Zedler:Calender, Kalender, Allmanach, Calendarium, Zeit-Buch, Fasti


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Calender, oder, Calands, Kalands-Brüder, oder Calender-Herren

Band: 5 (1733), Spalte: 223–241. (Scan)

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Calender, Kalender, Allmanach, Calendarium, Zeit-Buch, Fasti, ist ein Buch, darinnen das Jahr in seine Wochen und Monathe eingetheilet wird, die geistlichen und weltlichen Fest-Tage nach dem Unterscheide derer Religionen und Gebräuche verschiedener Völcker bestimmet, und andere im menschlichen Leben zu wissen nöthige und von der Zeit dependirende Sachen angemercket werden.

So findet man in Grauii Thes. Antiq. Rom. Tom. VIII. etliche Calendaria Romana. So stehet gemeiniglich bey des Ouidii Fastorum libris ein Calendarium auf die ersten 6 Monathe in denen Römischen Festen; So hat Christian Gottlob Haltruß Calendarium medii aeui praecipue Germanicum Leipzig 1729 in 8 ans Licht gestellet. Die Calender derer Heiligen nicht zu gedencken, deren Fabricius Bibl. Gr. V. 32. n. 19. p. 33. seq. eine grosse Menge anzeiget, der auch Bibl. Lat. Tom. II. Lib. IV. c. 63. p. 770. seqq. Tom. III. Lib. IV. c. 6. p. 666. seqq. von andern alten Calendern Nachricht giebt, siehe auch Hartknochs Preuß. I. 10.

Man hat also hauptsächlich bey einem Calender auf zwey Stücke zu sehen, nemlich auf die Abtheilung der Zeit, und Anordnung derer Fest-Tage nach derselbigen. Was die Zeit anlanget, so hat man zum Maaß derselbigen, weil sie ens successiuum ist, und durch etwas, so nach und nach geschiehet, muß ausgemessen werden, die Bewegungen derer himmlischen Cörper angenommen. Nun hätte es zwar frey gestanden nach denen Bewegungen dieses oder jenen Planetens die Zeit zu aestimiren, und durch eine Reuolution desselbigen um den gantzen Himmel die Grösse eines Jahres zu bestimmen; allein da Sonne und Mond die bekanntesten unter allen himmlischen Cörpern sind, auch die grösten Würckungen in Ansehung der Witterung, und des davon dependirenden Feld-Baues hervorbringen; so hat man auch nur nach deren Bewegung die Zeit reguliret.

Die Zeit, welche die Sonne durch ihre eigne Bewegung durch eine Reuolution um den gantzen Himmel abmißt, heisset ein Jahr, und zwar besonders ein Sonnen-Jahr, dessen Grösse nach der neuesten Ausrechnung des Cassini, de la Hire, und Blanchini, 365 Tage, 5 Stunden, 49 Minuten beträgt. Siehe Annus Solaris. Der Mond braucht 29 Tage, 12 Stunden, 44′ Min., 3″. von einem Neumond biß zum andern, und dieses heißt ein Monden-Monath, deren 12 ein Monden-Jahr ausmachen; welches folglich nach Astronomischer Rechnung 354 Tage, 8 Stunden, 48′, 36″, hält.

Nun gehet es bey bürgerlichen Handlungen nicht so an, die Stunden, Minuten und Secunden, in der Eintheilung des Jahres zu beobachten, sondern man setzet nur daselbst das Jahr aus gantzen Tagen zusammen; dahero ein bürgerliches Sonnen-Jahr aus 365 Tagen, und ein bürgerliches Monden-Jahr, aus 354 Tagen bestehet, weilen aber die nach der Astronomischen Rechnung beygefügten Stunden, Minuten, Secunden, mit der Zeit gleichfalls ein oder mehrere Tage ausmachen, die, wenn man sie wegließ, verursachen würden, daß die Rechnung der Zeit mit der Bewegung der Sonnen oder des Mondens nicht mehr übereinträffe; so hat man diese angewachsenen Tage in gewissen Jahren suppliren müssen, um die Rechnung der Zeit mit dem Lauffe der Sonnen und des Monds in Connexion zu erhalten. Dieses suppliren, heisset nun einschalten, und ein solchergestalt supplirtes Jahr, ein Schalt-Jahr. Allein eben dieses Einschalten hat in dem Calender-Wesen mit der Zeit eine grosse Verwirrung angerichtet, [224] wie aus dem nachfolgenden erhellen wird, und um dessentwillen wir eben diese Abhandlung vorausgesetzet haben, weilen man mit dem Einschalten nicht vorsichtig gnug umgegangen ist.

Nach dem Lauff des Monden haben die Araber, Griechen und Juden ihren Calender eingerichtet, davon die ersten das Monden-Jahr wandelbahr, die andern beyden beständig setzen. Siehe Annus Arabum Tom. II. p. 420. Annus Graecorum II. p. 422. Annus Judaicus Tom. II. p. 423. Mit dem erstern kömmt auch der Türcken-Calender überein, dessen Vergleichung mit dem unsrigen kürtzlich Wolff in Elem. Chronologiae p. 766. zeiget, weitläufftiger aber desselbigen Beschaffenheit Beuerigius in Institut. Chronologicis I. 17. darthut. Die Beschaffenheit des Jüdischen Calenders kan man gleichfalls aus dem ietzt angeführten Beuerigio l. c. ingleichen aus Sebastian Münsters Calendario Ebraico, Riccioli Chronologia Reformata, Wolffs Element. Chronol. §. 322. seqq. und andern erlernen.

Wir wenden uns vielmehr zu denenjenigen Calendern, deren ihre Eintheilung nach dem Lauffe der Sonnen gerichtet ist. Besonders aber müssen wir von dem alten Römischen Calender anfangen, weil daraus der Julianische und endlich der Gregorianische und verbesserte erwachsen ist, damit wir eine zulängliche Historie von dem in der Christenheit ietzt bräuchlichen Calender erhalten.

Nachdem Romulus die Stadt Rom erbauet, so wolte er auch bey seiner neuen Regierung eine ordentliche Zeit-Rechnung einführen; weilen aber derselbige sich mehr um militairische als Astronomische Sachen bekümmert, so ist auch dessen Calender sehr schlecht gerathen, indem er sich weder zu einem Sonnen- noch Monden-Jahre reimet. Er theilete das Jahr in 10 Monathe ein, deren Nahmen, Ordnung und Grösse nach denen Tagen folgender Massen sind

Martius 31. dies
Aprilis 30
Majus 31
Junius 30
Quinctilis       31
Sextilis 30
September 30
October 31
Nouember 30
December 30

Daß also das gantze Jahr 304 Tage in sich faßte. Jedoch auch hierinnen sind die Alten nicht einig gewesen, ob des Romuli Jahr 10 oder 12 Monathe gehabt. Denn Licinius Macer und Fenestella haben, wie uns Censorinus de Die Nat. 20. berichtet, darfür gehalten, daß das Römische Jahr stracks vom Anfange aus 12 Monathen bestanden habe. Hingegen Junius Gracchanus, Fuluius, Varro, Ouidius Fastorum I. 27. seqq. Gellius III. 16. Plutarchus in Numa 32. Solinus I. Eusebius in Chron. Macrobius Sat. I. 12. seqq. Auctor de Vir. III. in Numa behaupten, daß des Romuli Jahr, beschriebener Massen aus zehen Monathen bestanden habe; welches auch die gemeinste Meynung ist. Petauius de doctrina temporum P. I. Pib. II. c. 73. & Lib. V. c. 7. ad Vranolog.

Einigen Tagen dieser Monathe hatte Romulus gewisse Namen beygeleget, als derer Calendarum, Nonarum, Iduum, nach welchen die übrigen Tage gezehlet wurden; deren Ursprung Macrobius I. 15. daher leitet, daß, weil Romulus bey denen Hirten auferzogen worden, derselbige bey Einführung seines Calenders starck sich nach dem Monde gerichtet, und [225] denjenigen Tag zum ersten des Monaths ernennet habe, an welchem sich der neue Mond ereignet. Diesen Tag habe er Calendas, von clam oder verborgen, genennet, (daher auch der Calender seinen Namen erhalten) weil der Mond an demselbigen, unter denen Sonnen-Strahlen verborgen war. Den Tag, an welchen der Mond unter denen Sonnen-Strahlen hervor kam, und in dem Abend-Horizont mit der ersten phasi erschien, nennete er Nonas: Hingegen der Tag des Voll-Monds wurde durch Jdus angedeutet. Hierdurch ist es nun geschehen, daß, weil der Neue Mond bald langsamer, bald zeitiger eintrat, in dem ersten Falle mehr, in dem andern weniger Tage in einem Monathe gezehlet wurden; dahero wurden so viel Tage, als einem Monath deßwegen zugezehlet waren, hernachmahls zurück behalten, und zwar wurden die zwey Tage, um welche einige Monathe grösser als die andern waren, zwischen die Calendas und Nonas inseriret. Von denen Nonis biß zu denen Jdus zehlete man allezeit 8 Tage, und wurden jene daher deswegen Nonae genennet, weil sie im zurückzehlen von denen Jdibus den neunten Tag anzeigten. Zwischen denen Idibus und folgenden Calendis oder den ersten Tag des drauf folgenden Monaths zehlete man allezeit 16 Tage.

