Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Zürich

Topographia Germaniae
Zürich
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 17–20.
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I. Zürich / Tigurum.

Diß ist ein sehr alte Statt / deren Anfang man nicht eygentlich wissen kan. Dann was man von einem König Thurico (so die kleine Statt sampt dem Schloß / jetzt auff dem Hoff genant / auff der lincken Hand /) vnnd vom König Suevo (so die Grössere zur Rechten viel hundert Jahr vor Christi Geburt / sollen erbawet / vnd sie Duregum gleichsam zweyer König Statt / genant haben / darauß folgends Turich / Turregum, vnd Terregum, gleichsamb ein Thurn / vnnd Schrecken der Könige worden) vorgibet / das ist ein vbelgegründ vnd vngewisses Ding. Zu der Römer Zeiten aber sein die Tigurini oder Züricher bekand worden / in deme sie mit den Cimbris wieder sie gekrieget / vnd hernach vom Julio Caesare vberwunden worden: Von welcher Zeit an sie vnter dem Römischen Reich / folgends aber / sampt den newen Inwohnern / den Alemannern / vnter den Fränckischen Königen / vnd dann nachgehends vnder den Teutschen Käyseren (von welchen sie / sonderlich vom Friderico II. vnd Rudolpho I. viel Privilegia bekommen haben) gewest seyn: Biß sie sich endlich An. 1351. mit Lucern / Vry / Schweitz vnd Vnderwalden verbunden / gleichwol von dem Reich nicht gantz begeben / wie sie dann in den alten Reichs Registern zu finden / auch so wol sie / als die Probstey daselbsten / von den Teutschen Käysern / die Confirmation ihrer Regalien / vnd Freyheiten / auch die Belehnung erlangt. Vnd haben die von Zürich lange Zeit Vögte vom Reich gehabt / welche im Königl. Schloß gewohnet / Kasten-Vögt vnnd Schirm-Herren beyder Gestifften gewesen / die vmligende Landschafft regiert / vnd das Hoch-Gericht zu Zürich gehalten: Benebens aber in Burgerlichen Sachen / auch die Richter / so durch die Geistliche erküst wurden / regiert haben / biß Anno 1400. die von Zürich vom Käyser Wenceslao die Reichs Vogtey bekommen / daß sie einen Vogt auß ihrem Rath haben wöhlen mögen / so vber das Blut zu richten gehabt. Es ist die Statt lange Zeit / nemblich von ihrer letzten Zerstörung / (so zu deß Ersten Christlichen Königs in Franckreich / Clodovaei / Zeiten / von den Alemannern beschehen) her / vnbeschlossen gestanden / biß Käyser Carolus Crassus, der ihr die Müntz Freyheit geben / beyde die kleiner vnd grössere / oder mehrere Statt mit Mawren / Gräben vnd Thürnen / zu vmbziehen angefangen: Wiewol solches Werck erst bey Käysers Otthoni Magni Zeiten / vnd dem Einfall der Vngarn / vollbracht worden ist: Der ausser Stattgraben aber war zu den Zeiten Käysers Friderici II. noch nicht gar vollendet: Vnd ward sie erst An. 1404. mit Steinen besetzt. Vnd daher weil sie so frey offen / wie ein Dorff gestanden / soll es kommen / daß man noch Auff Dorff vnd in Nider-Dorff / von theils Enden daselbst sagen solle. Anno 1642. den 30. Aprilis / ist diese Statt zu befestigen angefangen worden / also / daß diß Werck vmb die grössere Statt vnten / von