Textdaten
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Titel: Warnung!
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aus: Die Gartenlaube, Heft 42, S. 708
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[708] Warnung! Unsere Leser wissen, daß die „Gartenlaube“ seit Jahren freiwillig und ohne den geringsten Anspruch auf irgend welche Vergütung dem Aufenthaltsorte oder dem Schicksale deutscher Vermißter und Verschollener im In- oder Auslande nachzuforschen pflegt, so oft Privatpersonen oder Behörden die Bitte um solche Nachforschungen an uns stellen. Wir fühlen uns zu diesem Opfer verpflichtet, weil kein anderes Blatt sich solcher Verbreitung unter den Deutschen in fremden und überseeischen Ländern erfreut, wie gerade die „Gartenlaube“, und eben deshalb hat es uns auch an oft überraschenden Erfolgen nicht gefehlt. Die große Mehrzahl dieser Vermißten gehört der ärmeren Classe an, der zur Nachforschung durch Inserate die Mittel fehlen. Nie hat es uns an Lesern in Deutschland und an Landsleuten in der Fremde gemangelt, welche nicht gern Auskunft auf unsere Anfragen gegeben und denen das Bewußtsein der Freude oder Beruhigung, welche sie dadurch den Suchenden zu bieten vermocht, nicht genügender Lohn gewesen wäre. – Da entpuppt sich nun plötzlich eine Helfersorte, die aus dem Auskunft-Versprechen ein einträgliches Geschäft macht. Vor der Hand haben wir zwar nur eine Firma auf diesen Streifzügen nach deutschen Zwanzigmarkstücken ertappt, wollen jedoch dieser sofort die nöthige Leuchte anhängen, um warnend und abschreckend zugleich zu wirken. Die Sache ist diese: Wir haben in einzelnen unserer Nachfragen die Namen nicht nur des Vermißten, sondern auch der Anfragenden, d. h. der Eltern, Geschwister oder dergl. genannt. Diese Adressen wurden nun benutzt, um unfrankirte Briefe an dieselben zu richten, welche auf der Kehrseite mit der Bemerkung versehen sind: „Dieser Brief enthält Nachricht über den vermißten N. N.“ – Welcher Arme aber wird nicht die letzten Groschen daran wenden, um einen solchen Brief öffnen zu können! Und was erfährt er? In den uns in Originalen und Copien vorliegenden Zuschriften heißt es fast gleichlautend: „Zufällig habe ich in Erfahrung gebracht“ – oder „Zufällig habe ich in einer Zeitung gelesen, daß Sie Den und Den suchen. Nun erklärt der Gefällige, daß er den Vermißten entweder kenne oder auf einer Reise gesprochen etc., und erbietet sich, die betreffende Adresse ausfindig zu machen, jedoch – der Kosten wegen – nur gegen Einsendung von 20 Mark.

Unsere Leser und die betreffenden Briefempfänger werden auf Grund obiger Warnung fortan wissen, was sie von solchen Zuschriften zu halten haben. Wir unsererseits werden übrigens künftig die Angabe der Namen von Anfragenden vermeiden und damit diesem Schwindel am kürzesten ein Ende machen. Soll denn kein Werk der Wohlthätigkeit bestehen können, ohne von unsauberen Händen ausgebeutet zu werden?

Die Redaction.