lassen. Der Oberste aber versöhnte sie wieder, daß alles stille ward. Er ließ auch noch diesen Tag umschlagen, und alle Haupt-Leute, Fähnriche und andere höhere Kriegs-Bediente vor sich fordern. Nach dem man nun abgehandelt hatte, wie man derer Soldaten mit Glimpfe los werden mögte, weil sie noch vier Tage auf die gantze Besoldung zu dienen hätten, ergieng endlich die Bezahlung, und ward alles in der Güte beygelegt. Man hatte sich aber etliche Anfänger dieser Empörung erkundigt, gegen welche sich der Oberste der Gebühr nach zu bezeigen vorbehalten hatte, und ließ noch diesen Tag denen unruhigen Köpfen zum Schröcken auf den folgenden Tag ein Malefitz-Recht ausruffen.

Den 18. Febr. nach Mittage um 3. Uhr kam ein Trommel-Schläger mit einem Soldaten, welcher einen Brief vom Chur-Fürsten, Johann Friedrichen, mit sieben Siegeln besiegelt, oben an einer Fahne geknüpft an den Obersten überbracht. Den 19. aber ward wieder der Anfang gemacht, die Leichen, welche bisher auf dem Paulliner-Platze begraben worden waren, auf den Gottes-Acker zu beerdigen.

Den 20. Febr. aber wurden auf ein Mahl 19. Soldaten getrauet, welches nach der Belagerung die ersten Hochzeiten [1716] waren. Den 23. Febr. ließ sich der Feind wieder hinter den Kohl-Gärten sehen, streiffte von da ungefähr mit 200. Pferden nach der Hällischen Strasse zu, und steckte die Mühlen zu Golitz und Pelitz in Brand, zu Wahren, Schönau, Schönfeld und Litzschena aber ließ er die Mühl-Wellen an denen Rädern entzwey schneiden, die Mühl-Steine zerschlagen und ins Wasser werffen, und zog nach andern verübten Muthwillen mehr wieder auf Borne und die Eiche.

Den 25. Febr. geschah wieder ein Ausfall nach Wahren, von da man zwölff Wagen mit Getraide und Mehle herein brachte, die denen Leipzigern zuständig, und durch den Müller von denen Feinden erhalten waren. Nachgehends ward auch wegen mancherley Argwohns eine Wache zu Roß und Fuß in der Stadt verordnet.

Den 29. Mertz aber ward der Anfang gemacht, den Wochen-Marckt um erheblicher Ursachen willen, und vornehmlich Meuterey zu verhüten, vor dem Grimmischen-Thore zu halten; welches den Sonnabend zuvor auf öffentlichem Marckte ausgeruffen ward. Weil auch zu der Zeit die Chur- und Fürstlichen Räthe beysammen gewesen, wegen derer höchstgefährlichen Kriegs-Läuffte Unterredung zu pflegen, ward auf etliche Tage ein Stillestand gemachet, und Mittewochs nach Iudica ausgeruffen, daß im währenden Handel bey Leib- und Lebens-Straffe Niemand gegen den andern Feidseligkeit ausüben sollte. Es ward aber derselbe folgenden Sonnabend wieder aufgekündigt.

Den 4. April geschah wieder ein Ausfall, da man denn von Skeuditz einen guten Vorrath an Eß-Waaren, welcher nach Halle geführet werden sollen, mit herein brachte. In dieser Woche ward auch das undienliche und unnütze Gemäuer am Grimmischen Thore abgebrochen und Schantz-Körbe zur Gegenwehr hingesetzet. Peckenstein l. c. III. p. 103. seqq. Vogel l. c. p. 176. seqq. Sonst gedencken auch Peifer l. c. IV. p. 509. und Vogel l. c. p. 179. daß um diese Jahrs-Zeit von Fastnachten bis Ostern sehr viele Leute an ansteckenden Kranckheiten gestorben, welche Theils durch die hin- und wieder liegenden Mist-Hauffen verursachet, Theils durch die krancken und siechen Soldaten, welche die Bürgerschafft aus Mitleiden aufgenommen, ausgebreitet worden.

Hiernächst führt gedachter Vogel aus Heidenreichen an, daß nach Aussage derer Kirchen-Diener Zeit währender Belagerung bey 300. Mägde an die Soldaten verheurathet worden, eben so viel aber heimlich mit denselben zugehalten hätten, und durch sie zu Falle kommen wären.

Den 8. April ward noch das Dorff Hoheleina wegen bezeigten Muthwillens derer Bauern aus der Stadt überfallen, geplündert, in Brand gesteckt, und etliche Bauern niedergemacht. Peifer l. c. p. 514. Heidenreich p. 540. seqq. Vogel l. c. p. 180.

Im May Monath ward nach geöffneter Strasse der Stadt Leipzig wieder viel und mancherley Bier und Wein zugeführt, und auf dem Marckte und an vielen Orten in Krämen, Buden und Laub-Hütten, auch auf denen Wagen geschenckt und verkaufft.

Endlich zogen auch die vier Regimenter, so bisher zur Besatzung darinne gelegen hatten, ab, worauf dem Rathe auf vorhergehende Abreissung der Iustitz auf dem Marckte von dem Obersten die Thor-Schlüssel und zugleich das Regiment, welches nun wieder, wie ehe dem, seinen ordentlichen Lauff hatte, eingeantwortet [1717] und übergeben wurde. Peifer l. c. p. 516. Heidenreich p. 143. Vogel l. c. p. 181. Darauf hielt Herzog Moritz, nunmehriger Chur-Fürst, den 13. Iulii einen Land-Tag in Leipzig, entschuldigte das vorgefallene, und erbot sich zu allen guten. Wecke Beschr. Dreßden p. 442. Vogel l. c. Müller Sächs. Annal. p. 108.

Weil auch wegen der harten Belagerung der Stadt und fortwährenden Kriegs-Läufften im Lande weder die Neue-Jahrs- noch Oster-Messe besucht werden können, und sich der Rath daher aller Hand Eingrieffs, Aenderungen und Abbruchs befürchten muste, so ließ er bey dem Kayser noch Mahls um allergnädigste Bestätigung dieser Freyheiten ansuchen und bitten, ward auch seiner Bitte gewähret. Pfeffinger ad Vitr. Ius publ. III. 2. §. 37. p. 184. Vogel l. c. p. 182. seqq.

Im December ward die neue Ober-Hof-Gerichts-Ordnung, in welcher unterschiedene Articel bey dem obgemeldeten Land-Tage zu Leipzig auf der Landschafft unterthänigstes Ansuchen durch den Chur-Fürsten erneuert und verbessert waren, zum öffentlichen Drucke befördert. Vogel l. c. p. 184.

Im 1548. Jahre kam das Interim zum Vorscheine, des Wegen der Chur-Fürst einen Land-Tag zu Meissen hielt, auf welchem, wie Sleidanus XXI. will, vor gut angesehen worden, daß die Wittenbergischen u. Leipzigischen Gottesgelehrten mit dazu gezogen würden, welche auch darauf zu Torgau, Zelle, Jüterbock, endlich aber zu Leipzig zusammen kamen, und sich wegen derer Mittel-Dinge unterredeten. Vogel l. c. p. 186.

In diesem Sommer nahm auch der Chur-Fürst die angefangene Erweiterung und Befestigung der Stadt Leipzig von neuem vor, und ließ das alte in der Belagerung hefftig zerschossene und übel zugerichtete Schloss Pleissenburg einreissen wie auch das über dem Stadt-Graben gelegene Nonnen-Closter Benedictiner-Ordens zu St. Georgen sammt dem Thier-Garten abbrechen, und den Graben des Orts um so viel erweitern. Peifer l. c. p. 118. Schneider Leipz. Chron. p. 103. Heidenreich Annal. p. 143. Vogel l. c. p. 186.

In diesem und folgenden Jahre wurden auch die abgebrannten Vorstädte wieder angelegt, wozu der Chur-Fürst einem ieden, der anbauen wollte, das benöthigte Bau-Holtz gnädigst verehrte. Weil aber die Vorstädte ehe dem so nahe an die Stadt gebauet gewesen waren, daß man kaum mit zwey Wagen neben einander fahren können, so durfften die Bürger nunmehro nicht, wie ehe dem, ihre Häuser so nahe an die Stadt und den Burg-Graben setzen, und den Weg engern, sondern es wurden diejenigen, deren Häuser der Stadt so nahe gestanden, anderweit angewiesen, und ihnen fast der Hällischen Pastey gegen über ein Stück Feld eingeräumet, worauf sie ihre Häuser baueten. Diese neu erbauete Gasse aber ward von denen vielen Hühnern, so daselbst ernährt worden, hernach die Hühner-Gasse genannt. Peifer l. c. p. 119. Vogel l. c. p. 186.

Den 22. Dec. dieses Jahres ward wieder ein Land-Tag nach Leipzig ausgeschrieben, auf welchem nicht allein, wie gewöhnlich, die Land-Stände, sondern auch die Bischöffe zu Merseburg und Naumburg, Fürst George zu Anhalt, und die Gottesgelehrten, Melanchthon, Camerarius, Pfeffinger, Maior, Gresser und Lauterbach, beruffen, und des Interims wegen zu Rathe gezogen wurden. Alle verwarffen einhellig [1718] die in diesem Buche befindlichen Irrthümer und beschlossen, nicht einen Nagel breit von der bisher vorgetragenen Lehre zu weichen.

Unter andern ward die Frage, welche denen Gottesgelehrten schon zu Zelle vorgelegt worden, hier noch Mahls wiederhohlet und darüber berathschlaget: Ob ein Fürst, welcher Vermöge seines Gewissens zu Erhaltung des gemeinen Friedens rathen sollte, recht oder unrecht thäte, wenn er von denen äusserlichen Kirchen-Gebräuchen, welche bey unterschiedenen Christlichen Völckerschafften in einem Lande mancherley wären, und die man ohne Verletzung derer Gewissen und ohne Nachtheil der Lehre zu ieder Zeit und nach Gelegenheit halten oder unterlassen mögte, ehe etwas änderte, als aus allzuheiligter Hartnäckigkeit einen verderblichen und dem gantzen Teutschlande schädlichen Krieg, insonderheit aber den Untergang der reinen Lehre zu Wege brächte:

Als nun die Land-Stände nach erörtertem Vortrage auf den Frieden drungen, und denselben zu erhalten inständig anhielten, so setzten die Gottesgelehrten etliche Stücke auf, die von denenjenigen Kirchen-Gebräuchen handelten, welche weder der Evangelischen Lehre zuwieder wären, noch die Gottseligkeit und das Gewissen verletzten. Diese wurden hernach von denen Land-Ständen und andern Gottesgelehrten übersehen, auch in ein Buch verfasset und zum Drucke übergeben. Das Buch selbst aber wurde von einigen das Leipziger-Interim genannt. Peifer III. p. 393. seqq. Dresserus Mill. VI. P. I. p. 86. P. II. p. 460. Müller l. c. p. 113. Vogel l. c. p. 187. seq. Sleidanus p. 524.

Im folgenden Jahre ward auch die Ranstädter oder Rhanische Pastey gebauet, und der Grund zu der noch stehenden Pleissenburg aufs neue gelegt. Peifer l. c. p. 118.

Im 1550. Jahre ließ die Pilosophische Facultät das rothe Collegium, welches in der Belagerung sehr übel gezurichtet worde war, wieder erneueren, und zu bewohnen anrichten. In eben diesem Jahre ward auch auf dem Reichs-Tage zu Augspurg von dem Päbstlichen Legaten erhalten, daß die von der hohen Schule erwählte Dom-Herren in denen Stifftern, Meissen, Merseburg und Naumburg-Zeitz, weder Statuten-Geld geben, noch auf eine gewisse Zeit wesentlich bey denen Stifftern bleiben und sich aufhalten dürfften, weil sie die studirende Jugend mitlehren abwarten müsten, u. die Einkünffte von dene Stifftern Statt ihrer Besoldung genössen. Fabricius Annal. Misn. p. 204. Schneider p. 309. Vogel l. c. p. 188. seqq.

Um diese Jahrs-Zeit ward auch vom Chur-Fürsten mit Rath und Willen seines Bruders, Herzog Augusts, die Fürstliche Land-Schule von Merseburg nach Grime, das Consistorium desselben Orts aber, weil es nicht weiter von einem Catholischen Bischoffe erhalten werden mogte, nach Leipzig verlegt. Peifer l. c. III. §. 41. p. 386. Schneider p. 351. Heidenreich p. 144. Vogel l. c. p. 189.

Ob nun, wie Müller in Sächs. Annal. p. 99. berichtet, schon im Jahre 1543. ein Consistorium daselbst angelegt worden sey, wie denn der des Wegen ergangene Befehl von Spalatino de Liberis Alberti Duc. Sax. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom II. p. 2171. seq. angeführt ist, und man also nur das geistliche Gerichte zu Merseburg [1719] mit diesem vereinigt habe, oder ob es, wie es am vermuthlichsten scheinet, da Mahls nicht zu Stande gekommen sey, kann man aus Mangel weiterer Nachrichten weder behaupten noch verneinen.

Sonst wurden auch in diesem 1550. Jahre die vom Rathe zu Leipzig denen Zünfften und Hand Werckern, als: Müllern, Beckern, Grob- und Klein-Schmieden, Böttichern, Sattlern, Riemern, Schustern und Seilern, ingleichen denen Gast-Wirthen und Schencken vorgeschriebene Gesetze und Verordnungen bestätiget. Schneider p. 241. Vogel l. c. p. 189.

Im 1551. Jahre ward die Peters-Pastey zu bauen in gleichen die Pleissenburg nach dem Mayländischen Schlosse einzurichten der Anfang gemacht. Heidenreich p. 144. Vogel l. c. p. 100. Den 20. Sept. dieses Jahres stellte der Chur-Fürst ein grosses Land-Schüssen mit Büchsen und Arm-Brüsten zu Leipzig an, wozu er aus seiner Cammer eine godene Kette 100. fl. und dem und dem Rathe zu Leipzig einen goldenen Becher funfftzig Thaler werth zum besten gab, auch viele Füsten und Herren, Stände und Städte mit dazu einlud. Heidenreich p. 145. Vogel l. c. p. 190.

Weil auch bis her das Gesinde und Dienst-Boten den Mieth-Lohn immer höher gesteigert hatte, so wurden nunmehro vom Rathe dem gemeinen Wesen zum besten gewisse Gesetze gemachet, darinnen eines iedweden Dienst-Botens Lohn, so wohl denen ausser der Stadt, als denen Geschirr-Meistern, Ackers-Leuten, Ochsen-Treibern, Kuh- und Schwein-Hirten, Hühner-Voigten, Küchen-Jungen; als denen in der Stadt, als: Haus- und Pferde-Knechten, Mägden, Muhmen und Ammen vorgeschrieben, und denenselben anbefohlen war, daß sie sich auf ein gantzes oder wenigstens halbes Jahr vermiethen sollten.

Hiernächst ward auch denen Herren verboten, dem Gesinde entweder mehr Lohn, als vorgeschrieben worden, gleich bey der Miethe zu versprechen, oder unter dem Namen einer Verehrung und guten Willens zu reichen. Würde aber einer vor dem Rathe beschuldigt, und nach Aussage seines guten Gewissens überzeugt werden, daß er dem Gesinde mehr gegeben, so sollte er dem Rathe so viel Rheinische Gold-Gülden, als er Groschen darüber gereicht, Straffe erlegen.

Ferner ward dem Haus-Herrn freye Macht gegeben, das liederliche, untreue und nachläßige Gesinde auch vor der Zeit, ie doch, daß ihm der Antheil seines verdienten Lohns nicht vorbehalten würde, von sich zu lassen, und fort zu jagen. Wenn denn das dienstlose Gesinde noch dazu verklagt werden würde, wollte sie der Rath willkührlich straffen, und nicht verstatten, daß es anderweit bis nach Verfliessung der ersten Miethe dienen sollte.

Würde aber ein Knecht oder Magd vor der Zeit heimlich oder öffentlich aus dem Dienste treten, so sollte man ihnen keinen Lohn zu reichen schuldig seyn, auch Niemand diese verlauffenen miethen, noch weniger aber vergönnt seyn, daß sie sich im Leipziger Gebiete aufhalten mögten.

Hätte aber das Gesinde eine Heurath vor sich, oder eine Erbschafft zu heben, und forderte um dieser oder anderer Ursachen willen seinen Abschied, so sollte ihnen Herr und Frau denselben nicht weigern, auch den verdienten Lohn nach Ausrechnung der Zeit zu geben schuldig seyn, wiedrigen Falls würde sie der Rath, wo sich das Gesinde darüber beschwerte, [1720] nach gnugsamer Ueberlegung der Sache dazu anhalten.

So ward auch um diese Zeit die alte Gesinde-Ordnung wiederhohlet, und angehänget; daß sich eine Magd, wenn ihr Mieth-Jahr zu Ende wäre, innerhalb zwölff Tagen wieder vermiethen, oder nicht in der Stadt geduldet werden sollte. Vogel l. c. p. 191. Dazu ward ferner die Hand-Arbeit taxiret und ausgeschrieben, wie viel ein Mäder, Schnidter, Drescher, Holtz-Hacker, Boten-Läuffer, Kärner und Träger Tage-Lohn bekommen sollte, in gleichen, wie lange sie in kurtzen und langen Tagen arbeiten sollten. u. s. f. Peifer l. c. p. 209. seqq. Vogel l. c. p. 192.

Weil auch der Winter des 1552. Jahres sehr gelinde war, so konnten die Hand-Wercks-Leute der Gestallt eifrig mit der Befestigung und Erneuerung derer Mauern und Thürme arbeiten, daß die Lands-Crone und Grimmische Pastey in diesem Jahre vollends zu Stande kamen; hingegen entstund auch durch diese Witterung ein grosses Sterben. Vogel l. c. p. 192.

Den 1. Iunii des 1553. Jahres hielt der Chur-Fürst Moritz aber Mahls einen Land-Tag zu Leipzig, darauf sonderlich abgehandelt ward, wie er sich gegen seinen Vetter den entsetzten Chur-Fürsten Johann Friedrichen verhandeln sollte. Sleidanus XXIV. p. 633. Vogel l. c. p. 195.

Da auch Leipzig seinen tapfersten und gnädigsten Landes-Fürsten noch in diesem Jahre im Kriege gegen Marggraf Albrechten zu Brandenburg einbüssen muste, unterließ es nicht, dessen erblaßtem Cörper, als er dadurch geführet wurde, schuldige Hochachtung auch in seinem Tode, wie wohl mit grössester Betrübniß, zu bezeigen. Müller Sächs. Annal. p. 120. Vogel l. c. p. 196. seq. Weil er nun ohne Erben verstorben war, erhielt sein Bruder Herzog August sowohl die Chur als die Lande, und nahm den 20. August in Leipzig die Huldigung ein, wo er zu gleich einen Land-Tag hielt. Sleidanus XXV. p. 643. Heidenreich p. 150. Müller Sächs. Annal. p. 120. Vogel l. c. p. 198.

Im Jahre 1554. ward die Renterey erbauet; der Rath aber ließ in diesem Jahre silberne Pacem vor die Stadt-Pfeifferiedes ein Pfund schwer machen, worauf der Stadt Insigel befindlich war, welche sie bey vornehmen Hochzeiten, öffentlichen Kirchgängen und Promotionen anzuhängen pflegen. Vogel l. c. p. 200. Da Mahls wurden auch alle zur Chur gehörige Urkunden von Leipzig in den gesammten Beschluß nach Wittenberg gebracht. Müller l. c. p. 122.

Im folgenden 1555. Jahre ward der Thurm an der Nicols-Kirche zu Stande gebracht, in gleichen die Wage, wo die Waaren aufgezogen werden, neu erbauet, auch die Bad-Stube am Ranstädter Thore und die Bret-Mühle vor eben demselben Thore der Bürgerschafft zu Nutzen angelegt. Vogel l. c. p. 201. Heidenreich p. 150. seq. Schneider p. 121.

Im Anfange des 1556. Jahres ward das Rath-Haus eines Theils von Grund auf niedergerissen und neu angelegt, ward auch der Massen damit geeilet, daß es ieder Mann vor gantz neu aufgeführt ansehen konnte, ob wohl einige Stücken, wo der Grund noch tüchtig befunden worden, stehen blieben. Der Rath aber bezog unter der Zeit die Wage. Stepner Inscript. p. 326. Heidenreich p. 151. Schneider p. 121. Vogel l. c. p. 202. seq.

[1721] In eben diesem Jahre ward auch vom Rathe angeordnet, aus sonderbarem Bedencken die Thor-Wache aus iedem Viertheile zu bestellen. Vogel l. c. p. 205. Im 1557. Jahre machte der Rath eine Becker-Ordnung. Vogel l. c. p. 205. Bey der Pilosophischen Facultät aber ergieng vom Chur-Fürsten die Verordnung, die Professiones, welche vom Anfange veränderlich gewesen und alle halbe Jahre am Tage Gregorii und Aegidii abgewechselt worden waren, hinfort nicht mehr abzuwechseln, sondern iedem Professori Zeit Lebens zu lassen. Schneider l. c. p. 302. seq. Vogel l. c. p. 206.

Weiter ward da Mahls wieder ein Land Land-Tag in Leipzig gehalten. Heidenreich Annal. p. 125. Vogel l. c. Endlich auch das Richter-Gut Raschwitz vom Rathe erkaufft. Schneider p. 136. Vogel l. c. Darauf machte der Chur-Fürst im 1558. Jahre die Verordnung, daß die Professio Quinctiliani dem Professori Rhetoris, die Professio de […]nima aber dem Professori Physices zugeschlagen seyn sollte; daß also nur 10. Professores blieben, da zuvor dererselben 12. gewesen waren. Schneider p. 303. Vogel l. c. p. 266.

Ferner, daß hinfort ohne des Rectors und Superintendentens Censur keine Schrifft, wobey des Verfertigers Name nicht befindlich, oder welche sonst verfänglich wäre, bey Straffe des Gefängnisses gedruckt werden sollte. Vogel l. c.

Desgleichen ordnete auch der Rath auf Chur-Fürstlichen Befehl die Nacht-Wache der Gestallt an, daß wegen aller Hand erheblicher Ursachen nur etliche gewisse Bürger des Nachts in denen Thoren und der Stadt wachen, dagegen ein ieder Bürger, an dem die Wache, an Statt daß er selbst wachen, oder einen andern auf die Wache schicken müste, drey Groschen erlegen sollte. Vogel l. c. p. 208. Sonst ward auch in diesem Jahre das Frauen-Collegium erneuert, und ausgebessert. Vogel l. c. p. 207.

Im 1559. Jahre ward dem Chur-Fürsten zu Ehren und Gefallen vom Rathe ein grosses Schüssen auf der Schloß-Wiese gehalten, welchem die Marggrafen, Johann und Sigmund zu Brandenburg, Herzog Wilhelm zu Lüneburg-Zell, und viele Grafen und Herrn beywohnten. Heidenreich p. 152. Stepner Inscript. p. 325. n. 1691. Vogel l. c. p. 208. Weil auch in diesem Jahre verschiedene Einwürffe, Hinderungen und Eingriffe wegen derer verliehenen Meß-Freyheiten gemacht werden und vorfallen wollten, berichtete es der Rath an den Kayser, und bat demüthigst, ihre verliehene Freyheiten zu bestätigen; welches auch noch in diesem Jahre erfolgte. Lünig Reichs-Archiu. Part. Spec. Contin. IV. Th. II. Forts. Abth. IX. Abs. X. §. 19. p. 609. Pfeffinger ad Vitr. Ius publ. III. 2. §. 49. p. 206. Vogel l. c. p. 208. seq.

Im 1560. Jahre traten die Elster und Barde aus, und verursachten grossen Schaden. Vogel l. c. p. 210. So soll auch in diesem Jahre angefangen haben das Röhr-Wasser bey der Funckenburg unweit Uebelessen in die Stadt zu leiten, und im folgenden Jahre damit zu Stande gekommen seyn. Vogel l. c. p. 210.

Im 1561. Jahre hielt Chur-Fürst Moritzens Printzeßin, Anna, mit Graf Wilhelmen von Nassau, Printzen von Oranien, zu Leipzig Beylager, und ward in der Nicols-Kirche getrauet, das Hochzeit-Mahl aber 7. Tage lang auf dem Rath-Hause [1722] daselbst gehalten; und sollen alleine 5647. nach andern 6292. oder 6349. Pferde dabey mit in die Stadt gekommen seyn. Wecke Beschr. Dreßden p. 350. seq. Müller Sächs. Annal. p. 133. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 120. Heidenreich pag. 153. seq. Schneider. Vogel l. c. p. 211. seq.

Im 1563. Jahre hatte Chur-Fürst August zu Leipzig Besuch von Chur-Fürst Friedrichen, Pfaltz-Grafen am Rheine, und Herzog Wilhelmen mit seiner Gemahlin, und berathschlagete sich über Herzog Johann Friedrichs des mittlern zu Sachsen Unternehmungen. Heidenreich p. 154. Vogel l. c. p. 213. Nach Mahls erhuben sich einige Streitigkeiten unter denen Büchsen-Schützen mit gezogenen und ungezogenen Röhren, des Wegen der Rath nicht umhin konnte, solches an den Chur Fürsten zu berichten, und bittlich zu suchen, wie es künfftig zu halten wäre; worauf auch Bescheid erfolgte. Vogel l. c. pag. 214. In diesem Jahre entstund auch eine grosse Feuers-Brunst, welche drey Häuser in Grund, zwey aber bis auf den untersten Stock verderbte. Vogel l. c. p. 215.

Im 1564. Jahre gab Herzog Alexander, Postulirter, Administrator zu Merseburg, des Chur-Fürsten Printz, der Phiosophischen Facultät zu Leipzig die freye Macht und Gewalt, zu aller Zeit gäntzlich und unveränderlich einen Procancellarium zu erwählen, welcher an Statt des Administratoris bey dem Examine derer, die im Magistrum promouiren wollen, gegenwärtig seyn, und dem Decano die Freyheit geben sollte, denen Candidaten den Gradum Magisterii zu ertheilen; ie doch, daß der Decanus und die Facultät denjenigen, welchen sie erwählt haben würden, dem Administratori und Stiffte gebührender Weise in einem Schreiben vorschlügen. Dresserus Orat. III. p. 171. Vogel l. c. p. 215.

Im 1565. Jahre war aber Mahls grosses Wasser, welches so wohl auf denen Aeckern, als an denen Mühlen grossen Schaden that. Vogel l. c. pag. 216. Darauf ward zwischen der hohen Schule und dem Rathe ein Vergleich getroffen, daß einem Studenten, es wäre denn, daß er von bekannten und vornehmen adelichen Eltern sey, kein Schneider über […]. fl. und kein Wein-Schencke über einen fl. borgen sollte. Würde es aber geschehen, so sollte ihm durch die Obrigkeit nicht geholffen werden. Vogel l. c.

Im 1566. Jahre ward zu Leipzig eine Chur-Fürstliche Verordnung wegen derer Hochzeiten bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 217. Zu eben dieser Zeit wütete die Pest aber Mahls daselbst. Vogel l. c. p. 217. Im 1568. Jahre ward das Hällische Thor, dessen Thurm schon im 1565. Jahre durch Feuer verderbt, die Mauern aber eben Falls wandelbar worden waren, von Grund auf erbauet. Schneider p. 103. Vogel l. c. p. 22[…].

Im 1569. Jahre ward die neue Fischer-Ordnung bekannt gemacht und öffentlich angeschlagen. Vogel l. c. p. 222. Zu eben dieser Zeit kam eine Verordnung heraus, wie es gehalten werden sollte, wenn Feuer entstünde. Vogel l. c. Es ward auch des Wegen ein Mahl ein blinder Auflauff gemacht, damit man sehen mögte, ob sich auch ieder so, wie ihm vorgeschrieben worden, finden lassen würde. Heidenreich p. 161. Vogel l. c. p. 222.

So ward auch in diesem Jahre das damahlige Riter-Gut Tauche nebst Prottin oder Proltz und Blösitz vom Rathe um 15000. fl. erkaufft. Peifer II. §. 61. pag. 270. [1723] Schneider p. 136. Vogel l. c. p. 223.

Nachgehends ward im 1570. Jahre ein Versammlungs-Tag zu Leipzig gehalten, auf welchem Chur-Fürst Augusts, in gleichen denen Magdeburgischen und Halberstädtischen Gevollmächtigten von etlichen Grafen von Mannsfeld eine Sequestration oder vertraute Heimstellung ihrer Güter und Einkommens bis zu Ablegung aller Schulden gewilligt ward; wie wohl auch dieses einige erst ins folgende Jahr setzen. Spangenberg Mannsfeld. Chron. p. 496. Hondorff Calend. Hist. p. 670. Heidenreich pag. 162. Vogel l. c. p. 224.

Im 1571. Jahre war eine Ober-Sächsische Creiß-Versammlung zu Leipzig, dabey unter andern beschlossen worden, daß 1.) zu Folge der Reichs-Müntz- und Probation-Ordnung jährlich 2. Probations-Tage in Ober-Sächsischen Creisse gehalten, und einer gegen Leipzig, der andere gegen Franckfurt an der Oder gelegt, und mit dem ersten auf den Montag nach Laetare des 1572. Jahres zu Leipzig der Anfang gemacht werden; 2.) die Ober-Sächsischen Müntz-Städte ins künfftige Leipzig, Berlin und Stettin seyn sollten. Müller Sächs. Annal. p. 157.

Im 1572. Jahre entstund eins Mahls im grossen Fürsten-Collegio eine gefährliche und erschröckliche Feuers-Brunst. Vogel l. c. p. 225. In eben diesem Jahre ward der Dohnische Schöppen-Stuhl zu dem Leipzigischen geschlagen. Leuberus Catal. Com. March. et Toparch. Sax. bey Mencken Script. Rer. Germ. Tom III. p. 1835. Olearius Halygraph. Contin. p. 59. Vogel l. c. p. 226. Es irret sich also der Auctor Chron. Ep. Merseb. bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Diplom. Tom. IV. p. 408. wenn er Chur-Fürst Augusten vor den ersten Stiffter des Schöppen-Stuhls ausgiebt. Zu Mahl schon bey dem Jahre 1420. das Gegentheil gezeugt worden.

In eben diesem Jahre ward der Burg-Keller sammt der dabey befindlichen Trinck-Stube, die beyden Gar-Küchen, die Brod-Bäncke, das Schuh- und Peltz-Haus erbauet und daran am 23. Iul. der Anfang gemacht. Schneider p. 121. Heidenreich p. 162. Vogel l. c. p. 226. Weil auch da Mahls die Studenten bey Leichen-Processionen und andern Begebenheiten den Rang und Vorzug vor denen Raths-Personen suchten, zu Weilen auch mit Gewalt zu nehmen sich unterfiengen, so ließ der Rector Magnificus den 12. Septembr. ein Programm anschlagen, darinnen sie zur Bescheidenheit, Zucht und Ehrbarkeit ermahnt wurden. Vogel l. c. pag. 226.

Weil über dieses ehe dem ein Chur-Fürstliches Gebot ausgegangen war, die bösen falschen Thaler und Müntze nicht auszugeben, und in die Lande zu schicken, die gute Müntze hingegen nicht aus dem Lande zu führen, so wurden zu Leipzig aller Kauff-Leute eingeschlagene Waaren in das Gewand-Haus geschafft, eröffnet, und, was vor Müntze eingeschlagen war, untersucht. Vogel l. c. p. 226.

Im folgenden 1573. Jahre kam durch Verwahrlosung des Maltzes in der Roß-Mühle Feuer aus, und nahm der Gestallt über Hand, daß man sie alles angewandten Fleisses ungeachtet nicht retten konnte; doch ward sie noch in diesem Jahre wieder von Grund auf neu erbauet. Schneider p. 121. Heidenreich p. 163. Vogel l. c. p. 227. In eben diesem Jahre war wieder ein Creiß-Müntz-Probations-Tag daselbst, und ward beschlossen, daß alle Ober-Sächsischen Creiß-Stände [1724] ohne ferneres Ausschreiben mit ihren Müntz-Meistern und Waradeinen den 26. Octobr. zu Franckfurt an der Oder wieder zusammen kommen wollten. Müller l. c. p. 163.

Ferner ward auf Angeben Hieronymie Rauschers, damahligen Bürger-Meisters, der Raths-Stuhl geändert, und wurden alle Doctores aus dem Rathe geschafft. Peifer l. c. II. §. 10. p. 150. Schneider p. 237. Heidenreich p. 164. Vogel l. c. p. 227. Weiter wuchs auch das Wasser durch das beständige Regen-Wetter der Gestallt an, daß man weder zum Ranstädter- noch Hällischen-Thore aus- oder eingehen konnte, sondern auf Kähnen fahren muste, und ward dadurch sonderlich denen Vorstädten und Gärten, wie auch denen Thieren, grosser Schade zugefügt. Heidenreich p. 164. Vogel l. c. p. 228.

Zu Anfange des folgenden 1574. Jahres entstund wieder in einem Hause eine grosse Feuers-Brunst, die ein hefftiges Schröcken verursachte, und auch grosse Mühe zu löschen kostete. Vogel l. c. p. 228. Im May Monathe dieses Jahres war ein neuer Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller l. c. p. 167.

In eben diesem Jahre liessen die Crypto-Caluinisten ein Buch unter dem Titel Exegesis ausgehen, des Wegen Ernst Vögelin, Drucker und Verkäuffer desselben, in Verhafft genommen und um den Verfertiger befragt ward. Er schrieb aber an die hohe Schule nach Leipzig, daß er solches Buch selbst in seiner Jugend zusammen getragen, ietzo aber in guter Meynung, die Wahrheit zu befördern, ie doch heimlicher Weise drucken lassen. Weil man aber nach diesem anders berichtet ward, wurden gewisse Articel ausgesetzt, und denen verdächtigen vorgelegt, worüber sie sich mit ja oder nein erklären, auch dieselben unterschreiben wollten.

Diejenigen, so sich desselben weigerten, wurden gefänglich angenommen, und nach Torgau, von da aber nach Leipzig gebracht, wo sie sich auf Zureden derer Gottesgelehrten erklärten, die Bejaungs-Articel unter gewissen Bedingungen zu unterschreiben, erboten sich auch diejenigen Articel, worinnen die irrige Meynungen verworffen würden, zu unterschreiben, doch nicht in der Meynung, daß sie dieselben billigten, sondern zu bezeugen, daß sie diejenigen, welche dieselben billigen und vertheidigen wollten, nicht zu verhindern begerten; so sollte auch ihnen, ihre Meynung öffentlich oder in einem Gespräche vorzubringen, ihre Unterschreibung nicht vorgreifflich seyn.

Auf diese Bedingungen wurden sie auch, ob wohl die Gevollmächtigte des Chur-Fürsten Befehl überschriten hatten, gegen eine an Eides-Statt ausgestellte theuere Verschreibung wieder auf freyen Fuß gestellt, endlich aber ihrer Dienste erlassen; bekamen auch unter der Versicherung, daß sie nicht gegen die Sächsische Kirche schreiben wollten, Erlaubniß, aus dem Lande zu zühen. Continuator Sleidani Th. II. B. X. p. 339. seqq. Osiander Hist. eccl. Centur. XVI. P. Il. c. 72. seqq. Hutterus Concord. Conc. l. c. 4. p.49. Vogel l. c. p. 229. seqq.

Im Nouember verbesserte Chur-Fürst August den Schöppen-Stuhl zu Leipzig, und schrieb richtige Ordnungen und Satzungen vor, nach welchen sich die Schöppen im Urtheil sprechen zu verhalten hätten, verordnete auch eine gewisse Anzahl derer Schöppen, und befahl, daß hinfort das Recht und die Urtheile in Chur-Fürstlichen Namen gesprochen [1725] und ausgefertigt werden sollten.

Diese neue Ordnung ward den 6. dieses Monaths vom Chur-Fürsten unterschrieben, am 15. aber durch die abgeordneten Chur-Fürstlichen Räthe und Gevollmächtigte zu Leipzig eröffnet, und eingeführet, und der Schöppen-Stuhl mit 7. dazu geschickten Personen, als einem Bürger-Meister, drey Doctoren und drey Raths-Verwandten, deren aber keiner, wenn er nicht Doctor promotus, referiren und Urtheile abfassen darff, besetzt.

Dahin wurden auch alle und jede Chur-Fürstliche Beamte gewiesen, und befehligt, sich in peinlichen Sachen nirgends anders als daselbst Rechts zu erhohlen. Dazu Mahl erhielt auch der Schöppen-Stuhl ein ander Siegel, darauf die Gerechtigkeit stehend gegraben ward, welche in der rechten Hand ein Schwerdt in der lincken eine Wage hält, im rothen Wachse; da zuvor die Schöppen fünf Thürme im gelben Wachse; und mit dieser Umschrifft geführt hatten: SECRETVM CONSVLVM OPPIDI LIPZK. Peifer l. c. II. §. 11. p. 154. seq. Schneider p. 347. Heidenreich p. 168. Wecke Beschr. Dreßden p. 179. Vogel l. c. p. 234. Sicul Leipz. Jahr-B. I. Suppl. I. p. 262. seqq.

Im folgenden 1575. Jahre ward daselbst die Chur-Fürstliche Fisch-Ordnung bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 235. Nicht weniger war in diesem Jahre wieder ein Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller l. c. p. 169. Desgleichen ward auch da Mahls das Fürsten-Haus in der Grimmischen Gasse, wie nicht weniger vom Rathe der Marstall mit schönen Gemächern und darunter gewölbten Kellern angelegt. Heidenreich p. 168. Schneider p. 121. 131. Vogel l. c. p. 235.

In eben diesem Jahre wütete aber Mahls die Pest in Leipzig und ward des Wegen der Schöppen-Stuhl bis ins künfftige Jahr nach Chemnitz verlegt, das eine Ober-Hof-Gerichte aber zu Borna, das andere zu Weissenfels gehalten. Vogel l. c. p. 235. Ueber dieses erkauffte auch da Mahls der Rath die beyden Dorffschafften Graßdorff und Portitz um 20500. fl. welche nach der Zeit bey Wiederkauff Tauche an die von Döring gekommen. Vogel l. c.

Im folgenden 1576. Jahre kam der Chur-Fürst zu Cöln mit 60. Pferden nach Leipzig, besahe das Rath-Haus, und ward vom Rathe herrlich bewirthet. Vogel l. c. p. 237. Gegen Ende des Jahres fanden sich auch Chur-Fürstliche Gevollmächtigte daselbst ein, wegen des eingeschlichenen Caluinism[…] und anderer Gebrechen bey der hohen Schule eine Untersuchung vorzunehmen, welches auch bey dem Ober-Hof-Gerichte und Schöppen-Sthule geschahe. Hond Calend. Hist. p. 925. Vogel l. c.

Im 1577. Jahre fieng man das Grimmische Thor und den dabey stehenden Thurm, ins gemein der Schuld-Thurm genannt, an zu bauen. Schneider p. 103. Heidenreich p. 70. Vogel l. c. p. 238. In diesem und dem vorhergehenden Jahre waren wieder Müntz-Probations-Tage daselbst. Müller Sächs. Annal. p. 171. seq. Nicht weniger ward auch da Mahls die Formula Concordiae im Auditorio des grossen Fürsten-Collegii verlesen, und hernach der Geistlichkeit zur Unterschreibung zugeschickt. Heidenreich p. 171. Schneider p. 195. Vogel l. c. p. 238.

Nachgehends ließ Chur-Fürst August im 1578. Jahre ein neues Gebäude vor die Stipendiaten im [1726] Paulliner-Collegio aufführen, und wurden auch da Mahls die Fleisch-Bäncke mit schönen weiten und tieffen Kellern von Grund auf neu erbauet. Heidenreich p. 171. Schneider p. 121. Vogel l. c. p. 239. Im April dieses Jahres war auch ein starckes Erdbeben daselbst, welches eine gantze Viertheil Stunde anhielt. Heidenreich p. 172. Vogel l. c. Den 2. Sept. aber ward vom Rathe zwischen dem Grimmischen und Peters-Thore ein grosses Stück-Schüssen gehalten, wobey 66. Stücken gebraucht und 700. Ellen zum Ziele gesetzt wurden. Vogel l. c.

Im folgenden Jahre ließ der Chur-Fürst der Bürgerschafft und dem gemeinen Wesen zum besten eine Holtz-Flösse auf der Pleisse anlegen, da man sich sonst etliche Jahre her des Flöß-Holtzes von Lützen erhohlen müssen. Heidenreich p. 173. Vogel l. c. p. 240. Im Iulio lieffen die Wasser wegen des beständigen Regen-Wetter wieder der Gestallt an, daß Felder und Wiesen hierdurch überschwemmt wurden, und folglich eine grosse Theurung daher entstund. Vogel l. c. p. 240.

In eben diesem Jahre ward auf Angeben eines Schwaben, Conrath Rothens, viel Pfeffer nach Leipzig gebracht, das Gewand-Haus gewölbet, und zum Gewürtz-Hause zugerichtet, es nahm aber der Handel bald wieder ein Ende. Heidenreich p. 173. Vogel l. c. p. 241. Sonst wurden in diesem und folgenden zwey Jahren wieder Müntz-Probations-Tage dahin ausgeschrieben, und gehalten. Müller l. c. p. 175. seq.

Im 1580. Jahre bestellte der Rath aus gewissen bewegenden Ursachen 70. Bürger zur Wache, und setzte ihnen einen Wacht-Meister; es währte dieses aber nicht länger als einen Monath. Vogel l. c. p. 241. Ferner erkauffte er Krottendorff und Groß-Miltitz. Schneider p. 136. Vogel l. c. Weiter ward auch von ihm das Weichbild gemeiner Stadt besichtiget und bezogen. Vogel l. c. Endlich ließ er auch den alten Gottes-Acker, welcher zuvor nur 88. Schwibbogen gehabt hatte, um 100. erweitern und vergrössern. Schneider Leipz. Chron. p. 116. Vogel l. c. p. 242.

Der Chur-Fürst aber ließ zu Ende dieses Jahres die hohe Schule verbessern, und sonderliche Verordnungen machen, denen eingegebenen Mängeln und Gebrechen abzuhelffen; welche hernach Chur-Fürst Christian der I. im Jahre 1588. in etwas verändert wiederhohlte. Dresserus de Vrbb. Germ. p. 389. seq. Vogel l. c. p. 243. Es ward aber von Chur-Fürst Augusten die Anzahl derer Stipendiaten zu besserer und reichlicher Unterhaltung derer armen Studenten einiger Massen eingezogen, und dererselben 75. geordnet.

