Topographia Westphaliae: Gülch

Topographia Germaniae
Gülch (heute: Jülich)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 28–30.
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Gülch / Juliacum.

Diese ein Steinwurff weit von dem Fluß Roer / oder Ruhr / gelegene Statt / ist das Haupt deß Hertzogthumbs Gülch / so vom Julio Caesare, als Erstem Anrichter / den Namen haben solle: Wiewol andere darfür halten / daß Julia Agrippina, Keysers Claudii Gemahlin / sie erbawet habe. Hat ein sehr vestes / weites / vnd starckes Schloß / oder Castell / mit sehr dicken Mawren / vnd gewaltigen Gräben / daß solches zu beschiessen fast vnmüglich scheinet / daran nicht minder / als dreyssig Jahr / wie in dem Tomo I. Theatri Europaei p. 661. stehet / gebawet worden ist. Soll auff Pfälen ruhen / vnnd mit Minieren auch da wenig außzurichten seyn. War gleichwol Anno 1610. von Printz Moritzen von Vranien / im Namen der streitigen Gülchischen Erben / vnd Anno 1622. durch die Spanier / vnter Graff Heinrichen vom Berg / erobert. Darauß zusehen / daß ein Ort so vest / der nicht endlich zu vberwältigen wäre. Vnd haben die besagte Spanier / solchen noch in ihrem Gewalt. Als Anno 1642. die Conföderierte Frantzosen / Weymarische / vnnd Hessische / hierumb lagen / so war in Gülch Don Gabriel de la Torre Gubernator / mit deme die Vnierten anfangs die Neutralität nicht annehmen wolten: Daher nachmals / als der Hessisch General / Graff von Eberstein / darumb schriebe / es dem besagten Gubernatorn / nach dem in dem Hertzogthumb Gülch zugefügten Schaden / auch nicht mehr angenehm war / welcher viel tausend Pfäl zurichten / wie auch an der [29] Statt / vnnd Vestung / noch mehrers fortificieren lassen / worzu ihme Don di Melo, Gelt / vnd Kriegs-Bawkunst Erfahrne schickte. Er hatte auch mehrer Volck zum Außstreyffen hineyn bekommen / vnd konte damit den Bundsverwandten Feindschafft erweisen. Ausser der Statt haben die Fürsten von Gülich / ein schönes Carthäuser Kloster gebawet / vnd mit reichem Einkommen begabet.

Belangende nun die Gülchische Landen / so von dieser Statt den Namen haben / vnnd von welchen / vnd ihren Herren / Adelarius Erichius, ein eygene Chronic in den Druck geben hat / auch von solchen Landen Chytraeus lib. 3. Saxon. p. 83. seq. zulesen ist. So sagt Pet. Bertius in tabulis Geograph. Contractis, p. 167. Daß das Hertzogthumb Gülich heutiges Tags einen Theil begreiffe der Alten Menapiorum, Bructerorum, vnd Eburonum, vnd zwischen der Maaß / vnd dem Rhein / gelegen sey. Der Hauptstatt desselben / nämlich / Juliaci, gedencke / in seinem Itinarario, Antoninus. Habe die Wasser Ruram, Erffat, Nirsi, Vormium. Gar viel Schlösser / welche den Adelichen / vnnd Ritterstands Geschlechten den Namen geben / als Palant / Meroden / Renschenberg / Nesselroden / Wachtendunck. Es sey auch da die freye Herrschafft Wickrade / so ein sehr vestes Schloß habe. Die Stätte seyen ausser Gülich / Deuren / Münster-Eyffel / Eußkirchen / Berchem / Caster. Es lige auch in dieser Gegend / die Statt Aach. Andere thun darzu Rhinmögen am Rhein / Dalen / Gladbeck / Grevenbroeck / Dulcken / Hambach / Zülpich / Nideck / Sintzig / Bruggen / Gelekirchen / Newstatt.

Im Atlante stehen die Stätte Gülich / Düren / Münster-Eyffel / Eußkirchen / Bercheim / Castor / Grevenbroeck / Slabach / Dalen / vnd Wassenberg.

Was das Hertzogthumb Cleve / mit dem Hertzogthumb Gülich gräntzende / anbelanget / so zehlet gedachter Bertius p. 237. diese seine Stätte; als / auff Gallischen Boden / Santen / Cleve / Calcar / Griet / Griethusen; vnd auff Germanier Boden / Wesel / Duißburg / vnd Embrick. Darzu man thut / Reeß / Gennep / Soensbeck / Alpen / etc. Es hat von Morgen / das Hertzogthumb Bergen / die Graffschafft Marck / vnnd Westphalen: Von Mitternacht / die Graffschafft Zutphen / ein Theil von Ober-Issel / vnd Holland: Vom Abend / Geldern (al. Braband) vnd das Stifft Lüttich: Vnd von Mittag / das Stifft Cölln / vnd das Land von Aach. Ist ziemlich fruchtbar / vnd Wasserreich / vnnd strecket sich nach beyden Vfern deß Rheins auß.