Ob nun gleich nach der Zeit der Calender des Romuli sehr geändert worden, so hat man doch die Namen derer Calendarum, Nonarum, Jduum beybehalten, und den ersten Tag in iedem Monath, Calendas; den funffzehenden in dem Martio, Majo, Julio und Octobri, den dreyzehenden Tag aber in denen übrigen Monathen Idus; und im Martio, Majo, Julio und Octobri den siebenden, in den übrigen Monathen aber den fünfften Tag, Nonas genennet; wie unter diesen Titeln ein mehreres nachzusehen.

Nachdem Romulus verstorben, und Numa Pompilius ihm succediret war, merckte dieser gar balde die Unrichtigkeit des Romuli Calenders und führte dahero einen neuen ein. Hierinnen folgte er nun eines Theils denen Griechen, welche nach dem Monden-Lauff ihre Jahre in 12 Monathe theileten, und denenselben Wechselsweise 30 und 29 Tage gaben, so daß das gantze Jahr 354 Tage ausmachte. Des Romuli Jahr bestund nur aus 10 Monathen; dahero fügte er denenselbigen noch zwey nemlich den Januarium und Februarium bey. Es behielte aber Numa die Wechselsweise Anzahl der Tage in denen Monathen nicht, wie sie die Griechen hatten; sondern, weil er einen grossen Aberglauben von denen ungeraden Zahlen hatte, richtete er auch die Anzahl derer Tage nach denenselben ein. Anfangs hatte er dem Januario nur 28, dem Februario auch 28, dem Martio, Majo, Quinctili, Octobri, 31, und denen übrigen 6 Monathen 29 Tage gegeben: damit aber der Januarius auch eine ungerade Zahl bekam, so nahm er noch einen Tag zu seinem Jahre, und legte solchen dem Januario zu, daß also sein Jahr 355 Tage lang wurde. Zwar behielte der Februarius eine gerade Zahl, nemlich 28, es achtete aber solches Numa nicht sonderlich, indem er diesen Monath zum Opffern denen unterirrdischen Göttern bestimmet hatte, denen nach der Heydnischen Mytheologie die gerade Zahl, als eine unglückliche zukam. Es bestund also das Numaeische Jahr aus folgenden Monathen, deren beygefügte Zahlen die Menge derer Tage andeuten.

Januarius        29
Februarius 28
Martius 31
[226] Aprilis 29
Majus 31
Junius 29
Quinctilis       31
Sextilis 29
September 29
October 31
Nouember 29
December 29

Die Namen derer Monathe, Quinctilis, Sextilis, September, October, Nouember, December hatte Numa aus des Romuli Calender behalten, ob sie gleich hier nicht mehr dem Ursprunge ihrer Benennung, wie dort, ein Genüge leisteten, indem sie daselbst ihre Weite von dem ersten Monathe des Jahres anzeigten, da Quinctilis der fünffte, Sextilis der sechste, September der siebende Monath, und so ferner im Jahre war. Romulus hatte sein Jahr mit dem Martio, in welchen das aequinoctium vernale einfiel, angefangen; Numa hingegen änderte dieses gleichfalls, und machte den Januarium zum ersten Monath im Jahre, in welchen er das Solstitium brumale setzte, damit gleichsam die Sonne, welche in denen Ländern disseits des aequatoris alsdenn wieder anfängt herauf zu steigen und dem vertici sich zu nähern, das Jahr anfangen solte.

Es hatte Numa, wie gedacht, seine Zeit-Rechnung nach denen Griechen eingerichtet, ausser daß er sein Jahr um einen Tag vermehret, und folglich dasselbe einem Mond-Jahre am nächsten kam. Dahero konte solches mit dem Lauffe der Sonnen keinesweges übereinstimmen, als welcher 365 Tage, 5 Stunden, 49 Minuten, zu einem Jahre erfodert. Um nun aber auch hierinnen der Policey ein Genüge zuthun, so schaltete er allemahl im andern Jahre einen ausserordentlichen Monath ein, welcher Wechselsweise bald aus 22 bald aus 23 Tagen bestund, mensis Merkedonius genennet und zwischen den Februarium und Martium gesetzet wurde, an Statt, daß zuvor die Römer nur alle 8 Jahr ein Schalt-Jahr hatten, worinnen 90 Tage auf einmahl eingeschaltet und in drey Monathe abgetheilet waren. Numa verordnete im übrigen, daß die Priester dem Volcke von der Zeit und Art, diese ausserordentliche Monathe einzuschieben, Anweisung geben solten. Florus I. 2. n. 3. Ouidius Fast. I. 43. seq. Eusebius Chron. Macrobius Saturn. I. 12.

Mit allen diesen bliebe aber doch die Zeit-Rechnung des Numae vielen Fehlern unterworffen, daß solche mit der Sonnen-Lauf nicht gnugsam übereinstimmete, woran theils der Tag, um welchen Numa den Januarium über ein ordentliches Monden-Jahr vermehret hatte, theils die unrichtige Einschaltung derer Priester, denen man sie anvertrauet hatte, Schuld war. Denn, ob man wohl wegen besagten Tages einiger Massen in Richtigkeit gekommen; so war doch die Sache von denen Priestern, die nach ihren und derer Vornehmsten Interesse die Intercalation verrichteten, dergestalt verworren, daß die Feste, so nach dieser Verordnung zu bestimmten Zeiten gefeyret werden sollten, auf gantz andere Zeiten fielen, und z. E. öffters die Herbst-Feste in der Frühlings-Zeit celebriret wurden, und der Anfang des Januarii in den 13. October, bißweilen auch wohl vor denselben fiel.

Sothane Unordnung konnte Julius Caesar, nach dem er nach erhaltenem Siege in denen Pharsalischen Feldern Dictator und Pontifex Maximus geworden, nicht länger ansehen, sondern fieng mit Zuziehung des Sosiegnis, eines berühmten Astronomi von Alexandria, [227] die Reformation des Calenders an.

Aus dem Monden-Jahre des Numae machte er ein beständiges Sonnen-Jahr von 365. Tagen, da hingegen jenes nur aus 355. Tagen bestund. Um nun die 10 Tage, um welche sein Jahr das Numaeische übertraff, unter die Monathe zu vertheilen, so fügte er dem Januario, Sextili und Decembri noch zwey hinzu, da sie zuvor nur aus 29. Tagen bestanden hatten; hingegen der April, Junius, September und November bekamen noch einen Tag.

Und weil auch das Sonnen-Jahr noch über die 365. Tage, 5. Stunden, 49′ Minuten hält, folglich in einem jeden Jahre nach seiner Rechnung 6. Stunden zurücke blieben, (indem er die 11. Minuten, so zur Completion derer 6.[1] Stunden erfordert werden, negligirte) die innerhalb 4. Jahren einen gantzen Tag ausmachten; so ordnete Caesar alle 4. Jahr ein Schalt-Jahr an, und setzte diesen Tag darinnen nach dem 24. Februarii, dieser 24ste Tag hieß nun bey denen Römern, nach ihrer Art zu zehlen, ante diem VI. Calendas; dahero, weil sie diese Benennung in einem Schalt-Jahre auch von dem 25sten Februarii brauchen musten, und folglich darinnen zweymahl hinter einander ante diem VI. Calendas zehlen musten, so wurde der Schalt-Tag oder der 25ste von ihnen bissextilis genennet, und bekam alsdenn der Februarius in einem Schalt-Jahr 29. Tage. Es war also, nach des Caesaris Einrichtung, die Ordnung derer Monathe und deren Grösse in Tagen folgender Massen:

Januarius 31
Februarius 28
  im Schalt-Jahr       29
Martius 31
Aprilis 30
Majus 31
Junius 30
Quinctilis 31
Sextilis 31
September 30
October 31
November 30
December 31

Suetonius Caes. 40. Plutarchus in Caesare. Dio Cassius. Plinius Hist. Nat. XVIII. 25. Macrobius Saturn. I. 14. Censorinus de Die Natali. Scaliger de Emendat. Tempor. IV.

