Zedler:Hildburghausen
Hildburghausen oder Hildburgshausen, Heldburghausen, Hilperhausen, Hilpershausen, Lat. Hilperusia, eine Stadt in Francken, zwischen Meinungen und Coburg, an dem Warra-Fluß gelegen, eine Meile von Schleusingen. Schneider Beschr. des alten Sachsenl. p. 7. Sie ist ietzo die Residentz eines Hertzogs von Sachsen aus dem Gothaischen Hause, von Hertzogs Ernesti Pii Stamme, und wird diese Sächsische Linie dahero die Hildburghausische genennet. Die Stadt soll ihren Nahmen nach der Meynung eines alten Thüringischen Chronici von Childeberto, des Fränckischen Königs Clodouei, der an. 1515. gestorben, Sohne haben, der von seinem Vater Schwaben, Bayern, Oesterreich und das Franckenland bekommen, und solchen Ort, wie auch Heldburg, erbauet hatte. Anfänglich war der Ort ein blosser unbemauerter Marckt-Flecken, bis an. 1324. Graf Berthold u. Henrich von Henneberg durch Erlassung verschiedener Anlagen und Vergünstigung der Einnahme am Umgelde die Bürgerschafft dahin gebracht, daß sie den Ort mit Mauren befestigten. Derselbe ist unter denen Grafen von Henneberg und bey der Pflege Coburg gewesen, bis er von beyden ab, und durch Heyrath Sophiae, Fürst Heinrichs von Henneberg-Schleusingen Tochter, an Burggraf Albrechten zu Nürnberg gekommen, als dem gedachte Sophia Heldburg, Hildburghausen, Eisfeld und Königsberg zugebracht. Luca Fürsten-Saal. p. 1183. Es sind aber die 3. ersten Oerter hernach an das Haus Sachsen gekommen, weil Landgraf Balthasar, so des Churfürsten Friderici I. oder Bellicosi von Sachsen Vaters Bruder war, des Burggrafen Albrechts Tochter, Margaretham, geheyrathet, und sie solche Stücke mit- und eingebracht. [57] Spangenberg Mannsf. Chron.288. p. 339. Henneb. Chron. V. 8. p. 193. Müller Sächs. Annal. p. 2. Horn Leben Friedrichs des Streitb. Abth. II.§. 7. p. 46. So ist auch unter Churfürst Friderico II. und Wilhelmo, Churfürst Friderici I. oder Bellicosi von Sachsen Söhnen, Hildburghausen, mit denen übrigen Stücken wieder mit der Pflege Coburg zusammen gerathen, so daß an. 1445. solche oder den Ort Lands-Francken, nebst Thüringen Hertzog Wilhelm in der Theilung mit seinem Bruder, dem Churfürsten von Sachsen alleine bekommen. Müller l. c. p. 24. An. 1447. ward es nebst andern Orten mehr vor 42000. Gulden an Apel von Vitzthum überlassen. Müller l. c. p. 26. In der Theilung mit Churfürst Ernsten, und dessen Bruder, Hertzog Albrechten an. 1485. sind diese Fränckische Lande an den Churfürsten gekommen. Müller l. c. p. 50. Sie sind auch hernach bey seiner Linie, besonders auch Stadt und Amt Hildburghausen, bey der Pflege oder Fürstenthum Coburg beständig geblieben. Müller l. c. p. 138. Bis es endlich nebst dem Gerichte Schalckau durch die Theilungs-Recesse von an. 1679. und 1680. von dem Gothaischen Hause von Coburg abgerisssen, und Ernesto, des Hertzogs Ernesti Pii sechstem Sohne, mit noch andern Aemtern zugeschlagen worden. Müller l. c. p. 536. Aus der Coburgischen Succession bekame das Haus Hildburghausen, vermöge eines an. 1710 errichteten Vergleichs, das halbe Coburgische Reichs-Votum, nachdem es vorher bereits an. 1705. das Amt Sommerfeld und verschiedene andere Stücke erhalten hatte. (siehe Coburg, Fürstenthum, ingleichen Hildburghausische Linie.) Gedachter Hertzog Ernst hat an. 1685. den 27. May den Grund zu einer neuen Residentz in der Stadt Hildburghausen legen, und solche folgends auferbauen und zu Stande bringen lassen. Müller l. c. p. 553. Zu dieses Schlosses Annehmlichkeit und Commodität trägt wohl der anmuthige Prospect auf die durch den Wiesen-Grund vorbey fliessende Werra, gegenüber situirte Berge, und in dieser Gegend liegende Dörffer, als der dabey angelegte Schloß-Garten, das Jäger-Reit- u. Zeug-Haus, Renn-Bahne, Fasanen-Haus u. d. viel bey. Der Hertzog Ernst Friedrich, Hertzog Ernsts Sohn, hat die Stadt meist neu erbauen, u. nach der Holländischen oder neuen Façon anlegen lassen. Im Jahr 1716. hat der vorige Hertzog ein Patent heraus gegeben, und denenjenigen, so in der neu-angelegten Neustadt vor dem mittlern Thore zu Hildburgshausen sich anbauen u. niederlassen wollen, nicht allein gewisse Felder u. das Bauholtz ohne Entgeld, sondern auch eine zwantzigjährige Freyheit von Steuren und Gaben versprochen. Das Gymnasium illustre daselbst ist an. 1729. wieder aufgehoben worden. Es ist allhier auch die Regierung u. Consistorium, vor die zur Sachsen-Hildburghausischen Landes-Portion zugehörige Städte u. Unterthanen, angelegt. Höns Lob. Chron. Spangenb. Henneb. Chron. p. 199. Zeiller Reichs-Geogr. V. p. 563. Itin. Germ. Contin. l. c. 32. p. 453. |