Topographia Hassiae: Schlüchter
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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian | ||
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Ein Stättlein vnnd vornehmes Closter /
so Solitariense Coenobium genannt
wird / gleich an den Fuldischen Grentzen /
aber in der Herrn Graffen von Hanaw
Gebiet / vnnd Würtzburgischen Dioecesi,
gelegen; In Vorzeiten ist solch Closter in
eine Schul verwandelt / vnnd der Reformirten
Religion gewesen; vnnd gleichwol hat
der Vorsteher desselben den Nahmen eines
Abbts / vnnd wann er gestorben / seine
Begräbnuß in der Closters Kirchen / vnder
den andern Aebbten gehabt; welches aber
dem Jesuiten Christophoro Brouvero
lib. 2. Antiquitat. Fuldens. cap. 10. pag.
145. gar nicht gefallen thut: Daselbst er
auch wider Thuanum schreibet / welcher
sage / dz Petrus Lotichius zu Schlüchter /
[120] einem Stättlein am Drusenberg gelegen /
geboren worden; von welchem alten
Nahmen man aber in dieser LandsArt nichts
wisse / vnd er für Solitariis, Schlüchter /
vnnd Traseberg in den Buchen / an dessen
Wurtzeln dieses Stättlein gelegen / gesagt
haben solte. Vnnd nennet er den besagten
Petrum poëtam meliorem, quàm
cultorem religionis avitae. Besiehe J.
Hagium in vitâ Lotichii pag. 409. Was
aber besagtes Stättlein Schlüchter
anbelangt / so gehöret es noch den Herren
Graffen von Hanaw / vnd weil es an einem
heimlichen Ort / soll es Solitaria, oder
Schlüchtern / vom schleichen / genennet seyn.
Es ist besagtes Closter / mit aller Zugehör / A. 1626. dem 10. Decembris / am Käyserlichen Hoff / dem Stifft Würtzburg zuerkant; gleichwol Herren Graffen Philip Moritzen zu Hanaw / seine gerechtsame außzuführen / vorbehalten worden. Anno 1627. wurden hierauff / den 15. Aprilis / die Executoriales publicirt / vnd daß folgende acht vnnd zwantzigste Jahr / den 23. Mertzen / dem Herrn Landgraffen zu Hessen / die Executions-Commission anbefohlen; wie hievon / vnter andern / in deß Caroli Carafae Germania Sacra restaurata zu lesen; daselbsten auch / in den angehenckten Decretis, pag. 38. deß Niderländischen Drucks / zu finden / daß im Jahr 1623. den 30. Weinmonats / Newen Calenders / dem Graffen von Hanaw / vom Käyserlichen Hoff auß / aufferlegt worden / den Pfarrern zu Rudigkaim abzuschaffen / vnnd dem Johanniter Orden zu Franckfurth hierin keinen Eintrag zu thun.
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