Dieses war die Einrichtung des Julianischen Calenders. Nun war noch übrig, die Unrichtigkeiten auszumertzen, so bey der Administration des Calender-Wesens von denen Hohen-Priestern sich eingeschlichen hatte, und zwar war es durch deren Nachläßigkeit so weit gekommen, daß der Anfang des Jahres gantzer 67. Tage vor dem Solstitio brumali einfiel, über dieses war das Jahr, worinnen diese Reformation geschehen solte, ein solches Jahr, in welches der ausserordentliche Monath Merkedonius eingeschoben werden muste: Dahero musten in selbiges Jahr auf einmahl 90. Tage eingeschaltet werden, um den verbesserten Calender des Julii Caesaris einzuführen.

Dieses hieß das Jahr der Verwirrung, Annus confusionis, und war 445. Tage lang, welche unter 14.[2] Monathe vertheilet wurden. Das Jahr der Verwirrung fiel ein, als Julius Caesar Consul III. mit dem Marco Aemilio Lepido war, oder an. ab. V. C. 708. und ist dessen besondere Gestalt aus beygesetzter Tabelle zu ersehen. [228]

Januarius 29    13. Octobris
Februarius 28    1. Novembris
Merkedonius 23    4. Decembris
Martius 31    1. Januarii
Aprilis 29    1. Februarii
Majus 31    2. Martii
Junius 29    2. Aprilis
Quinctilis 31    1. Maji
Sextilis 29    1. Junii
September 29    30. Junii
October 31    29. Quinctilis
November 29    29. Sextilis
Duo menses     
  seu dies adjecti     67    27. Septembris
December 29    3. Decembris

Allwo in der ersten Columne die Monathe des anni confusionis nebst deren Grösse, in der andern Columne aber die Tage des Julianischen Jahres zu finden sind, in welchen sich die Monathe des Jahres der Verwirrung angefangen haben. Weil nun der Anfang des Decembris anni confusionis auf den dritten December anni Juliani fiel; jener aber nur 29. dieser hingegen 31. Tage lang war; so ist klar, daß der erste Januarii des darauf folgenden Jahres in beyden Calendern auf einerley Tag fallen muste, und konte folglich der Julianische Calender alsdenn eingeführet werden.

Hierbey ist zu mercken, daß Julius Caesar darum, weil die Römer so lange an die annos lunares gewohnt waren, das erste Jahr seines Calenders an einem Tage des neuen Monden anfieng, der zunächst auf das Solstitium brumale folgete, welches dazumal 8. Tage darauf einfiel; welches eben die Ursache ist, warum das Jahr von derselben Zeit an, allemahl 8. Tage nach dem Solstitio hyberno sich angefangen hat.

Und dieses war die Einrichtung des Calenders vom Julio Caesare, welche nach der Zeit durch die Nachläßigkeit derer Hohen-Priester in Einschaltung der Tage fast wieder wäre verdorben worden, indem sie zu Anfange des vierten Jahres gedachten Tag einschalteten, da sie doch solches zu Ende desselbigen, ehe das fünffte angefangen wurde, verrichten solten. Es wurde aber dieser Unordnung vom Kayser Augusto im 20sten Jahr seiner Regierung vorgebeuget, um welche Zeit schon drey Tage zu viel eingeschaltet waren.

Die gantze Verbesserung des Calenders vom Augusto beschreibet Solinus folgender Massen: Et tunc quoque vitium admissum est per Sacerdotes. Nam cum praeceptum esset anno quarto, vt intercalarent vnum diem; opporteret quarto anno id obseruari, antequam quintus auspicaretur; illi incipiente quarto intercalarunt non desinente. Sic per annos sex & XXX, cum nouem dies tantum sufficere debuissent, XII. sunt intercalati. Quod deprehensum Augustus reformauit, jussitque annos XII. sine intercalatione decurrere, vt tres illi dies, qui vltra nouenarios fuerant intercalati, hoc modo possent repensari. Siehe auch Macrob. Saturn. I. 14. Suetonium Aug. 31.

In eben dem Jahre, da diese Verbesserung vom Augusto angestellet worden, hat nach des Suetonii 31. und Censorini de die Natali Bericht, der Monath Sextilis von ihm den Namen Augustus erhalten; gleichwie man dem Julio Caesari zu Ehren den Monath Quinctilem, Julium genennet hatte, welche Benennung derer Monathe auch noch heut zu Tage in unsern Calendern gebräuchlich ist.

Dieses war die Einrichtung des Römischen [229] Calenders, welche auch bey denen Christen in Europa biß an. 1582. durchgehends beybehalten worden ist: und war damahls denen Römern, die über den grösten Theil der Welt herrscheten, nicht schwer zu verschaffen, daß diese Zeit Verbesserung des Julii Caesaris sowohl, als des Augusti überall angenommen wurde.

Die Griechen liessen gleich ihre annos lunares fahren; wie denn auch die Intercalation derer 45. Tage in ieglichem vierten Jahre von denen andern Völckern, welchen diese Art biß dahin beliebet hatte, bey solcher Gelegenheit ebenfalls ist verlassen worden. Bey denen Egyptern wurde das sogenannte annus actiacus eingeführet, und ihr Thot oder der erste Tag des Jahres auf den 29. Augusti des Julianischen Calenders feste gesetzet, welcher zuvor bald in diese, bald in jene Zeit einfiel. Die Ebräer führten diesen Julianischen Calender gleichfalls ein, so daß derselbige fast aller Nationen Calender wurde.

Die ersten Christen behielten eben dieselbigen Namen derer Monathe, eben dieselbige Zahl derer Tage in denen Monathen und die Einschiebung eines Tages im Schalt-Jahre; jedoch nahmen sie aus dem Julianischen Calender hernachmahls die litteras nundinales, oder diejenigen Buchstaben, welche die Tage derer öffentlichen Versammlungen oder Ferien anzeigeten, und führten an deren Statt andere Buchstaben ein, den Sonntag und die andern Tage der Wochen damit zu bezeichnen. Es hatte nehmlich schon Julius Caesar sich gewisser Buchstaben bedienet, die Tage in dem Calender zu unterscheiden, und zwar waren hierzu die ersten acht Buchstaben des Alphabets, A, B, C, D, E, F, G, H, genommen, weil bey denen Römern nicht die Hebdomades, sondern Ogdoades im Gebrauch waren, wie solches aus dem Monumento Hemerologii Augusti, so Scaliger de Emendat. Temp. IV. p. 217. anführet, erhellet.

Die Christen hingegen, welche 7. Tage nur in der Woche zehlten, liessen den 8ten Buchstaben H. weg, und bedienten sich derer erstern 7, die Tage in der Woche zu bezeichnen; unter welchen derjenige, welcher in einem vorgegebenen Jahre die Sonntage andeutete, littera Dominicalis oder Sonntags-Buchstabe genennet wurde. Es brachten auch die Christen an Statt derer heydnischen Feste und Spiele derer Römer ihre Christlichen Feste und Ceremonien in gewisse Ordnung und verzeichneten solche in den Calender; wie man denn sich deswegen zu verschiedenen Zeiten besonders viel Mühe gegeben hat.

Die so genannten unbeweglichen Feste hatten zwar gantz keine Schwierigkeit, indem sie auf den einmahl vor gewiß angenommenen Tag der Geburt Christi, als den 25sten Decembris, in ihrer unveränderten Ordnung folgten, nemlich

Das Neue Jahr 1. Januar.
Epiphania 6. Januar.
Mariä Reinigung 2. Februar.
Mariä Verkündigung       25. Mertz.
Joannes der Täuffer 24. Junii.
Mariä Heimsuchung 2. Julii.
Michaelis 29. Septembr.

und was dergleichen unbewegliche Feste, Apostel-Tage und Kirch-Feste, so nach und nach in der Römischen Kirche entstanden, mehr sind.

Hingegen die beweglichen Feste, und Sonntage, als

Septuagesimae,
Sexagesimae,
Quinquagesimae oder Esto mihi,
Quadragesimae oder Inuocauit, [230]
Reminiscere,
Oculi,
Laetare,
Judica,
Palmarum,
Grüner Donnerstag,
Char Freytag,
Ostern,
Quasimodogeniti,
Misericordias Domini,
Jubilate,
Cantate,
Rogate,
Himmelfahrt,
Exaudi,
Pfingsten,
Trinitatis,

welche sich alle nach Ostern richten, und von deren Disposition die übrigen Sonntage auch ihre Namen erhalten, als die vor Septuagesimae von dem Feste Epiphania, die übrigen von dem Feste Trinitatis an gezehlet und benennet wurden, machten denen Christen um so viel mehr zu thun, je weniger man sich über der rechten Oster-Zeit vereinigen konte.

