Topographia Saxoniae Inferioris:Stade
Diese an dem Fluß Swinga oder Zuinga / nicht weit von der Elb / vnterhalb Hamburg / aber auff der Mittagsseiten / im Ertzstifft Bremen gelegene Hansee-Statt / wird vom G. Braunen / im 5.Theil seines Stättbuchs / für die allerältiste Statt in Sachsen gehalten / als die 323. oder 633. Jahr / vor Christi Geburt / sey erbawen worden: Vnd sagt auch P. Bertius, lib. 3. Commentar Rer. German. pag. 675. daß Sie die ältiste in gantz Sachsen / vnd mit deß Ptolemaei Siatutanda [222] könne verglichen werden; vnd wollen theils / daß Sie / von dem Lager der Römischen Soldaten allda / den Nahmen habe: Welches man aber dahin gestellt seyn lässt. Sie ist mit Wällen / Gräben / Mauren / Bollwercken / vnd einem Zeughause / wol verwahret. Hat 4. Pfarrkirchen / neben etlichen kleinen Kirchen. In S. Marien Closter ligt Pfaltzgraff Heinrichs / Keyser Otten deß Vierten Bruders / erste Gemahlin Agnes / Pfaltzgraff Conrads am Rhein Tochter / begraben / welches Sie von ihren Gütern reichlich begabet / auch besagter ihr Eheherr / demselben / das Dorff Heredorff zugewant hat; wie in der Braunschweigsschen Chronick / pag. 202. stehet. Gedachter Bertius nennet die Kirchen S. Paneratii, Nicolai, Cosmi, Joannis, vnd Georgii, die es / ausser der Alten Abbtey / allhie habe / mit Nahmen. In deß Lindenbrogii Werck / dessen Titul / Scriptores rerum Germanicar. Septentrionalium etc. wird am 142. Blat gesagt / daß in dem Chor deß alten Closters S. Georgii allhie / deß Ertzbischoffs von Bremen / Gotfridi, Grabschrifft in Stein gehauen / mit folgenden Worten gelesen werde: Anno Domini 1363. in die beatae Barbarae, obiit venerabilis Pater, Dominus Godefridus, nobilis de Arnesberghe, Sanctae Bremensis Ecclesiae Archiepiscopus, hic sepultus. Orate pro eo, qui per 12. annos injustas injurias, à suis, f. passus; sed tribulantes eum graviter à DEO puniti fuerunt. Ein Wolweiser Rath / hat allhie ein Gymnasium, so wol bestellt / angerichtet / in welchem nicht allein die Lateinisch / Griechisch / und Hebraische Sprachen; sondern auch gute Künsten / gelehret werden; vnd bey deme sich Casmannus, vnd Severinus Sluterus, vor diesem befunden haben. Es hat die Statt einen grossen Platz / oder Marckt / ein feines Rath- vnd Kauffhauß / offentlichen Weinkeller / vnd andere gemeine Gebäw / vnd Burgerhäuser; vnd seyn die Inwohner freundlich / so die Frembden gerne beherbergen. Der Lufft ist gesund; das Lager zimlich lustig; das Land herumb schön / vnd fruchtbar / von allerhand Sachen / vnd haben die Burger / ausser der Statt / schöne Landgüter / vnd Gärten: vnd seyn / vor dem nächsten Krieg / auch die Vorstätte wol bewohnt gewesen. Die Schiffstellung ist bequem / vnd zum Kauffhandel gar gelegen. Es hat die Statt die Freyheit / Müntz zu schlagen / item / zu jagen / vnd andere herrliche Freyheiten / vnd darunter auch diese erlangt / daß alle Schiff / woher sie auch vom Meer kommen / vnd auff der Elbe nacher Hamburg hinauff wollen / bey dem Einfluß / oder Außgang der besagten Zuinge / oder Swinge / oder Schwinge / (davon auch Saxo Grammaticus lib. 1. Hist. Daniae zu lesen) in die Elbe / vnterhalb Stade / (dabey eine Schantz) Ancker werffen / sich auffhalten / vnd dem Inhaber