Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Genff

Topographia Germaniae
Genff (heute: Genf)
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Newburg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 70–72.
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Genff / Geneva,

Es ligt diese Statt zwar in der Savoischen Landschafft / Pais de Gee genant / an den Frantzösischen Grentzen: Weiln sie aber den Hertzog von Savoja für ihren Herren nicht erkennt: sondern / als ein freye Statt / mit den Zürichern / vnd Berneren / im Bund ist; als wird sie auch hieher vnter die Eydgnössische Bundstätte gezogen. Es ist aber Genff ein sehr alte Statt / die / von den Wachholdern / Genevra solle seyn genannt worden. C. Julius Caesar hat bey solcher die Bruck vber den Rhodan abgeworffen / vnnd von dem See / biß an den Berg Jura / einen Graben / vnd Mawer / 19000. Schritt lang / vnd 16. Schuh hoch gemacht / die Helvetier / so L. Cassium, einen Römischen Burgermeister / erschlagen / von der Frantzösischen Reyß abzuhalten / vnnd soll noch der grosse Thurn in der Insul bey der kleinern Statt / welche der Rhodanus macht / von seiner Zeit her vbrig seyn. Bey Regierung [71] Käysers Heliogabali / ist sie gantz in die Aschen gelegt worden / welche hernach Käyser Aurelianus wider erbawet hat / von welchem sie auch den Namen Aureliae bekommen. Nachmals ist sie noch etlich mal verwüstet / vnnd durch Brünste fast gar zu Grund gelegt worden. Es will die Statt auß ihren Archivis beweisen / daß sie ein Römische Colonia, ein Reichs-Statt / vnd jederzeit frey gewesen. Vnd ob woln ihre Bischöff völligen Gewalt allda gehabt / so seye doch solches nur auß Zulassung deß Volcks daselbst geschehen / so seine Zuflucht zu den Bischöffen / wider die Vnterdruckung / vnd Gewalt der Beampten deß Reichs genommen / welche sich allda / wie auch an andern Orthen geschehen / zu Herren machen wollen. Dann dieselben haben sich Graffen von Genff geschrieben / vnnd gleichwol vom Bistumb die Lehen empfangen: Nach deren Absterben / der von Savoya ihre Herrschafften bekommen / vnd wegen dieser vnnd anderer Vrsachen / ein Gerechtigkeit vber Genff praetendiret / der auch vom Carolo IV. deß Reichs Vicariat vber die Statt außgebracht / so aber bald von ihme / dem Käyser wider auffgehebt worden / vnd seye der Bischoff / vnnd die Statt / in deß Reichs Freyheit verblieben / biß der Bischoff / als die Statt die Religion verändert / vnnd gantz allda reformirt hat / sich auß der Statt gen Nicy in Savoya begeben / da er noch wohnet / vnd ohnangesehen er noch / als ein Fürst deß Reichs / zu den Reichstägen beschrieben wird / vnd seinen alten Anschlag der drey zu Roß / vnd 13. zu Fuß Monatlich hat / doch solchen nicht mehr gibt. Vnd von selbiger Zeit an / hat sich diese Statt von seinem Gehorsamb entzogen / vnnd wird jetzt wie eine Respublica regiert; Vnd hat sich Anno 1536. mit den Bernern in ein ewigen Bund / vnd Burger-Recht eingelassen / welche auch der Statt / wider den Bischoff / vnnd Hertzog von Savoya / so sich der Römisch-Catholischen Religion angenommen / Hülff gethan haben; Folgends in Anno 1584. hat sie sich auch mit Zürich verbunden: Es seyn aber dannoch die von Genff nie recht sicher vor den Hertzogen von Savoya / wie sie es dann in den Jahren 1561. 78. 79. 82. 89. 1609. vnnd sonderlich Anno 1602. den 12. Decembr. Alten Calenders / wol erfahren. Damahlen auch etliche Genffer / deren Namen in der kleinern Statt / an der Kirchen S. Gervasij, auff dem Kirchhoff / in den Stein zur Gedächtnuß gehawen / blieben seyn. Es ligt diese Statt auff einem guten Boden / da Geträyd / Wein / allerley Hülsen-Früchte / Garten-Obst vnd dergleichen / in grosser Menge wachsen. In dem See / so von ihr den Namen / vnd daran sie ligt / vnd welchen Jacobus Goulartius beschrieben / gibt es herrliche Fisch / darunder Fohren von 2. Ehlen / vnnd länger / vnd eine von 30. Pfunden schwer / anzutreffen. Auff dem Land hat man köstliche Capaunen / so besser / als die Paduanische. Der Lufft ist zimblich gut / vnd temperirt / die Innwohner sehen die Frembde gern / vnd sein freundlich gegen dieselbige / ob man schon auch theils grobe Gesellen / wie an andern Orthen / da antrifft. Die Weibs-Personen seind zimblich schön / gibt viel Kauffleuth / vnnd ist grosser Handel mit Seyden Wahren / vnnd Büchern allda. Theils ernehren sich ab den Kostgängern / deren es / der Frantzösischen Spraach halber / die zimblich gut da ist / auch anderer guten Gelegenheiten halber / daselbst stätigs viel gibt. Man helt gute Disciplin / vnd werden die Garküchen / liederliche Trinckhäuser / Schlupffwinckel / Täntze / Müssiggehende / vnd starcke Bettler / da nit gelitten: Die Laster / sonderlich aber das vollsauffen / vnd die Vnzucht gestrafft. Es ist die Statt zimblich befestiget / vnnd mit Kriegs-Munition versehen / vnnd wird scharpffe Wacht