Topographia Westphaliae: Buillon

Topographia Germaniae
Buillon (heute: Bouillon)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 14–15.
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Buillon /

Ins gemein Bullion / sechszehen Meilen von Lüttich / an dem Fluß Semoy, nicht sonders weit von Han / vnd Herbemont / gelegen. Zwischen Sedan / vnd Buillon / ist viel Holtzes / welche beyde Ort bey vier Meilen ohngefehr von einander ligen. Vnd so viel rechnet man auch von Buillon nach Yvois. Es hat bey dieser Statt / oder Stättlein / ein gewaltig vestes Castell / welches / bey Regierung König Frantzen deß Ersten in Franckreich / Robertus Fürst zu Sedan mit Accord einbekommen / deßwegen der Castellan / ein Bastart vom Hauß Gaurion / hernach zu Lüttich / daß er es schändlich auffgeben / geköpfft worden ist. Hertzog Gottfrid von Buillon / hat diese Gegend herumb / vor Zeiten / mit seinen Brüdern / besessen. Als er aber mit denselben im Jahr 1096. ins gelobte Land ziehen wollen / so hat er dem Bischoff von Lüttich / das gemelte auff einem hohen Berg gelegenes / vnnd der Zeit mit wundersamer Kunst erbawetes / auch mit Mawren / Bollwercken / vnd dergleichen / wol versehenes Schloß / sampt denen darzu gehörigen Orten / verkaufft; bey welchem Bischthumb es auch biß dahin verblieben; wiewol die Graffen von der Marck / vnd Herrn zu Sedan an der Maaß / so von vielen Edain, oder Esdan; vnrecht genant / vnnd geschrieben wird / dasselbe wider an sich zubringen / sich offt vnderstanden / auch den Titul eines Hertzogen von Buillon geführet; den auch die nächste deß Fürstenthumbs Sedan / vnnd Jamers / Inhabere / behalten haben: Ob schon die von der Marck / so von deß besagten Hertzog Gottfrids von Buillon / vnnd König Balduins zu Jerusalem Brudern / dem Eustatio, oder Eustachio, ihr Geschlecht her geführet / zu Sedan / mit Hertzog Frantzen / von Buillon genant / [15] den 11. Januarij Anno 1587. abgangen waren. Obgedachter Robertus, Fürst zu Sedan / hat. Keyser Carlen dem Fünfften / bald zu Anfang seiner Regierung / Krieg angebotten / weiln derselbe ihm das Ländlein Buillon / von welchem er sich einen Hertzogen geschrieben / nicht zusprechen / vnnd dem Bischoff von Lüttich / daß er den Kauffschilling wider zurück nehmen solte / aufferlegen wolte. Vnd damit er Hülff wider den Keyser haben möchte / so hat er sich von dem Teutschen Reich / dahin vorhin Sedan gehört hat / vnter deß Königs Francisci I. in Franckreich Schutz begeben: Daher der Anfang deß Kriegs / zwischen selbigen zweyen Potentaten gemacht / vnd solcher hernach viel Jahr lang fort geführet / auch / wie obgemelt / die Vestung Buillon darüber eingenommen; aber Anno 1559. auff getroffenen Frieden / dem Bischoff von Lüttich / (doch mit Vorbehalt deß Rechts / vnnd Anspruchs / so der von Sedan darzu hat) wider zugestelt worden ist; bey welchem Stifft auch solches Ländlein ferners / biß auff heutigen Tag / verblieben.