deß Ertzstiffts Bremen / auch dem Rath allhie / einen gewissen Zoll geben müssen. Vnd darff insonderheit niemands einiges Faß Wein / wie solcher Nahmen haben mag / vorüber führen / Er habe dann zuvor / nach Gewonheit / den Fürgesetzten deß obgedachten Weinzollers zu Stade / den Zoll entrichtet; welche / auß der Statt / mit ihrer Gefertschafft / vnd Trabanten / ordenlich / biß an die Schiffe selbsten / auff die Elb beruffen werden müssen / denen man ein gewisse Maß Weins / auß allen / vnd jeden / auch den kleinen Fäßlein / zum versuchen oder kosten / zu geben hat: vnd so etwas davon / den gedachten Fürgesetzten / gefällig / so muß es Ihnen / vmb rechtmässigen werth / verkaufft werden; es wolte dann Einer lieber / wann Er darwider handelt / auch gar von Hamburg / durch Schreiben / zurück beruffen / wieder hieher sich begeben / darüber in einen Vergleich sich einlassen / vnd die aufferlegte Straff abrichten. Die besagte Statt Hamburg ist gleichwol / mit dieser Statt Stade / wegen der Jurisdiction auff der Elbe / vnd Verführung deß Getraids / etwan strittig gewesen / davon Chytraeus lib. 19. Saxon p. 490. zu sehen. Sonsten gehörht Ihr / der Statt / auch die hohe / vnd niedere Obrigkeit über die / so ihrer Bottmässigkeit vnterworffen / zu; wie an den Gerichtsstätten beedes am Vfer der Elb / wider die Meerräuber / vnd auch auff der andern Seiten / ausser dem Grossen [223] Thor / auff dem Berge / wegen anderer Vbelthäter / in acht zu nehmen. Es hat diese Statt / vor Jahren / aigne Graven / vnd Marggraven / gehabt / von denen Albertus Cranzius lib. 6. cap. 5. et 6. Joh. Angelius à Werdenhagen de Rebusp. Hanseat. part. 3. c. 2. fol. 212. seqq. zu lesen. Die Inwohner solcher Graffschafft / werden Stadenses, Stadingi, vnd Stedingii genant / mit welchen man / weil Sie sich / in den unwegsamen Pfützen dieses Ertzstiffts / auffgehalten / Anno 1234. einen schweren Krieg / auff Antrib deß Papsts / geführt / als die man der Ketzerey halber beschuldigt hat; wie Aubertus Miraeus, in seinem Chronico, schreibet.[1] Andere sagen / die Domherren von Bremen hätten diesen Krieg angesponnen / weiln besagte Leut dem Ertzbischoff widerspenstig gewesen / vnd gleichwol mehrertheils für ihre Freyheit gestritten / vnd daher Ketzer haben seyn müssen: Weil Sie aber vom Papst / vnd dem Keyser Friderico II. in den Bann / vnd die Acht / seyn erklärt worden / so ist es Ihnen endlich übel ergangen; sonderlich nachgehender Zeit / vnd das letzte mahl im Jahr 1294. da Sie fast gäntzlich außgetilget worden seyn. Sihe hievon insonderheit den Ubbonem Emmium, lib. 10. Rerum Frisicarum, p. 143. seqq. Man hat zu solcher Grafsschafft / vor Jahren / auch Dithmarsen gerechnet. Es ligt darinn Hertzfeld / oder Hersefelda, bey der Luhe;[2] davon oben im H. gesagt worden. Nach der gedachten Graven Abgang / hat Sie noch andere Herren / vnd darunter auch Hertzog Heinrichen den Löwen zu Sachsen / gehabt / ehe Sie an das Ertzstifft Bremen kommen ist; wie bey gemelten Cranzio, Emmio, am ende deß 6. Buchs / Werdenhagen / vnd Andern / vnd auch beym Angelo, in der Märckischen Chronick / Bericht gethan wird. Keyser Philippus, ein geborner Hertzog in Schwaben / hat solche Graffschafft hernach diesem Ertzbistumb