der Limmat an / biß oben zu dem See / in selbiger bergichter situation, biß zu Außgang diß Jahrs / dahin gebracht worden / daß es sich damaln allbereit wol hat sehen lassen: vnd ist solche Befestigung hernach fortgesetzt worden. Sonsten hat Sie herrliche Gebäw / saubere reine Gassen vnd schöne Brücken. Dann die Statt an einem See / vnnd zwar zu allervnterst / vnd am Ende desselben / da der Fluß Lindmat wider darauß gehet / auff beyden seiten solches Flusses / vnd an einem gar lieblichen Ort / zwischen zweyen fruchtbaren Bergen liget / da der Boden herumb an Wein vnd Korn fruchtbar ist; wiewol der Wein gemeiniglich etwas herb / vnnd wegen der Berge nicht zur vollkommenen maturitet gelangen kan: Aber zeitig / oder vielmehr mild wird / wann man ihn etlich Jahr im Keller ligen läst. Besagter See hat von der Statt den Namen / vnnd solle der Vndere auff 20. tausend Schritt lang / vnd 3000. Schritt breit seyn / so ihr der Statt gehörig: der Obere aber bey 8000. Schritt in der Länge vnd 3000. Schritt in der Breyte haben: Daß also die Länge beyder See von 28000. Schritten / wie / wol theils 30000. darauß machen wollen / [18] so beyderseits eine schöne Landschafft von Weinwachs / vnd allerhand guten Früchten hat. Vnd bringet solcher See der Statt grossen Nutzen / nicht allein der herrlichen Fisch / vornemblich / der Bratfisch / sondern auch der Kauffmanns Güter halber / die man auß Italia vber den Vogel- vnnd Splügen- oder Splügnerberg / alsdann vber den Wallenstätter See / in diesen Zürich-See / darnach auff der Limmat / so auß dem See in den Rhein fleust / in das Ober- vnd Nieder Teutschland komblichen verfertigen kan. Vnd gehet durch das Thalgeländ der Statt Zürich / vnnd vber den See hinauff / die allergängste Landstraß von Straßburg / dem Elsaß vnd Basel / zu den Rhaetiern / vnd fürters vber das Alpgebürg in Italiam. Es hat zu Zürich auch ein anders Wasser die Syl genannt / so gleich vnter der Statt in die Limmat kompt. So hat es auch da einen Bach / so von Hottingen herein durch die Statt gehet. Von Kirchen sein allda zu sehen / das Grosse Münster / oder Ecclesia Praepositurae sanctorum Felicis et Regulae, so die erste vnd ältiste Pfarr-Kirch / so ihren Anfang zeitlich / vnd noch zu der ersten Könige in Franckreich Zeiten / genommen / vnd vor der Regierung Käysers Caroli Magni (der sie Anno 810. etwas weiters begabet hat) die Begräbnuß der H. Märtyrer / Felicis, Regulae, vnd Exuperantii, so allda vom Decio, vmb das Jahr Christi 306. vngefährlich / gemartert / genant worden ist. Darnach das Frawen-Münster / so vom König Ludwig in Germanien / besagten Käysers Caroli Magni Enig Sohn / erstlich gestifftet / vnd begabet worden / dessen Tochter Hildegard die erste Abbtissin darin gewesen. Ferners die Kirch zu S. Peter. Der Prediger Münch / so Anno 1230. hieher kommen / Kloster / ist jetzt ein Begräbnuß der Abgescheidenen / gleich wie der Barfüsser ein Speicher deß Allmosens / vnd der Augustiner Münch / so Anno 1265. hieher in die kleinere Statt gelangt / der Zeit auch ein Speicher der Armen