Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Germen
Referirt Micraelius unter die Pommerische Städtlein / und sagt / gehöre zum Uckermündischen Hauß / und das Patronat über die Kirche darinnen seye von Barnimo III. noch bey Lebenszeiten H. Ottonis I. seines Vattern / als er in der Person zu Bamberg war / im 1340. Jahr / dem Closter zu S. Michaelis für Bamberg / da Bischoff Otto begraben ligt / übergeben. In der Vorrede über sein drittes Buch schreibt er also: In unserm Pommerlande haben wir im Uckermündischen Lande ein Städtlein / das heisset Germen. Das ist warlich kein Lateinisch Wort / wie einer meynen möchte / sondern an diesem Ort werden ohn allen Zweiffel / gute Churmänner / nemblich die dapffere Ugri, die in den Gothischen / Lombardischen / und Rügianischen Zügen / mit in die Römische Provincien fortgegangen seyn / vorzeiten gewohnet haben.