In denen Rechten wurden nur vier Professores bestellt, und ihre Besoldung guten Theils vermehret. In der Philosophischen Facultät wurden die beyden Professiones Grammaticae Graecae und Latinae zusammen gezogen, und eine daraus gemacht, davon aber die Besoldungen derer übrigen Professoren verbessert. Dabey ward auch gnädigst befohlen, daß ins künfftige nur neun Professores Philosophiae seyn sollten, von denen der erste Grammaticam Graecam und Latinam; der andere Dialecticam Philippi; der dritte Partitiones Oratorias Ciceronis und den Quinctilianum; der vierte vtramque linguam und Historiam; der fünffte Comoedias Terentii, Virgilium, Hesiodum und Paediam Cyri; der sechste Mathematica; [1727] der siebende Organum Aristotelis; der achte Physicam; der neunte Ethicam und Politicam Aristotelis lesen sollte.

So sollen auch selbiger Zeit der hohen Schule Einkünffte um 70000. fl. verbessert worden seyn. Dresserus l. c. Schneider p. 303. Vogel l. c. p. 243. Da Mahls sollen auch die Chur-Fürstlichen Räthe die hohe Schule und den Rath wegen etlicher Irrungen vertragen haben. Heidenreich p. 173. Vogel l. c. p. 243.

Gegen Ende des folgenden 1581. Jahres ward auf ergangenen Chur-Fürstlichen Befehl allen Bürgern angedeutet, sich auf ein Jahr mit Korn, Saltze, Butter, geräuchertem Fleische und andern Eß-Waaren zu versehen. Vogel l. c. p. 244. Sonst regirte auch in diesem Jahre eine gefährliche Seuche, des Wegen das Chur-Fürstliche Amt auf einige Wochen nach Eilenburg verlegt ward. Heidenreich p. 176. Vogel l. c.

Im folgenden Jahre ward das Hällische Thor erneuert, und das Rhanische Schütz-Haus von Grund auf erbauet, auch der Grund zu der Johannis-Kirche und zu drey Priester-Häusern zu St. Thomas gelegt. Schneider Leipz. Chron. p. 103. Vogel l. c. p. 246.

Im 1583. Jahre wurden gedachte drey Prediger-Häuser zu Stande gebracht, ingleichen die Johannis-Kirche, die je doch nicht wieder auf die alte Stelle zu stehen kam, sondern um etwas fortgerückt und mitten auf dem Gottes-Acker angelegt ward, vollendet; wie wohl dieses einige erst in das 1584. Jahr setzen. Schneider p. 116. Heidenreich Annal. p. 176. Vogel l. c. p. 246.

In eben diesem Jahre war auch wieder sehr grosses Wasser, welches nicht geringen Schaden an Brücken, Placken und Mühlen verursachte, auch des Raths steinerne Brücke bey der Ziegel-Scheune einrieß. Vogel l. c. Sonst wurde auch da Mahls die Brücke bey dem Spitale zu St. Georgen und die Polier-Mühle erbauet, in gleichen der Mühl-Graben auf beyden Seiten bis an das äusserste Thor mit Pfälen und eichenen Pfosten eingefast. Vogel l. c. p. 247.

Im folgenden 1584. Jahre brannte das Zoll-Haus bey der weitesten Ziegel-Scheune vor dem Ranstädtischen Thore durch Verwahrlosung des Zollbrückners gäntzlich hinweg. Heidenreich p. 178. Vogel l. c. p. 248.

Fast mitten im 1585. Jahre entstund ein grosser Tumult zwischen denen Studenten und Häschern, und wurden dabey etliche Studenten gefährlich verwundet, ein Häscher aber tödlich geschlagen. Vogel l. c. p. 249. Darauf ward wieder vor dem Peters-Thore aus 77. grossen und kleinen Stücken ein Schüssen gehalten. Vogel l. c. In eben diesem Jahre eneuerte der Rath die Feuer-Ordnung und machte sie aufs neue bekannt. Schneider p. 239. Vogel l. c. p. 249.

Den 9. May des folgenden 1586. Jahres kam Chur-Fürst Christian der I. nach Leipzig, und nahm nach Absterben seines Herrn Vaters daselbst die Huldigung ein, bestätigte auch der Stadt alle und jede Freyheiten. Vogel l. c. p. 251. seq.

Im 1587. Jahre ward bey der hohen Schule, dem Consistorio, Ober-Hof-Gerichte, Schöppen-Stuhle und denen Particular-Schulen wieder eine Untersuchung gehalten. Vogel l. c. p. 253.

Im April des 1588. Jahres ward die Stadt zu einer Lege-Stadt verordnet. Müller l. c. p. 201. Mitten im Jahre entstund auf öffentlichem Marckte zwischen denen [1728] Studenten und Schuh-Knechten ein hefftiger Streit, und wurden auf beyden Theilen viele verwundet und beschädigt, wäre auch leicht ein Aufruhr zu besorgen gewesen, wo sich nicht die hohe Schule nebst dem Rathe und der Geistlichkeit dazwischen gelegt und Friede geboten hätte. Vogel l. c. p. 254.

Im August Monathe dieses Jahres ward die hohe steinerne Brücke vor dem Ranstädter Thore mit 3 Schwibbogen zu Stande gebracht, und war da Mahls so grosses Wasser, daß es fast über den mittlern Schwibbogen gieng. Vogel p. 254. In eben diesem Monathe ward die im Mertz vorgenommene Verbesserung der hohen Schule ins Werck gerichtet, vornehmlich aber die Commissarien, Pro-Cancellarius und Consiliarii perpetui abgeschafft, die alte Ordnung hinfort zu halten befohlen, und das Consilium auf die Professores gestellet; desgleichen die vorige Anzahl derer Stipendiaten wieder errichtet, vier neue Professores Iuris mit besserer Besoldung verordnet, das Hof-Gerichte gestärcket, und mit drey Beysietzern, einem von Adel und zwey Doctoribus, vermehret.

In der Philosophischen Facultät ward auch eine Verordnung wegen etlicher Professionen gemacht, die Ramisterey gäntzlich verboten, und die Professio Grammatices Latinae et Gracae Linguae abgeschafft, die Besoldung aber denen andern Professoribus zugelegt, weil man davor hielt, daß dieselbe eigentlich in niedere und geringere Schulen gehörten, und keiner auf die hohe Schule zu verschicken tüchtig wäre, der nicht zuvor die Lateinische und Griechische Grammatic erlernet hätte. Schneider p. 303. Dresserus de Vrbb. p. 391. Sächs. Chron. p. 740. Vogel l. c. p. 255.

Ueber dieses ward auch auf die Unterschreibung des Concordien-Buchs nicht mehr gedrungen, und denen Professoren anbefohlen, sich alles Gezänckes zu enthalten, und bey der Augspurgischen Confession, derselben Apologie und denen Lehr-Schrifften Luthers und Melanchthons zu bleiben. Vogel l. c. p. 255.

Den 3. Sept. dieses Jahres sahe man vom Chur-Fürsten einen Befehl an der Nicols-Kirche angeschlagen, worinnen er sich erklärte, bey der reinen Lehre seines Herrn Vater zu bleiben, und zugleich einen Land-Tag nach Torgau ausschrieb. Heidenreich p. 181. Vogel l. c. p. 255. Den 16. dieses Monaths ward das Schüß-Haus vor dem Peters-Thore zu Stande gebracht. Vogel l. c. p. 255.

Den 20. Septembr. aber erhielt der Rath einen gedruckten ernstlichen Befehl, so sich auf den, welchen Chur-Fürst August im 1566. Jahre ergehen lassen, bezühen sollte, wodurch ihm anbefohlen ward, allen Predigern zu gebieten, daß sie sich in Predigten des schmähens enthalten, und sonderlich die Reformirten nicht rühren sollten; welcher Befehl hernach grosse Unruhe anrichtete. Schneider p. 195. Dresserus Sächs. Chron. p. 740. Millen. VI. P. II. p.692.

Im 1589. Jahre entstund eine gefährliche Feuers-Brunst, wodurch etliche Häuser in die Asche gelegt wurden. Heidenreich p. 182. Vogel l. c. p. 256. Nachgehends that das austretende Wasser wieder grossen Schaden. Vogel l. c. So ward auch in diesem Jahre das Hällische-Pförtgen nebst dem Rondele erbauet. Schneider p. 103. Vogel l. c. p. 257. Sonst nahm in diesem Jahre auch daselbst die Reformirte Glaubens-Lehre [1729] starck über Hand. Vogel l. c. p. 256.

Im 1590. Jahre war eine sehr grosse Dürre, daher auch eine sehr grosse Theurung und Hungers-Noth entstund, und der Rath sich genöthigt sahe, damit man nur mahlen konnte, zwey Wind-Mühlen anzulegen. Vogel l. c. p. 257. So war auch in diesem Jahre wieder ein sehr starckes Erdbeben daselbst. Heidenreich p. 183. Müller l. c. p. 204. Vogel l. c.

Im folgenden 1591. Jahre kam wieder Feuer aus, welches ie doch nicht mehr als zwey Häuser einäscherte. Vogel l. c. p. 258. Heidenreich p. 183. Da Mahls ward auch wieder ein grosses Stück-Schüssen gehalten. Heidenreich p. 184. Vogel l. c. p. 260. Vor andern aber hatte in diesem und vorhergehenden Jahre die Reformirte Glaubens-Lehre sehr über Hand genommen. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 121. Müller Sächs. Ann. p. 205. Vogel l. c. p. 257. seqq.

Doch in eben diesem Jahre starb der Chur-Fürst, ehe er noch von denen Glaubens-Veränderungen in seinem Lande zulängliche Nachricht einzühen, und Gegen-Anstallten machen können. Vogel l. c. p. 259. seq. Weil er aber die Verordnung gemacht, daß seine unmündige Printzen in keiner andern Lehre, als derjenigen, welche in dem unverfälschten Augspurgischen Glaubens-Bekänntnisse vorgetragen worden wäre, erzogen, auch seine Unterthanen dabey geschützt werden sollten, und des Wegen Chur-Fürst Johann Georgen zu Brandenburg und Herzog Friedrich Wilhelmen zu Sachsen zu Vormündern setzte, so schlug der Herzog sein Hof-Lager zu Torgau auf, und verwaltete die Chur und Lande in seinem und des Chur-Fürsten zu Brandenburg Namen, war auch bemühet, es mit der Glaubens-Lehre wieder auf den alten Fuß zu setzen. Vogel l. c. p. 262. seqq.

Im 1592. Jahre ward die Spital-Wohnung zu St. Johann aus Verwahrlosung derer armen Leute bis auf den Grund eingeäschert, und ward dabey viel aufgeschüttetes Getraide zu Schanden gemacht. Vogel l. c. p. 264. Darauf nahm der Herzog hier die Huldigung ein, und ward vom Rathe herrlich beschencket. Müller l. c. p. 207. Vogel l. c. p. 264. seqq. In der darauf folgenden Oster-Messe ward bey höchster Straffe und Ungnade verboten, Böhmische Groschen oder Drey-Creutzer zu nehmen. Heidenreich p. 200. Vogel l. c. p. 266.

Nach diesem ward mit allem Fleisse mit der Untersuchung in der Lehre fortgefahren, auch denen Buchhändlern untersagt, Reformirte Bücher ins Land zu bringen. Sleidani Contin. III. p. 583. seq. Vogel l. c. p. 268. seqq. Weiter ward auch der Philosophischen Falcultät ernstlich geboten, des Rami Lehre nicht einzuführen, oder zu dulden. Vogel l. c. p. 273. Darauf ward wieder ein Schüssen aus dem groben Geschütz nach der Scheibe gehalten. Heidenreich p. 199. Vogel l. c.

In gleichen die Mühle vor dem Barfüsser-Thore gebauet. Heidenreich p. 198. Vogel l. c. Wie nicht weniger die beyden Dorffschafften Wahren und Stammeln mit aller Zubehörung vom Rathe erkaufft. Schneider p. 136. Vogel p. 273. Endlich auch in diesem Jahre noch ein Creiß- und ein Land-Tag daselbst gehalten. Müller l. c. p. 208. Vogel l. c. p. 274.

Als aber der Herzog auch nachgehends vernehmen muste, wie sich doch noch etliche Reformirten [1730] in Leipzig mercken liessen, ließ er im 1593. Jahre ein scharffes und ernstes Gebot an den Rath abgehen, nach welchem dieselben vorgenommen werden sollten.

Der Rath forderte auch also bald die verdächtigen und schuldigen Personen vor sich, ließ ihnen den Fürstlichen Befehl vorlesen, und gebot ernstlich, daß sie sich ins künfftige aller Zusammenkünffte und heimlichen Meuterey enthalten sollten. Sleidan. Contin. p. 564. Heidenreich p. 201. Vogel p. 275.

Darauf ward auch der hohen Schule und dem Rathe befohlen, denenjenigen, welche die Visitations-Articel nicht unterschrieben hätten, und des Wegen ihrer Aemter erlassen worden wären, sich aber ie doch noch in der Stadt aufhielten, vorzutragen, daß sie, so sie sich künfftig aus Gottes Worte unterrichten lassen, ihren Irrthum erkennen und davon abstehen wollten, in der Stadt länger geduldet werden sollten, ie doch, daß sie sich stille, friedlich, und eingezogen verhielten, und Niemanden ärgerlich würden; wiedrigen Falls hingegen sollten sie nicht gelidten werden. Dresserus Sächs. Chron. p. 763. Sleidani Contin. III. p. 565. Vogel l. c. p. 275.

In denen vorigen Jahren hatte sich auch ein Unwille und Miß-Verstand zwischen dem Rathe und der Bürgerschafft wegen etlicher Befugnisse, deren sich die Gemeine anmassen wollte, ereignet, auch des Wegen etliche Beschwerden auf dem Land-Tage zu Torgau angebracht. Die Ursache dieses Miß-Vergnügens rührte daher, daß die Gemeine erfahren hatte, wie etliche Reformirte ihres Glaubens Prediger hierher befördern helffen, des Wegen sie in Zeiten vorbauen, und verhüten wollte, daß dergleichen nicht mehr geschehen könnte. Es ward aber durch gewisse Abgeordnete vom Herzoge alles verglichen und beygelegt. Dresserus l. c. p. 763. Heidenreich p. 202. Vogel l. c. p. 275.

Darauf wurden daselbst 8. Personen und zwar 4. von der hohen Schule und 4. vom Rathe zu Exsecutoren über diejenigen, welche die Visitations-Articel nicht unterschrieben, verordnet. Vogel l. c. p. 277. Es wurde auch derjenige Buchdrucker, welcher im 1591. Jahre Luthers Catechismum gedruckt, und bey der Einsetzung das Wort Esset ausgelassen hatte, darüber zur Verantwortung gezogen; weil er es aber aus Unvorsichtigkeit und Mangel eines Correctoris geschehen zu seyn vorgab, und sich eine Abbitte zu thun, auch künfftig vorsichtiger zu handeln erklärte, ward die Sache gegen ausgestellte Verschreibungen wieder verglichen. Sleidan. p. 566. seq. Vogel l. c. p. 278.

Hingegen erhub sich im May ein unversehener Auflauff und gefährliche Empörung. Es gieng aber damit also zu: Es hatte sich schon im Jahre 1585. ein gewisser reformirter Bürger, Namens Adolph Weinhausen, in Leipzig niedergelassen, auch vom Rathe das Bürger-Recht erhalten, und trieb daselbst seine Kauff-Mannschafft. Er unterließ aber hierbey nicht die gegen Seitige Evangelische Lehre zu verkleinern, und mit seinen Glaubens-Genossen heimliche und öffentliche Gemeinschafft und Berathschlagungen zu halten, ungeachtet er schon öffters des Wegen zur Rede gesetzt worden war; wo durch er sich bey ieder Mann, sonderlich aber dem gemeinen Volcke sehr verhaßt machte. Da er nun einige Schweitzerische Studenten bey sich im Hause hatte, trug sichs zu, daß einstens einer Samuel [1731] Hubern als einem Lands-Manne in Wittenberg zusprach, und von ihm wieder besucht ward.

Als er in Weinhausens Wohnung bey gedachtem Studenten zu Tische war, trug sichs zu, daß der Wirth, nehmlich Weinhausen, eine Unterredung von Glaubens-Sachen anfieng, da denn immer ein Wort das andere gab, und, da sich noch andere anwesende darein mengten, auf die letzt so ein hitziger und hefftiger Wort-Wechsel entstund, daß es zu Thätlichkeiten gekommen wäre. Huber beklagte sich bey dem Rathe, erhielt aber, weil Weinhausen das erste Mahl meisten Theis alles läugnete, das andere auch mancherley Entschuldigungen vorzubringen wuste, schlechten Bescheid.

Wenn nun einige wollen, Huber habe noch selbigen Tages sein Anliegen denen Stipendiaten und Conuictoribus im Collegio entdeckt, und sie Weinhausens Haus zu stürmen gereitzet, wird dieses von andern wiederlegt. In dessen war kaum das Gerichte in der Stadt ausgebreitet, wie Weinhausen den gefährlichen Wort-Wechsel in seinem Hause muthwilliger Weise angefangen hätte, so dachte der gemeine Pöbel schon auf Mittel und Wege, dem Huber zugefügten Schimpf an Weinhausen, dem er so schon gehäßig war, zu rächen.

Den 19. May als an einem Sonnabende waren schon die Buden vom Marckte weggeräumet, als man nicht alleine Zeddel auf dem Marckte ausgesträuet, sondern auch hin und wieder an denen Eck-Häusern und Collegiis, sonderlich am grossen Fürsten-Collegio ungefähr folgenden Inhalts angeschlagen fand: Ein ieder, der ein recht Lutherisch Hertz habe, sollte sich des Abends um acht Uhr auf dem Marckte einfinden, allda Adolph Weinhausens des Calvinisten Haus zu stürmen, und welche Bürger recht Lutherisch wären, sollten denen Stürmern keinen Einhalt oder Hinderung thun.

Als Weinhausen hiervon benachrichtiget ward, gieng er mit noch einem guten Freunde aufs Rath-Haus um gebührenden Schutz anzuhalten, bekam aber vom Stadt-Schreiber zur Antwort, es müsten die Herren in die Renterey zu denen Cammer-Räthen gehen, und könnte er des Wegen vor dieses Mahl nicht gehöret werden. Er gieng deshalben zu einigen Raths-Herren in die Häuser, und bekam von einem die Versicherung, der Rath wisse schon um die Sache, und wäre des Wegen beysammen gewesen, hätte auch die Verordnung gethan, daß neben der ordentlichen Wache derer Stadt-Knechte mehr denn hundert Bürger wachen sollten. Es hätte auch über dieses der Rath zum Rector geschickt, daß er die Studenten ungesäumt durch eine ernstliche Intimation vermögen wollte, sich stille und friedlich zu verhalten; Und hätte er also nicht Ursache, sich hierüber Gedancken zu machen.

Als es aber Abend worden war, fand sich ungefähr um halb 9. Uhr das dienstlose Gesinde und Hand-Wercks-Pursche in grosser Anzahl, hingegen wenig Studenten, Bürger oder Bürgers-Söhne auf dem Marckte zusammen, und wurffen gedachtem Weinhausen noch diesen Abend die Fenster ein. Ob sich nun wohl die Stadt-Knechte nebst der zugegebenen Bürger-Wache möglichsten Fleisses bemüheten, diesem Muthwillen zu steuern, auch, die unruhigen in die Furcht zu jagen, einen Schuß in die Lufft thaten, so war doch alles vergebens, und fuhr der Pöbel immer [1732] fort zu wüten, trieb auch die Wache mit Pflaster-Steinen zurücke, daß sie sich auf die Flucht und unter das Rath-Haus begeben muste.

Als sich Weinhausen hierüber erzörnte, und mit denen bey ihm anwesenden selbst zur Wehre grieff, daß aus dem Hause auf die 18. Schüsse unter die Tumultuanten gethan, auch etliche beschädigt wurden, fieng der erhitzte Pöbel allererst recht an, am hefftigsten zu stürmen, und die Haus-Thüre mit Hebe-Bäumen auf zu lauffen, auch ohne Unterlaß zu schreyen, es sollte keiner, so im Hause wäre, lebendig bleiben. Je doch wiedersetzten sich zwey Kauff-Leute, welche nicht allein Weinhausen aus dem Hause zu gehen riethen, sondern sich auch im Hause zu bleiben, und sein Weib und Kinder nach Möglichkeit auf allen Fall zu schützen, erboten, und verhinderten, daß keiner hinein kommen durffte, wie gerne er auch gewollt hätte. Mittler Weile richteten die andern, weil sie sich wegen des beständigen schüssens nicht zum Hause nahen durfften, auf dem Nasch-Marckte einen Galgen, so gut sie denselben in Eil zu Wege bringen konnten, auf, und schrieben daran: Hieran soll Weinhausen gehänckt werden. Endlich aber ward es nach Mitternacht um ein Uhr stille, und nichts weiter vorgenommen.

Als man den folgenden Sonntag früh zum ersten Mahle zur Predigt läutete, kamen etliche Jungen, und sahen, wie die Fenster des gestrigen Tages so übel zugerichtet und eingeworffen worden waren, welche von der da Mahls anwesenden Haus-Frau und der Köchin übel gescholten und ausgemacht wurden. Hierauf aber gieng es viel hefftiger als vorher an, denn es wurffen nicht allein die Jungen mit kleinen Steinen in die Küchen-Fenster, sondern es sammelten sich auch bald allerley Gesindel und Hand-Wercks-Pursche, eröffneten die Haus-Thüre mit Gewalt, und zerbrachen und zerschlugen alles, was sie im Hause antraffen, leerten Cisten und Casten aus, entfremdeten, zerrissen und verderbten am baaren Gelde, silbernen und goldenen Geschmeide, Zinn und Meßing, wie auch Büchern, Briefen, Registern und Handschrifften sehr vieles, warffen auch andern Hausrath unter das Volck so, weil es gleich Kirch-Zeit war, Hauffen-Weise auf der Gasse stund, und mit Verwunderung und Erschröcken zusahe, herab.

Die schönsten und besten Betten wurden zerschnidten und ausgeschüttet, daß der Marckt und viele andere Oerter mit Federn so starck bedeckt waren, als wenn es geschneiet hätte. Ein sehr kostbares Gemählde vom Albrecht Dürer ward von ihnen mit einem Beile zerhauen, die Eß-Waaren aber mit weggeschleppt; und gieng mit einem Worte so übel zu, als es der ärgste Feind kaum hätte treiben können. Sie unterstunden sich auch so gar Weinhausens jüngstes Kind, so kaum ein halb Jahr alt war, aus einem Gemache dreyßig Ellen hoch von der Erde herunter zu werffen, welches auch geschehen wäre, wo es nicht ein gewisser Kutscher, welcher Weinhausen kannte, verhindert hätte. Als Weinhausens Frau, die ihr Leben zu erretten auf das Rath-Haus geflohen war, solches sahe, bat sie den Bürger-Meister und Rath um Gottes Willen, wo sie ja das Haus und Güter verderben lassen wollten, so mögte man doch die armen kleinen und unschuldigen Kinder aus dem Hause schaffen.

Darauf ergieng die Verordnung, daß [1733] man die Kinder nackend und barfuß aus dem Hause schaffe, und etliche Personen dazu verordnete. Weil denn die Rotte im Hause sahe, daß sich einige Personen dem Hause näherten, lieff sie selbst vor Furcht heraus, und wurden also auch die Kinder auf diese Weise heraus geschafft. Weinhausens Frau aber konnte nebst ihren Kindern in der gantzen Stadt keine Herberge finden, sondern muste nur eine Gasse auf, die andere nieder gehen, bis sie endlich der Stadt-Voigt einnahm. Als dieses der Amts-Haupt-Mann und der Haupt-Mann auf der Pleissenburg erfuhren, eilten sie sammt andern mehr mit der Wache ungefähr um 10. Uhr zu dem Hause, stilleten auch den Lermen einiger Massen, und schlossen das Haus zu.

So bald sie aber den Rücken gewendet hatten, fiel der wütende Pöbel das Haus zum dritten Mahle an, und warff ein grosses Bier-Faß voller Asche auf die Gasse heraus, daß diejenigen, so das Haus besehen wollten, wegen des Staubes und anderer Ungelegenheit wieder umkehren musten. Weil auch ein Kürschner-Geselle, Andreas Bartsch, sonst der Fürste genannt, laut ausrieff: Preis! alles Preis! nehme, wer nehmen kann; der Fürste hats befohlen, man soll mit allen Calvinisten so haushalten; ward es von vielen so verstanden, als ob es Herzog Philipp von Grubenhagen, welcher nicht weit davon wohnte, befohlen hätte, des Wegen man um so viel kühner angrieff. Währender Unruhe ward auch derjenige, so den ersten Schuß aus Weinhausens Hause gethan hatte, gefänglich angenommen, und aufs Grimmische Thor gesetzt. So ward auch einer, Namens Abraham Gempel, und Weinhaus selber gesucht, aber nicht gefunden.

Mittler Weile wurden die Thore zugehalten, und um Essens-Zeit verlieffen sich auch die Tumultuanten. Als aber zu Mittage um ein Uhr die Thore wieder geöffnet wurden, lieff alles wieder mit Hauffen zu, und nahm vollends das andere, welches die ersten übrig gelassen hatten, brach auch in diesem Hause die Gewölbe auf, welche andern zuständig waren, und nahm heraus, was es darinnen antraff. Unter andern fremden, welche nebst Weinhausen Schaden leiden musten, war auch ein Kauff-Mann, Johann Heidecker, welcher um sein Leben zu erretten in das nächste Haus steigen wollte, aber darüber von der Dach-Rinne einen schweren Fall that, daß die Balbierer und Aertzte nichts anders als seinen Tod vermutheten, in dem sie meynten, daß der den Rück-Grad entzwey gefallen hätte.

Als man ihn nun halb tod zu einem Balbier getragen hatte, verband ihn zwar derselbe, wollte ihn aber hernach nicht länger in seinem Hause wissen; darauf man ihn denn zu seiner Tochter, welche in Leipzig wohnhafft und verheurathet war, tragen muste. Kaum war der wütende Pöbel desselben inne worden, so fieng er mit grossem Ungesthüm auch an, dieses Haus zu stürmen, und ließ sich dabey vernehmen, wo die Tochter nicht ihren Vater, wie er ihn nannte, den Calvinisten, aus dem Hause schaffte, wollte er damit umgehen, wie mit Weinhausens Hause. Es ward dero Wegen der arme krancke und halb tode Mann elendiglich in das Georgen-Spital getragen, und daselbst zwar wieder Vermuthen geheilet, konnte aber doch seine vorige Gesundheit nicht wieder erlangen. Das seine ward in dessen in Weinhausens [1734] Hause geplündert und zu nichte gemacht. Im Keller dieses Hauses wurden einander die besten Spanischen und Canarien-Weine in Hüten zugesoffen, und zuletzt gar die Boden ausgeschlagen, welches bis drey Uhr währte. Zum Abschiede wurden noch etliche Betten, eine Wiege und eine küpferne Wanne, welche zu Verhütung Feuers-Gefahr auf dem Boden gestanden hatte, herunter geworffen, zwey Stricke daran gebunden, und mit in die Stadt vor die verdächtigen Häuser geschleppt. Neben her giengen zwey Becken-Knechte, welche mit Knütteln darauf schlugen, und ein grosses Geprassel machten. Darauf ward zwar noch vor und in einigen Häusern mancher Unfug vorgenommen, ie doch demselben auch bald wieder gesteuert.

Mittler Weile sammelte sich die Bürgerschafft mit bewehrter Hand auf dem grossen Saale des Rath-Hauses und erhielt vom Rathe ernstlichen Befehl, diesem überhand nehmenden Unglücke zu steuern. Ob sie sich nun wohl dessen schuldig erachtete, ließ sie doch zuvor dem Rathe durch einen hinterbringen, wie dieser Aufstand eintzig und allein von denen Calvinisten herrühre, welche nicht allein in denen verwichenen Jahren verursacht hätten, daß ihre guten Prediger bey Sonnen-Scheine die Stadt räumen müssen, sondern auch ins künfftige, woferne sie die Oberhand behalten und haben mögten, zu grösserm Unheile Anlaß geben würden.

Im Fall nun solche unruhige und verdächtige Calvinisten gleicher Gestallt bey Sonnen-Scheine räumen und vom Rathe aus der Stadt zu zühen angehalten würden, wollten sie ihres Theils, was nur zur nothwendigen Beschützung von nöthen seyn würde, höchster Möglichkeit nach willig und gerne ins Werck richten, und solchen Auflauff stillen helffen. Der Rath begerte zwar erstlich sechs und darauf nur drey Tage Anstand, konnte aber nichts erhalten; sondern die Bürger drungen stracks darauf, man sollte die Calvinisten ohne weitere Weitläufftigkeit so gleich aus der Stadt schaffen. Weil es nun nicht anders seyn konnte, muste der Rath zu Verhütung mehrern Unheils in das Begeren der Bürgerschafft willigen, und denen reformirten, deren die Bürgerschafft 18. in einem Verzeichnisse namhafft gemacht hatte, ernstlich zu entbieten lassen, aus der Stadt zu zühen.

So bald dieses geschehen war, nahmen auch die Bürger ihre Schuldigkeit in Acht, und baueten dem fernern Wüten des Pöbels aller Orten vor. Weil auch derselbe eines Theils dem neuen Collegio zulieff, welches er vor sich verschlossen fand, ward er der Gestallt erhitzt, daß er in der Flucht mit Ziegeln und Pflaster-Steinene unter die ihm folgende Bürgerschafft warff, muste aber doch endlich der Bürgerschafft, welche ihm allzustarck und zu nahe auf dem Halse war, nachgeben, und sich verlauffen. Hierauf wurden noch selbigen Abend alle Ecken mit guter Wache besetzt, und musten die Ausreuter diese und etliche Tage nach einander die Gassen in ihrer Rüstung bereuten.

Die reformirten begaben sich noch diesen Tag auf ergangenen Befehl des Raths bey Sonnen-Scheine aus der Stadt; von denen Rädelsführern des Aufstandes aber wurden einige, nach dem die Wache bestellt war, in Verhafft gebracht, und der gantze Verlauff der Sache an Herzog Friedrich Wilhelmen so wohl schrifftlich als mündlich berichtet, [1735] welcher den Tag darauf in eigener Person nach Leipzig kam, und zwey Statthalter verordnete, auch den 24. May in der Thomas-Kirche eine Predigt über die Sprüchw. Salom. Cap. 22, 24. halten, und das Volck vom Aufruhre abmahnen ließ.

Darauf ward die gantze Bürgerschafft zusammen gefordert, und ihr ein Befehl vom Herzoge vorgelesen, darinnen unter andern enthalten war: er gäbe der Bürgerschafft insonderheit zu erkennen, daß, da die Handlung und Wandlung, auch Vniuersität, Hof-Gerichte, Schöppen-Stuhl, Consistorium u. d. g. davon die Bürgerschafft bishero ihre Nahrung gehabt, welches ein golden Kleinod in diesen Landen, sollte weggenommen werden, wie denn diese Aufrührer auf nichts anders umgegegangen, denn die gantze Bürgerschafft um alle ihre Nahrung zu bringen, würde man wohl sehen, was die Bürger eines Theils gestifftet.

Hiernächst führte er an, wie es denen Aufrührern nicht so sehr um den Glauben als um das Gut zu thun gewesen wäre, und, wenn man nicht gewehrt hätte, ein jeder, der nur begütert gewesen, Calvinisch seyn müssen; war auch sehr übel zu Frieden, daß die Bürgerschafft, da sie hätte Friede machen sollen, so kühne gewesen und einen Zeddel dererjenigen, die aus der Stadt geschafft werden sollen, übergeben hätte, da denn schuldige und unschuldige angegeben worden wären, des Wegen er bey Leibes-Straffe solche Unternehmungen ins künfftige verbot. Beyde Statthalter und der regirende Bürger-Meister nahmen hernach von jedem Bürger ins besondere das Hand-Gelübde. Es forschte auch der Rath sehr fleißig nach dem Angeber oder Schreiber oben gedachten Zeddels, und versprach demjenigen, der ihn namhafft machen würde, 100. Thaler zur Verehrung, auch, daß es ihm an seinen Ehren unnachtheilig seyn, und dazu sein Name verschwiegen bleiben sollte.

Weiter ward denen aufrührern fleißig nachgetrachtet, und sehr viele in Verhafft gebracht. Darauf ließ der Herzog noch einen ernstlichen Befehl anschlagen, und zog wieder seines Weges; die beyden Statthalter aber nahmen noch 50. Soldaten in Sold, die Besatzung der Pleissenburg dadurch zu verstärcken, und bewehrten sie aus des Raths Zeug-Hause, entliessen sie aber gegen Ende des Jahres wieder ihrer Dienste. Den letzten Tag des May-Monaths ward denen Bürgern in- und ausser der Stadt geboten, Wasser vor die Thüren zu setzen, weil die Aufrührer die so genannten Calvinisten mit Feuer zu verderben gedrohet hatten, und schon in einigen Häusern Anzeigungen dazu gefunden worden waren.

Es ward auch die Wache verstärckt und an denen Eck-Gassen ordentlich bestellet; in gleichen denen Bürgern von Hause zu Hause zugesagt, des morgenden Tages, wenn die gefangenen vor Gerichte gestellet würden, ihr Gesinde zu Hause zu behalten, oder ja ohne Wehr und Waffen auf dem Marckte erscheinen zu lassen; darauf denn die vornehmsten Aufrührer am Leben, die andern sonst gestrafft wurden. Sleidani Contin. p. 583. Thuanus Hist. CV. p. 218. Dresserus Sächs. Chron. p. 763. Heidenreich p. 204. Auctor des Calvin. Post-Reuters Th. II. Francus Relat. Hist. Contin. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 121. Hasleius von [1736] Pernau Kurtze doch gründliche und wahrh. Beschr. des den 19. May in Leipzig erhobenen Tumults. Müller Sächs. Ann. p. 210. seq. Vogel Leipz. Annal. p. 278. seqq.

Weil auch die Stadt daher hin und wieder beschrien wurde, als ob es nicht mehr sicher von oder zuzureisen, Güter und Waaren dahin zu führen, nieder zu legen, zu kauffen, und zu verkauffen wäre, des Wegen es das Ansehen gewann, als ob die jährlichen Messen und das tägliche Gewerbe dadurch in Abgang gerathen mögte, ließ Herzog Friedrich Wilhelmen ein öffentliches Ausschreiben anschlagen, darinnen aller Schutz und Sicherheit nach wie vor versprochen ward. Sleidanus P. III. Lib. XVIII. p. 598. seq. Heidenreich Annal. p. 223. Vogel l. c. p. 295. seqq.

Den 27. Iun. dieses Jahres brannte hart vor dem Peters-Thore ein Vorwerck, ins gemein das Calvinische Vorwerck genannt, ab, und wurden auch folgende Tage allerhand Brand-Briefe gefunden, daß man die vor der Stadt gelegenen denen Calvinisten zuständigen Gebäude hinweg brennen wollte. Heidenreich p. 229. Hesleius Beschr. des Leipz. Tumults p. 58. Vogel l. c. p. 297.

Am 2. Iul. fand man am Peters-Thore ein Pasqvill angeschlagen, darinnen man den Herzog vermahnte, die so genannten Calvinisten abzuschaffen, den Rath hart angrieff, und die Prediger beschuldigte, daß sie jetzo anders lehrten als vor drey oder vier Wochen geschehen wäre. Dieser Pasqvill ward so gleich dem Herzoge zugeschickt und fleißig nach dem Verfertiger geforscht, welcher je doch aller Bemühung ungeachtet nicht heraus gebracht werden konnte. Die Klage über die Prediger aber rührte daher, daß sie die Reformirten in ihren Predigten nicht mehr so hart angrieffen als zuvor, das aufrührische Beginnen etlicher Leute gegen dieselben hefftig strafften, und jeder Mann zu Friede und Einigkeit vermahnten.

Martin Mirus, der Chur-Fürstlichen Witbe Hof-Prediger, welcher zu Leipzig sonst so scharffe Predigten gethan, ward des Wegen vor das Consistorium nach Meissen erfordert, und nahm, als er erinnert ward, wie seine Predigten einigen Bürgern mißfallen, die auch von ihm ausgesprengt hätten, daß er nun selbst Calvinisch worden wäre, seinen Abschied, und belehrte sie in der Abschieds-Predigt eines bessern, warnte sie auch, sich mit ihrem ungestümmen Wesen in Acht zu nehmen.

Doch beschenckte ihn der Rath zum Abschiede sehr reichlich, und bat, solchen Undanck nicht dem Rathe und andern löblichen Bürgern beyzumessen, kam auch hernach, als ihn der Rath vom Herzoge wieder ausgebeten hatte, aufs neue nach Leipzig, und ließ sich wieder, wie zuvor, mit Predigen hören. Darauf ergieng auch ein Befehl vom Herzoge, daß die Prediger zwar die Irrthümer straffen, je doch die Christliche Bescheidenheit und Sanfftmuth dabey in Acht nehmen sollten. Heidenreich p. 229. seqq. Müller l. c. p. 211. Vogel l. c. p. 297. seqq.

Im Octobr. war wieder ein Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller l. c. p. 212. Endlich ward noch in diesem Jahre die Brau-Ordnung erneuert. Vogel l. c. p. 302.

Im folgenden 1594. Jahre wurden vom Herzoge die Statuta der Pilosophischen Facultät auf ihr unterthänigstes Ansuchen übersehen und bestätigt. Vogel l. c. p. 303. seq. Weil auch die im Jahre 1592. [1737] erledigte Superintendur noch nicht wieder besetzt gewesen, so ward in diesem Jahre George Weinrich, Pastor an der Thomas-Kirche, zum Superintendente ernennet, und bestätigt. Vogel l. c. p. 304. Ferner ward da Mahls der Paulliner-Kirchhof, wo vor Alters die Bürger bis Weilen Steine und Holtz hin zu legen und aufzuhauen pflegten, mit einer Mauer umgeben und zugemacht. Vogel l. c. p. 304.

Weil über dieses die Aemter bey Steigerey des Getraide-Kauffs die vom Chur-Fürst Moritzen dem Conuictorio gewiedmete sechs hundert Scheffel Korns nicht richtig einlieferten, so beklagte sich die hohe Schule hierüber bey dem Herzoge, welcher Verfügung machte, woher beständig 700. Scheffel, die 100. so Chur-Fürst August auf Wiederruff dazu bewilligt hatte mit eingerechnet, hergenommen werden sollten; dagegen die 300. fl. welche jährlich die hohe Schule auf Ostern und Michael aus dem Amte Petersberg erhalten hatte, wegfallen sollten. Vogel l. c. p. 304.

Da in diesem Jahre auch ein grosser Schnee gefallen war, that das austretende Wasser hernach wieder nicht geringen Schaden. Vogel l. c. p. 306. Darauf reisete der Herzog auf den Reichs-Tag zu Regenspurg, und verordnete zuvor zwey Befehlshaber über die Stadt und Festung, in denen Thoren aber musten währender Zeit bis auf den 18. Iulii 54. Bürger Wache halten. Vogel l. c. p. 306. Endlich war wieder ein Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller l. c. p. 215.

Im 1595. Jahre lieff das Wasser wieder sehr starck an und that überaus grossen Schaden. Vor dem Peters-Thore rieß es die neue erbauete Küh-Brücke und den Damm, viertzig Ellen lang, ingleichen das Kirsch-Wehr und Damm in Stücken. Die Pleisse überschwemmte Wiesen und Höltzer. Vor dem Hällischen Thore lieff das Wasser in der Gerber-Gasse in die Häuser, und hub alles empor. Vor dem Ranstädter Thore gieng es über den hohen Stein-Weg, und wusch denselben aus, daß die reisenden mit grosser Gefahr reisen musten. Auch muste die neue steinerne Brücke jen Seits der äussersten Ziegel-Scheune mit drey Schwibbogen wieder neu gebauet werden. Vogel l. c. p. 311. seq.

Den 4. Sept. darauf ward auf der Schloß-Wiese wieder ein Schüssen aus 55. Bock- und 38. Räder-Stücken gehalten. Heidenreich p. 232. Vogel l. c. p. 312. Ferner ward dieses Jahr des Raths wiederhohlte und erneuerte Vormundschaffts-Ordnung bestätiget. Vogel l. c. p. 312. In gleichen vom Rathe eine Kleider-Ordnung in Druck gegeben, auch das Spiel in denen Schüß-Gräben mit denen Würffeln durch den Trichter nach schwartz und weiß oder andern Farben gäntzlich verboten. Heidenreich p. 232. Vogel l. c. p. 312. seq. Sonst wurden in diesem und folgenden beyden Jahren wieder Creiß-Tage daselbst gehalten. Müller Sächs. Annal. p. 217. 219. 221.

Im 1597. Jahre wurden die Schul-Gebäude zu St. Nicolai nebst der Superintendur verändert, und unter der Zeit im grossen Vaporario des neuen Collegii mit Einwilligung der Phisophischen Facultät Schule gehalten. Vogel l. c. p. 315.

Weil auch in diesem Jahre ein gewesener Feld-Prediger einen alten Bauer, der eine grosse starcke Eiche zum Schloß-Baue führte, und seiner Kutsche nicht ausweichen wollte, erstochen hatte, [1738] gleichwohl aber ungeachtet die hohe Schule bey dem Herzoge vor ihn bat, enthauptet wurde, hielten die Studenten nach verrichteter Exsecution bey dem Paullino auch ein Hals-Gerichte, sammelten sich zu hunderten, und gaben auf die bestellte Wache und Bürgerschafft aus denen Collegiis hefftig Feuer, des Wegen die Bürgerschafft drey Nächte nach einander in Rüstung stehen muste.

Als dieses dem Herzoge berichtet ward, schickte er gewisse Gevollmächtigte dahin, welche nach denen Urhebern forschen sollten, da sie aber doch weiter keinen erfahren konnten als den, welcher bey dem gehegten peinlichen Hals-Gerichte Richter gewesen war, und noch zwey, die mit angegeben, und nebst jenem gefänglich auf das Schloß gesetzt wurden. Vogel l. c. p. 315.

In eben diesem Jahre ward der Casten, worinnen allerhand Heiligthümer verwahrt wurden, auf welchen iedes Mahl die Stadt-Richter bey ihrem Eide zwey Finger legen müssen, ab- und hingegen eine Bibel, auf welche sie hernach schwören musten, angeschafft. Schneider p. 235. sq. Stepner Inscript. p. 320. n. […]. Vogel l. c. p. 316.

Im 1598. Jahre fieng die Pest wieder in der Stadt an zu wüten, und ward vom Rathe, weil die Leichen-Träger die Leute unbilliger Weise übersetzten, eine Pest-Ordnung verfertigt; welcher über dieses vor die Kirchen- und Schul Diener Medicamenta und Pest-Praeseruatiue zubereiten ließ, auch dem ordentlichen Lazareth-Pfarrer noch zwey Pest-Prediger an die Seite setzte. Vogel l. c. p. 316. Nichts desto weniger ward die Michaels-Messe, ob sie gleich schlecht war, eingeläutet, und gehalten. Vogel l. c.