ist / darauß man täglich den Armen Speiß vnd Vnderhaltung reichlich mittheylet. Die Samblung ist ein Spital der Krancken. In dem Oetenbacher Kloster werden jetzt arme vnd alte baufällige Leute / kleine Kinder / vnd Wäysen / erhalten / ist auch ein Zuchthauß für vngehorsame Kinder / so allda zur Arbeit angetrieben werden. Dann diese Statt der Reformirten Religion gantz zugethan ist / nach dem Anno 1519. Viricus Zwinglius das erste mal allhie zu predigen angefangen / vnnd darauff die Reformation allgemach fürgenommen / Anno 1524. die Bilder abgeschafft / Anno 26. die Altär auß den Kirchen gethan worden / vnd folgends Anno 1529. vnd 31. die zween Capler Krieg mit den Römisch-Catholischen Orthen / erfolget seyn. Anno 1652. hat daß Wetter allhie grossen Schaden gethan / auch in den Pulverthurn geschlagen. Sonsten ist neben der herrlichen Bibliothec / vnnd Spital / das Rathhauß / vnnd gegen vber das Richthauß; Item das Kauffhauß / Kornhauß / die Metzig / vnd die Papyrmühlen / etc. zu besichtigen. So hat es da ein hübsches wolgerüstes Zeughauß von aller Kriegs-Notturfft; Item einen schönen erhöchten Platz / mit Quaderstücken eingefast / so vff dem Hof genannt wird / auff welchem viel Lindenbäum / vnnd darunder Steinerne Tisch stehen / darauff die Bürger Sommerszeiten ihre Zechen halten / vnd sich mit dem Armbrustschiessen erlustigen können. Ausser der Statt haben sie ein sehr lustig Schützenhauß / so auff einer lustigen Wiesen erbawet ist. In diesem Schießhauß sind der Eydgenossen erhaltene Sieg / sampt den Wappen / gantz schön in den Fenstern mit Farben eingebrennt vnnd gemahlet. Es hängt auch ein Tafel in diesem Schießhauß / auff welcher die Statt Zürich abgemahlet / allda auch von der Statt Anfang / vnd Erbawung zu lesen; Welcher Paner / Keyser Rudolphus I. mit einem rothen Schwenckel gezieret vnnd begabet / vnd ihr zugelassen / daß sie eine Käyserliche Cron in ihrem Wappen führen möchte. Der auch / als er wider den König in Böheim gezogen / vor dem Angriff / hundert Burger von hinnen / zu Rittern geschlagen / vnd dieselben zu vorderst an den Streit verordnet; die aber mehrertheils erschlagen / vnd auff eines Rahts allhie Verordnung / ihre Wappen in der Barfüsser Kirch zu Zürich / an beyden Seiten zur Gedächtnuß gemahlet worden seyn. So haben noch allhie die von Adel ihre sonderbahre Gesellschafft / so man Constaffel nennet. Vnd [19] gehet diese Adeliche Gesellschafft den andern Zünfften vor / vnd werden allwegen drey in den grossen Rath erwehlet / da man in den andern Zünfften nur zween auß einer nimbt / deren Zünfften zwölffe seyn / auß welchen der Grösser / vnnd Kleiner Rath erwehlet wird. Vnnd sitzen im grossen Rath / so selten gehalten wird / 200. vnder welchen 18. von Adel seyn. Im Kleinen sein 50. vnd vnter denselben 6. vom Adel. Den nechsten Gewalt nach den Burgermeistern / die es auch noch allhie / haben die Zunfftmeister / welche sie Oberste Meister nennen. Vnd diß Regiment ist Anno 1335. oder 36. angeordnet worden / vnd war der Erste Burgermeister Rudolph Brunn / Ritter.

