Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Exsecutionis contrariantia

Band: 8 (1734), Spalte: 2349–2350. (Scan)

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Literatur
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Exsecution, heisset die an einem Uebelthäter vollführte Vollstreckung des wieder ihn auf Leib- oder Lebens-Straffe gesprochenen Urtheils. Bey einer ordentlichen Exsecution eines Soldatens pfleget es folgender Massen zuzugehen: Es wird von denen Trouppen ein Creiß geschlossen, und bey dessen Schluß ein oder zwey Unter-Officiers gestellt, um den Abmarsch wieder leicht und geschwind zu formiren. Sind Piqueniers dabey, welches in Städten gemeiniglich geschiehet, so müssen sie inwendig im Creisse defiliren, und sich nur zwischen die Musquetiers einstellen, sie fällen die Piquen alle lincks, und die Musquetiers greiffen zugleich die Piquen mit an, um den Creiß desto fester zu schlüssen; sind aber keine Piquenier dabey, kann man den Creiß auch nur mit blossen Musquetiers oder Flinten formiren. Dergleichen Creiße werden gemeiniglich geschlossen, wenn ein Uebelthäter vom Leben gebracht, und geköpffet, gehencket, verbrannt, gerädert oder geviertheilet werden soll. Soll aber einer arquebusirt werden, wird der Creiß zwar von forne gemacht, hinten aber darff sich solcher nicht gantz in die Runde, sondern an eine Wand, Mauer oder sonst etwas zu schlüssen, massen der Delinquent in diesem Fall gemeiniglich an einem Pfahl fest gebunden, und von denen dazu commandirten erschossen wird. Bey denen dictirten Leibes-Strafen aber, muß die Mannschafft, so dazu commandiret wird, vier Mann hoch auf marschiren, hernach läst man auf dem Platz die zwey mittelsten Reihen, lincks und rechts doupliren, mit welchem Commando eine richtige Gasse formiret, und die Mannschafft in zwey Reihen en haye formirt wird. Die Unter-Officiers treten nach ihrem Rang und Posten mit ein, die Ober-Officiers aber stellen sich meistens vor an beyde Flügel, woselbst auch die Tambours bey der Exsecution ihren Würbel zuschlagen pflegen, der Major aber und der Adjutant, oder wer den Troup anführet, sind zu Pferde, und reuten auswärts der Gassen hin und wieder, und geben Achtung, daß nicht allein der Delinquent gebührend fortlauffe, sondern auch die andern recht zuhauen. Die Spießruthen muß der Stecken-Knecht anschaffen, er nimmet solche unter beyde Arme, gehet damit durch die Gasse, da denn ein jeder Soldat bey dem dicken Ende fasset, und solche im Vorbeygehen des Stecken-Knechts heraus ziehet. Die Soldaten setzen ihr Gewehr [2350] etwas vorwärts bey dem Fuß, damit der Delinquent recht mitten in der Gasse bleiben muß. Ist die Execution vorbey, oder die Spießruthen sollen verwechselt werden, pflegen die Soldaten erstlich solche an ihrem Gewehr abzuschlagen, und werffen solche hinterwärts von sich. Flemmings vollkom. Teutscher Soldat. p. 517.