Topographia Palatinatus Rheni: Vorrede

Topographia Germaniae
Vorrede
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Adeltzheim
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 3–10.
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[T1]

[3] Es ist die Pfaltz am Rhein / oder die Untere Pfaltz / vor vier / oder fünffthalbhundert Jahren / in der Gegenheit umb Heydelberg / nicht gewesen. Dann was vor Länder / und Städte / darumb liegen / und jetzt zur Pfaltz gerechnet werden / die haben zum wenigsten Theil den Herren Pfaltzgrafen; sondern entweders dem Reich; oder etlichen Ertz- und Stifftern / als Mäyntz / Wormbs / Speyer etc. und den Aebbten; oder den Hertzogen in Francken und Schwaben / oder den Land- und Marggrafen / Hessen / und Baden; auch andern Grafen / Herren / und Edelleuthen / gehört; so aber folgents / durch Kauff / Heurat / Krieg / und in andere Weg / nach und nach / auch Pfandtweise / an Sie / die Herren Pfaltzgrafen / kommen seyn. Man findet in diesem Lande / was dem Menschen zur Leibsnahrung / und Auffenthaltung / noth ist. An den Bergen wächst sonderlich guter Wein und Castanien. Die Thäler seynd mit mancherley Obstgärten gezieret. Die Ebne bringet allerley Kornfrüchten. Die Wäld / und Berge lauffen voll Hirsch / und anderen wilden Thiere. Es ziehen auch die Einwohner viel Geissen in Bergen / und Wälden. Im Neckar / der mitten durch die Pfaltz laufft / wird alle Jahr ein grosse Anzahl Fisch gefangen / und besonders Barben. Es hat solches Lande vom Abend das Zweybrüggische Fürstenthum; gegen Morgen Franckenland / und Würtenberg; gegen Mitternacht den Mayn / und Odenwald; und gegen Mittag / das Elsaß. Und in diesem Lande haben vor Zeiten die Helvetii, ein Gallisch Volck; hernach die Marcomannischen Schwaben / zusambt den Sedusiis, zwischen dem Neckar / und Rhein / gewohnt. Als aber Sie / zun Zeiten Käysers Augusti, in Böheim gezogen / so haben solches Land die Alemanner eingenommen / welche hernach von den Wurgendon / oder Wurgundarn / das ist / den Burgundern / so auch Schwaben gewesen / vertrieben worden / als sie / sambt den Lygiis, zun Zeiten Käysers Probi, gegen dem Rhein / gezogen seyn. Es ist in der Pfaltz kein besondere Landschafft / und seynd allda keine gewisse Stände / wie etwan in andern Ländern. Was aber sonsten zu dieser Untern-Pfaltz gehörig ist / davon kan man Marq. Freherum part. 2. Origin. Palat. cap. 4. et seqq. lesen. Sie ist vor dem Böhmischen / und noch wehrendem Teutschen Krieg / in nachfolgende Oberämbter außgetheilet gewesen; als disseit Rheins / gegen Heydelberg / in die Aembter Heydelberg / Moßbach / Brettheim / Boxberg / Starckenburg / Otzberg: Und jenseit über Rhein / in die Aembter Alzej / Germersheim / Neustatt / Lautern / Oppenheim / Creutznach / Simren / Kirchberg / Bacharach / Stromberg: Welche dann andere Unterämbter begreiffen. Wie es aber in dem gedachten Krieg zertheilt worden / davon stehet / in Pfaltzgraf Carl Ludwigs Manifest, oder Außschreiben / im Jahr 1639. publicirt, am 31. und folgenden Blat / also: Von dem Churfürstenthumb Pfaltz seynd dem Hertzogen in Bayern / das Fürstenthumb der Obern-Pfaltz / zur Ablösung deß Lands ob der Ens / cedirt, und erblich transportirt. Nachgehents sind ihme auch in der Untern-Pfaltz die disseit Rheins gelegene Aembter käufflich / constituto, et nominato pretio, überlassen worden. Dem König in Spanien hat man den mehrern Theil des Landes der Untern-Pfaltz jenseit Rheins / zur Compensation der auffgewanden Kriegsspesen / zum Unterpfandt / und in antichresin, heimbgegeben. Ertzhertzog Leopold hat das Oberambt Germerßheim / mit den darzugehörigen Unterämbtern; der Landgraff zu Hessen Darmstatt / die beede Aembter Utzberg / und Umstatt; der Ertzbischoff zu Mäyntz [4] die Bergstrasse; der Hertzog zu Neuburg die Gemeinschafft auff dem Ampt Barckstein / und Weiden in der Ober Pfaltz; die Bischöffe zu Speyer / und Wormbs; das Meisterthumb Mergentheim; und andere mehr / jedweders ein Stuck bekommen. Und am 85. und folgendem Blat: Das Closter zu Franckenthal; Item Eusserthal / Helßprück / Stifft Oppenheim / Branchweiler / und andere Clöster der Untern Pfaltz / seynd den Jesuitern / (Anno 