Hat zwar hernach Auffruhren geben / wie dann Anno 1350. die außgeschaffte vorige Regenten der Statt / ein Mord-Nacht angestifftet haben / welche aber zu ihrem Verderben außgeschlagen. Es hat diese Statt die Oberstell vnter allen Eydgnossischen Orten / vnnd die Macht einen Eydgnoß-Tag außzuschreiben. Vnd wann man nach Baden zu demselben erscheinet / so berufft der Zürichische Gesandte die andere auß den Wirtshäusern in den Rath / vnd sitzt er etwas erhöcht oben an bey dem Tisch. Den nechsten Orth nach ihm hat der Bernische / darnach der von Lucern / vnd so fortan. Darauff proponirt der von Zürich / vnd samblet der Vogt zu Baden die Vota oder Stimmen. Wann Außländische Potentaten Gesandten schicken / vnd die ankommen / so begehren sie an den Rath zu Zürich einen Tag anzustellen: Oder / wann die Ort ohne das beysammen / Erlaubnuß für Rath zu erscheinen. Sie ist zwar in der Bündnuß erst der fünffte Ort gewesen / weil sie aber so berühmet / vnnd mächtig / so hat sie / wie gemelt / in den Land-Tägen vnnd Verschickungen den Vorzug.

Sie hat sich lange Zeit mit Außländischen Potentaten in keine Bündnuß eingelassen / sondern ihre Freyheit erhalten; biß sie endlich An. 1613. mit dem König auß Franckreich Bündnuß gemacht hat. Ihre Burger schweren im Jahr zweymal auff den Articuls-Brieff: Wie hiervon / was gesagt / auch andern Sachen / so kürtze halber vbergangen werden / derselbigen Glück vnd Vnglück / Kriegen / vnd dem gewaltigen Thurnier / Anno 1165. allhie gehalten / Stumpfius in der Schweitzer Chronic / Munsterus in seiner Cosmographia, Josias Simlerus, von hier bürtig / de Rep. Helvetiorum, Daniel Heremita Belga de Helvet. etc. situ, Repub. moribus, J. J. Grasserus in seiner Schatzkammer / Georg. Brunn in seinem Theatro Urbium, Michael Heberer in der Egyptischen Dienstbarkeit / Matth. Dresserus von den Teutschen Stätten / P. Bertius lib. 3. Comment. Rer. Germ. vnnd andere so von den Eydgnossischen Sachen / vnnd Teutschen Stätten geschrieben haben / zu lesen seyn.

Es hat diese Statt ein grosses Land / so man einem Fürstenthumb vergleichet / vnd daß mehr als dreyssig Vogtheyen vnnd Aempter / groß vnnd klein / begreiffet / darunder die Grafschafft Kiburg / vnd Lauffen am Rhein / seyn / welche Vogtheyen ihre alte Gewonheiten vnd Privilegia haben.

Vnnd ist vnder ihren Herrschafften / so durch Kauff oder Pfandschafft / an die Statt kommen / auch das Frey-Ampt / vnder der Statt vnd Landschafft Zug / hinab / zwischen dem Berg Albiß / vnnd dem Wasser Rüß / ein zierliche Landschafft / sich gar nahe auff 2. Meyl wegs erstreckende / so bey zwölff Pfarr-Kirchen / vnnd die Abbtey Capel hat. Vnd wird solche auch die Vogthey Knonow genannt / weiln der Züricher Land-Vogt / vber das Frey-Ampt / seinen Sitz im Schloß zu Knonow hat.

