Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Bann-Warte

Nächster>>>

Bann-Wein

Band: 3 (1733), Spalte: 362. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|3|Bann-Wasser|362|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Bann-Wasser|Bann-Wasser|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1733)}}


Bann-Wasser werden genennet, welche denen hohen Obrigkeiten zugehören, und verbannet, das ist, verboten sind, daß niemand darinnen ohne Erlaubniß fischen darf.