1636.) vom Käyser Ferdinando II. donirt, übergeben / eingeraumbt / und zugeeignet worden. In der Ableinung jetzterwehnten Manifesti, und Außschreibens / auch Anno 1639. gedruckt / stehet am 77. und folgenden Blat / hergegen also: Die Obere Pfaltz / sambt etlichen Aemptern der Untern Pfaltz / disseit des Rheins / ist nicht titulo lucrativo, sondern onerosissimo, an den Churfürsten in Bayern kommen; in deme Ihre Churfürstliche Durchleuchtigkeit solche umb eine grosse baar außgelegte / und sich auff viel milliones belauffende Summa Gelds / von Ihrer Käys. May. Kauffsweiß an sich gebracht haben / laut der darüber auffgerichten Kauffbrieffen: Und am 81. Blat: Im corpore der Untern Pfaltz seynd viel frembde / und andern mit dem Eygenthumb zugehörige / an die Pfaltz aber nur Versatzweiß / und theils durch andere vermeinte Titul kommene Stuck / und Güter / gesteckt / und begriffen; und dann / am 83. und folgenden Blat: Man hat mit unwidertreiblichen documenten dargethan / daß die Chur / von Alters[WS 1] hero / nicht der Pfaltzgraffschafft am Rhein / sondern im Gegenspiel dem Hauß Bayern / ehe / und dann die Pfaltz / durch Heurath / an dasselb kommen / annex, und anhängig gewesen seye. Und dieses sagen angezogene beede Schrifften: In dem Anno 1642. außgegangenem Bericht / wie es mit denen am Käys. Hoff Anno 1641. und 42. angestellten gütlichen Tractaten über die Pfältzische Churwürde / und Land / abgegangen / findet sich / unter anderm / folgendes: Die Pfaltz ist Anno 1628. Chur-Bayern Kauffsweise / von der Röm. Käys. Mayestät / für die vorhin / zu recuperirung der Oesterreichischen Landen / außgelegte 13. Millionen Goldes / darumb Bäyern Ober-Oesterreich in Handen gehabt / verkaufft / und dardurch Ober-Oesterreich wieder gelöset worden / mit dem Vorbehalt / daß / wann die Pfaltz dem Churhaus Bayern quovis modo solte abgenommen / oder evincirt werden / der Käyser / und seine Erben / alsdann schuldig seyn solten / das Land ob der Enß etc. wiederumb abzutretten etc. biß die 13. Millionen erstattet werden. Daß also die Pfaltz allein ein surrogatum dessen ist / was Ihre Käys. Mayest. und dero Erben / für die 13. Millionen Schuld / wegen deß Landes Ob der Enß / obligirt seyn. Bey dieser Verkauffung / seyn in der Obern Pfaltz / die Gemein Aembter / Barchstein oder Barckstein / Weyden / und Bleyenstein / außgeschlossen worden; so ihre Mayestät bereits anderwerts transferirt hat. Von der Untern Pfaltz seyn Ihrer Churfürstl. Durchleucht in Bayern / von der Käys. Mayestät / zu kauffen geben worden / die Aempter disseits Rheins / sampt den Plätzen Haidshlaim / Wingarten / und Höckenheimb; welche in die Aembter Brettheim / und Heydelberg / gehören; so der Herr Churfürst zu Trier / als Bischoff zu Speyer / selbiges mal / nemlich im Jahr 1628. administrirt hat; jedoch so fern Ihre Mayestät solche entzwischen nicht völlig übergeben hätten / oder gedachter Churfürst / daß solche dem Stifft Speyer von Rechtswegen zuständig / beweisen könte: Item das Schloß Stain / wann es der Spanischen Besatzung / darumb sich der Käyser zu bewerben / werde entlediget werden. Bey den General Münsterisch: und Oßnabrüggischen Friedens Tractaten / ist verabschiedet worden / so einige Gülchische Lehen / offen stünden / und solches / durch ordentlichen Weg Rechtens / beweißlich / daß dieselbe auch der Pfaltz heimgefallen seyn sollen. Was aber die Bergstrassische Aemter anbetrifft / so Chur Pfaltz / als dero vor Jahren versetzt / lange Zeit in Handen gehabt; so ist / in dem angedeuten General Frieden / bedingt / daß selbige Chur-Mäyntz / gegen Erlegung deß Pfandschillings / in baarem Geld / und dem übrigen / so in dem Pfandbrieff versehen / wieder zukommen sollen: Wie dann auch / dem empfangenen Bericht nach / beyde Herren Churfürsten / Mäyntz / und Pfaltz / sich Anno 1651. vor der Franckfurter Frühelings Meß / mit einander deßwegen freundlich verglichen / auch / gegen Erlegung Ein hundert tausend Goldgülden / Chur Pfaltz / der Chur Mäyntz[WS 2] / die besagte in der Bergstrassen versetzte Aemter abgetretten; wegen dreyer Dörffer aber / so bey Heydelberg herumb gelegen / einen Tausch gegen Andere / getroffen hat. Sihe unten Benßheim.

