Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Stargard

Topographia Germaniae
Stargard (heute: Stargard Szczeciński)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 98–101.
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Stargard /

Ein Fürstliche Pommerische Stadt / an der Ina / sub latit. 53. 25. et longit. 39. 15. gelegen / so soviel / als ein altes Schloß / Oldenburg / oder ein alte Burg / heisset. Ist noch / zun Zeiten Bischoffs Ottonis von Bamberg / ein offener Flecken gewesen / als Er hieher das Evangelium zu predigen kommen ist. Doch ist dabey im Kaholtze ein festes Schloß gestanden / auf welchem / nach der Alten Legenda 200. Jahr vor Bischoff Ottonis Ankunfft / etlicher erschlagenen Christen auffgesteckete Todtenköpffe / das Gloria in altissimis Deo, sollen gesungen haben. Im Teutschen Adel-spiegel wird der Graffschafft Stargard in Pommern gedacht / davon Micraelius, wie er in Beschreibung dieser Stadt / lib. 6. Pomer. descript. pag. 576. meldet / sonst keine Nachrichtung mehr gefunden. Doch weil man umb die Stadt annoch ein sonderlich Feld von etlichen Hufen hat / daß man der Huckherrn Feld / oder [99] das Huckfeld nennet / gibt es Muthmassung / saget er ferners / daß sonderliche vornehme Geschlechte dieses Orths ihren Sitz müssen gehabt haben. Casimirus II. hat An. 1199. ein Eremiter-Closter dahin gebauet; darauf auch A. 1129. Stargard allererst zur Stadt gemacht worden ist / wie Cramerus lib. 1. hist. Eccl. c. 18. schreiben thut. Das vorgedachte Schloß ist im Jahr 1295. als es wider den vielfältigen Anlauff der Feinde auß der Marck / und Polen nicht starck genug / und von den Märckern 12. Jahr zuvor übermeistert / und drey Monat lang einbehalten war / von Bogislao IV. in Grund gebrochen. Und derselbe hat den Burgern Hülff gethan / daß sie umb ihre Stadt / welcher schon vor 52. Jahren 150. Hufen / von Barnimo, und die Ihna / biß ins Meer hinein frey / als einen eigenen Fluß / darauf niemand ihnen zuwider eine Brücke legen solte / zu schiffen / und da beneben schöne Wiesen / und Wälder / wie auch Magdeburgisch Recht / auch Freyheit von allen Zöllen gegeben war / eine Mauer gezogen / und sie hinfort Neu Stargard geheissen haben. Er hat ihnen auch beym Außfluß der Ihna einen Platz / und eine Hufe Landes dabey / wie auch schöne Höltzereyen / zwischen dem Bache Vollegrob / und einem andern Bache / der zwischen Prymhuß / und Pozerlin / fleusset / erblich geschencket / und das Magdeburgische bey ihnen in Lübisch Recht verwandelt / und sie bey ihrem andern Rechte / das sie Inmunge heissen / gelassen / und die schwehre Sachen / so sie nicht entscheyden konten / zu Tanglim / oder Ancklam / zu schlichten angeordnet. Es fleusset die besagte Ihna durch die Stadt / und auf derselben können sie / wiewol mit grosser Mühe / ihre Wahren / Golnow vorbey / biß in das Frische Haff / und also in die See bringen. Dannenher geniessen sie auch Hanseischen Rechtens. Hertzog Suantibor. hat der Stadt im 1354. Jahr / auffs neu die freye Schiffart auf der Ihna / ohn einigen Zoll / wie auch die freye Kauffmannschafft / auch ohn einigen Zoll / im gantzen Lande / gegen Erlegung 7000. Marck Fincken Augen Pfenninge / guter Stetinischer Müntze / vergönnet. Folgends hat auch Bogisl. VII. ihnen das freye Gericht an Hand und Halß zu selbigen Zeiten im 1409. Jahr / überlassen. Ist ein weil der Bischöffe von Cammin gewesen; aber hernach wider an die Hertzoge in Pommern kommen. Es liget diese Stadt auff einem fetten Boden / da das beste Getreide in wächset / und hat das Gezeugnisse / daß sie allewege sich gegen die Fürsten gehorsam und treulich bezeiget / und vorzeiten / da ihre Folge / nach dem alten Anschlag / 50. Pferde / und 200. Fußknecht gewesen / in der Eyle 250. leichter / doch wolgerüster Pferde / habe aufbringen können. Es muß bey ihr der Landkasten nidergesetzt / und einer aus des Raths Mittel zum Landrath geordnet werden. Ihr Wapen ist ein gantzer Greiff zwischen 2. Thürnen / die durch einen Schwiebogen zusammen gezogen sind / darauff drey andere kleinere Mauerstücke zu sehen. Unter dem Greiff aber ist ein Schild mit einem Fluß in die Queere durchgeschnitten. Sie hält unterschiedliche Märckte / und Umbschläge / als auf Vocem Jucunditatis, auf