Topographia Saxoniae Inferioris:Pinnenberg
Ein vestes Schloß / vnd Herrschafft / in Stormarn / nicht gar weit von Hamburg gelegen / so die Graven von Schauenburg / lange Jahr / biß auff Graff Otten den Letzten seines Geschlechts / vnd das Jahr 1640. innen gehabt / mit aller hoher vnd niederer Lands-Obrigkeit / sich auch / solcher Holsteinischen Herschafft halber / (darzu viel Oerter / vnd darunter Altenau bey Hamburg / gehören /) Graven von Holstein geschrieben; wiewol Keyser Ferdinandus II. Graff Ernsten von Schauenburg / zu einem Fürsten zu Holstein erhöcht gehabt; deßwegen es aber grosse Weitläuffigkeit / im Jahr 1621. zwischen Ihme / vnd dem König in Dennemarck / Herrn Christian dem Vierdten / abgegeben; davon / neben andern / auch Helduaderus part. 2. Sylvae Chronol. in diesem Jahr / zu lesen. Es haben vorhin / die Graven von Schauenburg / etlich hundert Jahr / Holstein inngehabt / biß auff Adolphum den Letzten seiner Lini / welcher Anno 1459. gestorben / den seiner Schwester Sohn / König Christian der Erste auß Dennemarck / geborner Graff von Oldenburg / mit Einwilligung Keysers Friderici IV. so viel die Holsteinische Länder anbetrifft / geerbet; wiewol die andere Lini / namblich die Graven von Schauenburg / auch gerne succedirt hätten; aber endlich sich / mit dem König / in einen Vertrag eingelassen; wie oben bey Oldeslo gesagt worden / vnd wie es damit hergegangen / in deß Spangenbergs Schauenburgischen Chronick / auch bey Andern / zu lesen ist: Vermög dessen / Ihnen die besagte Herrschafft Pinnenberg / sampt Zugehörde / vnd dem Gräfflichen Holsteinischen Titel / geblieben. Vnd zwar / als Anno 1390. Graff Adolph von Holstein ohne Kinder gestorben / vnd / durch solches Mittel / Wagerland wieder an Holstein kommen; So haben damaln allberait / die Graven von Schauenburg / wegen deß Rechts der Blutfreundschafft / etwas da gesucht; deßwegen Ihnen auch ein gewisse Summa Gelts / nebens den 3. Vogteyen / Pinnenberg / Hatesburg / vnd Bremstede (Barmstäde;) wie Pontanus lib. 9. rer. Danicar. pag. 521. schreibet / gegeben worden. Herr Johann Rist sagt / in seinem Kriegs- vnd Friedens-Spiegel / also: Ob wol im Jahr nach Christus Geburt 1390. die Graffen von Schowenburg / sich / durch die Graffen von Holstein / mit einer Summa Geldes / von dem Wagerlande / haben abkauffen lassen; So haben Sie doch die drey Aempter / als Pinnenberg / Hatesburg / vnd Barmstädt / durch ein absonderliches Bedinge / für sich behalten. Das Schloß Pinnenberg ligt an einem sumpfigen Orte / ist zimblich vest / hat / noch für wenig Jahren / ein starcke Belagerung (in welcher es hefftig beschossen worden / wie der Augenschein annoch bezeuget /) von dem Hertzogen von Friedland / vnd Graffen von Tilly / (welcher darüber in einen Schenckel verwundet worden /) außgestanden. Biß hieher dieser. Nach deß hochwolgedachten noch Jungen / aber mit hohen Qualitäten begabten / Herrn Graff Otten / Absterben / im ledigen Stande / [195] hat sich höchsternanter König Christian / vmb solche Herrschafft angenommen: Darwider zwar der Keyserliche Reichs Hoff Fiscal / den 12. Octobris, Anno 1641. einkommen; ist aber solche Graff- oder Herrschafft / beym Fürstl. Hause Holstein / biß daher / verblieben. Vnd stehet / in der Königl. Dänischen Widerlegung / deß Schwedischen Manifests / lit. C. also: Was sonst Ihr Königl. Majestat zu Dennemarck / nach deß Graven von Schawenburg Todt / vor Recht an die Pinnenbergische Aempter / solches haben Sie / zu Ihr Keyserl. Majest. etc. Satisfaction beygebracht / daß Schweden sich darüber nicht zu bekümmern. Den 4. Tag des Jenners / im Jahr 1645. ward auß Holstein berichtet / daß vorhöchstgedachter König / nebenst dem Hertzogen zu Holstein / von deß hochwolgedachten / vnd Letzten Graven von Schauenburg / Frawen Mutter / solche Graffschafft Pinnenberg / vor etliche Tonnen Goldes erkaufft / vnd seye dem Könige / zu seinem Theil / das Ampt Pinnenberg / wie auch das Ampt Hatesburg; (dessen Hauptflecken Wedel ist) dem Hertzogen von Holstein aber das Ampt Barmstete / zu theil worden. Es hat aber hernach der König seinen Theil / seinem Herrn Sohn / Herrn Friederichen / Ertzbischoffen damaln zu Bremen / etc. nunmehr aber Königen in Dennemarck / erblich geschenckt. In der Statt Hamburg Apologia, vnd daselbsten in den Beylagen / num. 13. wird gesagt / daß die Graffschafft Holstein Pinnenberg / nicht zu dem Nieder Sächsischen / sondern Westphälischen Craisse / mit Schauenburg / gezogen worden seye. Im nächsten Dänischen Krieg / haben sich die Schwedischen derselben bemächtigt / vnd / bey ihrem Abzug auß Holstein / daß Hauß Pinnenberg / im Sommer / deß 1644. Jahrs / besetzter hinterlassen / welches Anno 45. Graff Pentz / der Königlich Dänische Statthalter zu Glückstatt / vergebens belagert; ist aber / bey denen darauff folgenden Friedens-Tractaten / restituirt worden. Es werden in deß Ampts Pinnenberg Marsch / zwey fürnehme wolbefestigte Adeliche Häuser / Haselau / und Haseldorff referirt / so damaln auch in Schwedische Hände kommen seyn. Sihe Tom. 5. Theatri Europ. fol. 688. vnd 723. am Ende. Vorher / im Jahr 1627. ward Pinnenberg / erstlich / von den Dennemärckischen / vnd da Sie hernach diß Schloß / wegen mangel der Proviant / verlassen / von den Keyserischen eingenommen.