Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Kurtze Beschreib- vnd Abtheilung deß Teutschlandts

Topographia Germaniae
Kurtze Beschreib- vnd Abtheilung deß Teutschlandts
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Vorrede
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 10–14.
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[T1]
[10]
Kurtze Beschreib- vnd Abthei-
lung deß Teutschlandts.


Vor Zeiten seyn alle Septentrionalische Völcker / vom Mari Caspio, hinder dem Ponto Euxino, bey dem Wasser Oby an / biß an das Atlantische Meer / hinder Portugal / mit zween Namen / der Scythen / vnd Celten genennet worden. Vnd vnter diesen seynd fünfferley Völcker damahlen begriffen gewesen / als die Illyrici, (oder Vindelici, Norici, Pannonii, Dalmatae) Germani oder Teutsche / Galli, jetzt Frantzosen / Hispani vnd Britanni: Welche fünff Völcker alle von einem Vatter / vnd Vrsprung / nemblich dem Aschenaz / Gomers Sohn / Japhets Enckel oder Enig Sohn / vnd Noah Vhrenckel / herkommen seyn; Von welchem Aschenaz / welcher auch Tuiscon, vnd Celta genant worden / noch die Teutschen von den Juden Askenazim geheissen werden. Die Galli seyn folgends von den Außländern auch Galatae genant worden / deren Spraach in Asia etwan der Trierischen bey vns gleich gewest seyn solle. Die Ankunfft deß besagten Aschenaz / oder Tuisconis, in diese Länder / wird vmbs Jahr 1792. nach Erschaffung der Welt / vnnd nach der Sündfluth 136. gesetzet. Es ist aber / folgender Zeit / ein anderer Name / an statt deß Celt- vnnd Scythischen / vnsern Vor-Eltern / nemblich German / wegen ihrer Kriegs-Thaten / von ihren eygnen Feinden / gegeben worden / so seinen Vrsprung von den alten Celtischen Worten gerre, vnnd mann, oder vom Krieg vnd Mann / das ist / ein Kriegsmann / gehabt hat. Sie aber selbsten haben sich vntereinander nicht Germanen / sondern von GOtt dem Allerhöchsten / den sie in ihrer Sprach Theut hiessen / thi Theuton / oder die Theuten / genant: Daher die Wörter Theutischon / Teutisci, Theodisci, Tiutisci, Teutiscones, Teutsch / vnd andere mehr / kommen seyn / vnd das Land Teutschlande / vnd Teutiscia geheissen worden ist. Mit der Zeit ist auch der Nam Alemann / von einem besondern Volck / so sich zusammen gethan / im Obern Teutschland auffkommen. Vnd ob woln vor Zeiten Teutschlandt nur biß an den Rhein gangen; So seyn doch folgends / als auch die Teutsche vber denselben in Galliam gezogen / vnd sich daselbst gesetzt / viel Landschafften zu Germanien gerechnet worden; als das Schweitzerland / vnd Lothringen zum theil / Item die Vnder-Pfaltz / Westerreich / die Bistumber Straßburg / Metz / Speyer / Wormbs / Mäyntz / Cölln / etc. vnd die 17. Burgundische Provincien / oder das Nieder-Teutschland. Daher es dann kompt / daß deßwegen Theils vermeynen / daß das jetzige Teutschlandt grösser als das alte seye; da doch das alte Teutschland viel grösser / als das heutige ist; dieweil der Zeit allein eygentlich zu Teutschland gerechnet werden die jenige / so sich der Teutschen jetzt gewöhnlichen Spraache gebrauchen; Vnd also die Dennemärcker / Norweger / Schweden / vnd viel andere so Teutschen Herkommens seyn; neben vielen Ländern / als Polen / Vngarn vnd andern / so vorhin zu Teutschland seyn gerechnet worden / davon außgeschlossen werden: Vnd dieses die Grentzen deß jetzigen Teutschlands seyn; Von Mittag / vber der Thonaw / das Welsche Gebürg; Von Morgen / Polen vnd Vngarn; Von Abend / vber dem Rhein / die Frantzösische Provincien / Picardy / vnd Campania, oder Champagne; Item Burgund / Savoja / vnnd wie [11] Theils sagen / die Maaß: Vnd von Mitternacht die Oost-See / vnd das Teutsche Meer. Deren Länge / zwischen Genff / vnd Königsperg in Preussen / bey die 200. vnd die Breite / zwischen Grevelingen / vnd den Vrsprung der Oder / (so oberhalb deß Stättleins Oder / in Mähren) und Weixel / (die nicht gar weit davon / aber allbereit in Schlesien / vnd Fürstenthum Teschen / ihren Bronnen haben /) auff die 174. Teutscher Meylen seyn sollen. So haben sich die alten Namen der Länder / vnd Völcker / meistentheils verlohren: Als da gewest seyn / die Vandali, vnd die jenige / so von ihnen herkommen / nemblich die Gothi, Longobardi, Eudoses, Suardones, Nuithones, Sidini, Caviones, Varini, Lemovii, vnd andere. 2. Die Ingaevones, vnnd die so von ihnen ihren Vrsprung gehabt / als die Fosi, Cimbri, Sitones, etc. 3. Istaevones, vnnd ihre Nachkommling / als die Bructeri, Angrivarii, Chamavi, Ansibarii, Dulgibini, Marsi, Sicambri, Ubii, Usipii, Tencteri, Juhones, Mattiaci, etc. 4. Hermiones, vnd die / so von ihnen herkommen / als die Hermunduri, Narisci, Cherusci, Chauci, Semnones, Quadi, Lygii, Osi, Marsigini, Burii, etc. 5. Die Peucini; oder Bastarnae, vnnd welche ihres Herkommens / als die Visburgii, Carpiani, Borani, etc. Die alle Vhralte streitbare Völcker Teutschen Namens / disseit Rheins / in Germania Magna, gewesen / vnd also in Gentes, vnd Nationes abgetheylet / vnnd wie hieoben zu sehen / offt etlich viel Nationes, vnter eine Gentem gezogen / vnd versamlet worden seyn; welcher Vnderscheyd auch / zu rechtem Verstand der alten Geographi, vnd Historien / vnd eygentlichen Vnderscheyd der Völcker vnnd Provincien / sonderlich wol vnd fleissig in Acht genommen werden muß. Vnd hatten ferners die Nationes, als zum Exempel die Longobarden / Cimbrer / Sicambrer / Hermundrer (der jetzigen Schwaben Vor-Eltern) vnd Boraner / ihre gewisse Gäw oder Gow / auff Sächsisch Börde / Anglo-Britannisch Schyr / oder Shire / vnnd zu Latein Pagi genant; davon das Frantzösische Wort Pays geblieben; In welcher Bedeutung dann / Pagus nicht heisset ein Dorff ohne Pforten vnnd Mauren / wie sonst eygentlich / sondern ein Bezirck / tractum, district, Marck / Gebiet / so wider vnterschiedliche Dörffer / Flecken / etc. vnter sich begreifft / also / daß dieselbe vnter den Pagis, die Pagi, oder Gäw aber / vnder den Provincien / oder einer jeden Nation Lande / waren: Vnd haben solche Pagi, vnd Gäw / ihre besondere Gemärckung vnnd Grentzen / vnd jedes seine vorgesetzte Beampte vnd Obrigkeiten / nemblich Graffen / etc. gehabt; die Innwohner aber vnnd Vnderthanen / sein Pagenses, Landsleuthe genannt worden.