Es gehört dieser Statt auch die Vestung Forsteck / im Rheinthal / nicht weit von dem verbranten Schloß Sax / oder Hohen-Sax / vnnd zwischen dem Stättlein / vnnd Schloß Werdenberg / vnd Altstätten / gelegen / so der alten Freyherren von Hohensax Residentz gewesen. Vnd haben beyde Schlösser Sax / vnnd Forsteck / die Appenzeller vnd S. Galler / vmbs Jahr Christi 1450. verbrant: Forsteck aber ist wieder erbawet worden; welches auch nach der in An. 1586. den 22. Novembris / erlittenen Brunst / geschehen. Herr Vlrich Philips von Hohensax / so Anno 1585. gestorben / hat fünff [20] Söhn hinderlassen / deren einer H. Hans Christoph zu Vster / im Züricher Gebiet folgends gewohnet hat: Herr Hans Philips aber / so wol studieret gehabt / hat den Staden in Niderland gedienet / vnnd mit Adriana Francisca / geborner von Brederode / einen Sohn vnd etliche Töchtern erzeuget / so die Herrschafft Sax bekommen / vnd An. 1596. von seines Brudern Hans Albrechten Sohn / ob der Tafel / in den Kopff verwundet worden / darvon er gestorben / vnnd ward der Thäter in Oesterreich gericht. Der jüngste Bruder Ulricus ward Anno 1592. vor Moltzheim erschossen. Vnd so viel stehet in Stumpfij Anno 1606. wider außgangen Chronic hievon. Anno 1640. ist ein Relation auß Zürich günstig erfolget / in welcher von dem Freyherren von Hohen-Sax / vnd der Vestung Vorsteck / vnter andern auch folgendes gestanden. Das Schloß Forsteck ist auff einen Felsen 35. Werckschuhe hoch vom Boden / war noch bey 250. Jahren also verwahret / daß die Stegen kondte vffgezogen werden / biß zum Eingang deß Felsens nidrigstem Ort / also daß es damahls vnvberwindlich / vnd ein Vestung genennet worden. Hat ein Sod-Brunnen im Felsen eingehawen / vnd im alten Thurn ein dreyfache Hand-Mühle. Anno 1403. ist es von den Appenzellern / vnnd den S. Gallern / mit dem Schloß Hohen-Sax / vnd Feischenberg / so dißmal noch in der Herrschafft ligen vnd gehören / verbrennet worden / ist nicht zu finden. Ist an die Freyherren von Hohen-Sax / von den Freyherren von Bonstätten kommen. Dieses Vhralte Geschlecht von Hohen-Sax hat die Herrschafft Sax / Forsteck vnnd Feyschenberg / den Herren von Zürich Anno 1614. vmb ein ansehenliche Summa Gelts / zu kauffen geben / vnd ist hernach Herr Vlrich Philips / als Verkauffer vnd Gerichts H. zu Kempten / 1629. ohne Leibs-Erben / vnd hernach An. 1635. H. Friederich H. zu Vster / sampt Schild vnd Helm / als der letzte dieses berühmbten Geschlechts von Hohen-Sax / ansehenlich bestattet / vnnd gemelt Ehren-Wappen auff dem Grab zerschlagen worden. Jetzund wird diese Herrschafft / neben Sax vnd Feyschenberg von einem dahin verordneten Zürichischen Landvogt verwaltet; Das alte Hauß Sax aber hat die Statt Zürich Herren Adriano Zieglern verkaufft: die auch das gemelte Schloß Vorsteck / oder Forsteck / fortificiren lassen. Gulerus schreibt in Rhaetia lib. 14. fol. 216. seq. also: Der freyen Herrschafft Sax Hauptfleck ist Salez / zwischen welchem / vnd Seenwald / erscheinet auff einem ringsweiß herumb ledigen Felsen / das Schloß Forsteck / so auff allen vier Enden / nemblich das Land hinauff / vnd wider das Land hinab / auch gegen dem Rhein / vnd gegen dem Gebirg / ein schön lustig außsehen. Es seyn die von Hohen-Sachs vhraltes Raetischen. Herkommens gewesen / so sich auff drey Stammen nach vnnd nach außgetheylet haben / als von Saccs oder Sax / so ansehenliche von Adel seyn: Hohen-Sax / so Freyherren gewesen: vnd MonSaccs so folgends auß Freyen zu Grafen gemacht worden. Vnd kompt ihr Nahm her von Saccis das ist / von Säcken / die noch von etlichen im Wappen-Schild geführet / vnd in Rätisch Saccs genennet werden. Anno 1488. ist Herr Vlrich von Sax FreyHerr / Bürger zu Zürich worden / mit zweyen seinen Schlössern / nemblichen mit Forsteck im Rheinthal (so / nach dem es Anno 1405. die Appenzeller / vnnd S. Galler verbrennt / wider erbawet worden /) vnd mit Bürglen im Turgäw.

Von Stättlein gehören vnter die Statt Zürich folgende: Als

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