Das Hertzogthumb Bergen / hat gegen Westen / den Rhein / vnd darüber Gülich / gegen Norden / die Graffschafft von der Marck / gegen Osten / Waldeck / vnd die gräntzen deß Hessenlands / ins Suiden aber / die Graffschafft Nassaw. Hat viel Berge. Die Wipper laufft mitten dadurch. Man rechnet hieher / Lennep / Newstatt / Schwelcheim / Macheim / Mandaw / Ellersfeld / Burg / etc. Vnd ist Düsseldorff die Hauptstatt. In dem Atlante stehet also:

Das Hertzogthumb Berg / nimpt seinen Namen von der Statt Berg. Von Vnter-Wesel nimpt es seinen Anfang / vnd nach deß Rheins auffsteigendem Vfer / weit vnnd breyt genug sich außstreckend. Hie findet man das Stättlein Essen / etc. Diß Land hat viel Steinkohlen / wo die Statt Stelken hin ligt / bey der Ruhr. Sie hat viel Vogteyen / als Blanckenborg / Löwenberg / Huickswage / Bornfeldt / Soling / Landsberg / Düsseldorff / Steinbach / Beyenbach / Meysenlohe / Medman / Windeck / Siburg / Nuwenborg / Portz / Lulsdorff / Monheim / Angermont / Erverfeld / Borck.

Auß diesem Lande schreitet man vber die Roer / in die Graffschafft Marck / welche zwischen der Lipp / vnd der Roer / ligt / vnd ein bergechte / vnd mit vielen Bergen vberzogene Landschafft ist. Siehe vnten die Statt Vnna.

In die Graffschafft Ravensperg / werden gerechnet / die Stätte Hervorden / vnd Bilefeld / in Westphalen gelegen. Siehe vnten den Anhang / vnd daselbst Ravensperg.

Die Herrschafft Ravenstein / oder Ravestein / so Clevisch / ligt allbereyt in Braband / auff der lincken Seiten an der Maaß / zwischen Grave / vnd Meghen / von jedem Ort zwo Meilen. Der Hauptfleck / vnnd gutes Schloß / hat gleichen Namen. In dem Anno 1644. außgangenem Atlante stehet / Ravestein lige zwischen Braband / vnd Geldern / gegen Mitternacht / stosse diese Herrschafft an die Gräntzen von Nimmegen; gegen Mittag / an Lüttich / gegen Auffgang / vnd Nidergang / an Hertzogenbusch.

Nach Absterben deß letzten Hertzogen zu Gülich / Cleve / vnd Berg / Graffens zu der Marck / vnd Ravenspurg / Herrens zu Ravenstein / Johann Wilhelms / so den 25. May / Anno 1609. beschehen / hat Keyser Rudolphus II. im Jahr 1610. das Hauß Sachsen mit diesen Ländern / doch gegen Reversalien / belehnet / daß nämlich / solche Belehnung allein zu seiner Churfürstlichen Gnaden / vnd dero Hauses Sachsen / Salvo jure Aliorum Interessentium, vnd Männiglich / insonderheit der Römischen Keyserlichen Majestät / vnd dem heiligen Reich / an derselben zustehendem directo dominio, Lehensdiensten / vnd Reichs-Pfandschafften / zu keinem Nachtheil / oder Präjuditz / von der Keyserlichen Majestät geschehen wäre. Dieweil aber Hertzog Wilhelm von Gülich / beym Keyser Carolo V. außgebracht / daß / wann er ohne Mannliche Erben versterbe / diese Länder auff seine Töchter fallen solten: Inmassen der Keyser ihme dessen zu Regenspurg / Anno 1546. Brieff vnd Siegel geben: Derowegen / so haben sich Chur Brandeburg / vnd Pfaltz Newburg / als die / der besagten Töchter halben / da Zuspruch zuhaben vermeynten / dem Hauß Sachsen widersetzet. Es ist gleichwol Anno 1611. den 21. Martij / zu Jutterbock / zwischen jetztgemeltem Hauß Sachsen / vnd Chur Brandeburg / mit gewissen Conditionen / [30] die Sach verglichen / vnnd Sachsen in die Possession der Gülchischen Länder / jedoch mit Vorbehalt / eines jeden Gerechtigkeit darzu / (deßwegen dann noch der Streit ist) zugleich genommen worden / wie hievon die außgangene Bedencken / Informationes, vnd Relationes, wie auch Johannes Limnaeus lib. 5. de Jure publ. Imperii Romano-Germanici, cap. 11. nu. 14. zulesen / allda er auch nu. 16. die Gülchische Privilegia setzet / vnd cap. 10. num 5. seqq. von allen andern Prätensionen zu solchen Ländern / handelt. Anno 1628. ist in den Gülch- vnnd Bergischen Landen die Religionsänderung vorgenommen worden. Siehe von der obgedachten Strittigkeit / wegen der Succession / auch das Itinerarium Germaniae, p. 450. et continuat. p. 256.

Obgedachter Adeleraius Erichius, schreibet in seiner Gülchischen Chronic / daß oberzehlte Gülchische Länder / Nordenwerts haben das Fürstenthumb Geldern / die Graffschafft Zutphen / vnd Westphalen: Gegen Osten / das Ober Fürstenthumb Hessen: Nach Suden / oder Mittag / das Ertzstifft Cöllen / (welches benebens auch in einem langen / doch aber engen Tract / den Rhein hinab / die beyde Fürstenthümer Gülch / vnd Berg / theilet) vnd gegen Westen / die Graffschafft Falckenburg / vnd das Fürstenthumb Geldern.