Heutigs Tags wird das Obere / von dem Nidern Teutschland / oder den 17. Burgundischen Provincien / abgeschnitten / also / daß die Obern Teutschen an Geldern / vnd dem Land ob der Isel anfahen / vnnd herauff durch die Cöllnisch / Trierisch / Mäyntzisch Ertz-Bistumber / biß an das Wormbs- vnd Speyer-Göw / vnnd dann fürters den Rhein hinauff biß in die Eydgnoßschafft / vnd von dannen auff der andern Seiten deß Rheins / biß in Polen vnd Vngarn / etc. gehen. Da dann in solchem Begriff / jenseit Rheins / auch die alten Namen der Triboccorum, Nemetum, Vangionum, Eburonum, Tungrorum, vnd vieler anderer; So wol auch etlicher vber der Thonaw / nicht mehr in Vbung / sondern an ihrer statt newe Namen auffkommen seyn.

Vnd werden der Zeit folgende Länder zum rechten Teutschland gerechnet: Als 1. die Eydgnoßschafft mit ihren Confoederirten Landen vnd Orten / darinn man zwar nicht allenthalben Teutsch redet. 2. Das Elsaß / sampt andern Angrentzenden so darzu gerechnet werden. 3. Die Pfaltz am Rhein / sampt dem Hunßruck / vnd Westerreich. 4. Die Churfürstenthümber Mäyntz / Trier vnd Cölln / so viel darvon am Rheinstrom hinab gelegen / sampt dem Stifft Lüttich / etc. wiewol in solchem Bistumb wenig recht Teutsch der Zeit gered wird. 5. Schwaben sampt Zugehör / als dem Würtenbergerland / vnnd andern. 6. Francken. 7. Hessen sampt der Wetteraw / Graffschafft Waldegg / vnnd andern / so sonsten zu Hessen nicht gehörig seyn. 8. Westphalen / sampt dem Hertzogthumb Gülch / Cleve / Berg: Item dem Ertz-Stifft Bremen / den Graffschafften [12] Oldenburg / Ost-Frießland / Marck vnd Ravenspurg. 9. Thüringen. 10. Bayern sampt der Obern Pfaltz / vnd Landgraffschafft Leuchtenberg: 11. Voigtland / vnd Meissen. 12. Das Churfürstenthumb Sachsen / sampt Laußnitz / dem Fürstenthumb Anhalt / vnnd der Graffschafft Manßfeld. 13. Das Churfürstenthumb Brandenburg / sampt den Stifftern Magdeburg / vnd Halberstatt. 14. Die Hertzogthümber Braunschweig vnd Lüneburg / dem Stifft Hildeßheim. 15. Die Fürstenthümer Lawenburg / Holstein / etc. 16. Mechelburg / Pomern / Preussen / Liffland / wiewol in diesen / neben der Teutschen / auch andere Sprachen seyn. 17. Böheim / Schlesien / Mähren / in welchen man gleichwol / neben der Teutschen Sprach / sonderlich in Böheimb vnnd Mähren / mehrers Slavonisch redet. 18. Tyrol / vnd Ertz-Stifft Saltzburg. 19. Oesterreich / Steyer / Kärnten / Crain / etc. in welchen drey letzten / sonderlich in Crain / man viel Windische findet / die nicht Teutsch / sondern Slavonisch / reden. Zu diesen erzehlten Ländern thun theils auch Lothringen / vnd Siebenbürgen: Wiewol man in Lothringen meistentheils nur Frantzösisch; vnd in Siebenbürgen ein gar alte Teutsche Sprach / nemblich der Bastarnarum, redet / so wir schwerlich verstehen können.