Gegen Ende des Jahres war wieder ein starckes Erdbeben. Vogel l. c. So ward auch in diesem Jahre vom Rathe im Thomas-Zwinger ein Schüß-Haus vor die jungen Arm-Brust-Schützen angelegt. Schneider Leipz. Chron. p. 132. Vogel l. c.

Im 1599. Jahre war wieder ein Creiß-Tag in Leipzig. Müller l. c. p. 224. Zu Ende des Jahres aber wüteten Pest und Theurung. Heidenreich p. 236. Vogel l. c. p. 319.

Im Jahre 1600. wurden die zwischen dem Rathe und der Geistlichkeit wegen Annehmung, Setzung und Absetzung derer Kirchen- und Schul-Diener entstandene Irrungen, welche zu gefährlicher Weiterung und Uneinigkeit ausschlagen wollten, beygeleget, und vertragen. Vogel l. c. p. 319. seqq. Darauf kam im Iunio ein Feuer aus, welches etliche Gebäude in die Asche legte. Vogel l. c. p. 321.

Weiter ward in diesem Jahre das Zeug-Haus welches zugleich mit dem Gewand-Hause erbauet, erweitert und grösser gemachet. Schneider p. 122. Vogel l. c. p. 321. Den 20. August ward wieder ein Stück-Schüssen, den Tag darauf aber ein Schüssen aus Doppelhacken gehalten. Heidenreich p. 237. Vogel p. 322.

Im 1601. Jahre lieffen die Wasser sehr starck an, und verursachten an Mühlen und Plancken grossen Schaden. Vogel l. c. p. 322. Zu Ende des Ianuarii ward dem Consistorio, Rathe und der Geistlichkeit aufs neue ein Befehl von Herzog Friedrich Wilhelmen zugeschickt, wie es mit Bestellung derer Kirch- und Schul-Bedienten gehalten werden sollte, und dabey auf vorgemeldete Entscheidung verwiesen. Vogel l. c. p. 322. seqq.

Den 14. Iunii dieses Jahres entstund auch ein Auflauff von Studenten, Hand-Wercks-Gesellen, [1739] Jungen und andern gegen einen Bürger-Meister, des Wegen die Bürgerschafft dieselbe Nacht und den folgenden Tag mit Ober- und Unter-Gewehr erscheinen, und die Wache halten muste, auch die Thore bis um neun vor Mittage geschlossen wurden. Es waren aber so wohl die hohe Schule als der Rath scharff dahinter her, und wurden auch einige eingezogen. Heidenreich p. 238. Vogel l. c. p. 324.

Den 20. Iulii darauf ließ der Rath eine Verordnung drucken, wie sich die Bürger und Unterthanen bey ereignenden Auflauffe und andern eilenden Noth-Fällen verhalten sollten. Vogel l. c. Gleich Falls ließ die hohe Schule in diesem Monathe neue Gesetze vor die Conuictores machen, welche aber die Studenten, so gespeiset wurden, nicht annehmen wollten, des Wegen der Rector das Conuictorium schlüssen, und nicht eher wieder eröffnen ließ, bis diese Zwietracht beygelegt worden war. Vogel l. c. p. 325.

In diesem Jahre gab auch Herzog Friedrich Wilhelm die Vormundschafft auf, welcher sich sehr gnädig gegen die hohe Schule bezeugt, und unter andern auch denen Professoribus iedem jährlich sechs Faß fremde Bier ohne Steuer einzulegen erlaubt hatte. Vogel l. c. p. 325. Dresserus de Vrbb. p. 390. Heidenreich p. 239. Darauf ließ der Chur-Fürst Christian der II. die Huldigung zu Leipzig durch gewisse Gevollmächtigte einnehmen. Doch ward dieses Mahl der Adel mit dem Eide verschonet und durffte nur bloß den Handschlag von sich geben. Vogel l. c. p. 326. seq. Gegen Ende des Jahres thaten die anlauffenden Wasser aber Mahls grossen Schaden. Vogel l. c. p. 327.

Als hernach der Chur-Fürst im 1602. Jahre sein Beylager hielt, schickte der Rath zweyhundert wohl mundirte Bürger nach Dreßden, welches vom Chur-Fürsten sehr gnädig aufgenommen ward. Vogel l. c. p. 329. sqq. Den 15. Dec. zogen einige Braunschweigische Völcker durch die Stadt, und ward unter der Zeit vom Chur-Fürsten der Oberste Pflug die Stadt zu bewahren dahin geschickt; worauf man eine starcke Wache in die Stad die Thore und auf die Pasteyen stellte, auch das grosse Geschütz hin und wieder auf die Pasteyen und den Marckt führte, und sonst noch gute Anstallt machte. Vogel l. c. p. 330.

Im folgenden Jahre gieng Herzog Johann George, Postulirter Administrator zu Merseburg, des Chur-Fürstens Bruder, durch Leipzig, und ward vom Rathe kostbar beschenckt. Heidenreich p. 243. Vogel l. c. p. 330. In eben diesem Jahre hielt man wieder einen Ober-Sächsischen Creiß- und Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller l. c. p. 233.

Im 1604. Jahre entstund in der Leipziger Oster-Messe das Kipper- und Wipper-Wesen, welches hernach grossen Schaden verursachte. Vogel l. c. p. 331. In eben diesem Jahre ward der Rath auf das Beylager Herzog Philipp Julii zu Pommern eingeladen, und ihn ansehnlich beschenckern ließ. Vogel l. c. p. 332. Im Iunio und folgenden Monathe ließ der Rath den Mühl-Graben vor dem Rahnschen Thore auf beyden Seiten mit Werckstücken aussetzen, und starcke eichene Pfosten zum Grunde legen. Vogel l. c. Im Sept. aber schickte er hundert und funffzig wohl mundirte Bürger auf das Beylager Herzog Johann Georgens zur Aufwartung. Vogel l. c. p. 333. Als auch [1740] gegen Ende des Jahres die Chur-Fürstin zum ersten Mahle nach Leipzig kam, und sie der Rath gleich Falls beschencken ließ, empfand sie dieses so gnädig, daß sie Abgeordneten zur Taffel behielt. Vogel l. c. p. 333.

Im folgenden Jahre ward zwischen der hohen Schule und dem Rathe ein Vergleich wegen derer Freyheiten der hohen Schule getroffen, und alles nach Beylegung unterschiedlicher Mißhelligkeiten zu einem gewünschten Ende gebracht. Vogel l. c. p. 333. So ward auch da Mahls die Bibel, auf welche die neu erwählten Raths-Herren den Eid ablegen müssen, angeschafft. Vogel l. c. p. 335.

Im 1606. Jahre kam der Chur-Fürst selbst nach Leipzig, und ward vom Rathe unterthänigst bewillkommet, auch sehr kostbar beschencket. Heidenreich p. 247. Vogel l. c. p. 335. Er bestätigte auch die ehe Mahls gemachte Verordnung, daß kein Auflauff und Sammlung geschehen sollte, ingleichen, daß keine Gewalt mit stürmen, schüssen, werffen und dergleichen an Jemands Wohnung, Häusern, Collegiis oder Buden verübt und getrieben werde. Vogel l. c. p. 335. Eben dieses Jahr ließ der Chur-Fürst ein Ausschreiben ergehen, daß alle hohe Schul-Verwandte die Visitations-Articel unterschreiben, und den Religions-Eid ablegen sollten. Vogel l. c. p. 336. Endlich entstund auch in diesem Jahre eine Feuers-Brunst, dadurch ie doch nicht mehr als zwey Häuser abgebrannt wurden. Vogel l. c. p. 337. Die Witterung dieses Jahrs aber verursachte unterschiedliche ansteckende Kranckheiten. Vogel l. c. p. 338. seq.

Den 11. Iulii des 1607. Jahres entstund im Zwinger zwischen dem Hällischen Pförtgen und Ranstädter Thore auf dem Thurme daselbst eine Feuers-Brunst, welche auch einen Heu-Boden und die Brücke am Hällischen Pförtgen ergrieff. Vogel l. c. p. 339. Nachgehends aber wütete auch die Pest wieder starck daselbst. Vogel l. c. p. 339.

Im 1608. Jahre ward die neue Boten-Ordnung vom Rathe zu Stande gebracht, und das Post-Haus an die Wage erbauet. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 122. Vogel l. c. p. 340. Ferner muste auch ein Ausschuß derer Bürger, aus hundert und funffzig Mann bestehend, weil es schien, als ob sich alles zu einem gefährlichen Kriege anlassen wollte, zur Besatzung nach Dreßden abgehen, der ie doch, als diese Furcht verschwunden war, bald wieder in Leipzig anlangte, und hernach abgedanckt ward. Caluisius Chronol. p. 872. Heidenreich Leipz. Annal. p. 253. Moller Freyb. Ann. p. 389. Friderici Ind. Chron. rer. memorabil. Vogel l. c. p. 340. Sonst wurden in diesem Jahre die Gesetze der Stadt verneuert, vermehrt und verbessert. Vogel l. c. p. 340. In gleichen ward wieder ein Creiß-Tag da gehalten. Müller l. c. p. 242.

Weil sich aber die Zeiten ie länger ie gefährlicher anliessen, und man von vielen Orten her vernahm, daß hin und wieder durch erkauffte Mord-Brenner Feuer angelegt worden, und grosser Schade geschehen wäre, ward den 16. Febr. des 1609. Jahres die Verordnung gemacht, daß in iedem Thore, ausser der ordentlichen Wache, 12. Bürger mit Wache halten musten. Vogel l. c. p. 341. Als hernach auch das Mummen-lauffen in der Fasten-Zeit vom Rector der hohen Schule und dem Rathe hart verboten worden, und etliche, die wieder solche Gebote gethan hatten, durch die Bürger [1741] auf des Raths Befehl eingetrieben wurden, erhub sich zwischen ihnen und denen Bürgern ein Tumult und wurden etliche beschädigt. Heidenreich p. 254. Vogel l. c. p. 341.

Den 20. Mertz war ein Ausschuß von denen Städten in Leipzig, welche sich über eine Kleider-Ordnung berathschlagten. Bey dieser Versammlung hatte Leipzig Befehl, das Directorium zu führen, und denen Abgeordneten derer andern Städte im Namen des Chur-Fürsten wieder abzudancken. Vogel l. c. p. 341. Im folgenden Sommer thaten die austretenden Wasser wieder an Wiesen und Gärten grossen Schaden. Vogel l. c. p. 342. Den 21. Octobr. ließ der Chur-Fürst daselbst einen Befehl wegen des unchristlichen und unbilligen Wuchers bekannt machen, und solchen ernstlich verbieten. Vogel l. c. p. 342.

Nach diesem hielt auch die hohe Schule ihr anderes Jubel-Fest, und ward den Sonntag vor dem 4. Dec. in beyden Haupt-Kirchen eine Predigt vom Ursprunge, Herkommen und Aufnehmen, wie auch denen zugestossenen Wiederwärtigkeiten dieser hohen Schule gehalten. Hierauf den 4. Dec. mit allen Glocken geläutet und das grobe Geschütz auf der Pleissenburg abgefeuert. Nach diesem […] die anwesenden Chur- und Fürstlichen […]burgischen Gesandten, wie auch die Abgeordneten der hohen Schule zu Wittenberg nebst dem […] Rathe, denen ältesten und vornehmsten der Bürgerschafft, in gleichen andere vornehme und ans[…]remde Leute in die Paulliner-Kirche geführ[…]d daselbst zwey Reden gehalten, welche m[…]hmen Music und Losbrennung des G[…]chlossen wurden.

Darauf wurden d[…]andten und Abgeordnenten nebst andern v[…]ästen von der hohen Schule unter dem G[…] aller Glocken in das Fürsten-Haus zu einer J[…]-Mahlzeit begleitet, dazu der Rath der hohen […] Eimer und denen ankommenden fremden […]sten derselben 24. Stübgen Wein, in das Con[…]ctorium aber zwey Faß Torgauisch Bier schenckte. Sleidanus Contin. III. p. 1498. Friderici Ind. Chronol. ad an. 1609. Vogel l. c. p. 343. Heidenreich p. 256. Den letzten Tag dieses Jahres ward noch durch den Rath denen Riemern und Sattlern ihre Ordnung bestätiget. Vogel l. c. Ausser diesem, was vorher gemeldet worden, ward wieder ein Müntz-Probations-Tag daselbst gehalten. Müller Sächs. Annal. p. 247.

Im 1610. Jahre ward die Holtz-Flösse vor dem Peters-Thore hinter dem Schüss-Graben wieder angerichtet, und der Teich-Damm zum Flöß-Graben wieder mit starcken Pfosten ausgesetzt. Heidenreich p. 257. Vogel l. c. p. 34[…]. Im Iunio kamen auch auf Chur-Fürstliches Ausschreiben einige Abgeordnete von Land-Ständen in Leipzig zusammen, um sich wegen eines gewissen Defension-Ausschusses zu berathschlagen. Ob aber wohl die Berathschlagungen etliche Tage währten, konnten sich doch die Stände über nichts gewisses vergleichen. Vogel l. c. p. 344.

Weil sich auch im Lande hin und wieder viele Feuers-Brünste ereigneten, ward den 20. Sept. ein Befehl angeschlagen, auf das Feuer gute Aufsicht zu haben, und über dieses verordnet, daß sich desto mehrerer Sicherheit die Gassen-Meister in- und ausser der Stadt erkundigen sollten, was sich vor Leute in eines ieden Hause aufhielten. Vogel [1742] l. c. p. 345. Sonst ward in diesem Jahre wieder ein Creiß-Tag zu Leipzig gehalten, und beschlossen, daß künfftig hin jährlich nur einer seyn sollte, da bisher deren zwey gewesen. Müller l. c. p. 256.

Den 30. Ian. des 1611. Jahres ward den Recori bey der Nicols-Schule die neue Schul-Ordnung, wie es mit denen Lectionen und Exercitiis gehalten werden sollte, vorgeleget, und bestätiget. Vogel l. c. p. 345. Nach Mahls erfolgte von Chur-Fürst Christianen dem II. ein Befehl, daß sich die Bürgerschafft mit dem 5. und 10. Manne gefast halten sollte, damit dieselben unverzüglich und unverweigerlich auf alle begebende Fälle, wo man sie hinführen würde, erscheinen, die Grentzen bewahren und dem einbrechenden Feinde Wiederstand thun könnten. Caluisius Chronol. p. 873. Heidenreich p. 260. Vogel l. c. p. 346. Den 18. Sept. dieses Jahres aber nahm Chur-Fürst Johann George der I. nach dem Absterben seines Herrn Bruders in Person hier die Huldigung ein. Vogel l. c. p. 348. seq.

Im 1612. Jahre ließ die hohe Schule und der Rath eine Chur-Fürstliche Kleider-Ordnung bekannt machen. Heidenreich p. 266. Vogel l. c. p. 351. Den 9. Mertz des 1613. Jahres hielten die Schuster einen Schwerdt- und des Abends einen Reiffen-Tantz. Weil aber die Studenten denen Schustern etwas gehässig waren, und sie zu spotten selbigen Tantz nachmachten, entstund daher eine solche Verbitterung, daß es den folgenden Tag von Worten zu Schlägen kam. Die Studenten lieffen Hauffen-Weise zu, und unterstunden sich etliche Schuster-Häuser zu stürmen. Endlich ward die Bürgerschafft im Grimmischen Viertheil aufgeboten, welche sich versammlete, und ihnen erstlich in der Güte zuredete. Es ward aber ihre Warnung mit Ziegel und Pflaster-Steinen beantwortet. Sie sahe sich derohalben genöthiget, thätlich zu verfahren, und etliche Schüsse unter sie zu thun; worauf sich endlich die Studenten ins grosse Fürsten-Collegium zogen, und von fernerer Unruhe abstunden. Heidenreich p. 267. Vogel l. c. p. 351. seq.

Den 1. Octobr. entstund vor dem Hällischen Pförtgen eine gefährliche Feuers-Brunst, welche aber doch nur 4. Häuser einäscherte. Heidenreich p. 267. Vogel l. c. p. 351. In diesem Jahre ward auch die höltzerne Brücke vor dem Ranstädter Thore abgetragen, und eine steinerne davor gebauet. Vogel l. c. So erbauete auch in eben diesem Jahre die hohe Schule die drey bey dem Frauen-Collegio stehenden steinernen Häuser. Schneider p. 119. Vogel l. c. p. 352.

Im 1614. Jahre kam der bekannte Ezechiel Meth, von dem an seinem Orte nachzusehen, nach Leipzig. Vogel l. c. p. 353. Den 9. Mertz dieses Jahres aber kamen einige Kauff-Leute und Studenten, welche sich vermummet hatten, auf dem Marckte in Unwillen zusammen, und wurden etliche darunter beschädigt. Heidenreich p. 270. Vogel l. c. p. 353. Den 7. Iulii aber wurden 180. Bürger von hier nach Eilenburg geschickt, und daselbst unter das Defension-Werck gestellet, und gemustert. Vogel l. c. p. 354. Endlich liessen auch in diesem Jahre die Decemuiri das Conuictorium erneuern, und ausbessern. Stepner p. 308. n. 1522. Vogel l. c. p. 354. Ausser dem war auch in diesem Jahre wieder ein Creiß-Tag [1743] daselbst. Müller l. c. p. 302. seq.

Gleich im ersten Monathe des 1615. Jahres entststunden in der Grimmischen Gasse auf dem Creutze wieder zwischen denen Studenten und Häschern Händel, und wurden von denen letztern zweye erstochen. Heidenreich l. c. p. 273. Vogel l. c. p. 354. Den 28. Febr. aber ward ein Chur-Fürstlicher Befehl bekannt gemacht, darinnen das Mummen-lauffen aufs schärfste verboten, und unters[…]et ward. Vogel l. c. p. 255. Ferner ward auch bey der hohen Schule, wie auch denen Kirchen und andern Schulen, eine Untersuchung angestellet. Vogel l. c.

Weiter ward in der Michaelis-Messe der Wollen-Marckt, welcher sonst in der Cather-Strasse gewesen war, auf den neuen Neu-Marckt verlegt, und musten die fremden Tischer, welche sonst hier feil hatten, mit ihren Waaren auf den alten Neu-Marckt zühen. Vogel l. c. p. 355. Darauf ward den 7. Nou. ein Chur-Fürstlicher Befehl wegen des neuen Zolls von denen Waaren angeschlagen. Heidenreich p. 273. Vogel l. c. p. 355. Endlich ward auch in diesem und folgendem Jahre der neue Weg zwischen dem Barfüsser- und dem Thomas-Pförtgen, und was erhöhet war, dem andern gleich und eben gemacht; daß man ausserhalb der Ring-Mauer von einem Thore zum andern fahren konnte, welches zuvor nicht gewesen war. Vogel l. c.

Den 7. Febr. des 1616. Jahres ward das gantze Schneider-Hand-Werck wegen einer Rechts-Sache mit dem Ober-Meister, von welchem es Rechnung forderte, auf das Grimmische Thor in Gehorsam gesetzt. Vogel l. c. p. 356. Im Mertz aber entstund eine Seuche, welche etliche Personen hinraffte, ie doch auch bald wieder aufhörte. Heidenreich p. 274. Vogel l. c. In diesem Jahre ließ auch der Rath den Gottes-Acker um 71. Schwibbogen grösser bauen. Schneider Leipz. Chron. p. 116. Vogel l. c. p. 356.

Weil auch zu dieser Zeit viele Mord-Brenner waren, über dieses auch durch Verwahrlosung und unfleissiges Aufsehen offt mit dem Feuer Schaden geschahe, wie man das klägliche Beyspiel an verschiedenen Orten sehen konnte, auch in Leipzig selbst zu verschiedenen Mahlen Feuer aufgegangen war, so ließ der Chur-Fürst nicht allein einen Befehl an die Stadt ergehen, daß sie auf die Mord-Brenner und Feuers-Brünste gebührliche Acht haben mögte, sondern es ließ auch der Rath selbst fleissige Aufsicht halten, und zu dem Ende die ehe Mahls verfaßte Feuer-Ordnung übersehen, und verbessern, auch, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen mögte, dieselbe in öffentlichen Druck ausgehen. Vogel l. c. p. 356. seq.

Weiter ward in diesem Jahre der neue Chur-Fürstliche Zoll auf dem Rah-Hause angekündigt, und dazu eine besondere Zoll-Stube an der Ecke des Rath-Hauses erbauet. Heidenreich p. 276. Vogel l. c. p. 357. Endlich entstund noch den 22. Dec. Abends zwischen 6. u. 7. Uhr ein Erd-Beben, welches nicht allein die Häuser sehr bewegte, sondern auch in der Nicols-Strasse etliche Steine vom Pflaster aufhub. Heidenreich p. 276. seqq. Vogel l. c. p. 357.

Im 1617. Jahre war grosse Theurung. Heidenreich p. 277. Vogel l. c. p. 357. Ausser dem war auch in diesem Jahre wieder ein Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller l. c. p. 308. Den 18. Iulii dieses [1744] Jahres entstund in der Reichs-Strasse bey anbrechendem Morgen eine Feuers-Brunst, kaum war diese gelöscht, so gieng in der Peters-Strasse zwischen 4. und 5. Uhr eine neue auf; ie doch ward auch diese glücklich gedämpft. Vogel l. c. p. 358.

Weil auch gleich in diesem Jahre 100. Jahre verflossen waren, daß Luther seine Lehr-Sätze gegen Tetzeln zu Wittenberg angeschlagen, und also den Grund zur Glaubens-Veränderung gelegt hatte, ward wie andernwärts, so auch hier ein Jubel-Fest gefeyert, und schrieben auf ergangenes Chur-Fürstliches Auschreiben die Leipzigischen und Wittenbergischen Gottesgelehrten eine Ermahnung und Einladungs-Schreiben an alle und iede Gottesgelehrten und Professores der Evangelischen Kirche, so wohl in- als ausser Teutschland. Es wurden auch hier eben so wohl als anderwärts drey Tage dazu gewiedmet, bey der hohen Schule aber auch der vierte Tag gefeyert. Dabey ward schöne Music gehalten, auch auf dem Schlosse das grobe Geschütz abgefeuret. Vogel l. c. p. 358. seqq.

In diesem Jahre wurden auch noch die Statuta der hohen Schule vom Chur-Fürsten übersehen und aufs neue bestätigt. Schneider p. 303. Vogel l. c. p. 367.

Den 26. Ian. des 1618. Jahres wurden die kleinen auf dem Nicols-Kirchhofe dem grossen Fürsten-Collegio gegen über stehende Häuser bey der Nacht abgebrochen und weggeschafft; den 6. Febr. aber noch drey Häuser, welche stehen geblieben waren, abgetragen. Vogel l. c. p. 368. Weil auch in diesem Jahre der Böhmische und endlich dreyßigjährige Krieg angieng, ließ der Chur-Fürst hier Musterungen anstellen, und Volck anwerben. Vogel l. c. p. 369.

Ob auch wohl die Mummerey in der Fasten scharff verboten war, und im folgenden 1619. Jahre den 14. Febr. des Wegen die Thore zugehalten, und viele Bürger in Rüstung gestellt wurden, so mogte sie doch nicht gäntzlich abgeschafft werden; sinte Mahl die Studenten mehr als ie Mahls in Mummen-Kleidern von einem Collegio zum andern lieffen, und mehr Geschreyes und Muthwillens, als sonst verübten. Ob auch wohl die Stadt-Knechte mit Steinen unter sie wurffen, und die aufgeführte Bürgerschafft sie mit Schüssen und Gewehr abzutreiben vermeynte, auch verschiedene hart beschädigte, so halff doch dieses wenig oder nichts.

Ja es erhub sich so gar den 14 Mertz des Wegen ein neuer Aufstand, weil sich da Mahls auch die Schneider dagegen gebrauchen lassen, und ein Studente darüber mit Schrote in den Hals geschossen worden, dessen sich als denn einige annahmen, die Schneider verspotteten, und ihnen die Fenster einwarffen. In solchem Lermen geschahe auch ein Schuß, und ward ein Studente mit zwey Kugeln ins Bein getroffen. Endlich aber kam die Wache dazu, und trieb sie aus einander. Heidenreich p. 304. Vogel l. c. p. 370.

Noch diesen Monath kam ein Geschrey aus, daß Leipzig den 25. Mertz untergehen sollte; des Wegen viele leichtgläubige flüchteten, und sich besagten Tages aus der Stadt begaben. Vogel l. c. p. 370. Den 29. Sept. ward noch die steinerne Brücke vor dem Grimmischen Thore zu bauen angefangen, und auch in diesem Jahre zu Stande gebracht, wie wohl sie im Jahre 1637. in der Bannerschen Belagerung wieder zern[…]et ward. Heidenreich p. 309. [1745] Schneider p. 103. Vogel l. c. p. 372. Sonst nahm auch in diesem Jahre das Kippen und Wippen sonderlich über Hand, und wurden nicht allein die grossen silbernen Müntz-Sorten Theils gesteigert, Theils vermüntzt, sondern auch die guten Groschen eingewechselt, und unsäglicher Wucher damit getrieben. Vogel l. c. p. 372. seq.

Den 31. Ian. des 1620. Jahres ward hier wieder eine Versammlung des Ober-Sächsischen Creißes gehalten, und berathschlaget, wie man sich wegen des bevorstehenden Krieges in Gegen-Verfassung setzen mögte, darauf man denn eins ward, 1000. zu Pferde und 3000. zu Fusse auf denen Beinen zu halten, und Chur-Sachsen zum Obersten dabey bestellte, welches sich gefaßt halten sollte, ein und anderm bedrängten Stande damit beyzuspringen, und ihm hülffliche Hand zu bieten. Man vergliech sich aber zugleich dabey, sich so viel möglich in dem Böhmischen Kriegs-Wesen gleichgültig aufzuführen. Müller l. c. p. 316. seq. Vogel l. c. p. 373. seqq.

Man berathschlagte sich auch wegen der Müntze, und machte Verordnung, wie es damit bis zu einem allgemeinen Reichs-Tage gehalten werden sollte, damit gleich wohl Handel und Wandel im Wesen bleiben, die gute silberne Müntze erhalten, die küpferne, bleyerne und andere lose Müntze aber abgeschafft werden mögte. Müller l. c. Vogel l. c. p. 375. Endlich ist auch zu mercken, daß in diesem Jahre die kleinen Müntz-Sorten, als Dreyer, Zweyer, Dreyheller, Fünfer und Zehner, wie auch die Dütgen, wegen Einwechselung der guten Müntze sehr seltzam wurden, und man alles mit Groschen bezahlen muste. Wer etwas einkauffte, muste entweder vor das übrige Geld Waaren nehmen, oder es stehen lassen. Doch nahmen endlich auch die Groschen ab, daß man derer wenig mehr zu sehen bekam. Vogel l. c. p. 376.

Es kam auch gleich zu Anfange des folgenden Jahres ein Müntz-Mandat heraus, darinnen die grosse Müntze geschätzt, und bey Leibes-Straffe sie höher auszugeben verboten ward. Heidenreich p. 320. Vogel l. c. p. 376. seq. Den 26. Ian. aber ward auf Anhalten etlicher Bürger vom Rathe bewilligt, daß der Bürgerschafft ausser denen gewöhnlichen Burg-Keller-Stuben eine Trinck-Stube bebauet würde, welches auch ins Werck gerichtet, und dieselbe über die Fleisch-Bäncke erbauet ward. Heidenreich p. 321. Schneider p. 121. Vogel l. c. p. 377.

Im mittelst gieng das schändliche und schädliche Aufwechseln, Kippen und Wippen beständig sehr in Schwange, dero Wegen beyder Seits Obrigkeiten Vermöge des Chur-Fürstlichen Müntz-Befehls genau nach diesen Geld-Wechslern forschten, ihnen das Geld nehmen und sie einsetzen liessen. Heidenreich p. 321. Vogel l. c. p. 377. Weil auch, wie gedacht, das kleine Ausgabe-Geld wenig mehr gänge war, ließ der Rath kleine viereckigte blecherne Pfennige machen, und das Stadt-Wapen darauf prägen, daß man auf dem Burg-Keller auf gantze Müntze wieder zurück geben könnte.

Desgleichen schnidten die Hand-Wercker lederne Pfennige, und liessen das Zeichen, welches sie im Schilde führten, darauf stempeln. Ferner liessen auch die Brau-Herren an Statt derer Pfennige und Dreyer höltzerne, blecherne, bleyerne und lederne Zeichen geben, und lösten sie hernach wieder ein, damit nur iedes aus einander [1746] kommen mögte; bis endlich von denen benachbarten Herren und Städten gantz küperne Pfennige und Dreyer gemacht wurden, die iedoch hernach bey Absetzung der Müntze gantz und gar nicht mehr galten, und nur als alt Kupfer nach dem Gewichte verkaufft werden musten. Vogel l. c. p. 377.

Den 18. Iun. ließ der Rath aus der Brevhahn-Schencke vor dem Ranstädter Thore bey dem Lazarethe eine Müntze bauen, darinnen den 30. Iul. der Anfang mit Müntzen gemacht, und Groschen, Acht-Pfenniger, Dreyer und Pfennige darinnen geschlagen wurden. Vogel l. c. p. 378. Den 12. August ward ein Feld-Schüssen daselbst gehalten, und nach zwey gemahlten Kippern und Wippern geschossen. Vogel Leipz. Ann. p. 378. In diesem Monathe war auch grosse Noth ums Brod, obwohl kein Getraide-Mangel vorfiell, indem die Becker nicht backen wollten, und so es ja geschahe, kleine Kleyen-Brode bucken, und theuer gnug verkaufften; welchem Uebel abzuhelffen der Rath einen Brod-Marckt ausschrieb, und allen Bauers Leuten und andern, so um Leipzig wohnhafft waren, erlaubte, Brod zu backen, und selbiges zum Verkauffe auf den Marckt zu bringen. Vogel l. c.

Den 11. Septembr. ward ein neuer Chur-Fürstlicher Befehl wegen der Müntze angeschlagen, und darinne unter andern verordnet, daß keine fremde Schreckenberger sondern nur diejenigen, so Chur-Fürstliches Gepräge wären, gelten sollten. Wer nun fremde hätte sollte sie innerhalb zwey Monathen ausgeben. So ward auch zugleich angezeiget, wie die andern Species und groben Sorten gelten sollten. Vogel l. c. Um diese Zeit ergieng auch ein Chur-Fürstliches Verbot wegen Aufkauffung und Verführung des Getraides und anderer Eß-Waaren. Vogel l. c.

Den 11. Septembr. kam ein Geschrey, die Studenten wollten denen Kippern und Wippern die Häuser stürmen, des Wegen der Rath zu Verhütung dieses und andern daher entstehenden Unheils allen und ieden Bürgern bey Verlust ihres Bürger-Rechts gebieten ließ, daß sich ein ieder gefaßt halten, und, so bald sich ein Auflauff ergeben würde, mit seiner besten Wehre erscheinen sollte. Heidenreich p. 324. Vogel l. c. p. 378. seq. Den 12. Nov. entstund eine grosse Feuers-Brunst, iedoch ward sie, ehe sie noch allzuweit um sich greiffen konnte, gelöscht Vogel l. c. p. 379.

Im 1622. Jahre ward vor dem Ranstädter Thore hinter der Anger-Mühle eine Müntze erbauet, und wurden darinne Engel-Thaler, Acht-Groschen- und Vier-Groschen-Stücke, auch geringe da Mahls übliche Groschen gemüntzt. Es konnte aber das gemeine geringe Müntzen von keiner allzulangen Dauer seyn. Massen es auch der Chur-Fürst, indem er sahe, daß das Land hierdurch sehr verderbt, die Leute, sonderlich unmündige, ja er selbst an seinen Einkünfften mercklich vervortheilet ward, des übrigen Verlusts zu geschweigen, welchen mancher darunter leiden muste, bald wieder aufhub, und im folgenden Jahre das schädliche und höchst verderbliche Müntz-Wesen nach Anweisung derer Reichs-Verfassungen, insonderheit des Müntz-Befehls Kayser Ferdinands des I. wieder auf den alten Fuß setzte, und den Reichs-Thaler, welcher bis auf 10. fl. gestiegen war, wieder vor 24. Groschen auszugeben und einzunehmen befahl. Vogel l. c. p. 379.

Mittler Zeit ergieng vom Chur-Fürsten, wegen [1747] des Herzogs zu Sachsen-Waimar, welcher da Mahls vieles Volck beysammen hatte, ein Befehl an den Rath, daß die Bürgerschafft selbst wachen, und alle Tage aus derselben 130. oder doch wenigstens 100. Mann aufgeführet, und auf die Wache gestellt werden sollten. Heidenreich p. 327. Vogel l. c. p. 380.

Den 18. Mertz ward wieder ein Chur-Fürstlicher Befehl bekannt gemacht und angeschlagen, daß sich Niemand an derer vermeynten Kipper Häusern vergreiffen, oder einen Aufruhr und Lermen erregen sollte; welcher Befehl auch den 24. in beyden Kirchen von denen Cantzeln abgelesen, und ieder vom Aufruhre abgemahnt und angehalten ward. Vogel l. c. Weil man sich aber des geschehenen Verbots ungeachtet wegen des Auswechselns, Kippens und Wippens mit der Müntze noch immer zu eines neuen Aufstandes befahren und des Wegen in Sorgen stehen muste, ward der Chur-Fürst bewogen, des Wegen eine sonderliche Untersuchung anzuordnen, und dazu gewisse gevollmächtigte zu bestellen; welche den 25. April in der Renterey ankamen, die Untersuchung gegen die angegebenen Personen mit Fleiße fortsetzten, und dieselben darüber mit Ernste vernahmen. Heidenreich p. 327. Vogel l. c.

Den 1. May ward der Chur-Fürst vom Rathe zu Tauche prächtig bewirthet, und aus dieser Ursache schickte der Rath zu Leipzig 60. Bürger zur Aufwartung hinaus, welches der der Chur-Fürst sehr gnädig annahm. Heidenreich p. 328. Vogel l. c. p. 380. Weil nachgehends wegen der Müntze Mangel an Kohlen vorfiell, so fieng man den 28. Iun. an, vor dem Peters-Thore hinter dem Schüß-Graben Kohlen zu brennen. Vogel l. c. p. 381. Den 26. Septembr. ward wieder ein Schüßen aus des Raths grossen Stücken vor dem Peters-Thore gehalten. Vogel l. c. p. 381. Heidenreich p. 331. Weiter ward in diesem Jahre die Brücke vor dem Barfüsser-Thore gebauet, und von Grund auf neu aufgeführet. Vogel l. c. p. 381.

In dessen verursachte die schädliche Veränderung der Müntze, daß die Kramer und Handels-Leute allgemach des Betrugs inne wurden, und die Eß- und andere Waaren von Tage zu Tage erhöheten; bis es endlich so weit kam, daß man derer Gulden gar vergaß, und alles zu Reichs-Thalern rechnete; sinte Mahl sie sahen, daß sie doch endlich lauter Verlust und Schaden bey dem Verkauffen hätten, und bey dem Einkauffe ein merckliches zusetzen müsten, ob sie schon ihre Waaren um etliche Gulden theurer als zuvor gäben. Ja, sie würdigten endlich die Müntze selbst, und nahmen zwey Engel-Thaler Statt eines Reichs-Thalers, endlich aber drey vor einen Reichs-Thaler; die Acht-Groschen-Stücken hingegen rechneten sie vor Groschen, die Groschen aber vor Pfennige. Vogel l. c. p. 382. Heidenreich p. 332. seq.

Den 21. Febr. des 1623. Jahres ward ein Chur-Fürstlicher Befehl angeschlagen, daß sich wegen derer gefährlichen Kriegs-Läuffte der fünfte und der zehnte Mann gefaßt halten sollten; welchem auch so gleich nachgelebt ward. Darauf gelangte der Chur-Fürst selbst hier an, und ließ das Defension-Werck dem Haupt-Manne auf dem Schlosse schwören, gieng auch mit wenig Bedienten zu Fusse um die Stadt, und besichtigte die Mauern und Pasteyen, [1748] verfügte sich darauf auch in die Zwinger und in des Raths Zeug-Haus. Vogel l. c. p. 383. Den 6. May ward die Trommel gerühret, und der 10. und 5. Mann in Bereitschafft zu seyn aufgeboten. Vogel l. c.

Den 11. Iun. ließ der Chur-Fürst einen Befehl an den Rath abgehen, darinnen die Müntzen sehr herunter, und zwar ein Reichs-Thaler auf 24. Groschen, ein Engel-Thaler auf 8. Groschen, ein halb Gulden-Stück auf 1. Groschen, ein Acht-Groschen-Stück auf 1. Groschen, ein Schreckenberger auf 6. Pfennige, ein leichter Groschen aber auf einen Pfennig gesetzt war. Dieser Befehl ward auch den 26. Iulii der gantzen Bürgerschafft durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 383. Zu Ende des Iulii ward wieder eine besondere Müntz-Ordnung verfertiget und den 28. August im Amte und auf dem Rath-Hause öffentlich angeschlagen, darinnen ernstlich befohlen ward, daß sich ins künfftige so wohl in- als ausländische nach der von denen Reichs-Ständen im Jahre 1559. zu Augspurg aufgerichteten Müntz-Ordnung mit allen derselben Clauseln und Inhalte richten, auch goldene und silberne Müntz-Sorten nicht im höhern Werthe, als hierinne vorgeschrieben worden wäre, annehmen oder ausgeben sollten.

Es ward auch hierdurch die im Reiche gemachte Interims-Müntze, so nicht Chur-Fürstlichen Gepräges und dem alten Schrote und Korne gemäß war, als ungültig verboten. Weiter ward bey ernster unausbleiblicher Straffe an Hab und Gut, ja nach Gelegenheit an Leib und Leben untersaget, etwas von alten oder neuen Gelde, wie auch vom Bruch- und andern Silber ausserhalb Landes auf fremde Müntze zu führen, zu verwechseln, selbst zu schmeltzen, oder den Reichs-Thaler und andere grobe und kleine goldene und silberne Müntz-Sorten um einen Groschen oder Pfennig zu steigern. Worauf denn viele Leute sahen, wie sie von denen Kippern und Wippern betrogen und hinter das Licht geführet worden waren; in dem mancher, der sich etliche 1000. Gulden reich schätzte, auf diese Weise wenig oder nichts hatte. Vogel l. c. p. 383. seq.

Ferner ließ der Chur-Fürst auch eine besondere Tax-Ordnung über Eß- und andere Waaren verfertigen, welche der Bürgerschafft den 29. August auf dem Rath-Hause öffentlich kund gemacht ward. Damit sich aber auch Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen mögte, ließ der Rath zum Ueberflusse solche Schätzung, wie alles und jedes gelten sollte, kürtzlich in ein Patent verfassen, und dasselbe zu eines jeden Wissenschafft öffentlich anhängen. Heidenreich p. 339. seq. Vogel l. c. p. 384.

Den 2. Nouembr. ward ein Valuations-Tag hier gehalten, und von Chur-Sächsischen und Brandenburgischen auch Fürstlichen und Gräflichen Gesandten besucht, die zu unterschiedenen Mahlen Unterredung pflogen. Heidenreich p. 341. Müller Sächs. Annal. p. 323. Vogel l. c. p. 384. Den 10. dieses Monaths ward auf Chur-Fürstliche Verordnung wieder eine Untersuchung bey der hohen Schule, Kirchen und niedern Schulen gehalten. Vogel l. c. p. 384. Den 10. Dec. aber wurden vor allen Thoren die Wachhäuser und Stuben gebauet, und sonst etliche nothwendige Gebäude gebessert. Vogel l. c. [1749] Sonst ward auch in diesem Jahre der Gottes-Acker grösser gemacht, der Spital-Garten mit dazu gezogen und einige Schwibbogen mehr angelegt. Vogel l. c.

Den 24. Ian. des 1624. Jahres hielt der Chur-Fürst hier eine Schlitten-Fahrt auf dem Marckte, wozu ihm der Rath ein schönes Pferd und Schlitten nebst zugehörigem Zeuge und Zierrathen verehrte. Vogel l. c. p. 384. Weil aber hierauf ein sehr dürrer Sommer folgte, entstund daher eine grosse Theurung, die je doch nicht allzulange anhielt. Heidenreich p. 345. Vogel l. c. p. 385. Um diese Zeit errichteten auch die Notarii ein Collegium oder Fraternität unter einander, machten sonderliche Ordnungen, schafften auch eigene Leichen-Tücher und eine besondere Lade an, worein zu gesetzter Zeit ein jeder etwas gewisses am Gelde erlegte. In diese Fraternität wurden nicht allein Notarii, sondern auch Doctores und Magistri nach eines jeden Belieben auf- und angenommen. Vogel l. c. p. 385. Sicul Leipz. Jahr-B. V. p. 894. seq.

Nachgehends musten auf ergangenen Chur-Fürstlichen Befehl wegen des von einigen Würtembergischen Gottesgelehrten über den Stand der Erniedrigung und Erhöhung CHristi erhobenen Streits einige Gottesgelehrte dieser Lande zusammen kommen und den Streit erörtern und ausmachen. Kromayer Hist. eccl. p. 515. Feuerborn Κενω[…]α Christologica. Vogel l. c. p. 385. In eben diesem Monathe, welches der September war, ward in der Reichs-Strasse das Ball-Haus erbauet, und dazu ein besonderer Ball-Meister bestellet. Vogel l. c.

In der folgenden Michaelis-Messe ward einem Glücks-Töpfer in der Grimmischen Gasse vor dem Paulliner Collegio ein Glücks-Topf vom Rathe zu halten vergönnstiget. Als es aber zu Ende gieng, und der Glücks-Topf fast ausgeleeret war, ereignete sich zwischen denen Studenten und dem, der den Glücks-Topf gehalten hatte, ein Wiederwille, welcher endlich Anlaß zu einem Auflauffe gab. Denn als nunmehro die Zahl-Woche verflossen, und die Buden vom Marckte weggeräumet waren, die Glücks-Bude aber stehen blieb, ward dieselbe den 17. Octobr. von etlichen Studenten gestürmt, zerhauen und zerbrochen.

Ob auch wohl die Stadt-Knechte solches zu verwehren herzu kamen, so warffen doch die Studenten in der Hitze mit Ziegeln und Pflaster-Steinen unter sie, daß sie davon lauffen musten. Nach dem auch einige Bürger aufgeboten wurden und mit Schrote unter sie schossen, warffen sie gleich Falls mit Steinen nach ihnen und schossen mit Pistolen unter sie. Endlich aber kamen die Ausreuter zu Pferde und die Stadt-Knechte mit Spiessen und Flegeln dazu, da sie sich denn nach und nach verloren. Vogel l. c. p. 385. seq.

