Topographia Saxoniae Inferioris:Plöne
Von diesem Platz / schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / also: Woher das Stättlein Plöne / wie auch das Schloß daselbst / den Nahmen habe / zeiget niemand an. Es ligt aber beydes im Lande Wagria / an einem grossen See / darauß der Fluß Swentina entspringet. Die Longitudo (wie Petrus Appianus schreibet) ist 27. Grad / vnd 55. Minuten / die Latitudo aber 55. Grad / vnd 4. Minuten. Graff Adolph der Vierdte in Holstein / hat diß Stättlein / im 1233. Jahr / nach Christi Geburt / mit Statt-Recht begabet; wie Henninges, in seinen Genealogiis anzaiget. Andere setzen solches ins 1236. Jahr. Vnter Graff Heinrichen von Holstein / sonst zuvor Heinrich von Badewid genant / machten sich die Holsteiner / ohn alles Anleiten ihres Graffen / sondern auß eigenem Fürnehmen / an Plöne / nahmens mit gewaltiger Hand ein / vnd befestigten es. Vnd von der Zeit / ists allwege vnter der Holsteiner Gebiet geblieben / etc. Es ist das Stättlein / viermahl / in grossen Schaden / durch Fewersbrunst / gerathen / wie folgende Vers Jonae von Elverfeld anzaigen / die also lauten:
Illa quater sensit rutilis incendia flamis,
Bellaque non aequo Marte nefanda tulit.
Vnd / in Encomiis Urbium Holsatiae, stehet also von diesem Ort:
Vulcano grassante, tuas jam saepius aedes
Aequavit, plano flamma maligna solo.
Biß hieher Angelus, der auch cap. 25. pag. 82. dieses Stättleins Wappen setzet; Sonsten aber / was die Zeit anbelangt / sich verstossen / in dem Er / erst nach den oberzehlten Geschichten / saget / daß Hertzog Heinrich der Löw Plöne eingenommen / auch als Er wieder auß Engelland kommen / solchen Ort abermals vnter seinen Gewalt gebracht habe; der doch / vor dem gedachten 1233. Jahr langst / nemblich Anno 1195. gestorben war. Daß aber Hertzog Woldemar der Ander zu Sleßwick / wie Er berichtet / Plöne auch eingenommen / das mag wol seyn. Ferners / so beschreibet Caspar Ens, in seinen Deliciis Apodemicis per Geermaniam, pag. 238. dieses Plöne also; daß es etwas hoch gelegen / vnd mit lustigen Wälden / darinn die Vögel lieblich singen / mit schönen Landgütern / Dörffern / vnd Schlössern / auch Seen / vnd Fischweyhern / vmbgeben sey: zu welcher Zeit aber / vnd von weme / Ploen erbawet worden / das finde sich / saget Er / in Historien nicht: Bey dem Stättlein lige / [197] auff einem Hügel / das Schloß / auff welchem / vor Zeiten / die Wendische Könige in Wagria Hoff gehalten; vnd seye solches Schloß / nicht allein dem Lager / vnd Natur nach / deß Orts / sehr lustig; sondern auch / nach gestalt der alten Zeit / wol befestiget: Der grössere See / so an die Statt / vnd das Schloß / gehet / habe 2. Meilen in der länge / vnd 2. in der braite / darinn allerley Fisch / sonderlich herrliche grosse Aalen / welche in fünff Kästen gefangen werden / deren Einer denen von Rantzow gehörig seye: Vnd an diesem Ploener See ligen vnterschiedlicher von Adel (deren auch viel im Stättlein wohnen) Güter / vnd Schlösser / als / Ascheberg deren von Wisch; Nempten vnd Pehmen / der Blomen: An dem kleinern See / ligen 2. Landgüter / Tram vnd Witmold / oder Witwolt / denen von Alefeld zuständig: Vnd auß diesen Seen entspringe der Fluß Suentin / welcher / nahend Kiel / in das Balthische Meer / oder die Belt / falle. So lige / nicht weit von Ploen / das Schloß Ranzow / welches der Königliche Statthalter / Herr Heinrich von Ranzow / nach Abbrechung deß alten Gebäwes / von newem gantz herrlich erbawen / vnd auff Italianische Manier / mit gantz lustigen Gärten / zieren / vnd zurichten lassen. In dem 5. Theil deß Georg Braunen Stättbuchs stehet / daß Ploen an den Gräntzen Wagrien / vnd Holstein / vnd in Holstein / vier Meilen von Lübeck / Segeberg / vnd Kill / lige: Die Pfarrkirch seye da vmbs Jahr Christi 1115. gebawen worden; an welcher ein Jungfraw-Closter gestanden / so jetzt zerstört / vnd Burgershäuser / an desselben statt / dahin gebawen worden: Anno 1456. seye Ploen gantz außgebronnen; wie auch im Jahr 1534. allein / daß dieses mahl die Kirche / das Closter / vnd der Pfarrhoff / stehen blieben: Anno 1552. habe das Wetter die Häuser vmb den Marckt abgebrant: Vnd dann seye Anno 1578. der halbe theil der Statt / biß zur Brücke / gegen dem Lübischen Thor / abgebronnen: Die Burger allhie seyen nicht groß vermögens die ihre Einkommen meistentheils von Fischereyen haben; weil es wenig Aecker / Wiesen / vnd andere Vieheweyde / deß feuchten Bodens halber hierumb / gebe. Vnd dann so schreibet Nicolaus Helduaderus, daß vmbs Jahr 1206. Hertzog Albrecht von Braunschweig vnd Lüneburg / das Schloß allhie erobert: Anno 1534. hätten die Lübecker das Stättlein geplündert / vnd das Schloß in die Aschen gelegt; vnd wäre allhie deß Jahrs 1576. ein vnleidenlicher Schade durch Fewers Brand geschehen. Nach dem die Wenden / Fürst Gotschalcken auß Mechelburg / vmbgebracht / haben Sie Cruconem, oder Critonem, einen Sohn Grimi, über sich zum Fürsten erwöhlt / welcher alsobalden seinen Grimm / wider die Christen / blicken lassen; vnd erstlich Buthuen / deß gedachten Fürst Gotschalcken ältisten Sohn / der / mit Hülff der Sachsen / sein Vätterliches Land wieder erobern wolte / in dem Schloß allhie belagert / vnd als Er sich ergab / wider gegebenen Glauben / erschlagen; hernach sich gantz NordAlbingen / da die Holsteiner / Stormarser / vnd Dithmarse wohnen / bemächtigt. Der Zeit gehört Plöne Herrn Hertzog Friederichen von Holstein / auff Gottorff / zue.