Zedler:Lehns-Gewohnheiten
Lehns-Gewohnheiten sind gewisse willkührliche Verrichtungen bey Lehn-Gütern, welche Krafft eines vorhergegangenen aber bereits wieder in Vergessenheit gerathenen Gesetzes oder eines gewissen Vertrages immer auf einerley Art müssen verrichtet und ohne des andern Einwilligung nicht können geändert werden, siehe auch Lehn-Recht.