Denn ob wohl GOtt im Alten Testamente den Tag der Oster-Feyer deutlich gnug angezeiget hatte, daß es nehmlich der 14te im Monath Nisan seyn solte, welches den Tag des ersten Voll-Monds nach dem Frühlings-aequinoctio betraff; so konte, weil in dem neuen Testamente, weder von dem Heyland selbst, noch seinen Aposteln, etwas gewisses wegen dieses Festes angeordnet war, verhindert werden, daß nicht einige Unordnung deswegen entstehen solte, indem solcher Gestalt die Zeit der Feyer dieses Festes eine res adiaphora war, und von verschiedenen Bischöffen der ersten Kirche, weil sie wegen Entlegenheit derer Oerter nicht mit einander communiciren konten, bald später bald zeitiger angestellet wurde.

Anfangs setzte es auch hierüber keine Zwistigkeiten, wie das Exempel des Polycarpi, eines Discipels des Euangelisten Joannis, und Anaceti, eines Römischen Bischoffs ausweiset, welche, da sie sich wegen dieser Unordnung mit einander unterredet hatten, keiner aber dem andern seine Art das Oster-Fest zu celebriren persuadiren konte, in Friede wieder von einander giengen und deswegen keine Streitigkeit anhuben; wie aus der Epistel des Irenai ad Victorem I. Papam, so in Eusebii Histor. Eccles V. 24. befindlich, zu ersehen.

Nachdem aber die Hierarchie bey denen Bischöffen aufkam, so war dieses eine geschickte Materie, das Haupt empor zu heben. Die Asiatische Kirche celebrirte, nach dem Zeugniß des Eusebii l. c. V. 22. das Oster-Fest allezeit mit denen Juden an einem Tage, nehmlich den 14ten Mond im Monath Nisan; dahero auch denen orientalischen Christen der Name derer Quartadecimanorum von denen Lateinern beygeleget wurde. Vor den Urheber dieser Gewohnheit geben sie den Evangelisten Joannem aus, dem auch Philippus, einer von denen sieben Diaconis, Polycarpus, des Joannis Schüler, und andere gefolget wären.

Der gröste Theil hingegen der Abendländischen Kirche, benebst noch einigen andern, giengen hierinnen von dieser Gewohnheit ab, und wolten in diesem Stücke mit denen Juden keine Gemeinschafft haben, daher sie das Oster-Fest auf den Sonntag, der gleich nach besagten 14ten Monde folgte, verlegten; wie sie sich auch denn dieser Einrichtung wegen auf die Apostel, [231] Petrum und Paullum, berufften.

Die Montanisten, welche das Frühlings-Aequinoctium allezeit auf den 24. Mertz einzufallen sich einbildeten, feyerten den 14ten Tag darnach ihre Ostern, es mogte dieses ein Tag in der Woche seyn, was es vor einer wolte. Die alten Gallier celebrirten das Oster-Fest allezeit a. d. VIII. Calendas Aprilis oder den 25. Mertz von welchen sie glaubeten, daß es der Tag der Aufferstehung Christi sey. Beda de Ratione Tempor. 47.

Die Streitigkeiten wegen dieser Sache mehrten sich je mehr und mehr. Victor. I, der unter dem Käyser Septimio Seuero an. 194. Bischoff zu Rom wurde, hielte nicht allein deswegen selbst ein Concilium zu Rom; sondern brachte es auch durch Schmeicheleyen dahin, daß die Bischöffe, Theophilus zu Caesarea, Narcissus zu Jerusalem, Bachillus zu Corinth, Irenaeus zu Lyon in Gallien und viele andere dergleichen thaten.

Da nun durch den Consens so vieler Kirchen die Gewohnheit wegen Feyerung des Oster-Festes von der occidentalischen Christenheit, bestätiget war, wurde gedachter Victor so hochmüthig gemacht, daß, da die orientalische Kirche, besonders der Bischoff zu Epheso, welcher gleichfalls in Anwesenheit vieler andern Bischöffe einen Synodum gehalten, sich erkläret hatte, von der einmal daselbst eingeführten Gewohnheit nicht abzuweichen, er sich nicht entblödete, zu Ende des andern Seculi die gantze Asiatische Kirche deswegen in den Bann zu thun.

Und von derselbigen Zeit an ist dieserwegen ein grosses Schisma in der Kirche entstanden, und wurden die Gemüther von Tag zu Tage mehr erbittert; biß endlich Constantinus M. befahl, dieses als die andere Haupt-Sache auf dem allgemeinen Concilio zu Nicaea mit vorzutragen. Weil aber dieser Käyser bißher selbst der Römischen Kirche beygeleget, so hat er es durch seine Autorität gar leicht dahin gebracht, daß alle zu Nicaea anwesende Bischöffe derselbigen wegen Feyerung des Oster-Festes beypflichteten.

Um nun aber auch die übrigen abwesenden Bischöffe, und besonders den Pöbel, welcher seiner alten Gewohnheit am hartnäckigsten anhieng, auf diese Seite zu ziehen, schrieb der Käyser an ihnen einen weitläufftigen Brieff, darinnen er denenselben den Consens des Concilii und Beyfall derer meisten Kirchen eröffnete, ihnen die Unordnung vorstellte, so aus Begehung des Oster-Festes zu verschiedenen Zeiten erfolgte, und denenselben darthat, daß es nicht rathsam wäre, mit denen Juden, als denen Feinden des Christlichen Namens, in diesem Stück eine Gemeinschafft zu haben; wodurch endlich die Sache so weit gebracht wurde, daß der Schluß des Concilii Nicaeni einhellig dahinaus gieng: Es solle das Oster-Fest allezeit auf den ersten Sonntag, welcher auf den 14ten Mond des Monaths Nisan, oder, welcher auf den ersten Voll-Mond nach dem Frühlings Aequinoctio folget, gefeyert werden, und so dieser Voll-Mond auf einen Sonntag einfiele, solte es 8. Tage hernach celebriret werden. Eusebius in vita Constantini III. 26. 27. 28. Gelasius Cyzicenus in Actis Concilii Nicaeni 37. Socrates Hist. Eccles. I. 6. Theodoretus Hist. Eccles. I. 10.

Nun war zwar die Zeit bestimmet, wenn das Pascha seyn solte, dieses war aber noch übrig, auf ein jedes Jahr die genaue Zeit des aequinoctii vernalis, und des darauf nächstfolgenden Voll-Monds ausfündig zu machen, als worzu nicht eine gemeine Erkänntniß der Astronomie erfodert wird: Dahero, weil damahls die Mathemathischen Studia nirgends mehr als in Egypten florirten, [232] wurde dem Bischoff zu Alexandria die Sorge aufgetragen, daß er jährlich die wahre Zeit der Ostern berechnen, und solche bey Zeiten denen vornehmsten Bischöffen der Christlichen Kirchen notificiren solte, damit sie solches denen andern Bischöffen und Kirchen communiciren, und solcher Gestalt auf einerley Tag das Oster-Fest begehen könten. Beda de Ratione Tempor. 46.

Anfangs determinirten die Alexandrinischen Bischöffe die Oster-Feyer durch den Calculum Astronomicum, und wurde hierdurch voriger Anstalt ziemlich gemäß verfahren. Nach der Zeit aber wolten sich dieselbigen ihrer Arbeit erleichtern, und nahmen ihre Zuflucht zu denen Cyclis. Es hatten nemlich schon einige Secula vor CHristi Geburt Eudoxus, Cleostratus, Harpalus, Meton, Calippus, Hipparchus und andere die Meynung gehabt, daß nach Verlauff einiger Jahre die Neu- und Voll-Monde wieder auf einerley Tage des Jahres verfielen, ob sie gleich wegen Bestimmung der Anzahl besagter Jahre selbst nicht mit einander übereinkamen; wie sich denn auch die Jüden schon unter der Syrisch-Macedonischen Herrschafft eines Cycli von 84 Jahren bedienet, die Zeiten derer Neu-Monde dadurch zu erforschen. Daher ist es auch kommen, daß schon vor denen Zeiten des Concilii Nicaeni, Hyppolitus Martyr, Metropolitanus der Araber, unter der Regierung des Alexandri Seueri um das Jahr Christi 220, und Anatolius, Bischoff zu Laodicea, an. 238. von einem dergleichen Cyclo gelehrt geschrieben haben. Eusebius Hist. Eccles. VII. 26. ja es hatten auch die damahls so genannten Lateiner, als die alten Itali, Hispani, Galli, Britanni, weil sie die Juden in diesem Stück vor die klügsten ansahen, dieser ihren Cyclum von 84. Jahren angenommen.

Und ebenfalls waren die Alexandrinischen Bischöffe in Bestimmung der Oster-Feyer über die Cyclos gerathen, und hatten dadurch dasjenige wieder verderbet, was durch das Verfahren des Concilii Nicaeni, und der um selbige Zeit gewesenen Alexandrinischen Bischöffe gutes war gestifftet worden; worzu noch kam, daß wegen Entlegenheit derer Oerter und derer öffters eingefallenen Kriege nicht allemahl jedwede Christliche Gemeinde das Ausschreiben des Alexandrinischen Bischoffs in Zeiten erhalten, und also auf einen gewissen Tag die Ostern feyern konte. Hierdurch war nun die Bestimmung der Oster-Feyer in neue Unordnung gerathen, welcher abzuhelffen Käyser Theodosius M. an den Theophilum, Ertz-Bischoff zu Alexandria schrieb, daß er doch die gantze Beschaffenheit der Sache deutlich eröffnen mögte.