Den 31. Octobr. war wieder ein Erd-Beben, wovon die Häuser sehr erschüttert wurden. Vogel l. c. p. 386. Den 2. Nouembr. ließ der Rath zwey steinerne Flaschen oder Schand-Steine machen, und an den Pranger hängen, zur Straffe dererjenigen, welche sich auf dem Marckte in denen Wochen-Märckten mit einander schlagen würden. Vogel l. c.

Im 1625. Jahre bestätigte der Rath denen Tuchmachern ihre neu verbesserten Innungs-Articel. Vogel l. c. In eben diesem Jahre bestätigte der Kayser der Stadt Leipzig Meß-Freyheiten. [1750] Vogel l. c. p. 387. Nicht weniger ertheilte ihr der Chur-Fürst in diesem Jahre zwey Vieh- und Roß-Märckte, welche Begnadigung den 4. May öffentlich bekannt gemacht, auch mit Haltung des ersten Vieh-Marcktes noch in diesem Jahre angefangen ward. Lünig Reichs-Archiu. Part. Spec. Contin. IV. Th. III. Forts. Abth. IX. Abs. X. § 25. p. 615. Pfeffinger ad Vitr. Ius publ. III. 2. §. 37. p. 191. Schneider Leipz. Chron. p. 381. Heidenreich p. 352. Vogel l. c. p. 386. seq. In eben diesem Jahre erfolgte auch ein Chur-Fürstlicher Befehl wegen des Wuchers vom ausgeliehenen Gelde. Vogel l. c. p. 387.

Weil auch die im Jahre 1612. publicirte Policey- und Kleider-Ordnung gantz hintan gesetzt und vergessen ward, ermahnte der Chur-Fürst des Wegen jedes Orts Obrigkeit zu ernstem Einsehen und Straffen; daher denn auch beyder Seits Obrigkeiten dieser Stadt solches ihren Unterthanen zu wissen machten, und sie zu schuldigem Gehorsam anmahnten. Heidenreich p. 350. seq. Vogel l. c. p. 388. Den 5. August ließ der Rath einen Befehl anschlagen, daß kein Leinweber auf dem Lande und in denen Dörffern, welche es nicht mit denen Meistern in der Stadt hielten, denen Bürgern in der Stadt arbeiten sollte. Vogel l. c. p. 388. In diesem Monathe ließ auch die hohe Schule wieder gewisse Gesetze vor die im Conuictorio aufsetzen, welche diejenigen, so des Tisches darinne theilhafftig wären, beschwören sollten. Weil man sich aber dieselben anzunehmen weigerte, ward das Conuictorio so lange geschlossen, bis man sich zur Annehmung beqvemte. Vogel l. c. p. 388. Im Sepembr. und Anfange des Octobers ereignete sich wieder die Pest daselbst. Vogel l. c. p. 388.

Im Decembr. dieses Jahres ertheilten die Kayserlichen Feld-Herren, nehmlich der Herzog von Friedland und der Graf von Tilly, vor die Kauff-Leute, welche sich die bevorstehende Neue-Jahrs-Messe zu besuchen scheueten, einen schrifftlichen Paß, den sie nach Leipzig schickten, befahlen auch ihren untergebenen Soldaten in allen Qvartieren bey Leib- und Lebens-Straffe an, daß keiner einem auf die Messe reisenden Kauff- und Handels-Manne an seiner Person oder an seinen Waaren Leid zufügen, oder sich daran vergreiffen sollte. Vogel l. c. p. 389. Den 22. Decembr. ward auch ein Patent angeschlagen, daß kein Soldate ohen Paß in die Stadt gelassen würde. Vogel l. c.

Den 31. Ian. des folgenden Jahres ward wieder ein Chur-Fürstlich Patent bekannt gemacht, worinnen wegen der Wolle, die die Bürger und Bauern zu verkauffen hätten, Vorsehung geschahe. Vogel l. c. p. 389. Man verordnete darauf wegen der immer mehr und mehr über Hand nehmenden Kriegs-Gefahr alle Freytage eine Buß-Predigt zu halten, und ward das Volck zu fleißiger Besuchung derselben ermahnet, des Wegen auch der Marckt vom Freytage auf den Donnerstag verlegt ward. Heidenreich p. 360. seq. Vogel l. c. p. 392.

Den 23. Mertz ward vom Rathe verordnet, daß Niemand ohne des Raths Deputirten zum Bier-Keller Vergünstigung Bier einlegen und dasselbe verzapfen sollte. So sollte auch denen Gästen bey Verlust des Wein-Schancks in denen Wein-Kellern Abends nach 10. Uhr kein Wein mehr aufgetragen werden. Vogel l. c. p. 392. Weil auch [1751] viel Kayserliches Volck im Lande lag, und hin und wieder streiffte, ward auf Chur-Fürstlichen Befehl am 30. April das Peters-Thor und die Thomas-Pforte bey Tage und bey Nachte zugehalten, die andern aber nach Mittage um 6. Uhr geschlossen, und früh halb 6. Uhr wieder geöffnet, bis nach der Oster-Messe, da sie wieder um 8. Uhr geschlossen, und das Peters-Thor bey Tage wieder aufgemachet ward. Vogel l. c. p. 392. seq.

Darauf ward auch bey der hohen Schule das Criminal-Carcer angelegt. Vogel l. c. p. 392. Den 1. August hielten die Stände des Ober-Sächsischen Creisses wieder eine Versammlung in Leipzig; zuvor aber war ins besondere ein Müntz-Probations-Tag daselbst. Müller Sächs. Annal. p. 328. seq. Vogel l. c. In diesem und vorigen Monathe schickte auch der Chur-Fürst zwey geübte Kriegs-Bau-Meister, welche die Stadt und besonders die Vorstädte fleißig abmassen und ein Modell entwurffen, wie diese Stadt erweitert und befestigt werden könnte. Heidenreich p. 363. Vogel l. c. p. 393.

Den 9. Dec. bestätigte der Rath denen Schlössern, Sporern, Büchsen- und Windenmachern, welche allein einer Innung begrieffen waren, ihre Ordnung, zu welchen sich hernach auch die Nagel-Schmiede begeben, und besondere fünf Articel mit anhängen lassen, die vom Rathe noch diesen Tag mit bestätigt wurden. Vogel l. c. p. 393. Sonst regirte auch in diesem Jahre die Pest darinnen, welche auf dem Paulliner-Collegio angieng, des Wegen sich die Studenten insgesammt von diesem Collegio weg und auf andere begaben. Vogel l. c.

Im 1627. Jahre wurden von der Philosophischen Facultät folgende zwey Deciera(?) gemacht: I.) Weil sich verschiedene Prediger vom Lande angegeben, den Gradum Magisterii zu erlangen, welche doch nicht den Gradum Baccalaureatus erhalten hatten, so ward einmüthiglich beschlossen, daß man, dem Ministerio zu Ehren, dieselben zwar ins künfftige zulassen wollte, doch also und der Gestallt, daß sie sich denen Examinibus beyder Graduum unterwürffen, das Fiscal-Geld und andere Unkosten, so auf beyde Gradus giengen, entrichteten, und sich im Actu Promotionis, ehe sie denen Candidatis Magisterii beygestellet würden, zu Baccalaureis ernennen liessen. II.) So ein Professor mit Tode abgehen, und eine Witbe und Kinder nach sich verlassen würde, sollte denen Erben nicht allein die Qvartal-Besoldung, die der verstobene bey seinem Leben entrichtet, sondern auch darüber die Besoldung eines halben Jahres gegeben werden. Würde aber ein Professor ohne Witbe und Kinder sterben, so sollten die andern Erben nicht mehr als eine Qvartal-Besoldung zu fordern haben. Vogel l. c. p. 394. Den 12. Septembr. dieses Jahres ward das Narren-Haus, welches bey dem Burg-Keller und denen Fleisch-Bäncken gestanden hatte, abgebrochen und ein Saltz-Gewölbe davor hin gebauet. Vogel Leipzig. Annal. p. 396.

Weil auch nachgehends die Hoffahrt in denen Kleidungen wieder sehr eingerissen, und mancherley leichtfertige Trachten aufgekommen waren, wiederhohlten nicht nur die hohe Schule und der Rath im 1628. Jahre auf Chur-Fürstlichen Befehl die vorigen Kleider-Ordnungen, sondern verboten auch aufs neue etliche Kleider-Trachten durch öffentlichen Anschlag, [1752] und zogen die Verbrecher zu gebührender Straffe. Heidenreich p. 174. Vogel l. c. p. 397. Um diese Zeit ward auch auf sonderbaren Chur-Fürstlichen Befehl das Fleisch, welches die fremden Fleischer auf den wöchentlichen Marckt schlachteten, durch gewisse Personen gewogen, und von jedem Pfunde ein Pfennig Fleisch-Steuer entrichtet. Vogel l. c.

Den folgenden 31. August ward wieder eine Zusammenkunfft etlicher Gottesgelehrten wegen einiger Streitigkeiten in Glaubens-Sachen daselbst gehalten. Vogel l. c. Weil aber nachgehends dem Chur-Fürsten hinterbracht worden war, wie die Catholischen nunmehro vorgäben, als ob die Evangelischen von dem Augspurgischen Glaubens-Bekenntnisse abgegangen wären, und eine gantz andere Lehre führeten; folglich sich auch des auf das ungeänderte Augspurgischen Glaubens-Bekenntniß gerichteten und gegründeten Religions-Friedens selbst verlustig gemacht hätten; so achtete er auf vorhergegangene reiffe Berathschlagung vor nöthig, daß eine Schutz-Schrifft aufgesetzet, und die ungegründeten Bezüchtigungen abgelehnet würden.

Es wurden dero Wegen die vornehmsten Gottesgelehrten zu Leipzig, Dreßden, Wittenberg und Jena im Nouember nach Leipzig verschrieben, und ihnen eine Schutz-Schrifft aufzusetzen befohlen; welchem Befehle denn auch gehorsamst nachgelebt, und die Schrifft unter dem Titel: Nothwendige Vertheidigung des heiligen Römischen Reichs Evangelischer Chur-Fürsten und Stände Aug-Apfels zu Stande gebracht ward. Heidenreich p. 376. Vogel l. c. p. 398.

Als auch hierauf die Kipperey aufs neue einreissen wollte, sonderlich aber viel böse untüchtige Pfennige gangbar waren, ließ der Rath im 1629. Jahre den 1. Febr. auf Chur-Fürstlichen Befehl ein Mandat anschlagen, und darinnen alle und iede Pfennige, so nicht Chur-Sächsischen Gepräges waren, als ungültig verbieten. Vogel l. c. p. 398. Den 13. 14. und 15. Febr. eiferten die geistlichen sehr wieder die Mummerey, und es liessen auch so wohl der Rector Magnificus als der Rath ernstliche Verordnungen des Wegen ergehen; und damit solchem Unwesen gesteuert werden mögte, muste sich die Bürgerschafft auf allen Noth-Fall in Bereitschafft und ihrer etliche Wache halten. Vogel l. c. p. 398.

Weil auch über diese nunmehro die Zeiten immer weit aussehender und gefährlicher wurden, und die Kriegs-Unruhen dem Ober-Sächsischen Creisse immer näher rückten, so gab der Chur-Fürst den 31. Mertz Befehl, daß man in Leipzig des Tages über nicht mehr als drey Thore, nehmlich das Grimmische, Ranstädtische und Hällische offen lassen, das Peters-Thor aber nebst dem Thomas- und Hällischen Pförtgen, wo nicht andere Verordnung einlieffe, bis auf den 11. Iunii geschlossen halten. Es kam aber gar bald anderer Befehl, und wurden die Thore alle wieder offen gelassen; doch dieses währte nicht länger, als bis auf den 3. Octobr. in der Michaelis-Messe, da wieder eine Sperrung erfolgte, und in iedem offenstehenden Thore 20. Mann die Wache hielten. Nach geendigter Messe aber wurden wieder alle Thore und Pforten aufgemacht, und offen gelassen. Heidenreich p. 379. Vogel l. c. p. 399. Den 23. April fiell bey dem Hällischen-Thore ein Stücke [1753] Mauer-Werck 24. Ellen lang ein. Vogel l. c. p. 399.

Den 30. Septembr. zur Nacht fiell nahe bey Leipzig ein Wolckenbruch, davon das Wasser vor dem Ranstädter Thore um sechs Ellen hoch anwuchs, und grossen Schaden verursachte. Vogel l. c. p. 400. Heidenreich p. 282. Den 24. Nouembris ward an der Renterey wieder ein Chur-Fürstlicher Müntz-Befehl angeschlagen. Vogel l. c. p. 400.

Den 26. Ian. des 1630. Jahres kam in der Heu-Strasse ein sehr gefährliches Feuer aus, ward aber noch glücklich gedämpft. Vogel l. c. Bey herannahender Fasten-Zeit ward, weil man sich der Mummerey und anderer Ueppigkeiten besorgte, von beyden Obrigkeiten wieder eine Verordnung dagegen angeschlagen, und die Geistlichkeit unterließ gleich Falls nicht, ernstliche Vorstellungen dagegen zu thun. Ob auch wohl dieses nicht ohne Nutzen war, so unterstunden sich dennoch einige, diesen Verordnungen und Vermahnungen entgegen zu leben, und trugen auch Pistolen, Spiesse und ander schädliches Gewehre bey sich; es unterstunden sich auch so gar einige darunter, die Priesterschafft selbst zu beschimpfen und zu verspotten, und auf den Rector Schmäh-Schrifften anzuschlagen, verloren sich aber bald, da man ihnen scharff nachstellte, auch einige davon antraff, und gefangen aufs Schloß setzte, zwey andere aber, so sich zu Verfertigung derer Schmäh-Schrifften gebrauchen lassen, zu gebührender Straffe zog. Vogel l. c. p. 400. seq.

Den 11. April und folgende Tage war wieder eine Versammlung derer vornehmsten Sächsichen Gottesgelehrten daselbst, welche eine Haupt-Vertheidigung gegen die ehrenrührigen Schrifften, die gegen den Aug-Apfel derer Evangelischen Chur-Fürsten und Stände ausgesprenget worden waren, verfertigen musten, welche auch hernach mit der vorhergehenden noch in diesem Jahre zum Drucke befördert ward. Heidenreich p. 385. Müller l. c. p. 338. Vogel l. c. p. 401. Den 13. April wurden die fremden Bötticher mit ihren Waaren vom Thomas-Kirchhofe in die Burg-Strasse gewiesen. Vogel l. c. p. 402.

Den 25. Iunii und folgende Tage ward das erste Jubel-Fest wegen des im Jahre 1530. dem Kayser Carl dem V. überreichten Glaubens-Bekenntnisses zu Augspurg auch hier gefeyert, und über Haupt drey Tage dazu gewiedmet, bey der hohen Schule aber gleich Falls der 4. wie bey dem vorhergehenden zugegeben. Den Tag vorher ward nach Mittage um ein Uhr mit allen Glocken das Fest eingeläutet, und darauf über die verordneten Texte gepredigt. Den 25. Iunii ward auf der Nicols- und Paulliner-Kirche gleich Falls mit allen Glocken geläutet, und das Fest von der hohen Schule in der Paulliner-Kirche besonders gefeyert. Vogel l. c. p. 402. seqq. Heidenreich p. 387. seqq. Zeiller Topogr. Sax. sup. 124. Rappe Ausführl. Beschr. des ersten grossen Evangel. Augspurg. Confessions-Jubel-Fests. Im September oder Herbst-Monathe dieses Jahrs fieng die Pest wieder zu wüten an. Vogel l. c. p. 44.

Weil auch Nachricht einlieff, daß die Kayserlichen sehr starck im Anzuge wären, ergieng den 10. Sept. die Verordnung, daß alle Tage 80. Mann von denen Bürgern selbst in denen Thoren wachen sollten. Ausser dem ward auch den 13. [1754] dieses das aufgerichtete Defension-Werck aufgeführet, und gemustert. Vogel l. c. p. 411. Den 26. dieses Monaths kam der Chur-Fürst selbst nach Leipzig, und that der Stadt zum besten aller Hand Versehung. Vogel l. c. p. 411. Darauf gieng der Michaels-Marckt an, wie wohl der elbe Theils wegen der Pest, Theils wegen derer streifenden Rotten sehr schlecht war, des Wegen auch das Peters- und Barfüsser-Thor, in gleichen das Thomas- und Hällische Pförtgen zugehalten wurden. Vogel l. c. p. 411. seq. Den 29. Dec. dieses Jahres ließ auch der Chur-Fürst an alle Evangelische Protestirende Chur-Fürsten, Fürsten und Stände ein Schreiben ergehen, darinnen er sie sammt und sonders zu einem Fürsten-Tage nach Leipzig auf den 6. Febr. gebührender Massen einlud. Theatr. Europ. II. p. 270. seq. Müller l. c. p. 339. Chron. Epp. Merseb. 46. §. 33 bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Diplom. Tom. IV. p. 537. Vogel l. c. p. 412. seqq.

Den 20. Ian. des 1631. Jahres fieng man an vor dem Grimmischen Thore eine Schantze aufzuwerffen, in gleichen die Gatter und Schläge zu verfertigen. Weiter nahm der Rath die Schlüssel zu denen Thoren von denen, die sie in Verwahrung hatten, zu sich, und stellte sie denen Viertheils-Herren zu, welche alle Zeit bey Oeffnung und Schlüssung derer Thore selbst gegenwärtig seyn, die Schlüssel aber also bald wieder zu sich nehmen, und dem Bürger-Meister überantworten sollten; welches denn auch so geschahe, und der Viertheils-Meister, so die Schlüssel abhohlete, alle Zeit mit einer Wache begleitet wurde. Heidenreich p. 421. seq. Vogel l. c. p. 414. Im Februario und folgendem Monathe ward auch der im vorhergenden Tage ausgeschriebene Fürsten-Tag zu Leipzig gehalten. Vogel l. c. p. 414. seqq.

Den 5. Febr. ward das Leipzigische Defension-Werck gemustert, folgends in die Riter- und Nicols-Strassen einqvartiret, und hernach 154. Mann auf die Wache geführet; die Thor-Schlüssel aber dem Haupt-Manne auf der Festung in Verwahrung gegeben, und anbefohlen; welcher sie auch gebührlich in Acht nahm, und sich täglich nebst seinen zugeordneten bey Schlüssung und Eröffnung derer Thore finden ließ. Den 7. dieses Monaths wurden die Rott-Meister aufs Rath-Haus gefordert, und ihnen angemeldet, daß die Bürgerschafft diejenigen, so zur Beschützung darinnen lägen, besolden sollte, welcher Sold auch den 4. Mertz von Hause zu Hause eingesammelt ward. Vogel l. c. p. 417. Darauf wurden den 10. Febr. nach vorher gegangener Predigt die Berathschlagung des Fürsten-Tages angefangen und in denen folgenden Tagen damit fortgefahren. Vogel l. c. p. 417. seq.

Endlich ward beschlossen, daß man sich in Verfassung stellen, und etliche Regimenter zu Pferde und zu Fusse anwerben sollte. Vogel l. c. p. 433. Heidenreich. Schneider Theatr. Europ. II. p. 307. Nebel Chronogr. Decenn. Schoch Leipz. Friedens- und Kriegs-Schäfferey p. 153. seqq. Zeiller l. c. Den 19. Febr. ward vom Rathe der ernste Chur-Fürstliche Befehl gegen das Fast-Nachts-Wesen öffentlich angeschlagen. Vogel l. c. p. 417. seqq. Im Mertz dieses Jahres ward auch zwischen denen Chur-Sächsischen, Chur-Brandenburgischen und [1755] Landgräflich Heßischen Gottesgelehrten hier eine Unterredung gehalten, die ie doch nicht vor öffentlich angesehen werden durffte; sinte Mahl man sich nur vergliech, zu sehen, wie weit der Gegentheil nachgeben könnte.

Die Stücke, worinnen man mit einander überein gekommen, hier anzuführen, fällt zu weitläufftig, können aber bey Vogeln l. c. p. 424. seqq. nachgesehen werden. Weiter können auch hiervon nachgesehen werden Hoe Unvermeidliche Rettung der Gewissens-Frage: ob die Evangelischen dem Caluinismo zum besten die Waffen ergrieffen, und in omnem eventum allein um des Caluinismi Willen den hochnöthigen Frieden im heiligen Römischen Reiche ausschlagen, hingegen mit denen blutigen Waffen fortfahren können und sollen, wieder das so genannte Oraculum Dodonaeum und Kromayer Adpend. Locor. Anti-Syncretistic. p. 315. seqq. nebst andern mehr.

Den 13. Mertz ward eine Tax-Ordnung bekannt gemacht, und angeschlagen, wie theuer denen Chur-Sächsischen Soldaten die benöthigten Eß-Waaren, Getraide und andere Sachen verkaufft werden sollte. Vogel l. c. p. 433. seq. Den 28. Mertz ward ein Courier von denen zu Leipzig versammelten Ständen mit der Versammlung Abschiede und Schlusse abgefertigt. Vogel l. c. p. 434. Den 2. April ward endlich der genommene Abschied und Schluß dieser Versammlung verfertiget, und eröffnet, und den 3. April ein Schluß- und Dancksagungs-Predigt gehalten. Vogel l. c. p. 434. seqq. Den 22. Iulii kam der Chur-Fürst aber Mahls nach Leipzig, und weil ihm hinterbracht worden war, wie die eingelegte Soldaten aller Hand Muthwillen verübten, ließ er den 24. Iulii Nachts um 9. Uhr auf öffentlichem Marckte bey der Wage eine Iustitz aufrichten. Vogel l. c. p. 443.

Im August ließ auch gedachter Chur-Fürst, welcher von denen gesammten Evangelischen Reichs-Ständen zum Generalissimo oder obersten Feld-Herrn erklärt worden war, vor dem Hällischen Thore hinter der Gerber-Gasse bis fast an Breitenfeld ein Lager abstechen, und die Qvartiere mit eingesteckten Fahnen abzeichnen, auch die geworbenen Völcker daselbst zusammen bringen, daß man dem Kayserlichen und Ligistischen Heere, wenn es ja allen Falls fortrücken und etwas versuchen mögte, desto besser begegnen könnte. Vogel l. c. p. 445.

Den 21. August wurden die Kauff-Leute und Kramer vor den Rath gefordert, und ihnen ernstlich befohlen, keine Zeitungen an andere Oerter zu schreiben. Gleiches machte auch der Rector Magnificus durch öffentlichen Anschlag bekannt. Heidenreich p. 456. Vogel l. c. p. 446. Kaum hatte sich der Chur-Fürst mit seinem Heere nach der Elbe gewandt, so lieffen schon von andern Orten mancherley betrübte Nachrichten ein. Diese verursachten so grosses Schröcken, daß viele von der hohen Schule, wie auch einige Raths-Verwandte, auch die meisten vermögenden Bürger mit ihren Weibern und Kindern und bestem Vermögen flüchtig wurden. Es blieben also auch wenig Studenten und Professores in der Stadt; die Vorstädter aber schafften ihre Sachen in möglichster Eile hinein. Vogel l. c. pag. 446. seq. Den 25. Tag dieses Monaths streifften die Tyllischen sehr nahe vor Leipzig, und liessen sich schon [1756] bey Lindenau sehen; des Wegen die Thore so gleich gesperret, und die gantze Bürgerschafft aufgeboten ward. Vogel l. c. p. 447.

Den 29. August früh Morgens nach 8. Uhr schickte der Graf Tylli einen Qvartier-Meister mit einem Schreiben nach Leipzig, begerte von der Stadt täglich 80000. Pfund vor das Kayserliche Kriegs-Heer, und ließ dabey mündlich entbieten, wo man es ihm nicht in der Güte entrichten würde, wollte er es mit Gewalt hohlen. Es ward ihm aber vom Rathe zur Antwort gegeben: dieses stünde nicht in der Stadt Willen und Vermögen, sondern müste zuvor dem Chur-Fürsten, welchen sie mit Eid und Pflicht zugethan wäre, berichtet, und dessen Entschluß darüber erwartet werden. Der Graf ließ hierauf die Stadt mit einer starcken Reuterey berennen, welche ihre Schild-Wachen bis an die Thore ausgestellt hatte, sonst aber verschiedene streiffende Parteyen ausschickte.

Der Rath ließ in dessen das Geschütze auf die Pasteyen führen, die Schüß-Löcher auf denen Mauern ausbessern, die eingefallene Brust-Wehren mit Fässern, die mit Erde ausgefüllet waren, ergäntzen, die ledigen Hand-Wercks-Pursche bewehren, und alles, was zur Gegenwehr und Beschützung der Stadt nöthig und nützlich erachtet ward, mit Fleisse zurüsten. Den 30. dieses gegen Abend kamen vier Compagnien von dem Ausschusse unter dem Oberst-Lieutenant von der Pforte in die Stadt, welche nebst denen andern darinne liegenden und der Bürgerschafft täglich auf die Wache giengen, und sich angelegen seyn liessen, die Stadt in Acht zu nehmen.

Gegen Thor-Schluß schickte der Graf Tylli aber Mahls seinen General-Qvartier-Meister vor die Stadt, und begerte nicht allein wegen vor Mahls verlangter Prouiant-Lieferung schleunigst Antwort, sondern maßte auch der Stadt an, eine Anzahl Soldaten einzunehmen, und zu verpflegen; darauf sich der Rath des folgenden Tages erklärte: er könnte ohne Vorwissen des Chur-Fürsten nicht das geringste verwilligen, und müste demselben erst davon Bericht erstattet werden. Diese abschlägige Antwort empfand der General Tilly sehr übel, und ließ sich demnach den 3. Septembr. früh Morgens mit seinem gantzen Heere, 40000. Mann starck, vor der Stadt sehen, und verlegte die Strassen und Pässe um selbige. Als nun die hohe Schule und der Rath aber Mahls begerter Massen etliche hinausschickten, verlangte er noch Mahls vorgedachtes Qvartier und Prouiant gantz glimpflich, und drohete in dessen Verweigerung die Stadt so lange, bis ihm gnug geschähe, mit äusserster Macht zu verfolgen.

Als nun in der Stadt so lange, bis Chur-Fürstliche Hülffe käme, der einmüthige Schluß zum fechten erfolgte, näherte er sich der Stadt mehr und mehr, und machte alle Anstallt zur Belagerung, ließ noch selbigen Tages vor Pfaffendorff etliche Stücke grobes Geschützes und Feuer-Mörser pflantzen, auch auf der Höhe bey Euteritsch, denen belagerten hierdurch allen Entsatz abzuschneiden, etliche starcke Schantzen aufwerffen. Unter dessen liessen sich die belagerten eben Falls nicht faul finden, spielten mit dem grossen Geschütze hefftig hinaus, und verschütteten die Thore. Eben denselben Tag hörten die Seiger auf zu schlagen, und wurden [1757] auch währender Belagerung keine Glocken angezogen.

Den 4. Septembr. schickte der Feind wieder einen Trompeter in die Stadt, und ließ sein voriges Ansuchen noch Mahls wiederhohlen, setzte auch nicht mehr als eine Stunde Bedenck-Zeit; es ward ihm aber zur Antwort: die Bürgerschafft hätte sich einmütig zum fechten erkläret; bald nach geendigter Früh-Predigt ward Lermen geschlagen, und ein iedes zur Gegenwehr aufgefordert; wodurch die Leute, so noch in der Kirche waren, nicht wenige erschröckt wurden.

Es ward auch, wie wohl ohne ohne des Raths Vorbewust, in denen Vorstädten Feuer angelegt, und dieselben dadurch meisten Theils nebst der Gerber-Gasse, der neu erbaueten Capelle mit dem Spitale zu St. Georgen, dem Schüß-Graben vor dem Peters-Thore, denen zwey Wasser-Künsten und der Nonnen-Mühle eingeäschert; die Johannis-Kirche aber, welche auch angezündet werden sollen, blieb nebst dem Spitale durch des Feindes löschen, welcher sich derer Häuser in denen Vorstädten zu seinem Nutzen bedienen wollte, unversehrt stehen. Je doch begegnete man ihm aus dem groben Geschütze, Musqueten und Doppelhacken von denen Mauern und Pasteyen so tapfer, daß er in seinem Vorhaben gehindert ward, und diesen Tag über 300. Mann verlor, auch dem General Tylli an der Seite ein Lieutenant weggeschossen ward. Dieser ward des Wegen sehr entrüstet, und ließ nach Mittage aus halben Carthaunen und kleinern Stücken hefftig in die Stadt spielen, auch des Abends viele Feuer-Kugeln und Granaten zu 40. bis 60. Pfunden einwerffen.

Dem ungeachtet feyerten die belagerten auch nicht, sondern antworteten tapfer, und geschahen in kurtzer Zeit nur aus dem groben Geschütze 216. Schüsse, deren wenig vergeblich waren. Man ließ auch selbige Nacht überall fleißig Wache halten, und öffnete die Kirchen, daß die Leute, sonderliche das Weibs-Volck und die Kinder hinein gehen, und darinne beten und singen könnten.

Den 5. Sept. ließ der Feind die Stadt noch ein Mahl auffordern, mit angehänger Bedrohung, wo die belagerten nicht zur Güte schreiten, und die Stadt so gleich aufgeben würden, sondern es auf das äusserste und den Sturm ankommen lassen wollten, wollte er noch ärger mit ihr verfahren, als mit Magdeburg. Immittelst ließ er die Tuchbereitery oder Farbe im Rosenthale einnehmen, und daselbst zwey, und nicht weit vom Hällischen Thore vier grosse Stücke pflantzen, und alles zu Fällung derer Mauern fertig machen.

Als nun die belagerten den Ernst sahen, auch, weil alle Schreiben aufgefangen wurden, vom Entsatze keine gewisse Nachricht haben konnten, gieng endlich der Rath selbiges Tages mit der hohen Schule und dem Oberst-Lieutenant zu Rathe, wie der Sache zu thun wäre. Da man nun beschlossen und vor gut befunden hatte, mit dem Feinde wegen Uebergabe der Stadt einen Vergleich zu treffen, so giengen darauf die abgeordnete von der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft auf erhaltenes sicheres Geleite zum Grimmischen Thore hinaus in das Haupt-Qvartier, und schlossen noch selbigen Abends den Vergleich auf folgende Bedingungen:

1.) Sollte der Chur-Sächsische Oberst-Lieutenant von der Pforte mit seinem bey sich habenden Officirern und Volcke mit [1758] klingendem Spiele, Sack und Pack, auch Ober- und Unter-Gewehr und flügenden Fahnen abzühen, und der General Graf Tilly ihn auf drey Meil Weges an den Ort, welchen er morgenden Tages nennen würde, begleiten lassen, auch einen Paß ertheilen, bis er mit seinem Volcke zum Chur-Fürsten gestossen.

2.) Die hohe Schule, Stadt und Bürgerschafft sollten nicht mit mehrern Volcke, als zu Besetzung derer Stadt-Thore und Pforten nöthig wäre, belegt, auch die hohe Schule, Raths-Personen und andere bey dem Herkommen und denen ertheilten Chur-Fürstlichen Freyheiten gelassen werden.

3.) Die hohe Schule, der Rath und die Bürgerschafft sollten mit Plünderung, Rantzion und andern Auflagen gäntzlich verschonet, und denen Soldaten und Officirern ernstlich verboten werden, sich aller Thätlichkeiten gegen dieselben zu enthalten.

4.) Sollte die hohe Schule, der Rath und die Bürgerschafft auch sonst bey allen ihren Begnadigungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Uebungen und Freyheiten unverändert und unverrückt gelassen, und dawieder keiner beschweret werden.

5.) Sollte man der Handlung ihren ungesperrten Lauff lassen, und keinen an seiner häuslichen Nahrung hindern, oder mit neuen Auflagen beschweren.

6.) Die hohe Schule, Rath und Bürgerschafft mit andern Pflichten, als sie bereits auf sich hätten, nicht belegen.

7.) Im Glauben und Gottes-Dienste nichts ändern, sondern die hohe Schule, den Rath und die Bürgerschafft dabey, wie sie hergebracht seyen, erhalten.

8.) Alle Thätlichkeiten und Excesse, so etwa vorgegangen seyn möchten, vergessen, und solche weder der hohen Schule noch dem Rathe und der Bürgerschfft entgelten lassen, oder zu einigem Schaden u. Nachteile deuten.

9.) Jedem von der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft frey und nachlassen, sich mit denen ihrigen ihrer Gelegenheit nach weg- und an andere Oerter zu begeben, auch frey ab- und zu zu zühen.

10.) Weil auch die dieser Stadt, der hohen Schule, denen Spitalen und andern Bürgern und Einwohnern zuständige Dorffschafften und Güter bisher mit Brand, Einqvartirung und Plünderung sehr verderbet worden, dieselbe um sich wieder zu erhohlen in Acht nehmen.

11.) Der Bürgerschafft und andern Einwohnern nachlassen, daß sie [1759] dasjenigen, so sie in ihren noch stehenden oder abgebrannten Häusern und Gärten vor dem Thore hätten, ihrem besten nach an sichere Oerter verschaffen mögten; denen Soldaten aber ernstlich verbieten, daß sie sich aller Plünderung und Abnahme gegen sie enthielten.

12.) Sich des Geschützes und der Munition, auch derer Glocken und dergleichen Zubehörungen nicht anmassen, auch den Rath und die Bürgerschafft eben so wohl dabey als bey anderer ihrer Armatur lassen.

13.) Sollte der Oberst-Lieutenant von seinem bey sich habenden und hereingebrachten Volcke dem Haupt-Manne auf der Pleissenburg nichts überlassen, sondern dasselbe wie verglichen worden, mit sich wegführen.

14.) Sollten alsobald nach Vollzühung dieser Stücke 200. Mann Kayserliche in das Peters-Thor eingenommen, sonst aber, ehe der Oberst-Lieutenant mit seinem Volcke abgezogen wäre, weiter nichts hineingelasssen, sondern bis dahin verschoben, auch mit Einlegung derer Kayserlichen so angestellet werden, daß gemeine Stadt und Bürgerschafft dadurch nicht zu sehr beschweret, sondern darinnen eine solche Erträglichkeit, wie in andern Stücken, gehalten würde.

Den folgenden 6. Sept. zog die Leipziger Defension-Fahne auf die Pleissenburg, die andern 5. Fahnen aber unter dem Oberst-Lieutenant mit Sack und Pack, Ober- und Unter-Gewehr, klingendem Spiele, flügenden Fahnen und brennender Lunte zum Peters-Thore hinaus, und wurden von denen Kayserlichen bis an Eilenburg begleitet. Dagegen zogen nach Mittage 1000. Kayserliche ohne Trommel-Schlag in die Stadt ein, und besetzten die Wachen in denen Thoren und auf denen Pasteyen, die andern aber lagerten sich auf den Marckt und in die nächstgelegenen Gassen.

Weil sie auch wahrgenommen hatten, daß die Leipzigische Defensions-Fahne über die Zug-Brücke ins Schloß gezogen war, und der Schloß-Haupt-Mann auf der Pastey drey Fahnen flügen ließ, gaben sie dem Rathe zu erkennen, daß dieses wieder den gemachten Vergleich lieffe, und verursachen würde, daß die Stadt mit vier bis fünf tausend Mann besetzt werden müste. Solche schwere Einqvartirung aber und die grosse Gefahr, so bey Angrieffe und Bestürmung des Schlosses zu besorgen stünde, abzuwenden, mögten einige an den Haupt-Manne abgeordnet werden, die vernehmen sollten, ob der das Schloß aufgeben, oder die Besatzung bis auf 40. Mann abschaffen wollte, damit der Stadt nicht grössere Gefahr und Beschwerung zugezogen werden mögte.

Ob sich nun wohl der Rath, ungeachtet ihm dergleichen zum dritten Mahle zugemuthet werde, ieder Zeit entschuldigte, wie er dem Haupt-Manne, welcher unmittelbar unter dem Chur-Fürsten stünde, nichts zu gebieten hätte, auch über dieses die Festung geschlossen, und ihm der Zutritt [1760] verwehret sey; so schickte er doch endlich auf so offt wiederhohltes Ansuchen den Syndicum aufs Schloß, und ließ dem Haupt-Manne das Begeren derer Kayserlichen hinterbringen. Doch beschloß der Syndicus mit denen Worten: Es hätte der Rath nicht Umgang nehmen können, solches anmelden zu lassen; er würde aber am besten wissen, was ihm des Falls zu thun stünde und zu verantworten wäre.

Unter der Zeit kam Kundschafft, wie die Schwedischen und Sächsischen Kriegs-Heere starck im Abzuge begrieffen wären. Ob nun wohl der Haupt-Mann auf der Pleissenburg eigentlich sehen, und vernehmen konnte, wie die Kayserlichen ins freye Feld rückten, so gab er doch bey Aufforderung derer Kayserlichen General-Commissarien aus blosser Furcht und Zaghafftigkeit die wohlversehene Festung den 7. Sept. durch einen Vergleich auf. Worauf die Fahne Defensioner ab, hingegen etliche hundert Mann von denen Kayserlichen hineinzogen, welche denen Chur-Fürstlichen Trabanten, so noch im Schlosse waren, das Gewehr abnahmen, und sie heraus jagten. Chron. Epp. Merseb. p. 46. §. 35. bey von Ludewig Reliqq. MSSCr. Diplom. Tom. IV. p. 538. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 124. Vogel l. c. p. 446. seqq.

Mittler Weile gieng das blutige Treffen mit denen Schweden und Sachsen vor sich, und man konnte in Leipzig so wohl das Schreyen derer streitenden eigen hören, als die eingerissene Unordnung von denen Thürmen, Collegiis, Mauern und andern hohen Gebäuden gar genau sehen. Noch diesen Abend kamen viele beschädigte und verwundete dahin, den folgenden Tag aber rückten 10. Fahnen Fuß-Volck in aller Stille in die Stadt, und brachten 40. Bagage-Wagen nebst zwey grossen Stücken mit sich, lagerten sich auch hin und wieder aufs Schloß, auf den Marckt und auf die Gassen unter freyen Himmel; die Pferde aber blieben Tag und Nacht vor denen Wagen gespannt, von denen auch viele, weil sie übertrieben worden waren, umfiellen und hernach in des Raths Zimmer-Hofe verscharrt wurden. Vogel l. c. p. 454.

Nach erhaltenem Siege rückten der König und Chur-Fürst mit ihren Heeren wieder vor die Stadt, darinnen der Oberste Wangler mit 1000. Mann, zu denen hernach noch viele aus der Schlacht geflohen waren, zur Besatzung lag. Dieser begerte sich wegen Uebergabe der Stadt zu bedencken; des Wegen sich der König in Schweden wieder vom Chur-Fürsten trennte, und andere Oerter unter den Fuß zu bringen suchte. Endlich gieng die Stadt nach dreytägiger Handlung durch einen Vergleich wieder an den Chur-Fürsten über.

Darauf begab sich die auf dem Schlosse gelegene Besatzung den 12. Sept. 350. Mann starck in die Stadt, aus welcher den 13. Sept. die gantze Kayserliche Besatzung über 3000. Mann starck, mit Sack u. Pack auch Ober- u. Unter Gewehre, ie doch mit eingewickelten Fahnen, ohne brennende Lunte und klingendes Spiel, durch das Peters-Thor, welches mit Chur-Fürstlichem Volcke besetzt war, hinaus zog. Davon begaben sich viele in Chur-Fürstliche Dienste, die übrigen aber musten vor dem Grimmischen Thore hinter dem Gottes-Acker einen Eid ablegen, sich wieder den König in Schweden, den Chur-Fürsten und dero Bundes-Verwandten weder in öffentlichen Kriegen, noch Rathschlägen ferner gebrauchen zu lassen, auch dero [1761] Land und Leuten weder durch sich selbst, oder durch ihre Anstifftung heimlich oder öffentlich keinen Schaden zufügen wollten.

Es muste auch dem Rathe die abgenommene Munition, Kraut und Loth wiedergegeben, und was die Soldaten, sonderlich die Officirer verzehrt hatten, denen Wirthen vor ihrem Abzuge baar bezahlt werden. Hierauf wurden sie von denen Chur-Sächsischen an den bestimmten Ort begleitet, die Kayserlichen und Ligistischen Officirer aber, wie auch etliche Jesuiten und Mönche, die aus der Schlacht entrunnen waren, u. sich in die Stadt in Sicherheit begeben hatten, wurden nebst drey groben Stücken und aller Bagage, weil dieselben im Vergleiche nicht beniemet, bis auf weitere Anordnung angehalten, endlich aber wieder loßgelassen, und auf freyen Fuß gestellet. Bey dem Abzuge derer Kayserlichen machten sich etliche verwegene Leute am Peters-Thore an sie, riessen die Weiber und Jungen von denen Pferden, und riten ihrer 30. davon, doch wurden sie bald von etlichen Chur-Fürstlichen Officirern zurück gehalten und abgetrieben.

Nach Mittage um 3. Uhr zogen vier Fahnen Chur-Sächsisches Fuß-Volck in die Stadt, blieben des Nachts über auf dem Marckte, u wurden des folgenden Tages nebst etlichen Reutern bey der Bürgerschafft einqvartirt. Der Chur-Fürst selbst gelange noch diesen Abend in der Stadt an, und rit des folgenden Tages in der Stadt herum,, besichtigte eines und das andere, sonderlich die Thore und Pasteyen, und fragte nach verschiedenen Dingen, machte auch hin und wieder Anordnung. Chron. Epp. Merseb. 46. §. 37. bey von Ludewig l. c. p. 539. Vogel l. c. pag. 455.

Weil nun in und nach der Belagerung die Thore lange zugehalten wurden, und währender Zeit weder Ab- noch Zufuhre war, entstund grosser Mangel an Lebens-Mitteln. Wozu noch kam, daß sehr vieles auf die einqvartirte Soldaten gieng. Vogel l. c. p. 456. Die verstorbene wurden Zeit währender Belagerung in und vor der Paulliner-Kirche und auf den Platz bey dem kleinen Fürsten-Collegio begraben. Vogel l. c.

Demnach auch dem Chur-Fürsten hinterbracht worden war, als hätte die hohe Schule, der Rath und Bürgerschafft bey Uebergabe der Stadt nicht allein ihre schuldige Pflicht nicht in Acht genommen, sondern auch den Haupt-Mann auf der Pleissenburg bereden helffen, daß er die Festung ohne alle Noth übergeben hätte, so empfand er solches sehr ungnädig, und ließ es so wohl der hohen Schule als dem Rathe ernstlich vorhalten, auch zugleich von ihnen begeren, daß sie innerhalb vier Stunden ihre Entschuldigunge darauf einbringen sollten. Nach dem man aber eine längere Frist, nehmlich einen Tag dazu anberaumt bekommen hatte, wurden so wichtige und bewegliche Gründe im Entschuldigungs-Schreiben angeführt, daß der Chur-Fürst sattsam vergnügt, und sich darauf wieder gnädigst gegen sie erklärte. Vogel l. c. p. 457.