Johann / auff Michael / auff Nicolai / und sonsten unterschiedliche Vieh- und Pferde-Märckte. Es seyn von hinnen kommen / Matth. Wolfius Pastor und Professor der H. Schrifft zu Rostock / D. Jacobus Rungius, Wolgastischer Superintendens, und seine beyde Brüder / Andreas Rungius, Pastorund Professor zu Greiffswald / und Georgius Rungius Praepositus zu Sagard / D. Jacobus Faber, Superintendens zu Stetin / Obrister Peter Gottberg / Obrister Jacob Hebron / und andere vornehme Leuthe mehr. So hat sich alhie lange Zeit D. David Herlicius / der hocherfahrne Medicus, und Astrologus, dessen Calendaria, und andere Schrifften / in gantz Europa bekandt / und berühmt seyn / auffgehalten; ist auch da An. 1636. eben an dem Tage / da Lüneburg in der Schweden Hände kam / im 79. Jahr seines Alters gestorben: dessen Leben D. Laurentius Eichstadius weitläuffig beschrieben. Er hat auch den Grimm dieser unebenen Zeiten erfahren müssen / massen er in dem Stargardischen Brande / nicht allein seine theuerbahre Bibliotheck / und andere kostbahre Sachen zugesetzt; sondern auch seine Calendariographiam, die er in etlichen grossen Tomis gefasset / verlohren. [100] Anno 1632. vorhero / ist der Burgermeister Peter Grüning alda gestorben / und hat der Stadt stattliche Legata, und unter anderen 20. tausend Gulden / zu An- und Aufrichtung eines Collegii, für die studierende Jugend / in seinem Testament verordnet. Es hat diese Stadt allerley Unfäll gehabt; deren wir allein etliche erzehlen wollen: Als / daß nach Hertzogs Barnimi I. in Pommern Tode / Marggraff Albrecht von Brandeburg / wegen etlicher Strittigkeiten der Gräntze halber / das Land / und Stadt Bernestein / wie auch dieses Stargard / Stadt und Schloß eroberte; und darauff in Anno 1280. die Pommerische Fürsten Stadt und Schloß Stargard mit stürmender Hand gewunnen / Bernestein aber durch Unterhandlung in der Güte wieder bekamen. Anno 1540. ist durch Versäumnisse / und Unvorsichtigkeit etlicher Kinder im Hause / ein Feuer angegangen / davon über hundert Zimmer abgebrant seyn. Kaum war solches gestillet / da hat sich in der Nacht / in der Radestrasse / auch ein Feuer mercken lassen / ist aber bald / weil die Burger wach gewesen / gelöschet / und eine Magd / die es liederlicher Ursachen halben geleget / weil nemblich ihre Frau ihr kein Tuch / da sie sich gewaschen hatte / sich zu trücknen gegeben / darüber nebenst anderen / die den abgebranten Leuthen / das ihrige / so sie gerettet abgenommen / zur Straffe gezogen. Im Jahr 1580. hat eine Magd / aus Unvorsichtigkeit in ihres Herren Hause / der mit Büchsenpulver / Salpeter / und Thran gehandelt / ein Funcken Feuer / aus einem Kienblase / in eine ungepackte Tonne Pulver fallen lassen / darüber 24. Personen erschlagen / 8. tödtlich verwundet / und etliche Häuser an einander in den Grund geschlagen / andere sehr zerquetschet worden. Vier Jahr hernach hat / im Pfingsten / das Wetter die Stadt angezündet / daß sie 3. Tage gebrant / und fast 500. Häuser / und also den halben Theil verlohren hat. Dieses Feuer hat 4. Wochen zuvor auff seinem Todtbethe Antonius Remelding der ältiste Prediger / angekündet. Dann er einen Mann / hinter deme ein Feuer aufgangen / gesehen / und noch dabeneben etliche unnatürliche Schrifften an der Wand / mit einer herfügehenden Hand verzeichnet / gelesen / daraus er das vorstehende Unglück hat abnehmen können. Anno 1625. seynd alhie bey 6. tausend / und darunter der Pfarrer in der S. Johannskirch / der Archidiaconus zu S. Marien / und M. Heidenrich Kirchhoff / Prediger zum H. Geist / und S. Gertrud / an der Peste gestorben. Besagter Heidenrich hat / kurtz vor seinem Ende / einen glaubwürdigen Mann zu sich erfordern lassen / und demselben angezeigt / wie ers nicht unterlassen könne / was ihme geoffenbahret wäre / zu vermelden / daß namblich ein groß Elend und Jammer / den man mit Menschenzungen nicht aussprechen könne / über Stargard / durch Soldaten / durch Feuer / und anders mehr / verhenget wäre. Darauff / als in Pommern das Käyserische Kriegsvolck einquartiret wurde / sie im Jahr 1627. 