Dieser verfertigte hierauf einen neuen Cyclum von 418. Jahren, in deren jeden die Zeit des Oster-Festes angemercket war. Allein auch diese Arbeit war vergebens, indem theils er der Cyclus selbst vitiös, theils in wenig Hände kam, theils auch von denenjenigen, so ihn erhielten, nicht verstanden wurde. Cyrillus in Prologo in Adpendice operis de doctrina temporum Petauii exstante. Dahero endigten sich auch hierdurch die Streitigkeiten nicht, sondern nahmen je mehr und mehr überhand; wie den Leo I. durch den Käyser Martianum die Sache wiederum an den Ertz-Bischoff zu Alexandria, Proterium gelangen ließ, und neue Rechenschafft von der Zeit der Oster-Feyer abforderte, welcher die methode derer Alexandrinischen Bischöffe in einer besondern Epistel an den Leonem vertheidigte, so in Adpend. operis de doctrina temporum Petauii anzutreffen ist.

Aber [233] auch hierdurch war die Sache nicht gehoben; die Alexandrinischen Cycli gefielen nicht allen, und die Streitigkeiten, so durch die diuersen cyclos entstunden, wollten kein Ende nehmen. Es erwehlte dahero Pabst Hilarius den Victorinum Aquitanicum zum Schieds-Richter dieser Streitigkeit, und trug ihm auf, die Sache genau zu untersuchen. Dieser verfertigte einen neuen Cyclum von 532 Jahren, darinnen er theils die Gewohnheit derer alten Lateiner wieder die Alexandriner beybehielte, theils aber auch und zwar grösten Theils von beyden abgieng; wiewohl die meisten auch diesen Cyclum mißbilligten. Epistola Hilarii ad Victorinum, hujusque responsio & praefatio Cycli Paschalis apud Petauium l. c. & Beda l. c. 51. Es war auch die Unordnung dergestalt dadurch wieder eingerissen, daß einander sehr nahe gelegene Kirchen z. E. die Mayländische und Römische, das Oster-Fest zu verschiedenen Zeiten celebrirten, da jene den Cyclum Alexandrinum, diese den Latinum in Berechnung der Oster-Feyer behielte.

Endlich schlug sich an. Christi 525 ein Römischer Abt, Dionysius Exiguus, ins Mittel, und erfand den so genannten Cyclum Paschalem, welcher der Meynung der Alexandrinischen Kirche ziemlich conform war. Denn nachdem er wahrgenommen hatte, daß der Cyclus des Metonis, welcher auch Enneadecateris oder Cyclus decennouennalis genennet wurde, in denen Julianischen Jahren sich anbringen ließ, indem binnen einer Zeit von 19 solchen Jahren die Neu- und Vollmonde des gantzen Jahres auf eben die Tage, wie vor 19 Jahren, fielen; so verfertigte er eine solche Tabelle, in welcher nach diesem Calculo der Oster-Tag eines jeden Jahres verzeichnet war; und vermeynte, daß, wenn nach diesem Exempel die Bischöffe der gantzen Christenheit alle 19 Jahr die Ausrechnung des Oster-Festes erneuern würden, es weiter unter ihnen in diesem Falle keine Irrung geben dürffte. Jo. Guil. Iani Historia Cycli Dionysiani cum argumentis Paschalibus & aliis eo spectantibus nunc primum ex MSS. integre editi Wittenberg 1718 in 4.

Dieser Cyclus wurde aller Orten begierig angenommen, die Streitigkeiten zwischen der Römischen und Alexandrinischen Kirche dadurch beygeleget, und nach demselbigen die Feyerung des Oster-Festes eingerichtet. Und obwohl auch nach denen Zeiten des Dionysii verschiedene Cycli, besonders der Victorianische bey denen Gallis, Hispanis, Britannis, Scotis, Pictis, im Schwange waren; so erwehlten doch auch diese Völcker nach und nach den Cyclum Dionysianum, dergestalt, daß kurtz nach Caroli Magni Zeiten allenthalben, die Britten in Cambria ausgenommen, besagter Cyclus eingeführet war.

Dem allen ungeachtet war derselbe noch zwey Haupt-Fehlern unterworffen, die mit der Zeit eine ziemliche Unordnung in dem Computo Paschali verursacheten. Denn 1) supponirte Dionysius mit dem Metone, daß alle 19 Jahr nicht allein die Tage, sondern auch die Stunden des Neu- und Voll-Mondes vollkommen wieder einträffen; welches aber falsch war, indem in einer Zeit von 304. Iulianischen Jahren die Neu- und Voll-Monde um einen gantzen Tag eher nach besagten Cyclo angezeichnet werden musten, als sie in der That einfielen. 2) supponirte Dionysius ferner, daß das Frühlings-aequinoctium allezeit auf den 21sten Mertz fiel, am welchen es zur Zeit des Concilii Nicaeni gewesen war; da es doch nicht möglich ist, die Grentzen des Frühlings-Aequinoctii nach der [234] Bürgerlichen Zeit-Rechnung wegen Einschaltung des Tages im Schalt-Jahr, binnen Zeit eines Tages zusetzen; Wie denn auch zu des Dionysii Zeiten selbst das aequinoctium sich am selbigen Tage nicht, sondern eher ereignete; welches von der Grösse des Iulianischen Jahres, so etwas grösser angenommen war als es seyn sollte, seinen Ursprung nahm. Denn da ein Sonnen-Jahr aus 365 Tagen, 5 Stunden, 49 minuten bestehet; Iulius Caesar aber 365 Tage, 6 Stunden die Grösse seines Jahres determiniret hatte, und daher alle vier Jahr einschaltete; so ist klar, daß alle Schalt-Jahr 44 Minuten so viel eingeschaltet worden sind. Hierdurch erwuchs nun der Fehler, daß das aequinoctium vernum nicht mehr auf den 21sten Mertz, wie es zu Zeiten des Concilii Nicaeni war, fallen konnte.

Und dieses sind die Ursachen, warum mit der Zeit die Cyclische Rechnung des Dionysii dem Calender-Wesen so viele Verwirrung zugezogen hat, welche zwar Anfangs nicht sonderlich viel betrug, durch die Länge der Zeit aber groß genug geworden war.

Schon in dem 12ten Seculo merckten die Astronomi die Unrichtigkeit der Dionysianischen Zeit-Rechnung. Robertus Lincolniensis Episcopus Sec. 12. Joannes de Sacrobosco Sec. XIII, Joannes des Saxonia, Nicephorus Gregoras und Isaacus Argyrus Sec. 14 haben deswegen verschiedene Berathschlagungen gehalten, und Vorschläge gethan; und in dem 15ten Seculo haben gleiche Bemühung der Cardinal Petrus de Aliaco auf dem Concilio zu Costnitz, und Cardinal Nicolaus Cusanus auf dem Concilio zu Basel angewendet. Pabst Sixtus IV beruffte in eben demselbigen Seculo den Joannem Mullerum nach Rom, um consilia wegen der Zeit-Verbesserung anzustellen, welche aber durch den kurtz darauf erfolgten Todt des Mulleri wieder unterbrochen wurden.

An. 1513 wurde auf dem Concilio Lateranensi durch Auctoritaet des Kaysers Maximiliani I. und Pabst Leonis X auf inständiges Ersuchen Paulli Middelburgensis, Joannis Stoeflerini, Alberti Pighii und Joannis Eckii die Sache wieder vorgenommen; allein die damahligen Affairen des Päbstlichen Stuhls liessen nicht zu, sich viel um die Zeit-Rechnung zu bekümmern.

Ungefehr 40 Jahr hernach ersuchten gleichergestalt Petrus Pitatus und Lucas Gauricus das Concilium zu Trident, die Verbesserung des Calenders vorzunehmen; wie denn solche zu erleichtern verschiedene gelehrte Männer, als Campanus, Josephus Moletius und Zarlinus besondere Schrifften deswegen herausgaben. Clauius in proemio Op. de Calendario Gregoriano; Calvisius in Elencho ejusdem 5. Ricciolus Chronolog. Reformat. I. 28.

Nachdem nun auf solche Art die gantze Welt von der Nothwendigkeit der Verbesserung des Calenders überzeuget war; nahm sich Pabst Gregorius XIII, der Sachen an, und wolte dasjenige ausführen, was seine Vorfahren zu verschiedenen mahlen angefangen, aber nicht bewerckstelliget hatten. Hierzu gab ihm die Schrifft des Aloysii Lilii Anlaß, in welcher dieser von der Festsetzung des aequinoctii verni auf den 21 Mertz, und von einem bessern Cyclo lunari, Vorschläge gethan hatte. Ehe aber der Pabst das Werck unternahm, schrieb er zuvor an alle Catholische Fürsten und vornehmsten Vniuersitaeten, und erhohlete sich deswegen Raths.