[5] Es stehet in dem neuen Meterano, und desselben 37. Buch / daß / ob schon ein Kupferstuck außgangen / in welchem deß Marggraffen Spinolae Bildnus / und Wappen / sampt 50. Oertern / die er des Jahrs / 1620. eingenommen / abgerissen / und genennt worden; So seyen doch solche Oerter meistentheils nicht in der Churfürstlichen Pfaltz gelegen / auch geringe / schlechte / und unansehnliche Flecken / oder Schlösser / die gar nicht befestigt gewesen / und ohn einige Mühe / und Gewalt / haben eingenommen werden können.

Von der Religionsänderung schreibet ein geweßter Professor zu Heydelberg / unter anderm / auch dieses; daß Churfürst Friederich der Ander / so Anno 1556. gestorben / Catholisch verblieben / und Anno 1550. in einem Schreiben sich des Pabsts gehorsamster Sohn genennet / und / durch seine Vorbitt / der Hohen Schul zu Heydelberg etliche Stifft und Clöster zu wegen gebracht; benebens aber die Lutherische bey solcher Universität / und in der Cantzley / gedultet habe. Davon aber / und daß albereit anno 1546. die Kirch / und Hohe Schul zu Heydelberg / angefangen / reformirt zu werden / wiewol / wegen des Schmalkaldischen Kriegs / und Käysers Caroli V. Sieg / es nicht völlig damit zu Ende kommen; besagter Freherus, an angezogenem Ort / im letzten Capitel / am 105. und folgenden Blat / kan gelesen werden. Und ist auch hernach das interim allda angenommen worden. Gedachtem Friderico II. succedirte sein Vetter / Churfürst Ott Heinrich / welcher die Bilder / Meß / Päpstische Ceremonien / etc. allenthalben in den Kirchen abzuschaffen / und die Lutherische Religion einzuführen / angefangen; Er ist aber bald / nemlich Anno 59. gestorben / und hat sein Vetter / und Nachfahr / Fridericus III. die Reformirte / sonst Calvinisch: und Zwinglische Religion genant / in sein Land / Schulen / und auff die Cantzel / durch Abschaffung der Vorigen / eingeführt / und selbiger zugethane gelehrte Leuth / auß Italien / Franckreich / dem Schweitzer: und Niderland / auch Schlesien / mit grossem Eyfer und Uncosten / herbey gebracht / auch gar keine Bilder / Crucifix / Altär / oder dergleichen Gemäld / leiden wollen / sondern dieselbe ernstlich abgeschafft / und verbotten. Und diß ist die dritte Religionsänderung / so gewäret biß ins Jahr 1576. da besagtem / nunmehr verstorbenen Churfürsten / sein Sohn Ludovicus VII. succedirt, so sich ein Zeitlang zu Amberg / in der Obern-Pfaltz / als ein Stadthalter auffgehalten hatte. Dieser nun führte / nach seines Herrn Vattern Tode / die Evangelisch Lutherische Religion in dem Churfürstenthumb wieder ein; und haben sich viel in seines Brudern / Pfaltzgraff Johann Casimirs Aembter / Neustadt / und Lautern / begeben. Als aber gemelder Churfürst Ludwig Anno 1583. gestorben / und besagter sein Bruder / Pfaltzgraff Johann Casimir / des Ludovici Jungen Erbens / und Sohns / nemblich Friederichen des Vierdten / Vormund / und der Chur Administrator worden; so hat Er die reformirte Religion wieder allda introducirt; welches dann die fünffte Aenderung ist; die auch also viel Jahr lang / biß auff das 1622. verblieben; da die Römisch-Catholische Religion zu Heydelberg / und an andern Orthen der Pfaltz eingeführet worden; so gewähret / biß auff den Schwedischen Krieg / in welchem Anno 1632. viel Orth in der Pfaltz / und auch Anno 33. das Schloß zu Heydelberg selbsten / wieder eingenommen / und die Reformirte Religion daselbsten abermals auffgerichtet; wiewol auch den Lutherischen das offentliche Exercitium Religionis vergönnt worden ist; so biß auff das Jahr 1634. und 35. gewähret / da die Römisch-Catholische wieder die Oberhandt bekommen / und die andere beede Religionen auff ein neues abgestellet worden seynd. Das seynd nun viel unterschiedliche Veränderungen / so sich in kurtzer Zeit begeben; dergleichen vielleicht an keinem Orth / und in keinem Lande / wird geschehen seyn.