Den 21. und 22. Septembr. ward durch gewisse Chur-Fürstliche abgeordnete eine scharffe Nachsuchung wegen derer hereingeflüchteten Kayserlichen und dererselben Sachen so wohl in der Stadt als bey der hohen Schule auf denen Collegiis gehalten, u. dasselbe, so irgendswo angetroffen ward, eingezogen, auch durch öffentlichen Trommel-Schlag bekannt gemacht, daß Niemand die noch vorhandenen Kayserlichen aufhalten, oder ihnen Unterschleiff verstatten sollte. Vogel l. c. p. 457. sq. In diesen [1762] Tagen ward auch so wohl von der hohen Schule als der Bürgerschafft eine ansehnliche Summe Geldes zusammen gebracht, und dem Chur-Fürsten zur Verehrung gereicht. Vogel l. c. p. 458.

Den 1. Octobr. zog die Bürgerschafft wieder auf, und die Defensioner, welche bisher die Thore besetzt gehalten hatten, wieder ab. So fieng man auch diesen Tag wieder an, die toden auf den Gottes-Acker zu begraben, und brachte ferner die Schantz-Körbe, welche die Kayserlichen vor denen Thoren gelassen hatten, in die Zwinger und um die Stadt, da sie sonderlich vom Peters-Thore an bis fast an die Hällische Pastey gesetzet wurden. Heidenreich p. 476. Vogel l. c. p. 460.

Den 2. Octobr. ward das Grimmische und Ranstädter Thor, welche bis daher geschlossen gewesen waren, wieder eröffnet, und auch die Michaels-Messe eingeläutet, die ie doch, wie bey solchen Umständen leichte zu vermuthen, ob sie wohl gantzer 4. Wochen währte, sehr schlecht war. Vogel l. c. p. 460. Nachgehends entstund eine gefährliche Seuche, welche viele Menschen hinraffte. Vogel l. c. p. 461.

Den 3. Nou. war wieder ein Erd-Beben, davon die Häuser sehr erschüttert, und die gantze Stadt rege wurde. Vogel l. c. p. 461. Den 11. dieses Monaths ließ der Rath auf Anhalten der Bürgerschafft anfangen, die Wasser-Künste vor dem Peters-Thore wieder zu bauen, welche der Feind verwüstet hatte. Vogel l. c. p. 461.

Den 10. Dec. vermehrte der Rath die ehe Mahls wegen derer gemeinen Stadt-Wachen aufgesetze Verordnung, und ließ sie bekannt machen. Vogel l. c. p. 461. seq. In eben diesem Monathe kam der König in Schweden nach Leipzig und begab sich auf die Pleissenburg, ward auch so wohl von der hohen Schule als dem Rathe unterthänigst bewillkommet, auch von der erstern mit einer schwartz sammetnen und mit starcken goldenen Buckeln und Clausuren beschlagenen Bibel 85. Thaler werth, von diesem aber mit einer silbernen Güß-Kanne und grossem Becken auch zwey hohen silbernen Leuchtern 200. Thaler werth beschencket. Vogel l. c. p. 464.

Den 3. Ian. des 1632. Jahres kam ein Geschrey aus, wie der Kayserliche Feld-Herr Graf Pappenheim mit einem flügenden Heere fast bis nach Halle gestreifft hätte, welches die gantze Stadt in grosse Furcht und Schröcken setzte, auch verursachte, daß das Peters-Thor gesperret, und die Brücke vor dem Peters-Thore abgetragen ward. Vogel l. c. p. 464. Den 11. Mertz ward denen Thomas-Schülern der Schüß-Graben oder Thomas-Zwinger zur Wohnung eingeräumt, weil kurtz nach einander viele in der Schule eines jählingen Todes gestorben waren. Vogel l. c. p. 464.

Den 3.(?) Iun. dieses Jahres lieff aber Mahls Nachricht ein, wie der Graf Pappenheim mit 10000. Mann bey Mühlhausen angelanget wäre, und bis Leipzig zu streiffen in Willens hätte; des Wegen sich viele fertig machten, sich bey Annäherung des Feindes an sichere Oerter zu begeben. Vogel l. c. p. 465. Bald darauf ward von der Bürgerschafft vor 15000. Mann ankommende Schweden Prouiant und andere Lebens-Mittel aufzubringen begeret, auch des Wegen Anordnung gemacht, alles von denen Bürgern und Einwohnern angeschafft, auch Commiss Geld eingesammelt, und denen im Anzuge begrieffenen Völckern entgegen geschickt; [1763] wodurch denn die Stadt vor der Einqvartierung befreyet ward. Vogel l. c.

Weil sich auch im May-Monathe die Pestilentz geäussert, und angefangen hatte, ließ der Rath das Lazareth ausbessern, und eröffnen, auch einen Seelsorger, Artzt und Balbier annehmen, und erhalten. Weil es aber dem Rathe bey diesen kümmerlichen Zeiten alleine zu schwer fallen sollte, wurden den 8. Iulii die Einwohner und Bürger in denen Kirchen nach der Predigt beweglich ermahnet, daß sie alle Sonn- und Frey-Tage in die Taffeln an denen Kirch-Thüren etwas einlegen mögten. Vogel l. c. p. 465. Im Auguste wütete die Pest am hefftigsten, und raffte unter andern auch vier Lazareth-Prediger hin. Vogel l. c. p. 465. seq.

Im Iulio lieffen wieder unterschiedliche böse Posten wegen des feindlichen Einfalls ein, darüber grosse Furcht in Leipuig entstund, und die Thor-Leute und Vorstädter das ihrige in die Stadt fleheten, auch vom 16. August an das Peters- und Hällische Thor zugehalten wurden. Ueber dieses ward die Bürgerschafft aus allen vier Viertheilen gemustert, und ein Befehl aufgehangen, daß sich kein Bürger ohne Erlaubniß aus der Stadt begeben sollte. Weiter vermahnte man das Volck ernstlich zum Gebete und fleißigen Kirchen gehen. Hiernächst ward dem Land-Volcke, von welchem da Mahls viele in die Stadt geflüchtet waren, angesagt, sich mit Ober- und Unter-Gewehre gefast zu halten, wie denn auch den 22. August viele gemustert wurden. Vogel l. c. p. 466.

Den 21. Aug. lieff Bericht ein, daß Zwickau übergegangen, und des Tages darauf viele Städte und Dörffer vom Feinde eingeäschert worden wären, welche Zeitung die Furcht verneuerte, und um so vielmehr vergrösserte, da die Schwedische Kriegs-Macht in Francken, die Chur-Sächsische aber in Schlesien stund, und man sich der schleunigen Hülffe von keiner von beyden getrösten konnte. Vogel l. c. Den 28. dieses Monaths kamen 50. Bauern unter das Leipzigische Defensions-Werck gehörig in die Stadt, wurden im Thomas-Schüß-Graben einqvartieret, den Tag darauf mit denen andern Defensionern gemustert, und folgende Tage mit und neben der Bürgerschafft auf die Wache geführet. Vogel l. c. p. 466.

Den 15. Septembr. wurden von der Pleissenburg 13. grosse Stücke, 3. grosse und 4. kleine Feuer-Mörser sammt 40. beladenen Munition-Wagen unter Begleitung 150. Mann aus dasigem Defensions-Wercke nach Torgau abgeführt. Vogel l. c. p. 476. Den 25. Sept. kam Kundschafft, wie der Herzog von Friedland, sonst Wallenstein genannt, nebst dem General Holcken vor Zwickau gerückt wären, und den Grafen von Pappenheim erwarteten, welcher zu dem General Holcken stossen, und hernach Leipzig angegrieffen werden sollte. Hierdurch entstund aber Mahls ein grosses Schröcken unter denen Leuten, daß auch den 29. Sept. viele Kauff-Leute ihre Waaren einpackten, und etliche 1000. Centner Guts aus Leipzig an sichere Oerter führen und bringen liessen. Vogel l. c.

Da nun die Zeiten immer gefährlicher und besorglicher wurden, kam der Rath fast täglich zusammen, und pflog Unterredung, wie man sich bey solchem Zustande verhalten sollte, ließ auch zu Ausgange des Septembers alle Bürger aufs Rath-Haus fordern, und gab ihnen gewisse [1764] Anweisung. Weil auch in solchen Fällen nicht möglich, daß die Bürgerschafft so bald zusammen gebracht werden konnte, ward ihr verstattet, einen Ausschuß zu machen, und aus iedem Vierteile vier Mann zu erwählen, die auf den Noth-Fall in wichtigen und der Stadt Wohlfahrt betreffenden Sachen wegen der gesammten Bürgerschafft erscheinen, des Raths Meynung anhören, betrachten, und ein gesammtes Gut-Achten darauf ertheilen sollten. Dieses nahm die Bürgerschafft mit Dancke an, und erwählte aus iedem Viertheile vier Personen, welche man hernach die Sechszehner oder der Bürgerschafft Deputirte nannte. Es wurden auch dieselben von der Bürgerschafft dem Rathe vorgestellet, und ihnen eine wöchentliche Besoldung ausgesetzt, auch sie vom Rathe zu solchem Amte bestätiget, und ihnen versprochen, sie auf alle begebende Fälle in Schutz zu nehmen. Vogel l. c.

In dem dieses vorgegangen war, kam wieder eine traurige Nachricht. Doch ward dem ungeachtet die Michaels-Messe eingeläutet, aber nicht gehalten. Im Mittelst wurden die Wachen in denen Thoren gestärcket, und alle Zeit zwey Viertheile zugleich aufgeführt. Vogel l. c. Den 8. Octobr. kam Zeitung, daß Freyberg an den General-Feld-Marschall Holcken übergegangen sey und dieser nunmehro seinen Weg nach Leipzig richte. Folgende Tage brachten andere Briefe mit, daß der Herzog von Friedland gleiches in Willens habe. Nunmehro konnte die Stadt leichte abnehmen, daß es ihr wieder gelten sollte. Der Chur-Fürst hatte die Einwohner auch schon unter dem 20. Aug. und 28. Sept. gewarnet, und befohlen, daß sie treulich handeln, und Niemanden die Stadt öffnen, auch sich nach aller Möglichkeit halten sollten.

Man stellte sich auch bey so betrübten Zeitungen in gute Bereitschafft, besserte die Brust-Wehren aus, nahm junge Pursche an, und machte eine Eintheilung derer Posten. Den 15. Octobr. kam vieles Land-Volck aus der umherliegenden Gegend in der Stadt an; hingegen wurden selbigen Tag noch viele Güter gegen Wittenberg und Magdeburg geschafft. Den folgenden Tag liessen sich schon einige feindliche vorausgeschickte Parteien auf denen nächsten Dörffern um die Stadt sehen, welche aller Hand Feindseligkeiten ausübten, die Pferde ausspanneten, wen sie auf der Strasse ertappten, übel handelten, ja, sich auch so gar in die nahe liegenden Vorwercke machten, und dieselben plünderten.

So sprengeten sie auch etliche Personen und unter andern einen Leipziger Kauff-Mann und eines Bürgers Sohn, die nach Altenburg reiten wollten, hart vor der Stadt an, und nahmen sie gefangen. Zwar wurden ihnen gleich einige Musquetirer nachgeschickt, die sie aber, weil sie nicht Stand hielten, nicht einhohlen konnten. Den 17. früh zwischen 7. und 8. Uhr sahe man verschieden Trouppen Reuter im freyen Felde in Schlacht-Ordnung, welche die Strassen um die Stadt Rings herum beriten, und bis an die Vorstädte Schild-Wachen setzten, daß Niemand sicher aus- oder einkommen konnte. Darauf wurden alle Thore gesperret, die Wachen verdoppelt, und im Zwinger und auf denen Pasteyen zur Gegenwehr gute Anstallt gemacht.

Den 18. dieses Monaths zeigten sich wieder einige, doch [1765] stärckere Parteien als des vorigen Tages, welche die umliegenden Dörffer auf das äusserste plünderten, und viele in Brand steckten. Gegen Mittag schickte der Herzog von Friedland einen Trompeter vor das Grimmische Thor, welcher die Stadt auffordern sollte. Hierauf wurden etliche höhere Kriegs-Bedienten abgeordnet, und durch die Pforte zum Thore hinaus gelassen, welche des Trompeters Anbringen erst mündlich vernehmen sollten. Nach diesem ward er mit verbundenen Augen zum Ranstädter Thore hinein geführet, und aufs Rath-Haus begleitet, da er denn sein Anbringen heraus sagte, und zwey Schreiben, deren eines an den Rath, das andere an den Chur-Sächsischen Commendanten dieser Stadt überschrieben war, überlieferte.

Das erste ward vom Rathe so gleich erbrochen, und war dieses Inhalts: Der Herzog von Friedland wollte sich versehen, es werde sich die Stadt Leipzig gleich, wie andere Städte gethan hätten, unverweigerlich in Kayserlichen Gehorsam ergeben; als bald 200. Soldaten vom Hatzfeldischen Regimente zur Besatzung auf die Festung einnehmen, und sich denen Kayserlichen Waffen keines Weges wiedersetzen. Sollte aber wieder Vermuthen dergleichen nicht geschehen, und Anlaß gegeben werden, daß sich das gantze Kriegs-Heer zu und um Altenburg daher begeben müste, so sollte mit Leipzig so verfahren werden, daß das gantze Römische Reich ein Beyspiel daran nehmen sollte. Das andere ward dem Haupt-Manne auf dem Schlosse zugeschickt, von ihm aber, weil sein Name nicht darauf stund, er auch nicht Commendante in der Stadt war, nicht angenommen, sondern unerbrochen zurück gegeben.

Darauf ließ der Rath nach gepflogener Unterredung und Berathschlagung mit denen Abgeordneten der Bürgerschafft gegen Abend den Trompeter mit dieser Antwort wieder abfertigen: es wäre der Rath und die Bürgerschafft dem Chur-Fürsten mit Eid und Pflichten zugethan, und könnten sich demnach ohne Vorwissen desselben zu nichts verstehen. So wäre auch das Schloß ein von der Stadt gantz abgesondertes Werck, so einen eigenen vom Chur-Fürsten dahin verordneten Haupt-Mann hätte, welcher sich von der Stadt nicht vorschreiben liesse. Sie hätten ihm zwar das an N. N. Chur-Fürstl. Sächs. Commandeur und Officirer überschriebene Schreiben durch zwey Abgeordnete ihres Mittels überliefern lassen, er hätte es aber aus vorangezogenen Ursachen nicht annehmen wollen. Sie schickten es des Wegen unerbrochen wieder, mit unterthänigster Bitte, der Herzog mögte mit dieser Erklärung zu Frieden seyn.

Weil aber der Generalissimus keine gefällige Erklärung erlangte, verstärckte sich dessen Reuterey den 19. Octobr. mehr und mehr, nahete sich hart zu denen Vorstädten, und stellte Schild-Wachen davor, schickte auch den gefangenen Bürgers-Sohn hinein, sein und des Kauff-Manns, wie auch anderer gefangenen Löse-Geld abzuholen. Unter dessen setzte der Feind sein Vorhaben fort, und schloß die Stadt immer enger ein. Dieses zu verwehren geschahen so wohl von der Festung als von denen Pasteyen aus denen grossen Stücken und Doppelhacken viele Schüsse hinaus, und wurden etliche vom Feinde erleget. Nach Mittage um 2. Uhr kam vorgedachter Trompeter [1766] wieder hinein, und that seinen Vortrag mündlich, ließ sich auch dabey aller Hand grosser Bedrohungen vernehmen, wo man sich ferner weigern würde. Der Rath aber blieb standhafft bey seiner ersten Erklärung, und schickte den Trompeter nach fünf Uhr mit abschlägiger Antwort wieder hinaus.

Eine Stunde zuvor wurden etliche zwantzig Reuter und achtzig Musquetirer hinaus geschickt, welche zwischen dem Gottes-Acker und dem nächsten Kohl-Garten mit dem Feinde in ein Gefechte geriethen, auch etliche von demselben so weit brachten, daß sie sich zurücke zühen musten. Die aus der Stadt setzten denen flüchtigen nach, zogen sich aber endlich, als fünf starcke Parteien Reuter zum Vorscheine kamen und ihnen hefftig zusetzten, weil sie sich zu schwach befanden, und sich guten Theils verschossen hatten, auch nach vierstündigem Gefechte ziemlich abgemattet waren, in guter Ordnung ohne Verlust eines Mannes wieder zurück. Ob sich auch wohl der Feind unterstund, sie zu verfolgen, so ward doch von denen Pasteyen und Wällen so starck unter ihn gefeuert, daß er weichen muste; wie wohl er vor seinem Abzuge noch ein wohl erbautes Vorwerg mit vielen hundet Schocken Getraide in Brand steckte.

Den 20. Octobr. zogen sich die feindlichen Hauffen, welche bisher die Stadt Rings herum berennet hatten, auf der Höhe über dem Rubethe zwischen Schönfeld und denen Kohl-Gärten zusammen, huben die hin und wieder an denen Strassen und im Felde ausgestellten Schild-Wachen auf, und stellten sich, als wenn sie die Einschlüssung gar aufheben, und ohne fernere Feindseligkeit abzühen wollten; Massen sich das eine Regiment nach der Hällischen, das andere nach der Wurtzenischen Strasse wendete, und in guter Ordnung fortzog.

Weil sich nun nach Mittage fast Niemand mehr vom Feinde blicken ließ, man auch in der Hoffnung stund, er würde Entsatz mercken, und dessen nicht erwarten wollen, so lieffen die Bauers- und Thor-Leute welchen auf allen Fall zur Beschützung einige Musquetiers zugeordnet wurden, hinaus, Theils dem im Kohl-Garten entstandenen Brande zu wehren, Theils auch Kraut, Rüben, Möhren, Heu, Stroh und andere Lebens-Mittel herein zu hohlen, welches sie auch ohne einige Abwehrung vom Feinde verrichten konnten.

Am folgenden Sonntage als am 21. Octobr. ließ sich der Feind wieder von ferne sehen und hören. Der Gottes-Dienst ward zwar in beyden Kirchen mit gebührlicher Andacht verrichtet, in dessen aber gleichwohl die Posten um die Stadt auf denen Pasteien und Mauern, so viel immer möglich, besetzt. Um neun Uhr nach gehaltener Früh-Predigt sahe man die gantze Reuterey und das Fuß-Volck mit vielem Geschütze, Feuer-Mörsern und einer unsäglichen Menge Munition und Bagage-Wagen ankommen, welche nicht allein die gantze Stadt umzogen, sondern sich auch derselben in aller Eil näherten, und ungeachtet man ihnen so wohl von der Pleissenburg, als aus der Stadt mit starckem Feuer aus Stücken, Doppelhacken und Musqueten zusetzte, und sie dadurch abzuhalten vermeynte, sich Theils in und hinter dem Gottes-Acker, Theils hinter dem noch stehenden Mauer-Wercke derer vor einem Jahre abgebrannten Vorstädte, und denen wieder aufgebaueten Häusern, [1767] verschantzten, und zu Pflantzung des groben Geschützes Batterien aufwurffen.

Unter dessen wurden in der Stadt die Seiger aufgezogen, und alles Geläute bis nach Uebergabe eingestellet; hingegen zum Wiederstande und sich bis auf den letzten Mann zu halten Anstallt gemacht. Um den Mittag fiengen die belagerten und die Belagerer an, einander starck mit Musqueten zu begrüssen.

Im Mittelst schickte der Feind diesen Tag vor und nach Mittage zwey Trompeter in die Stadt, welche in der Rath-Stube verhört wurden. Beyder Anbringen war einerley; nehmlich, es sollte sich der Rath und die Bürgerschafft erklären, die Stadt aufzugeben; wiedrigen Falls sollte dieselbe mit Feuer geängstigt, und keines Menschen verschont werden. Sie wurden unter dessen in der Steuer-Stube behalten, und mit schrifftlicher Antwort an den Herzog von Friedland wieder abgefertigt. Gegen Abend um fünf Uhr kam der dritte Trompeter, und forderte die Stadt noch Mahls gar beweglich auf, mit angehängter Bedrohung, woferne sie sie nicht als bald ergeben, und billige Vergleichungs-Mittel anehmen, sondern es auf das äusserste ankommen lassen würde, sollte nach derselben Eroberung alles niedergemacht, auch darunter des Kindes im Mutter-Leibe nicht verschont, ja so gar endlich die Stadt geplündert, und in Brand gesteckt werden.

Als aber wieder kein annehmlicher Entschluß erfolgen wollte, setzte man der Stadt viel härter zu, und warff noch selbigen Abends, wie auch die Nacht über etliche dreyßig grosse Granaten und Feuer-Kugeln zu sechs und dreyßig Pfunden schwer in die Stadt, welche auch in der Grimmischen Gasse, dem Schuster Gäßgen und der Reichs-Strasse zündeten; doch ward es durch die gute Anordnung nebst göttlicher Hülffe bald wieder gelöschet.

In dieser Nacht fuhr auch der Feind mit denen Lauff-Graben eifrig fort, ließ in denen Gärten derer Vorstädte etliche Bettungen vor die Stücke aufwerffen, das grobe Geschütz pflantzen, und alles zum Sturme fertig machen. Es war also kein Zweifel, woferne man sich nicht zum Vergleiche bequemt hätte, daß den folgenden Tag die Wercke wieder gelegt und die Stadt mit stürmender Hand eingenommen worden seyn würden, worauf sich auch die Soldaten wegen der guten Beute grosse Hoffnung machten.

Als man nun den Ernst vor Augen sahe, und zugleich betrachtete, wie es unmöglich wäre, dem so mächtigen Feinde länger zu wiederstehen; sinte Mahl nicht nur die Bürgerschafft dieses Jahr über durch die wütende Pest starck geschwächt worden war, sondern auch viele derselbigen mit denen ihrigen aus Furcht des Krieges ausgewichen waren, und sich an sichere Oerter begeben hatten. Zu dem auch der Haupt-Mann auf der Pleissenburg als bald die Defensioner zu sich auf das Schloß erforderte, über dieses auch schon an Lebens-Mitteln Mangel vorfiell; so ward noch selbige Nacht ein Trommel-Schläger an den General Holcken abgefertiget und schrifftlich gebeten, daß man doch mit Feuer-einwerffen inne halten, und einen billigen Vergleich treffen mögte.

Dieser kam den 22. Octobr. früh nach drey Uhr nebst einem Trompeter wieder an die Stadt, und brachte vom Generale ein Schreiben dieses Inhalts mit sich: demnach es der Rath und die Bürgerschafft ungeachtet des viele Erinnerns so weit hätten [1768] kommen lassen, daß die Lauff-Graben gemacht, die Stück-Bettungen verfertiget, und die Stücke gepflantzet wären, so wäre er fast dahin geneigt, nunmehro mit der Schärffe zu verfahren; ie doch wollte er, woferne der Rath gegen sieben Uhr mit gnugsamer Vollmacht bey ihm im Quartire erscheinen, und gegen neun Uhr auf geschlossenen Vergleich die Stadt übergeben wollte, so lange Befehl ertheilen, daß man mit Schüssen inne halten sollte.

Auf diese Erklärung fuhren endlich die von der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft Gevollmächtigte in zwey Kutschen in des gedachten Generals Haupt-Quartir, und schlossen folgenden Vergleich:

„1.) Sollte denen Bürgern und Einwohnern, welche sich bey dermahliger Einschlüssung und Belagerung zur Beschützung der Stadt gebrauchen lassen, selbige Beschützung keines Weges zur Gefahr gereichen. 2.) Sollten die Bürger demjenigen Volcke, so nunmehro vom Herzoge zu Mecklenburg und Friedland zur Besatzung in die Stadt gelegt würde, mehr nicht, als Servis zu geben schuldig seyn, und ihnen die Unterhaltung von denen Dörffern verschafft, sie aber sonst in guter Zucht gehalten, und ihnen nicht nachgesehen werden, die Wirthe über dasjenige, so ihnen verordnet worden, zu beschweren. 3.) Sollten die hohe Schule, Rath und Bürgerschafft ihren Begnadigungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Uebungen und Freyheiten, auch der Glaubens-Uebung unverändert und unverrückt gelassen auch keiner dawider beschwert werden. 4.) Sollten die hohe Schule, Rath und Bürgerschafft mit andern Pflichten, als sie allbereit auf sich hätten, nicht belegt werden. 5.) Sollten die Bürger ihr Gewehr auf das Rath-Haus geben, und der Rath selbiges in Verwahrung nehmen. 6.) Sollte dem Rathe seine Munition, wie er solche bisher gehabt hätte, ie doch anders nicht als zu der Stadt Beschützung, in gleichen der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft ihre Glocken, sie mögten seyn, wo sie wollten, gelassen werden, und sich Niemand dererselben anmassen. 7.) Sollten von der eingelegten Besatzung keine Häuser geschleifft auch das Chur-Sächsische Amt-Haus in seinem Wesen gelassen werden. 8.) Sollten der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft ihre Einkünffte, wie sie dieselben bis her und vor diesem gehabt hätten, verbleiben, und sie in deren Einhebung nicht gestöhrt werden. 9.) Was sich bey dieser Zeit vom Land-Volcke geist- und weltlichen Standes mit denen Seinigen in die Stadt begeben hätte, dem sollte ein freyer Ab- und Zu-Zug, wie auch denenjenigen, welche sich wegen der Pest und anderer Gefahr aus der Stadt begeben hätten, es mögten dieselbe hohe Schul-Verwandten, bürgerlichen, oder andern Standes seyn, nebst allem, was sie bey sich hätten, sicher hin- und wieder zu reisen verstattet, auch denen Bürgern und Handels Leuten in Verschickung ihrer Waaren keine Hinderung zugezogen werden. 10.) Sollte auch der eingelegten Besatzung und deren Befehls-Habern nicht nachgesehen; und zugelassen werden, die hohen Schul-Verwandten, Bürger und andere Einwohner zu plündern, oder sie mit einiger Auflage und dergleichen Bedrückung zu beschweren. 11.) Die [1769] Einquartirung der Besatzung sollte von dem Rathe bis nach Eroberung des Schlosses verrichtet, hernach aber die Besatzung in das Schloß gelegt, und die Stadt gäntzlich damit verschont werden. 12.) Die Schlüssel der Stadt-Thore sollten Vermöge der Stadt-Freyheiten der Rath und der Commendante zugleich in Verwahrung haben. 13.) Versprächen die hohe Schule, der Rath und die Bürgerschafft alle verdächtige Handlungen abzustellen, und sich treulich und aufrichtig gegen die Kayserliche Besatzung und Volck zu verhalten, und sollten dieselben so gleich eingenommen werden.“

Um neun Uhr kamen die abgeordneten mit einem Quartir-Meister wieder zurück in die Stadt. Bald darauf ward der getroffene Vergleich bekannt gemacht, und hernach der gesammten Bürgerschafft vorgelesen. Inzwischen nahm der Haupt-Mann auf der Pleissenburg die Defensioner und Hand-Wercks-Pursche, welche sich, ehe der Vergleich getroffen ward, mehren Theils bey der Stadt gebrauchen liessen, zu sich in die Festung.

Darauf zog noch selbigen Mittages der Kayserliche General Holcke mit tausend Mann zu Fusse und zwey Compagnien Reutern nebst vielen hohen u. vornehmen Officirern und vier halben Carthaunen in die Stadt. Gegen Abend ward die Pleissenburg aufgefordert, und eingeschlossen, auch, weil sie sich nicht alsbald ergeben wollte, zur Belagerung der Anfang gemacht, und im Petriner-Collegio alle Gelegenheit wohl abgesehen. Darauf wurden also bald die Stücke vor die Festung gepflantzt, und selbige gantze Nacht daran gearbeitet, wozu denn die vom Lande in die Stadt geflüchtete Bauern mit ihren Pferden alle Hülffe thun, von denen Gassen, aus denen Gast-Höfen und andern Häusern Mist und andere Zubehörung, welche zu Füllung lediger Fässer und Aufwerffung verschiedener Batterien gebraucht ward, zuführen musten.

Es wurden auch zweyhundert Küraßirer nebst etlichen hundert Musquetirern sich auf dem Marckte in Bereitschafft zu halten befehligt. Unter dessen ließ der Haupt-Mann auf der Festung diesen gantzen Tag und die gantze Nacht unaufhörlich aus denen Stücken feuern, konnte dadurch aber doch denen Feinden das approchiren nicht verwehren.

Den 23. Octobr. liessen die Kayserlichen bey anbrechendem Tage die Festung an drey Orten gewaltig beschüssen, und die Brustwehren, Blatten und Schuß-Löcher bald Anfangs so gewaltig durchlöchern, daß darauf, wie fast auf derselben gantzen Seite, Niemand mehr sicher war. Im Mittelst ward die Festung zu verschiedenen Mahlen aufgefordert, und unter andern auch diese Bedrohung gethan: Im Falle des Verzugs sollten alle Güter derer Defensioner und Bürger, die in der Festung wären, Preis gegeben, ihre Weiber und Kinder vor die Festung geführet, vor das Geschütz gestellet, und, wo die Gefahr am grössesten seyn würde, zu graben und schantzen angetrieben, in Verweigerung dessen aber vor ihren Augen geschändet, niedergemacht und in Stücken gehauen, ihre Häuser geplündert, und in Brand gesteckt, ja auch sie selbst nach Eroberung des Schlosses umgebracht, und der Haupt-Mann andern zum Beyspiele über die Mauern heraus gehangen werden.

Als nun der Haupt-Mann den Ernst sahe fieng er zu Mittage an zum Vergleiche zu schreiten, [1770] und übergab noch selbigen Tages die Festung. Gegen Abend um vier Uhr zog er mit der Besatzung und Defension-Fahne, mit Sack und Pack, flügender Fahne, Ober- und Unter-Gewehr und brennender Lunte von der Festung herunter auf den Marckt, da er wieder Vermuthen die Compagnie auseinander lassen, die Fahne von der Stange reissen, und die vom Lande anwesende Defensioner das Ober-Gewehr niederlegen müssen, die Bürger aber, welche mit darunter gestanden, ihr Ober- und Unter-Gewehr mit nach Hause nehmen durfften. Dem Haupt-Manne kostete es hernach das Leben, weil er die ihm schon zum andern Mahle anvertrauete Festung ohne Noth, wieder Willen einiger unter ihm stehenden Officirer, da er an keinem Dinge Mangel gehabt, auch der Feind sich nicht zum Sturme bereitet hatte, und er über dieses auf gewissen Entsatz vertröstet worden war.

Hingegen wurden nunmehro zwey Holckische Compagnien zu Fusse unter dem Haupt-Manne George Räd in die Festung gelegt. Das andere Volck aber, wie auch die Reuterey noch selbigen Abend aus der Stadt geführet, und Theils in die Vorstädte, Theils in die umliegenden Dörffer einquartieret. Vogel l. c. p. 476. seqq. Zeiller Topogr. Sax. sup. p. 124.

In diesem und folgenden Tagen wurden vor der Pleissenburg alle Plancken, die bey der Wache, wie auch etliche Wohnhäuser, in gleichen ein Stück von der Futter-Mauer, so über den Graben herauf stund, wie auch ein Theil vom Land-Hofe abgetragen, und alles vor der Festung eben gemacht, damit man desto besser heraus schüssen, und sich kein Feind nahe hinzu machen dürffte. Weil auch nachgehends einige, sonderlich ums Schloß gelegene Häuser von denen Kayserlichen geplündert worden waren, ließ der Feld-Marschall den folgenden Tag solches bey Leib- und Lebens-Straffe durch öffentlichen Trommel-Schlag verbieten. Vogel l. c. p. 482.

Den 24. Octobr. ließ er bey dem Rathe anbringen: a) Daß alle Pferde, welche nicht dem Rathe und der Bürgerschafft zuständig wären, angezeigt und heraus gegeben würden; b) Daß alle Schwedische und Sächsische Krieges-Bedienten, welche sich in der Stadt befinden mögten, zu melden wären. c) Daß man treulich berichtete und nicht im geringsten verschwiege, wo derer Städte Augspurg, Nürnberg und anderer, die sich nicht unter Kayserlichen Gehorsam begeben hätten, zugehörige Güter anzutreffen wären. d) Daß man dem Generalissimo mit einem ansehnlichen Praesente des Raths beywohnender Discretion und hergebrachtem Kriegs-Gebrauche nach ungesäumt begegnete.

Es muste auch der Rath, weil es dem getroffenen Vergleiche nicht zu wieder war, alles eingehen. Da man aber um Bericht bat, was und wie hoch wohl das begerte Geschencke seyn sollte, erhielt man zur Antwort, funffzig tausend Reichs-Thaler: Ob man auch wohl der Stadt Unvermögen vorschützte, und inständig um Nachlaß anhielt, konnte man doch nicht das geringste erlangen. Es waren also der Rath und die sechzehn Männer, nebst der hohen Schule, welche sich der Stadt nach allem Vermögen mit an die Hand zu gehen erboten hatte, Tag und Nacht äusserst bemühet, das verlangte aufzubringen, und brachten, da es am Gelde mangelte, viel Geschmeide, auch golden und silbern Geschirr zusammen. [1771] Weil aber doch noch funfzehn tausend Reichs-Thaler rückständig blieben, stellten sie darüber eine Verschreibung von sich. Eben diesen Tag ließ auch der General-Feld-Marschall ein gedrucktes Patent bekannt machen, darinnen er denen hin und wieder reisenden sicher Geleite versprach und verstattete. Vogel l. c. p. 482.

Den 30. Octobr. ward allen Kayserlichen, die sich noch in Leipzig befanden, angedeutet und durch öffentlichen Trommel-Schlag bekannt gemacht, sich um zwölf Uhr in das Lager zu verfügen, worauf denn auch der Aufbruch also bald erfolgte, und alle zusammen, ausser drey hundert Mann zu Fusse, welche zur Besatzung in der Festung blieben, abzogen. Zu Unterhaltung derer hinterbliebenen aber ward dem Rathe anbefohlen, täglich vor ieden 2. Pfund Brod, eben so viel Fleisch, und zwey Kannen Bier zu liefern. Vogel l. c. p. 483.

Als nachgehends das bekannte Treffen vor Lützen vorgefallen war, kamen viele flüchtige Soldaten und unter solchen auch viele hohe und vornehme Befehlshaber, auch der Herzog von Friedland selbst nach Leipzig, und war dieselbe gantze Nacht und folgenden Tag ein unaufhörlich reiten, fahren und lauffen von beschädigten und gesunden, u. waren alle Häuser der Stadt, sonderlich aber derer Barbirer der Massen voll, daß man nicht mehr wuste, wo man mit allen hin sollte. Vogel l. c. p. 489.

Den 7. Nou. früh Morgens kamen noch 40. Compagnien Fuß-Volck, die ie doch nicht mehr als 1500. Mann betrugen, sammt vieler Bagage, zwey Stücken und sechs Feuer-Mörsern in guter Ordnung daselbst ein, und zogen auf den Marckt, wo sie in Bereitschafft gestellt wurden. Die meiste Reuterey aber durffte nicht in die Stadt, sondern muste sich in denen Vorstädten halten, daselbst sammeln. Beyden muste die Bürgerschafft Qvartir, Futter und Mahl geben, und waren alle Häuser und Gassen so voller Soldaten und Pferde, daß sich fast Niemand regen konnte. Daher ließ es sich auch zu grosser Bedrängniß an; sinte Mahl die einqvartirten Soldaten die Wirthe und Bürger über die Masse ängstigten, und an etlichen Orten gar plünderten. Zu geschweigen, daß zuvor schon grosse Noth wegen der eingerissenen Pest und Theurung in der Stadt war. Vogel l. c. p. 489. seq.

Ob man nun wohl vermuthete, es würden sich die Kayserlichen hier wieder sammeln, und aufs neue setzen; so erfolgte doch noch selbigen Abend vom Herzoge von Friedland schleuniger Befehl zum Aufbruche. Der General Holck stellte darauf dem Rathe die Thor-Schlüssel wieder zu, mit Vermelden, wie er hoffte, daß er seinem gethanen Versprechen als ein Cavallier nachgekommen sey, und es mit der Stadt so gemachet habe, daß sie ihm alles gute nachsagen, auch seiner im besten gedencken würde. Darauf ward die Pleissenburg unter Aufsicht des obersten Wach-Meisters Melchior Mosers mit sechs bis sieben hundert Mann besetzt gehalten, und ihm zugleich die Stadt nebst der Bürgerschaft zu beschützen aufgetragen.

So führten auch die Kayserlichen alle beschädigten und toden Officirer mit sich hinweg, die Croaten aber steckten vor ihrem Abschiede noch das Holtz im Flöß-Graben in Brand, dadurch 500. Clafftern von der Flamme verzehrt wurden. Den 9. Nou. kamen aber Mahls viele beschädigte und verwundete von denen Kayserlichen daselbst an. Den [1772] 10. dieses Monaths war es vor Mittage gantz stille, aber ein grosser Nebel, und erlangten der Rath und die Bürgerschafft bey dem Commendanten auf der Pleissenburg, daß das Ranstädter und Grimmische Thor wieder eröffnet, und mit Soldaten und Bürgern besetzt würde. Das Ranstädter Thor ward zuerst eröffnet, aber auf ergangenen Befehl nach 12. Uhr wieder geschlossen, und nur das Grimmische Thor offen gelassen.

Zu Mittage zwischen 12. und 1. Uhr liessen sich 10. Chur-Fürstliche Reuter zwischen dem Grimmischen und Peters-Thore sehen, welche der Grimmischen Pastey gegen über von einem Wagen, welcher Holtz hohlen sollte, drey Pferde ausspannten, und einen Kayserlichen Musquetirer, der den Wagen begleitete, niederschossen. Darauf rannten sie sporenstreichs nach dem Grimmischen Thore zu, und wurden, nach dem sie sich vor Kayserliche ausgegeben hatten, hinein gelassen. Als sie nun unter das Thor gekommen waren, und die Kayserlichen, von welchen da Mahls nebst einigen Bürgern nur viere im Thore die Wache hielten, und bey dem Feuer sassen, niedergemacht hatten, drungen sie eilends in die Stadt hinein, und rannten, in dem ihnen imer mehr und mehr folgten, durch alle Gassen, da sie denn die Kayserlichen Soldaten, welche sie antraffen, Theils niederschossen, Theils mit Holtz-Aexten und Knütteln todschlugen, splitternackend auszogen, auf einen Leiter-Wagen wurffen, und in Hällischen Zimmer-Hof führten, wo sie begraben wurden; doch ward denen verwundeten Qvartir gegeben. Vogel l. c. p. 491.

Im Mittelst musten etliche Dragoner die Wache gegen die Pleissenburg, zu Verhütung eines Ausfalls, bestellen, bis folgenden Tages etliche hundert Musquetirer und der Oberste Löse[…] mit seinem Regimente, auch kurtz hernach der Schwedische General von Kniphausen mit zwey Regimentern zu Fusse anlangte. Es ward aber noch selbigen Abend ein Trompeter vor die Pleissenburg geschickt, sie aufzufordern; dem ie doch abschlägige Antwort ertheilet ward. Demnach fieng man alsbald an, sich einzugraben, und bediente sich in Ermanglung des Geschützes derer grossen Stücke des Raths.

Man machte darauf den 11. Nou. den Anfang die Festung zu beschüssen. Es liessen sich aber die belagerten gleich Falls nicht faul finden, sondern feuerten fast unaufhörlich aus denen groben Stücken, Doppelhacken und Musqueten auf die Stadt und die nahe angelegenen Häuser, sonderlich auch auf die Batterien und die dahinter liegenden Chur-Sächsischen Soldaten. Man forderte den 12. Nou. die Festung zum andern Mahle durch einen Trommel-Schläger auf, erhielt aber zur Antwort: Sie wären dieselbe aufzugeben noch zur Zeit nicht gesinnet. Man mögte also noch in Ruhe stehen, bis irgend auf Fastnachten und hernach wieder anfragen. Sie wollten sich als Soldaten erweisen, und ihr bestes thun, der Feind mögte gleiches in Acht nehmen.

Darauf fuhr man auf beyden Seiten mit schüssen fort, und auf dem Schlosse wurden die groben Stücken in die Höhe gebracht, damit man der Stadt desto härter zusetzen mögte. Zur Nacht thaten die belagerten durch die Hinter-Pforte aus dem Schlosse einen Ausfall in die Thomas-Mühle, aus welcher sie viele Scheffel Mehl nebst des Müllers Sohne und einem Knappen mit sich zurück brachten. Den 14. und 15. Nou. muste [1773] die Stadt unter angedroheter Plünderung 45000. Pf. Brod, 40000. Pf. Fleisch 1000. Kannen Bier und 3000. Scheffel Haber vor die Schweden liefern. Eben diesen Tag wurden auf Anordnung des Chur-Sächsischen Obersten, Dietrichs von der Taube, 4. Wagen mit Rüstungen und Kugeln von der Wahlstadt bey Lützen in die Stadt gebracht; denen belagerten aber in dessen immer schärffer mit schüssen zugesetzt, daß auch die Blatte und Brust-Wehre des Schlosses niedergeworffen, und auf beyden Seiten etliche erschossen und viele verwundet wurden.

Selbigen Abends um 9. Uhr ward auch umgeschlagen, und ieder, weil man sich eines Ausfalls besorgte, mit Ober- und Unter-Gewehr auf dem Marckte zu erscheinen angemahnet. Des Nachts darauf thaten die Kayserlichen aber Mahls durch die Hinter-Pforte einen Ausfall, und hohlten Floß-Holtz, brachten auch drey Wagen voll mit sich, und warffen es im Graben ab. Davon trugen die Soldaten-Weiber fast den halben Theil hinein; das übrige aber musten sie, weil starck auf sie geschossen ward, liegen lassen.

Den 16. 17. und 18. Nou. ward hefftig mit der Belagerung fortgefahren, doch thaten die belagerten in der Stadt grossen Schaden. Den 19. Nou. machten die belagerten des Nachts einen Anschlag, und fiellen in die 200. starck zur fördern Pforte des Schlosses mit Aexten, Beilen, Barten und Musqueten heraus, machten die erste Schild-Wache unvermerckt nieder, bey der andern aber gaben sie sich, weil gleich die Uhr geschlagen hatte, vor die ablösende Wache aus, und kamen solcher Gestallt in die Schaar-Wache, machten einen darinnen nieder, trieben die andern zurück und gaben Feuer auf sie, bemüheten sich die Schantzen und Batterien in Eil nieder zu reissen, nahmen alle Zubehörungen von denen Stücken weg, und suchten die Stücke selbst mit Seilen in den Graben zu zühen.

Darauf machten sie sich an die Bürger-Häuser und suchten dieselbe zu plündern, sonderlich aber suchten sie, weil sie auf der Festung viele verwundete, und keinen Feldscheerer hatten, eines Barbierers Haus aufzubrechen, und denselben mit sich zu nehmen. Weil aber bald Lermen gemacht ward, wurden die aus dem Löserischen Regimente in die Stadt gelegte Soldaten ins Gewehr gebracht, und ihnen auch durch den Obersten Pforte mit etlichen Musquetirern scharff zugesetzt, daher sie sich genöthigt sahen, mit Zurücklassung dreyer Toden, vieler verwundeten und zweyer gefangenen wieder den Weg nach dem Schlosse zu suchen; wie wohl von denen Chur-Sächsischen gleich Falls zwey geblieben, einige verwundet und ein Wacht-Meister nebst einem Corporale zu gefangenen gemacht worden waren.