Als nun die Verbesserung des Calenders nach des Aloysii Lilii forme gebilliget wurde, ernennete Gregorius XIII einige berühmte Mathematicos, unter denen der vornehmste Christophorus [235] Clauius war, und trug ihnen die Besorgung vor das Calender-Wesen auf. Endlich ließ derselbe nach vielen Berathschlagungen an. 1582 einen neuen Calender publiciren, welcher nach ihm der Gregorianische Calender genennet, und von allen Catholischen angenommen wurde. Dem sich aber die Griechische Kirche wiedersetzte. Heineccii Abbildung der Griech. Kirch. III. 3. §. 18.

Die Haupt-Momenta hiervon sind folgende:

1) Das aequinoctium vernum sollte allezeit auf den 21 Mertz fallen, wie man dafür hielt, daß solches zu Zeiten des Concilii Nicaeni gleichfalls so gewesen wäre.

2) Man nahm die Grösse des Sonnen-Jahres mit dem König Alphonso von 365 Tagen, 5 Stunden, 49 min. 16 secunden, an; von welchem folglich das Iulianische Jahr um 10 minuten 44 secunden differiret; und ob zwar vom Anfange des 4ten Seculi biß zu Ende des 16 ob vitiosam Anni Iuliani magnitudinem, nur ein Fehler von 9 Tagen, 16 Stunden, 33 Minuten eingerissen, und um so viel das aequinoctium vernum von dem 21sten Mertz zurücke gegangen war; so nahm man doch, weil man von der wahren Grösse des Sonnen-Jahres überzeuget gnug war, den numerum rotundum von 10 Tagen, warff selbige nach dem 4ten Octobris an. 1582 aus dem Calender weg, so, daß der darauf folgende Tag der 15 Octobr. genennet wurde, welcher der 5te heissen sollte; wodurch man erhielte, daß das aequinoctium vernum an. 1583 wieder auf den 21 Mertz eintraff.

3) Man behielte die Art, alle vier Jahr einen Tag einzuschalten, wie in dem Julianischen Calender; weilen aber dadurch (wie es eben bißhero geschehen war) alle 134 Jahre um einen Tag, oder alle 402 Jahre um 3 Tage das Frühlings-aequinoctium von dem 21sten Mertz zurücke gieng, so wurde angeordnet, daß alle Secular-Jahre, deren erstere positiue Zahlen sich nicht durch 4 diuidiren lassen z. E. 1700, 1800, 1900, 2100 etc. die Einschaltung des Tages sollte weggelassen werden, da selbige zuvor Schalt-Jahre gewesen waren.

4) veränderten auch die Verfertiger dieses neuen Calenders ihre Epacten, wenn etwan durch Weglassung des Schalt-Tages in gewissen annis secularibus, oder durch den Fehler des Cycli lunaris, so offt er einen gantzen Tag betrug, eine Unordnung in der Zeit-Rechnung vorgieng.

Dieses ist die Verfassung des Gregorianischen Calenders, an welcher man aber sehr vieles auszusetzen gefunden, wie die Schrifften des Josephi Scaligeri, Michaelis Maestlini und Sethi Caluisii ausweisen, so sie darwieder geschrieben haben.

Zwar sind ihnen vom Clauio, Petauio und Guldino andere entgegen gesetzet worden, man kan aber darinnen gar leichte sehen, wo sich ein Fehler eingeschlichen hat Christophorus Clauius selbst, der vornehmste Auctor dieses Calenders, legt in seiner Apologia Calendarii Gregoriani, & defensione Posseuini contra Maestlinum p. 121. folgende freye Bekenntniß von denen Fehlern dieses Calenders ab: Primo Aequinoctium per aequationem in Calendario praescriptam, non retinetur in die 21 Martii, ad quem reuocatum est, sed ab eo liberé in vtramque partem euagatur vsque ad diem 19 & 24. quamquam ad 21 diem interim redeat. Deinde Nouilunia per Epactas serius, quam opportet, monstrantur, ac proinde contingere potest, etsi raro, vt Pascha in quartam mensis lunaris hebdomadam rejiciatur. Tertio Pascha nonnumquam ex primo mense in secundum, vel in duodecimum, transfertur, licet raro etiam [236] id fiat, nimirum, quando Luna 14. Paschalis diem 21 Martii antecedit, subsequitur autem diem, si forté aequinoctium verum ante diem 21 accidat: vel quando diem 21 Martii insequitur, Luna vero 14. Paschalis idem aequinoctium anteuertit, dummodo ante diem 21. non reperiatur. Quarto, Paschae dies agetur interdum, etsi rarissimé in ipsa Luna 14. ante Plenilunium siue Lunam XV.

Hieraus ist zu ersehen, was vor Fehlern der Gregorianische Calender unterworffen; und hat Clauius zu seiner Entschuldigung weiter nichts vorbringen können, als daß man in keinem Calender, der nach Cyclis und Regeln eingerichtet würde, solche vermeiden könnte. Es hatten also die Protestirenden Stände in Deutschland Ursache, die Zeit-Rechnung des Gregorii nicht anzunehmen, zumahl da derselbige bey Verfertigung derselben sie nicht mit zu Rathe gezogen, wie er mit denen andern Catholischen Fürsten deswegen communiciret hat; sie behielten dahero den alten Julianischen Calender.

Jedennoch, als sie endlich wohl sahen, daß die verschiedenen Calender, und daher rührende doppelte Feyertage im Römischen Reiche grosse Unordnung, so wohl bey denen Reichs-Conventen, in denen Reichs-Geschäfften und dann bey dem Kayserlichen Reichs-Hoffrath, ingleichen in dem Cammer-Gerichte und Gerichts-Sachen, als auch sonst in denen Commercien und anderswo verursachten; trachteten sie dahin, eine solche Verbesserung zu treffen, die mit dem Himmels-Lauff, denen Canonibus des Concilii Nicaeni, und so viel als möglich mit dem Teutschen Staat übereinkäme.

Es kam aber die gantze Sache auf zwey Stücke hauptsächlich an; erstlich, daß die Grösse des Sonnen-Jahres, welche in dem Julianischen Calender allzuhoch war angesetzet worden; zum andern, daß die Fest-Rechnung mögte verbessert werden. Hierinnen waren nun die vornehmsten Mathematici, und vor andern Erhardus Weigelius beschäfftiget.

Was die Verbesserung der Zeit anlanget, so waren von dem Concilio Nicaeno an biß auf das 1700 Jahr, 11 Tage zu viel eingeschlichen, die nothwendig wiederum musten ausgeworffen werden. Denn so ferne man die 11 Tage hätte beybehalten, und doch dabey denen Sätzen des Concilii Nicaeni ein Genügen leisten wollen, würde man das Fest der Erscheinung Christi vielmahls gar haben auslassen müssen.

Einige versuchten vergeblich 12 oder 14 Tage auszuwerffen, indem sie erstlich meynten, es könne dadurch das aequinoctium auf den 21 Mertz, als an welchen es zu denen Zeiten des Concilii Nicaeni gewesen zu seyn insgemein geglaubet wird, wieder gebracht werden; die 14 Tage aber brachten sie deswegen auf das Tapet, den Calender dadurch auf den Fuß zu bringen, wie er zu Julii Caesaris Zeiten gewesen. Allein was das erstere anlanget, indem man sich hier nach keiner Cyclischen Rechnung, als welche die bißherigen Unrichtigkeiten in das Calender-Wesen eingeführet, richten wollte, sondern vielmehr den Astronomischen Calculum zum Schieds-Richter erwehlte, war solches vergeblich; das andere aber wurde gleichfalls vor unnöthig zu seyn erachtet, weil doch die gantze Sache auf die Feste ankam, die aber erst von dem Concilio Nicaeno an ihre Ordnung erhalten. Derohalben blieb beydes unterweges, zumahl da man befand, daß auf solche Weise die Confusion in denen Reichs-Geschäfften nicht würde gehoben werden.

Die Schwedischen Mathematici gaben an, man mögte an. 1700 den Schalt-Tag im Februario,[3] [237] darauf in Nouember eine gantze Woche, die übrigen drey Tage aber an. 1704, 1708. 1712, gleichfalls in dem Schalt-Monath Februario auslassen, damit die 11 Tage nach und nach heraus kämen. Allein, weil die Ursache, die sie angaben, daß nemlich keine Verwirrung derer Sontags-Buchstaben entstehen mögte, von schlechter Wichtigkeit war; über dieses die zu lange hinausgestellete Verbesserung der Zeit nicht wenigen Schaden in denen Ciuil-Affairen und Commercien mit fremden Nationen würde verursachet haben; so verwarff man auch diesen Vorschlag, und beliebte nach reiffer Erwegung 11 Tage zugleich auszuwerffen, so daß man an. 1700 nach dem 18 Februarii gleich den 1 Mertz schrieb.

