Topographia Saxoniae Inferioris:Woltigeroda

Topographia Germaniae
Wolitigeroda (heute: Kloster Wöltingerode)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 241–242.
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Woltigeroda / oder Woltkeroda /

Ein Cistercienser Jungfrawen-Closter / im Stifft Hildeßheim / nahend den Gräntzen deß Stiffts Halberstatt / vnd eine Meil wegs von Goßlar gelegen. Der Abbt von Keyßheim / ist / von seinem Cistertzer Orden / zum General Commissario deputirt / vnd auch / von den Keyserlichen Commissarien / zum Administratorn dieses Closters verordnet worden / der / durch den Abbt zu Walckenried / als seinen subdelegirten Commissarium, im Jahr 1629. erstlich vier rechte Nonnen seines Ordens / sampt 2. Novitz- vnd einer Leyen Schwester / in solches geführt. Als aber Anno 30. die Jesuiter dieses Closter / vom Keyser Ferdinando II. erhalten / vnd darauff willens gewesen / ein Probhauß / oder Novitiat / allda auffzurichten; so haben Sie / in beyseyn ihres Superioris, oder Rectoris zu Goßlar / vnd des Amptmans von Widela / den 12. Aprilis / Anno 1631. am Sonnabend vor dem Palmtag / die Closter-Jungfrawen mit Gewalt auß dem Closter gezogen / nach dem kurtz zuvor ihr Probst / oder Beichtvatter / Michael Götz / auch Cisterzienser Ordens / auß dem Closter Keyßheim / in der Statt Braunschweig / die dem besagten Closter Woltigeroda gehörige Kirchen Kelch / wieder begehrt / auch erhalten hatte; wie hievon Romanus Hay, ein Benedictiner Mönch / in Aula Ecclesiastica, et Horto Crusiano, p. 251. weitläuffig. [242] läuffig zu lesen; der / vnter anderm / auch dieses / p. 265. sagt: Gratulabatur sib. Novitius ille Jesuita de suo robore, quod nobiles virgines, sexu, et educatione tenerrimas, suo amplexu adeò fortiter circa ubera strinxerit, ut illarum una exinde Goslariae diutissimè decubuerit. Vnd am folgenden Blat schreibet Er also: Hi fuere Medici in Nosocomium hoc intromissi, de qualibus dicere solebat Alexander VI. expedit Medicos esse, ne Mundus habitatoribus opprimatur. Er setzet auch deß gedachten Abbts Jacobi zu Keyßheim / an höchsternanten Keyser / deßwegen / auß deß H.ReichsStifft Walkenried / den 17. Aprilen / deß gemelten 31. Jahrs / abgangenes Schreiben / darinn Er berichtet / daß der Jesuiter Provincial / Herman Gawintz / mit Zuziehung etlicher Hildesheimischen Räth / den 29.Mertzen / selbigen Jahrs / allberait hieher kommen / ins Closter gefallen / vnd alle desselben Diener in Pflicht genommen. Es haben gleichwol Sie / die Jesuiten / auff ergangenes Keyserliches Vrthel / hernach dieses Closter wieder abtretten müssen; wie daselbst p. 271. stehet. Wem es aber der Zeit gehörig / vnd ob solches vnter den 9. Clöstern / in dem gedachten Stifft Hildesheim gelegen / deren sich die Hertzogen von Braunschweig / Anno 1643. auff gewisse maß / begeben / wie in dem Anno 1648. publicirten General Reichs Friedens Schluß / artic. 5. stehet / begriffen seye; daran ermangelt Vns mehrer Bericht.