Topographia Germaniae
Lohr (heute: Lohr am Main)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 58.
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Lohr / Lor / Lohra.

Am Wasser Lor / so nahend dabey in den Mäyn fällt / unter Procelden / nahend Partenstein / beym Wald Speshart / gelegen / so für die vornehmbste Stadt der Graffschafft Rieneck / oder Reineck / gehalten wird; wie dann von dieser Stadt Theils die besagte Graffschafft / auch die Graffschafft Lohr nennen; als Serarius de Rebus Mogunt. lib. 1. p. 973. berichtet / und saget / daß Anno 1574. der Ertz-Bischoff zu Mäyntz / Herr Daniel Brendel von Homburg / gegen dem Ende deß Augusti / dieser Stadt possession eingenommen habe; nach dem selbige Grafen abgestorben / und das Lehen dem Ertzstifft heimbgefallen war. Und meldet Er Serarius weiter / daß solche Graffschafft folgends Anno 1603. vom Ertz-Bischoff Johann Adam von Mäyntz zu reformiren angefangen / und den 24. Augusti allhie zu Lohr / auß seinem / deß Churfürsten / Befelch / die Meß / und 2. Predigten gehalten worden; da vorhin die Leuth der Augspurgischen Confession zugethan gewest seyen. Anderswo finden wir / daß nach absterben / deß letzten Graff Philipsen von Reineck und Lahr (Lohr / ) solche Graffschafft dem Churfürsten zu Mäyntz / den Grafen zu Erpach / Hanaw Müntzenberg / und denen von Ysenburg angefallen seye. Als aber diese vier Parteyen strittig gewesen / habe Käyser Ferdinandus I. dem Fränckischen Cräyß befohlen / daß Er den Reichs-Monatlichen Anschlag dieser Graffschafft / nemblich 2. zu Roß / und 10. zu Fuß / unter ihnen außtheilen solte; darauff auch dem Churfürsten zu Mäyntz zween zu Roß / und fünff zu Fuß; dem Grafen zu Erpach zween zu Fuß; den Grafen von Hanaw / und Ysenburg / drey zu Fuß / zuertheilt worden; damit auch die Ersten beyde wol zu frieden; Hanaw aber / und Ysenburg / strittig gewesen / und habe Hanaw fürgeben / hätte nichts / als das blosse Stammhauß; daher es mit der Bezahlung deß Anschlags angestanden seye. Wie es nun seythero abgeloffen seyn mag / haben wir keinen gründlichen Bericht erlangen können; ausser / daß wir wissen / daß der Herr Churfürst zu Mäyntz die Graffschafft Reineck / etc. gegen dem Fränckischen Cräyß vertritt: daher wir auch solche in diesem Tractat setzen wollen. Siehe aber oben den Eingang / und dann unten Reineck. Anno 1632. befand sich der König auß Schweden allhie zu Lohr.

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