Topographia Saxoniae Inferioris:Dömitz

Topographia Germaniae
Dörnitz (heute: Dömitz)
<<<Vorheriger
Dobberin
Nächster>>>
Egeln
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 76–77.
[[| in Wikisource]]
Dömitz in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite
[76]
Dömitz / Domyze /

Von Theils Damitz genandt / eine veste Statt im Hertzogthumb Mechelburg / an welches sie Anno 1328. kommen / als Churfürst Ludwig von Brandeburg dieselbe / sampt Lentzen / vnnd dem Lande / an beeden Seiten der Elbe / vor siebendhalb tausent Brandeburgische Marck Silbers / den Mechelburgischen Graffen von Schwerin versetzt hat; Wie Andreas Angelus libr. 2. Chron. March. pag. 136. schreibet; wiewol das Stättlein / vnd Zoll Lentzen / durch Heurath / hernach wieder an Brandeburg kommen, Dömitz aber also bey Mechelburg blieben ist; nach dem die Hertzogen / die Graven von Schwerin geerbet haben. Es ligt dieser Orth an der Elb / allda ein Zoll / deren Zoll-Stätte an der Elb 17. zwischen Magdeburg / vnnd Hamburg / vnd mit den zween Zöllen / selbiger beeder Stätte 19 seyn; wie Werdenhagen / von den Hansee-Stätten / im vierten Theil am neundten Capitel / vnnd 48. Blat / schreibet. Vnnd sollen gleichwol / zwischen gemeldten beeden Stätten / nur bey 30. Meilen / dem Wasser nach / seyn. Von hinnen ist M. Joachimus Sluterus, der erste Lutherische Prediger zu Rostock / gewesen / von welchem Petrus Lindeberg lib. 4. Chron. Rostoch. also schreibet: Venefici in cantatorum pharmacorum effusione, alijsque magicis artib. effecerunt , ut Lutheranorum Doctorum Rostoch. alter publica pro Concione mutesceret, alter viribus, et corpore deficeret, ac ipse Sluterus tamquam umbra evanesceret, et mortem ante legitimos ętatis annos obiret, An. 1532. Im Jahr 1627. hat der Käys. General / Graf von Tilly / Dömitz mit Accord erobert: Ingleichem auch der Schwedisch Obrist Lohhausen / zu Ende deß 1631. Jahrs / nach dem diese Statt / vnd Schloß / die Käyserischen eine zimbliche Zeit innen gehabt hatten. Vnd obwoln / im Weinmonat / An. 1635. der Chur-Sächsisch Gen. Leutenant Baudissin / dieselben wieder zu erobern sich vnterstunde; so ist er doch darüber vom Schwedischen Feld-Marschallen / Johann Bannern / zimlich geklopfft worden; vnnd haben damaln die Schwedischen / auß dem Schloß / das Stätlein in den Brand gesteckt. Vnd hat er Feld-Marschall / nach Erhaltung deß Felds / sich wieder über die Elb gemacht / vnd seines gefallens gehauset. Aber Anno 1637. den. 14.

[T9]

[77] Aug. bekamen die Käys. vnd Sächsischen / Dömitz / wieder in ihren Gewalt. An. 1639. legte sich obgedachter FeldMarschall Banner abermals vor Dömitz / beschosse es / zog aber / weil sich der Commendant darinn nicht ergeben wolte / wiederumb ab / vnd hielte den Ort eine Zeitlang blocquirt Das folgende 40. Jahr / ward diese Vestung auß Hamburg proviantirt / welches die Schwedischen / über allen angewändten Fleiß / nicht hindern konten. An. 1643. zu Eingang deß Augstmonats / seynd Sie / die Schwedischen / wieder darfür kommen / auch die Statt den 21. diß / Newen Calenders / mit stürmender Hand: aber die rechte Vestung / oder das Schloß / weiln der Käyserliche Gebietiger darinn / Erasmus Morosini, sich tapffer gewehrt / erst den 23. Octobris, erobert. Sihetom. 5. Theatr. Europ. fol. 134. sequent. et fol. 178.