Was die hochlöblichste Herren Pfaltzgrafen anbelangt / so seyn dieselbe noch neulich in unterschiedliche Linien vertheilt gewesen; als 1. in die Heydelbergische / davon unten bey Heydelberg; und Simmeren. 2. Neuburgische; davon bey Neuburg / und Sultzbach / im Anhang der Beschreibung deß Bäyerischen Craißes. 3. Zweybrüggische / davon unten bey Zweybrüggen / Landsperg / etc. 4. Birckenfeld; etc. davon unten bey Birckenfeld / etc. Und 5. in die Veldenzisch: oder Lautereckische Lini; davon unten bey Lautereck wird gesagt werden.

[6] Es gehören zu der Pfaltz viel Orth im Craichgöw / von welchem Lande / die Beschreibung Schwaben / ausser der Pfältzischen Orth / so allhie unten einkommen / gehandelt worden ist.

So seynd auch der Pfaltz feine Plätz / im Odonowald / oder Odenwald / zuständig; welches Ländlein auch von theils / aber unrecht Ottenwald genennet wird / und der Breite nach vom Necker biß an den Mayn gehet; aber nach der Länge bey der Bergstrasse sich anfahet / und gegen Orient / biß an die Tauber / oder an das Franckenland stösset; und an der Bergstrassen / da sein Gebürg ein Ende hat / auß der massen / besonders am Wein / fruchtbar ist; deßgleichen an der Tauber / und umb Heltbrunn / gegen Mittag / wie Münsterus schreibet. Es haben Theil daran / ausser Pfaltz / auch Mäyntz / Würtzburg / die Grafen von Hohenlohe / und Erpach: Wiewol theils die von Erpach nur allein setzen. Besihe von diesem Lande / und dem Ursprung des Namens / Freherum part. 2. Origin. Palat. c. 6. Es liegen / neben andern Orthen / auch darinn die Clöster Amorbach / Benedictiner; Schönthal / S. Bernhardi Ordens; und das überauß schöne / reiche / und herrliche etwan geweste Closter Schönau / zu Ende deß Odenwalds / davon unten. In einer geschriebenen Verzeichnuß stehet / daß / nicht weit von besagtem Closter Schönau / hinten in Odenwald hinein / ein Orth / zum falschen Aid; und nicht weit davon / in einem sehr tieffen Thal / ein anderer / und erschröcklicher Orth / zu den übeln Wassern genannt / seye; von welchen beeden sonderbare Geschichten erzehlet werden.

Ferners so hat vor dem jetzigen Krieg der gröste Theil der Bergstrassen zu der Pfaltz gehört. Es wird aber solche Straß / Lateinisch Strata montana, das ist / ein Weg der Berge genannt / von welcher Gegend obgedachter Freherus part. 1. Origin. Palat. cap. 6. weitläuftig handelt; auch part. 2. c. 5. etlicher Orth derselben gedencket / und saget / daß solche noch von den Römern / unter den Käysern Probo, Gratiano, und Valentiniano, erbauet worden / und des Naevii, Dosseni, Siricii, Vinidii, Heppii, Basini etc. Heimat / bedeuten. Es wird aber die Bergstraß angefangen vom Closter Neuburg / ein grosse viertel Meil oberhalb Heydelberg / über dem Neckar gelegen; und durch Schrießheim / Weinheim / Heppenheim / Bensheim / biß nach Darmstatt / auff sechs guter Meilwegs lang / gezogen. Theils sagen / seye halb Fränckisch / und halb Schwäbisch: Andere aber / und eigentlicher / daß sie ein Anhang des Franckenlands / unten an / und neben dem Odenwald / herstreichend; und gleichsam ein lustiger Garten / darinn oben das Gebürg voll statliches Holtz / von Vögeln / Schnabelweid; bald darunter an den Bergen / außerleßner Weinwachs / und besser hinab die schönste Obsgärten; in den Gründen die menge Krebs / Grundelen / und Forellenbächlein / auch andere Fische; in den Thälern ein herrliche Viehweide / und Zucht; gantz aber drunter / auff der Ebne / zu beyden Seiten / ein außerleßnes Fruchtland / und Wäld / darinn auch sehr viel schwartz- und roth Wildprät; darzu frisch und gesund Wasser / und Lufft / und zwischen diesen allen mitten hindurch die Landstraß auff Franckfurt. Es solle diese Bergstraß vor viel hundert Jahren / zum theil zu der Graffschafft Ladenburg / daselbst des Grafen Sitz / und das Hoffgericht gewesen; theils zum Closter Lorsch gehört haben / an welches Closter auch folgends alles solle kommen seyn; deme solche aber Anno 1232. vom Käyser Friderico II. entzogen / und dem Ertzstifft Mäyntz gegeben worden; wie beym Trithemio in Chron. Sponheim. zu lesen. Sihe aber das Chronicon Laurishamense. in fin. & Append. Als folgends Churfürst Diether zu Mäyntz / geborner Graf von Ysenburg / die Päbstliche Gesanden nicht genugsam ehrte / das Geld für das Pallium nicht nach Rom schickte / und anders mehr wider den Römischen Stuel thate / (wie beym besagten Trithemio de gestis Friderici I. und daselbst in notis ad pag. 20. stehet) und deßwegen durch Pabst Pium II. Anno 1461. abgesetzt / und an seiner statt Graf Adolff von Nassau erwählet ward; so hat Er Ertzbischoff Diether den Churfürst Friederichen / den Ersten / Pfaltzgrafen / umb Hülff ersucht / der ihme alßbald mit Kriegsmacht beygesprungen / und 9. Mäyntzische Städte einnehmen helffen; und darfür / wegen des Kriegskosten / von ihme Diethero, Starckenberg / Heppenheim / Bensheim / Mörlebach / Lorsch / und alle Zugehörungen / Anno 1462. gegen hundert tausend [7] Gulden / empfangen / welche Er / als ein Unterpfand / so lang / biß solcher Pfandschilling erlegt wurde / (so dann Chur Mäyntz freystehen solte) behalten möchte. Und von solcher Zeit an / seyn diese an der Bergstraß gelegene Orth / bey Chur Pfaltz / biß auff den jetzigen Krieg geblieben / in welchem Chur Mäyntz dieselbe / wie oben gemelt / wieder bekommen / und noch Anno 1644. ingehabt hat. Weilen aber sie vorhin unter die Pfältzische Orth gesetzt worden seyn / so mögen sie zwar noch allhie darunter stehen: Es solle aber gleichwol künfftig deren / in Beschreibung der Chur Mäyntzischen Städte auch gedacht werden.

