Topographia Saxoniae Inferioris:Plöne

Topographia Germaniae
Plöne (heute: Plön)
<<<Vorheriger
Plaue
Nächster>>>
Razeburg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 196–197.
Siehe auch:  Großer Plöner See,  Schwentine und  Schloss Rantzau
[[| in Wikisource]]
Plön in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite
[196]
Plöne / Plona.

Von diesem Platz / schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / also: Woher das Stättlein Plöne / wie auch das Schloß daselbst / den Nahmen habe / zeiget niemand an. Es ligt aber beydes im Lande Wagria / an einem grossen See / darauß der Fluß Swentina entspringet. Die Longitudo (wie Petrus Appianus schreibet) ist 27. Grad / vnd 55. Minuten / die Latitudo aber 55. Grad / vnd 4. Minuten. Graff Adolph der Vierdte in Holstein / hat diß Stättlein / im 1233. Jahr / nach Christi Geburt / mit Statt-Recht begabet; wie Henninges, in seinen Genealogiis anzaiget. Andere setzen solches ins 1236. Jahr. Vnter Graff Heinrichen von Holstein / sonst zuvor Heinrich von Badewid genant / machten sich die Holsteiner / ohn alles Anleiten ihres Graffen / sondern auß eigenem Fürnehmen / an Plöne / nahmens mit gewaltiger Hand ein / vnd befestigten es. Vnd von der Zeit / ists allwege vnter der Holsteiner Gebiet geblieben / etc. Es ist das Stättlein / viermahl / in grossen Schaden / durch Fewersbrunst / gerathen / wie folgende Vers Jonae von Elverfeld anzaigen / die also lauten:

Illa quater sensit rutilis incendia flamis,
Bellaque non aequo Marte nefanda tulit.

Vnd / in Encomiis Urbium Holsatiae, stehet also von diesem Ort:

Vulcano grassante, tuas jam saepius aedes
Aequavit, plano flamma maligna solo.

Biß hieher Angelus, der auch cap. 25. pag. 82. dieses Stättleins Wappen setzet; Sonsten aber / was die Zeit anbelangt / sich verstossen / in dem Er / erst nach den oberzehlten Geschichten / saget / daß Hertzog Heinrich der Löw Plöne eingenommen / auch als Er wieder auß Engelland kommen / solchen Ort abermals vnter seinen Gewalt gebracht habe; der doch / vor dem gedachten 1233. Jahr langst / nemblich Anno 1195. gestorben war. Daß aber Hertzog Woldemar der Ander zu Sleßwick / wie Er berichtet / Plöne auch eingenommen / das mag wol seyn. Ferners / so beschreibet Caspar Ens, in seinen Deliciis Apodemicis per Geermaniam, pag. 238. dieses Plöne also; daß es etwas hoch gelegen / vnd mit lustigen Wälden / darinn die Vögel lieblich singen / mit schönen Landgütern / Dörffern / vnd Schlössern / auch Seen / vnd Fischweyhern / vmbgeben sey: zu welcher Zeit aber / vnd von weme / Ploen erbawet worden / das finde sich / saget Er / in Historien nicht: Bey dem Stättlein lige / [197] auff einem Hügel / das Schloß / auff welchem / vor Zeiten / die Wendische Könige in Wagria Hoff gehalten; vnd seye solches Schloß / nicht allein dem Lager / vnd Natur nach / deß Orts / sehr lustig; sondern auch / nach gestalt der alten Zeit / wol befestiget: Der grössere See / so an die Statt / vnd das Schloß / gehet / habe 2. Meilen in der länge / vnd 2. in der braite / darinn allerley Fisch / sonderlich herrliche grosse Aalen / welche in fünff Kästen gefangen werden / deren Einer denen von Rantzow gehörig seye: Vnd an diesem Ploener See ligen vnterschiedlicher von Adel (deren auch viel im Stättlein wohnen) Güter / vnd Schlösser / als / Ascheberg deren von Wisch; Nempten vnd Pehmen / der Blomen: An dem kleinern See / ligen 2. Landgüter / Tram vnd Witmold / oder Witwolt / denen von Alefeld zuständig: Vnd auß diesen Seen entspringe der Fluß Suentin / welcher / nahend Kiel / in das Balthische Meer / oder die Belt / falle. So lige / nicht weit von Ploen / das Schloß Ranzow / welches der Königliche Statthalter / Herr Heinrich von Ranzow / nach Abbrechung deß alten Gebäwes / von newem gantz herrlich erbawen / vnd auff Italianische Manier / mit gantz lustigen Gärten / zieren / vnd zurichten lassen. In dem 5. Theil deß Georg Braunen Stättbuchs stehet / daß Ploen an den Gräntzen Wagrien / vnd Holstein / vnd in Holstein / vier Meilen von Lübeck / Segeberg / vnd Kill / lige: Die Pfarrkirch seye da vmbs Jahr Christi 1115. gebawen worden; an welcher ein Jungfraw-Closter gestanden / so jetzt zerstört / vnd Burgershäuser / an desselben statt / dahin gebawen worden: Anno 1456. seye Ploen gantz außgebronnen; wie auch im Jahr 1534. allein / daß dieses mahl die Kirche / das Closter / vnd der Pfarrhoff / stehen blieben: Anno 1552. habe das Wetter die Häuser vmb den Marckt abgebrant: Vnd dann seye Anno 1578. der halbe theil der Statt / biß zur Brücke / gegen dem Lübischen Thor / abgebronnen: Die Burger allhie seyen nicht groß vermögens die ihre Einkommen meistentheils von Fischereyen haben; weil es wenig Aecker / Wiesen / vnd andere Vieheweyde / deß feuchten Bodens halber hierumb / gebe. Vnd dann so schreibet Nicolaus Helduaderus, daß vmbs Jahr 1206. Hertzog Albrecht von Braunschweig vnd Lüneburg / das Schloß allhie erobert: Anno 1534. hätten die Lübecker das Stättlein geplündert / vnd das Schloß in die Aschen gelegt; vnd wäre allhie deß Jahrs 1576. ein vnleidenlicher Schade durch Fewers Brand geschehen. Nach dem die Wenden / Fürst Gotschalcken auß Mechelburg / vmbgebracht / haben Sie Cruconem, oder Critonem, einen Sohn Grimi, über sich zum Fürsten erwöhlt / welcher alsobalden seinen Grimm / wider die Christen / blicken lassen; vnd erstlich Buthuen / deß gedachten Fürst Gotschalcken ältisten Sohn / der / mit Hülff der Sachsen / sein Vätterliches Land wieder erobern wolte / in dem Schloß allhie belagert / vnd als Er sich ergab / wider gegebenen Glauben / erschlagen; hernach sich gantz NordAlbingen / da die Holsteiner / Stormarser / vnd Dithmarse wohnen / bemächtigt. Der Zeit gehört Plöne Herrn Hertzog Friederichen von Holstein / auff Gottorff / zue.