Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Schifelbein

Topographia Germaniae
Schifelbein (heute: Świdwin)
<<<Vorheriger
Satzig
Nächster>>>
Schlawe
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 92.
[[| in Wikisource]]
Świdwin in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T46]


[92]
Schifelbein /

An der Rege / in der Neuen-Marck / an den Pommerischen Gräntzen / in der Gegend Regenwalde / auff Corlin / und Belgard zu / gelegen / eine Brandeburgische Stadt / da ein Commendatura. Hat ein Schloß. Siehe oben Arnswalde. Anno 1635. lagen die Chur-Sächsischen alhie. In der Franckfurtischen Relation stehet / daß Anno 1643. Schiffelberg in Pommern / Hauß und Städtlein / von den Käyserisch Cracauischen mit Gewalt eingenommen worden / welches den Umbständen nach / sonders Zweifels / dieses Schifelbein zu erachten were / wann nicht bald darauff stünde / daß sie auch Schifelbein / ein festes Schloß / dem Obristen Stallhansen zugehörig / eingenommen hätten. David Frölich part. 1. Viatorii lib. 3. p. 435. sagt / daß es zu Schifelbein ein Schöppengericht: Und in dem Concordien-buch wird gemeldet / daß es zu Schifelberg im Churfürstenthumb Brandeburg ein Superintendens habe: welches man / wer da kan / mit der oberen Relation vereinigen mag. In dem Tomo 5. Theatri Europaei fol. 159. b. stehet das Cracauische Volck hätte Hinter-Pommern in grosse Unruhe / und Schaden gebracht / auch das Hauß / und Städtlein Schifelberg / deßgleichen Treptow / mit Gewalt eingenommen / und dieses letztere biß in den dritten Tag rein außgeplündert: So hab sich auch das feste Schloß Schifelberg / dem Obristen Stallhansen gehörig / incommodiren müssen / welchen Orth ??? Crackaw befestigen / und die Mühlen für dem Herrn-Hauß mit in die Verschantzung ziehen lassen.