Auff dem Hunsruck hat die Pfaltz auch viel Güter. Es seynd aber von dem Ursprung dieses Namens underschiedliche Meinungen. Theils nennen diese Gegend / wegen der rauhen Berg / und Thäler / Hundsruck; theils führen den Namen von dem Wasser Obrinca; theils von der Höhe des Gebürgs / und derselben Ebne / (so Lateinisch dorsum, Teutsch ein Ruck / bey den Alten / Roeken / den Frantzosen Croupe d’une montaigne; Item ein Auffenthalt / oder Zuflucht / genannt wird) und von den Hunnen / her; weilen diese Oerther / so zwischen den Flüssen / Rhein / Mosel / der Nahe / und Saar / liegen / der Hunnen Ruck / oder praesidium, und Castel gewesen; oder / weilen derselben etliche allhie verblieben; die entweder der Attila, ihr König / allhie gelassen; oder / vorhero / Käyser Gratianus hieher gesetzt hat / diese rauhe / damals ungehobelte / und ohngeschliffene / bergichte / und ohngebaute / Gallische Gegend / zu bewohnen. Daher man nachmals diese Gegend Sauromatum Coloniam, weiln die Inwohner auß Sarmatia hieher geführt worden / und die Fränckische König es pagum Hunnorum, der Hunnengöw / oder Graffschafft / genannt / wie dann noch etliche Oerther allda davon den Namen tragen / als das Schloß Hunoltstein / ins gemein Hunstein; (daher ein Adelich Rittermässig vornehm Geschlecht dieser Orthen den Namen) das Schloß und Stadt Castelhun / die Dörffer Hundtheim / (gleich bey Castelhun gelegen /) und Hondtshausen / Item Hunenboren / ein Bronn nahend Simern. Umb Ravengeresburg / so ein Closter / fast mitten in dieser Landsart / oder auff dem Hunsruck / gelegen / seyn etliche Dörffer / so vor alten Zeiten ihre Zusammenkunfften alle 7. Jahr gehalten / und solche Hundsgeding zu nennen pflegen. Es seyn 2. vornehme Wäld auff solchem Hundsruck / nemblich Iderwald / und Sane. Durch jenen laufft der Iderbach / und kombt bey dem Schloß Oberstein in die Nahe: In dem andern Wald / oder Saenwald / ist der Wildbann / als ein Lehen / unter anderm / von den Pfaltzgrafen / den Marggrafen von Baden verliehen worden. Das vornehmste Wasser ist die Simer / daran das Schloß / und Stadt dieses Namens gelegen / und davon das gantze Fürstenthum oder Hertzogthum Simern / den Namen trägt. Zu Birckenfeld hat es Sauerbronnen / so weit hierumb berümbt seyn. Es hat auch diß Land Bergwerck / davon Münsterus zu lesen. Die Wild- und Rheingrafen besitzen auff dem Hunsruck / Thaun / Kirn / Oberkirn / Kirburg / Rheingrafenstein / und Wildberg / oder Wildenburg / und Coppenstein / gelegen. Baldenaw ein Städtlein / und Schloß / nahend Hunolstein / Crommenaw / und Broickweiler / gelegen (aber unwissend / weme es gehörig) wird für Belginum in Tab. Itiner. gehalten. Es seyn da auch die Orth / Heienbach / Guldenbach / Botenesheim / Buppach / Enckerich / Denssen / unterhalb Kirgberg / von Zeiten Dunnesa und Dumnissum geheissen / daselbsten ein einiger / und kein grosser Bronn / und allenthalben herumb grosser Mangel am Wasser / auch für das Viehe / ist. Man hat allda immerzu alt Mauerwerck / Müntzen / und dergleichen gefunden / so Anzeigung geben / daß dieser Orth gar alt seyn müsse: Wiewol er / durch den Namen Kirchberg / als diese Stadt / und Schloß auff dem hereinreichenden Hügel erbauet worden / und darauß hernach eine berühmte Graffschafft worden / so auch unter andern Gerechtigkeiten die Castenvogtey über obbesagtes Closter Ravengeresburg gehabt / seinen Ruhm folgends verlohren hat. Es stösset an den Hunsruck das Nachgöw / von dem Fluß der Nah / oder Noh / Nava, Naha, genannt / so mit demselben vermischt / und fast unabgesondert; aber besser gebauet ist / als welches einen guten Wein / und genugsam Getreid / trägt: Wie hievon beym Frehero parte 2. Orig. Palat. und Münstero zu lesen; welcher letzte auch lib. 5. Cosmogr. cap. 164. der letzten edition saget; [8] mitten in dieser Gegend ohngefehr ist ein alte / etwan Tischs / oder Bancks Höhe / zu beyden Seiten erhabene / und gepflasterte gantz richtige Straße / die zwerch über den Hunesruck / von Bacharach / biß gen Berg Castel / und von dannen fort biß gen Trier / und durchs Land Lützelburg / gehe. Es seynd fast alle Dörffer der Hunnen in dieser Nachgöwe / mit ihren Mauren / oder doch tieffen Gräben / umbgeben / wie Freherus schreibet / in Ausonii Mosella pag. 9.

