« §.13 Vernünftige und Christliche Gedancken über die Vampirs §.15 »
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Textdaten
Autor: Johann Christoph Harenberg
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Titel: Vernünftige und Christliche Gedancken über die Vampirs ...
Untertitel: §.14 - Es ist nicht glaublich, daß die Leiber, so vampirt haben, lebendig begraben worden.
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Erscheinungsdatum: 1733
Verlag: Johann Christoph Meißner
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Erscheinungsort: Wolfenbüttel
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Quelle: Digitalisat des Göttinger Digitalisierungszentrums bzw. bei Commons
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§.XIV

[63] Es werden vielleicht einige gedencken, daß die Cörper derjenigen, welchen man die Bluhtsaugung zuschreibet, nicht wahrhafftig todt gewesen, als sie begraben worden. Man lieset in einem Slavischen Jahr-Buche (a)[1] bey dem Lindenbrogio, daß ein Schüler in Lübeck anno 1367. sieben Jahr in einem Stücke weggeschlaffen, ehe er wiederum aufgewachet ist. Die Worte sind diese: Anno Domini 1367. Scholaris quidam in civitate Lubicensi in hospitio quodam receptus, in platea molendinaria, dormivit per integrum septennium, ita fortiter, quod suscitari non potuit, sed, postea evigilans, supervixit multis annis. Daß der Geheimte Würtzburgische Raht und Historien-Schreiber Johann Georg von Eckhart vor seinem Ende sieben Tage nach einander geschlaffen habe, und darauf, voll von Mattigkeit wiederum erwachet sey, ist eine gar bekannte Sache. Ein gewisser Gärtner in Schweden, der einen andern aus dem Wasser retten wollte, versunck nebst demselben in ein eiskaltes Wasser, erstarrte so fort, und, nachdem er sechszehn Stunden lang darin aufrecht geblieben, wurde [64] er herausgezogen, mit Tüchern umhüllet, an einem gehnden Feuer erwärmet, und also wiederum zum Leben gebracht. Ein Weib, so in gleichem Zustande drey Tage unter dem Wasser gestecket hatte, ingleichen ein Jüngling, so in der siebenden Woche erst aus dem Wasser gezogen worden, sind auf gleiche Weise wiederum zum Leben gebracht. Die drey letzten Zufälle haben den Gelehrten allerley Untersuchungen veruhrsachet, wie aus den Ephemeridibus natur & curiosorum Decad. I. ad annum s. weitläuftiger zu ersehen ist. Man kan leichtlich abnehmen, daß die Bewegung des Geblühts in den äusserlichen Theilen des Leibes aufhören, und in den innern Eingeweyden sehr langsahm werden könne, so bald die Ausdünstung gehemmet wird, und die Luft-Löchleins in der äussern Haut verschlossen werden. Dergleichen Zustand ist als ein Zwischenstand zwischen dem Leben und dem Tode anzusehen. Dennoch erhellen hieraus verschiedene Wahrheiten: 1) Denn es läst sich hieraus abnehmen, daß ein Cörper ohne Speise und Tranck, und zugleich ohne Tod, fortdauren könne: 2) Daß man nicht leicht einen jeden todt-scheinenden für einen würklich todten (b)[2] halten solle: 3) Daß auf gleiche Weise die Tare, Murmelthiere, Schwalben, Schrödter und dergleichen Thiere des Winters schlaffen, und zu solchem Ende sich tief unter die Erde oder ins Wasser, und hohle Bäume, wohin die Luft keinen starcken Zugang hat, verstecken und vergraben. Ich erinnere [65] mich, daß ich eine Ehe Frau, so am hitzigen Fieber und passionibus hystericis darnieder lag, a.1719. 6. Octobr. in 24. Stunden unbeweglich, und ohne alle Zeichen einiges Othem-hohlens aufgerichtet im Bette sitzen gesehen. Es ist auch in sicherer Nachricht gegründet, daß vor einigen Jahren in dem Dorfe Blanckenau bey Corvey einem Manne schon sey zu Grabe geläutet, da er sich wieder ermuntert und dem bey ihm stehenden Tischer eine sonderbare Mine gemacht. (c)[3] Wenn man aber die Berichte von den Vampirs erweget, so befindet sichs, daß die äusserste Theile schon von der Fäulnis bey einigen angegangen gewesen (§.2.n.1) Es ist auch leichtlich zu erachten, daß man von so vielen Leichen, welche bey der Ausgrabung in einem Vampir-Stande angetroffen worden, nicht wohl sagen könne, daß sie alle annoch in dem Zwischenstande des Lebens und Todes begraben worden.


  1. (a) Incerti auctoris Chronica Sclavisa p. 226.
  2. (b)Hierbey verdient gelesen zu werden, daß vernünftige und herrliche Consilium des D. SPENERS Part. III. Consiliorum Germ. p. 120. sq.
  3. (c)Mehrere Exempel von dieser Art finden sich in THEODORI KIRCHMEIERI Diss, de hominitus appavanter mortuis, Witteb. 1669. 4. D. Michaël Alberti in Diss. de Resuscitatione semimortuorum medica § 5. Hieronymus Jordanus de eo, quod divinum est in morbis humani corporis s. 42.