Den folgenden Tag Abends um fünf Uhr ward wieder Lermen gemacht und die Bürgerschafft und Soldaten auf den Marckt bestellet, weil man vernommen, daß die belagerten durch die Hinter-Pforte wieder einen Ausfall zu versuchen, und Flöß-Holtz zu hohlen in Willens hätten; die Sächsischen Dragoner aber verlegten ihnen den Paß und trieben sie zurücke, brachten auch noch zwey davon gefangen mit sich zurück. Den 2[…]. Nou. vor Mittage fiengen die belagerten an mit denen Chur-Sächsische wege der Uebergabe zu handeln, weil ihnen aber keine annehmliche Bedingungen vorgeschlagen wurden, gieng alles wieder zurück, u. ward nach Mittage von beyden Seiten aufs neue starck geschossen. Des [1774] Nachts darauf bekam man zwey Soldaten, welche sich in die Thomas-Mühle begeben hatten, gefangen, die aussagten, wie die belagerten an vielen Dingen Mangel lidten, und der Haupt-Mann die Festung aufzugeben gesonnen wäre, dazu sich aber der Commendant und ein Pfaffe nicht verstehen wollten.

Weil mittler Zeit auch von der Bürgerschafft viele Klagen über die Soldaten eingelauffen waren, so liessen die Obersten durch öffentlichen Trommel-Schlag alle Plackereyen und Thätlichkeiten bey Leib- und Lebens-Straffe verbieten; wiedrigen Falls würde man es nicht ein Mahl rügen, geschweige straffen, wenn einem und dem andern von denen Bürgern an Leib und Leben Schaden zugefüget werden würde. Sonst war diesen Tag und folgende Nacht wieder ein Stille-Stand zwischen denen belagerten und belagerern gehalten, und wegen Auswechselung derer gefangenen gehandelt, daraus aber eben Falls nichts ward.

Den 23. Nou. früh um 8. Uhr gieng es also wieder aufs neue an, und ward von beyden Seiten wieder hefftig mit Stücken auf einander gespielet, auch durch die Mauer in die Schloß Mühle geschossen, und dieselbe verderbet, daß die belagerten nicht mehr mahlen konnten, sondern Korn und Weitzen nur aussieden lassen, und also essen musten. Hingegen thaten sie der Stadt nicht weniger Schaden. Den 24. Nou. wagte sich der gefangen genommene Mühl-Knappe wieder heraus in die Thomas-Mühle, ward aber ertappet, und vor den Obersten Löser geführt, da er denn aussagte, wie der Commendant selbigen Tages seine untergebene Mannschafft zur Standhafftigkeit ermahnet, auch die Erklärung von ihr erhalten hätte, sich auf das äusserste zu wehren. Den 25. dieses fieng man an, die Festung zu untergraben, und an der Spitze derselbigen zwey Minen zu verfertigen, die Futter-Mauer dadurch in den Graben zu werffen und zu stürmen, welches zu verhindern die belagerten ihre Stücke nicht schonten.

Den 26. kam der Schwedische General-Feld-Wacht-Meister von Kniphausen an, und besahe die aufgeworffenen Batterien und Wercke. Bald darauf ward das Spiel gerühret, und denen in der Stadt liegenden Dragonern angedeutet, sich zum Abzuge fertig zu halten, und dem Schwedischen Fuß-Volcke Platz zu machen. Diese kamen Nachmittage um 3. Uhr unter dem General-Feld-Wacht-Meister von Kniphausen und dem Grafen von Eberstein 1500. Mann starck unter 25. Fahnen angezogen, und verursachten der Bürgerschafft grosse Beschwerung. Nach Ankunfft des General-Feld-Wacht-Meisters ward der Festung viel schärffer als vorher zugesetzt, auch des Nach-Mittags 5. Soldaten, die aus dem Schlosse fiellen, und durchgehen wollten, aufgefangen, welche einhellig aussagten, daß die Soldaten im Schlosse zwar starck an Schantzen arbeiten müsten, aber wenig Besoldung bekämen.

Eben diesen Tag trat auch der Chur-Sächsische Wacht-Meister Wolff Meurer in Begleitung eines Trommel-Schlägers vor das Schloß, und redete mit dem Commendanten wegen der Uebergabe. Dieser verlangte 24. Stunden einen Stille-Stand, erklärte sich aber hernach, sich so lange als er könnte zu halten. Der Trommel-Schläger, welchen er des Wegen herunter geschickt, ward mit verbundenen Augen zum Generale geführet, und nach Verflüssung einer Stunde [1775] mit einigen an den Hals gehangenen Heringen, weil er deren zu kauffen Befehl hatte wieder abgefertiget.

Folgenden Tages liessen die Sachsen und Schweden vieles Reis-Holtz anführen, Schantz-Körbe machen, Batterien verfertigen, und dieselbe so wohl mit denen ausgefüllten Schantz-Körben, als mit starcken von eichenen Pfosten zugerichteten Vollendungen besetzen, auch starck an der Mine arbeiten, welches zwar die belagerten auf alle Weise zu hintertreiben suchten. Zur Nachts um 12. Uhr ward ein Trommel-Schläger, als ein Bauer gekleidet, einbgebracht, der vom Commendanten mit einem Schreiben an den Herzog von Friedland abgefertigt war, worinnen er um schleunige Hülffe ansuchte. Doch, ehe es noch Tag worden war, war dieser schon an einen Schnell-Galgen dem Schlosse gegen über gehangen worden; welches die belagerten hefftig verdroß; des Wegen sie auch, um ihn herab zu schüssen, starck, je doch vergeblich mit Stücken nach ihm spielten.

Den 30. Nouembr. fiengen endlich die belagerten an, auf einen Vergleich zu dencken, und pflogen des halben dieses und des folgenden Tages Unterredungen. Da man ihnen aber nicht zugestehen wollte, daß sie mit Sack und Pack, brennender Lunte, Kugeln im Munde, flügenden Fahnen, klingendem Spiele und Ober- und Unter-Gewehre abzühen durfften, so wurden diese Handlungen wieder abgebrochen. Indessen kamen den 30. Nou. weil die Stücken, womit man bisher das Schloß beschossen hatte, zu schwach waren, und das grösseste nicht mehr als 8. Pfund Eisen trieb, 2. halbe Carthaunen von Wittenberg an, welche so gleich auf die Batterien gepflantzt wurden.

Da sich nun auch die gepflogenen Handlungen wegen Uebergabe der Festung fruchtlos zerschlagen hatten, fuhren die Belagerer in ihrem Vorsatze fort, und fiengen den 2. Dec. an die halben Carthaunen gegen den Schloß-Thurm zu brauchen, durchlöcherten auch die Haube auf demselben mit wenigen Schüssen, der Massen, daß die Büchsen-Meister von denen Stücken, womit sie zuvor der Stadt grossen Schaden zugefügt hatten, weichen musten, und dieselbe nicht mehr brauchen konnten. Da nun die belagerten die Unmöglichkeit, sich länger zu halten, merckten und sahen, wie es nunmehro mit ihnen bald zu Ende gehen würde, schickte der Commendante wieder einen Trommel-Schläger hinaus, und ließ um einen Vergleich anhalten, der denn auch zu Stande gebracht ward.

Nach dem sich nun alle Schwedische und Sächsische Soldaten auf dem Marckte in Ordnung, auch etliche an das Peters- und Schloß-Thor gestellt hatten, unterdessen aber die gefangene auf dem Schlosse los gelassen worden, auch, was im Schlosse befindlich gewesen, aufgezeichnet war, gieng nach Mittage zwischen 2. und 3. Uhr der Abzug derer Kayserlichen mit Unter-Gewehr, Sack und Pack, ohne Ober-Gewehr, Fahnen und Spiel, 500. Mann starck, vor sich, von welchen hernach über 200. Mann in Chur-Sächsische Dienste traten, auch etliche, so schon über eine Meil Weges hinaus waren, wieder zurücke und in Chur-Sächsische Dienste giengen, welche bekannten, daß sie auf dem Schlosse sehr von Gespenstern geplagt worden wären.

Unter der Zeit musten zwey hohe Officirer, bis die Begleitung, welche denen Kayserlichen mitgegeben worden, wieder [1776] zurück gekommen wäre, als Geisseln da bleiben, welche hernach gleich Falls auf freyen Fuß gestellt wurden. Nach dem Abzuge derer Kayserlichen wurden noch selbigen Tages 60. Mann Chur-Sächsische auf das Schloß gelegt. So kamen auch an diesem Tage noch 3. grosse Stücke von Halle und 2. von Wittenberg, die aber, weil man sie nunmehro nicht brauchte, gleich wieder zurück geschickt wurden. Folgende Tage rieß man die vor dem Schlosse aufgeworffene Schantzen wieder ein, schaffte die Stücke an gehörigen Ort, und ließ die Zimmer im Schlosse wieder reinigen, auch sonst hin und wieder aufräumen. Vogel l. c. p. 491. seq.

Den 10. Decembr. zogen 2. Regimenter Sachsen aus der Stadt, hingegen kam noch selbigen Abends der Oberste von der Pforte mit 5. Fahnen zu Fusse, 657. Mann starck, hinein. Vogel l. c. p. 496. Den 11. Decembr. ward vom Rathe öffentlich verboten, daß die Bürger und Einwohner von denen Soldaten weder Vieh noch Getraide mehr kauffen sollten. Würde einer dawieder handeln, so sollte dem Käuffer nicht nur das Vieh genommen, sondern er auch noch am Gelde oder mit Gefängiße gestrafft werden. Vogel l. c. p. 496.

Den 12. dieses Monaths zog das Heßische Regiment 6. Fahnen starck unter dem Grafen von Eberstein, und die 5. Compagnien unter dem von der Pforte ab. Den 13. brach der General Kniphausen, dem die grossen Stücke nachgeführet wurden, auch mit 800. Mann auf, und begerte vom Rathe und der Bürgerschafft, daß von iedem Bürger und Einwohner ein Brod von 12. Pfund gegeben, und dem Heere nachgeschickt werden sollte, welches auch geschahe. Vogel l. c. Also ward die Stadt meisten Theils wieder von denen Soldaten erledigt, und nahm die Bürger-Wache wieder ihren Anfang. Auf dem Schlosse blieben nicht mehr als 80. Soldaten, in der Stadt aber irgend 120. krancke und beschädigte. Vogel l. c.

Den 26. dieses Monaths ward ausgeruffen, daß alle diejenigen, welchen irgend Kugeln, die aus der Festung geschossen worden, zu Händen gekommen wären; ingleichen, die Schüppen und Spaten bey sich hätten, dieselbe bey ernster Straffe dem Obersten oder dem Rathe liefern, und zustellen sollten. Vogel l. c. Sonst waren dieses Jahr über 1390. Menschen durch die Pest aufgerieben worden. Vogel l. c. Den 25. Ian. des folgenden 1633. Jahres ward der Oberst-Lieutenant Christoph von Trandorff zum Commendanten auf der Pleissenburg verordnet. Heidenreich l. c. p. 563. Theatr. Europ. III. Vogel l. c. p. 497.

Den 5. Febr. zog der Oberste Pforte von da nach Wittenberg zu seinem Volcke, und ließ 60. Mann zur Besatzung auf der Pleissenburg zurücke, über welche gedachter von Trandorff gesetzt war; es wurden aber auch diese den 17. dieses Monaths abgefordert, und zum Regimente geführet, an deren Statt die alte Besatzung wieder aufs Schloß gelegt ward. Vogel l. c. Den 4. April nahm man einen Mönch, der sich vor einen Boten verkleidet und mit andern Boten Unterredung gepflogen hatte, wie man die Stadt Leipzig füglich einnehmen könnte, in Verhafft, stellte ihn aber nach langwieriger Gefängniß wieder auf freyen Fuß. Vogel l. c. p. 498.

Weil aber im vorigen Jahre am geforderten Discretion-Gelde noch 15000. Reichs-Thaler unbezahlt geblieben waren, an welche der Chur-Fürst aus sonderbarer [1777] Gnade den General-Feld-Wacht-Meister Kniphausen verwiesen, und dem Rathe ernstlich befohlen hatte, Niemanden anders als ihm solches Geld zu bezahlen, über dieses auch bey dem Chur-Sächsischen unvermutheten Einfalle über 60. Kayserliche Soldaten, und unter andern etliche geistliche Ordens-Leute nieder gehauen, und erschlagen worden waren, so schmertzte solches den General Holcken der Gestallt, daß er sich diesen ihm angethanen Schimpf zu rächen vornahm, und des Wegen einen Einfall in die Chur-Sächsischen Lande versuchte.

Es kamen unterdessen verschiedene betrübte Nachrichten und den 6. August sehr viele Leute vom Herren Stande, Adel und Unadel, geistliche und weltliche in grosser Menge zu Wagen, zu Pferde und zu Fusse daselbst, an, welche wehmüthig berichteten, wie der Feind schon im Anzuge begrieffen wäre. Diese betrübte Zeitung bekräfftigten viele 1000. welche mit Weibern, Kindern und Viehe, und was ein ieder fortbringen konnte, aus dem Ober-Lande und andern Orten herab kamen, und Theils durch, Theils dabey vorüber nach der Elbe zugiengen. Solche Flucht des Land-Volcks versursachte, daß die Thor-Leute alle ihre Sachen hinein fleheten, die Bürger und Einwohner aber ihre Sachen einpackten, und nebst Weib und Kindern anderwärts in Sicherheit brachten.

In dessen unterließ der Rath nicht, unterschiedene so wohl reitende als lauffende Boten, alle Beschaffenheit und Vorhaben des Feindes gründlich zu erkundigen, weit und breit auszuschicken, und dem Chur-Fürsten von allem, was er in Erfahrung gebracht hatte, durch tägliche Posten unterthänigst zu berichten, und um Rath und Hülffe, sonderlich aber um ein wohlerfahrnes Kriegs-Haupt demüthigst zu bitten. Dabey aber ließ es der Rath noch nicht bewenden, sondern stellte sich nach bestem Vermögen auch in Gegen-Verfassung. Sonderlich wurden die Stadt-Thore gesperret, die Bürger-Wachen verstärckt, die Brust-Wehren ausgebessert, und die Bürgerschafft aufs Rath-Haus erfordert, auch beweglich ermahnet, daß ein jeder seines Orts das seinige treulich und fleißig wahrnehmen, wegen Feuers-Gefahr in die Häuser und auf den Boden Wasser tragen lassen, sich mit Wasser-Eimern und Küh-Häuten bey Zeiten versehen, bey würcklich angehender Kriegs-Gefahr tapfer und standhafft erweisen, und dasjenige, was seine schuldige Pflicht mit sich brächte, und bey dergleichen Kriegs-Läufften höchst nöthig seyn wollte, thun und verrichten mögte. Es erbot sich auch hierbey die Bürgerschafft freudig Gut und Blut, ja Leib und Leben aufzusetzen.

Darauf wurden die Constabler aufs Rath-Haus erfordert, andere an derer verstorbenen Stelle gesetzt, und ihnen befohlen, die Stücken auf die Pasteyen zu bringen, auch unter sich eine Eintheilung zu machen, und wie sich jeder seiner Gebühr nach verhalten sollte auszumachen. Es ward auch den 6. August gleich nach Mittage alles gebührende veranstalltet. Den 7. August früh um 10. Uhr kamen 22. Reuter an das Grimmische Thor, und begerten eingelassen zu werden, in dem sie sich vor Freunde ausgaben. Als man ihnen aber das Thor nicht öffnen wollte, zogen sie wieder ab. Nach Mittage kamen ihrer zwischen 12. und 1. Uhr noch mehrere an das Grimmische und Peters-Thor, und gaben [1778] sich vor Schwedische aus, trösteten auch auf einen baldigen Entsatz, suchten sich aber in dessen derer zu bemächtigen, und der Kayserlichen Reuterey einen freyen Einzug zu verschaffen. Weil sie aber die Wachen wohl bestellt fanden, konnten sie nicht allein ihr Vorhaben nicht ins Werck richten, sondern geriethen auch in Verdacht; des Wegen die Thor-Wache auf sie einfiell, und etliche gefangene einbrachte.

Um drey Uhr dieses Tages liessen sich bey Uebelessen und denen Kohl-Gärten sechs Compagnien Reuter mit roth und weissen Corneten oder Standarten sehen, welche stracks gegen den Gottes-Acker zuriten, und sich der Stadt nähern wollten; man spielte aber so wohl von dem Thurme auf der Pleissenburg als von der Peters-Pastey der Massen mit Stücken unter sie, daß sie wieder zum weichen gezwungen wurden. Im Mittelst nahmen sie zwischen 4. und 5. Uhr Abends 20. Wagen und Karren mit vielem Gute beladen hinweg, die sie auf der Hällischen Strasse ersahen.

Den 8. August war es bis früh um 11. Uhr wieder stille, hernach ließ sich der Feind aufs neue sehen, und näherte sich der Stadt, des Wegen man auch starck auf ihn Feuer gab. Abends nach 6. Uhr liessen sich unter dem General-Feld-Marschall-Lieutenant von Hatzfeld und dem Obersten Breda 9. Fahnen Teutsche Reuter, 3. Standarten Croaten und 4. Fahnen Dragoner sehen, welche die Stadt zu berennen anfiengen, und Schild-Wachen aussetzten, auf welche aber nebst denen nahe herbey kommenden Völckern von der Grimmischen und Peters-Pastey, wie auch von dem Thurme auf der Pleissenburg, starck Feuer gegeben ward. Der Seiger aber ward diesen Abend, als er 8. geschlagen hatte, aufgezogen.

Den 9. August früh Morgens um 6. Uhr schickte der General-Feld-Marschall-Lieutenant einen Trompeter an die Stadt, welcher mit verbundenen Augen aufs Rath-Haus geführet ward, und mündliche Anfrage that, ob die Stadt dem Kayserlichen Kriegs-Heere gutwillig Qvartier geben, und Besatzung einnehmen, oder den Ernst gewärtig seyn wollte. Es ward ihm aber geantwortet, daß dieses erst vom Rathe an den Chur-Fürsten in Unterthänigkeit berichtet, und dessen Entschluß darüber erwartet werden müste; demnach der General-Feld-Marschall-Lieutenant freundlich gebeten seyn mögte, ihnen Pass und Repass zu verstatten. Wo aber wieder Verhoffen etwas feindliches vorgenommen werden sollte, wollte er davor gebeten haben, wenn er zur Gegenwehr schreiten, und sich bester Massen wieder Gewalt beschützen müste.

Zwey Stunden darauf kam vom General-Feld-Marschall Holcken ein Trompeter in die Stadt, welcher mündlich anbrachte, sein Herr liesse den Rath grüssen, und fragen, wie es ihm gefielle, daß er wieder mit seinem Heere ankäme. Er wollte hoffen, man werde sich bald in der Güte beqvemen, und zu fernern Ernste, welches der Stadt übel bekommen mögte, nicht ferner Anlaß geben. Hiernächst überreichte er ein Schreiben, darinnen der General-Feld-Marschall versicherte, wie er an Vergüssung unschuldigen Bluts und Verwüstung vornehmer Städte nie Mahls Belieben getragen, also auch dieser Stadt Untergang ungerne sehen, und vielmehr wünschen wollte, daß sie sich wie vor einem Jahre, in der Güte [1779] beqvemte, und den Ernst nicht erwarten mögte. Schlüßlich hatte er noch beygefügt, man könnte leichtlich ermässen, was wieder die gantze Stadt bey seinem Heere vor Erbitterung wäre, welchem sie jetzo so wenig als vor dem Jahre zu wiederstehen vermögend wäre, auch so bald keinen Entsatz zu hoffen hätte.

Dieses Anbringen beanwortete der Rath der Gestallt: Der Chur-Fürst hätte ihm Befehl ertheilet, wo dergleichen in einem und andern Falle an ihn begeret würde, sollte er ihm solches unverzüglich wissen thun, auch ohne sein Vorwissen nicht das geringste vornehmen, sondern seinen Entschluß in Unterthänigkeit darauf erwarten. So könnte also der Feld-Marschall nun leichte ermässen, wie ihm zustände, dieses unterthänigst in Acht zu nehmen, und dessen Ansuchen an den Chur-Fürsten zu berichten, auch dessen Entschluß hierüber zu erwarten. Mit dieser Antwort ward der Trompeter abgefertigt, auch so gleich dem Chur-Fürsten das feindliche Begeren mit der Post zu erkennen gegeben, und in dessen die Thore verschlossen, auch inwndig mit Erde und Schutt verrammelt, und die Brücken Theils abgeworffen.

Darauf ließ der Rath auch 400. ledige Pursche werben, und bewehrte dieselben, die denn auch hernach nebst der Bürgerschafft aufgeführet und auf die Wachen gestellet wurden. Den 10. August riten die Kayserlichen von einem Dorffe zum andern Partey Weise, und stellten ihre Schild-Wachen sehr nahe an die Vorstädte, sie wurden aber, weil vom Schloß-Thurme und denen Pasteyen beständig unter sie gefeuert ward, zurück getrieben. Weil sich auch die Gefahr immer mehr und mehr vermehrte; in dem man den 10. August von einem Jungen eines Lieutenants, der sich nahe vor der Stadt mit seinem Pferde tummelte, erfahren hattte, daß auf denen nächsten Dörffern drey Standarten Reuter lägen, auch das Fuß-Volck und Geschütz bald folgen würde, so nahm der Rath nicht allein mehrere Hand-Wercks-Pursche in Dienste, sondern ließ auch noch gegen Abend mit Genehmhaltung des Oberst-Lieutenants auf der Pleissenburg einen Bürger von Düben, den er mit einem Pferde und zehen Reichs-Thalern Reise-Kosten versehen hatte, zum Thore hinaus, welcher erst nach Halle zu reiten, und, wo er da Schweden anträffe, dieselben um Beystand zu ersuchen versprochen hatte, hernach aber auch nach Dreßden reiten, und dem Chur-Fürsten die Beschaffenheit dieses Orts mündlich hinterbringen wollte.

Um den Mittag wurden ungefähr funfzig Musquetirer mit Wagen und Pferden zum Grimmischen Thore hinaus gelassen, etliche Kuffen Bier aus dem Sptale zu St. Johann hinein zu hohlen, brachten sie auch glücklich bis auf den letzten Wagen hinein, welchen sie nach scharffem Gefechte mit denen Kayserlichen im Stiche lassen, die Pferde ausspannen und sich wieder in die Stadt begeben musten. Dazu Mahl steckten auch die Kayserlichen bey 2000. Clafftern Flöß-Holtz an, davon das meiste verbrannte. Ob auch wohl Abends gegen vier Uhr dreyßig Musquetirer ausfiellen, und es zu löschen suchten, so wurden sie doch von der Kayserlichen Reuterey zurück getrieben, und konnten es nicht ins Werck richten. Unter dessen ward auch auf die [1780] Kayserlichen, welche den hinterlassenen Bier-Wagen abhohlen wollten, starck Feuer gegeben, und sie zum weichen genöthigt. Da sich auch folgende Nacht einige mit brennender Lunte sehen liessen, sparte man das Feuer-geben gleich Falls nicht, und nöthigte sie eben Falls zum weichen.

Den 11. August war alles stille bis auf den Abend ungefähr um sechs Uhr, da sich eine starcke Reuterey, je doch so entfernet von der Stadt sehen ließ, daß man sie mit keinem Geschütze erreichen konnte. Ungefähr drey Stunden hernach folgte auch das Fuß-Volck, welches sich stracks in die Vorstädte legte, und ohne Unterlaß auf die Mannschafft im Grimmischen Thore und in der Pastey Feuer gab, auch dem Gatter an selbigem Thore so nahe kam, daß es dasselbe mit Aexten entzwey zu hauen anfieng; doch ward es durch tapfere Gegenwehr wieder abgetrieben. Noch selbige Nacht wurden zwey starcke Batterien angelegt, so fieng auch das Fuß-Volck an sich starck zu verschantzen, und füllete Fässer mit Schutte aus, dahinter es sicher stehen konnte, gab auf die Bürgerschafft im Grimmischen Thore unaufhörlich Feuer, und pflantzte fünf Feuer-Mörser, die Stadt damit aufs ärgste zu beängstigen.

Den 12. dieses Monaths fieng der Feind an, Granaten und Feuer-Kugeln in die Stadt einzuwerffen, von welchen auch eine zündete, je doch bald wieder gefämpftet ward. Im Mittelst waren schon des vorigen Tages jung und alt beyderley Geschlechts in beyden Kirchen zusammen gekommen, und hatten GOtt ihre Noth geklagt, sich auch diesen Morgen wieder daselbst eingestellt. Früh Morgens ungefähr um acht Uhr schickte der General-Feld-Marschall wieder einen Trompeter in die Stadt, welcher mündlich anbrachte: Was doch die Stadt gedächte, daß sie sich also wiedersetzte? Man sollte sich kurtz erklären, ob man bey dem Ernste bleiben, oder etwas anders gewärtig seyn wollte? Wo auch die Stadt zweifelte, daß der General-Feld-Marschall nicht in Person zugegen wäre, sollte sie Jemanden hinaus schicken, dagegen er einen andern herein schicken wollte, daß die abgeordnete mit ihm reden, und die grosse Kriegs-Macht zu Roß und Fusse selbst ansehn, und dem Rathe und der Bürgerschafft davon Bericht erstatten mögten.

Dieses beantwortete der Rath schrifftlich, und zeigte, wie dieses nicht allein mit der hohen Schule, sondern auch mit der Bürgerschafft zu überlegen in so kurtzer Zeit unmöglich wäre, des wegen er unterthänig bäte, bis auf den morgenden Tag Anstand zu ertheilen, und unter dessen mit Feuer einwerffen und eingraben inne zu halten, dazu er denn auch die seinigen anhalten wollte. Weil aber kein annehmlicher Entschluß erfolgt war, ward dadurch nicht nur nichts erhalten, sondern auch mit Feuer einwerffen viel hefftiger als zuvor fortgefahren. Es entstund dero Wegen ein grosses Schröcken unter denen Leuten, welche sich vor denen Feuer-Kugeln in die Keller begaben, in grosser Menge aber auch in denen beyden Stadt-Kirchen, Paulliner-Collegio und dessen Kirche, Bibliothec, Auditorio und Creutz-Gängen enthielten und als sterbende ihre Seelen in GOttes Hände befahlen. Mehr als 50. Manns- und Weibs-Personen sprungen in solcher Angst bey dem Thomas-Thore über die Stadt-Mauern, und geriethen [1781] in des Feindes Hände.

Ja, es begaben sich ihrer viele nebst Weib und Kindern auf das Rath-Haus, und baten den Rath mit vielen Seuffzen und Thränen um GOttes und des jüngsten Gerichts Willen um einen leidlichen Vergleich anzusuchen. Im Mittelst ward das Feuer-Einwerffen beständig fortgesetzt, welches auch an einem Orte gefährlich zündete, und brannte. Als dieses der Feind vor der Stadt sahe, frohlockte er sehr darüber und ließ noch hefftiger fortfahren. Es näherte sich auch das Fuß-Volck dem Grimmischen Thore und denen Stadt-Mauern in guter Ordnung, und feuerte unaufhörlich aus Musqueten gegen die Stadt, hielt sich auch dieselbe zu ersteigen fertig. Etliche kamen auch wieder mit Aexten an das Gatter, und zerhieben dasselbe, da denn ein Ingenieur eine Petarde anschrauben wollte, aber darüber erschossen ward.

Ehe man noch zu weiterm Ernste schrite, schickte der General-Feld-Marschall noch einen Trompeter mit einem Schreiben in die Stadt, darinnen er sie noch Mahls zu gütlichem Vergleiche ermahnte, da sie zu Mahl kein geworbenes Volck bey sich hätte; ließ auch einflüssen, daß dieses das letzte Mahl seyn würde, daß er sie beschickte. Eines weitern Aufschubes hätte sie nicht zu getrösten, und sie könnte leichte ermessen, daß es vielleicht viele lieber anders sehen mögten, daher er keinen Augenblick Zeit zu verlieren hätte. Sie würde sich also darnach richten und ihm so gleich antworten, auch mit dem Trompeter einige abgeordnete hinaus schicken.

Weil sich nun viele von der Bürgerschafft und denen Hand-Wercks-Purschen aufs Schloß gezogen hatten, die andern aber abgemattet waren, auch das Heulen und Winseln derer Kinder immer zunahm, ward zu Mittage um 11. Uhr auf dem Nicols-Thurme eine weisse Fahne zum Fenster hinaus gesteckt und bald darauf nach erlangtem Still-Stande und freyen Passe einige abgeordnete von der hohen Schule, dem Rathe und der Bürgerschafft hinaus geschickt, welche zwar der General erstlich, weil dessen Kayserlichen das vorige Jahr von denen Chur-Sächsischen so übel mitgespielt worden war, übel anließ, ihnen aber doch nach angezeigten Entschuldigungen den ehemahligen Vergleich, welcher in sehr wenigen Stücken, davon Vogel l. c. p. 506. seq. nachgesehen werden kann, verändert war, wieder einräumte.

Es baten aber auch die abgeordnete diesem Vergleiche die zu Leipzig[WS 1] befindlichen Waaren derer fremden Kauff-Leute einzuverleiben, wozu sich aber anfänglich der General nicht verstehen wollte, endlich aber ward doch darein gewilliget, und, ob es schon dem Vertrage nicht einverleibet worden wäre, fest darüber zu halten versprochen. Nach getroffenem Vergleiche ward das Grimmische Thor eröffnet, wodurch nach Mittage gegen zwey Uhr die abgeordnete wieder hinein kamen, denen ein Regiment Kayserliche zu Fusse 1500. Mann starck nachfolgte, von dem etliche in die Peters-Strasse gegen das Schloß geführt wurden; worauf auch der General-Feld-Marschall in die Stadt kam, und anordnete, wie man gegen das Schloß graben und schantzen sollte.

In der Stadt verübten in dessen die einqvartirten Soldaten grossen Muthwillen mit plündern, und ob wohl der General sein äusserstes Miß-Vergnügen darüber zu erkennen gab, auch dieses öffentlich verbieten [1782] ließ, und die Uebertreter ernstlich straffte, so konnte doch dem Muthwillen nicht genug gesteuert werden. Endlich verlangte auch der General ausser denen 15000. Thalern noch 200000. Courtesie-Geld; doch ward dieses bis auf 85000. herunter gebracht, und mit grosser Beschwerung angeschafft.

Der Festung Pleissenburg aber ward in dessen ernstlich zugesetzt, und dieselbe so wohl mit Musqueten als Stücken beschossen, auch eine Mine anzubringen versucht, es stellte sich aber der inliegende Oberst-Lieutenant tapfer zur Gegenwehr, und erklärte sich ausdrücklich: er wäre nicht gesinnet die Festung aufzugeben, sondern wollte seinen Eid und hohe Pflicht in Acht nehmen, und sich mit denen seinigen bis auf den letzten Bluts-Tropfen wehren. Weil also der Festung, alles angewandten Fleisses ungeachtet, vor ietzo nichts anzuhaben war, hub man die Belagerung auf.

Weil aber der General-Feld-Marschall Holcke schon weggezogen war, begerte der General-Feld-Marschall-Lieutenant von Hatzfeld vor sich von der Stadt noch ein Praesent von 15000. Thalern, ie doch stund er auf inständiges Anhalten wieder davon ab. Hingegen nahm er bey seinem den 16. August erfolgtem Aufbruche wegen des noch nicht völlig abgetragenen Courtesie-Geldes einige vom Rathe als Geisseln mit sich, ließ auch das noch übrige Pulver und Bley in des Raths Zeug-Hause wegnehmen und fortführen. Heidenreich. Schneider. Theatr. Europ. III. Pufendorff Schwed. Teutsche Kriegs-Gesch. p. 154. Schoch Phil. Leipzig. Kriegs- und Friedens-Schäfferey p. 199. seqq. Vogel l. c. p. 498. seqq. Eine Haupt-Ursache, daß die Kayserlichen die Stadt so bald wieder verliessen, mogte wohl die unter ihnen einreissende Pest seyn. Vogel l. c. p. 510.

Den 17. dieses Monaths wurden die Thore noch wegen derer herumstreiffenden Parteyen zugehalten, und hohlte die Bürgerschafft an diesem Tage ihr Gewehr wieder vom Rath-Hause. Der Commendant auf der Pleissenburg aber ließ die Festung noch bis den folgenden Tag verschlossen halten, da er denn, weil es gleich Sonntag war, nach verrichtetem Gottes-Dienste das Brücken-Thor eröffnete, und die Hand-Wercks-Pursche, wie auch das andere Manns-Volck, so sich ungefähr auf 200. Mann erstreckte, und sich aus der Stadt in das Schloß begeben hatte, wieder entlassen. Vogel l. c. p. 510. Den 20. August kamen 270. Chur-Sächsische Soldaten zu Fusse in die Stadt, welche aber den 27. dieses Monaths schon wieder abgeführt wurden. Vogel l. c. Den folgenden Tag kam ein Geschrey, daß der Feind wieder ankäme, welches wieder grosse Furcht erregte und verursachte, daß viele das ihrige in die Stadt fleheten, weil es aber nur Chur-Sächsisches Volck gewesen war, verlor sich die Furcht bald wieder. Vogel l. c. p. 512.

Den 29. August schickte der General-Feld-Marschall Holcke einen Trommel-Schläger und Trompeter nach Leipzig, das rückständige Courtesie-Geld abzuhohlen, welches auch verabfolget ward. Vogel l. c. Den 17. Sept. zog des Obersten Vitzthums Regiment in der Stadt ein, welches aber den 11. Octobr. wieder aufbrach. Vogel l. c. p. 513. Den 21. Sept. versetzte eine verdrüßliche Zeitung wegen eines [1783] feindlichen Anzuges die Stadt schon wieder in grosses Schröcken, des Wegen auch den folgenden Tag der Anfang mit Flüchten gemacht ward, und vielleicht noch weiter darinnen fortgefahren worden wäre, wo nicht der Rath selbiges untersagt hätte; wie denn auch der Oberste Vitzhum keinen zum Thore hinaus lassen wollte. Vogel l. c. Es ward zwar auch die Michaelis-Messe gewöhnlicher Massen eingeläutet, war aber, wie bey solchen Umständen leichte zu vermuthen, sehr schlecht. Vogel l. c. Hierzu kam noch, daß sich nach der Belagerung eine geschwinde Pest ereignete, welche bis in Dec. anhielt. Vogel l. c. p. 513.

Den 13. Mertz des 1634. Jahres kamen 338. Soldaten unter dem Obersten von Wolffersdorff in die Stadt, welche zu vielem Mißvergnügen Anlaß gaben. Vogel l. c. p. 513. In eben diesem Monathe ließ der Rath die Gesetze und Verordnungen der Thomas-Schule übersehen und bekannt machen. Vogel l. c. Zu Ende dieses Monaths ward auch so wohl von der hohen Schule als dem Rathe eine neue Kleider-Ordnung abgefasset, und an denen Kirch-Thüren angeschlagen. Vogel l. c. p. 514. Den 9. May zog der Oberste Wolffersdorff mit seiner unterhaben Mannschafft aus, hingegen wurden zwey Compagnien von Zwenckau in die Stadt erfordert, und von der Bürgerschafft verpfleget. Vogel l. c. Den 27. May ward das Hällische Pförtgen, welches drey Jahr lang verschlossen gewesen, wieder eröffnet, und von denen Vorstädtern in dieser Gegend über den Stadt-Graben eine Brücke gebauet. Vogel l. c.

Den 25. und 27. Sept. entstund eine grosse Furcht vor dene Schweden, des Wegen viele mit ihrem Vieh und Habseeligkeiten in die Stadt flüchteten, unter denen Stadt-Thoren aber alle, bis auf das Grimmische und Ranstädtische, gesperrt waren. Vogel l. c. pag. 516. Den 1. Octobr. lieff so gar Bericht ein, daß die Schweden, als nunmehrige Feinde auf Leipzig losgehen wollten, und den 16. ward diese Zeitung bestätiget, welches denn verursachte, daß viele von hier an sichere Oerter flüchteten; denen Bürgern aber ließ es der Rath untersagen. Im Mittelst räumten die Thor-Leute ihre Habseeligkeiten hinein; und wurden auch von andern herumgelegenen Städten viele hundert Fuder Hausrath hinein gebracht. Vogel l. c. pag. 516. Den 22. Nouember ward diese böse Zeitung wiederhohlet, und hierdurch verursachet, daß noch mehrere das ihrige in die Stadt fleheten. Vogel l. c. p. 516. seq.

Weil auch vielfälltig wieder des Raths erlangte Freyheit, daß keiner binnen einer Meil Weges in und ausser der Stadt fremdes Bier schencken sollte, gehandelt ward, kam der Rath bey dem Chur-Fürsten klagend ein, und erlangte die Erneurung und Bestätigung solcher Freyheit. Vogel l. c. p. 517. seqq. In diesem Jahre ward auch die durch die letzte Belagerung übel zugerichtete Pleissenburg wieder aufs beste ergäntzet und angerichtet. Vogel l. c. p. 520.

Den 20. April des 1635. Jahres entstund eine gefährliche Feuers-Brunst, welche sechs Häuser zum Teil gäntlich verderbte, zum Theil beschädigte. Vogel l. c. p. 522. Den 21. April ward ein Müntz-Mandat bekannt gemacht. Vogel l. c. Den 7. May entstunden in einem Tage zwey Feuers-Brünste, die ie doch [1784] bald gelöscht wurden. Vogel l. c. Im Iulio gelangte der Chur-Fürst mit zwey Regimentern zu Fusse und etlichen Feld-Stücken in Leipzig an, sammlete auch sein gantzes Heer, welches sich auf 32000. Mann belieff, daselbst, und ließ es den 22. und 23. Iul. mustern, ertheilte auch den 31. Iulii denen angelangten Schwedischen Gesandten, welche wegen des Pragischen Friedens-Schlusses Vorstellung thaten, Audientz. Theatr. Europ. III. p. 539. seqq. Pufendorff Schwed. Teutsche Kriegs-Gesch. VII. pag. 271. seqq. Chemnitius Beschr. des Schwed. Krieges. Vogel l. c. p. 525.

Den 25. Sept. liessen der Rath und Amt-Mann Patente anschlagen, darinnen auf Chur-Fürstlichen Befehl allen Unterthanen gboten ward, auf die herunstreiffenden Partey-Gänger und Schnapp-Hähne Achtung zu geben, und sie zu gefänglicher Hafft zu bringen. Vogel l. c. p. 526. Den 4. Octobr. ward auch ein Chur-Fürstlich Auocations-Edict angeschlagen. Vogel l. c.

Fast zu Anfange des 1636. Jahres lieffen betrübte Nachrichten vom Anzuge derer Schweden ein, welche Zeitung auch ein Courier vom Chur-Fürsten, der den 17. Ian. zur Nacht anlangte, bestätigte und dem Commendanten auf der Festung nebst dem Rathe zu wissen that, daß sie sich gegen den anrückenden Feind rüsten, und alles wohl in Acht nehmen sollten; darauf denn auch noch in selbiger Nacht anbefohlen ward, daß sich die Bürgerschafft, so bald das Spiel gerühret würde, mit Ober- und Unter-Gewehr auf dem Marckte, die Defensioner aber vor dem Schlosse einfinden sollten. Folgenden Tages wurden auch die Thore stärcker besetzt, die Pförtgen und das Barfüsser-Thor geschlossen und die Brücken abgetragen. Vogel l. c. p. 527.

Den 27. Ian. kam ein Bote mit einem Schreiben vom General Banner an den Rath, darinnen ein Stücke Geld und Prouiant vor das Schwedische Kriegs-Heer begert ward. Man ertheilte aber nicht ein Mahl Antwort darauf. Vogel l. c. Nachgehends ward aber Mahls ein Mandatum auocatorium bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 528. Den 1. Febr. ward das Bünauische Regiment in die Stadt gelegt. Vogel l. c. p. 529. Den 10. Febr. kam Zeitung, wie übel die Schweden mit Naumburg verfahren, und es mit Leipzig noch ärger zu machen gedrohet hätten. Vogel l. c. Im August-Monathe und zu Anfange des Septembers wütete wieder die Pest in der Stadt. Vogel l. c. p. 530. Den 11. Octobr. wurden noch zwey Regimenter in die Stadt gezogen, und, weil sie die Bürgerschafft nicht allein erhalten konnte, eine Anlage auf die ausfahrenden Last-Wagen geschlagen. Vogel l. c. p. 531. Den 27. Octobr. kamen zu denen vorhergehenden noch 4. Compagnien Reuter und ein Regiment zu Fusse, 10. Compagnien starck. Vogel l. c.

Den 22. Nou. ward denen Bürgern in der Stadt und Vorstädten angesaget, ihre Häuser vor denen Thoren innerhalb 14. Tagen abzubrechen, daß die Vorstädte der Stadt bey einem feindl. Angrieffe nicht schädlich seyn mögten. Vogel l. c. p. 531. Den 28. dieses Monaths aber ward auf Chur-Fürstlichen und des Commendantens in der Pleissenburg Befehl vor dem Thomas-Thore bey und in dem Schloß-Graben eine Batterie aufgeworffen, und Pallisaden darauf gesetzet. [1785] Vogel l. c. p. 531. Den 30. dieses Monaths wurden die einqvartirten Soldaten aufgefordert, und in Gegenwart des Chur-Fürstens gemustert. Vogel l. c.

Den 10. Dec. brach der Chur-Fürst von Leipzig auf, und versprach den Obersten August Adolphen von Trandorff mit seinem Regimente hinzuschicken, worauf sich die Stadt zubereiten mögte. Vogel l. c. Weil aber gedachter Oberster nicht so gleich nach des Chur-Fürstens Aufbruche zu Leipzig seyn konnte, ward in dessen das Commando seinem Bruder dem Oberst-Lieutenante und Commendanten auf der Pleissenburg aufgetragen. Vogel l. c. p. 532. Unter dessen ward nichts verabsäumet, das, so zu besserer Befestigung und Erhaltung der Stadt nöthig schien, ins Werck zu richten. Den 25. Dec. kam endlich auch der Oberste, als verordneter Commendant der Stadt, an, und nahm mit dem Rathe gebührende Abrede. Vogel l. c. p. 533. Den 29. berichtete der Rath die bevorstehende Gefahr an den Chur-Fürsten, und bekam Beystand. Vogel l. c. p. 534.