8. Cornethe bekame / die sich alsfort der Stücken / oder Geschütz der Stadt / bemächtigten / und die Stadt nach ihrem Belieben besetzten. Und als ein Cornet einen Zanck mit einem Burger anrichtete / und drüber in einem Tumult von den Nachbauren erschlagen ward / so wurden der Stadt die Schlüssel zun Thoren genommen / und die Burger in 10. tausend Reichsthaler verdammet. Anno 28. wurden sie auch difarmiret, und musten zu neuen Schantzen die bequemlichste Plätze / in und umb der Stadt / hergeben / und die ihrige schantzen lassen. Wie es aber bey solcher Einquartirung alhie / die Zeit über hergangen / davon ist insonderheit Daniel Ruel / Kirchendiener daselbst in S. Johann Baptistae / und Augustini Kirchen / in der Vorrede der Stargardischen Unschuld / und hertzlichen Quartier klage / Anno 34. in 4. zu Stetin gedruckt / zu lesen / darinn man grausame Thaten finden wird. Anno 1630. nahm ihme der König aus Schweden / als er Stetin zu seinem Willen erlangt hatte / vor / diese 5. Meilen von dannen gelegene Stadt Stargard zu erobern / in welcher die Käyserischen auff S. Johannis Kirchhoff eine Schantze auffgeworffen / auch auf den Glockthurn eine Feste gelegt; und eine grosse Schantz ausser der Stadt / und darauff bey 400. Mann hatten. Aber die Königischen kamen über den Wall bey der Ihna / nahe am Werder für der Stadt / durch eine in Eyl eröffnete / aber von der Käyserlichen [101] Besatzung zuvor nicht attendierete Wasser-Pforte / in die Stadt / und brachten die Käyserischen dahin / daß sie einen Accord eingehen / und unter Johann Jacob de Fore noch selbigen Tag / den 14. Julij /alles raumen / und naher Gartz ziehen müsten. Anno 1635. kamen die Käyserischen wieder in Pommern / bemächtigten sich / unter dem Käyserlich. General-Wachtmeistern Rudolphen von Marazin / der Stadt Gartz / und anderer Orth / kommen darauff gegen dem Ende deß Jahrs / auch für diese schöne Stadt Stargard. Der Schwedische Commendant darin / der Obriste Baum / wolte etliche Scheunen für der Stadt / daß sie den Feinden zum Vortheil nicht dienen möchten / verbrennen. Da dann durch das aufgehende / und durch einen starcken Wind getribenes Feur / Stargard fast gar in die Asche geleget / und zum Steinhauffen gemacht worden / also daß nur 18. Häuser / 4. Buden / und S. Johanns Kirche (darüber mitten in dem Brande eine weisse gläntzende Taube gesehen ward) stehend geblieben. Und ist also auch die schöne S. Marien-Kirche / und die wol fundirte / und auß dem Closter mit grossem Nutzen deß Landes angerichtete Schule / wie auch das Rathhauß / und was sonsten köstlich gewesen / mit auffgangen. Darauf nahm auch besagter Käyserliche General / Marazin / im folgenden 36. Jahr / im vierten Sturm diese Stadt ein / darüber Obrister Skyte / auff Schwedischer Seiten / und andere Officirer geblieben / und was von Soldaten nicht nidergemacht / gefangen genommen worden. Als Anno 1637. der Schwedische Feld-Marschall Banier sich naher Pommern salvirte / so muste diese Stadt wieder leiden. Dann obwoln unter dessen alle Wercke an den Wällen von den Käyserischen / nidergerissen worden / auff daß man sie / als eine Neutral / und wehrlose Stadt / hinfort achten / und von ihr vor lieb nehmen möchte / was sie einer / oder der andern Parthey / erlegen könte: so konten die Leuthe doch da der Käyserischen geschwinder Einbruch geschahe / auch nicht bleiben / sondern die meisten begaben sich / durch die Heyde / nach Stetin / und wo sie sonst hinkonten / und liessen alles stehen / und die Käyserlichen nehmen / was ihnen beliebte. Obgedachte Banierische hatten darauff Stargard wieder in defension gesetzt / deren auch etlich Compagnien darin lagen; darumb Obrist Leutenant. Vorhauer sich an die Stadt gemacht / solche gestürmet / eine petarde ans Thor gehenckt / und das eusserste versuchet / gleichwol wieder / ohne Verrichtung / abziehen / und seine Todten mitnehmen müssen. Siehe hievon deß Johannis Micraelii Pommerlands Beschreibung / darin noch mehrers / als hieoben stehet / zu finden; und kan man auch / wie Burgermeister Jochim Appelman / seinen ungehorsamen Sohn / der ihme / wo er nicht Gelt bekäme / einen rothen Hanen auff seine Schäfferey / oder Scheune / zu setzen / getrohet hette / auffm Dorffe Bruckhausen / mit einer scharffen schleunigen Manlianischen execution, hat hinrichten lassen / lib. 6. p. 531. bey ihme auffsuchen. Es soll diese Stadt 14. Dörffer unter ihr haben.