Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Exsecution

Band: 8 (1734), Spalte: 2349. (Scan)

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Execution (Zwangsvollstreckung) in der Wikipedia
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Literatur
* {{Zedler Online|8|Exsecutio|2349|}}
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Exsecutio, die Vollstreckung des gesprochenen Urtheils, die Hulffe, ist ein gerichtlicher Handel, wodurch der überwundene durch den Richter gezwungen wird, daß er dasjenige, was durch das Urtheil ist gesprochen worden, dem, so gewonnen, leiste; t. C. de Exsec. rei jud. Struu. Exerc. XLIV. Thes. 17. Stryk. Introd. ad Prax. for. 24. Ludouici Einleitung zum Ciuil-Proceß 35. oder es ist eine Vollziehung des Urtheils, so seine Krafft Rechtens erlanget, welches geschieht, wenn das andere Theil dazu gefordert, und in dessen Güter, oder an seinem Leib bestraffet und vollstrecket wird. Bönigks pr. pract. §.1. c.31, Ludouici Einleitung zum Ciuil-Proceß 3?.