Den 30. kam auch der oberste Lieutenant Johann Fabian von Ponickau mit seinen 5. Compagnien daselbst an, und zog da Mahls auf des Commendanten Anordnung die Bürgerschafft aus allen 4. Viertheilen der Stadt in völliger Rüstung mit klingendem Spiele und flügenden Fahnen, dach dem sie sich auf dem Marckte in Ordnung gestellet hatte, vor des Commendanten Wohnung vorüber, und gieng hernach wieder aus einander. Vogel l. c. Es schickte auch diesen Tag der Schwedische General-Kriegs-Commissarius, Müller, ein Schreiben aus Weissenfels an die Stadt, darinnen er aller Hand Anforderungen machte, worauf aber so wenig, als auf das vom General Banner geantwortet ward. Man bemühete sich hingegen, bey einem etwa erfolgenden Angrieffe zum voraus gute Anstallten zu machen, und sich in Gegen-Verfassung zu setzen; wozu auch die hohe Schule und der Rath nach Vermögen behülfflich waren. Vogel l. c. p. 534.

Den letzten Tag dieses Jahres gaben die Bürger in denen Vorstädten ein bewegliches Schreiben an den Rath ein, daß ihre Häuser nicht irgend in Brand gestecket werden mögten, welches der Rath den 1. Ian. des 1637. Jahres dem Commendanten vortrug, und auch gar gute Vertröstung erlangte. Vogel l. c. p. 535. An eben diesem Tage ward das Commiss-Me[…]l aus der Stadt um mehrerer Sicherheit Willen auf die Pleissenburg geschaffet, und versprach auch der Commendante auf derselbigen, wo Mangel vorfielle, wieder etwas herunter folgen zu lassen. Vogel l. c. p. 535. Weil auch gemeldet ward, wie sich etliche Schwedische Reuter ohne Standarten sehen liessen, ward aus iedem Viertheile eine Corporalschafft zur Wache aufgefordert, ferner durch die Zimmer-Leute, Mäurer und andere Tag und Nacht auf denen Pasteyen im Zwinger und in denen Brust-Wehren gearbeitet, wie auch denen Fischern, ihren Gesellen und andern dazu gedingten anbefohlen, täglich im Stadt-Graben zu eisen, und die Wasser offen zu behalten. Vogel l. c.

Den 2. dieses langte wieder ein Schreiben vom General Banner an, darinnen er sich befragte, ob ihm die Stadt ihre Thore öffnen, und sich freundlich gegen sein Volck bezeigen wollte, weil er wiedrigen Falls [1786] gezwungen wäre, sich derer in Händen habenden Mittel gegen sie zu bedienen. Darauf antwortete der Rath nach vorhergegangener Ueberlegung mit der hohen Schule und mit Vorwissen des Commendanten: wie dieses nicht in seinem Vermögen stünde; sinte Mahl der Chur-Fürst einen besondern Commendanten mit einigen Regimentern in die Stadt geleget, und ihn an selbigen gewiesen hätte, des Wegen er ihn vor entschuldigt halten, und nichts wiedriges gegen die Stadt unternehmen würde.

Den Tag darauf kam auch ein Schreiben an den Commendanten, darinnen er ermahnet ward, die Stadt zu übergeben und das Unglück so vieler 1000. Seelen abzuwenden, worüber man den schleunigen Entschluß desselben erwartete; woferne er aber länger auf seiner Widersetzlichkeit und Meynung, die Stadt zu beschützen, beharren wollte, wäre man nicht gesonnen, einen Tag länger zu warten, sondern wollte ihn auf solche Weise mit seinen unterhabenden Soldaten lieber in der Stadt wissen, als ihm vergönnen, sich an andere Oerter zu wenden. Der Oberste beantwortete dieses so gleich wieder, entschuldigte die Stadt noch Mahls, und fügte hinzu, wie man ihn nicht verdencken würne, wenn er seiner Pflicht ein Gnügen leistete, und die Stadt, wie ihm befohlen worden, beschützte, da es ihm auch über dieses schimpflich seyn würde, einen solchen Ort mit so guter Besatzung zu verlassen. Da es nun dem Generale selbst wohlgefielle, wenn er einem eine Post untergäbe, daß er thäte, was Herren-Dienste erforderten, daneben aber auch auf seine eigene Ehre sähe, so würde er ihn um so viel eher entschuldigt halten.

Unter dessen machte man gute Anordnungen in der Stadt, weil man sich nichts gewissers, als eine Belagerung einbildete; der Feind aber zog den 4. Ian. bey der Stadt vorüber nach Tauche und Eilenburg zu, da denn die Leipziger Gelegenheit bekamen, aller Hand Nothwendigkeiten in die Stadt zu schaffen. Der Chur-Fürst vertröstete auch den Commendanten auf Entsatz, und war mit seinem Bezeigen gar wohl zu Frieden. In dessen waren auch zwey Ausfälle geschehen, die auch gar gut abgelauffen waren Weil aber in der Zeit einige gemeine Soldaten in die Vorstädte gegangen waren, denen armen Leuten die Häuser erbrochen, und grossen Schaden gethan, auch die Plancken umgerissen, Holtz daraus gemacht und dasselbe verkaufft, so geschahe Verfügung, daß dergleichen nicht wieder geschehen könnte.

Mittler Zeit arbeitete man auch an einem Durchschnidte, das Wasser aus der Pleisse in den Stadt-Graben zu bringen, und ließ Hand Granaten und etliche 1000. Fuß-Eisen verfertigen. Da auch das Grimmische Thor bis den 11. Ianuarii eröfffnet war, fleheten die Vorstädter, wie auch das Land-Volck, vielen Hausrath, Vieh, Getraide u. d. g. hinein; die Bürger aber liessen noch etliche 100. Cl. Flöß-Holtz hinein führen. Nicht weniger ward eifrig in der Befestigung fortgefahren, und nahm der Rath auch noch über 200. Hand-Wercks-Gesellen in Bestallung, und bewehrte sie.

Den 12. Ian. ließ sich der Feind wieder mit hellen Hauffen vor der Stadt sehen, begab sich in die Vorstadt, plünderte das Hospital, und fieng an mit Musqueten in die Stadt zu schüssen, darauf man aber die Antwort nicht schuldig blieb. In [1787] der Stadt aber theilte man nunmehro die Posten und Wachen ordentlich ein, und verordnete auch, wie man sich wegen Feuers-Gefahr in guter Bereitschafft halten sollte. Nach Mittage um 2. Uhr kam ein Trompeter an die Stadt, welcher mündlich anbrachte, der General begerte zu wissen, ob der Commendante accordiren, oder die Stadt im Rauche aufgehen lassen wollte? bekam aber zur Antwort, man könnte ihm nichts zu Willen seyn.

Die Nacht über gab man hierauf überaus starck Feuer hinaus, ward aber bey anbrechendem Tage gewahr, wie sich der Feind hin und wieder auch in etlichen der Stadt nahe gelegenen Häusern verschantzet, und Stücke gepflantzet hatte, darauf er um 8. Uhr anfieng viele Feuer-Ballen und Steine zu 60. 70. 80. bis 100. Pfund schwehr aus grossen Feuer-Mörsern einzuwerffen, wie auch aus grossen und andern Stücken Granaten und glüende Kugeln hinein zu spielen, desgleichen aus kleinen Stücken und Falconetten zu schüssen. die belagerten aber liessen sich gleich Falls nicht faul finden, und feuerten eben Falls beständig hinaus, spielten auch den 14. Ian. mit einem Mörser, der 30. Pfund warff, hinaus, und liessen noch diesen Tag den Seiger aufzühen.

Darauf brachten sie auch ein Stück, die faule Magd genennt, welches anderthalben Centner Eisen warff, und noch etliche Mörser, auf den Wall, brauchten sie gegen den Feind, und brachten ihm, weil sie offte Trompeten und Paucken hören liessen, gar auf die Gedancken, daß auch Reuterey darinnen liegen müste. Was nun ieden Tag so wohl von denen belagerern als belagerten vorgenommen worden, von innen und aussen vor Schade geschehen sey, auch wie der Chur-Fürst den Commendanten und Rath zur tapfern Gegenwehr ermahnet, und auf Entsatz, welcher auch endlich anrückte, getröstet habe, ist hier zu weitläufftig anzuführen, kann aber der Länge nach bey Vogeln l. c. p. 535. seqq. nachgesehen werden.

Den 20. Ian. ward wieder ein Trommel-Schläger an den Commendanten geschickt, welcher ihn mündlich fragen muste, ob er die Stadt aufgeben, und einen leidlichen Vergleich eingehen wollte; wiedrigens Falls sollte der General-Sturm vor sich gehen, und nach Eroberung der Stadt auch des Kindes in Mutter-Leibe nicht verschont werden. Es ward ihm aber zur Antwort: Seines Herrn Suchen könnte nicht Statt finden. Wollte er einen Sturm versuchen, so müste mans gewärtig seyn. Er würde aber auch Leute und tapfern Wiederstand vor sich finden. Den folgenden Tag ward wieder Anfrage gethan, aber gleiche Antwort ertheilet.

Den 6. Febr. schickte der General noch einen Trommel-Schläger ans Thor, und ließ den Commendanten fragen: ob er nunmehro Ehre gnug, daß er sich so lange gehalten, und die Stadt übergeben wollte? erhielt aber wieder abschlägige Anwort. Ob man sich nun schon auf einen General-Sturm gefaßt machte, so hub doch der Feind unvermuthet die Belagerung auf, und zog wieder seines Weges. Darauf ließ man, ungeachtet noch eine starcke Reuterey vor der Stadt stund, die feindlichen Batterien niederreissen, und die Schantz-Körbe in die Stadt bringen, dabey man sich denn sonderlich über die festgebaueten und wohlverwahrten Schantzen, auch sehr dichte gepflochtenen [1788] Schantz-Körbe verwundern muste.

Nachgehends war man bemüht, das schadhaffte an denen Festungs-Wercken wieder auszubessern, auch in der Stadt selbst, welche durch das entsetzliche Feuer- und Kugel-einwerffen sehr verwüstet war, wieder herzustellen, und die Collegia, welche sehr gegen den Feind gebraucht worden waren, folglich auch sehr gelidten hatten, zu räumen und wieder zum Gebrauche zuzurichten. Vogel l. c. Nachgehends entstund zwar eine neue Furcht wegen einer Belagerung, sie war aber ungegründet. Vogel l. c. p. 557. Darauf entband man auch die Bürgerschafft und übrigen ihrer bisherigen Dienste, und führte die Soldaten nach und nach wieder ab. Sonst war die Stadt ausser dem auch noch in diesem Jahre mit Pest und Theurung geplagt. Vogel l. c. p. 559.

Im folgenden Jahre ward die neue Jahrs-Messe gewöhnlicher Massen eingeläutet und von vielen fremden Kauff-Leuten auch aus entfernten Landen wieder besucht. Vogel l. c. In diesem Jahre ward auch die Nicols-Schule, welche bisher, wegen der Pest geschlossen gewesen war, wieder eröffnet. Vogel l. c. p. 560. Weiter bestätigte da Mahls Kayser Ferdinand der III. die Meß-Freyheiten aufs neue, wie denn auch von denen folgenden Kayser geschehen. Lünig Reichs-Archiu. Part. Spec. Contin. IV. Th. II. Forts. Abth. IX. Abs. X. §. 28. seq. Pfeffinger ad Vitr. Iuspubl. III. 2. §. 49. p. 206. Vogel l. c. p. 560. Ferner ward vom Rathe eine Armen-Ordnung gemachet, und in Druck gegeben. Vogel l. c. Endlich war auch zu Anfange des Nouembris eine Creiß-Versammlung daselbst. Müller Sächs. Ann. p. 357. Vogel l. c. p. 562.

Das 1639. Jahr war aber Mahls sehr gefährlich. Denn ob wohl die neue Jahrs-Messe eingeläutet ward, so kamen doch wegen Unsicherheit auf denen Strassen sehr wenig fremde dahin. Vogel l. c. p. 563. Ueber dieses kam immer eine Post über die andere, welche mitbrachte, wie die Schweden etwas gegen die Stadt unternehmen wollten; daher ein grosses Flüchten, so wohl in als aus der Stadt entstund. Vogel l. c. p. 563. seqq. Doch kam den 31. Ian. der General-Kriegs-Commissarius Joachim Schleinitz mit seinem Regimente 700. Mann starck hinein, welches auch bis ins Jahr 1642. zur Besatzung darinnen liegen blieb. Vogel l. c. p. 563. So hielt auch die Theurung noch sehr starck an, und war die Hungers-Noth der Massen groß, daß sich armen Leute nicht scheueten, die toden Aeser zu verzehren. Vogel l. c. p. 565. 567. Nicht weniger muste die Stadt von denen eingelegten Soldaten grosse Dransalen ausstehen. Vogel l. c. p. 567. Sonst feyerte auch in diesem Jahre so wohl die hohe Schule, als die Stadt, ie doch auf unterschiedene Tage, ein Jubel-Fest wegen des eingeführten Evangelischen Glaubens. Vogel l. c. p. 567. seq.

Im folgenden 1640. Jahre gieng es, was die Kriegs-Gefahr anbetraff, nicht viel besser her, als im vorigen, und der General Königsmarck ließ so gar dem Rathe zuentbieten, die Vorstädte und die um Leipzig liegenden ihm zuständigen Dörffer entweder auszulösen, oder sie sollten im Rauche aufgehen. Vogel l. c. p. 569. Zwey Tage zuvor ließ er sich auch nahe bey der Stadt sehen, und verlangte 24000. Reichs-Thaler, erhielt aber aus denen Stücken [1789] von der Pleissenburg und Peters-Pastey Antwort. Vogel l. c. Den 10. Iunii entstund an verschiedenen Orten Feuer, welches doch bald wieder gelöschet ward. Vogel l. c. p. 573. Den 18. dieses Monaths war wieder grosses Wasser. Vogel l. c. Den 24 als am Johannis-Tage aber feyerten die Buchdrucker daselbst ihr Iubilaeum, weil gleich 200. Jahre verflossen waren, daß sie erfunden worden war. Vogel l. c.

Im 1641. Jahre verursachten gleich Falls die mancherley Nachrichten und Streiffereyen noch manche Furcht und Unruhen. Vogel l. c. p. 577. seqq. Den 30. August aber ward der Merseburgische Stiffts-Tag hier im Amt-Hause gehalten. Vogel l. c. p. 579. Ferner ward auch in diesem Jahre das Petriner-Collegium wieder angerichtet, und vom Chur-Fürsten das Holtz dazu geschencket. Vogel l. c.

Den 18. Octobr. des 1642. Jahres ward ein Ober-Sächsischer-Creiß-Tag hierselbst gehalten. Vogel l. c. p. 582. Nachgehends muste die Stadt noch in diesem Jahre ein hartes ausstehen, in dem sie zwey Mahl vom Feinde belagert ward. Das erste Mahl wehrte sie sich zwar ziemlich, und muste der Feind auch wegen des herannahenden Entsatzes die Belagerung aufheben; das andere Mahl aber wurden so wohl die Stadt, als das Schloß, ob sie sich gleich Anfangs gut hielten, und dem Feinde viel zu schaffen machten, von beyden Befehlshabern zu höchster Bestürtzung der hohen Schule, des Raths und der Bürgerschafft, welche nichts darum wusten, übergeben, des Wegen auch die beyden Commendanten vom Chur-Fürsten zur Verantwortung gezogen wurden, die Stadt aber auch ein so viel härters über sich ergehen lassen muste. Von allem ist weitläufftige Nachricht bey Vogeln l. c. p. 584. seqq. anzutreffen.

Den 12. Iun. des 1643. Jahres entstunden zwischen denen Studenten und einqvartirten Sodaten Händel; nach welcher Zeit sich kein Soldate mehr nach dem Zapfen-Streiche auf der Gasse finden lassen durffte. Vogel l. c. p. 607. Wie auch die Schweden zuvor einen Sächsischen Geleits-Einnehmer entsetzt hatten, so entliessen sie nunmehro auch den Sächsischen Post-Meister und verboten Zeitungen an fremde Oerter zu schreiben. Vogel l. c. p. 606. seq. Endlich wütete auch die Pest wieder in diesem Jahre. Vogel l. c. p. 609.

Unter andern verwüsteten die Schweden im 1644. Jahre den schönen Gottes-Acker vor dem Grimmischen Thore, und machten alles zu nichte. Vogel l. c. p. 610. Es muste auch nachgehends die Stadt immer wegen derer Chur-Sächsischen und Kayserlichen in Furchten stehen, die ihr auch hier und da durch ihre Streiffereyen Schaden zufügten. Vogel l. c. p. 612. seq. Weil aber die Leipziger Messen durch dergleichen Streiffereyen, die von denen Schweden offt selbst gegen die ab und zuzühende Kauff-Leute gerichtet waren, nicht wenig Schaden lidten, so ließ der General Torstensohn des Wegen einen öffentlichen Freyheits-Brief ertheilen. Vogel l. c. p. 616.

Im 1645. Jahre ward die Börse, welche etliche Jahre verschlossen gewesen war, wieder eröffnet. Vogel l. c. p. 619. Weiter ward auch in selbigem Jahre so wohl von Chur-Sachsen als dem Schwedischen General-Maior Apel Lilie ein Müntz-Befehl angehefftet. Vogel l. c. p. 620. In diesem Jahre ward auch der [1790] Stille-Stand zwischen Schweden und Sachsen getroffen, und denen erstern Stadt und Schloß gelassen. Vogel l. c. p. 622. Den 9. Septembr. aber ergossen sich die Wasser hier herum vom Regen der Gestallt, daß man vor dem Rahnschen Thore und an andern Orten mit Kähnen fahren muste. Vogel l. c.

Im 1647. Jahre machte der Rath wegen Ablohnung derer Zimmer-Leute, Mäurer und anderer Tagelöhner eine Verordnung. Vogel l. c. p. 627. Im 1648. Jahre schenckte der Oberst-Lieutenant Wolffgang Meurer der hohen Schule das Fürsten-Haus mit dem dabey gelegenen Garten, welcher zum Horto medico angerichtet werden sollte, weil der vorige bey dem Grimmischen Thore wegen des Festungs-Baues eingezogen worden war. Vogel l. c. p. 634. Daß den 29. Dec. wieder ein Creiß-Tag daselbst gewesen sey berichtet Müller Sächs. Annal. p. 374. Den 27. Iulii des 1649. Jahres zwischen Abends war wieder ein harter Streit zwischen denen Soldaten und Studenten. Vogel l. c. p. 646.

Im 1650. Jahre war wieder grosses Wasser. Vogel l. c. p. 647. Den 29. Iunii dieses Jahres ward die Stadt wieder sammt dem Schlosse an den Chur-Fürsten abgetreten. Vogel l. c. p. 648. Darauf ward wegen des wieder erlangten Friedens, wie im gantzen Lande, so auch zu Leipzig des Wegen ein besonder Fest gefeyert, bey dessen Feyerung die hohe Schule gleich Falls nichts an sich ermangeln ließ. Vogel l. c. p. 650. seqq. Im August machte der Rath eine Verordnung, keine Wagen mit unausgedroschenem Getraide, in gleichen übermäßiges Heu und Stroh durch die Thore zu lassen. Vogel l. c. p. 655.

Im Anfange des 1651. Jahres fiell ein grosser Schnee, und als dieser bald schmoltz, entstund wieder grosses Wasser. Vogel l. c. p. 657. Den 11. Ian. wurden zwey Chur-Fürstliche Befehle angeschlagen, in deren einem verboten war, die Chur-Fürstlichen Thaler aufzuwechseln, auszuführen oder einzuschmeltzen; in dem andern aber befohlen war, Statt des Indigs mit Weid zu färben. Vogel l. c. p. 657. Müller l. c. p. 387. Im Mertz war wieder sehr grosses Wasser. Vogel l. c. p. 658. Weiter ward in diesem Jahre die Stadt aufs neue befestigt. Vogel l. c. Weil sich auch Zeit währendem Krieges viele Priuat-Leute unterstanden hatten, in unterschiedenen Städten allerhand Waaren in grosser Menge zuzuführen, und solcher Gestallt fast in eines iedem Stadt eine neue und eigene Niederlage anzurichten, wodurch der Stadt Leipzig an ihren Freyheiten zu nahe getreten ward, so bestätigte der Chur-Fürst auf unterthänigstes Ansuchen die Begnadigungen derer Leipziger. Vogel l. c. p. 659. seq.

Den 6. April des 1652. Jahres ließ der Chur-Fürst auf unterthänigstes Ansuchen des Raths um Abschaffung derer bisher wieder die Vormundschaffts-Ordnung eingerissenen Mißbräuche einen Befehl ergehen. Vogel l. c. p. 663. seqq. Den 26. Sept. entstund eine gefährliche Feuers-Brunst, die mit Mühe und Noth gelöschet ward. Vogel l. c. p. 666. Im Nou. erneuerte der Rath die im 1638. Jahre gemachte Bettel-Ordnung. Vogel l. c.

Den 23. Febr. des 1653. Jahres war wieder eine gefährliche Feuers-Brunst. Vogel l. c. p. 667. Im Septembr. ward ein öffentlich Patent angeschlagen, [1791] weder an Sonn- noch Fest-Tagen die Gewölbe aufzumachen. Vogel l. c. p. 668. Im Nouember ward wieder ein Creiß-Tag zu Leipzig gehalten. Müller Sächs. Annal. p. 397. Vogel l. c. p. 669. Im 1655. Jahre den 25. Sept. ward wegen des vor 100 Jahre erhaltenen Religions-Friedens ein Jubel-Fest gehalten. Vogel l. c. p. 669. seqq. Den 24. April des 1656. Jahres ward wegen Abschaffung des Pennalismi durch den Rector der hohen Schule ein Chur-Fürstlicher Befehl bekannt gemachet. Vogel l. c. p. 675. Den 8. August ward wieder ein Creiß-Tag da gehalten; Müller l. c. p. 409. Vogel l. c. p. 676. den 23. Sept. aber war eine Müntz-Zusammenkunfft daselbst. Vogel l. c.

Im 1657. Jahre kam wieder Feuer in der Stadt aus, welches mit grosse Mühe gelöscht werden muste. Vogel l. c. p. 681. Zu Ausgange des Nouembers ward bey der hohen Schule eine Visitation gehalten, und diese, wie auch das Ober-Hof-Gerichte und Consistorium in Pflicht genommen. Vogel l. c. p. 689. Zu Anfange des 1658. Jahres war wieder grosses Wasser, welches nicht geringen Schaden verursachte. Vogel l. c. p. 690. So ward auch noch im Ianuari ein Ober-Sächsischer-Creiß-Tag daselbst gehalten. Müller l. c. p. 416. Vogel l. c. Den 17. Nou. aber entstund wieder eine gefährliche und schädliche Feuers-Brunst. Vogel l. c. p. 694.

Den 4. Mertz des 1659. Jahres wurden 5. Häuser durch Feuer eingeäschert. Vogel l. c. p. 695. So kamen auch in diesem Jahre zwey Chur-Müntz-Mandate zum Vorscheine. Vogel l. c. p. 695. seqq. Den 22. Dec. gieng wieder Feuer in einem Leinwand-Gewölbe unter dem Rath-Hause auf, dadurch 3000. Thaler werth Schaden geschahe. Vogel l. c. p. 698. Im 1660. Jahre war um Pfingsten wieder grosses Wasser. Vogel l. c. p. 699. Den 21. Iulii aber erneuerte der Chur-Fürst das so genannte Leipziger Marckt-Rescript. Vogel l. c. p. 699. seqq.

Den 22. Ian. des 1661. Jahres wurde die bisher in der Stadt gelegene Besatzung bis auf 30. Mann, so das Schloß zu besetzen behalten wurden, abgedancket. Vogel l. c. p. 703. Hernach ward auch der Anfang mit würcklicher Abschaffung des Pennalismi gemacht. Müller l. c. Vogel l. c. p. 704. seqq. Den 7. August lieff das Wasser wieder so jähling an, daß es drey steinerne Brücken einrieß, vor dem Rannischen Thore in alle Häuser, vor dem Barfüsser-Thore in der Mühle aber bis an den Meel-Casten gieng. Vogel l. c. p. 708. Den 7. Nou. hingegen legte das Feuer etliche Gebäude in die Asche. Vogel l. c. Im April des folgenden 1662. Jahres war wieder ein Creiß Tag. Vogel l. c. p. 709. Müller l. c. p. 447. Im August aber hielt man ein Stück Schüssen. Vogel l. c. p. 711.

Im 1663. Jahre war der Chur-Fürst in Leipzig, und begieng seinen Namens Tag daselbst, da ihn denn die hohe Schule und der Rath beschenckten. Vogel l. c. p. 712. Den 1. Sept. erkauffte der Rath den Rosenthal mit allem Zubehör um 15000. Rthl. Vogel l. c. p. 713. Im October war wieder ein Creiß-Tag daselbst. Müller l. c. p. 455. Vogel l. c. Den 22. Ian. des 1664. Jahres ward das Defension-Werck, die Leipzigische Fahne, dazu die Stadt 85. Soldaten geworben hatte, gemustert. [1792] Vogel l. c. p. 714.

Im Februario des 1665. Jahres wurden auf einer Zusammenkunfft zu Leipzig, die zwischen dem Hause Sachsen und Chur-Maintz über Erfurt entstandene Streitigkeiten beygelegt. Vogel l. c. p. 723. Jedoch setzt Müller l. c. p. 466. solches auf den 20. Dec. des 1665. und in den Ian. des 1666. Jahres. Den 10. April ward wieder ein Müntz-Mandat angeschlagen. Vogel l. c. Die Oster-Messe aber wegen sich äussernder ansteckenden Kranckheiten, wie schon mehr Mahl geschehen, weiter hinaus gelegt. Müller l. c. p. 464. Vogel l. c. p. 724. Den 6. Nou. ward ein Duell-Mandat bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 727. seqq. Sonst war in diesem Jahre schon wieder ein Creiß-Tag daselbst. Müller l. c. p. 463. Im 1666. Jahre ward zwischen der Medicnischen Facultät und dem Rathe ein Vergleich wegen Lieferung derer gerichteten armen Sünder getroffen. Vogel l. c. p. 730. Im August ward auch der Schloß-Thurm wieder hergestellet, und um etliche Ellen höher aufgeführet. Vogel l. c. p. 732. Den 29. Nou. aber erkauffte der Rath das Schloß Cunnersdorff. Vogel l. c. p. 732.

Im 1667. Jahre ward die Grimmische Brücke neu angelegt, in gleichen das Zucht-Haus vor dem Grimmischen Thore am Spitale vom Rathe von Grund auf erbauet. Vogel l. c. p. 733. Im Iulio ward wieder ein Creiß-Tag gehalten. Müller l. c. p. 472. Den 27. Iul. des 1669. Jahres ließ der Rath eine Kind-Tauff-Ordnung an die Kirchen schlagen. Vogel l. c. p. 737. In diesem Jahre ward auch ausserhalb der Stadt vor dem Peters-Thore ein schön und grosses Gebäude, die Amlungs-Burg sonst der Rauten-Crantz genannt, aufgeführet, an welches Seitwärts eine Müntze gebauet war, darinnen Sechszehn- Acht- und Vier-Groschen-Stücken gemüntzt wurden, wiewohl es damit nicht lange währte, in dem die Müntze zu leichte, und der Müntz Meister wieder Verhoffen unsichtbar worden war. Vogel l. c. p. 739

Zu Anfange des 1670. Jahres war aber Mahls grosses Wasser, welches in denen Gassen bis an die Häuser stund. Vogel l. c. p. 739. Den 30. Ian. ward auch die angefangene Geld-Müntze vor dem Peters-Thore auf Chur-Fürstlichen Befehl geschlossen. Vogel l. c. p. 740. Den 4. Mertz ward wieder ein Müntz Mandat bekannt gemacht. Vogel l. c. Den 20. Sept. und folgende Tage ward eine Kirchen- und Schul-Visitation gehalten. Vogel l. c. p. 741. Den 18. Octobr. ließ der Rath gedruckt an die Kirch-Thüren anschlagen, daß die Hand-Wercks-Pursche und Dienst-Boten nicht mehr Sonntags sondern Sonnabends beichten, auch nach geschehener Communion nicht auf die Dörffer und in die Bier-Schencken zum Tantze oder andern Ueppigkeiten lauffen sollten.

Zugleich ward die Verordnung gemacht, daß die Vorstädter in der Stadt und nicht in der Johannis-Kirche vor der Stadt communiciren sollten. Vogel l. c. p. 742. Den 8. Nou. ließ die hohe Schule den Chur-Fürstlichen Befehl gegen den Zweykampf zu eines ieden Nachricht an das schwartze Bret hängen. Vogel l. c. In eben diesem Jahre ward auch die Nonnen-Mühle und die dabey befindliche Wasser-Kunst von Grund auf erbauet. Vogel l. c.

Im 1672. Jahre ward die eine Ecke des Rath-Hauses, davon sich der Grund gesencket, und die Mauer einen Riß bekommen [1793] hatte, neu aufgeführtet, und das Rath-Haus selbst von aussen erneuert. Vogel l. c. p. 745. Im Iulio dieses Jahres ward wieder ein Creiß-Tag daselbst gehalten. Müller l. c. p. 498. Vogel l. c. p. 750. Am 30. Septembr. wurden auf Chur-Fürstlichen Befehl die eingerissenen Mißbräuche derer Cerimonien und Gepränge bey Leichen-Begängnissen durch ein öffentliches angeschlagenes Patent verboten, und bey Vermeidung gewisser Straffe untersagt. Vogel l. c. p. 752. Den 3. Octobr. ließ auch der Rath die Cramer-Innung und alle Hand-Wercks-Zünffte aufs Rath-Haus komen, und eröffnete ihnen die vom Chur-Fürsten bestätigte Verordnung, wie es ins künfftige wegen Verfallung der Gerade gehalten werden sollte. Müller l. c. p. 504. seq. Vogel l. c. p. 752. seq. Den 3. Dec. ward auf ergangenen Chur-Fürstliche Befehl denen vorgenannten die neu bestätigte Cramer-Ordnung eröffnet und bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 754. seqq.

Den 24. Mertz des 1673. Jahres ward das hohe Gerichte, an welchem etliche Balcken wandelbar worden waren, ausgebessert. Vogel l. c. p. 756. Diesen Tag ward auch der Festungs-Bau vor dem Gerber-Thore auf Angeben des Commendantens auf der Pleissenburg angefangen und von dieser Zeit an von Tage zu Tage starck daran gearbeitet. Vogel l. c. p. 757. Den 30. Iulii war wieder ein Creiß-Tag hier. Müller l. c. p. 507. Vogel l. c. Im Jahre 1674. äscherte das Feuer in kurtzer Zeit zwey Häuser ein u. verderbte die daran stehenden Gebäude sehr. Vogel l. c. p. 759. Den 23. August gieng wieder ein Creiß-Tag an, welcher den 10. Septembris seine Endschafft erreichte. Müller l. c. p. 511. Vogel l. c. p. 759. In eben diesem Jahre bekamen die Studenten unverschuldet Händel, darüber drey von ihnen gefährlich, einer aber tödlich verwundet ward, wie wohl ihr Gegentheil gleich Falls gnug Schaden empfand. Vogel l. c. Den 30. Dec. entstund wieder eine gefärliche Feuers-Brunst, äscherte aber doch nicht mehr als ein Haus ein. Vogel l. c.

Im 1675. Jahre war wieder ein Creiß-Tag hier. Müller l. c. p. 512. seq. In eben demselben ward die Haupt-Wache vom Rhanschen zum Grimmischen Thore verlegt. Vogel l. c. p. 762. Den 28. Iulii geriethen die Studenten und neu geworbenen Schloß-Soldaten an einander, indem die erstern einigen bedrängten Officirern helffen wollten, welche die Schloß-Soldaten gefangen zu nehmen suchten. Jedoch ward dieser Aufstand durch gute Anstallt wieder gestillt. Vogel l. c. p. 762. seq. Den 22. Sept. und 23. Octobr. wurden die der Stadt ertheilte und aufs neue bestätigte Vieh-Märckte nach dem verderblichem Kriege zum ersten Mahle wieder gehalten. Vogel l. c. p. 763.

Den 5. Mertz des 1676. Jahres war wieder ein sehr gefährliches Feuer. Vogel l. c. p. 764. Dieses Jahr wurden auch die Wälle, Mauern, Thürme, Zwinger und Graben um die gantze Stadt ergäntzt und aus gebessert. Vogel l. c. p. 765. Im October dieses Jahres war ein Creiß-Tag, der sonderlich der Müntze wegen gehalten ward. Müller l. c. p. 525. Vogel l. c. p. 767. Im 1677. Jahre ward die erneuerte Fleischer Ordnung bekannt gemacht; sonst that auch das Feuer etliche Mahl ziemlichen Schaden. Vogel l. c. p. 770. seq. Im 1678. Jahre ließ der Rath dem gemeinen [1794] Wesen, sonderlich denen Kauff- und Handels-Leuten zum besten die Börse auf dem Nasch-Marckte auf Italienische Art aufbauen. Vogel l. c. p. 772. Sonst fiell auch in diesem Jahre eine schröckliche Dürre ein, welche auch die grossen Wasser sehr austrocknete, des Wegen grosse Noth um das Mahlen war. Vogel l. c. p. 773.

Den 26. April des 1679. Jahres kam der Chur-Fürst mit seinen Brüdern Herzog Augusten und Herzog Moritzen auf eine Unterredung nach Leipzig zusammen. Vogel l. c. p. 777. Im 1680. Jahre ward vom Rathe, weil sich die Pest diesen Landen zu nähern schien, ein neues Lazareth nicht ferne von dem alten aufgeführet und mit sechs und zwantzig Stuben auch einer Wohnung vor den Aufseher versehen. Vogel l. c. p. 783. Was nun Theils vor, Theils nach einreissender Pest vor Anstallten gemacht worden, kann bey offt angeführtem Vogel l. c. p. 783. seqq. weitläufftig gefunden werden. In eben diesem Jahre erweiterte der Rath den Gottes-Acker. Vogel l. c. p. 794.

Der Pest wegen ward die neue Jahrs-Messe im 1681. Jahre auf den Sonntag Sexagesimae verlegt, auch noch zur Zeit alle nur mögliche Behutsamkeit angewendet, daß sie nicht aufs neue einreissen mögte, da sie endlich ein Mahl aufgehört hatte. Vogel l. c. p. 797. seqq. In diesem Jahre that das anwachsende Wasser durch den Eingang sonderlich an Mühlen und andern Häusern grossen Schaden. Vogel l. c. p. 800. In diesem Jahre ward auch verordnet die nächst an denen Kirchen gelegenen Gassen Mit Ketten zu verwahren. Vogel l. c. p. 800. seqq. Weil sich auch noch einige mit Schindeln gedeckte Häuser in der Stadt befanden, so ließ der Rath, um Feuers-Gefahr desto besser zu vermeiden, selbige in diesem Jahre abschaffen. Vogel l. c. p. 803. Weiter ward in diesem Jahre denen Hand-Wercks-Purschen bey Verlust derer Degen und einem neuen Schock Straffe ferner hin Degen zu tragen untersagt. Vogel l. c. p. 812. Ferner ward da Mahls der mittlere Stock über dem Zeug-Hause zur Raths-Bibliothec zugerichtet. Vogel l. c. p. 812. Endlich war auch wieder ein Creiß-Tag ausgeschrieben. Müller l. c. p. 542. seq. Vogel l. c. p. 812. seqq.

Den 2. May des 1682. Jahres soll ein Erd-Beben hier gewesen seyn. Vogel l. c. p. 814. Den 16. May gieng ein Feuer vor dem Peters-Thore auf, und legte, ehe man es löschen konnte, sechszehn Häuser in die Asche. Vogel l. c. p. 816. Den 9. Iunii ward denen Hand-Wercks-Purschen das Gewehr und Degen tragen noch Mahls verboten. Vogel l. c. p. 817. Bey der hohen Schule aber ward in diesem Jahre der Nationalismus abgeschafft, wiewohl sich anfänglich viele dawider setzten, deren Rädelsfuhrer aber aber hart bestrafft wurden. Vogel l. c. p. 819. seqq.

Den 11. Ian. des 1683. Jahres nahm das hiesige Handels-Gerichte seinen Anfang. Vogel l. c. p. 821. Im Febr. aber that das Wasser sehr grossen Schaden. Vogel l. c. p. 822. Den 27. Mertz ward wieder ein Müntz-Mandat bekannt gemacht. Vogel l. c. Im May ward die vor dem Gerber-Thore angefangene Befestigung aus wichtigen Ursachen wieder eingerissen, anderer Orten aber in der Befestigung verschiedenes verbessert. Vogel l. c. p. 823. Mit Ausgange des Iulii ward die Holtz-Flösse verbessert, [1795] und der Flöß-Graben von neuem mit starcken doppelten eichenen Pfosten belegt und eingefaßt, auch neue eichene Pfäle eingestossen. Vogel l. c. p. 826. Im August ward auch wieder ein Ober-Sächsischer Creiß-Tag hier gehalten. Müller l. c. p. 548. seq. Vogel l. c. p. 827.

Im 1684. Jahre ward der Befehl, kein Buch ohne Censu[…] zu drucken, vom Chur-Fürsten wiederhohlet. Vogel l. c. p. 830. Den 24. May ward denen Hand-Wercks-Purschen aber Mahls das Degen tragen aufs ernstliche verboten, und durch den Druck bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 832. Im I[…] ward auch vom Chur-Fürsten eine neue Fleischer-Ordnung bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 833. Im Nouember aber richteten die in denen Vorstädten liegende Soldaten, weil sie nicht ohne Vorzeigung eines Billets von ihrem Haupt-Manne in die Stadt gelassen werden sollten, einen grossen und gefährlichen Aufstand an, dem aber bald vorgebeugt ward. Vogel l. c. p. 836. Mit Ausgange des Jahres ward noch ein Deualuation-Müntz-Edict bekannt gemacht. Vogel l. c. p. 837.

Im 1685. Jahre war die Ranstädter Brücke verbessert, wie auch mit einem neuen Zug-Fall- und Gatter-Thore versehen, auch an denen Mauern starck gebauet. Vogel l. c. p. 838. sq. Im April gieng mit Verwilligung und Genehmhaltung des Chur Fürsten bey der Philosophischen Facultät eine Aenderung vor, daß diejenigen Magistri, welche künfftig von der Facultät zu Beysietzern auf- und angenommen würden, nichts mehr von denen gewöhnlichen Einkünfften und officiis(?) ambulatorius, wie bisher geschehen, zu Verstärckung ihrer Besoldung genüssen, sondern selbige die Professores allein unter sich theilen sollten. Ausser diesem sollten sie Acsessore(?)-Facultati-Philosophicae heissen. Denenjenigen aber, welche allbereit in der Facultät und nicht Professores wären, sollte dieses an ihrem Antheile von denen Einkünfften unbeschadet seyn. Vogel l. c. p. 839. Den 29. April brachte auch der Rath eine Tax-Ordnung derer Gebühren vor die Actu[…]r[…]en zu Stande. Vogel l. c. Endlich ward auch in diesem Jahre noch die steinerne Brücke vor dem Grimmischen Thore angeleget. Vogel l. c. p. 843.

Den 22. April des 1686. Jahres entstund eine gefährliche Feuers-Brunst. Vogel l. c. p. 846. Den 30. April und folgende Tage aber ward eine Zusammenkunfft, das Müntz-Wesen betreffend, in dieser Stadt gehalten. Vogel l. c. p. 846. Im 1687. Jahre ward das hohe Gerichte wieder ausgebessert. Vogel l. c. p. 849. Im 1688. Jahre ließ der Rector Magnifi us das vom Chur-Fürsten überschickte Rescript, das nächtliche tumultuiren und schreyen auf denen Gassen betreffend, öffentlich anschlagen. Vogel l. c. p. 856. So ward auch da Mahls wegen des Frantzösischen Krieges das Defensions-Werck wieder angerichtet, und aller Hand Vorsicht gegen die ausgeschickten Mord-Brenner gebraucht. Vogel l. c. p. 857. Die Defension-Fahne ward hernach im folgenden Jahre gemustert. Vogel l. c. p. 861. Den 12. Iun. entstund in der Grimmischen Gasse eine gefährliche Feuers-Brunst. Vogel l. c. p. 861.

Im 1690. Jahre wurde hier von Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg und Braunschweig eine Müntz-Conferentz angestellet, und der so genannte Leipziger-Fuß [1796] dem Zinnischen substituiret, Vermöge dessen die Marck feines Silbers in 2. Drittheil, 1. Drittheil und 1. Sechstheil-Stücken, auf 12. Rthlr. in 2. Gl. Stücken auf 12. Rthlr. 9 Gl. in eintzeln Groschen auf 12. Rthlr. 12. Gl. in 6. Pfennigern, Dreyern und Pfennigen, auf 13. Rthlr. in der Müntze gesetzt wurde. In eben diesem Jahre schaffte der Rath vier neue lederne Schlangen Sprützen an, und ward in ein iedes Viertheil eine gegeben. Vogel l. c. p. 862. Ferner ward auch da Mahls an der Festung Pleissenburg und deren Zubehör gearbeitet. Vogel l. c. p. 862. seq. Weiter wurden auch die Gewölber am Rath Hause, weil sie an unterschiedenen Orten baufällig waren, aus dem Grunde gerissen, und besser als zuvor, zu bauen angefangen. Vogel l. c. p. 863. Endlich spürte man den 24. Nou. nach Mittage hier ein starckes Erd-Beben. Vogel l. c. p. 864.

Im 1691. Jahre ward verordnet, daß kein Aduocate, der nicht eine graduirte Person oder von der Iuristen-Facultät examiniret wäre, zum aduociren zugelassen, oder gehört werden sollte. Vogel l. c. p. 865. Darauf ließ der Chur-Fürst wieder ein Müntz-Mandat ausgehen, wie sich denn so wohl er, als seine Nachfolger wegen eingeschlichener schlechter Müntze gleich Falls mehr als ein Mahl dergleichen ergehen zu lassen genöthigt sahen. Vogel l. c. p. 868. 871. 877. seqq. Im 1262. Jahre ward die Hällische Brücke abgebrochen, und neu aufgeführet, auch mit andern, die Theils das Wasser eingerissen hatte, eben so verfahren. Vogel l. c. p. 876. Nicht weniger ward auch an der Zwinger-Mauer gearbeitet, und die Thomas-Mühle von Grund auf erbauet. Vogel l. c. p. 882.