Theils theilen das Obere / oder das rechte vnnd grosse Teutschland / wider in das Obere vnd Vndere / vnd rechnen zu dem Obern / die Eydgnoßschafft oder das Schweitzerland / Graubünden / vnd Wallisserland. 2. Tyrol. 3. Kärndten. 4. Crain. 5. Grafschafft Cilly. 6. Crabaten vnd die Windische Märck. 7. den Karst. 8. Steyer. 9. Oesterreich. 10. Mähren. 11. Böheim. 12. Ober-Pfaltz / vnnd Nordgäw / sampt der Landgrafschafft Leuchtenberg. 13. Franckenland. 14. Bayern / sampt dem Saltzburgis. Ertz-Bistumb. 15. Schwaben / sampt Würtenberg. 16. Elsaß / sampt dem Sund- vnd Brißgöw. 17. Marggrafthumb Baden. 18. Pfaltz am Rhein. Zu dem Vndern ziehen sie das Westerreich / vnd rechnen in solches die Ertzstiffter Mäyntz / vnnd Trier / das Hertzogthumb Zweybrücken / die Grafschafften Sarbrücken / Leiningen / Bitsch / etc. 2. Das Ertz-Bistumb Cölln. 3. Die Hertzogthumber Berg / Gülch / Cleven / das Stifft Lüttich / vnd die Grafschafften Horn / Mörs. 4. Ost-Frießland. 5. Ertzstifft Bremen. 6. Westphalen. 7. Hessen / mit der Wetteraw / vnd Buchau. 8. Thüringen. 9. Voigtland vnd Meissen. 10. Ober- vnnd NiderLaußnitz. 11. Schlesien sampt der Grafschafft Glatz. 12. Die Marck Brandenburg. 13. Hertzogthumb Sachsen / sampt dem Ertzstifft Magdeburg. 14. Das Fürstenthumb Anhalt sampt den Grafschafften Ascherßleben / vnd Barby. 15. Die Grafschafft Manßfeld / sampt den Graffschafften Arnberg / Querfurt / Wippra / Wetin. 16. Hertzogthümber / Braunschweig / Grubenhagen / vnd Lünenburg / sampt Quetlinburg / Goßlar. 17. Die Stiffter Halberstatt / Hildeßheim. 18. Das Hertzogthumb Lawenburg. 19. Holstein. 20. Mecklenburg. 21. Pommern / sampt pertinentien / als Wenden / Gützschkow / Rügen / Vsedom / Cassuben / etc. 22. Pomerellen / vnd Preussen.

Andere machen folgende Länder zu Theilen deß Teutschlands / Als 1. Schwaben / oder Alemannen / darunder sie Rhaetiam, Helvetiam, Alsatiam, vnnd Lotharingiam begreiffen. 2. Den Rheinstrom. 3. Sachsen. 4. Thüringen. 5. Hessen. 6. Meissen. 7. Westphalen. 8. Francken. 9. Böheimb vnd Mähren. 10. Marck Brandenburg. 11. Preussen vnnd Lifland. 12. Pomern. 13. Schlesien. 14. Oesterreich / Steyer / Kärndten vnd Crain.

Andere haben andere Außtheylungen / wie sie es aber treffen / vnd ob der Mayn / oder die Mosel / das Obere von dem Vndern Teutschland / theile; davon wollen wir nicht vrtheilen / noch vns mit jemands hierüber in ein Disputation einlassen; als die wir nur ein Oerter-Beschreibung / vnd also nicht von dem Teutschland / desselbigen Eygenschafften / der Innwohner Sitten / Gebräuchen / vnd dergleichen / eygentlich zu handlen / vnns vorgenommen haben.

Ist allein etwas wenigs im Eingang hievon / vnd auch noch dieses folgende / zu vermelden gewesen / daß in den oberzehlten Ländern viel stattliche Flüß / als die Eder / Elb / Embs / Enß / Etsch / Fulda / der Inn / die Isar / der Lech / die Lipp / Maaß / der Mayn / die Mosel / Muer / Mulda / Nab / [13] der Neckar / die Oder / Pegnitz / der Rhein / die Rüß / Sala / Sau / Spree / Tauber / Thonaw / Trab / Trave / Traun / Vnstrut / Weichsel / Werr / Weser / etc. seyen.