gehalten: Hat auch der König in Franckreich / vor der Zeit / die Guarnison allhie vnderhalten lassen / so jetzt nicht mehr geschicht. Die Rosne, oder besagter Rhodanus, (welcher Fluß daselbst auß dem See kompt / vnd seine blawe Farb behält) theilet sie in die grössere vnd kleinere Statt. In der Grössern ist die Bischofliche Haupt-Kirch zu S. Peter / so jetzt / wie oben angedeutet / reformirt / da vor Zeiten deß Apollinis Tempel gestanden. Den Bischoffshoff hinder dieser Kirchen hat man zu einer Gefängnuß gemacht / so feine Zimmer hat / vnd ist dabey das Folter oder Reckhauß. Von dem Thurn der gedachten Kirchen kan man die Statt am besten vbersehen. Es seyn noch 2. Kirchen / [72] als S. Magdalenae / vnd obgemeldte deß H. Gervasij / beym alten Schloß / in der kleinen Statt / in welchen man Frantzösisch; aber zu S. Germain in der grössern Statt / alle Donnerstag Italianisch prediget. Vnd in der Spital-Kirchen / ausser der Statt / am Rhodano (an welchem auch die Mühlen ligen) wird den Armen geprediget. In besagter grössern Statt stehet das Rathhauß / oder Maison de Ville, so wegen deß Altums / schönen Stiegen vnd andern Sachen / so da gewiesen werden / zu sehen. Gegen vber ist das Zeughauß / Auff dem Kornmarckt seyn die steinerne Treydtmäß zu observieren. Von dar kompt man zum Collegio, da die Professores deß Gymnasij, so theils ein Academi nennen / lesen / vnd welches fein erbawt ist: Hat auch ein reiche Bibliothec / vnd in solcher / vnter andern guten Büchern / ein Frantzösische Bibel / so schon zu deß H. Königs Ludovici in Franckr. Zeiten / in selbige Spraach ist versetzet worden. Das vornembste Thor allhie ist la Porte Cornevine, dardurch man von Lyon in die kleine Statt kompt / vnd auch darauß wider reyset / wann man neben dem See / nach Losanna / vnnd ferrners in die Schweitz wandern will. Die grössere Statt hat zwey Haupt-Thor / la Porte neufve, oder das Newe (dessen inwendigere auß der Statt / la porte de la Tartace genannt wird) vnd la porte de la Rive, oder das Wasser-Thor. Hat sonsten noch mehr Thor / die aber nicht so fürnehm / als die gedachte 3. seyn. Es ist die Statt vngleich erbawet / da man die Gassen auff- vnd absteigen muß. Die Form deß Regiments allhie ist Aristocratisch / in dem die mit Tugend begabte / vnnd geschickte / ohnangesehen einer vom Adel / oder nicht / arm oder reich seye / darzu befördert werden. Es seyn aber die Personen deß Regiments in 4. Ordnung außgetheylet. Dann erstlich seynd die vier Syndici, so der grösser Magistrat da ist / vnnd ein Jahr währet. Zum andern seyn 25. welche den geheimen Rath machen / vnnd ihr Lebenlang / wann sie sich nicht vergreiffen / in solchem bleiben. Zum dritten die 60. vnd vierdtens die 200. Wann einer auß besagtem Collegio der 25. stirbt / so kompt der / so bey den 60. an Alter vnd Ordnung der Obrist ist / an seine; an dieses statt aber der ältiste auß den 200. für welchen so dann ein anderer / der ehrlichen Wandels / vnd guten Gerüchts ist / auß der Burgerschafft in den Rath der 200. erwöhlet wird. Besiehe Joannem Serreum in Inventario Franciae, J. J. Grasserum in der Schatzkammer / Thuanum l. 125. et 129. Thesaur. polit. part. 2. c. 25. D. T. U. Y. des Estats, etc. Meteranum in den Niderländischen Historien / vnnd daselbst von der Verrätherey in An. 1609. lib. 28. Paul. Hentznerum, in seinem Itinerario Belgico-Gallico. Pierre Matthieu tom 2. l. 5. narr. 6. dell histoire d’Henry IV. Limnaeum lib. 5. de Jure publ. c. 14. nu. 12. Rodol. Botereum in histor. An. 1602. vnnd Mart. Zeillers Itinerarii Germaniae part. 1. et 2. Es wird Genff noch immer von Savoja angefochten; wie dann Anno 1647. ein Pfarrer von Genff / zu Chambery in Savoyen / gefänglich enthalten / auch etliche Genffer Vnterthanen dahin citirt worden seyn; wie man damaln berichtet hat. Anno 1645. den 19. 29. Januarij / ist / in dem grossen Sturmwind / so sich weit erstrecket hat / der Fluß Rhodan zurück getrieben worden / daß man allhie fast trocknes Fuß / von einer Statt / in die andere / hat gehen können; ward auch die S. Peters Kirch / vnnd das Rathhause / der Dachung gantz entblöst / vnnd geschach doch an Menschen kein Schade.

Es ligt ein Frantzösische Meylen davon / Versois oder Versoy, am See / so theils ein Marcktflecken / andere ein Stättlein nennen / allda noch in der Porten ein alter Marmor / mit einer Römischen Schrifft / zu sehen. Hat bey die 60. Häuser / vnnd ein hohes Schloß darob / mit Wällen vnnd Brustwehren fortificirt / so die Genffer etwan dem Savoyer abgenommen / vnd mit Frewden die vier grobe Stück bekommen / so der Hertzog die Schlüssel zu Genff geheissen. Anno 1621. war solcher Orth deß Königs in Franckreich / wie man damals berichtet hat / vielleicht von den Genffern ihme vberlassen. Ausserhalb gehet folgends bald das Berner Gebiet an.

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