Es wurde der Februarius deswegen für andern hierzu genommen, weil in demselbigen ohnedem schon der Irrthum, welcher sich in dem Julianischen Calender wegen allzugrosser Einschaltung befindet, begangen worden; theils, weil in demselben keine Feste von grosser Wichtigkeit vorkommen; theils endlich, weil der Consens von der Art der Verbesserung viel zu spät erfolget, als daß, wie man Anfangs vorgehabt, in dem Nouember an. 1699 nach den 15den desselben, als den Leopolds-Tag, an Statt des 16 der 26ste geschrieben u. also 10 Tage ausgeworffen, und der noch übrige 11te Tag durch Auslassung des Schalt-Tages in dem folgenden 1700 Jahre heraus gebracht werden konte.

Die Sache war auf dem Reichs-Tage von denen Evangelischen Ständen ausgemacht, und durch ein Conclusum von 23 Septembr. an. 1699 folgender Massen publiciret: „Nachdem die Calender-Verbesserung bey dem Corpore Euangelico in bisßherige Deliberation gestellet worden, so hat man einmüthig vor gut befunden und entschlossen, daß 1) die nach dem 18 Februarii st. v. folgende 11 Tage des 1700 Jahres in denen Calendern auszulassen, und des Matthiae Fest auf gedachten 18 Februarii zu legen. 2) Die Oster-Fest-Rechnung, und was davon dependiret, in Zukunfft weder nach dem Julianischen, vielweniger Gregorianischen Cyclo, sondern nach dem Calculo Astronomico, wie ehemahlen zu Zeiten des Concilii Nicaeni geschehen, gemacht werde. 3) die Evangelischen Sonn-Feste und gemeine Wochen und Wercktäge, wie bißhero, als zu jederzeit, in eine besondere Columnam gebracht werden, mit darüber gesetzter Inscription; Verbesserter Calender. 4) Allerseits Mathematici Euangelici dahin anzuweisen, mit denen Königlichen Schwedischen über die von selbigen gethane Vorschläge fleißig zu communiciren, ob und wie so wohl gedachte Vorschläge, als das gantze Werck vollend zu Stande zu bringen seyn mögte. 5) Denen Mathematicis ebenmäßig aufzugeben, daß selbige darauf gedencken sollen, wie künfftig hin und mit der Zeit der bißherige Abusus Astrologiae judiciariae aus dem Calender bleiben könne. 6) Die Calender-Vereinigung aus der denen Evangelischen Ständen des Reichs in Sacris & Profanis zustehenden hohen Macht und Gewalt beym Corpore Euangelico resoluirt und beschlossen worden, als wären solches in denen dieser Calender-Veränderung wegen in denen Landen auszufertigenden Publications-Edictis insonderheit anzuführen. 7) Die Publication dieses Schlusses in allen Evangelischen Landen den letzten Sonntag vor dem Aduent dieses 1699 Jahres zu bewerckstelligen.“ Auf solche Art nun sind die Fehler, welche der Julianische [238] Calender von dem Concilio Nicaeno an eingeführet auf einmahl gehoben worden.

Nun war nöthig auf ein Mittel zu gedencken, damit sich nicht künfftig gleicher Irrthum ereignen könte. Zu diesem Ende riethen einige, man sollte nach der Art des Gregorianischen Calenders innerhalb vier Seculis drey Schalt-Tage auslassen. Andere meynten, man sollte von dem 1700 Jahr anzurechnen, nur alle 128 Jahre einen Tag einzuschalten anstehen lassen. Wiederum andere giengen dahin, man sollte einen Periodum von 29 Jahren nehmen, und in solchen sechsmahl in dem vierten Jahr, zum siebenden mahl aber in dem fünfften Jahre einen Tag einschalten. Aber auch dieses wollte nicht allen gefallen; deswegen schlugen einige einen Periodum von 33 Jahren vor, in welchen siebenmahl allezeit in dem vierten, und das achte mahl in dem fünfften Jahre die Einschaltung eines Tages sollte verrichtet werden.

Einige wollten lieber diese zwey Periodos zusammen nehmen, und zwar auf solche Art, daß erstlich der Cyclus von 29 Jahren 6 mahl; denn der Cyclus von 33 Jahren einmahl, ferner der Cyclus von 29 Jahren fünfmahl, und darauf der von 33 Jahren einmahl, weiter der Cyclus von 29 Jahren wiederum sechsmahl, und der von 33 Jahren nur einmahl sollte gebraucht werden; welche kleinere Cycli alsdenn zusammen einen grossen von 592 Jahren ausmachten, darinnen 5 Schalt-Täge weggelassen, und wenn der gantze grosse Cyclus absoluiret, die Ordnung derer kleinern von neuem angefangen werden könnte. Allein die Protestirenden Stände merckten wohl, daß, so lange die wahre Grösse eines Sonnen-Jahres noch nicht ausgemacht, an keine Cyclos zu gedencken; über dieses das Haupt-Absehen wegen Vermeidung der grossen Confusion in Reichs-Sachen nicht dadurch zu erhalten wäre, indem doch die Catholischen ihre Einschaltungs-Art behalten würden; Dahero hielten sie es für rathsamer, ihren Mathematicis zu befehlen, daß sie mit gesammter Hand ein gantzes Seculum durch die wahre Grösse des Sonnen-Jahres zu erforschen sich angelegen seyn lassen sollten; und machten darbey Hoffnung, ein Collegium Mathematicum deswegen aufzurichten, welchem es nach vorher gegangener Experience ein leichtes seyn würde, sich wegen der Einschaltung zu vergleichen.

Biß hierher kam es mit der Verbesserung, welche bey der genauen Bestimmung des Jahres und gewöhnlichen Einschaltung höchst nöthig war. Was aber die Fest-Rechnung anlangt, so war bey solchen eine genauere Einrichtung um so vielmehr zu wünschen, ie schändlicher es war, bey so grosser Vollkommenheit der Astronomie durch die von Priuat Leuten aufgerichteten Cyclos von denen einmahl angenommenen Satzungen des Concilii Nicaeni abzugehen.

Einige verfielen wieder auf die Cyclische Art; allein, weil die Protestirenden Stände mehr als zu viel von der Betrüglichkeit derselben versichert waren, so verwarffen sie solche, und beschlossen hingegen die aequinoctia und plenilunia Paschalia und folglich die Ostern selbst durch die Astronomische Rechnung und zwar nach denen Rudolphinischen Tabellen zu erfinden.

Hierdurch erhielten sie eine so genaue Zeit- und Fest-Rechnung, als nur immer möglich. V. Weigelii Zeit-Spiegel Part. II. Hambergeri Diss. de basi computi Ecclesiast. Klausingii tractat. de optima temporum emendatione. Ob nun zwar diese mit der Gregorianischen Zeit- und Fest-Rechnung in denen meisten Jahren übereintrifft; so [239] geschiehet es doch zuweilen, daß die Protestanten mit denen Römisch-Catholischen die Ostern nicht zugleich feyern können, indem diese durch ihre Cyclos genöthiget werden, wieder die Satzungen des Concilii Nicaeni zu handeln.

Der Casus trug sich an. 1724 zu. Nach der Gregorianischen Zeit-Rechnung war

Cyclus Lunae seu numerus aureus. XV.
Cyclus Solis seu litter. dominic. XXV.
litterae dominicales B. A.
Epactae IV.
Terminus Paschalis IX. Aprilis
littera ejusdem Characteristica A.

woraus erhellet, daß, weil das Jahr 1724 ein Schalt-Jahr, darinnen nach dem Schalt-Tage, A der Sonntags-Buchstabe ist, das Plenilunium Paschale auf den 9 April. als einen Sonntag falle, und folglich das Oster-Fest selbst, vermöge der Satzung des Concilii Nicaeni erst 8 Tage darnach, als den 16 Aprilis müsse gefeyert werden. Und nach dieser Rechnung feyerten auch die Römisch-Catholischen ihre Ostern.