Der Alten Sylva Hercinia, oder der Hartzwald / (so den Namen von Fichten oder Hartzbäumen / deren es allda die Menge) hat heutigs Tages vnterschiedliche Stück. Vnd erzehlet einer derselben nachfolgende / Erstlich den Thüringer / vnd Böhmischen Wald / so sich in die OberPfaltz / vnnd nach Bayern außbreitet. Das ander Stück nach der Weser / durchs Braunschweigerland / nach Frießland / Bremen / Embden / auch Sachsen / nach Hamburg vnd Lübeck zu. Das dritte ist ihme der Schwartzwald / bey dem Vrsprung der Thonaw / vnd selbiger Gegend. Das vierdte / der Spessart / Steigerwald / beyde in Francken: Der Odenwald / in vnd gegen der Pfaltz / Mäyntz / vnd Erpach zu: Der Westerwald in der Grafschafft Nassaw / vnd Melibocus, Berg vnd Wald in Ober Hessen / in dem Darmstättischen; dardurch etliche Sylvam Semanam, vnd Bacenam; durch Gabretam aber den Wald in dem Voigtland verstehen / so aber zu dem vorigen Thüring- vnnd Böhmerwald gehöret. Das fünffte Stück ist von dem Westerwald vber den Rhein / durch die Eifel vnd Westerreich / in das Ober vnd Vnder Elsaß hinauff / so Vosagus, vnd Waßgäw genannt wird / vnd sich biß an den Schwartzwald / daß nur der Rhein darzwischen / erstrecket. Das sechste Stück ist theils in Teutschland / theils an desselben Grentzen / als in Preussen / Liffland / Littaw / Moscaw. Vnd dieses ist deß angedeuten Authoris Meynung.

Ins gemein zehlet man für die vornemste Wälde in Teutschland / den Ardenner / Böhmer / Hartz / Odenwald / Schwartzwald / Spessart / Thüringer / Wiener / Westerwald / etc.

Vnder den Bergen seyn / nach den Alpen vnd Tauren / das Schweitzerisch / Tyrolisch / Kärndterisch / Steyerisch / vnnd Welsch Gebirg / die Baar / das Böhmisch Gebirg / Brockelsberg / Elsas- vnd Lothringisch Gebürg / der Fichtelberg / der Hairich / vnd Hohe-Rück / oder Hessisch Gebürg / Kolberg nahend Zwickaw / Kalenberg / Krapack vnd andere mehr.

So findet man in Teutschland schöne Thäler / Wiesen / Gärten / Saffran / Weyrauch / Myrrhen / Süßholtz / Färberröthe / vnd Wayd / allerley Metallen / Mineralien / Saltz / allerley gute Kräuter / vnd Gewächs / Früchten / Getreyd / Wein vnd dergleichen. Vnd obwoln von dem jetzigen Teutschen Krieg / der H. von Rohan / in seinem Tractat de l’Interest des Princes et Estats de la Chrestienté, part. 2. discours. 6. fol. 109. der Paris. edit. in Ann. 1638. in 8. also schreibet: Si la quantité des barailles données, ou le nombre des persones peries, ou la revolution de plusieurs Estats, ou la qualité des Princes interessez, ou la durée, peuventrendie vne guerre memorable, celle, d’ont l’Allemagne parit maintenant, l’est en supreme degré; das ist: Wann die Anzahl vieler gehaltener Feldschlachten / oder die Mänge der vmbkommenen Menschen / oder die Veränderung vieler Ständte / oder das Ansehen der mit eingewickelten Fürsten / oder die Langwierigkeit / einen Krieg berühmbt machen können / so ist der jenige / welchen Teutschland anjetzo erleydet / der allerfürnembste / als mit dem es auffs höchste kommen ist: Gleichwol so hat Teutschland solchen seithero deß 1618. Jahrs / alleweil außgestanden / vnnd noch immer herzugeben gehabt.