Es ist allhie die Graffschafft Spanheim / so vor Zeiten eygne berümbte Grafen gehabt; folgends aber zum theil den Herren Pfaltzgrafen bey Rhein; zum theil den Herren Marggrafen zu Baden / gehört hat. Dann Frau Elisabeth / Gräfin zu Spanheim / und Frau zu Creutzenach / Pfaltzgraf Ruprechts Pipan hinderlassene Wittib / so Anno 1416. gestorben / dem Churfürst Pfaltzgraf Ludwigen mit dem Bart / bey Leben ihres Vettern / deß letzten Graf Johann von Spanheim / den fünfften Theil an der vorderen Graffschafft / vermacht hat. Besagter Graf Johann war dritter Erb bey der Graffschafft Spanheim / und die andern zwey Drittheil solten fallen / durch seines Vattern zwo Schwestern / auf Baden / und Veldentz. Da aber dieser Graf Johann Anno 1437. ohne leibliche Erben abgieng / haben die zwo Schwestern / oder ihre Kinder / die gantze Graffschafft geerbet / ohne das fünffte Theil / das vorhin dem Pfaltzgrafen vermacht war. Eine dieser zwo Schwestern / nemblich Mechtild / hat gehabt Marggraf Rudolphen zu Baden / die andere Loreta / Heinrichen Grafen von Veldentz / deren Sohn gewesen Graf Friederich / so ein einige Tochter / Nahmens Anna / verlassen / die Pfaltzgraf Stephan geheuratet / und durch sie Graf zu Spanheim / und Veldentz worden ist; und hatte er die Graffschafft Zweybrüggen von seinem Vatter; wie Münsterus lib. 5. Cosmogr. cap. 163. schreibet. In einer geschriebenen Verzeugnuß stehet von dieser Graffschafft also: Es ist die gantze Revier deß Hunsrucks / vor Zeiten / fast gantz der alten Grafen von Sponheim / und in 2. Graffschafften abgetheilet gewesen / als die Unter (oder Vorder) da Creutzenach ist / und die Hinder / nach der Mosel / und Trarbach / (daselbsten bey Herstein / das beste Kupffer / so in allen Landen mag gefunden werden / seyn solle.) Es hat auß ihnen Graf Eberhard von Sponheim erstlich Anno 1044. die reiche Pfarrkirch zu Sponheim (oder Spanheim) in die Ehr der H. Jungfrauen Mariä gestifftet; darauff Graf Meginhardus Anno 1123. ein stattliches Closter / und Abtey / zu Ehren der H. Jungfrauen Mariä / und deß H. Martini / unter der Regul S. Benedicti, darauß gemacht / und überauß mächtig gezieret / und begabet / und allwegen den ältisten auß seinem Geschlecht der Grafen von Sponheim / und Herrn zu Creutzenach / zum Castenvogt / Beschirmer / und Beschützer solches Closters / verordnet. Unter seinen Nachkommen haben Anno 1278. und 9. zween Brüder / Johann und Heinrich / Grafen von Sponheim / einen schwehren Krieg wider einander geführt / und hat der Jüngere dem Ertzstifft Mäyntz etliche Güter / und unter anderm das Schloß Beckelnheim / mit aller seiner Zugehör / um 1400. Marck verkaufft. Anderswo stehet / daß die Vordere Graffschafft in fünff Theil abgetheylet seye / deren der eine der Churtheil / so Chur Pfaltz jederzeit ingehabt; ferners solche / mit Simern / noch 2. Theil ererbt; die übrige zwey Fünfftheil habe die Ober-Marggraffschafft Baden innen; die Hindere-Graffschafft Sponheim gehört auch Baden zum halben Theil; der ander halbe Theil aber den Pfaltzgrafen von Birckenfeld.