Hingegen die Protestirenden Mathematici funden die wahre Zeit des Plenilunii Paschalis auf den Vraniburgischen Meridianum den 8 April, hor. 4. 31. min. 55 sec. Nachmittage, welches ein Sonnabend war; Woraus deutlich floß, daß nach dem Concluso Concilii Nicaeni das Oster-Fest auf den gleich daraufffolgenden Sontag als den 9ten Aprilis müsse gefeyret werden. V. Jo. Frid. Weidleri Diss. de dissensu emendatae temporum formae Statuum Germaniae Protestantium a Calendario Gregoriano an. 1724. Wittenberg 1723. Zwar wolte Vlricus Iunius zu Leipzig in einem Programmate, worinnen er die Proceres Academiae zu einer Solennen Magister-Promotion d. 11. Februar. 1723 inuitirte, darthun, daß es dem Schluß des Concilii Nicaeni gemässer wäre, das Pascha 8 Tage noch aufzuschieben, wenn das Plenilunium paschale auf einem Sonnabend nach Mittags einfiel, und folglich auch in diesem Jahre das Oster-Fest mit denen Römisch-Catholischen zugleich, zwar nicht vermöge ihrer Cyclorum, sondern weil sonst das Oster-Fest mit denen Juden müste zugleich gefeyret werden, (contra instituta Concilii Nicaeni), zu celebriren sey.

Allein, da schon an. 1714, 1717, 1721 es sich zugetragen, daß das plenilunium paschale auf einem Sonnabend gefallen, und von denen Christen doch gleich der drauff folgende Sonntag, als Ostern celebriret war; so brauchte man auch ietzo nicht auf voriges zu reflectiren, zumahl da es bloß ein adiaphoron und noch nicht ausgemacht ist, ob der Schluß des Concilii Nicaeni dahinaus lauffe, daß mit der grösten Schärffe der Concursus des Paschatis derer Juden mit denen Christen sollte vermieden werden.

Das Corpus Euangelicum zu Regenspurg ließ wegen Feyerung des Oster-Festes an. 1724, im Jahr 1723 den 30 Januar, ein Conclusum ausgehen, worinnen angeordnet war. 1.) Daß das Pascha an. 1724 dem Calculo Astronomico und Schlusse des Concilii Nicaeni gemäß den 9ten Aprilis und also 8 Tage eher als nach dem Gregorianischen Calender sollte gefeyret, und die andern beweglichen Feste darnach eingerichtet werden. 2) Daß es bey dieser Anordnung allezeit verbleiben sollte, so offt der Calculus Astronomicus von der Cyclischen Rechnung in Bestimmung des Plenilunii Paschalis abgieng. 3) Daß dieser Schluß von denen Cantzeln den 1 Aduent an. 1723 sollte abgelesen werden, eben so, wie es bey Abkündigung des verbesserten Calenders an. 1699 gehalten worden.

Damit nun auch die übrigen Euangelischen Puissancen ausserhalb [240] Teutschlands mit dem Corpore Euangelico übereinkommen mögten, so wurde von diesem der König in Dännemarck, die Staaten von vereinigten Niederland, und die Schweitzer-Republic behöriger Massen deswegen ersuchet.

Und dieses ist die Einrichtung des verbesserten Calenders, welche auf den Astronomischen Calculum und den Schluß des Concilii Nicaeni gebauet ist; und zwar hat man dieselbe am meisten dem berühmten Weigelio, Kayserlichen Rath und Professori Matheseos zu Jena zu dancken, welcher hieran weder Fleiß noch Kosten gesparet. Und ob zwar nach dessen Tode, welcher den 21 Mertz an. 1699 erfolget, die Sache etwas ins Stecken gerathen zu seyn schiene, wurde doch die Sorgfalt derer Hertzoge zu Sachsen der Sache bald wiederum aufgeholffen, indem sie ihrem Professori Matheseos, Hambergern in Jena, deswegen Befehl ertheilet, welcher auch nebst Sturmio Prof. Mathes. in Altorff, und Majero, Prof. Mathes. in Regenspurg die Sache zu gewünschten Ende gebracht.

Und es ist auch in der That keine bessere Zeit-Rechnung als derer ietzigen Protestanten ihre, indem die Gründe darvon sicher sind; wie man denn auch mit Bestand der Wahrheit nichts erhebliches darwieder hat einwenden können. Denn, was die Objectiones anlanget, so man wegen Ungewißheit des Meridiani, auf welchen sich die Zeit des Plenilunii paschalis beziehen soll, ingleichen wegen des zuweilen sich ereignenden Concurses der Oster-Feyer mit denen Juden gemacht hat; so sind solche gründlich genung von Hambergero in diss. de basi computi Ecclesiastici wiederleget worden.

Das erstere kan man mit Recht in der Calender-Verfassung gar nicht praetendiren, indem auf dem Erdboden zu einerley Zeit, Morgen, Mittag, Abend, Mitternacht, aber unter diuersen meridianis ist; folglich es auch geschehen kan, daß wenn bey uns das plenilunium paschale Sonnabends nach Mittags einfällt; solches in denen Ländern, die weiter gegen Morgen liegen, Sonntags frühe sich ereignen kan; dahero bey diesen das Oster-Fest noch auf 8 Tage muß verschoben werden, da wir hingegen solches gleich den Sonntag drauf feyern. Und erhellet hieraus, daß es nicht möglich sey, das Pascha aller Orten auf der Erden, wenn sie gleich einerley Zeit-Rechnung halten, auf einerley Tag zu feyern; wie man denn zur Feyer eines jedweden Festes zwey Tage einräumen muß, wenn man solches auf den gantzen Erdboden beziehen will. Dahero ist es bey dem Calender-Wesen gnug, wenn man in Europa den Uranienburgischen oder andern ihm nahe gelegenen Meridianum erwehlet, die Zeit des Plenilunii Paschalis darauf zu beziehen, weilen solcher fast mitten durch die Christenheit sich extendiret.

Was die zuweilen sich ereignende collision der Oster-Feyer mit denen Juden anlanget, welche, wie oben gedacht, Vlricus Junius negiret, so bekümmert man sich nicht sonderlich darum, indem die Juden auch selbst den Einfall des XIV Monden auf einen Sonntag vermeiden; zu dem so ist die gewöhnlichste Meynung derer Doctorum, daß das Concilium Nicaenum nicht nach der Jüdischen Art auf den 14 Mond des ersten Monaths reflectiret, sondern vielmehr vor sich verordnet habe, das Pascha auf den Sonntag, der zunächst auf das erstere Plenilunium nach dem Frühlings-aequinoctio folget, zu verlegen; welches auch die Protestirenden Stände gehöriger Massen beobachten.

Bißher haben wir von der Haupt-Einrichtung derer Calender, [241] nemlich nach der Zeit und Anordnung derer Fest- und Feyertage, gehandelt; Schlüßlich ist noch beyzufügen, was man über dieses noch in die Calender zu verzeichnen pfleget, so iedoch eigentlich nicht darzu gehöret.

In dem Iulianischen und Gregorianischen Calender pfleget man die güldene Zahl, den Sonnen-Circel, Römer-Zins-Zahl, Epacten, und Sontags-Buchstaben anzumercken. Ob man nun zwar das meiste davon in dem verbesserten Calender nicht mehr benöthiget ist, so hat man doch auch dieses noch beybehalten, um diesen mit jenem desto besser vergleichen zu können.

Regiomontanus hat angefangen den Lauff der Sonne, des Monds und derer Planeten nebst denen Astrologischen Wahrsagungen in die Calender einzurücken. Diesem ist man nachgefolget, und pfleget auch ietzo noch bey jedem Tag den Ort der Sonnen und des Monds in der Ecliptic, die Adspecten derer Planeten, den Auf- und Untergang der Sonnen, des Monds und derer Planeten, den Anbruch des Tages, die Tages- und Nacht-Länge, und so ferner in den Calender einzutragen, und zu Ende desselbigen von denen vier Jahres-Zeiten, von Sonn- und Mond-Finsternissen und andern merckwürdigen Himmels-Begebenheiten zu reden; Wiewohl dieses alles eigentlich in die Ephemerides gehöret.

Die Prophezeyung von dem Wetter und andern Astrologischen Aberglauben sollte aus dem Calender gar weggelassen werden, indem die gantze Sache ungegründet und falsch, auch dem Concluso Corporis Euangelici zuwieder ist; und wäre es besser gethan, wenn die Calender-Schreiber das Wetter des vorhergehenden Jahres mit denen Barometrischen und Thermometrischen Obseruationen in ihre Calender brächten, woraus doch der Physic noch ein Nutzen zu erwachsen könnte.

Allein, weil der gemeine Mann aus Aberglauben keinen solchen Calender kauffen will, darinnen die Wetter-Prophezeyungen weggelassen sind; so ist man genöthiget worden, diese üble Gewohnheit beyzubehalten. Und eben dieses ist auch von dem Raisonnement über Krieg und Frieden, Fruchtbarkeit des Jahres, Kranckheiten, guten Aderlassen und so ferner zu mercken.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Zahl beschädigt, ergibt sich aber aus dem Zusammenhang
  2. Zweite Ziffer beschädigt, Zahl ergibt sich aber aus der folgenden Tabelle
  3. Vorlage: Fibruario