Zedler:Calender, oder, Calands, Kalands-Brüder, oder Calender-Herren


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Calender, Kalender, Allmanach, Calendarium, Zeit-Buch, Fasti

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Calender-Herren

Band: 5 (1733), Spalte: 241–242. (Scan)

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Calender, oder, Calands, Kalands-Brüder, oder Calender-Herren, lat. Fratres Calendaries, wurden vor diesem in Teutschland diejenige genennet, welche sich in eine gewisse Societät begaben, und allezeit am ersten Tage eines iedweden Monaths, den die Lateiner Calendas nennen, zusammen kamen, und verordneten, was monathlich für Feste und Jahr-Gedächtnisse zubegehen, was für Allmosen auszugeben, was für Fasten zuhalten, wie viel Geld auszulehnen, wie viel Frucht einzunehmen und dergleichen. Scheraus in der Sprachen-Schule voc. Kaland leitet das Wort vom Griechischen Worte κὰλατα her, und soll es so viel als eine zum Wallfarthen und Closter-Gelübden vereinigte Gesellschafft heissen. Polydorus II. 4. Matthesius in vita Luth. Thammii Chron. Coldic. apud Mencken. Tom. II. Rer. German. p. 696.

Diese Calender-Brüderschafft hat sich an unterschiedenen Orten in Orten in Sachsen, Thüringen, Meissen, Pommern, Westphalen, ja gar in Franckreich und Ungern befunden. Die Zeit, wenn sie aufgekommen, ist ungewiß, doch wollen einige dafür halten, daß es ungefehr um die Zeit geschehen, da eine fast gleiche Gesellschafft des Rosen-Crantzes entstanden, welche von dem H. Dominico, von dem die Dominicaner ihre Benennung [242] haben, wieder die Waldenser ist gestifftet worden. Paullini Chron. Ottberg. in Syntagm. Rer. German. p. 174. seq. erweiset, daß diese Calands-Gesellschafft ihren ersten Anfang ums Jahr 1220. in dem Closter Ottberg genommen. Knauth ad Schneiders Beschr. des Alt. Sachsen-Land. p. 105.

Ob sie nun zwar gewisse religiosi seyn wollen, so haben sie dennoch keinen eigenen ordinem ecclesiasticum, oder einen an gewisse Regeln verbundenen oder von Pabst confirmirten Orden ausgemachet, weil sie nicht nur aus geistlichen und der Clerisey, sondern auch aus weltlichen oder Layen Männlichen und Weiblichen Geschlechts bestanden, dannenhero weder eine gantz geistliche noch gantz weltliche sondern vermischte Gesellschafft gewesen. du Fresne Glossar. voce Kalendae.

Doch hat eine jede Kalands-Brüderschafft, so etwa aus 6. 8. 10. bis 12 Priestern, ohne die aufgenommene Layen bestanden, ihre eigene Ordnungen, Statuta und Articel, welche von denen Bischöffen jeder Dioeces confirmiret worden, gehabt. So hatte auch jede ihren Dechant und Cämmerer, welche aus der Brüderschafft musten erwehlet werden, und derselben vorstunden, über Einnahme und Ausgabe Rechnung führeten, und die Statuta in Obacht nahmen. Leuckfeld Braunschweig. Kirch. Hist. I. 12. führet aus einem MSto die Articel des grossen Calandes zu St. Egidii in Osterrode zum Exempel an, so daselbst können nachgelesen werden, zumahln sie von der Beschaffenheit eines damahligen Kalandes gute Erleuterung geben.

Zu Lößnitz ist noch ietzo ein Kaland-Insiegel zu sehen.

Weil aber, indem sie in ihren Kalands-Häussern bey ihrer Zusammenkunfft am ersten Tage des Monaths eine Mahlzeit zuhalten pflegten, endlich grosse Unordnungen daraus erwuchsen, so, daß ein Sprichwort gesaget wurde, man hält einen grossen Kaland, ingleichen er kalendert die gantze Woche, haben nicht allein unterschiedene Theologi bey Anfang der Religions-Aenderung darüber geklaget, sondern es ist auch endlich diese Societät gantz aufgehoben worden.

In Sachsen und Thüringen sollen an einigen Orten der Obrigkeit von denen Unterthanen noch Zinsen gefodert werden, die unter dem Namen Kaland-Zinsen bekannt sind.

Matthesius vit. Luth. Thammii Chron. Coldic. apud Menck. l. c. Joannis de Indagine de Societate Kalendarum in MSt. Felleri Orat. de Frat. Calend. & Paullini ad eum. Tentzelius in Unterred. An. 1692. mens. Mart. Blumberg von Caland. Leuckfeld Antiq. Groening. 9. Rethmeyers Braunschweig. Kirch. Hist. I. 12. Keysler Antiq. Sept. & Celt. p. 359. seq. Beckmanns Anhält. Hist. VI. 4.