Ingleichem seynd da herrliche Sawerbrunnen / vnd Gesund-Bäder / deren theils erst newlicher Zeit erfunden worden. So hat es an allerley Viehe / Wildbret / Fisch / etc. noch einen ziemblichen Vorrath. Vnd was andere Sachen anbelangt; Viel ansehenliche Ertz- vnd Bistumber / vnd andere herrliche Stifftungen / wolbestelte vnderschiedlicher Religionen Kirchen vnnd Schulen: Hocherleuchte Fürsten / Graffen vnd Herren / einen trefflichen Adel / ansehenlich gelehrte Leuth / tapffere / verständig vnnd hertzhaffte Soldaten / wackere Bürger vnd wolerfahrne Handelsleuth / stattliche Künstler / vnnd allerhand gute Handwercker / vnnd obwol vorgemelter Krieg Teutschland weit hinder sich geworffen / vnd in einen andern Standt / als es zuvor gewesen / gerichtet: So seyn doch noch viel Stätte / Schlösser / Vestungen / Klöster / Flecken / Dörffer / Weiler / etc. vbrig: [14] Vnd ist man guter Hoffnung / wann der liebe Gott den Frieden wider bescheren wird / daß alles so verwüstet / zerfallen / verbrennet vnnd öde stehet / in kurtzem wider köndte auffgericht / verbessert / erbawet / besetzet vnd bevölckert werden.

Was das Regiment anbelangt / so hat im Teutschland der Römische Käyser sein Residentz / vnd diese Zeit Ihre Mayestät Ferdinandus dieses Namens der Dritte / ein geborner Ertz-Hertzog von Oesterreich / der Anno 1608. auff diese Welt / vnd Anno 1637. an die Käyserliche Regierung kommen ist. Die nechste Stell nach ihme machen die sieben Churfürsten / welche der Zeit / neben allerhöchstgedachter Käyserlichen Mayestät Ferdinando III. als Könige vnd Churfürsten in Böheimb / seyn Herr Anselmus Casimirus Ertz-Bischof zu Mäyntz / Philippus Christophorus Ertz-Bischoff zu Trier / Ferdinandus Ertz-Bischoff zu Cölln / Maximilianus Hertzog in Bayern / Joh. Georgius Hertzog zu Sachsen / vnd Fridericus Wilhelmus Marggraf zu Brandenburg. Auff welche folgen die Herren Ertz-Bischöffe zu Magdenburg / Saltzburg / Bremen / vnd Bisantz: Item viel Herren Bischöffe / Praelaten / Aebbte / Aebbtisin / vnd andere hohe deß Geistlichen Standes Personen. Auß den Weltlichen Ständen seyn die Herren Ertz-Hertzoge zu Oesterreich / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Hertzogen zu Sachsen / Marggraffen zu Brandeburg / sampt vielen andern vornehmen Hertzogen / Fürsten Graffen vnnd Herren. Vnd dann so seyn die Reichs-Stätte / deren auch ein ziembliche Anzahl.

Vnd ist der gröste Theil vom Teutschland heutiges Tags in zehen Crayse abgetheylet / als in den Oesterreichischen. 2. Burgundischen (dahin nicht allein die Niederländische Provintzen / sondern auch die Grafschafft Burgund / mit allen zugehörigen vnd eingeleibten Geist- vnd Weltlichen Fürstenthümern / Praelaturen / Dignitäten / Grafschafften / Frey- vnd Herrschafften; vnd also auch die Grafen von Nassaw / Breda / Egmond / Bergen / Horn / vnnd andere / gezogen werden.) 3. Chur-Rheinischen. 4. Ober-Sächsischen, 5, Fränckischen. 6. Bayrischen. 7. Schwäbischen. 8. Ober-Rheinischen (darzu auch der Hertzog von Lothringen gehöret / als der wegen etlicher Reichs-Lehen / Stimm / Stand vnd Session im Reich hat / vnd als ein Hertzog zu Lothringen ein Schutzverwandter deß Reichs ist.) 9. Westphälischen vnd 10. Nieder-Sächsischen. Von welchen vnd andern hieher gehörigen Sachen zu schreiben / vnser Vorhaben / wie oben auch angedeutet worden / nicht ist; Hat gleichwol etwas / ehe wir zu Beschreibung der Oerter / schreiten / vom Teutschland ins gemein / Eingangs gemeldet werden sollen.