Topographia Saxoniae Inferioris:Blanckenburg

Topographia Germaniae
Blanckenburg (heute: Blankenburg)
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Boitzenburg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 28.
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Blanckenburg.

Eine Statt / vnd Herrschafft am Hartz / nicht weit von Quedlinburg gelegen; wie Abraham Saur / in seinem Stättbuch / am 274. Blat / schreibet. Hat vorhin den abgestorbnen Graven von Reinstein / oder Regenstein / gehört. In der Braunschweigischen Chronick stehet / am 357. Blat / also: Anno 1599. starb Johann Georg (andere nennen ihn Ernst Heinrich) zu Reinstein / vnd Blanckenburg / Graff Märtens / Christmilder Gedächtniß / einiger Sohn / ein gar junges Herrlein / mit welchem der alte löbliche Stamme der Wolgebornen Graven zu Reinstein / vnd Blanckenburg / sein End genommen. Das Land hat Hertzog Heinrich Julius zu Braunschweig ihm huldigen lassen / hat auch die Gräffliche Wappen seinem Schilde einverleibt / vnd von der Zeit an / der fünff Helme sich gebrauchet. Biß hieher diese Chronick. Wehnerus, in Practicis Observat. lit. M. v. Matricul / setzet der Graffschafft Reinstein monatlichen ReichsAnschlag / als 2. zu Roß / oder 24 fl. vnter deß Hertzogen Anschlag / besonders: An. 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg / seyn vom Stifft Halberstatt / wegen der Graffschafft Reinstein / Abgesandte erschienen. Darauß folget / daß Hochgedachter Hertzog / so auch postulirter Bischoff zu Halberstatt gewesen / solche Graffschafft / als ein heimbgefallen Lehen / nicht nur wegen Braunschweig allein; sondern auch wegen deß besagten Stiffts / eingezogen. Wie dann / auß dem Anno 1648. verfertigten General Friedens Instrumento zu ersehen / daß diese Graffschafft auch ein Lehen deß gedachten Stiffts ist / welche ihre Hoch-Fürstl. Durchl. Herr Ertzhertzog Leopold Wilhelm / etc. Bischoff zu Halberstatt / etc. mit Bewilligung deß Capituls / dem Herren Wilhelmen / Graven von Tättenpach / etc. Malteser Rittern / vnd der Zeit Käyserlichen Geheimen Rath / vnd Kriegs-Raths Praesidenten / in den Inner Oesterreichischen Landen / zu Grätz / etc. einem gebornen Steyrischen Herrn / zu Lehen geben; deme auch solche Grafschafft / als ein Lehen / bey Vberlassung dem Herrn Churfürsten zu Brandeburg dieses Stiffts / durch die angedeute nächste General Friedens Tractaten / außgesetzt worden ist. In der Nürnbergischen Reparation, wegen der Schwedischen Satisfaction Gelter / Anno 1650. gemacht / stehet also: Graffschafft Reinstein / Blanckenburg / Hertzog Augustus / vnd Hertzog Christian Ludwig zu Braunschweig / Lüneburg / gibt der Graff von Tättenbach / pro rata seinen Antheil etc. darauß zu sehen / daß noch der Zeit Braunschweig auch Theil an solcher Grafschafft / vnd / neben dem Herrn Graven von Tättenbach / den Anschlag der besagten 24. Gülden zu erstatten hat.