Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Vierraden

Topographia Germaniae
Vierraden
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 117–118.
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[117]
Vierraden /

Dieses Churfürstlich Brandeburgische Städtlein ligt an der Oder / von welches Flusses Fortgang / in Pommern / biß er sich in das Meer ergeusset / oben albereit gesagt worden ist. Es wird solcher Fluß von den Pommern die Ader / und von den Alten / Jader / Viader / Viadus / Viadrus / auch wol Suevus, und beym Plinio Guttalus, Zweifels ohne von den Gothen; von Helmoldo aber Odora, genennet. Hat seine erste Brunquelle im Mährischen Gebürge / über dem Städtlein Oder / zwo Meilen von dannen. Und nach deme sie allerley schöne fliessende Wasser [118] zu sich genommen / als den Titschein / die Oppaw / die Ostra / die Elsa / die Kladinitz / den Bruding / die Malpenew / die Blotnitza / die Brinnitz / die Steina / die Stobrau / die Olau / die Lawe / die Weidau / die Polsnize / den Radbach (al. Ratzbach) den Bartsch / den Bober / die Weißfuhrt / die Sprotte / die Neisse / die Pleisse / den Jlanck / die Schlawe / die Warte (so von vielen andern fliessenden Wassern gemachet wird /) die Niczel / die Fuhre / und endlich die Welse: und vielen schönen Städten / und unter andern Ratibor / Oppelen / Briege / Breßlau / Steinau / Glogau / Beuten / Wartenberg / Crossen / Fürstenberg / Franckfurt / Custrin / Briezen / Schweet / Vierraden / Gartz / Greiffenhagen / und endlich Stetin / gedienet / suchet sie drey Außflüsse / und machet damit drey schöne Hafen / als die Divenou / die Swyne / und Peenemünde. Ehe das Land Rügen vom Ruden / durch das Neue Tieff gerissen / ist der eine Arm auß dem Oderstrom / nach dem er sich mit der Peene / bey Ancklam vermischet / gar bey Stralsund vorbey gegangen / und ist Suevus daselbst genant worden; wie oben bey Stralsund davon Meldung geschehen ist. Aber auff unser vorhabendes Städtlein Vierraden zukommen / welches hart an den Pommerischen Gräntzen / an dem besagten Wasser Welse / so da in die Oder fält / und zwischen Stendelichen / und Schweet liget; so hat es hierumb bißweilen / zwischen der Marck / und Brandeburg / zu thun geben; wie dann Anno 1302. Hertzog Otto von Stetin / die Marggrafen von Brandeburg / Otten / Johann / und Waldemarn / nicht weit von hinnen / namblich bey besagtem Stendelichen / hart geschlagen. Anno. 1468. eroberte der Churfürst von Brandenburg Vierraden mit List durch Angeben eines Müllers / die er folgents bey 8. oder 10. Jahren in Handen hatte; biß Hertzog Wartislaff auß Pommern mit Behändigkeit / durch Heinrich Lindstedten / den Orth eingenommen / und drauff Curdt Schlabersdorff / den Hauptmann / gefangen bekommen. Weil aber Vierraden von den Stetinischen übel besetzt war / so bracht der Churfürst solches alsbald wider an sich. Und ward folgends im Jahr 1479. ein Vertrag zwischen der Marck / und Pommern auffgericht / in welchem versehen worden / daß dem Churfürsten zu Brandenburg / Lokeniz / Vierraden / und Bernestein; Gartz aber Pommern verbleiben / und Satzig wieder außgeantwortet werden solte. Der letzte Graff von Hoenstein / oder Hohenstein / Martinus, Heermeister des Johanniter Ordens / so Anno 1609. gestorben / hat sich einen Herren zu Vierraden / und Schweet / geschrieben; dessen Gütter / nach seinem Tode / dem Churfürsten zugefallen sind / und jetzt zu der Mittel-Marck gerechnet werden; wie oben bey Sonnenburg gesagt worden ist. In der Erbeinigung zwischen der Marck / und Pommeren / die Anwartung an der Neumarck / dem Lande Sterneberg / wie auch Vierraden / und Löckenitz / im Fall die Marggrafen ohne mänliche Erben abgehen würden / (davon beym Micraelio part. 2. lib. 3. cap. 20. zu lesen / und welcher Vergleich / auf Einwilligung der beeden Häuser / Sachsen / und Hessen / Anno 1573. von Käyserl. Majest. bestättigt:) ward versehen / daß so offt einer / oder mehr / der Marggrafen Lehen-Leuthe in der Neumarck / und Land zu Sterneberg / auch ein Grafe von Hohenstein zu Vierraden / und ein Schulenburg zur Lökenitz / Lehens-Pflicht / oder die Städte in gemeltem Land Erbhuldigung thun / daß sie den regierenden Landsfürsten in Pommern auff obgemeltem Fall / zugleich mitschweren / und Huldigung thun solten. Es hat Vierraden im nechsten Krieg viel außgestanden / und ist das Schloß alda Anno 1637. in Septemb. wieder von den Schwedischen erobert worden.