Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Salfeld

Topographia Germaniae
Salfeld (heute: Zalewo)
<<<Vorheriger
Salau
Nächster>>>
Schippenpeil
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 45–46.
[[| in Wikisource]]
Zalewo in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[45]
Salfeld /

An Pomesamia, beym See Mebing / zwischen Risenburg / und Morung / ein Städtlein: von welchem / auß den Preussischen Scribenten / als Caspar Schützen / lib. 1. Chron. fol. 73. und Caspar Hennenbergers Erklärung der Preussischen Land-Tafel / fol. 406. etc. auch der Braunschweig. Chronic 1. Theil / am zweyhundert drey und dreyssigsten Bl. folgende Histori erzehlet wird: Es war bey Regierung des fünffzehenden Hochmeisters in Preussen / Hertzog Luders zu Braunschweig / der Anno 1331. erwöhlt worden / zu Salfeld in Preussen / ein Richter des Ordens / für demselbigen hatte ein wolhabender Bürger eine Gerichthandlung / gegen eine Witwe; der Burger hatte ein schönes junges Weib / die vergunnete er dem Richter / seinen [46] Willen mit ihr zu thun / auff daß er die Sache / so er gegen die Witwen führete / desto ehe / und besser / weil sie ohne das lang vom Richter auffgehalten war / zum Ende bringen möchte. Als aber der Richter der Burgerin müde ward schickte er zu der Witwen / begehrte von ihr / daß sie ihm ihre Tochter / so ein schön junges Mägdlein war / überlassen möcht; wo sie das thäte / so wolte er die Verschaffung thun / daß sie ein gut Urtheil bekäme. Aber die Witwe schlugs ihm abe / und sagte / sie wolte lieber all ihre Haab / und Güter / verlieren / als Gott erzürnen / und ihre Tochter umb ihre Ehr bringen. Deßwegen sprach der Richter ihr die Sache ab / und dem Burger zu. Diß klagte die Witwe ihren Verwandten / und Freunden / die brachten es für den Hochmeister / Hertzog Ludern; der erforderte den Richter / und beyde Partheyen / für sich / befand / daß der Witwen / in ihrer gerechten Sache / unrecht widerfahren; derhalben erkandte er für recht / sie solte den dritten Theil von allen deß ungerechten Richters Gütern / zu Erstattung ihres erlittenen Schadens / hinnehmen; der Ehebrecherischen Burgerin ließ er ein Zeichen auff die Backen brennen / und sie deß Landes verweisen; Ihren Mann / als einen Verräther seines ehelichen Weibs Zucht / und Ehr / befahl er lebendig in vier Stück zu schneiden; und den gottlosen Richter / mit einem Pferde zuschleiffen / und zu Stücken zureissen. Obgedachtes Städtlein Salfeld ist Anno 1329. gebauen worden: Hat ein Closter Bernhardiner Ordens gehabt. Anno 1455. brandte das Städtlein auß; und Ann. 1534. ward ein Landtag alhie gehalten. Ersamus Reinholdus, der die Prutenicas tabulas Coelest. motuum gemacht / und Hertzog Albrechten in Preussen dedicirt, (dessen Freygebigkeit gegen ihme er auch sonderlich rühmet;) hat sich Salvendensem geschrieben / so sonders Zweifels / dieses in Preussen / und nicht das Salfeld in Thüringen seyn wird. Er ist A. 1553. den 19. Hornung / in seiner Eltern Arm / im 42. Jahr seines Alters mit diesen letzten Worten gestorben: Vixi, et quem dederas cursum, pie Christe, peregri, wie Nicolaus Helduaderus part. 2. Sylv. Chron. Circuli Balt. p. 154. berichtet.