Was obbesagtes Zweybrüggen anbelangt / so gräntzet selbiges Pfaltzgräfisches Land mit der Untern-Pfaltz / dem Westerrich / und dem Elsaß; und wird vom Frehero part. 1. Origin. Palatin. c. 12. zum Wassigöw / oder Waßgöw / gezogen / welches vom Wald Wosago den Nahmen / und davon Heliseus Rößlin Medicus zu Hagenaw / ein eigenes Büchlein geschrieben hat. Hub. Thomas Leodius schreibet in dem Leben Churfürsts Friderici II. lib. 6. pag. 137. daß das Waßgöw ein Berg / und Strich Landes seye / so die Pfaltz vom Hertzogthum Lothringen unterscheide. Obgedachter Freherus meldet / daß der sehr grosse Wald Vosagus jenseit Rheins / in Teutschland / wegen der Fränckischen Könige Jagden / sehr berühmt seye / und daß auch in Lothringen ein Strich Landes / le pais de Vosges genannt werde; so die alten Francken pagum Vozensem, oder Vonzensem, [9] geheissen / die letztere aber auch Wasagaciam geschrieben haben. Es ziehet sich aber besagtes Gewäld durch Trierische / Lothringische / Lützelburgische / etc. Gräntzen; und hat man solches vor Augen / wann man von Trier / oder Metz / nach Straßburg reysen thut: Was Münsterus zum Waßgöw referire, das kan man in seiner Weltbeschreibung lesen. Aber wieder auff das Hertzogthum Zweybrüggen zu kommen / so wird von solchem unten / in Beschreibung der Hauptstadt desselben / so gleichen Namens / etwas mehrers gesagt werden.

Lützelstein ist eine uhralte Graffschafft / des Heil. Röm. Reichs / auch in dem besagten Waßgöw / und nicht fern von Elsaß-Zabern gelegen. Ist ein rechter Schlüssel auß dem Reich / in das Westerrich / und Lothringen. Hat vor Zeiten eigne Grafen gehabt / deren die letzte / Jacob und Wilhelm / sich wider ihren Lehenherrn / Churfürst Friederichen den Ersten / Pfaltzgrafen / mit Kriegsgewalt gelegt haben; der aber das Schloß Lützelstein nach dem Er es 2. Monat / und 7. Tag belagert / mit Gewalt / Anno 1451. oder 52. erobert hat; Sie aber / die Grafen / seynd bey der Nacht / durch einen heimblichen Außgang / so es im Schloß hatte / durch das Gebürg davon kommen / und zu letzt im Elend gestorben; wie Bernhard Hertzog in der Elsasser Cronic. libro 5. fol. 101. seqq. und Trithemius fol. 367. der Sponheimischen Chronic / davon zu lesen. Ist also diese Graffschafft an die Pfaltz kommen. Von Veldentz / Birckenfeld / und Lautereck etc. wird unten etwas gesagt werden.

Belangende das Westerreich / so mit jetzterzehlten Landschafften gräntzet / so solte solches vielmehr Oesterreich / als gegen Osten / oder Morgen / dem Franckreich gelegen / genandt werden / und nicht Austrasia, sondern Ostrasia, oder Orientale Regnum, heissen; wie Goldastus libro 1. Commentar. de Regno Bohemiae capite 1. pag. 7. erinnert: Wiewol der Teutschen halber / denen es gegen Abend / oder der Sonnen Nidergang gelegen / es recht das Westerreich genandt worden ist. Trithemius fol. 88. de Origine Francorum, sagt / daß Austrasia, oder Westerreich / vor Zeiten / Metz / Trier / Lüttich / Cöln / Mäyntz / begriffen habe. Münsterus lib. 5. Cosmograph. sagt / daß Austrasia begriffen habe / das Elsaß / (das jetzige) Westerreich / Lothringen / Brabant / und Holland; und seyen auch Schwaben / Bäyern / und Thüringen / damaln zu dieser Herrschafft gezehlt worden. und sagt er daselbst im 146. Capitel / am 850. Blat / daß Westerreich ein gutes Land seye / darinn viel Frucht / aber wenig Wein / wachse. Es ziehe auch viel Vieh; so habe es trefflich viel Weyer / und seyen die Fisch deß Adels in Westerreich die beste Gülten. Und erzehlet er daselbst die Städte / so in diesem Lande ligen / deren theils dem Churfürsten von Trier; theils den Pfaltzgrafen von Zweybrüggen / und Lautereck; theils dem Hertzogen von Lothringen; theils den Grafen von Nassaw / Leiningen / Salm / und den Rheingrafen / etc. gehörig seyn; Iacobus Schopperus in seiner Chorogr. Germaniae meldet cap. 7. fol. 111. daß Westerreich zwischen den Wassern Mosel / Rhein / und der Maaß / gelegen seye.