Im Iulio des 1693. Ianuario und Iunio des 1694. Jahres lieffen die Wasser wieder starck an, und verursachten grossen Schaden. Vogel l. c. p. 883. 886. 888. Weil denn auch daher grosse Theurung entstund, eröffnete der Rath seine Korn-Böden, und ließ iedem etwas gegen ein billiges zukommen. Vogel l. c. p. 888. Im 1695. Jahre entstund ein sehr gefährliches Feuer am Marckte, so mit grosser Mühe gedämpft ward. Vogel l. c. pag. 891. Den 21. Mertz war wieder eins in der Peters-Strasse, welches nicht geringen Schaden verursachte. Vogel l. c. p. 892. In eben diesem Jahre machte der Rath gute Anordnung gegen die Bettel-Leute. Vogel l. c. pag. 894. Darauf ward auch die Peters Brücke gebauet, und die Paulliner-Kirche ausgebessert. Vogel l. c. p. 895. Zugleich ward auch zwischen denen Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen Gesandten wegen Adschaffung derer Schleussen auf der Saale gehandelt. Müller l. c. p. 647.

Im 1697. Jahre ließ der Rath eine Verordnung wegen derer Thee- und Coffee-Schencken ergehen, und wurden die Studenten gleich Falls von der hohen Schule gewarnet, sich vor liederlichem Leben in Acht zu nehmen. Vogel l. c. p. 901. Am 15. September dieses Jahres erhub sich wieder ein gefährlicher Studenten-Auflauff; doch ward er nach dem man die Rädels-Führer ertappt, und in die Gewalt bekommen hatte, bald gestillet. Vogel l. c. p. 905. seqq.

Im 1698. Jahre ward eine Visitation derer Coffee-Häuser unternommen, und die darinnen befindliche gemeine Weibs-Personen nach Verdienste gestraffet. Vogel l. c. p. 908. [1797] Ferner ward in diesem Jahre die Barfüsser- ietzo die neue Kirche wieder angelegt. Vogel p. 909. Weiter entstund zu Ausgange des Iunii ein Streit zwischen denen adelichen und bürgerlichen Studenten über die Feder-Hüte; doch die adelichen liessen ihre Laquayen und Jungen Feder-Hüte tragen, und sie trugen schlechte, so hörte der Streit von sich selbst auf. Vogel l. c. p. 913. Darauf ließ auch der Rath ein Königliches und Chur-Fürstliches Rescript zum Drucke befördern, darinnen derer Tuch-Macher bestätigte Innungs-Articel, Begnadigungen und Verträge denen Seiden-Händlern zum besten gäntzlich aufgehoben wurden. Vogel l. c. p. 913. Den 6. September entstund eine gewaltige Feuers-Brunst, welche grossen Schaden verursachte. Vogel l. c. p. 914. In eben diesem Jahre war man auch bemühet, eine Banco in Leipzig aufzurichten. Vogel l. c. p. 915. Den 17. Nou. geschahe ein Verbot wegen des Aufkauffs derer Lebens Mittel. Vogel l. c. p. 916.

Im folgenden Jahre kam die Banco zum Stande, und ward auch eine Banco-Ordnung verfertiget. Müller l. c. p. 670. Vogel l. c. p. 917. seq. In diesem Jahre machten auch die Schuh-Knechte einen Aufstand, wurden aber bald wieder zu ihrer Schuldigkeit angewiesen. Vogel l. c. p. 922. Weiter ward da Mahls die neue Kirche eingeweihet. Müller l. c. p. 673. Vogel l. c. p. 924. seq. Ferner ward der sollemne Eid denen Studenten durch ein Königlich Rescript nachgelassen und verordnet, daß es bey dem Handschlage sein Bewenden haben mögte. Vogel l. c. p. 929. Endlich kam auch noch ein Königlicher Befehl, die Wechsel-Sachen betreffend, zum Vorschein. Vogel l. c. p. 930.

Im 1700. Jahre ward zwischen denen Seiden-Händlern und Tuch-Machern eine Vermittelung getroffen. Vogel l. c. p. 931. Den 31. Oct. dieses Jahres ward eine Königliche Verordnung ans schwartze Bret geschlagen, daß sich die Studenten bey Straffe innerhalb 4. Wochen einschreiben lassen sollten. Vogel l. c. p. 934. Weiter ward auch in diesem Jahre das hohe steinerne Gebäude im Brühle auf dem Zimmer-Hofe, wo ehe dem das Bernhardiner- oder Cistercienser-Closter gestanden, in ein Zucht- und Waysen-Haus zu verwandeln angefangen. Vogel l. c. p. 935.

Im 1701. Jahre ward die Anger-Mühle gebauet. Vogel l. c. p. 934. Den 19. Mertz aber spürte man ein Erd-Beben. Vogel l. c. p. 935. Weiter wurden um diese Jahrs-Zeit daselbst viel böse Sechser gemüntzet, welche hernach, da sie abgesetzet wurden, den Namen Seuffzer bekamen. Vogel l. c. p. 936. Den 30. Sept. ward das neu erbauete Zucht- Spinn- und Waysen-Haus zu Stande gebracht, welches mit vielen Gemächern und Behältnissen, auch unter der Erde mit guten Gewölbern versehen, und von aussen ein ansehnliches Gebäude ist Vogel l. c. p. 936. Sicul Leipz. Jahr-B. III. Beyl. p. 46. Es wurden auch gleich diesen Tag die Waysen-Kinder aus ihrer bisherigen dahin Wohnung geführet, und der Anfang mit Gebete, Unterweisung und Arbeit gemacht. Vogel und Sicul II. cc. Endlich wurden auch dieses Jahr in der Christ-Nacht zuerst die auf denen Gassen errichteten Laternen angestecket. Vogel l. c. p. 937.

Im folgenden 1702. Jahre am Pfingst-Feste erhielte die Frantzösischen Handels-Leute [1798] und Flüchtlinge zuerst die Freyheit, den Reformirten Gottes-Dienste in Auerbachs-Hofe auf dem Bilder-Saale zu halten, hernach aber ward ihnen eine Stelle im Amt-Hause dazu eingeräumt. Vogel l. c. p. 939. Den 11. Iun. bekamen die Studenten mit denen Defensionern Händel, welche einen ihres Mittels, der wieder Verbot auf den Wall gegangen, und sich nicht hatte abweisen lassen, mit Gewalt abgehohlet und eingesetzet hatten. Endlich aber ward Abends gegen 10. Uhr die Unruhe einiger Massen gestillet, da die vor der Stadt liegende Königliche Soldaten eingelassen wurden, welche hin und wieder auf denen Gassen Wachen ausstellten. Vogel l. c. p. 939. Weil sich aber bey dem damahligen Auflauffe viele Studenten mit Gewehr unter denen Schlaff-Röcken auf denen Gassen sehen, und sich bedrohlicher Worte vernehmen lassen, auch gar nichts auf des Rectoris Ma[…] Ermahnungen hatten geben wollen, erfolgte hierauf ein ernster Königlicher Befehl, dergleichen ins künfftige zu verhüten, und sich derselben Person, die man auf solche Masse fände, zu versichern, auch es schleunig nach Hofe zu berichten. Vogel l. c. p. 944. Den 21. Septembr. richteten die Professores ordinarii einen Fi cum vor ihre hinterlassenen Witben u. Kinder auf, und machten darüber eine Verordnung wegen dererselben zulänglicher Versorgung. Vogel l. c. p. 950.

Im folgenden Jahre ließ der Rath Sänfften verfertigen und Träger dazu annehmen, daß man um ein gewisses Geld so wohl in der Stadt als Vorstädten von einem Orte zum andern getragen werden könnte. Vogel l. c. p. 954. Im Jahre 1704. ward in der Neu-Jahrs-Messe denen Jüden durch ein angeschlagenes Patent verboten, ihren Gottes-Dienst, wie sie sonst in Meß-Zeiten gethan hatten, zu halten. Vogel l. c. p. 957. Im Mertz ward auch das Königliche im Jahre 1702. ertheilte Mandat, welches einem Creditor von Wechseln 8 pro Cent zu nehmen vergönnte, wegen des Mißbrauchs wieder aufgehoben. Vogel l. c. p. 958. seq. Den 10. Iunii eröffnete der Rath mit Königlicher Genehmhaltung, wie er in Willens hätte, aus der schon so viele Jahre wüste gelegenen Peters Kirche ein solch Spital zu machen, wie in und ausser Teutschland in wohl angerichteten Städten befindlich wären, darinnen Personen von erbarem Stande und einigem Vermögen ihrem Stande nach erhalten versorgt werden könnten, des Wegen Erklärung von denenjenigen erwartet ward, die sich ihre Lebens-Zeit auf solche Weise zu beschlüssen vorgenommen. Vogel l. c. p. 961.

Es war auch der Rath aus treuer Vorsorge vor die Bürger u. Einwohner bemüht, wie nicht nur allem Umgehen und Betteln in denen Häusern und auf denen Gassen gesteuert würde, sondern auch das Armuth der Gestallt versorgt werden mögte, daß keines Mangel leiden dürffte, sondern nur nöthige Verpflegung erhielte, und fiell derowegen auf den Endschluß, eine gewisse Armen-Verlosung anzustellen. Vogel l. c. p. 961. seq. Noch in eben diesem Jahre ward das Theatrum Anatomicum, Statt der vorigen im Creutz-Gange der Paulliner-Kirche befindlich gewesenen Anatomie-Cammer, auf die Höhe neben die Bibliothec gebracht. Vogel l. c. p. 963. Den 15. Dec. dieses Jahres hatte endlich auch die Armen-Ordnung ihre Gültigkeit, und ward ein Allmosen [1799] angeleget. Vogel l. c. p. 965.

Die dem Armuthe zum besten angestellte Lotterie ward so gleich nach der Neu-Jahrs-Messe im Jahre 1705. gezogen und der Entschluß gefaßt, noch eine anzuordnen. Vogel l. c. p. 966. Zu dem vor kurtzen neu erbaueten Zucht- und Waysen-Hause hatte der Rath in dessen eine Capelle zu Anhörung des göttlichen Worts und Gebrauche des Heil. Abend-Mahls zurichten lassen, und verordnete nunmehr auch einen ordentlichen Priester dahin. Vogel l. c. p. 966. Zu Ende des Jahrs ward noch eine gantz neu ausgesonene Lotterie ausgeschrieben. Vogel l. c. p. 976. Den 16. Iunii des 1706. Jahres sahe man einen Königlichen Befehl angehefftet, darinnen das Degen tragen denen Hand-Wercks-Purschen u. welchen es sonst nicht gehörte, ernstlich untersagt war. Vogel l. c. p. 978. Den 2. Aug. und folgende Tage ward der Rabenstein verbessert. Vogel l. c. p. 979.

Bey erfolgendem Schwedischen Einfalle war zwar eine ziemliche Besatzung von Chur-Sächsischen darinnen, sie zog sich aber, ehe sich die Schweden näherten, hinaus. Diese rückten darauf in die Stadt und erkundigten sich bey dem Commendanten auf der Pleissenburg, wessen sie sich zu ihm zu versehen hätten, erhielten auch zur Antwort, wenn man ihm nicht feindlich angreiffen würde, würde er auch nichts unternehmen; wiedrigen Falls wäre er gesonnen sich zu wehren. Gegen 3. Uhr aber kam ein Königlich-Polnischer Trompeter auf die Pleissenburg und fuhr mit dem Commendanten aufs Rath Haus, mit denen Schweden Handlung zu pflegen, kehrte auch Abends um 7. Uhr zurück und nahm die Dragoner mit in das Schloß. Es musten auch da Mahls die Stadt-Defensioner ihre Montur ablegen und bey ihren Aufzügen und Wachen in denen Thoren in andern Röcken erscheinen. Der König in Schweden aber war noch so gnädig, daß er allen auf bevorstehende Michaels-Messe reisenden sicher Geleite versprach. Vogel l. c. p. 983. seqq. Den 11. Dec. zog auch die zurückgelassene Chur-Sächsische Besatzung aus der Pleissenburg. Vogel l. c. p. 997. Den 1. Septembr. des 1707. Jahres zogen endlich auch die Schweden wieder aus. Vogel l. c. p. 1007.

Den 4. Dec. des 1709. Jahres feyerte die hohe Schule ihr drittes Jubel-Fest, und waren abgesandte von dem Chur- und Fürstlichen Hause Sachsen Albertinischer Linie, wie auch von denen drey Stifftern und abgeordnete von denen hohen Schulen Wittenberg, Jena und Halle zugegen. Früh um 5. Uhr wurden 20. Stücke von der Pleissenburg gefeuert, mit allen Glocken in der Stadt geläutet und vom Nicols- und Thomas-Thurme in zwey Chören mit Trompeten geblasen, übrigens gieng es fast ebenso zu, wie bey dem im Jahre 1609. Doch wurden vor ietzo auch die fremden Studenten mit Bier, Kuchen, Weine und Confecte tractiret, und bekamen auch die Conuictores von der hohen Schule mit Speisen und Weine besonderes Tractament, dazu hernach auch der Rath etliche Fasse Duchstein verehrte. Wie es sonst bey dieser Feyer zugegangen, ist bey Vogeln l. c. p. 1022. seqq. zu finden.

Im 1710. Jahre ward denen Catholischen ein Zimmer in der Pleissenburg zu einer Capelle eingeräumt. Vogel l. c. pag. 1033. Den 15. Dec. ward wegen derer häuffigen Diebes- und Räuber-Rotten eine General-Visitation [1800] im Lande gehalten, und in Leipzig, so lange als diese währte, die Thore verschlossen. Vogel l. c. p. 1035. Im 1711. Jahre ertheilte der König in Polen und Chur-Fürst zu Sachsen als Reichs-Vicarius dem Rathe und der Iuristen-Facultät die Hof-Pfaltz-Grafen-Würde. Lünig Reichs-Archiu. Part. spec. Contin. II. Anh. Abs. IV. §. 25. p. 69. §. 26. p. 70. Contin. IV. Th. II. Forts. Abth. IX. Abs. X. §. 38. p. 633. seqq. Elect. Iur. publ. Tom. IV. St. IV. §. 16. p. 323. Pfeffinger ad Vitr. Ius publ. III. 7. §. 10. p. 634. Vogel l. c. p. 1046. seqq. Den 1. Octobr. ward bey zugehaltenen Thoren wieder eine scharffe Visitation gehalten. Vogel l. c. pag. 1049. Den 25. war wieder ein starckes Erd-Beben. Vogel l. c. p. 1051.

Den 22. Mertz des 1712. Jahres that das Feuer einigen Schaden. Vogel l. c. p. 1053. In eben diesem Jahre ward die Peters-Kirche wieder erbauet und zum Gottes-Dienste gewiedmet, auch schon den 29. May wieder darinnen gepredigt. Vogel l. c. p. 1054. Den 25. und 26. Septembr. erregten die Studenten wegen derer Schlaff-Röcke, darinnen man des Nachts nicht ausgehen sollte, einen gefährlichen Aufstand. Vogel l. c. p. 1061. seqq. Im 1714. Jahre ward der Mühl-Graben vor dem Ranstädter Thore von neuem mit einer Mauer eingefaßt u. erhöhet. Vogel l. c. p. 1074. So wurden auch noch in diesem Jahre ein neu Lazareth-Haus und Kirche, ein besonderes Pulver-Behältniß und andere öffentliche Gebäude mehr angelegt. Sicul Leipz Jahr-B. I. p. 161. seq. Weiter fanden sich auch so genannte Inspiriten in der Stadt ein, die aber bald wieder fortgeschafft wurden. Sicul l. c. II. Per. 2. §. 3. p. 444.

Im folgenden 1715. Jahre ward wieder den 10. May eine General-Visitation vorgenommen, die hernach fast alle Jahre vor sich zu gehen pflegte. Sicul l. c. Per. 3. §. 4. p. 448. In eben diesem Jahre ward verordnet, daß im gantzen Lande einerley Maaß seyn sollte, des Wegen auch der Leipziger Scheffel, dessen 3. Viertheil einen gantzen Dreßdener gemacht hatten, kleiner gemacht werden muste. Sicul l. c. §. 8. p. 450. Gleiches ward auch mit andern Maassen zu flüßigen Dingen in Acht genommen. Sicul l. c. §. 9. pag. 451. Ferner wurden auch sonst einige Verordnungen gemacht, deren Sicul l. c. p. 452. seq. kürtzlich gedencket.

Im 1716. Jahre ergieng unter andern wieder eine Verordnung gegen das leichtfertige Wesen in Coffee Häusern, die auch vom Könige bestätigt ward. Sicul l. c. III. Per. 3. §. 7. p. 535. Weil auch bey der dieses Jahr vorgegangenen Visitation die Collegia mit durchsucht wurden, so traff man hierinnen viele an, die verdächtig waren, und sich dahin begeben hatten, weil sie nicht vermuthend gewesen waren, daß man hier auch nachsuchen würde. Sicul l. c. §. 6. p. 534. Sonst ward auch dieses Jahr ein kostbarer Canal von Cautz an bis zum Stadt-Graben bey dem Peters-Thore geführet, damit das Wasser einen Abfall haben könnte, und denen Kellern in dieser Strasse nicht beschwerlich fielle. Sicul l. c. §. 25. pag. 551. Es ward auch weiter eine Verordnung am schwartzen Brete angeschlagen, daß die Professores und andere, welche bey der dasigen hohen Schule läsen, alle verdächtige Meynungen und neue Arten zu reden und zu schreiben vermeiden sollten. Derer Studenten wegen [1801] aber ward ein Befehl aus dem Ober-Consistorio angeschlagen, darinnen das Dorfflauffen und andere unanständige Aufführung untersagt ward. Sicul l. c. §. 26. p. 552.

Im 1717. Jahre war das Jubel-Fest wegen des glücklichen Anfanges der Evangelischen Lehre, und ward so wohl in der Stadt als bey der hohen Schule besonders gefeyert; davon Sicul Leipz. Jahr-B. Beyl. II. p. 63. s qq. zulängliche Nachricht ertheilet. Es kamen auch in diesem Jahre viele gute und nützliche Verordnungen zum Vorscheine, die Theils gegen den Kauff und Einkauff auch Verführung derer in der Stadt Leipzig eingehenden und vorhandenen Bruch- und andern rohen Silber; Theils gegen die Buchführer und Buchdrucker wegen nicht censirter Bücher; Theils wegen derer Ueberläuffer; Teils wegen derer im Qvartiere stehenden Reuter; Theils wegen Verbesserung der Feuer-Anstallten u. s. w. ergiengen. Es befahl auch der König in Zukunfft die Anhaltung und Gefangen-Nehmung derer Studenten nicht durch die Stadt-Knechte, sondern entweder durch die Stadt-Soldaten oder die Besatzung auf der Pleissenburg verrichten zu lassen. Sicul Leipz. Jahr-B. IV. Per. 4. §. 7. seqq. p. 797. seqq. Weiter ward auch unter andern Gebäuden das Königliche Reit-Haus im Zwinger zu bauen angefangen und vollendet. Sicul l. c. §. 31. p. 819.

Im 1718. Jahre ergieng eine Verordnung, wie es forthin wegen Exsecution des Wechsel-Rechts bey der Stadt Leipzig gehalten, und der schnelle Lauff des Wechsel-Rechts nicht mehr durch Adpellationes gehindert werden sollte. Sicul l. c. V. Per. 3. §. 13. seq. p. 967. seqq. Im Handels-Gerichte, wo die Wechsel-Sachen am meisten vorkommen, geschahe derer Unkosten wegen gleich Falls bessere Verfügung. Sicul l. c. §. 15. p. 970.

Im 1719. Jahre kam eine Königliche Iurisdictions-Erläuterung, anlangend das Wechsel-Recht vor die Vniuersitäts-Verwandten, zum Vorscheine. Sicul l. c. P. II. n. 1. §. 3. p. 3. An den Rath aber ergieng ein Befehl wegen des Zahl-Tages in der neuen Jahrs-Messe. Sicul l. c. §. 19. p. 15. Weiter war angeschlagen, daß die Studenten ihren Laquayen und Jungen bey unvermeidlicher Straffe keine Degen gestatten sollten; in gleichen, daß sie nicht mit Schlaff-Mützen und Schlaff-Peltzen auf denen Gassen herum gehen; die neu ankommenden aber nicht lange verzögern sollten, die gehörige Immatriculation zu suchen. Sicul l. c. §. 24. p. 19. seq.

Im Februario des 1720. Jahres lieff das Wasser durch den beständigen Schnee und Regen sehr hefftig wieder an. Sicul l. c. §. 8. p. 72. Weil auch zuvor aber Mahls ernstlich befohlen worden war, daß sich diejenigen, denen der Degen nicht gehörte, desselben enthalten sollten, ihnen auch dieselbe in grosser Menge abgenommen wurden, so kam es in Leipzig noch in diesem Jahre ziemlich ab. Sicul l. c. §. 1. p. 65. seq. Den 23. May hatten die Studenten wieder mit denen Feld-Soldaten Händel, und es ward auch nicht eher recht ruhig, bis diese umqvartiret wurden. Sicul l. c. §. 26. p. 94. Den 1. Iulii ward wieder ein leichtes Erdbeben gespüret. Sicul l. c. §. 30. p. 97. seq. Den 13. Septembr. soll man wieder eins verspürt haben. Sicul l. c. §. 42. p. 106.

Im Jahre 1722. ward [1802] der Anfang zu Abtragung des Peters-Thors gemacht, und im folgenden Jahre da jetzige mit grossen Unkosten zu Stande gebracht. Sicul l. c. B. III. Forts. II. p. 164. seq. Im 1723. Jahre ward nicht nur der Königliche Befehl wegen derer Aduocaten, sondern auch der wegen des Dorfflauffens erneuert. Sicul l. c. B. III. Forts. V. p. 460. seqq. Im 1724. Jahre ward von der hohen Schule im Namen des Königs ein Patent wieder die Seiler-Pfuscher im Drucke bekannt gemacht. Sicul l. c. VII. p. 681. seqq. In eben diesem Jahre kam ein Königlicher Befehl gegen die B[…]uttirer heraus. Sicul l. c. p. 656. s qq. Da Mahls hielt auch vorgedachte Fr[…]tät derer N[…]en ihr Iubilaeum. Sicul l. c. p. 702. s qq.

Den 17. Ian. des 1726. Jahres ließ die hohe Schule ein Verbot anschlagen, welches schon offte Unruhe verursacht hatte, daß sich kein Studente im Schlaff Peltze und Schlaff-Mütze, noch weniger zugleich mit brennenden Tobacks-Pfeiffen auf der Strasse antreffen lassen sollte, da zu Mahl einige noch ihre Degen, als ob sie sich einer Gefahr befürchten müsten, bey sich trügen; führte auch zugleich die des Wegen eingeschickte Königliche Verordnung an. Weil auch an den Rath geschrieben worden, er mögte zusehen, daß es nicht vielleicht andere, die sich vor Studenten ausgäben, thäten, so ließ er gleich Falls dasselbe durch ein Patent bekannt machen, und ermahnte alle davon abzustehen. Einige Studenten schätzten sich aber durch dergleichen Anbringen sehr beleidigt, drungen auf den Rector, daß er ihnen das verbotene zugestehen sollte, brachen das Gatter vor dem schwartzen Brete in Stücken, riessen den Königlichen Befehl und des Rectors Vermahnung ab, und schlugen Brand- und Fehde-Briefe an, droheten auch der gantzen hohen Schule den Untergang.

Der Rector aber sparte keinen Fleiß, und mahnte sie noch Mahls von ihren Unternehmungen ab, berichtete es aber, als er sahe wie wenig es fruchtete, noch Mahls an den König. Auf erhaltenen Befehl ermahnte er sie noch Mahls zur Ruhe, ließ auch ein Stück der Königlichen Antwort, ja da dieses nichts helffen wollte, den gantzen Königlichen Befehl einrücken, und ermahnte sie nach äusserstem Vermögen zur Ruhe. Da sich endlich der Lermen einiger Massen gelegt hatte, fand man Gelegenheit, diejenigen um so viel leichter zu erkundigen, welche die Rädelsführer gewesen waren, um sie der Gebühr nach zu straffen. Sicul l. c. B. IV. Forts. I. p. 1[…]4. seqq.

Den 6. Mertz Abends um sechs Uhr entstund ein allgemeines Schröcken, indem auf dem Schüler-Chore in der Nicols-Kirche eine Flamme entstund, und eher zum Fenster heraus schlug, als man darinne wahrgenommen hatte. Die Gelegenheit hierzu hatte ein Kohl Feuer gegeben dessen sich die Instrumenti[…]en bedient und unter eine Banck gesetzt hatten, da denn hernach der Wind hinein geblasen und das Holtz entzündet hatte; doch ward es glücklich wieder gelöscht. Sicul l. c. p. 157. seq. Den 11. I[…]. dieses Jahres lieff noch ein ernster Befehl wegen des Auflauffens und Tumultuirens ein, welcher so gleich angeschlagen ward. Sicul l. c. Forts. III. p. 214. seq.

Im 1728. Jahre kam ein Befehl gegen die so genannten G[…]ulanten heraus. Sicul l. c. IV. Forts. VIII. p. 710. seq. [1803] Ingleichen eine Verordnung, daß sich die Candidati Ministerii besser auf die Grund-Sprachen legen sollten. Sicul l. c. p. 714. seq.

Im 1730. Jahre hatte endlich die Stadt mit allen Evangelischen, wegen des vor 200. Jahren übergebenen Augspurgischen Bekänntnisses, ein Jubel-Fest zu feyern; wovon Sicul l. c. IV. Forts. XII. seqq. mit mehrern zu sehen. Wer auch von der Einrichtung des Gottes-Dienstes, Regiments Bibliothecen u. s. w. mehrere Nachricht verlanget, kann Siculn und Vogeln in angeführten Schrifften nachsehen, die ihn vermuthlich hierinnen vergnügen werden. Nur ist noch zu mercken, daß der Schöppen-Stuhl hieselbst unter allen Sächsischen Collegiis und Gerichten das einige ist, welches sich nicht zugleich Königlich-Polnisch, sondern bloß Chur-Fürstlich-Sächsisch schreibt. Sicul l. c. Subpl p. 263. Sonst hat auch Buschius de Laude cultuque vrbis Lipsensis und Friedrich Otto Mencke Leudes Li siae geschrieben.

Was die offt gedachten Messen anbetriefft, so hat Leipzig jährlich, wie Theils aus vorhergehendem zu ersehen, drey schöne und grosse, jede zu 14. Tagen, nahmentlich die Neu-Jahrs Oster- oder Iulbilate-Messe, und denn die Michaelis-Messe. Die Neu-Jahrs-Messe fänget sich an auf den Neu-Jahrs-Tag, oder, so derselbe auf einen Sonntag einfället, den andern Tag, als am Montage darnach, währet gantzer 14. Tage, davon die letztern 7. Tage die Zahl-Woche genennet werden, und müssen alle Wechsel-Briefe in solcher auf den 12. Januari abgetragen und bezahlet seyn, wird auch keine Protestation weiter, als bis 10. Uhr Abends vor gültig erkannt.

Die Oster- oder Iubilate Messe fänget sich an 3. Wochen nach Ostern, am Sonntag Iubilate, währet eben Falls 14. Tage und werden die letzten sieben Tage als die Zahl-Woche gerechnet, in welcher alle Wechsel-Briefe des Donnerstages bezahlt seyn müssen. Es wird auch keine Protestation darüber länger, als bis 10. Uhr Abends angenommen und vor gültig erkannt.

Die Michaelis-Messe fänget sich den folgenden Sonntag nach diesem Feste an, währet gleich Falls 14. Tage, die Zahl-Woche mit gerechnet, in welcher letztern eben Falls alle Wechsel-Briefe des Donnerstags bezahlt seyn müssen, und keine Protestation darüber länger als bis 10. Uhr Abends geschehen kann und noch vor gültig erkannt wird.

Wenn an obgemeldeten Tagen die Messe öffentlich eingeläutet worden, so geschiehet in folgenden vier ersten Tagen Acceptation derer Wechsel-Briefe, und kann solche in der Neu-Jahrs-Messe längstens den Tag vor Ausläutung des Marcktes, welche jeder Zeit am achten Tage der Messe geschiehet, geschehen, in der Oster- und Michaelis-Messe aber gilt solche bis auf den Freytag Vormittage um 10 Uhr, sonsten müssen sie protestiret werden. Von solcher Ausläutung bis den fünften Tag, wird die Bezahlung so wohl per Rescontro, als auch baar gethan, wiedrigens, wie oben gemeldet, mit der Protestation zu verfahren ist. Ordin[…]re wechselt man von Hamburg auf die Messe, und stellet die Briefe in Reichs-Thaler Courant-Geld zu zahlen, wovor 30. pro Centum, weniger, oder auch mehr agio decourtiret, und die Valuta in Banco abgeschrieben wird, in Leipzig aber zahlen sie in der Zahl-Woche mit guten neuen gangbaren zwey Drittheiln und guten Groschen.

Wobey zu [1804] mercken, daß die Wechsel-Zahlung geschiehet in lauter Zwey-Drittheil-Stücken, wenn solche Brandenburgischen oder Lüneburgischen Schlags seyn; so aber lauter Chur-Sächsische Zwey-Drittheile bezahlet werden; so kann man den vierten Theil der Summe an Zwey-Groschen-Stücken oder guten Groschen bezahlen. Aus der Messe wechseln sie auf Hamburg a uso, sind 14. Tage Sicht, und stellen die Briefe in Reichs-Thaler di Banco, zahlen aber die Valuta in Leipzig mit 130. Reichs-Thalern, weniger oder mehr in neuen Drittheiln oder Groschen pro 100. Rthal. di Banco. Ausser solchen Messen wechselt man von Hamburg ab nach Leipzig a uso, und stellet die Briefe in Rthl. Courant-Geld, wovor die Valuta nach Abzug 30 pro Centum I Agio, weniger oder mehr, in Banco abgeschrieben wird; gleich Falls a uso wechseln die Leipziger wieder auf Hamburg, und stellen die Briefe in Rthl. Banco, zahlen aber die Valuta zu 130. Rthl weniger, oder auch mehr, in neuen Drittheilen und Groschen gegen 100 Rthl. Banco-Geld, wobey der Unterscheid zu mercken, daß das Hamburger Corant-Geld gegen dasiges Banco-Geld alle Zeit um 20. pro Centum mehr oder weniger differiret.

Von Leipzig wird auf folgende Oerter gewechselt, als: Auf die Franckfurter-Messe in Rthal. a 74. Kreutzer Wechsel-Geld, die Valuta a 98. Rthl. weniger oder mehr, in Specie pro 100. Rthl. Das Wechsel-Geld wird in Leipzig in Creutz- und Alberts-Thalern bezahlet. Sie wechseln auch auf die Franckfurter-Messe in Reichs-Thaler a 90. Kreutzer Courant-Geld, davor sie die Valuta a 96. oder 97. Reichs-Thaler weniger oder mehr, in neuen Dritteilen und Groschen pro 100. Rthl. a 90 Kreutzer Cour. vergnügen. Sonst aber wechseln sie per Franckfurt ausser der Messe a uso, oder 14. Tage Sicht, in Rthl. a 96. Kreutzer die Valuta a 98. Rthaler, weniger oder mehr, pro 100. Rthl. a 90. Kreutzern, solches wird mit neuen Drittheilen und Groschen contentiret. Auf den Breßlauer-Marckt wechseln sie in Rthl. oder Kayserl. Geld. zu 17. Kreutzer, die Valuta a 97. Rthl. weniger oder mehr, pro 100. Rthl Kayserlich Geld, zahlen sie in neuen Drittheilen und Groschen, in gleichen wechseln sie auch dahin ausser dem Marckt auf 14. Tage Sicht.

Auf Lion wird gewechselt auf die Foires oder Messen, und werden die Briefe gestellet in Cronen von 3. Livres oder Francken. Die Valuta bezahlen sie mit neuen Dritteln und Groschen a 106. Reichs-Thaler weniger oder mehr, pro 100. Cronen von 3. Livres oder Francken. Auf Paris 106. Rthl. weniger oder mehr, pro 100. Cronen von 3. Livres. Auf Bolzano per die Messe in Rthl. Courant-Geld, Valuta a 130. Rthl. weniger oder mehr in neuen Dritteln und Groschen pro 100. Rthl. courante Müntzen. Auf Amsterdam 130. Rthl. weniger oder mehr pro 100. Rthl. Banco, oder 125. Rthl. weniger oder mehr pro 100. Rthl. Courant-Geld. Auf Augspurg 98. Rthl. weniger oder mehr, pro 100. Rthl. Courant. Aller dieser und andern Orten wird a uso oder 14. Tage Sicht gewechselt.

In Leipzig und im gantzen Chur-Fürstenthume Sachsen werden die Rechnungen und Bücher geschrieben in Reichs-Thalern, guten Groschen und Pfennigen. Ein Reichs-Thaler hat allda 24. gute Groschen, und ein guter Groschen hat 4. Dreyer [1805] oder 12. Pfennige, ein Pfennig hat 2. Heller. Ein fl. Meißnisch, worinnen vor diesem allda Buch gehalten, hat 21. gute Groschen. Ein alt Schock hat 20. gute Groschen, und ein neu Schock hat 60. gute Groschen. Ein Zwey-Drittheil-Stück hat 16. gute Groschen. Ein Drittheil-Stück hat 8. gute Groschen. Ein Sechstel-Stück hat 4. gute Groschen. Ueber dem finden sich daselbst allerhand, gemüntzte, einfache und doppelte Groschen-Stücke, Ducaten a Marco werden verwechselt 50. Stück pro 133. Rthl. 8. gute Groschen, weniger oder mehr, oder jedes Stück pro 2. Rthl. 16. bis 17. und 18. gute Groschen, weniger oder mehr, in neuen Drittheilen und Groschen-Stücken. Ein Louis d’ Or 5. Reichs-Thaler. Hundert Species-Reichs-Thaler werden verwechselt pro 129. Reichs-Thaler Courant, weniger oder auch mehr.

Sonsten aber werden die Churfürstlichen Sächsischen, wie auch die Kayserlichen, in gleichen die Reichs-Städtischen gantzen Species-Thaler von einem Reichs-Thaler acht Groschen ausser der Wechsel-Zahlung angenommen, hingegen gelten die Frantzösischen gantzen Species-Thaler nach dem Königl. Polnischen und Chur-Fürstl. Sächsischen Befehle nicht mehr als 31. gute Groschen, u. die Chur-Brandenburgischen, wie auch Holländischen Species-Thaler, nicht mehr als 30. gute Groschen. Die Leipziger Handlung, welche fast alle die Sächsischen in sich schlüsset, bestehet 1.) in Sachsenlandes natürlichen Landes-Früchten, als: Korn, Wolle, Ertzen und etwas an Weine; 2.) in Manufacturen, und 3.) in Commission-Handlung. Die erste Art betreffend, so ist bekannt, was Sachsen jährlich vor eine Menge Getraides Theils in sich selbst verbraucht, Theils an die benachbarten Länder mittheilet.

Thüringen, welches eben Falls mehren Theils Sächsisch, giebt über dem noch guten Wein, in gleichen das zum Blaufärben dienliche Weyd-Kraut, den Safflor, Anies und andere Materialia mehr. Durch beyde Länder aber durch und durch, so wohl in denen, die von dem Chur-Fürstenthume, oder auch von denen Fürstlichen Sächsischen Häusern dependiren, findet man so zahlreiche Schäffereyen, daß von der davon gesammleten Wolle ein eigener considerabler Jahr-Marckt gehalten werden könnte. Wie denn solches nicht eine derer geringsten Revenuen des sonst begüterten Sächsischen Adels zu nennen ist, in dem, was nur allein das weit entlegene Schweitzer-Land (derer nähern und innländischen Provintzien nicht zu gedencken) jährlich an Wolle aus Sachsen zühet, sich auf etliche hundert tausend Thaler erstrecket. So giebt es auch um Meissen und Dreßden stattlichen Wein, und in denen Gebürgen reiche Silber- und andere Berg-Wercke, die vor Mahls gute Ausbeute gegeben, und noch mit guten Nutz[…]m zu gebrauchen stehen.

Zu denen Sächsischen Manufacturen gehören die grosse Menge allerhand Couleuren Tücher, grobe und feine, schmahle und breite, welche fast in allen Sächsischen Städten und Flecken anzutreffen; ferner die gantz und halb wollene und mit Seiden oder Leimen vermengte Zeuge und Stoffe, die wollenen, seidenen und baumwollenen Strümpfe und Hals-Tücher; die vielerley Arten Leinewand, so wohl rohe als gebleichte, gefärbte und gemangelte; die schönen Spiegel und Trinck-Gläser, [1806] der herrliche Buch-Handel und viel andere mehr. Unter denen Commission-Waaren verstehen wir alle Waaren, so denen Leipziger Kauff-Leuten in und ausserhalb denen Messen von allen Orten und Enden Europa zum Verkauff zugeschickt, oder von ihnen selbst verschrieben und entboten werden. Es sind aber derer Leipziger Messen dreye, als: Die Neujahr-Messe, so den Montag nach Neujahr angehet, die Jubilate-Messe und die Michael-Messe, auf welche dreyen Messen ein unbeschreiblicher Schatz von allerhand Kauff-Manns-Waaren, und eine unzählbare Menge Menschen allerhand Standes in Leipzig zu sehen ist.

Denn ausser dem, daß viel Mahls die hohen Herrschafften selbst diese Messen mit ihrer Gegenwart zieren, so finden sich noch daneben so viel Fürstliche und andere hohe Standes-Personen, von fremden Kauff-Leuten aber von allen Orten und Enden eine solche grosse Menge ein, daß man offt Mühe hat, Qvartir zu bekommen: Wie nun besagter Confluxus denen Verkäuffern sehr profitable ist, in dem sie in Friedens- und guten Jahr-Zeiten fast durchgehends einträgliche Messe halten; also haben hingegen auch so viele Einkäuffer die Stadt Leipzig gleichsam zu ihren Centro und Mittel-Punct, da sie alles, was ihnen nöthig, so zu reden, aus der ersten Hand finden können. Wie denn viel tausend keine andern Wege gelernet, als sich von Leipzig aus zu providiren, und wenn sie gleich ihren Fuß weiter hinaus zu setzen, und die Waaren noch näher an ihrer Quelle zu hohlen gedächten, dürfften sie doch manch Mahl mehr Schaden als Nutzen dabey empfinden, und die Commodität nicht haben, welche so grosse Messen, als die Leipziger sind, mit sich führen, nehmlich, daß man daselbst die Wahl und das Auslesen, Credit, lange Kundschafft, leichtes Geld, Gelegenheit zum Vertauschen, und dergleichen mehr antriefft, welches alles, wenn man die Waaren selbst aus dem Lande verschreiben wollte, hintangesetzt werden müste, zu geschweigen, daß mancher Verkäuffer, der gegen die Zahl-Woche Wechsel zu bezahlen, und seine Waaren noch meistens über dem Halse liegen hat, solche dem, der baar Geld giebt, vor einen leichten Preis wegschlägt, als selbige anderwärts und aus der ersten Hand vielleicht nicht zu erlangen gewesen.

Es bestehet aber das Geld in Sachsen in Zwey-Drittheil-Stücken, Groschen, 6. Pfennigern und Dreyern. Ein Reichsthaler hat 24. Groschen oder 1½. Reichs-Gulden, ein ⅔. Stück ist 16. Groschen oder 1. Reichs-Gulden. Man hat auch 8. 4. und zwey Groschen-Stück. Ein Gulden Meißnisch beträgt 21. Groschen, und ist eigentlich nur eine fingirte Müntze, nach welcher die Ammts- und Cammer-Rechnungen eingerichtet werden. Eine solche eingebildete Müntze sind auch die alten Schocke, deren eines 20. Groschen macht. Wer auf einige Monathe oder Wochen in oder ausser Leipzig Geld auf die Messe per Wechsel nehmen will, der muß sich offt zu einem Cours oder Wechsel-Agio verstehen, da die Interesse nicht vergessen ist. Eben so verhält es sich, wenn einer einen Wechsel in Leipzig prolongiren, oder Geld auf einige Wochen, nach der Messe wieder zu bezahlen, aufnehmen will.

Das Leipziger Maß und Gewicht [1807] belangend, so hält man davor, daß […]. Ellen eine Brabanter Elle ausmachen, und eine Brabanter 1[…] Leipziger. Von der Reduction der Leipziger Elle mit denen Ellen anderer Länder, siehe unten Maas und Gewichte. Tom. X. p. 1386. Hier ist noch zu mercken, daß 54. Kannen Leipziger alt Maas nach der Visir(?) 63. Schenck Maas, oder einen Leipziger Eymer machen, 82[…] Kanne Dreßdnisch Maas betragen eben Falls einen Leipziger Eymer. Ein Fuder Wein 12. Eymer. Ein Faß hat 5. Schock oder 300. Kannen. Ein Centner hat zu Leipzig 110. Pfund Kramer-Gewichte, oder 5. Stein. Ein Stein 22. Pfund, die Pfund aber sind schwerer und wiegen 90. eben so viel als 110. Pfund Kramer-Gewichte, daß also 11. Pfund Kramer-Gewichte 9. Pfund Fleischer-Gewichte machen. Ein Wispel zu Leipzig hat 24. Scheffel. Ein Malter 12. Scheffel. Ein Scheffel 4. Viertheil. Ein Viertheil 4. Metzen. Eine Ruthe hat zu Leipzig achtehalb Ellen und 2. Zoll. Eine halbe Elle oder Fuß-Maas hat 12. Zoll oder Daumen. Eine Leipziger halbe Elle hat bey nahe 11. Daumen Rheinländisch Fuß-Maas. Ein Mandel ist 15. Stück. Ein Schock 60 Stück. Ein Saum 22. Tuch. Ein Tuch 32. Ellen. Marpergers Neueröffnetes Kauff-Manns-Magazin p. 913. seqq.

Sonst hat man auch die Leipziger-Probe. Diese ist bey denen Zinngüssern die Proportion des in das zum Zinn gemischten Bleyes, denen Leipzigern gleich. Tax-Ordnung Augusti, Herzogen zu Br. und Lb. Tit. XXXIII. §. 1. p. 392. Es soll hinführo kein Zinn vor volle Probe verfertiget und darnach vor voll ausgegeben werden will, es sey gemacht, an welchen Orten es wolle, soll das Pfund höher als 6. Mr. Gr. nicht verkauffet, oder, wenn es darum nicht verkauffet werden will, in diesen Landen auf offenen Jahr-Märckten oder sonst gar nicht gelidten, sondern zurück gewiesen, und darauf von denen Beamten, Gerichts-Herren, auch denen Räthen derer Städte fleißige genaue Aufsicht genommen werden. Item §. 14. p. 304. Item Fürstliche Priulegia, Statuta und Ordnung der Henrich-Stadt 1592. 25. Mart. Tit. XXXI. p. 621. Die Kannen-Güsser sollen gute unwandelbare Waaren machen, nach Leipziger Wärung, Wird auch auf andere Metall gezogen, als: Derer Gold-Schmiede zu Naumburg Innung Artic. IIX. Soll auch ein jeder Gold-Schmied sein Silber also schmeltzen und legiren, daß alle gemachte Arbeit an Halt, Probe und der Feine der Leipziger Probe gemäß sich befindet, als nehmlich die Marck 7. Rthl. würdig.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Lepzig