Unabhängigkeitserklärung der Republik Moldau


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Textdaten
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Titel: Unabhängigkeitserklärung der Republik Moldau
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Herausgeber: Parlament der Republik Moldau
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Entstehungsdatum: 27. August 1991 (rumänisches Original)
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Erscheinungsort: Chișinău
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Originaltitel: Declarația de independență a Republicii Moldova
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Quelle: Parlament der Republik Moldau[1]
Kurzbeschreibung: deutsche Fassung der Unabhängigkeitserklärung der Republik Moldau
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Unabhängigkeitserklärung der Republik Moldau

DAS PARLAMENT DER REPUBLIK MOLDAU, konstituiert nach freien und demokratischen Wahlen,

IM BEWUSSTSEIN der tausendjährigen Vergangenheit unseres Volkes und seiner ununterbrochenen Staatlichkeit im historischen und ethnischen Raum seiner nationalen Entwicklung;

IN DER ERWÄGUNG, dass die Akte der Zerstückelung des nationalen Territoriums von 1775 und 1812 im Widerspruch zum historischen und nationalen Recht und zum rechtlichen Status des Landes Moldawien stehen, Akte, die durch die gesamte geschichtliche Entwicklung und durch den frei geäußerten Willen des Volkes von Bessarabien und der Bukowina für ungültig erklärt worden sind;

UNTER HINWEIS auf die Kontinuität der Moldauer in Transnistrien - einem Teil des historischen und ethnischen Gebiets unseres Volkes;

IN ANBETRACHT der Tatsache, dass die Parlamente vieler Staaten in ihren Erklärungen das am 23. August 1939 zwischen der Regierung der UdSSR und der Regierung Deutschlands geschlossene Abkommen als von Anfang an nichtig betrachten und die Aufhebung seiner politischen und rechtlichen Folgen fordern, was auch von der Internationalen Konferenz "Der Molotow-Ribbentrop-Pakt und seine Folgen für Bessarabien" in der am 28. Juni 1991 angenommenen Erklärung von Chișinău festgestellt wurde; UNTERSTREICHT, dass der Oberste Sowjet der UdSSR ohne Konsultation der Bevölkerung von Bessarabien, der nördlichen Bukowina und Herta, die am 28. Juni 1940 gewaltsam besetzt wurden, und der Bevölkerung der am 12. Oktober 1924 gegründeten Moldauischen RASS (Transnistrien) seine verfassungsmäßigen Vorrechte verletzt hat; am 2. August 1940 das "Gesetz der UdSSR über die Bildung der vereinigten Moldauischen SSR" verabschiedete und sein Präsidium am 4. November 1940 das "Dekret über die Festlegung der Grenze zwischen der Ukrainischen SSR und der Moldauischen SSR" erließ, Rechtsakte, die in Ermangelung einer wirklichen Rechtsgrundlage versuchten, die Zerstückelung dieser Gebiete und die Zugehörigkeit der neuen Republik zur UdSSR zu rechtfertigen;

UNTER HINWEIS darauf, dass die demokratische nationale Befreiungsbewegung der Bevölkerung der Republik Moldau in den letzten Jahren ihr Streben nach Freiheit, Unabhängigkeit und nationaler Einheit bekräftigt hat, wie es in den Schlussdokumenten der Großen Nationalversammlungen in Chișinău vom 27. August 1989, 16. Dezember 1990 und 27. August 1991 zum Ausdruck kam durch die Gesetze und Beschlüsse des Parlaments der Republik Moldau über den Erlass der rumänischen Sprache als Staatssprache und die Wiedereinführung des lateinischen Alphabets vom 31. August 1989, die Staatsflagge vom 27. April 1990, das Staatswappen vom 3. November 1990 und die Änderung des offiziellen Namens des Staates vom 23. Mai 1991; ANGESICHTS der Erklärung der Souveränität der Republik Moldau, die vom Parlament am 23. Juni 1990 angenommen wurde, und der Tatsache, dass die Bevölkerung der Republik Moldau in Ausübung ihres souveränen Rechts trotz des von den Staatsorganen der UdSSR ausgeübten Drucks nicht am Referendum über den Verbleib in der UdSSR am 17. März 1991 teilgenommen hat;

IN ANBETRACHT der unumkehrbaren Prozesse, die sich in Europa und in der Welt im Hinblick auf die Demokratisierung, die Bekräftigung von Freiheit, Unabhängigkeit und nationaler Einheit, den Aufbau von Rechtsstaaten und den Übergang zur Marktwirtschaft vollziehen

IN BEKRÄFTIGUNG der Gleichberechtigung der Völker und ihres Rechts auf Selbstbestimmung in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und den Regeln des Völkerrechts;

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Zeit für einen Akt der Gerechtigkeit in Übereinstimmung mit der Geschichte unseres Volkes, der Moral und dem Völkerrecht gekommen ist,

ERKLÄREN wir feierlich, kraft des Selbstbestimmungsrechts der Völker, im Namen der gesamten Bevölkerung der Republik Moldau und vor der ganzen Welt:

DIE REPUBLIK MOLDAU IST EIN SOUVERÄNER, UNABHÄNGIGER UND DEMOKRATISCHER STAAT, DER FREI IST, ÜBER SEINE GEGENWART UND ZUKUNFT OHNE EINMISCHUNG VON AUSSEN ZU ENTSCHEIDEN, IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN IDEALEN UND HEILIGEN WÜNSCHEN DES VOLKES IM HISTORISCHEN UND ETHNISCHEN RAUM SEINER NATIONALEN ENTWICKLUNG.

Als Souveräner und UNABHÄNGIGER STAAT ERSUCHT die REPUBLIK MOLDAU:

ERSUCHT alle Staaten und Regierungen der Welt, ihre Unabhängigkeit anzuerkennen, wie sie vom frei gewählten Parlament der Republik proklamiert wurde, und bringt ihren Wunsch nach gemeinsamen Interessen mit den europäischen Ländern und allen Staaten der Welt zum Ausdruck, wobei sie bereit ist, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit ihnen in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts und der bestehenden Praxis in der Welt in dieser Angelegenheit zu betreiben.

BEANTRAGT bei den Vereinten Nationen seinen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Weltorganisation und ihren Sonderorganisationen;

ERKLÄRT seine Bereitschaft, der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris für ein neues Europa beizutreten, und beantragt gleichzeitig, gleichberechtigt in die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und ihre Mechanismen aufgenommen zu werden:

FORDERT die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf, Verhandlungen mit der Regierung der Republik Moldau über die Beendigung ihres illegalen Besatzungszustandes aufzunehmen und die sowjetischen Truppen aus dem Staatsgebiet der Republik Moldau abzuziehen;

BESCHLIESST, dass im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau nur die Verfassung, die Gesetze und andere normative Akte gelten, die von den rechtmäßig konstituierten Organen der Republik Moldau angenommen wurden;

GARANTIERT die Ausübung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Freiheitsrechte aller Bürger der Republik Moldau, einschließlich der Personen, die nationalen, ethnischen, sprachlichen und religiösen Gruppen angehören, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Schlussakte von Helsinki und der später angenommenen Dokumente, der Charta von Paris für ein neues Europa.

So wahr uns Gott helfe!

Einzelnachweise

  1. https://old.parlament.md/legalfoundation/declaration/