Und wegen obgedachter Länder Zweybrüggen / Veldentz / Spanheim / etc. gehören die Herren Pfaltzgrafen in den Ober Rheinischen Craiß / wiewol die Heydelbergische Pfaltz sonsten zu dem Untern-Rheinischen Craiß referirt wird. Es seynd aber in besagtem Ober-Rheinischen Craiß / neben jetztermeldten Herren Pfaltzgrafen / Zweybrüggischer / etc. Lini / die Herren Bischöffe von Wormbs / Speyer / Straßburg / Basel / Bisantz / Sitten / Losanna / Metz / Tull / Verdun / und Genff; der Hochmeister des Johanniter Ordens; die Landgrafen in Hessen / der Hertzog in Lothringen / Hertzog zu Savoja; die Aebbte von Fulda / Hirschfeld / Murbach / Münster in S. Gregorienthal etc. die Aebbtissin von Kauffingen; die Pröbste zu Weissenburg / und Odenheim; die Grafen / und Herren / von Nassaw Saarbrück; die Rheingrafen; die von Falckenstein / Hanaw / Salm / Leiningen / Eisenburg / Witgenstein / Waldeck / Mörßburg / Rapolstein / Rapoltzkirch / etc. Die Adeliche Collegia zu Geilhausen / und Friedberg: Die Städte Basel/ Keysersperg / Türckheim / Münster in S. Gregorien Thal / Ober-Ehenheim / Colmar / [10] Straßburg / Roßheim / Schlettstatt / Hagenaw / Cron Weissenburg / Landaw / Mülhausen / im Sundgöw / Speyer / Wormbs / Franckfurt / Friedberg / Wetzlar / Metz / Tull / Verdun / Kauffmanns Saarbrück / und Bisantz; deren Städte aber theils / als Basel / Mülhausen / Metz / Tull / Verdun / vnd Saarbrück / nun lange Zeit nicht mehr bey den Craißtägen erschienen / noch etwas contribuirt haben sollen. Welche Gelegenheit es auch mit Genff hat; die sonsten auch zu diesem Craisse zu rechnen wäre. Es hat auch ein vornehme freye Reichs-Ritterschafft am Rheinstrom / so in drey Landtschafftsorth abgetheilet wird; deren das erste ist Gau / und Waßgau: Das ander Wetterau / Westerwald / und Rheingau: Das dritte / Nider-Rheinstrom / Hunsrück / und Eberswald; wie hievon Herr Casparus Lerch von Dürmstein / de Ordine Equestri Germanico, und selbiger privilegia An. 1624. zu Mäyntz gedruckt / fol. 93. litera E. Item von den Freyheitsbrieffen dem Rheinischen / und Wetterauischen Adel ertheilt / Limnaeus lib. 6. de Iure publico Imperii Romano-Germanici c. 3. n. 59. zu lesen.


Anno 1651. auff dem Ritterlichen Correspondentztag / im Brachmonat / zu Mergentheim angestelt / seyn / wegen der Ober-Rheinischen Ritterschafft / erschienen / Herr Johann Adam von Hagen / Gräflich-Nassauischer Rath / und Ambtmann zu Kirchheim; Herr Guido Antonius von Dürnheim / Churfürstlich-Mäyntzischer Rath / und Ober-Ambtmann zu Krautheim / und Herr Caspar Gabriel Böck / Wetterauischer Secretarius.


Von den oben gebürend erzehlten Ständen ist allbereit zum theil anderswo geredt worden; von theils wird künfftig noch zu schreiben seyn; theils kommen allhie in diesem Tractat ein; darunter der Herr Bischoff zu Wormbs / so außschreibender Fürst der Zeit deß Ober-Rheinischen Craisses ist; Item der Herr Bischoff zu Speyer / deren beeder Stiffter / in und umb die Pfaltz her / gelegen. Und ist das Speyerische Bisthum / nach und nach mit Herrschafften / Städtlein / Flecken / Dörffer / etc. begabt / und erweitert worden. Und gehören demselben Udenheim / oder Philipsburg / Rheinzabern / Bruchsel / Deidesheim / Lauterburg / Rotefels / Rotenburg / und andere Oerther mehr. Hat auch feine Schlösser / Flecken / und Dörffer; davon unten / an gehörigen Orthen / zu sagen seyn wird: Darzu wir dann / in Gottes Namen / den Anfang hiemit machen / und die vornehmste bekanteste Städte / deren Landschafften / so hieoben ernant worden / nach dem A. B. C. wie auch bey etlichen anderen Ländern des Teutschlands geschehen / setzen wollen.



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Aters
  2. Vorlage: Mäytz