War der Dichter der Göttlichen Komödie der Verfasser der Schrift De Monarchia?

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Autor: Franz Xaver von Wegele
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Titel: War der Dichter der Göttlichen Komödie der Verfasser der Schrift De Monarchia?
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 6 (1891), S. 78–80.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1891
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Quelle: Scans auf Commons
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[78] War der Dichter der Göttlichen Komödie der Verfasser der Schrift De Monarchia? In neuester Zeit ist eine Abhandlung erschienen, welche dem Dichter der Göttlichen Komödie die Urheberschaft der bekannten Schrift De Monarchia – „über die Weltmonarchie“ – abspricht[1]. Die Kenner des Mittelalters und alle Verehrer Dante’s werden über diese Behauptung um so lebhafter verwundert sein, als sie im Grunde hier zum ersten Male ausgesprochen wird. Es soll dem sogleich hinzugefügt werden, dass die Argumentation des Verfassers meiner Meinung nach schwerlich viele überzeugen wird und dass sie nicht minder viele Angriffspunkte bietet. Der Verfasser tritt, um das anzuerkennen, allerdings nicht so zuversichtlich wie manche andere vermeinte Entdecker zweifelhafter Wahrheiten auf, er wird sich aber doch sagen lassen müssen, dass er seinen Gegenstand nicht im ganzen und wünschenswerthen Umfange beherrscht, wie man das mit Grund in einem Falle wie der vorliegende vor allem verlangen muss. Es soll an dieser Stelle, um dieses Urtheil zu rechtfertigen, nur darauf hingewiesen werden, dass ihm die Ergebnisse der neuesten Danteforschung in Italien nicht durchweg bekannt geworden sind, sonst würde er die Nachricht von der dem Dichter allerdings die längste Zeit zugeschriebenen Gesandtschaft zu Papst Bonifaz VIII. nicht einfach wiederholen, da doch Bartoli, bezw. einer seiner Schüler die Unhaltbarkeit dieser Ueberlieferung bereits vor einem Jahrzehnt nachgewiesen haben. Die Beweisführung für seine Hauptsätze eröffnet er überdies gleich in der bedenklichsten Weise. Er verweist auf den ersten Druck der Monarchia (vom Jahre 1559), welcher die Schrift zwar als ein Werk eines „Dante Alighieri Florentinus“ bezeichnet, aber zugleich hinzufügt: „non vetustioris illius Florentini poetae celeberrimi, sed philosophi acutissimi atque doctissimi viri et Angeli Politiani familiaris quondam“. Der Verfasser [79] meint nun, dass dieser Zusatz wohl richtig sei, obwohl alle Danteforscher ihn ignorirt haben und auch seine Quelle nicht angegeben ist. Man hätte nun wohl verlangen dürfen, dass der Verf. versucht hätte, eine Spur jenes so scharfsinnigen und gelehrten Philosophen aus Florenz mit Namen Dante, der zugleich ein Freund des weiland Angelus Politianus gewesen sein soll, aufzufinden; und da würde er gefunden haben, dass der letztere bekanntlich im Jahre 1496 gestorben ist, woraus folgen würde, dass in diesem Falle die „Monarchie“ in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. abgefasst worden wäre, was der Verfasser selbst zurückweisen müsste, da er an einer anderen Stelle die Abfassungszeit derselben am liebsten in die Zeit des Römerzugs K. Ludwig’s des Baiern setzen möchte. Auf einem so mehr als schwachen Fundamente stellt er seine Hypothese auf. Ein anderer Grund, den er für diese aufführt, ist, dass, weil die verschiedenen Danteforscher über die Zeit der Abfassung sich nicht einigen können, es mehr als unwahrscheinlich werde, dass Dante der Verfasser sei, eine Argumentation, die von Seite einer unbefangenen Kritik wohl schwerlich zugelassen werden wird. Bocaccio, der der Zeit Dante’s doch nicht gar so fern gestanden und sich auch sonst mit ihm und seinen Schriften mannigfach beschäftigt hat, schreibt ihm die „Monarchie“ zu, unser Verfasser bestreitet jedoch, ohne einen Grund anzuführen, dessen Autorität. Dass die bekannte Grabschrift des Dichters, die angeblich von ihm selbst herrühren soll, ihm auch die Urheberschaft der „Monarchie“ vindicirt, hätte, selbst wenn der Verfasser ihre Echtheit bezweifelt, wenigstens erwähnt und discutirt werden müssen. Dass gar nicht so viele Jahre nach Dante’s Tod die in Frage stehende Urheberschaft bereits fest geglaubt wurde und dieser Glaube ihm von Seite eines Fanatikers beinahe die traurige Störung seiner Grabesruhe zugezogen hat, weiss alle Welt. Der Verf. führt für seine Hypothese allerdings auch eine Reihe anderer Argumente ins Feld, die aber, wenn auch eines und das andere sich hören lässt, in ihrer Gesammtheit nicht beweisen, was sie beweisen sollen. Um nur bei einem stehen zu bleiben: der Verfasser findet es auffallend und für seinen Satz sprechend, dass, während der Dichter in der Göttlichen Komödie und auch sonst nur mit Groll und wohl auch mit Abscheu von den Päpsten (Bonifaz VIII.) spricht, er in der Schrift über die Monarchie einen ganz anderen, milden Ton anschlägt. Dabei übersieht und vergisst er nur das Eine, dass die „Monarchie“ zu einer Zeit (1309) geschrieben sein wird, in welcher Dante auf ein freundliches Verhältniss zwischen Papst und Kaiser alle seine Hoffnungen setzte, und dass er seine Sprache änderte, als er sich durch das treulose Benehmen des Papstes (Clemens V.) in diesen seinen Hoffnungen getäuscht sah.

[80] Doch es sei genug dieser Discussion, die sich ja viel weiter ausspinnen liesse. Meiner Meinung nach wird der Verfasser die Untersuchung von neuem aufnehmen müssen, wenn er für seine Hypothese Propaganda machen will.

Wegele.     

Anmerkungen

  1. A. Maass, Dante’s Monarchie. Hamburg, Druck v. R. Conrad. 1891. 56 p. [Tübinger Dissertation.]