Zedler:Heckerling der Braut streuen


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Heckerlings-Banck

Band: 12 (1735), Spalte: 1047. (Scan)

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Literatur
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Heckerling der Braut streuen, ist, wenn von der Wohnung oder dem Orte, wo die Braut zur öffentlichen Trauung ausgehet, auf dem Kirchwege Heckerling gestreuet, um der Braut dadurch einigen Schimpf anzuthun, und zu erweisen, daß sie nicht meritirte einen grünen Crantz zu tragen. Wie nun hierdurch Braut und Bräutigam eine grosse Beschimpffung wiederfähret, also ist kein Zweifel, daß ein solcher Bösewicht, wenn seine Boßheit an Tag kommt, deßhalber hart bestrafft werden kan. Einige behaupten, wenn ein Bräutigam einen des Nachts anträffe, daß er vor seiner oder seiner Braut Thüre Heckerling streute, und schlüge ihn so ab, daß er in etlichen Tagen darauf verstürbe, er mit der ordentlichen Todes-Strafe zu verschonen wäre. Carpzov Prax. Crimin. Quæst. 27. n. 33.