gegeben; aber der Statt Staden ihre Freiheiten gelassen. Es haben gleichwol deß erwehnten Hertzog Heinrichs deß Löwen Söhne / Keyser Otho der Vierte / vnd Pfaltzgraff Heinrich / sich der Statt Staden nicht verziehen / sondern dieselbe Anno 1206. gestürmet / vnd / sampt dem Schloß / (welches / nach dem diese Statt von den Dänen / vnd Nortmannen zerstöret / aber von den Marggraven / vnd Graven allhie / wieder anffgerichtet worden / Sigfridus, Heinrici deß Gütigen Sohn / der vmbs Jahr Christi 1000. gelebt / an dem Ort/ da jetzt S. Pancratii Kirche / wie Bertius berichtet / erbawet gehabt) erobert / vnd daselbst den Ertzbischoff Hardwigen von Bremen gefangen genommen. Es hat aber gedachter Pfaltzgraff Heinrich / so Anno 1227. gestorben / vor seinem Ende / die Grafsschafft Stade / dem besagten Stifft Bremen / wie die Braunschweigische Chronick sagt / wieder übergeben; ob schon Etliche wollen / daß sein Herr Bruder / gedachter Keyser Otto / solches gethan habe; welches aber Ihrer beeder Bruders Sohn / dem Hertzog Otten / gar nicht gefallen hat /daß ein solche herrliche Graffschafft / die sein Herr Großvatter / gemelter Hertzog Heinrich der Löw / an sein Geschlecht gebracht / dergestalt davon kommen solte. Es hat die Statt Staden / so Anno 1619. der König auß Dennemarck eingenommen / in den vergangenen Jahren / eine langwierige Belagerung außgestanden / biß Sie endlich vom Obristen Morgan / dem Herrn Generaln / vnd Graven von Tilly / den 7. Maij / Newen Calenders / Anno 1628. ist übergeben worden; in welchem Jahr auch die Pest allhie gar starck regieret hat. Anno 1632. haben diese Statt die Keyserischen verlassen / vnd dieselbe darauff die Schweden eingenommen / aber / nach etlicher Zeit / solche ihrem newen Ertzbischoffe / Herrn Friederichen / deß Königs in Dennemarck Herrn Sohn / restituirt. Anno 1645. den 13. Hornung / kam Herr Hanß Christoff von Königsmarck / Schwedischer General LeutenAmpt / von der / nicht weit vom Außgang der Schwinge in die Elb / angefangenen Schantz / so Er besetzt hinterlassen / auff beeden Seiten deß Teichs / nahend an die Vorstatt / das Haschenfliet genant / vnd eroberte Sie im ersten Anlauff / eröffnete hernach die Thor / vnd griff die Statt selbsten an / die sich [224] auch / den 14. diß / mit Beding an Ihn ergeben. Sihe den 5. Theil deß Theatri Europaei, fol. 686. seqq. Vnd von solcher Zeit an / ist Sie in Schwedischen Händen / auch selbiger Cron / sampt dem gantzen Erzbistumb Bremen / bey den General Friedens-Tractaten / gelassen worden; wie oben / an seinem Ort / Bericht geschehen. Anno 1649. hat allhie zu Stade / wie man auß Hamburg geschrieben / ein Kind / so das andere wiegen sollen / vnd aber solches nicht schweigen wollen / Ihme mit einem Messer die Gurgel abgeschnitten; da dann die Mutter / so im Hoff gewaschen / vnd vngefehr dazu kommen / das andere Kind mit dem Waschholz auch darnieder geschlagen / vnd sich hernach erhencken wollen; aber von einem Mann noch errettet worden ist. Relat Francos. Autumn. d. an. pag. 87. Anno 1651. ward die Statt mehrers befestiget / wie in den Zeitungen einkommen ist.
Nahend Staade ligt das Kloster Liebenthal / wie in jetzt gemeltem Tomo 5. Theatri Europaei, fol. 296. b. gesagt wird.